Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 28. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13212 18. Wahlperiode 31.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Christian Kühn (Tübingen), Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13045 – Bilanz der ländlichen Entwicklungspolitik der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Rund ein Drittel der Menschen lebt und arbeitet auf dem Land. Dabei entwickeln sich ländliche Räume sehr unterschiedlich. Wenn sie gut an Ballungszentren angebunden, landschaftlich attraktiv und wirtschaftlich gut aufgestellt sind, wachsen sie. Andere Regionen werden zunehmend leerer, weil junge Menschen keine Perspektive sehen, eine gute Arbeit zu finden, weil Kultur und Einkaufsmöglichkeiten fehlen, es an Kinderbetreuung oder ärztlicher Versorgung mangelt . Hier macht sich der demografische Wandel stark bemerkbar, da die Bevölkerung schneller altert und abnimmt als in Städten. Die Ausgaben für Schulen, Nahverkehr oder Krankenhäuser verteilen sich auf immer weniger Schultern. Wenn Kommunen dann den Rotstift ansetzen, kann die Attraktivität ländlicher Regionen weiter abnehmen, und ein ganzer Landstrich schrumpft. Um den vielfältigen Herausforderungen schrumpfender ländlicher Räume gerecht zu werden , muss Politik für ländliche Räume ressortübergreifende Ansätze finden. Denn auch jenseits der Struktur- und Förderpolitik bleibt auf dem Land viel zu tun, um gesellschaftliche Teilhabe für alle zu ermöglichen: Ob bei der Gleichstellung von Frauen und bei Möglichkeiten der Kinderbetreuung, bei einer echten Willkommenskultur, bei der Integration oder bei der Partizipation von Kindern , Jugendlichen und Seniorinnen und Senioren. Damit alle Menschen auf dem Land die gleichen Chancen haben wie Menschen in Ballungsgebieten müssen die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden: Schnelles Internet für alle, um mit Digitalisierungsstrategien Versorgungslücken zu überbrücken; Angebote dafür, wie man auch ohne Auto auf dem Land mobil sein kann; gute Arbeitsplätze durch regionale Wertschöpfung. Im November 2016 hat die Bundesregierung den Zweiten Bericht zur Entwicklung ländlicher Räume veröffentlicht, in dem sie Schwerpunkte und Initiativen ihrer Arbeit darstellt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Vielfältige ländliche Regionen gehören zur Identität unseres Landes. Um diese Vielfalt zu bewahren und ländliche Regionen zukunftsfest aufzustellen, wurden in der laufenden Legislaturperiode viele Weichen richtig gestellt. Denn Menschen , die auf dem Land leben oder in Zukunft dort leben wollen, brauchen vor allem eines: Die Sicherheit, dass die vor Ort nötigen Strukturen Bestand haben oder geschaffen werden. Nur dann wird es gelingen, dass sich Menschen auch in Zukunft dafür entscheiden, auf dem Land zu leben, eine Familie zu gründen oder dort ihr Alter zu planen. Auch in den ländlichen Räumen muss eine umfassende wohnortnahe Versorgung und eine lebendige Ehrenamts- und Vereinsstruktur selbstverständlich sein. Die Gewährleistung von Sicherheit und Entwicklungsperspektiven bestimmen maßgeblich die Lebensqualität der Menschen. Maßnahmen sowie Strategien zur Sicherung oder Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse müssen deshalb sowohl die öffentliche Daseinsvorsorge wie auch die wirtschaftliche Entwicklung im Blick haben. Das gilt gleichermaßen für Bildung, Gesundheit, Mobilität, Polizei , Feuerwehr, Kultur, bezahlbaren Wohnraum und vieles mehr. Hierzu zählen mithin eine effiziente Wirtschaftsförderung und eine aktive Arbeitsmarktpolitik, um attraktive, wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten zu erhalten und zu schaffen, sowie ein Nahverkehrsangebot, das die Fahrt zum Ausbildungs- und Arbeitsplatz sowie zu Kino und Sport überhaupt ermöglicht. Ziel der Bundesregierung ist die Verbesserung der Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind Voraussetzung dafür, den Menschen in Stadt und Land – wenn auch unterschiedliche – in der Summe vergleichbar gute Lebensqualitäten und vergleichbare Chancen zu bieten, aber auch um dem Wanderungsdruck aus den ländlichen Räumen in die Ballungsräume entgegenzuwirken . Dafür wurden vielfältige Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, die den Menschen in Stadt und Land dienen. Methodische Vorbemerkung: In der vorliegenden Kleinen Anfrage werden in vielen Fragen Daten zu ländlichen Räumen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen „aufgeschlüsselt nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts “ erbeten. Hierbei muss grundsätzlich angemerkt werden, dass diese Frageformulierung verschiedene Ansätze zur Abgrenzung und Typisierung vermischt, die inhaltlich nicht kombinierbar sind. Das im Folgenden konkretisierte allgemeine Modell des Thünen-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei ist kein Erreichbarkeitsmodell, sondern ein Instrument zur Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume. Dementsprechend werden alle folgenden Fragen, in denen eine Verknüpfung von Erreichbarkeitsmodell sowie der Abgrenzung halbstädtischer und städtischer Räume erbeten wird, nach dem Grad der Ländlichkeit aus der Thünen-Typologie (sehr ländlich, eher ländlich und nicht-ländlich) beantwortet. Damit stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Beantwortung der Fragen keine Vermischung unterschiedlicher Typisierungen erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13212 Definition und Erreichbarkeit ländlicher Räume 1. Wie definiert die Bundesregierung ländliche Räume, welches sind die Kriterien dieser Raumkategorie, und welches sind die gemeinsamen Herausforderungen ländlicher Räume und die Grundlage der Politik für ländliche Entwicklung der Bundesregierung? Angesichts der vielfältigen fachlichen Zusammenhänge und Betrachtungsebenen, in denen ländliche Räume angesprochen werden, gibt die Bundesregierung keine allgemeingültige Definition ländlicher Räume vor. - Das Bundesinstitut für Stadt-, Bau- und Raumforschung (BBSR) zieht für seine laufende Raumbeobachtung in Deutschland eine Typisierung Siedlungsstruktureller Kreistypen (2015) heran, die auf der Einwohnerdichte und dem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten basiert. Hieraus ergeben sich die drei Gruppen „Städtische Regionen“, „Regionen mit Verstädterungsansätzen “ und „Ländliche Regionen“, die auf Ebene der Kreise und Kreisregionen abgegrenzt werden. - Das Thünen-Institut hat im Jahr 2016 für das Monitoring ländlicher Räume in Deutschland eine Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume erarbeitet. Diese nutzt einen Index zum Grad der Ländlichkeit, um „sehr ländliche Räume“ und „eher ländliche Räume“ von „nicht-ländlichen Räumen“ abzugrenzen . Die Abgrenzung erfolgt auf den Ebenen der Kreisregionen.1 Der Index wurde mit Hilfe einer Hauptkomponentenanalyse aus den Indikatoren Siedlungsdichte, Anteil der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser, regionales Bevölkerungspotenzial sowie Erreichbarkeit großer Zentren entwickelt. Nähere Erläuterungen sind der zugehörigen Thünen-Veröffentlichung2 zu entnehmen. - Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die EU arbeiten mit Typologien, die weitgehend auf der Bevölkerungs - und Siedlungsdichte beschränkt sind. So grenzt Eurostat in seiner revidierten Stadt-Land-Typologie (2010)3 überwiegend städtische, intermediäre und überwiegend ländliche Räume voneinander ab. - Für die Zwecke der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) haben die Länder gemäß Artikel 50 dieser Verordnung auf Programmebene „ländliche Gebiete“ definiert. Die Definitionen der OECD und der EU sind dabei nicht übernommen worden, weil sie sich als zu grob erwiesen und nicht zu einer problemadäquaten und zielgerichteten Erfassung der ländlichen Räume in den Ländern geführt hätten. Die Abgrenzung der ELER-Gebietskulissen durch die Länder erfolgte im Rahmen der ELER-Programme in der Regel auf der Ebene der Gemeinden, in einigen Fällen auch von Gemeindeteilen. Ländliche Räume weisen unterschiedliche bevölkerungs-, wirtschafts-, siedlungs - und landnutzungsstrukturelle Prägungen sowie Ausstattungen mit Arbeitsplätzen und Infrastrukturen auf. Dabei gibt es neben strukturschwachen ländlichen Räumen auch viele mit hoher Attraktivität für private Investoren, die auch Standort für wissensbasierte und international aktive Unternehmen sind. 1 Einschließlich Städteregion Aachen, Region Hannover und Regionalverband Saarbrücken 2 Küpper, P. (2016): Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume. Thünen Working Paper 68 www.thuenen.de/media/ publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper_68.pdf 3 http://ec.europa.eu/eurostat/documents/3217494/5726225/KS-HA-10-001-15-DE.PDF/ebef074e-7b13-49a9-af65-3a50a935bcea? version=1.0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gemeinsame Herausforderungen ländlicher Räume sind der demografische, technologische , wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel, der jedoch in den Regionen sehr unterschiedlich verläuft und deshalb im Hinblick auf die Politik für ländliche Entwicklung einer regional differenzierten Betrachtung der vielfältigen fachlichen Aspekte auf der entsprechenden Ebene bedürfen. Die Bundesregierung sieht eine zentrale gemeinsame Herausforderung der Politik für ländliche Räume in der Sicherung der Daseinsvorsorge und ausreichender Erwerbsmöglichkeiten sowie der natürlichen Lebensgrundlagen. Entsprechend gibt es darauf ausgerichtete Förderprogramme von EU, Bund und Ländern, welche regional gezielt zum Einsatz kommen. Hierzu dienen u. a. regionale Entwicklungskonzepte, die eine regions-spezifische Erarbeitung von Stärken-Schwächen-Analysen einschließen . 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Menschen in Deutschland, die in ländlichen Räumen leben, und der Anteil der Fläche Deutschlands, der zu den ländlichen Räumen zählt, von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Anteil der Bevölkerung und der Flächenanteil zum Stand des Jahres 2015 sowie die Entwicklung seit dem Jahr 1997 bezogen auf den Grad der Ländlichkeit gemäß der Thünen-Typologie ist in nachfolgender Tabelle 1 für Gesamtdeutschland dargestellt. Tabelle 1: Anteil der Bevölkerung und der Flächenanteil zum Stand 2015 sowie die Entwicklung seit 1997 bezogen auf den Grad der Ländlichkeit. Grad der Ländlichkeit /Thünen- Typologie Fläche 2015 Bevölkerung 2015 Bevölkerungsentwicklung 1997-2015* in 1.000 km² % in 1.000 % sehr ländlich 196,9 55,1 22.094 26,9 -2,6 eher ländlich 129,4 36,2 24.707 30,1 -0,6 nicht-ländlich 31,1 8,7 35.374 43,0 4,1 insgesamt 357,4 100,0 82.176 100,0 0,8 * zensuskorrigierte Entwicklungsrate Eine Entwicklung des Flächenanteils auf der Abgrenzung des Grades der Ländlichkeit gemäß der Thünen-Typologie 2016 kann nicht angegeben werden, da der Bundesregierung zur zeitlichen Veränderung des Grads der Ländlichkeit unterschiedlicher Räume und somit zur zeitlichen Veränderung des Flächenanteils ländlicher Räume an der Gesamtfläche Deutschlands keine Daten und Untersuchungen vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13212 Tabelle 2: Flächenanteil und der Anteil der Bevölkerung zum Stand 2015 sowie die Entwicklung seit 1997 für die Länder. Land Fläche 2015 Bevölkerung 2015 Bevölkerungsentwicklung 1997-2015* in 1.000 km² % in 1.000 % Baden-Württemberg 35,8 10,0 10.880 13,2 5,7 Bayern 70,6 19,8 12.844 15,6 6,9 Berlin 0,9 0,3 3.520 4,3 4,7 Brandenburg 29,7 8,3 2.485 3,0 -2,9 Bremen 0,4 0,1 671 0,8 0,1 Hamburg 0,8 0,2 1.787 2,2 6,7 Hessen 21,1 5,9 6.176 7,5 3,0 Mecklenburg-Vorpommern 23,2 6,5 1.612 2,0 -10,3 Niedersachsen 47,6 13,3 7.927 9,6 1,7 Nordrhein-Westfalen 34,1 9,5 17.866 21,7 0,0 Rheinland-Pfalz 19,8 5,5 4.053 4,9 1,0 Saarland 2,6 0,7 996 1,2 -7,4 Sachsen 18,4 5,1 4.085 5,0 -9,1 Sachsen-Anhalt 20,5 5,7 2.245 2,7 -16,5 Schleswig-Holstein 15,8 4,4 2.859 3,5 4,2 Thüringen 16,2 4,5 2.171 2,6 -11,9 insgesamt 357,4 100,0 82.176 100,0 0,8 * zensuskorrigierte Entwicklungsrate 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Fahrtzeit in Minuten mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im motorisierten Individualverkehr bis zum jeweiligen Oberzentrum bzw. Fernbahnhof in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln )? Inwieweit wirkt sich der im vergangenen Jahr verabschiedete Bundesverkehrswegeplan nach Kenntnis der Bundesregierung auf diese durchschnittliche Fahrtzeit aus? In welchen Regionen hat sich die Anbindung und Erreichbarkeit verschlechtert (bitte begründen)? Die durchschnittliche Reisezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖV) zum nächsten Oberzentrum im Jahre 2016 in Minuten bezogen auf den Grad der Ländlichkeit sowie differenziert nach Ländern und die durchschnittliche Pkw-Fahrzeit zum nächsten Oberzentrum bzw. IC-/EC-/ICE-Bahnhof in Minuten bezogen auf den Grad der Ländlichkeit sowie differenziert nach Ländern wird in den Tabellen 3 bis 6 dargestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 3: Durchschnittliche ÖV-Reisezeit zum nächsten Oberzentrum 2016 in Minuten bezogen auf den Grad der Ländlichkeit. Grad der Ländlichkeit/ Thünen-Typologie durchschnittliche ÖV-Reisezeit zum nächsten Oberzentrum 2016 in Minuten sehr ländlich 71,0 weniger ländlich 55,9 nicht-ländlich 36,8 Tabelle 4: durchschnittliche ÖV-Reisezeit zum nächsten Oberzentrum 2016 in Minuten differenziert nach Ländern. Land durchschnittliche ÖV-Reisezeit zum nächsten Oberzentrum 2016 in Minuten Baden-Württemberg 50,4 Bayern 48,2 Berlin 36,1 Brandenburg 64,7 Bremen 47,6 Hamburg 36,8 Hessen 44,3 Mecklenburg-Vorpommern 60,3 Niedersachsen 64,7 Nordrhein-Westfalen 47,8 Rheinland-Pfalz 61,7 Saarland 51,5 Sachsen 48,9 Sachsen-Anhalt 62,1 Schleswig-Holstein 62,6 Thüringen 69,4 Tabelle 5: Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit zum nächsten Oberzentrum/IC-/EC-/ ICE-Bahnhof in Minuten bezogen auf den Grad der Ländlichkeit. Grad der Ländlichkeit/ Thünen-Typologie durchschnittliche Pkw-Fahrzeit zum nächsten ... in Minuten Oberzentrum IC-/EC-/ICE-Bahnhof 2002 2015 2002 2016 sehr ländlich 41,0 38,8 32,8 32,9 weniger ländlich 34,0 32,0 26,4 28,3 nicht-ländlich 15,5 15,3 14,9 14,5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13212 Tabelle 6: Durchschnittliche Pkw-Fahrzeit zum nächsten Oberzentrum/IC-/EC-/ ICE-Bahnhof in Minuten differenziert nach Ländern. Land durchschnittliche Pkw-Fahrzeit zum nächsten ... in Minuten Oberzentrum IC-/EC-/ICE-Bahnhof 2002 2015 2002 2016 Baden-Württemberg 31,5 31,3 25,6 24,1 Bayern 31,9 27,1 29,7 31,6 Berlin 0 0 0 0 Brandenburg 50,8 48,7 35,9 32,2 Bremen 0 0 14,1 14,1 Hamburg 0 0 0 0 Hessen 27,5 27,3 24,5 23,5 Mecklenburg-Vorpommern 38,8 37,1 34,7 25,3 Niedersachsen 40,4 39,0 29,4 29,9 Nordrhein-Westfalen 29,7 29,6 25,1 25,0 Rheinland-Pfalz 36,8 36,6 29,6 38,4 Saarland 27,9 27,9 24,8 24,7 Sachsen 32,1 31,4 26,7 46,5 Sachsen-Anhalt 45,8 42,3 29,5 29,7 Schleswig-Holstein 39,8 38,3 21,9 20,5 Thüringen 43,0 38,6 35,7 34,1 Zu möglichen Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans 2030 bezogen auf räumliche Gebietstypen liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Die Raumwirksamkeitsanalyse zum Bundesverkehrswegeplan 2030 untersuchte überregionale Erreichbarkeits- und qualitative Anbindungsdefizite bezogen auf Regionen und fernverkehrsrelevante Korridore sowie darauf bezogene Verbesserungen der jeweiligen Infrastrukturprojekte Straße und Schiene. Demografische Entwicklung in ländlichen Räumen 4. Welche Regionen gehören nach der Bevölkerungsprognose bis 2030 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu den schrumpfenden Regionen (bitte mit Angabe des erwarteten Rückgangs der Bevölkerung bis 2030 in Prozent beantworten), und in welchen Regionen nimmt die Anzahl der über 60-Jährigen bis 2030 besonders stark zu (bitte auch nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen -Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Für welche ländlichen Regionen wird ein Wachstum der Bevölkerung prognostiziert (bitte begründen)? Die nachfolgende Tabelle 7 stellt die Ergebnisse der Raumordnungsprognose des BBSR 2035/Zensus für das Jahr 2030 insgesamt und differenziert nach dem Grad der Ländlichkeit dar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 7: Raumordnungsprognose des BBSR 2035/Zensus für das Jahr 2030 insgesamt und differenziert nach dem Grad der Ländlichkeit dar. Grad der Ländlichkeit/ Thünen-Typologie Bevölkerung 2012 Entwicklung der Bevölkerung 2012-2030 in % Bevölkerung 60 Jahre und älter 2012 Anteil der Bevölkerung 60 Jahre und älter in % Entwicklung der 60-Jährigen und älter 2012-2030 in % 2012 2030 sehr ländlich 21.852.428 -4,3 5.992.601 27,4 38,1 33,1 eher ländlich 24.324.996 -1,8 6.777.928 27,9 37,4 31,7 nicht-ländlich 34.346.378 0,5 8.890.469 25,9 32,0 24,3 insgesamt 80.523.802 -1,5 21.660.998 26,9 35,2 29,0 Tabelle 8: Raumordnungsprognose des BBSR 2035/Zensus für das Jahr 2030 insgesamt und differenziert nach Ländern. Land Bevölkerung 2012 Entwicklung der Bevölkerung 2012-2030 in % Bevölkerung 60 Jahre und älter 2012 Anteil der Bevölkerung 60 Jahre und älter in % Entwicklung der 60-Jährigen und älter 2012-2013 in % 2012 2030 Baden-Württemberg 10.569.112 3,3 2.681.818 25,4 33,2 35,1 Bayern 12.519.575 2,2 3.203.443 25,6 33,9 35,3 Berlin 3.375.222 4,7 839.745 24,9 30,3 27,4 Brandenburg 2.449.512 -5,2 722.965 29,5 41,8 34,3 Bremen 654.774 -1,2 178.446 27,3 33,0 19,8 Hamburg 1.734.272 5,4 417.703 24,1 27,9 22,2 Hessen 6.016.483 -0,5 1.570.117 26,1 34,0 29,7 Mecklenburg- Vorpommern 1.600.357 -12,2 469.104 29,3 42,9 28,4 Niedersachsen 7.778.995 -1,3 2.119.562 27,2 36,2 31,1 Nordrhein-Westfalen 17.554.347 -2,2 4.628.829 26,4 34,6 28,3 Rheinland-Pfalz 3.990.279 -1,5 1.075.461 27,0 36,4 32,9 Saarland 994.287 -7,3 289.763 29,1 38,9 23,8 Sachsen 4.050.202 -10,8 1.286.006 31,8 39,8 11,7 Sachsen-Anhalt 2.259.394 -16,4 716.876 31,7 43,3 14,1 Schleswig-Holstein 2.806.532 0,2 795.025 28,3 37,0 30,9 Thüringen 2.170.459 -14,4 666.135 30,7 42,3 18,0 insgesamt 80.523.802 -1,5 21.660.998 26,9 35,2 29,0 Ländliche Räume im Westen von Niedersachsen, im Süden von Bayern und Baden -Württemberg sowie im Umland von Berlin werden nach der Prognose moderat wachsen. In Brandenburg ist hierfür vor allem die Binnenwanderung aus Berlin ursächlich. In den anderen wachsenden ländlichen Räumen kommt neben einer Binnen- und moderaten Außenwanderung noch als weitere Ursache die in der Vergangenheit vergleichsweise hohe Geburtenrate hinzu. Sie sorgt für eine vergleichsweise günstige Altersstruktur in diesen Regionen. Die positive Binnen- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13212 wanderung wird weitgehend von Familien und älteren Menschen getragen während junge Menschen im Saldo auch aus diesen Regionen in die Zentren abwandern . Die Entwicklung seit dem Jahr 2012, insbesondere der internationalen Zuwanderung , aber auch einer etwas erhöhten Geburtenrate, ist in der Prognose noch nicht einbezogen. Gleichwohl wird sich künftig – in Abhängigkeit von der internationalen Zuwanderung – das derzeitige Nebeneinander von Wachstum und Schrumpfung immer mehr auflösen. Nach der Raumordnungsprognose des BBSR werden die meisten Regionen bis zum Jahr 2035 mehrheitlich schrumpfen. In Ostdeutschland werden Berlin sowie die Regionen Leipzig und Dresden demografische „Stabilitätsinseln “ sein. In Westdeutschland wird sich die Bevölkerungsdynamik deutlich abschwächen . In bisher wachsenden Regionen werden vor allem Gewinne aus der Binnenwanderung und der internationalen Zuwanderung entscheidend sein. Dies gilt für wirtschaftsstarke Großstadtregionen wie München, Stuttgart und Hamburg sowie für einige ländliche Regionen wie dem Bodenseeraum oder dem westlichen Niedersachsen. Regionen mit bisher mäßigem Bevölkerungswachstum oder Stagnation hingegen werden sich erstmals auf Verluste und Regionen mit leichten Bevölkerungsverlusten werden sich auf stärkere Einbußen einstellen müssen. Wichtigste Ursache ist auch hier der negative natürliche Saldo. Bevölkerungsverluste aufgrund der natürlichen Bevölkerungsentwicklung können nur durch starke Wanderungsgewinne kompensiert werden. 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund von 1997 bis 2017 in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen verändert (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)? In welchen ländlichen Regionen leben besonders viele bzw. wenige Menschen mit Migrationshintergrund (bitte begründen)? In sehr ländlichen und eher ländlichen Räumen haben etwa 12 bis 14 Prozent der Bevölkerung einen Migrationshintergrund und damit etwa halb so viele wie in nicht-ländlichen Räumen (Tabelle 9 und 10). Es besteht ein hoher Unterschied zwischen den ost- und westdeutschen Ländern. In westdeutschen Ländern kann in ländlichen Räumen der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund um 25 Prozent oder höher liegen. Dies sind insbesondere ländliche Räume im Umland von großen und wirtschaftsstarken Agglomerationen mit hoher Auslandszuwanderung wie z. B. Gütersloh, Heidenheim, Hohenlohe-Kreis, Schwarzwald-Baar- Kreis oder Tuttlingen. Tabelle 9: Bevölkerung mit Migrations-Hintergrund, Zensus 2011 bezogen auf den Grad der Ländlichkeit. Grad der Ländlichkeit/ Thünen-Typologie Bevölkerung mit Migrationshintergrund, Zensus 2011 absolut % sehr ländlich 2.826.290 12,9 eher ländlich 3.568.350 14,7 nicht-ländlich 8.622.220 25,4 insgesamt 15.016.860 18,7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 10: Bevölkerung mit Migrations-Hintergrund, Zensus 2011, insgesamt und differenziert nach Ländern. Land Bevölkerung mit Migrationshintergrund, Zensus 2011 absolut % Baden-Württemberg 2.627.380 25,1 Bayern 2.293.570 18,5 Berlin 780.930 23,7 Brandenburg 107.800 4,4 Bremen 162.190 24,9 Hamburg 465.160 27,3 Hessen 1.480.610 24,8 Mecklenburg-Vorpommern 58.730 3,6 Niedersachsen 1.273.620 16,4 Nordrhein-Westfalen 4.214.980 24,0 Rheinland-Pfalz 743.880 18,6 Saarland 160.850 16,1 Sachsen 171.390 4,2 Sachsen-Anhalt 79.430 3,5 Schleswig-Holstein 325.300 11,6 Thüringen 71.040 3,2 insgesamt 15.016.860 18,7 Das Merkmal „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“ wurde im Zensus 2011 erhoben und ist nicht Bestandteil der Bevölkerungsfortschreibung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Eine zeitliche Entwicklung kann daher nicht abgebildet werden. 6. Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung aus der demografischen Entwicklung ländlicher Räume für die Daseinsvorsorge (beispielsweise im Hinblick auf Barrierefreiheit), die Wirtschaftskraft und die Landnutzung der betroffenen Regionen, und sind die bestehenden politischen Instrumente ausreichend, um regionale Disparitäten der Lebensverhältnisse vor dem Hintergrund des demografischen Wandels abzubauen (bitte begründen)? Auf die Antwort der Bundesregierung vom 20. Juli 2015 auf die Kleine Anfrage „Regionalentwicklung schrumpfender ländlicher Räume“ des Abgeordneten Markus Tressel u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frage 2 (Bundestagsdrucksache 18/5607) wird verwiesen. Daseinsvorsorge und Wirtschaftskraft werden von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst, die zum Teil in Wechselwirkung zueinander stehen. Die demografische Entwicklung stellt nur einen Einflussfaktor dar und kann nicht isoliert betrachtet werden. So unterschiedlich wie die regionalen Ausprägungen von Einflussfaktoren und ihren Konsequenzen ist der Bedarf an flexiblen, örtlich angepassten Lösungen. Bei notwendigen Investitionen sind Barriereabbau und die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen. Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode wichtige Weichen gestellt, um auch zukünftig gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu ermöglichen. Im Einzelnen wird hierzu auf die demografie- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13212 politische Bilanz der Bundesregierung zum Ende der 18. Legislaturperiode (Abschnitt 4.11 und Anhang) verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/11145). Zum Einfluss der demografischen Entwicklung auf die Landnutzung wird auf die nachfolgenden Antworten zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. Raumentwicklung, Wohnen und Nahversorgung in ländlichen Räumen 7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Flächenneuinanspruchnahme pro Kopf sowie an der Gesamtfläche in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Welche ländlichen Regionen weisen einen besonders starken Zuwachs beziehungsweise eine starke Abnahme auf (bitte begründen)? Im Jahr 2015 beanspruchte jeder Einwohner rechnerisch knapp 600 m² Siedlungsund Verkehrsfläche (siehe Tabelle 11). Ein Einwohner belegt statistisch im Jahr 2015 damit rund 80 m² mehr Siedlungs- und Verkehrsfläche als ein Einwohner 1996. Die Zunahmen verlangsamen sich jedoch. In nicht-ländlichen Räumen waren die Flächeninanspruchnahmen je Einwohner in den letzten Jahren wegen Bevölkerungszuwachs und verdichteter Bebauung sogar leicht rückläufig. Tabelle 11: Siedlungs- und Verkehrsflächeninanspruchnahme in m² je Einwohner bezogen auf den Grad der Ländlichkeit. Grad der Ländlichkeit/ Thünen-Typologie Siedlungs- und Verkehrsflächeninanspruchnahme in m² je Einwohner – Bestand 1996 2000 2004 2008 2012 2015 sehr ländlich 812 845 883 931 972 976 eher ländlich 566 590 617 652 680 680 nicht-ländlich 283 295 302 308 309 303 Bund 516 539 560 584 601 597 Zwischen 1997 bis 2015 lag die Flächenneuinanspruchnahme pro Einwohner in ländlichen Räumen deutlich über dem Bundesdurchschnitt (siehe Tabelle 12). Die höhere Inanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen pro Kopf wird in vielen ländlichen Regionen durch Bevölkerungsrückgang verstärkt, in vielen nicht ländlichen Räumen durch Bevölkerungszuwachs gemindert. Seit 1997 verlangsamte sie sich in allen Raumtypen. Tabelle 12: Jährliche Flächenneuinanspruchnahme in m² je Einwohner bezogen auf den Grad der Ländlichkeit. Grad der Ländlichkeit/ Thünen-Typologie Jährliche Flächenneuinanspruchnahme in m² je Einwohner 1997-2000 2001-2004 2005- 2008 2008-2012 2011- 2015 Gesamtzeitraum 1997-2015 sehr ländlich 9,5 8,5 7,5 6,2 4,9 7,5 eher ländlich 7,2 6,6 6,2 5,3 3,8 5,9 nicht-ländlich 2,3 1,8 1,7 1,2 1,0 1,6 Bund 5,8 5,2 4,7 3,8 2,9 4,6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13,7 Prozent der bundesdeutschen Fläche waren 2015 Siedlungs- und Verkehrsflächen , deren Anteil an der gesamten Katasterfläche zwischen 1996 und 2015 um fast 2 Prozentpunkte stieg, dabei am stärksten in den nicht-ländlichen Räumen . Nicht-ländliche Räume weisen damit 2015 im Vergleich zu ländlichen Regionen bereits einen dreimal so hohen Anteil Siedlungs- und Verkehrsfläche und entsprechend geringere Anteile z. B. an landschaftlichen Freiräumen aus (siehe Tabelle 14). Tabelle 13: Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen an der Gesamtfläche in % zwischen 1996 und 2015 bezogen auf den Grad der Ländlichkeit. Grad der Ländlichkeit/ Thünen-Typologie Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen an der Gesamtfläche in % 1996 2000 2004 2008 2012 2015 sehr ländlich 9,3 9,8 10,2 10,5 10,8 11,0 eher ländlich 10,9 11,4 11,9 12,4 12,8 13,0 nicht-ländlich 31,1 32,1 32,9 33,6 34,1 34,4 Bund 11,8 12,3 12,8 13,2 13,5 13,7 Tabelle 14: Flächenneuinanspruchnahme in % – 4-Jahreszeiträume zwischen 1997 und 2015 insgesamt und bezogen auf den Grad der Ländlichkeit Grad der Ländlichkeit/ Thünen-Typologie Flächenneuinanspruchnahme in % – 4-Jahreszeiträume 1997-2000 2001-2004 2005- 2008 2008-2012 2011- 2015 sehr ländlich 0,4 0,4 0,3 0,3 0,2 eher ländlich 0,6 0,5 0,5 0,4 0,3 nicht-ländlich 1,0 0,8 0,7 0,5 0,4 Bund 0,53 0,47 0,42 0,34 0,26 8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Siedlungsdichte in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln )? Welche ländlichen Regionen weisen einen besonders starken Zuwachs beziehungsweise eine starke Abnahme auf (bitte mit Begründung)? Die Siedlungsdichte zeigt die Anzahl der Einwohner je Quadratkilometer Siedlungs - und Verkehrsfläche (SuV), während die Bevölkerungsdichte auf die Gesamtfläche bezogen ist. Die Siedlungsdichte spiegelt auch die unterschiedlichen Lebensbedingungen in Städten und ländlichen Regionen wider, die so verschiedenen sind wie die Wünsche der Menschen an ihr Lebensumfeld. Zwischen 1996 und 2015 hat die Siedlungsdichte in Folge einer Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen in allen Teilräumen abgenommen, in ländlichen Räumen auch nach 2010 (siehe Tabelle 15). Einen Anstieg der Siedlungsdichte weisen nach 2010 die nicht-ländlichen Räume auf. Dabei spielen für die relativ stärkeren Veränderungen der Siedlungsdichte in ländlichen Räumen mit regional Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13212 unterschiedlicher Bedeutung insbesondere folgende Faktoren eine Rolle: niedrigere Ausgangswerte der Siedlungsdichte, Bevölkerungsrückgang, Leerstände, vorrangige Ein- und Zweifamilienhausbebauung, Suburbanisierung, Ansiedlung flächenintensiver Gewerbe, überregional bedeutsame Verkehrstrassen. In nichtländlichen Räumen sind es insbesondere folgende Faktoren: Bevölkerungszuwachs , Nachverdichtung, vorwiegender Geschosswohnungsbau, Wohnnutzung von ehemals gewerblich, militärisch oder der Bahn genutzter Liegenschaften. Unter den Ländern haben neben den Stadtstaaten auch insbesondere Baden-Württemberg , Hessen und Rheinland-Pfalz einen Anstieg, neben Bayern, dem Saarland , insbesondere Sachsen und Thüringen, einen Rückgang der Siedlungsdichte zu verzeichnen (siehe Tabelle 16). Tabelle 15: Siedlungsdichte zwischen 1996 und 2015 insgesamt und bezogen auf den Grad der Ländlichkeit. Grad der Ländlichkeit/ Thünen-Typologie Siedlungsdichte in Einwohner je km² SuV Veränderung der Siedlungsdichte in Einwohner je km² SuV 1996 2011 2015 1996-2015 2011-2015 sehr ländlich 1.231 1.039 1.025 -207 -14 eher ländlich 1.766 1.489 1.470 -295 -19 nicht-ländlich 3.537 3.228 3.305 -232 77 insgesamt 1.938 1.675 1.675 -264 0 Tabelle 16: Siedlungsdichte zwischen 1996 und 2015 differenziert nach Ländern. Land Siedlungsdichte in Einwohner je km² Veränderung der Siedlungsdichte in Einwohner je km² 1996 2011 2015 1996-2015 2011-2015 Baden-Württemberg 2.264 2.071 2.109 -156 38 Bayern 1.731 1.544 1.529 -202 -15 Berlin 5.725 5.301 5.620 -105 319 Brandenburg 1.114 899 888 -227 -12 Bremen 3.096 2.799 2.847 -249 47 Hamburg 3.938 3.809 3.989 52 180 Hessen 1.954 1.827 1.858 -96 31 Mecklenburg-Vorpommern 1.255 865 848 -408 -18 Niedersachsen 1.344 1.193 1.190 -153 -3 Nordrhein-Westfalen 2.585 2.282 2.282 -303 1 Rheinland-Pfalz 1.551 1.411 1.429 -122 18 Saarland 2.175 1.871 1.852 -323 -19 Sachsen 2.315 1.743 1.679 -635 -64 Sachsen-Anhalt 1.532 1.016 999 -533 -17 Schleswig-Holstein 1.607 1.399 1.400 -207 1 Thüringen 1.816 1.436 1.367 -449 -69 insgesamt 1.938 1.675 1.675 -264 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Leerstand, Wert, Verkaufs - und Vermietungspreise von Wohn- und Gewerbeimmobilien von 1997 bis 2017 in Klein- und Mittelzentren im Vergleich zu Oberzentren in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Welche ländlichen Regionen weisen eine besonders hohe Leerstandsquote und starken Wertverlust auf (bitte begründen)? Die Beantwortung bezieht sich allein auf Wohnimmobilien. Zu Gewerbeimmobilien liegen der Bundesregierung keine flächendeckenden Angaben vor. Die Sachverhalte Leerstand, Wert, Verkaufs- und Vermietungspreise liegen der Bundesregierung nicht in der Differenzierung nach Klein-, Mittel- und Oberzentren vor. Diese Indikatoren können nur auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise dargestellt werden, mit denen in Verbindung mit Siedlungsstruktur- und Lagetypisierungen eine Differenzierung zwischen städtischen und ländlichen Räumen möglich ist. Eine zusätzliche Differenzierung nach Ländern ist bei diesen Indikatoren nicht zielführend. Die Sachverhalte Leerstand, Wert, Verkaufsund Vermietungspreise nach flächendeckenden Raumkategorien liegen der Bundesregierung nicht in der gewünschten Zeitreihe von 1997 bis 2017 vor. Leerstand wurde im Zensus 2011 erstmals seit 1987 (alte Länder) bzw. 1995 (neue Länder) erfasst. Eine amtliche jährliche Berichterstattung zum Leerstand ist nicht vorhanden. Das BBSR hat seit den Zensusdaten 2011 eine eigene Abschätzung der Fortschreibung des Leerstandes bis zum Jahr 2015 vorgenommen. Der Leerstand aufgeschlüsselt nach der Thünen-Typologie kann für den Zeitraum 2011 bis 2015 dargestellt werden. Verkaufspreise (Immobilienpreise) liegen als Kaufpreissammlung bei den örtlichen Gutachterausschüssen vor. Eine bundesweite Auswertung nach flächendeckenden Raumkategorien erfolgt erst seit einigen Jahren (Ländervereinbarung Immobilienmarktbericht Deutschland). Kaufpreise aufgeschlüsselt nach der Thünen-Typologie können für den Zeitraum 2009 bis 2014 dargestellt werden. Die Kaufpreise werden als durchschnittliche Werte der Immobilien angenommen. Mieten (Angebotsmieten) werden durch das BBSR seit 2004 über eine datenbankgestützte Recherche von Wohnungsanzeigen aus Zeitungen und Immobilienportalen bundesweit und nach flächendeckenden Raumkategorien ausgewertet. Das Mietenniveau aufgeschlüsselt nach der Thünen-Typologie kann für den Zeitraum 2004 bis 2016 dargestellt werden. Die Wohnungsmärkte entwickeln sich in den Teilräumen Deutschlands sehr unterschiedlich. Es besteht ein Nebeneinander von wachsenden Städten und Regionen mit Marktanspannungen , Wohnungsengpässen und steigenden Mieten und Immobilienpreisen einerseits und Schrumpfungsräumen mit Bevölkerungsverlusten, stagnierenden Preisen und zunehmenden Wohnungsleerständen andererseits. Diese Unterschiede zeigen sich vielfach auch zwischen städtischen und ländlichen Räumen. Wohnungsleerstände Der Anteil leerstehender Wohnungen an den Wohnungsbeständen hat sich in den letzten Jahren zunehmend ausdifferenziert. So haben sich die Leerstandsquoten auf den angespannten Wohnungsmärkten, vor allem in wachsenden kreisfreien Städten und ihren Umlandkreisen, spürbar verringert – in nicht-ländlichen Kreisen im Schnitt auf ca. 2 Prozent (siehe Tabelle 17). Die Leerstandsanteile in ländlichen Räumen liegen bei einer größeren Spanne im Durchschnitt mit über 6 Prozent deutlich darüber. Deren Quoten haben seit der letzten Vollerhebung 2011 zugenommen. Im aktuell vorliegenden Jahr 2015 haben sich die Leerstandsquoten in den ländlichen Räumen zumindest leicht verringert – auf knapp 700 Tsd. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13212 leerstehende Wohnungen in sehr ländlichen Kreisen und knapp 750 Tsd. leerstehende Wohnungen in eher ländlichen Kreisen. Diese Verringerung ist insbesondere auch auf die hohen internationalen Zuwanderungs- und Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 zurückzuführen. Mittelfristig ist mit einem weiteren Anstieg der Leerstandsquoten vor allem in ländlichen Räumen und hier besonders in den besonders von Bevölkerungsrückgängen betroffenen peripheren und strukturschwachen Regionen zu rechnen. Tabelle 17: Entwicklung Wohnungsleerstände 2011 bis2015 insgesamt und bezogen auf den Grad der Ländlichkeit. 2011 2012 2013 2014 2015 Anteil leerstehender Wohnungen in % sehr ländlich 4,8 5,5 6,2 6,6 6,4 eher ländlich 5,3 5,8 6,2 6,5 6,1 nicht-ländlich 3,7 3,5 3,3 3,1 2,2 Deutschland 4,5 4,7 4,9 5,0 4,5 Datenbasis: Statistisches Bundesamt: Zensus 2011; BBSR-Abschätzung der Wohnungsleerstände Kaufpreise für Eigenheime Die Kaufpreise für Immobilien streuen sehr stark zwischen den Teilräumen Deutschlands. Die prosperierenden Städte und Umlandkreise heben sich im Preisniveau zunehmend und deutlich von den weiteren Städten und Landkreisen ab. So lagen die durchschnittlichen Kaufpreise für gebrauchte Eigenheime in den nicht-ländlichen Kreisen 2014 bei 380 Tsd. Euro. In eher ländlichen Kreisen wurden 200 Tsd. Euro erzielt. In den sehr ländlichen Kreisen erfolgten die Immobilienverkäufe für durchschnittlich 150 Tsd. Euro (siehe Tabelle 18). Bei den Entwicklungen der Kaufpreise für Eigenheime sind die Unterschiede zwischen den Strukturtypen in den einzelnen Jahren nicht systematisch. Auch in den ländlichen Räumen erfolgten Preissteigerungen. Diese gehen aber auch bei vergleichbaren relativen Quoten in den ländlichen Kreisen von deutlich niedrigeren Preisniveaus aus, so dass die absoluten Preissteigerungen dort deutlich niedriger ausfielen als in den nicht-ländlichen Kreisen. In der Mehrjahres-Betrachtung 2009 bis 2014 lagen die jährlichen Steigerungsraten in den städtischen Räumen mit 6,7 Prozent über denen der ländlichen Regionen mit 4,5 bzw. 5,0 Prozent. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 18: Entwicklung Kaufpreise für gebrauchte Eigenheime 2009 -2014 insgesamt und bezogen auf den Grad der Ländlichkeit. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Kaufpreis in € sehr ländlich 121.500 120.700 131.200 136.000 144.600 151.200 eher ländlich 158.300 160.800 171.000 180.200 189.500 201.500 nicht-ländlich 274.700 282.600 320.100 345.500 360.800 377.900 Insgesamt 178.200 180.000 188.200 197.800 203.600 214.200 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2009 bis 2014 Entwicklung zum Vorjahr in % jährliche Entwicklung in % sehr ländlich -0,7 8,7 3,7 6,3 4,6 4,5 eher ländlich 1,6 6,4 5,4 5,2 6,3 5,0 nicht-ländlich 2,9 13,3 7,9 4,4 4,7 6,7 Insgesamt 1,0 4,6 5,1 3,0 5,2 3,8 Datenbasis: AK OGA Gutachterbefragungen 2009 bis 2014, BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung Ländliche Kreise mit sinkenden Kaufpreisen und hohen Leerstandsquoten sind vor allem in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Niedersachsen zu finden. Dazu gehören beispielsweise die Landkreise Elbe-Elster, Kyffhäuserkreis , Altenburger Land, Uckermark, Stendal, Greiz oder Osterode am Harz. Die auch von Wanderungsverlusten geprägten demografischen Entwicklungen und Wanderungsverluste sorgen hier für eine sinkende Nachfrage, die sich in Wohnungsleerständen und erschwerten Immobilienverkäufen äußern. Wohnungsmieten Wie bei den Kaufpreisen spreizen sich auch die Wohnungsmieten zwischen den Regionen Deutschlands sehr weit auf. Die hier dargestellten Angebotsmieten aus Erst- und Wiedervermietungen bewegten sich 2016 im Durchschnitt zwischen 5,88 Euro je m² in sehr ländlichen Kreisen und 8,60 Euro je m² in nicht-ländlichen Kreisen. Dabei werden in sehr ländlichen Kreisen Wohnungen teilweise für unter 5 Euro je m² angeboten, in nicht-ländlichen Kreisen mitunter für weit über 10 Euro je m². Bei den jährlichen Entwicklungen der Angebotsmieten lagen die Quoten seit 2012 bei den ländlichen Kreisen zwischen 2 und 4 Prozent und somit durchgehend niedriger als bei den nicht-ländlichen Kreisen, die jährliche Steigerungsraten von 3,5 bis 5,5 Prozent erreichten (siehe Tabelle 19). Die Mietendynamik ist in den wachsenden Städten und Umlandkreisen besonders hoch. Dort haben die Mietwohnungsmärkte aufgrund der Wohnungsbestandsstrukturen mit der Dominanz von Geschosswohnungen eine höhere Bedeutung als in den ländlichen Kreisen , die stärker vom Eigenheimmarkt geprägt sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/13212 Tabelle 19: Entwicklung Angebotsmieten aus Erst- und Wiedervermietungen 2004 -2016 insgesamt und bezogen auf den Grad der Ländlichkeit. 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Angebotsmieten in € je m² nettokalt sehr ländlich 4,94 4,92 4,94 4,97 5,00 5,00 5,05 5,13 5,24 5,37 5,52 5,66 5,88 eher ländlich 5,49 5,48 5,48 5,49 5,52 5,54 5,58 5,69 5,81 5,94 6,11 6,27 6,52 nicht-ländlich 6,63 6,51 6,48 6,50 6,57 6,67 6,77 7,01 7,29 7,58 7,88 8,16 8,60 Deutschland 6,07 6,00 5,98 6,00 6,06 6,12 6,20 6,38 6,59 6,82 7,06 7,29 7,65 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Entwicklung zum Vorjahr in % sehr ländlich -0,4 0,4 0,7 0,6 0,0 1,1 1,5 2,1 2,5 2,8 2,5 3,9 eher ländlich -0,2 0,0 0,1 0,7 0,3 0,7 1,9 2,1 2,4 2,8 2,5 4,0 nicht-ländlich -1,7 -0,5 0,3 1,1 1,5 1,6 3,5 3,9 4,0 3,9 3,6 5,4 Deutschland -1,2 -0,3 0,3 1,0 1,0 1,3 2,9 3,3 3,5 3,5 3,2 4,9 2005 bis 2016 2011 bis 2016 jährliche Entwicklung in % sehr ländlich 1,5 2,5 eher ländlich 1,4 2,6 nicht-ländlich 2,2 4,1 Deutschland 2,0 3,6 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Versorgungsstruktur mit Verkaufsstellen des Einzelhandels von 1997 bis 2017 in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Bitte eingehen auf die a) Lage innerhalb und außerhalb des Ortskerns, b) durchschnittliche Entfernung eines Haushalts zur nächstgelegenen stationären Verkaufsstelle, c) Erreichbarkeit mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, d) Anzahl der Generalisten/Vollsortimenter und der Spezialgeschäfte, und e) Art des Einzelhandels (Discounter, Supermärkte, Verbrauchermärkte, SB-Warenhäuser, Fachmarkt, Fachgeschäft, Spezialgeschäft, Gemischtwarenladen , Versandhaus, E-Commerce). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Wie viele Verkaufsstellen des Einzelhandels haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Klein- und Mittelzentren im Vergleich zu Oberzentren in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen schließen müssen (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln), und welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die Ortskerne? Zu diesen Fragen liegen grundsätzlich nur wenige Daten und in der Regel nicht im gewünschten Detaillierungsgrad bzw. als Zeitreihe vor. Aus diesem Grunde werden die Fragen 10 und 11 im Zusammenhang beantwortet und die Punkte a) bis e) der Frage 10 übergreifend skizziert. Zudem wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage „Sicherung ländlicher Nahversorgung“ vom 5. Februar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3950) verwiesen . In den letzten 20 Jahren sind viele Einzelhandelsstandorte außerhalb von Ortskernen entstanden. Beliebtere Formate mit größeren Verkaufsflächen und mehr Parkplätzen waren gerade in ländlichen Räumen oftmals nicht in den Ortskernen realisierbar, weshalb sie sich in Gewerbegebieten an den Ausfallstraßen entwickelt haben. Seit einigen Jahren orientieren sich Einzelhandelsunternehmen aber wieder zunehmend auf integrierte Standorte in den Innenstädten und Ortskernen. Die wesentlichen Auslöser des tief greifenden Strukturwandels im Einzelhandel, der auch die Nahversorgung in ländlichen Räumen zunehmend bedroht, sind vor allem die Digitalisierung, der demographische Wandel und das veränderte Käuferverhalten . In der Dialogplattform Einzelhandel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurden dazu mit allen Betroffenengruppen Antworten auf diese Herausforderungen in Form von Handlungsempfehlungen erarbeitet . Die Tabelle 20 zeigt, dass die Entfernung zum nächsten Lebensmittelgeschäft mit dem Grad der Ländlichkeit zunimmt. Diese Erreichbarkeitsberechnungen wurden bisher nur für das Jahr 2013 vorgenommen, sodass keine Entwicklungen nachgezeichnet werden können. Während das nächste Geschäft in den nicht-ländlichen Regionen im Mittel ca. 1,5 Kilometer entfernt liegt, beträgt die Wegstrecken-Distanz nach dem Thünen-Erreichbarkeitsmodell in den sehr ländlichen Räumen ca. 4 Kilometer. Die niedrigsten Entfernungen zum Lebensmittelgeschäft in ländlichen Regionen finden sich in Hessen und im Saarland, die höchsten in Mecklenburg -Vorpommern. Die Erreichbarkeitsberechnungen zeigen außerdem, dass die Nahversorgung für ca. die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland nicht fußläufig (d. h. in 1000 m) gesichert ist. Im Gegensatz dazu erreichen mehr als 99 Prozent der Bevölkerung das nächste Lebensmittelgeschäft in 15 Minuten Fahrtzeit mit dem Pkw. In ländlichen Regionen können etwa zwei Drittel der Bevölkerung kein Lebensmittelgeschäft fußläufig erreichen. Hier liegt aber die Pkw-Verfügbarkeit wesentlich höher als in den urbanen Räumen und die Mitnahme durch Nachbarn und Familienangehörige scheint derzeit noch relativ gut die Versorgung eingeschränkt mobiler Gruppe zu sichern. Entsprechende Erreichbarkeitsberechnungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) liegen nicht vor. Dieses Verkehrsmittel spielt aber in ländlichen Räumen kaum eine Rolle für den Wegezweck Einkaufen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/13212 Tabelle 20: Mittlere Entfernung zur nächsten Verkaufsstelle im Lebensmitteleinzelhandel nach dem Grad der Ländlichkeit, insgesamt und nach Ländern. Land Mittlere Entfernung zur nächsten Verkaufsstelle im Lebensmitteleinzelhandel nach dem Grad der Ländlichkeit (Thünen-Typologie) und für die einzelnen Länder im Jahr 2013 in Metern sehr ländlich eher ländlich nicht-ländlich Baden-Württemberg 3.407 2.020 1.320 Bayern 3.186 2.412 1.358 Berlin - - 777 Brandenburg 5.185 4.797 1.444 Bremen - - 1.196 Hamburg - - 1.130 Hessen 2.482 1.815 1.216 Mecklenburg-Vorpommern 6.269 6.042 1.177 Niedersachsen 3.449 2.799 1.438 Nordrhein-Westfalen 3.083 2.567 1.601 Rheinland-Pfalz 4.969 3.228 1.217 Saarland 2.499 1.682 1.494 Sachsen - 2.876 1.056 Sachsen-Anhalt 3.682 3.209 909 Schleswig-Holstein 4.174 4.054 2.311 Thüringen 4.029 4.047 1.426 Deutschland insgesamt 3.975 2.872 1.422 Quelle: Thünen-Institut 2017 Daten zur Entwicklung der Verkaufsstellen liegen nicht in räumlicher Differenzierung vor. Die Abbildung 1 zeigt, dass sich die Zahl der Geschäfte im Lebensmitteleinzelhandel von 1990 bis 2010 in etwa halbiert hat. Gleichzeitig ist die Verkaufsfläche um etwa 50 Prozent gewachsen. Daran lässt sich ein erheblicher Wandel der Betriebsformate weg von Kleinflächen- hin zu Großflächenformaten erkennen. Die Zahl der Geschäfte mit weniger als 400 m² Verkaufsfläche hat sich im Betrachtungszeitraum um etwa fünf Sechstel verringert. Es ist davon auszugehen , dass viele der geschlossenen kleinen Läden in kleineren Orten ländlicher Räume die Nahversorgung sichergestellt haben und mittlerweile durch größere Formate und Discounter – oftmals am Ortsrand – verdrängt wurden. Diese in ihrer Zahl wachsenden Formate benötigen zum rentablen Betrieb immer mehr Verbraucher im Einzugsgebiet, sodass gerade ländliche Orte mit weniger als 5 000 Einwohnern für die großen Ketten wenig interessante Standorte für die Errichtung neuer Läden bieten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Abbildung 1: Entwicklung der Anzahl der Lebensmittelgeschäfte nach Betriebsformen von 1990 bis 2010 Quelle: Thünen-Institut 2014 Zu den Verkaufsstellen des Einzelhandels liegen nur Daten zur Marktanteilsentwicklung nach Vertriebsformen von 2000 bis 2016 für ganz Deutschland vor (siehe Tabelle 22a+b). Entsprechende Zahlen für ländliche Räume bzw. nach dem Grad der Ländlichkeit liegen der Bundesregierung nicht vor. Tabelle 22a: Marktanteilsentwicklung [%] nach Vertriebsformen 2000 bis 2009 in Deutschland 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Fachhandel (nicht-filialisiert) 31,9 29,7 28,0 26,0 26,7 26,5 25,5 25,4 24,4 22,0 Filialisten des Fachhandels 12,2 12,3 12,1 12,1 11,5 11,4 11,7 11,7 11,7 12,5 Fachmärkte 11,8 13,3 13,5 14,2 14,3 14,4 14,7 14,8 15,1 15,8 Kauf- und Warenhäuser 4,2 4,2 4,0 3,9 3,7 3,6 3,4 3,3 3,2 2,9 Versender 3,3 3,2 3,2 3,1 3,0 2,9 3,0 2,9 2,9 2,8 SB-Warenhäuser / V-Märkte 10,9 11,1 11,8 12,4 12,5 12,3 12,4 12,7 12,7 13,2 Discounter 10,1 10,5 11,7 12,6 12,9 13,4 13,9 14,1 15,1 15,3 Supermärkte/ trad. LEH 10,3 10,1 9,5 9,4 9,1 8,9 8,8 8,9 8,7 8,9 Online-Handel 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 0,5 0,5 0,8 0,9 1,2 alle anderen Vertriebswege 5,2 5,3 6,0 6,1 6,0 6,0 6,0 5,4 5,3 5,3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/13212 Tabelle 22b: Marktanteilsentwicklung [%] nach Vertriebsformen 2010 bis 2016 in Deutschland 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fachhandel (nicht-filialisiert) 21,6 21,3 20,6 19,3 18,5 17,9 17,6 Filialisten des Fachhandels 13,5 14,1 14,2 14,4 15,3 15,5 15,8 Fachmärkte 15,8 15,7 15,7 15,9 16,0 16,0 16,0 Kauf- und Warenhäuser 2,9 2,8 2,7 2,7 2,7 2,7 2,6 Versender 2,8 2,7 2,7 2,6 2,7 2,7 2,7 SB-Warenhäuser / V-Märkte 12,7 12,7 12,5 12,5 12,2 11,8 11,7 Discounter 15,1 14,9 15,1 15,6 15,1 15,1 15,0 Supermärkte/ trad. LEH 9,0 9,1 9,4 9,6 9,6 9,7 9,8 Online-Handel 1,6 1,9 2,3 2,7 3,1 3,3 3,6 alle anderen Vertriebswege 5,0 4,8 4,9 4,8 4,9 5,2 5,1 Quelle: IFH Retail Consultants Mit den 2017 auf 55 Mio. Euro erhöhten Mitteln des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) werden die bereits laufenden Modell- und Demonstrationsvorhaben zu „Mehrfunktionshäuser“ fortgeführt und verstärkt. Aufgrund der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des GAK- Gesetzes, das am 15. Oktober 2016 in Kraft getreten ist, können seit November 2016 bzw. Anfang 2017 über den Rahmenplan der GAK Investitionen in Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (u. a. Mehrfunktionenhäuser) und zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz gefördert werden. Einige Länder haben die Umsetzung der entsprechenden Punkte aus dem GAK-Rahmenplan in ihre Länderprogramme und Förderrichtlinien begonnen oder nutzen bereits diese neuen Möglichkeiten. 12. Welche ländlichen Regionen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung stark und sehr stark unterdurchschnittliche regionale Lebensverhältnisse in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen auf (nach Modell des BBSR und bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und welche Chancen sieht die Bundesregierung in der Digitalisierung ländlicher Regionen (beispielsweise Smart Region-Initiativen), um Versorgungslücken zu überbrücken? Die nachfolgende Tabelle listet für die Länder die Kreisregionen mit stark unterdurchschnittlichen sowie sehr stark unterdurchschnittlichen regionalen Lebensverhältnissen in der Gesamtdimension auf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 23: Übersicht über Länder, die Kreisregionen mit stark unterdurchschnittlichen sowie sehr stark unterdurchschnittlichen regionalen Lebensverhältnissen haben. Land Kreisregion (stark unterdurchschnittlich) Kreisregion (sehr stark unterdurchschnittlich) Baden-Württemberg --- --- Bayern --- --- Berlin --- --- Brandenburg Oberspreewald-Lausitz Uckermark Elbe-Elster Oder-Spree/Frankfurt Ostprignitz-Ruppin Prignitz Bremen --- --- Mecklenburg-Vorpommern Vorpommern-Greifswald Mecklenburgische Seenplatte Vorpommern-Rügen Niedersachsen Lüchow-Dannenberg --- Nordrhein-Westfalen Herne, Stadt --- Rheinland-Pfalz --- --- Saarland --- --- Sachsen Erzgebirgskreis Nordsachsen --- Sachsen-Anhalt Anhalt-Bitterfeld/Stadt Dessau-Roßlau Jerichower Land Saalekreis Salzlandkreis Wittenberg Altmarkkreis Salzwedel Burgenlandkreis Harz Mansfeld-Südharz Stendal Thüringen Altenburger Land Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Nach der Abgrenzung des Thünen-Instituts im Rahmen des Monitoring ländlicher Räume in Deutschland haben davon 9 Prozent der sehr ländlichen Regionen sehr stark und stark unterdurchschnittliche regionale Lebensverhältnisse. Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von 9 Prozent in sehr ländlichen Räumen. In eher ländlichen Räumen gehören ebenfalls 9 Prozent zu den Regionen mit sehr stark und stark unterdurchschnittlichen regionalen Lebensverhältnissen. Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von 8 Prozent. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Stärkung strukturschwacher Regionen in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 18/10951) und auf die Kleine Anfrage „Chancen der Digitalisierung für ländliche Regionen“ (Bundestagsdrucksache 18/7688) verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/13212 13. Hält die Bundesregierung die bestehenden Instrumente der Raumordnung (wie das Zentrale-Orte-Konzept und die von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) 2016 weiterentwickelten Leitbilder und Handlungsstrategien ) für ausreichend, um wachsende regionale Ungleichheit in der Raumentwicklung zu adressieren? Ja. Allerdings sind die Instrumente der Raumordnung nur ein Baustein zur Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Regionen durch Bund und Länder. Zu den vielfältigen Maßnahmen der Bundesregierung wird auf den „Zweiten Regierungsberichts Ländliche Entwicklung“ (Bundestagsdrucksache 18/10400) verwiesen. Förderrahmen für ländliche Entwicklungspolitik 14. In welcher Höhe sind Bundesmittel für Neubewilligungen im Förderbereich 1 (Integrierte ländliche Entwicklung) nach dem Rahmenplan der 2016 weiterentwickelten Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) für den Zeitraum von 2017 bis 2020 veranschlagt (bitte nach Bundesländern und folgenden Fördermaßnahmen a) Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte, b) Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden, c) Regionalmanagement, d) Dorfentwicklung, e) Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, f) Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raums, g) Breitbandversorgung ländlicher Räume, h) Kleinstunternehmen der Grundversorgung, und i) Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen. aufschlüsseln)? Die Fragen 14a bis 14i werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Insgesamt wurden Bundesmittel für Neubewilligungen im Förderbereich1 (Integrierte ländliche Entwicklung) nach dem Rahmenplan der 2016 weiterentwickelten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ (GAK) für 2017 in Höhe von 168,485 Mio. Euro angemeldet. Eine detaillierte Übersicht nach den Kategorien 14 a) bis i), aufgeschlüsselt nach Bundesländern , ist in der Tabelle der Anlage 1 zusammengefasst. 15. Inwiefern kann der Förderbereich 1 der GAK mit der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur (GRW) inhaltlich und räumlich kombiniert werden, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Verzahnung der Förderinstrumente zu stärken Die beiden Gemeinschaftaufgaben verfolgen unterschiedliche Ziele. Die GRW verfügt über einen Förderungs- und Koordinierungsrahmen, mit dem sich der Bund zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur an der Mitfinanzierung von gewerblichen Investitionen sowie von wirtschaftsnahen Infrastruktur- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode maßnahmen beteiligt. Die GAK hingegen ist das wichtigste nationale Förderinstrument für eine wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, für den Küstenschutz und für langfristig leistungsfähige ländliche Räume. Die GRW kommt ausschließlich in einer nach bestimmten sozioökonomischen Kriterien wie Einkommen und Arbeitslosigkeit festgelegten Gebietskulisse zur Anwendung. Diese Fördergebietskulisse umfasst derzeit alle ostdeutschen Länder sowie strukturschwache Gebiete der westdeutschen Länder. Die GAK-Förderung ist hingegen an keine Gebietskulisse geknüpft, wenngleich es bei den Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete eine räumliche Beschränkung auf die von den Ländern definierten Gebiete zur Umsetzung der europäischen Agrarpolitik für die Entwicklung des ländlichen Raums gibt. Für beide Gemeinschaftsaufgaben besteht ein zwischen Bund und Länder vereinbarter Rahmenplan bzw. Koordinierungsrahmen, der jeweils durch Richtlinien der Länder umgesetzt wird. Mit ihren unterschiedlichen inhaltlichen Zielsetzungen und räumlichen Schwerpunkten stellen die ländlichen Entwicklungsmaßnahmen der beiden Gemeinschaftsaufgaben eine wichtige Ergänzung zueinander dar. Die bisherige intensive Abstimmung der Fördermaßnahmen der beiden Gemeinschaftsaufgaben hat sich bewährt und soll fortgeführt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die Maßnahmen aufeinander abgestimmt und Doppelförderungen vermieden werden. 16. Welche Erkenntnisse erbrachten die folgenden Modellvorhaben, Wettbewerbe und Förderprojekte für die Weiterentwicklung der (ländlichen) Förder - und Regionalpolitik, und inwiefern ist eine Übertragung der Ergebnisse in strukturelle Förderung vorgesehen a) Bundesprogramm Ländliche Entwicklung, Mit dem Bundesprogramm ländliche Entwicklung (BULE) werden innovative Ansätze in der ländlichen Entwicklung erprobt und gefördert. Der erste Baustein des Moduls 1 „Modell- und Demonstrationsvorhaben in zentralen Zukunftsfeldern ländlicher Entwicklung“ war die Bekanntmachung „Regionalität und Mehrfunktionshäuser“. Die Förderung von Mehrfunktionshäusern wurde zwischenzeitlich in die Regelförderung überführt (GAK Förderbereich 1 Integrierte ländliche Entwicklung). Weitere Modellvorhaben wurden erst vor kurzem gestartet: Digitalisierung (Förderphase : 2017 bis 2021), LandKultur (2017 bis 2021). Modul 2, das Modellvorhaben Land(auf)Schwung, mit dem auf der Grundlage eines Entwicklungsvertrages über ein Regionalbudget ländliche Entwicklungsprojekte zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Stärkung der Wirtschaftskraft in 13 strukturschwachen ländlichen Regionen gefördert werden, läuft bis Ende 2019 und wird dann abschließend wissenschaftlich ausgewertet. Innerhalb der ersten zwei Jahre des Modellvorhabens konnten in den 13 Förderregionen bisher insgesamt mehr als 190 Projekte mit den genannten Schwerpunkten gestartet werden. Über die Vernetzung der Förderregionen untereinander findet laufend ein aktiver Erfahrungs- und Wissensaustausch statt. b) Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge, Das Aktionsprogramm wurde Ende 2015 beendet. Die wissenschaftliche Aufbereitung wichtiger Erkenntnisse ist erfolgt und mündet in ein Folgevorhaben „Netzwerk Regionale Daseinsvorsorge“. Im Vorhaben mit einer Laufzeit von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/13212 2017 bis 2019 werden Maßnahmen erarbeitet und erprobt, die darauf abzielen, den regionalen Gestaltungsraum zu erweitern, um eigenverantwortliche, regional angepasste Lösungen für die Daseinsvorsorge zu ermöglichen. c) Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen , und Das Modellvorhaben „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ wurde im Januar 2016 gestartet und läuft bis Mitte 2018. Weiterführende Erkenntnisse können erst nach Abschluss des Modellvorhabens geschlussfolgert werden. d) Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke? Falls noch keine Erkenntnisse vorliegen, wann ist mit ihnen zu rechnen? Das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ wurde speziell für Kommunen in ländlichen Regionen aufgelegt. Ziel ist es, Klein- und Mittelstädte als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zentren zu stärken und als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig zu machen. Das Programm setzt gezielt auf interkommunale Zusammenarbeit: Vorrangig gefördert werden Kommunen, die Kooperationen mit Nachbargemeinden eingehen und gemeinsame Strategien zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Lebensqualität umsetzen. Seit Beginn der Programmlaufzeit 2010 werden bundesweit 536 Maßnahmen gefördert. 2017 stellt der Bund 70 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen für das Programm bereit. Die Erkenntnisse zeigen, welchen Mehrwert die interkommunale Zusammenarbeit für eine zukunftsfähige Entwicklung der Kommunen haben kann. Vielerorts ist es gelungen, durch abgestimmte Investitionen in die Infrastruktur, den öffentlichen Raum sowie ein aktives Leerstands- und Flächenmanagement neue qualitätsvolle Angebote zu schaffen und die Kommunen als Wohn- und Versorgungsstandorte zu stärken. Daneben tragen begleitende Maßnahmen wie ein überörtliches Kooperationsmanagement sowie Angebote zur Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit zur erfolgreichen Umsetzung bei. Bis Ende 2017 wird eine Zwischenevaluierung des Programms durchgeführt. Die Ergebnisse werden Grundlage für die Weiterentwicklung des Programms sein. 17. Mit welchen konkreten Aktionen und Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene und bei den nationalen Fördertöpfen vor dem Hintergrund der Debatte um die Förderpolitik nach 2020 dafür ein, Anreize zu setzen , um a) Stadt-Land-Kooperationen und überregionale Partnerschaften mit Metropolregionen zu stärken, b) innovatives Zusammenwirken von Staat, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu unterstützen, c) Synergieeffekte zwischen Kommunen zu schaffen und interkommunale Kooperation zu stärken, d) Regionalentwicklung stärker zu berücksichtigen, beispielsweise durch Regionalfonds und Regionalstrategien, e) dezentrale, bottom-up-Ansätze und Bürgerbeteiligung zu stärken, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) ressort- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit auf kommunaler, regionaler , Landes- und Bundesebene und integrierte Entwicklung zu fördern , g) informelle Planung und Erfahrungstransfer aus Modellprojekten zu stärken und ihre politische Verbindlichkeit zu erhöhen, h) die demografischen Entwicklungen in Planungsvorhaben stärker zu berücksichtigen , und i) Jugend- und Frauenbeteiligung zu stärken? Auf die Fragen 17a bis 17i wird zunächst insgesamt eingegangen, anschließend werden ergänzende Antworten zu den im Einzelnen abgefragten Themenbereichen gegeben, soweit dies der Bundesregierung auf Basis der Grundlage des ihr zugänglichen Datenmaterials möglich ist. Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an den anstehenden Beratungen auf EU- Ebene zur zukünftigen Ausgestaltung der EU-Struktur- und Investitionsfonds unter besonderer Berücksichtigung der in den Buchstaben a) bis i) genannten Aspekte und der anstehenden Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Bottom-up-Ansätze existieren bereits jetzt in Form von CLLD (community led local development), ITI (integrierte territoriale Investitionen) und LEA- DER (Vorläufer von CLLD im Bereich der ländlichen Entwicklung seit den 1990er Jahren; derzeit bestehen in Deutschland 321 lokale Aktionsgruppen), sie sollen unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen weiterentwickelt werden . Die Bundesregierung wird die Erfahrungen im Umgang und Einsatz zur Unterstützung von Partnerschaften zwischen ländlichen und städtischen Gebieten auswerten und in die Diskussion zur Förderperiode nach 2020 einbringen. Als weitere Aktionen und Einzelmaßnahmen sind zu nennen: Antwort zu Frage 17a: Stadt-Land-Kooperationen bzw. überregionale Partnerschaften in Metropolregionen haben sich in den vergangenen Jahren in verschiedenen Ausprägungen und gespeist aus unterschiedlichen Programmen und Modellvorhaben als eine gute Strategie für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Stärkung des Zusammenhalts in den Regionen bewährt. Antworten zu den Fragen 17b und 17e: Grundsätzlich sind die Kommunen für die Engagementförderung zuständig. Der Bund ergänzt die auf diesen Feldern laufenden Aktivitäten und Bemühungen durch verschiedene Projekte. Das bundesweite Netzwerkprogramm „Engagiert Stadt“, ist ein Musterbeispiel für trisektorale Zusammenarbeit. Es basiert auf einer gemeinsamen Initiative des BMFSFJ, fünf Stiftungen (Bertelsmann Stiftung, BMW Stiftung Herbert Quandt, Herbert Quandt-Foundation, Körber-Stiftung, Robert Bosch Stiftung) und einem Unternehmen (Generali Deutschland AG). Das Programm ist am 7. Januar 2015 gestartet. Durch diese Kooperation werden nicht nur die Fördermittel gebündelt und erreichen darüber eine größere Hebelwirkung, vielmehr wird das Programm auch durch die unterschiedliche Expertise aller Partner bereichert. Im Rahmen des Programms soll bürgerschaftliches Engagement in Kommunen und Gemeinden strategisch weiterentwickelt und nachhaltige Partnerschaften zur Engagementförderung – zwischen öffentlicher Hand, Zivilgesellschaft und lokaler Wirtschaft – initiiert und ausgebaut werden. Für die Förderphase 1 wählte eine Jury 50 bereits bestehende lokale, engagementfördernde und gemeinnützige Einrichtungen aus Städten und Gemeinden von 10 000 bis 100 000 Einwohner/innen aus, die bis Ende 2017 mit bis zu 50 000 Euro gefördert werden. Gemeinsam stellen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/13212 die Partner für den Förderzeitraum der Phase I (2015 bis 2017) insgesamt 3,3 Mio. Euro für die Förderung der lokalen Weiterentwicklungsprozesse für Engagement zur Verfügung. Neben finanzieller Unterstützung profitieren die Programmteilnehmer darüber hinaus von Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten der Partner. Erste Erfahrungswerte des Programms zeigen, dass das Programmziel , ein abgestimmtes und strategisch ausgerichtetes Handeln von Zivilgesellschaft , Wirtschaft und Politik vor Ort zu fördern, einen zentralen Bedarf im Engagement-Sektor bedient. Zur Etablierung von nachhaltigen trisektoralen Kooperationen vor Ort und zur erfolgreichen Umsetzung der erarbeiteten Konzepte wird es eine Fortführung des Programms um weitere 2 Jahre (2018 bis 2019) geben . Die Schwerpunkte der Phase II sollen auf der Konsolidierung der Prozesse vor Ort mit dem Ziel der dauerhaften Zielerreichung durch verbindliche trisektorale Kooperationen liegen. Die vom BMFSFJ geförderten Mehrgenerationenhäuser gehören zu den zentralen Maßnahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung und leisten seit mehr als zehn Jahren eine erfolgreiche und wertvolle Arbeit in den Kommunen. Die bisherigen Standorte werden im neuen Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017 bis 2020) weitergefördert. Hinzu kommen rund 100 neue Standorte, sodass im Bundesprogramm rund 550 Häuser gefördert werden. Das Bundesprogramm ist ausgerichtet auf die Stärkung der Kommunen in ihrer Koordinierungsfunktion für die Bewältigung des demografischen Wandels, der sozialen Daseinsvorsorge und Sicherstellung der sozialen Infrastruktur sowie kurzfristig anstehender Aufgaben , wie z. B. die Flüchtlingsintegration. Der Bund unterstützt die Kommunen mit dem Programm, anstehende Anforderungen als verantwortliche staatliche Ebene (besser) zu bewältigen. Ihnen wird eine Infrastruktur zur Zusammenführung der Generationen, Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen , Aktivierung und Einbindung von freiwillig Engagierten und Beförderung der Teilhabe an die Hand gegeben. Die Häuser strahlen mit ihrer Arbeit in den Sozialraum aus, gestalten ihn im Sinne seiner Bewohnerinnen und Bewohner und pflegen Kooperationen mit allen erforderlichen Partnern. Das BMFSFJ fördert zudem die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (Bagfa). Die Bagfa ist Fachorganisation und Dachverband der Freiwilligenagenturen und hat das Ziel, Freiwilligenagenturen als lokale Experten und Anlaufstellen des bürgerschaftlichen Engagements zu stärken. Die Bagfa bietet Austausch und Fortbildung, unterstützt die Qualitätsentwicklung von Freiwilligenagenturen, schafft durch Publikationen und Preise Anerkennung und Öffentlichkeit. Die Gesamtförderung in den Jahren 2017 bis 2019 beträgt 674 400 Euro (davon 2017: 224 800 Euro, 2018: 224 800 Euro, 2019: 224 800 Euro). Antwort zu den Fragen 17c und 17f: Im Rahmen ihrer Förderpolitik hat die Bundesregierung die Städtebauförderung in der 18. Legislaturperiode deutlich gestärkt. Als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen unterstützt die Städtebauförderung die Städte und Gemeinden darin, städtebauliche Missstände zu beseitigen und eine zukunftsfähige Entwicklung einzuleiten. Dabei ist die Städtebauförderung nicht allein auf städtische, sondern auch auf ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten ausgerichtet. Zentrale Voraussetzung für die Inanspruchnahme aller Programme der Städtebauförderung ist die Erstellung eines integrierten Entwicklungskonzepts , mit dem nachhaltige und integrierte Lösungen für die vielfältigen städtebaulichen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen vor Ort gefunden werden. Insbesondere das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ stärkt zudem die interkommunale Zusammenarbeit (vgl. Antwort zu Frage 16d). In ihrer Ausrichtung wird die Städtebauförderung daher auch künftig wichtige strukturpolitische Impulse setzen. Antwort zu den Fragen 17h und 17i: Für die Stärkung der Jugend- und Frauenbeteiligung in ländlichen Räumen oder mit regionalem bzw. örtlichem Fokus sind die jeweiligen Länder und Kommunen zuständig. Dennoch engagiert sich der Bund hier im Rahmen seiner Kompetenzen durch verschiedene Projekte und Fördermaßnahmen: Die Arbeitsgruppe „Jugend gestaltet Zukunft“ hat die Jugendstrategie „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ des BMFSFJ mit der Demografiestrategie der Bundesregierung verbunden. Ziel der AG war es, Jugendliche und deren Belange aktiv in die demografiepolitischen Überlegungen der Bundesregierung einzubinden und der Jugend selbst eine Stimme zu geben. Neben dem Fachwissen der AG-Mitglieder und aktuellen Forschungsergebnissen flossen die Ergebnisse von zwei Jugendbeteiligungsprojekten in die Arbeit der AG ein. Das Projekt „Jugend -Demografie-Dialog“ der Leuphana Universität Lüneburg organisierte dafür von 2015 bis 2017 den Beteiligungsprozess von Jugendlichen in vier Modelllandkreisen , die mit demografischen Herausforderungen in unterschiedlicher Ausprägung konfrontiert sind: Friesland (Niedersachsen), Kyffhäuserkreis (Thüringen), Lichtenfels (Bayern) und Vorpommern-Rügen (Mecklenburg-Vorpommern). In diesen Landkreisen entwickelten Jugendgruppen parallel zur Arbeit der AG eigene Vorschläge zur Gestaltung des demografischen Wandels. Das Jugendbeteiligungsprojekt „Ichmache>Politik | Demografie“ des Deutschen Bundesjugendrings beteiligte parallel dazu zwischen 2014 und 2017 über ein Online-Beteiligungsverfahren bundesweit Jugendliche und junge Erwachsene an der Arbeit der AG. Sowohl einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch Gruppen konnten auf diesem Weg ebenfalls ihre Meinungen, Ideen und Forderungen zum demografischen Wandel einbringen. Die in beiden Projekten entwickelten Vorschläge sind in die Handlungsempfehlungen „Jugend gestaltet Zukunft. Gelingendes Aufwachsen in ländlichen Regionen“ eingeflossen, die von den Gestaltungspartnern der Bundesregierung in der AG zum Demografiegipfel am 16. März 2017 in Berlin vorgelegt wurden. Die Handlungsempfehlungen dienen als Grundlage für die Entwicklung einer jugendgerechten Demografiepolitik in ländlichen Regionen und sollen dabei helfen, junge Menschen zum Verbleib, zur Rückkehr oder zum Zuzug in ländliche Regionen zu motivieren. Um auch andere interessierte Landkreise oder Kommunen dabei zu unterstützen, Jugendbeteiligung zu realisieren, wird derzeit von der Universität Lüneburg eine Informationsbroschüre erarbeitet, die eine Übersicht über Methoden, Werkzeuge und Umsetzungshilfen für die eigenständige Durchführung und nachhaltige Etablierung von Jugendbeteiligungsprozessen bietet. Zur Erhöhung des Anteils von Frauen an politischen Ämtern hat das BMFSFJ das Helene-Weber-Kolleg etabliert, das bundesweite parteiübergreifende Netzwerk für mehr Frauen in der (Kommunal-)Politik. Höhepunkte sind die Auslobungen des Helene-Weber-Preises, dem Preis für herausragende Kommunalpolitikerinnen . Inzwischen umfasst das Netzwerk der Preisträgerinnen 50 Kommunalpolitikerinnen aus dem gesamten Bundesgebiet und bietet einen starken Nucleus für das Helene-Weber-Kolleg. Neben Netzwerktreffen von Frauen in kommunalen, regionalen und bundesweiten Strukturen, wie z. B. dem Kommunalcampus am 10. November 2017 in Berlin werden im Helene-Weber-Kolleg verschiedene Mentoring-Programme durchgeführt . Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ wird von den Kommunen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/13212 ausgeliehen und eingebaut in Veranstaltungen zu Fragen der politischen Partizipation von Frauen. Das Thema „Parität“ bzw. verbindliche Quoten in Wahllisten wurde in den vergangenen Jahren in Länder- und Bundesforen diskutiert und im Leitfaden aufgearbeitet. Die Website www.frauen.macht-politik.de gibt einen Überblick über alle Aktivitäten. Die unterschiedlichen erwerbsbiografischen Faktoren , die zu den bekannten Lohn- und Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern beitragen, sind in ländlichen Räumen stark ausgeprägt – von traditionellen Rollenbildern bis zur Teilhabe an Führungspositionen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) arbeitet seit Jahren mit dem Deutschen LandFrauenverband (dlv) zusammen, um die Einkommensperspektiven und beruflichen Chancen von Frauen im ländlichen Raum zu stärken. Seit Ende 2013 fördert das BMFSFJ daher das Projekt „Qualifizierung von Equal-Pay-Beraterinnen“ des dlv nunmehr in der zweiten Förderphase bis Ende 2018. Das Projekt zielt auf den Abbau von geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden und individuellen wie gesellschaftlichen „Folgekosten “ in ländlichen Räumen. Die qualifizierten Equal-Pay-Beraterinnen können als Multiplikatorinnen in Vorträgen, Workshops und auf Informationsveranstaltungen Frauen und Männer sowie gesellschaftliche Akteure (Verbände, Vereine ) dafür sensibilisieren, welche Auswirkungen erwerbsbiografische Entscheidungen (Berufswahl, Familie, Arbeitszeit, Lebensverläufe, Lebensmodelle) für Frauen und ihre Familien haben. Sie können zum Überdenken alter Rollenmuster und Lebenswegplanungen anregen und dazu ermutigen, partnerschaftlich zu denken . Ein Ziel ist es, die Beratungsleistung in das Weiterbildungs- und in das regionale Berufsorientierungsangebot der Landfrauenverbände, der Kammern und der Kommunen zu integrieren. 18. Hält die Bundesregierung das bestehende Fördersystem aus EU- und Bundesprogrammen für ausreichend, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse herzustellen, regionale Disparitäten abzubauen und die Lebensqualität auch in strukturschwachen Regionen zu sichern? Wo bestehen nach Ansicht der Bundesregierung derzeit Förderlücken? Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse und Zukunftschancen für die Menschen in allen Regionen Deutschlands ein. Das bestehende Fördersystem umfasst eine Reihe von Maßnahmen , die unmittelbar darauf zielen oder dazu beitragen, regionale Disparitäten abzubauen und die Lebensqualität in strukturschwachen Regionen zu sichern. Dazu gehören neben der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) beispielsweise die Städtebauförderung, die Politik zur Entwicklung ländlicher Räume und zum Ausbau der Infrastruktur, aber auch Maßnahmen zur Stärkung des Innovationspotentials. Um die Daseinsvorsorge in strukturschwachen ländlichen Regionen zu sichern und die Wirtschaftskraft zu stärken, ist zudem ein konkreter Beitrag von der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) zu erwarten. Voraussetzung dafür war die Novellierung des GAK-Gesetzes. Das Vierte Gesetz zur Änderung des GAK-Gesetzes ist am 15. Oktober 2016 in Kraft getreten. Künftig sollen im Rahmen der GAK Investitionen in außerlandwirtschaftlichen Bereichen stärker gefördert werden können. Darunter fallen unter anderem die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen, zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz sowie zugunsten des ländlichen Tourismus und des Vertragsnaturschutzes. Flankiert wird die Weiterentwicklung der GAK auch durch das Bundesprogramm Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ländliche Entwicklung (BULE). Die Mittel für das BULE sind im Bundeshaushalt 2017 auf 55 Millionen Euro erhöht worden, mit denen neue Vorhaben in den Bereichen digitale Anwendungen, Kultur auf den Land und Förderung des Ehrenamtes sowie Maßnahmen für Regionen mit besonderen Herausforderungen umgesetzt werden. Das BULE dient der Förderung und Erprobung innovativer Ansätze in der ländlichen Entwicklung. Es unterstützt relevante Vorhaben und Initiativen, deren Erkenntnisse bundesweit genutzt werden können. Zudem gibt es EU-Förderprogramme, die von Bund und Ländern kofinanziert und verwaltet werden, und sowohl Ungleichheiten zwischen Regionen bekämpfen als auch regionale Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung stärken . Gerade in den strukturschwachen Regionen konnten Erfolge beim Abbau der Arbeitslosigkeit erzielt werden und die Angleichung wirtschaftlicher Lebensverhältnisse ist vorangekommen. Gleichwohl bestehen weiterhin regionale Unterschiede . Herausforderungen bestehen auch im demografischen Wandel, von dem ohnehin strukturschwache Regionen stärker betroffen sind, so dass ihr wirtschaftliches Wachstumspotential vermindert wird. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Eckpunkte für ein integriertes Fördersystem für strukturschwache Regionen beschlossen. 19. Welche Schwerpunkte legt die Bundesregierung bei dem für diese Legislaturperiode angekündigten Konzept für ein gesamtdeutsches Fördersystem nach 2020, und wann plant die Bundesregierung, dieses Konzept zu veröffentlichen ? Die Bundesregierung hat im Mai 2015 Eckpunkte für ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen ab 2020 beschlossen. Dieses Konzept für ein neues, weiterentwickeltes System der Förderung strukturschwacher Regionen umfasst Maßnahmen der Investitions- und Innovationsförderung wie auch Maßnahmen zur Stärkung der Infrastruktur und Sicherung der Daseinsvorsorge. Die Eckpunkte können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie heruntergeladen werden (www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Downloads/E/eckpunkte-zur-weiterentwicklung-der-regionalpolitik.html). Kommunalfinanzen in ländlichen Regionen 20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die finanzielle Lage der Kommunen in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Regionen im Hinblick auf kommunale Investitionen, ständige Ausgaben und Verschuldung von 1997 bis 2017 verändert (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Welche Kommunen in ländlichen Regionen sind in besonderer finanzieller Not (bitte begründen)? Der Bundesregierung liegen zu den erbetenen Angaben keine regional aufgegliederten bzw. einzelgemeindlichen Daten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/13212 21. Hält die Bundesregierung die im Bund-Länder-Finanzausgleich erreichten Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen insbesondere mit Blick auf finanzschwache Kommunen in strukturschwachen Regionen für ausreichend, um den kommunalen Investitionsstau zu beheben und regionale Disparitäten zu verringern (bitte begründen)? Nach dem Grundgesetz sind für die Finanzausstattung der Kommunen die Länder zuständig. Die Länder verfügen mit dem kommunalen Finanzausgleich über das entsprechende Instrumentarium um Belastungsunterschiede zwischen den Kommunen auszugleichen. Ungeachtet dessen hat der Bund im Rahmen des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds “ um 3,5 Mrd. Euro erhöht und stellt somit für die Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen insgesamt 7 Mrd. Euro zur Verfügung. Hiervon werden die finanzschwachen Kommunen in strukturschwachen Regionen massiv profitieren. Das Ausmaß, indem es hierdurch zum Abbau regionaler Disparitäten kommt, hängt maßgeblich auch von der Auswahl der finanzschwachen Kommunen durch die Länder ab. Für die mit Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsprogramms neu hinzugekommenen 3,5 Mrd. Euro zur Sanierung der Schulinfrastruktur erfolgt die Festlegung im Einvernehmen mit dem Bund, der in diesem Rahmen auf eine deutliche Konzentration der Mittel hinwirken wird. Gleichwohl bleibt die konkrete Auswahl der geförderten Kommunen und Projekte wie beim ersten Teil des Kommunalinvestitionsförderungsprogramms grundsätzlich in der Verantwortung der Länder. Infrastruktur und Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen 22. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Angebot von und die Nachfrage nach Bildung und Betreuung sowie die Entfernung in Kilometern und die Fahrtzeit in Minuten zu Kita, Grund- und weiterführender Schule sowie Hochschule in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Regionen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Welche ländlichen Regionen weisen eine besonders dünne Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur auf (bitte begründen)? Die Bundesregierung kann den Zeitraum von 1997 bis 2017 mangels zur Verfügung stehender Daten für den Bereich der Kindertagesbetreuung, Schule und Hochschule nicht in dem geforderten Umfang darstellen. Festzuhalten bleibt: Die in § 24 Absatz 1 und 2 Achtes Sozialgesetzbuch – SGB VIII geregelten Rechtsansprüche auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege für Kinder von einem bis unter drei Jahren sowie für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt gelten bundesweit. Die in § 24 Absatz 2 und 3 Achtes Sozialgesetzbuch – SGB VIII geregelten Rechtsansprüche auf Förderung in einer Kindertagespflege für Kinder von einem bis unter drei Jahren sowie für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt gelten bundesweit. Näheres regeln die Landesgesetzgeber . Zuständig für die Bedarfsplanung und -erfüllung ist der jeweilige Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Angebot von und die Nachfrage nach Gesundheitsversorgung und Pflege sowie die Entfernung in Kilometern und die Fahrtzeit in Minuten zum Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus und zu stationärer Pflege sowie die durchschnittliche Dauer bis zum Eintreffen des Krankenwagens in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Regionen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Welche ländlichen Regionen weisen eine besonders dünne Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur auf (bitte begründen)? Die im Folgenden (Tabellen 24 bis 26) dargestellten Erreichbarkeitsberechnungen des Thünen-Instituts für ländliche Räume wurden bisher nur für das Jahr 2016 vorgenommen, sodass keine Entwicklungen nachgezeichnet werden können. Außerdem wurde lediglich der Median für die Wege-Distanz zum nächsten Arzt berechnet und nicht die Fahrtzeit. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass in ländlichen Räumen bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h4 ein Kilometer in einer Minute zurückgelegt werden kann. Räumlich differenziertere Daten können den Karten unter www.landatlas.de in der Rubrik Erreichbarkeit entnommen werden. Tabelle 24: Mittlere Entfernung zum nächsten Hausarzt nach dem Grad der Ländlichkeit und für die einzelnen Länder im Jahr 2016 in Kilometern als Median der jeweiligen Kreise Land Mittlere Entfernung zum nächsten Hausarzt in km sehr ländlich eher ländlich nicht-ländlich Schleswig-Holstein 3,012 3,052 1,082 Hamburg - - 0,803 Niedersachsen 3,323 2,671 1,201 Bremen - - 1,271 Nordrhein-Westfalen 2,851 2,323 1,081 Hessen 2,476 1,282 0,761 Rheinland-Pfalz 2,725 1,268 0,834 Baden-Württemberg 2,372 1,666 0,925 Bayern 3,038 1,991 0,818 Saarland 1,886 1,259 1,116 Berlin - - 0,645 Brandenburg 5,268 3,290 1,160 Mecklenburg- Vorpommern 4,649 2,715 1,092 Sachsen - 2,593 0,895 Sachsen-Anhalt 4,224 3,070 0,818 Thüringen 2,339 2,233 1,392 Deutschland 2,981 2,062 0,954 Quelle: Thünen-Institut 2017. 4 vgl. Neumeier, S. (2014): Modellierung der Erreichbarkeit von Supermärkten und Discounter. Braunschweig: Thünen-Institut, Thünen Working Paper 16. Online unter: http://literatur.thuenen.de/digbib_extern/bitv/dn053577.pdf (Zugriff: 07.07.2017). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/13212 Tabelle 25: Mittlere Entfernung zum nächsten Zahnarzt nach dem Grad der Ländlichkeit und für die einzelnen Länder im Jahr 2016 in Kilometern als Median der jeweiligen Kreise Land Mittlere Entfernung zum nächsten Zahnarzt in km sehr ländlich eher ländlich nicht-ländlich Schleswig-Holstein 3,531 3,692 1,135 Hamburg - - 0,866 Niedersachsen 3,449 2,184 0,931 Bremen - - 1,310 Nordrhein-Westfalen 3,303 2,606 1,226 Hessen 2,920 1,378 0,800 Rheinland-Pfalz 3,451 1,409 0,981 Baden-Württemberg 2,905 1,843 0,938 Bayern 3,176 2,399 0,850 Saarland 2,298 1,212 1,124 Berlin - - 0,617 Brandenburg 5,366 3,079 1,014 Mecklenburg- Vorpommern 4,686 3,186 1,050 Sachsen - 2,302 0,875 Sachsen-Anhalt 2,911 2,247 0,805 Thüringen 2,253 1,950 1,199 Deutschland 3,147 2,154 1,005 Quelle: Thünen-Institut 2017. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 26: Mittlere Entfernung zum nächsten Facharzt (berechnet aus der durchschnittlichen Entfernung zum nächsten Augenarzt, Dermatologe, Gynäkologe, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Internist, Kinderarzt, Orthopäde und Urologe) nach dem Grad der Ländlichkeit und für die einzelnen Länder im Jahr 2016 in Kilometern als Median der jeweiligen Kreise. Land Mittlere Entfernung zum nächsten Facharzt in km sehr ländlich eher ländlich nicht-ländlich Schleswig-Holstein 9,968 8,418 3,979 Hamburg - - 2,817 Niedersachsen 10,232 8,078 3,780 Bremen - - 2,460 Nordrhein-Westfalen 9,228 6,805 2,877 Hessen 9,839 6,951 2,999 Rheinland-Pfalz 10,233 6,294 2,482 Baden-Württemberg 8,952 6,770 2,982 Bayern 10,386 8,105 2,978 Saarland 8,431 5,164 3,523 Berlin - - 1,849 Brandenburg 16,378 11,505 4,053 Mecklenburg-Vorpommern 13,848 7,574 3,019 Sachsen - 7,688 2,683 Sachsen-Anhalt 11,825 8,178 2,672 Thüringen 9,046 7,162 3,589 Deutschland 10,133 7,681 2,979 Quelle: Thünen-Institut 2017. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine differenzierten Verlaufsdaten zur Entwicklung des Angebots und der Nachfrage nach ambulanten und stationären Gesundheits- und Pflegeleistungen und Rettungsdiensten in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Regionen in der Zeit von 1997 bis 2017 vor. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass der Auftrag zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung in den Ländern liegt. Hinsichtlich der Krankenhausplanung, d. h. für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern, sind die Länder zuständig. Diese überprüfen regelmäßig die Strukturen der stationären Versorgung daraufhin, ob sie dem Versorgungsbedarf der Bevölkerung entsprechen . Die Gesetzgebungskompetenz für den Rettungsdienst fällt ebenfalls in die Zuständigkeit der Länder. Die Länder haben eigene Rettungsdienstgesetze erlassen , in denen Näheres zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes festgelegt ist. Die Rettungsdienstgesetze bzw. Verordnungen zu deren Ausführung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/13212 umfassen in der Regel auch den jeweiligen Zeitraum, der von dem Eintreffen des Notrufs in der Leitstelle bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte am Notfallort maximal vergehen sollte (sogenannte Hilfsfristen). Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren zahlreiche strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen ergriffen. Bereits 2012 wurden mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) Möglichkeiten geschaffen, die ambulante ärztliche Versorgung durch eine flexiblere Bedarfsplanung, Vergütungsanreize und Verbesserungen bei der ambulanten Notfallversorgung besser zu steuern. Daran anknüpfend wurden mit dem am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung in unterversorgten oder strukturschwachen Regionen ergriffen. Dabei geht es vor allem um Anreize zur Niederlassung sowie zur Förderung des Arztnachwuchses in ländlichen Regionen, z. B. durch die Vergabe von Stipendien oder die Unterstützung der Ausbildung, Verbesserungen bei der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, Erleichterungen bei der Gründung kooperativer Versorgungsformen, wie z. B. von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die nun auch von Kommunen selbst gegründet werden können , sowie die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung bei Unterversorgung. Mit dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) sind die Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen ausgebaut worden: So wird über Sicherstellungszuschläge die finanzielle Lage für Krankenhäuser in dünn besiedelten, ländlichen Regionen verbessert, sofern diese bedarfsnotwendig sind, jedoch mit den Fallpauschalen aufgrund geringen Versorgungsbedarfs nicht auskömmlich wirtschaften können. Zudem können mit dem Krankenhausstrukturfonds notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen unterstützt und damit eine bessere Abstimmung des Versorgungsangebots an den regionalen Versorgungsbedarf erreicht werden. Mit Blick auf die Langzeitpflege gilt, dass die Länder für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur verantwortlich sind (§ 9 SGB XI). Der Gesetzgeber auf Bundesebene wiederum hat die Leistungen der Pflegeversicherung zur Stärkung der pflegerischen Versorgung in dieser Wahlperiode erheblich ausgeweitet. Insgesamt stehen seit 2017 jährlich mehr als fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Ein Fokus der Leistungserweiterungen liegt auf den Maßnahmen zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2017 zudem diverse Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Rolle der Kommunen in der Pflege zu stärken, vor Ort besser auf mögliche Situationen der Über-, Unter- und Fehlversorgung in der Pflege reagieren zu können und die Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehöriger über individuelle Hilfebedarfe sowie die vor Ort verfügbaren Angebote zu verbessern. Hinsichtlich stationärer Pflegeeinrichtungen kann auf Basis einer von prognos und der Bertelsmann Stiftung erstellten Studie von einer ausreichenden Versorgung im gesamten Bundesgebiet ausgegangen werden (prognos/Bertelsmann Stiftung, Pflegeinfrastruktur – Die pflegerische Versorgung im Regionalvergleich, 2016). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verfügbarkeit von Breitband-Internet mit mindestens 50 Mbit in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Regionen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen -Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Welche ländlichen Regionen verfügen im Vergleich zum Bundesschnitt über eine besonders langsame Internetversorgung (bitte begründen)? Gerade sehr ländliche Regionen verfügen oftmals noch über eine unzureichende Internetversorgung. Die Siedlungsstruktur dieser Regionen – geprägt von einer niedrigen Einwohnerzahl und Bevölkerungsdichte – sowie eine vergleichsweise geringe Dichte ansässiger Unternehmen bzw. Arbeitsplätze, erschwert es den Telekommunikationsunternehmen , die Gebiete oder einen Teil der Gebiete wirtschaftlich zu erschließen. Das Förderprogramm der Bundesregierung zum Breitbandausbau zielt genau auf diese Gebiete, um die bestehende Wirtschaftlichkeitslücke in diesen unterversorgten Regionen zu schließen. Die Entwicklung der Verfügbarkeit von Breitband-Internet mit mindestens 50 Mbit/s in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Regionen (nach dem Grad der Ländlichkeit) stellt nachfolgende Tabelle (Datenerhebung durch: TÜV Rheinland, BMVI) dar. Sie umfasst den Zeitraum von Ende 2010 bis Ende 2016. Für den Zeitraum vor 2010 liegen keine Daten vor und Daten für Mitte 2017 stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung. Tabelle 27: Entwicklung der Verfügbarkeit von Breitband-Internet mit mindestens 50 Mbit/s nach dem Grad der Ländlichkeit. Land Typ Ländlichkeit ≥ 50 Mbit/s Breitbandversorgung über alle Technologien*) [in % der Haushalte] Ende 2010 Ende 2016 Bayern nicht-ländlich 78,1 85,2 eher ländlich 61,2 72,5 sehr ländlich 58,0 69,2 Baden-Württemberg nicht-ländlich 62,8 90,4 eher ländlich 5,4 70,7 sehr ländlich 2,7 59,6 Berlin nicht-ländlich 77,1 90,2 Brandenburg nicht-ländlich 64,5 90,2 eher ländlich 5,1 62,7 sehr ländlich 0,1 43,1 Bremen nicht-ländlich 62,8 93,6 Hamburg nicht-ländlich 74,5 94,6 Hessen nicht-ländlich 78,0 90,1 eher ländlich 43,0 80,3 sehr ländlich 21,8 59,3 Mecklenburg-Vorpommern nicht-ländlich 14,0 94,1 eher ländlich 0,1 63,5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/13212 Land Typ Ländlichkeit ≥ 50 Mbit/s Breitbandversorgung über alle Technologien*) [in % der Haushalte] Ende 2010 Ende 2016 sehr ländlich 0,1 48,7 Niedersachsen nicht-ländlich 42,4 92,7 eher ländlich 2,0 76,0 sehr ländlich 7,7 67,8 Nordrhein-Westfalen nicht-ländlich 63,6 86,4 eher ländlich 36,2 71,6 sehr ländlich 42,8 69,8 Rheinland-Pfalz nicht-ländlich 25,0 93,4 eher ländlich 0,6 78,7 sehr ländlich 2,3 62,9 Saarland nicht-ländlich 34,1 77,4 eher ländlich 2,8 83,2 sehr ländlich 7,8 58,0 Sachsen nicht-ländlich 47,2 82,5 eher ländlich 3,3 43,5 Sachsen-Anhalt nicht-ländlich 26,7 72,0 eher ländlich 1,1 44,5 sehr ländlich 0,9 38,8 Schleswig-Holstein nicht-ländlich 37,2 93,5 eher ländlich 7,0 84,4 sehr ländlich 5,4 66,4 Thüringen nicht-ländlich 11,5 84,7 eher ländlich 0,1 63,5 sehr ländlich 0,1 50,4 * Die Breitbandverfügbarkeiten können statistischen Schwankungen unterliegen. So kann z. B. ein Update der Basisdaten wie die Anzahl der Haushalte in einer Rasterzelle dazu führen, dass sich Verfügbarkeiten ändern, ohne dass sich die Telekommunikationsinfrastruktur geändert hat. Da es im Breitbandbereich in der Regel keinen Rückbau von Netzen gibt, wird für die Zeitreihendarstellung angenommen, dass es nur positive Entwicklungen der Verfügbarkeit gibt. Daher werden historische Werte, sofern sie über den aktuellen Werten liegen sollten, auf den aktuellen Wert reduziert . 25. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Dauer in Minuten bis zum Eintreffen der Polizei nach eingegangenem Notruf in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Regionen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Regionale Wirtschaft und Arbeit in ländlichen Regionen 26. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bruttowertschöpfung und die Beschäftigtenzahl in der Landwirtschaft, im verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Regionen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)? In welchen ländlichen Regionen ist der Strukturwandel in der Landwirtschaft sowie in der Altindustrie besonders zu spüren (bitte begründen)? Die Übersichten der Tabellen der Anlagen 2 und 3 enthalten die erbetenen Angaben zur Bruttowertschöpfung (BWS – Anlage 2) und zur Zahl der Erwerbstätigen (Anlage 3) in den Wirtschaftszweigen A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei), C (Verarbeitendes Gewerbe) sowie G bis T (Dienstleistungsbereiche) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. Diese Gliederung wurde nach der Datenverfügbarkeit gewählt. Alle Angaben werden zwecks Vergleichbarkeit als Prozentanteile am jeweiligen Gesamtwert für alle Wirtschaftszweige ausgewiesen. Die Ausgangsdaten auf Kreisebene, die den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder entstammen, stehen derzeit nur bis zum Jahr 2014 zur Verfügung. Zudem sind auf Grund von Gebietsreformen Kreisdaten für einige Länder erst ab dem Jahr 2000 verfügbar. Angaben zur Zahl von Beschäftigungsverhältnissen nach Wirtschaftssektoren liegen auf Kreisebene nicht vor. Die Ausgangsdaten sind öffentlich zugänglich. Zur Zuordnung der Kreise nach dem Grad der Ländlichkeit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die BWS Deutschlands ist von 2000 bis 2014 von 1 909 Mrd. Euro auf 2 623 Mrd. Euro gestiegen, wobei die höchsten relativen Zuwächse in den sehr ländlichen Regionen zu verzeichnen waren. Dabei hat sich der Anteil der Landwirtschaft an der BWS aller Wirtschaftsbereiche in sehr ländlichen, eher ländlichen und nichtländlichen Regionen sowie allen Ländern verringert. Die Anteile des verarbeitenden Gewerbes sowie der Dienstleistungssektoren an der BWS zeigten im Bundesdurchschnitt gewisse Schwankungen ohne eindeutig erkennbaren Trend. Das verarbeitende Gewerbe hat dabei in ländlichen Räumen eine deutlich höhere Bedeutung als in den nicht ländlichen Räumen. In den ländlichen Regionen Sachsen- Anhalts und Thüringens ist der Anteil des verarbeitenden Gewerbes deutlich gestiegen . Die Erwerbstätigenzahl (ET) Deutschlands ist von 2000 bis 2014 von 39,9 Millionen auf 42,7 Millionen Personen gestiegen. Dabei hat sich der Anteil der Landwirtschaft an der ET in sehr ländlichen, eher ländlichen und nicht-ländlichen Regionen sowie allen Ländern verringert. Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes an der ET ist insgesamt gesunken (am deutlichsten in nicht-ländlichen Regionen), in den ostdeutschen Ländern jedoch gestiegen (dort insbesondere in ländlichen Regionen). Der Anteil des Dienstleistungssektors an den ET ist in Deutschland insgesamt unabhängig vom Grad der Ländlichkeit und in allen Ländern gestiegen. Die Bundesregierung führt keine Übersichten, in welchen ländlichen Regionen der Strukturwandel in der Landwirtschaft bzw. in der Altindustrie besonders zu spüren ist. Es gibt auch keine allgemein akzeptierte Abgrenzung, welche industriellen Sektoren zur Altindustrie zählen und welche nicht. Die Strukturstärke bzw. -schwäche von Regionen resultiert regelmäßig aus einer Vielzahl an Faktoren, dabei zunehmend auch von den Auswirkungen des demografischen Wandels auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/13212 die Erwerbstätigkeit. Im Übrigen wird auf den vom Thünen-Institut für das BMEL erarbeiteten Landatlas verwiesen. www.landatlas.de/ 27. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf und das Einkommen in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Regionen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Welche ländlichen Regionen weisen im Vergleich zum Bundesschnitt ein besonders niedriges Einkommen auf (bitte begründen)? Die Übersichten der Tabellen der Anlagen 4 bis 5 enthalten die erbetenen Angaben zum Bruttoinlandsprodukt je Kopf (Anlage 4) sowie zum verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte je Kopf (Anlage 5). Zur Datenquelle der Ausgangsdaten , zur Datenverfügbarkeit und zur Zuordnung der Kreise nach dem Grad der Ländlichkeit wird auf die Erläuterungen in der Antwort zu Frage 26 verwiesen. Das verfügbare Einkommen pro Kopf ist von 2000 bis 2014 in Deutschland insgesamt , in sehr ländlichen, eher ländlichen und nicht-ländlichen Regionen sowie in allen Ländern deutlich gestiegen. Im Durchschnitt des Bundesgebiets weisen sehr ländliche Regionen ein etwas geringeres verfügbares Einkommen je Kopf auf als nicht-ländliche Regionen. Dabei konnten die ländlichen Regionen in der Zeit von 2000 bis 2014 ihren Abstand zu den nicht-ländlichen verringern und in vielen Ländern das Niveau nicht-ländlicher Regionen übertreffen. Unter den ländlichen Kreisregionen sind im Jahr 2014 ländliche Kreise in Ostdeutschland sowie einige Kreise im Westen Niedersachsens und in östlichen Grenzregionen Bayerns jene mit einem relativ niedrigen Einkommen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt . Im Übrigen wird auf den Landatlas des Thünen-Instituts verwiesen. Solche kleinräumigen Einkommensunterschiede können eine Vielzahl von Ursachen haben. 28. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in wissensintensiven Industrien in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Regionen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)? In welchen ländlichen Regionen ist der Anteil der F&E-Beschäftigen besonders gering (bitte begründen)? Die folgende Tabelle 28 zeigt die Entwicklung des Anteils der Beschäftigten in wissensintensiven Industrien für die Jahre 2009 und 2014. Ältere Daten sind für den aktuellen Gebietsstand nicht verfügbar. Generell zeichnet sich das Muster ab, dass der Anteil Beschäftigter in wissensintensiven Industrien in ländlichen Räumen höher ist als in nicht-ländlichen Räumen. Innerhalb der ländlichen Räume liegt der Anteil in der Regel in den eher ländlichen Kreisen höher als in den sehr ländlichen Kreisen. Hierbei gibt es jedoch Unterschiede zwischen den verschiedenen Ländern. So verzeichnen z. B. Brandenburg und Thüringen den höchsten Anteil Beschäftigter in wissensintensiven Industrien in den sehr ländlichen Räumen . In Niedersachsen liegt der Anteil hingegen in den nicht-ländlichen Räumen höher als in den ländlichen Räumen. Im betrachteten Fünfjahreszeitraum hat sich an dieser Struktur deutschlandweit relativ wenig verändert. Der Anteil der Beschäftigten in wissensintensiven Industrien ist in den beiden ländlichen Raumtypen leicht gesunken, während der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anteil in den nicht-ländlichen Räumen in etwa stabil blieb. Auch in Bezug auf die Entwicklung unterscheiden sich die verschiedenen Länder teilweise. Beispielsweise ist der Anteil der Beschäftigten in wissensintensiven Industrien in den eher ländlichen Räumen Rheinland-Pfalz relativ deutlich gestiegen, während der Anteil in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Raumtyp deutlich zurückging. Tabelle 28: Anteil der Beschäftigten in wissensintensiven Industrien an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Prozent nach dem Grad der Ländlichkeit (Thünen-Typologie) und für die einzelnen Länder im Jahr 2009 und 2014 als Median der jeweiligen Kreise Land Anteil der Beschäftigten in wissensintensiven Industrien sehr ländlich eher ländlich nicht-ländlich 2009 2014 2009 2014 2009 2014 Schleswig-Holstein 5,8 3,0 9,1 8,4 7,7 5,7 Hamburg - - - - 7,3 4,0 Niedersachsen 7,1 6,4 7,8 6,5 7,8 8,1 Bremen - - - - 8,6 6,7 Nordrhein-Westfalen 10,0 9,2 11,9 11,0 8,0 7,3 Hessen 7,7 7,4 10,3 9,3 9,7 8,2 Rheinland-Pfalz 8,3 8,1 5,7 8,6 4,5 5,0 Baden-Württemberg 19,5 18,5 17,7 16,0 13,6 12,8 Bayern 12,1 12,1 12,1 12,3 12,7 10,6 Saarland 4,0 4,2 15,5 15,9 7,9 9,9 Berlin - - - - 5,1 4,0 Brandenburg 4,4 5,2 3,6 2,9 0,4 0,5 Mecklenburg-Vorpommern 2,4 2,1 5,5 3,5 4,2 3,8 Sachsen - - 8,6 8,5 8,0 7,9 Sachsen-Anhalt 4,9 4,1 8,0 7,8 2,6 3,1 Thüringen 9,0 9,3 6,3 7,7 9,1 8,1 Deutschland 8,8 8,6 9,8 9,1 8,1 8,2 Quelle: Thünen-Institut 2017 mit Daten aus der laufenden Raumbeobachtung des BBSR. Der Anteil der F&E-Beschäftigten lässt sich nicht zuverlässig auf die regionale Ebene herunterbrechen, weshalb hierzu keine Aussagen gemacht werden können. Der Anteil der Beschäftigten in wissensintensiven Industrien liegt insbesondere in vielen ostdeutschen Regionen aktuell (2014) relativ niedrig: Vorpommern-Rügen (0,4 Prozent), Cottbus (0,5 Prozent), Potsdam (0,5 Prozent), Märkisch-Oderland (1,2 Prozent), Stendal (1,2 Prozent). Allerdings befinden sich ebenfalls Kreise mit geringem Anteil in Westdeutschland und zwar insbesondere in Schleswig -Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen: Nordfriesland (1,0 Prozent), Schleswig-Flensburg (1,4 Prozent), Weiden in der Oberpfalz (1,4 Prozent), Wittmund (2,1 Prozent), Cochem-Zell (2,1 Prozent). Über die Gründe für diese regionalen Unterschiede liegen keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/13212 29. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitslosenquote und der Fachkräftebedarf in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Regionen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)? In welchen ländlichen Regionen ist die Arbeitslosenquote und in welchen der Fachkräftebedarf im Vergleich zum Bundesschnitt besonders hoch? Vergleichbare Angaben zur Entwicklung der Arbeitslosenquoten und der gemeldeten Arbeitskräftenachfrage in der gewünschten Differenzierung stehen in der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit ab dem Jahr 2008 zur Verfügung . Als Arbeitslosenquote liegt für diesen Zeitraum in der gewünschten regionalen Differenzierung die Arbeitslosenquote auf Basis der abhängigen zivilen Erwerbspersonen vor. Im Zeitverlauf hat sich in allen drei Räumen die Arbeitslosenquote verringert. Gemessen in Prozentpunkten waren die Abnahmen in den sehr ländlichen und den eher ländlichen Räumen etwas stärker als in den nichtländlichen Räumen. Dabei unterschreiten im gesamten Betrachtungszeitraum die Arbeitslosenquoten der sehr ländlichen Räume die der eher ländlichen und diese wiederum die der nicht-ländlichen Räume. Der Fachkräftebedarf zeigt – gemessen als Relation von Arbeitslosen auf 100 gemeldete Arbeitsstellen für Fachkräfte – in allen drei Räumen Verknappungstendenzen , die in den ländlichen Räumen stärker ausfallen. Die geringsten Arbeitslosenquoten und die größte Verknappung bei der Besetzung von Stellen für Fachkräfte – gemessen an der Relation von Arbeitslosen auf 100 gemeldete Arbeitsstellen für Fachkräfte – weisen die sehr ländlichen Regionen in Bayern und Baden -Württemberg auf. Weitere Ergebnisse für die einzelnen Jahre nach Land und dem Grad der Ländlichkeit können den Tabellen der Anlage 6 entnommen werden. 30. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Pendeldistanzen in Kilometern und die Fahrtzeit in Minuten von 1997 bis 2017 in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen entwickelt (bitte nach dem Grad der Ländlichkeit des Erreichbarkeitsmodells des Thünen-Instituts und nach Bundesländern aufschlüsseln)? In welchen ländlichen Regionen sind die Pendeldistanzen besonders lang (bitte begründen)? Bezogen auf die drei Klassen der Ländlichkeit weisen die sehr ländlichen Räume die höchste durchschnittliche Pendeldistanz auf, wobei hier seit Ende der 2000er Jahre bereits eine stagnierende Entwicklung zu beobachten ist (siehe Tabelle 29). Die eher ländlichen Räume haben sich dem hohen Wert der sehr ländlichen Räume inzwischen weitgehend angenähert. Die nicht-ländlichen Räume weisen nach wie vor eine leichte Zunahme der durchschnittlichen Pendeldistanz auf, allerdings von einem deutlich geringeren Ausgangsniveau aus. Tabelle 29: Pendeldistanzen in Kilometer nach Grad der Ländlichkeit Grad der Ländlichkeit/ Thünen-Typologie durchschnittliche Pendeldistanz in km 2000 2005 2010 2015 sehr ländlich 17,2 18,39 18,91 18,87 eher ländlich 16,51 17,76 18,45 18,53 nicht-ländlich 12,2 13,14 13,8 14,08 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bei der nach Ländern differenzierten Betrachtung (siehe Tabelle 30) weisen vor allem Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen- Anhalt und Rheinland-Pfalz überdurchschnittliche Pendeldistanzen auf, da sie über keine oder nur wenige eigene starke Arbeitsmarktzentren verfügen und Beschäftigte sich daher sehr stark hin zu Arbeitsmarktzentren in benachbarten Ländern orientieren. So befinden sich die ländlichen Regionen/Kreise mit den höchsten durchschnittlichen Pendeldistanzen im (weiteren) Umfeld der größten (mono-)zentrischen Ballungsräume Berlin, Hamburg und München (Landkreis Ludwigslust-Parchim mit 28,2 km durchschnittliche Pendeldistanz, vor den Kreisen Landsberg am Lech mit 26,9 km und Märkisch-Oderland mit 26,8 km). Tabelle 30: Pendeldistanzen in Kilometer differenziert nach Ländern Land durchschnittliche Pendeldistanz in km 2000 2005 2010 2015 Baden-Württemberg 13,12 14,09 14,82 15,17 Bayern 15,43 16,52 16,96 17,21 Berlin 10,05 10,58 10,73 10,61 Brandenburg 20,55 22,79 23,53 23,08 Bremen 11,7 11,91 13,04 13,56 Hamburg 10,62 11,12 11,31 11,52 Hessen 15,76 16,74 17,3 17,3 Mecklenburg-Vorpommern 17,42 19,2 19,57 19,03 Niedersachsen 16,48 17,52 18,09 18,33 Nordrhein-Westfalen 13,93 15,08 15,97 16,27 Rheinland-Pfalz 17,47 18,39 18,96 18,89 Saarland 13,76 14,23 14,82 14,84 Sachsen 13,45 14,93 15,74 15,52 Sachsen-Anhalt 17,78 19,39 19,79 19,52 Schleswig-Holstein 17,77 19,12 19,89 20,01 Thüringen 15,32 16,77 17,13 16,73 31. Hält die Bundesregierung den bestehenden Förderrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für ausreichend, um regionale wirtschaftliche Disparitäten abzumildern? In welcher Hinsicht dient sie als Grundlage für die Regionalpolitik nach 2020? Mit Hilfe der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) fördern Bund und Länder insbesondere gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur. Wissenschaftliche Studien und Evaluationen durch externe Gutachter bescheinigen der GRW eindeutig positive Effekte der Investitionsförderung auf Beschäftigung und Einkommen in den strukturschwachen Regionen. So konnten gerade in den strukturschwachen Regionen Erfolge beim Abbau der Arbeitslosigkeit erzielt werden und die Angleichung wirtschaftlicher Lebensverhältnisse ist vorangekommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/13212 Gleichwohl bestehen weiterhin regionale Unterschiede. Vor diesem Hintergrund ist eine aktivierende regionale Strukturpolitik zur Unterstützung der Angleichung der Lebensverhältnisse auch in Zukunft notwendig. Im Rahmen der kontinuierlichen Anpassung des Förderrahmens der GRW an die Bedarfe strukturschwacher Regionen ist in den vergangenen Jahren vor allem die Förderung von Unternehmensaktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen ausgeweitet worden. Dazu gehören u. a. die Erweiterung der Breitbandförderung sowie verbesserte Förderbedingungen für Innovationscluster, für Schulungsmaßnahmen und für die Bildung von Humankapital . In dem von der Bundesregierung geplanten gesamtdeutschen Fördersystem soll die Ankerfunktion der GRW für die regionale Strukturpolitik gestärkt werden. Gleichzeitig sieht der Bund die Notwendigkeit, dass die regionale Strukturpolitik durch Maßnahmen vor allem im Bereich der Innovationsförderung, der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge flankiert wird. 32. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der touristischen Übernachtungen in ländlichen Räumen von 1997 bis 2017 entwickelt (bitte nach Art der Unterkunft aufschlüsseln)? Informationen zur Entwicklung der Übernachtungen in ländlichen Räumen (gering besiedelten Regionen) liegen der Bundesregierung nur für den Zeitraum 2012 bis 2016 vor. Die amtliche Statistik wendet erst seit 2012 den „Grad der Verstädterung“ für touristische Gebietsabgrenzungen/Regionen als Gliederungsmerkmal an. Die Merkmale für die drei Ausprägungen von „dicht besiedelt“ bis „gering besiedelt“ sind in der Verordnung (EU) 692/2011 über die europäische Tourismusstatistik definiert. Gering besiedelt ist demnach eine räumlich zusammenhängende Gruppe von Gemeinden, die jeweils nicht den dicht oder mitteldicht besiedelten Gebieten zugeordnet werden können, d. h. weniger als 100 Einwohner /km² aufweisen. Im Zeitraum 2012 bis 2016 ist die Zahl der touristischen Übernachtungen in gering besiedelten Regionen Deutschlands (ländlichen Räumen ) um mehr als 8 Millionen (6 Prozent) gestiegen: von 140,4 Millionen (2012) auf 148,8 Millionen (2016). Die Details dieser Entwicklung von 2012 bis 2016 – insbesondere nach Art der Unterkunft – entnehmen Sie bitte den Tabellen der Anlagen 7a bis 7e. Koordinierung der Politik für ländliche Entwicklung 33. Wie oft hat sich der Arbeitsstab Ländliche Räume unter Leitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits getroffen ? Welche Maßnahmen, Koordinationsaufgaben oder Beschlüsse hat er in seinen Schwerpunkten Nahversorgung und Innenentwicklung, Gesundheit und Pflege, Umwelt, Kulturlandschaft und Erholung gefasst? Welche konkreten Ergebnisse finden Eingang in die Regierungsarbeit? In welcher Form? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 34. Welche Aufgaben verfolgt die Interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche Räume“ (IMAG)? Welche Maßnahmen oder Beschlüsse hat sie gefasst? Welche Ergebnisse finden Eingang in die Regierungsarbeit? In welcher Form? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 33 und 34 gemeinsam beantwortet . Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode wurde von den Regierungsparteien vereinbart, einen Schwerpunkt für ländliche Räume, Demografie und Daseinsvorsorge zu bilden. Aufgrund seiner Zuständigkeit für die Entwicklung der ländlichen Räume und als Ressort, das die Interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche Räume“ (IMAG) leitet, hat BMEL in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes die Initiative zur Einrichtung eines Arbeitsstabes „Ländliche Entwicklung“ auf Ebene der Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre (PSt-Arbeitsstab) ergriffen. Der PSt-Arbeitsstab und die IMAG sehen ihre Aufgaben jeweils in der politischen bzw. fachlichen Koordinierung der Maßnahmen und Aktivitäten der Bundesregierung für ländliche Räume. BMEL hat die Leitung beider Gremien übernommen. Schwerpunkte der Befassung waren jeweils bezogen auf ländliche Regionen der Ausbau des Breitbandhochgeschwindigkeitsnetzes und der 5G-Technologie, die Weiterentwicklung der Bund- Länder-Finanzbeziehungen, der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und der Strukturförderung ab 2020, die demografische Entwicklung, der Erhalt von Infrastrukturen, Fragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung, die Arbeitsmarktlage und die Fachkräftebedarfe sowie Spezifika der Integration von Flüchtlingen in ländlichen Regionen. Zudem wurde über Bürgerdialoge der Bundesregierung „Gut leben auf dem Land“ und das Monitoring ländlicher Räume durch das Thünen-Institut berichtet . Darüber hinaus sind die Abstimmungen im PSt-Arbeitsstab und der IMAG zu Struktur und Inhalten des „Zweiten Regierungsberichtes Ländliche Entwicklung “ (Bundestagsdrucksache 18/10400) Beleg für den Eingang in Regierungshandeln , so dass Spezifika ländlicher Regionen in der Arbeit verschiedener Bundesressorts und bei relevanten Maßnahmen an Beachtung gewinnen. Einschließlich seiner Konstituierung am 14. Januar 2015 hat der PSt-Arbeitsstab in der 18. Legislaturperiode bisher sechsmal getagt. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/7737) vom 29. Februar 2016 auf die fast wortgleichen Fragen 13 und 16 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Harald Ebner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/7435) verwiesen. 35. Wie häufig kommt der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung zusammen , in welchen Bereichen liegt der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit, und zu welchen Sachverhalten hat er sich bereits (schriftlich) geäußert? Angesichts der Komplexität und den wachsenden Herausforderungen des Themenbereichs „Politik für ländliche Räume“ besteht für BMEL zusätzlicher Beratungsbedarf . Um diesen Beratungsbedarf sachgerecht und zielführend zu decken, hat Bundesminister Schmidt am 27. Oktober 2015 einen „Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung“ (SRLE) beim BMEL berufen. Der SRLE setzt sich aus 12 Mitgliedern (6 Damen, 6 Herren) aus Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft zusammen, die einen Bezug zur ländlichen Entwicklung haben. Im Vor- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/13212 dergrund stehen das Expertenwissen und die praktischen Erfahrungen der Mitglieder . Deshalb sind die Mitglieder des SRLE ausdrücklich ad personam berufen . Seit seiner Berufung hat der SRLE viermal getagt. Der SRLE hat eine Stellungnahme zum „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-Gesetzes “ (Bundestagsdrucksache 18/8578 vom 30. Mai 2016) sowie eine Stellungnahme zur „Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge: ein Baustein für gelingende Integration und eine Chance für ländliche Räume.“ vorgelegt. Mitglieder des SRLE wurden zudem wiederholt in Gutachterfunktion des Deutschen Bundestages angefragt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/7737) vom 29. Februar 2016 auf die überwiegend wortgleiche Frage 19 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Harald Ebner , Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/7435) verwiesen. 36. Welche Ergebnisse brachte der Bürgerdialog der Bundesregierung „Gut leben auf dem Land“, wie werden die Ergebnisse ausgewertet, und wie werden sie Eingang finden in das weitere Regierungshandeln (verschiedener Ressorts )? Im Rahmen des Regierungsdialoges „Gut leben in Deutschland“ lenkte das BMEL mit seinen zehn Bürgerdialogen „Gut leben auf dem Land“ zwischen Juni und Oktober 2015 in sehr unterschiedlichen ländlichen Orten den Fokus auf Lebensqualität in ländlichen Regionen. Die Ergebnisse der Bürgerdialoge mit Herrn Bundesminister Schmidt bzw. seinen Parlamentarischen Staatssekretären wurden in allen Orten ausführlich dokumentiert und für die unabhängige und wissenschaftlich fundierte Auswertung der Ergebnisse des Bürgerdialogs „Gut leben in Deutschland – was uns wichtig ist“ bereitgestellt. Die aus dem Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern gewonnenen Erkenntnisse wurden im Oktober 2016 in den Bericht der Bundesregierung zur Lebensqualität in Deutschland eingearbeitet . Der finale Bericht ist im Internet abrufbar.5 Sichtbar wurde durch den Dialog ein breites und facettenreiches Verständnis der Bürgerinnen und Bürger von Lebensqualität. Auf dieser Grundlage und unter Einbeziehung weiterer nationaler und internationaler Erkenntnisse und Diskussionen wählte die Bundesregierung zwölf Dimensionen und 46 Indikatoren aus, um Stand und Entwicklung der Lebensqualität in Deutschland zu beschreiben und messbar zu machen. Die Indikatoren werden fortlaufend aktualisiert. Familie, Gesundheit , Bildung, Arbeit und Einkommen sind dabei Dimensionen von Lebensqualität , die „Unser Leben“ sehr unmittelbar betreffen. Sicherheit, Mobilität, Wohnen und sozialer Zusammenhalt beschreiben „Unser Umfeld“. Eine starke Wirtschaft, eine saubere Umwelt, Freiheit und Gleichberechtigung, Frieden und Deutschlands Verantwortung in der Welt sind Dimensionen, die „Unser Land“ betreffen. Ziel der Bundesregierung ist mithin die Verbesserung der Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger. Der Bericht ist die Basis für ein gemeinsames Verständnis darüber, was zu einem guten Leben in Deutschland gehört. Er zeigt viele thematische Schnittstellen auf und spiegelt die wachsende Komplexität der Herausforderungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wider. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer engen ressortübergreifenden Zusammenarbeit. Die Indikatoren helfen, den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen messbar zu machen. Nicht 5 https://buergerdialog.gut-leben-in-deutschland.de/SharedDocs/Downloads/DE/LB/Regierungsbericht-zur-Lebensqualitaet-in- Deutschland.pdf?__blob=publicationFile Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode zuletzt soll durch den Bericht der gesellschaftliche Diskurs über die Lebensqualität in Deutschland angeregt und verstetigt werden. 37. Welche Forschungsvorhaben werden vom BMEL finanziert? Bis wann sollen Ergebnisse vorliegen? Werden diese veröffentlicht, und in welcher Form finden sie Eingang in das Regierungshandeln, beispielsweise in den Bereichen a) ländliche Regionalentwicklung, Raumordnung und ländliche Mobilität, b) ärztliche Versorgung auf den Land, c) regionale Wirtschaftsstrukturförderung besonders in strukturschwachen Regionen, Förderung von regionaler Wertschöpfung und ländlicher Tourismus , d) Digitalisierungsstrategien für die ländliche Regionalentwicklung, und e) demografische Entwicklung? Die Fragen 37a bis 37e werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Das BMEL finanziert diverse Forschungsvorhaben mit Bezug zur ländlichen Entwicklung , die bei der Umsetzung gesetzgeberischer Maßnahmen berücksichtigt werden sollen. Im Folgenden seien genannt: Das Monitoring ländlicher Räume beim Thünen-Institut bietet tiefere und regional differenzierte Einblicke in die Lebens- und Arbeitsverhältnisse ländlicher Räume aus Sicht der amtlichen Statistik (vielfach aus der laufenden Raumbeobachtung des BBSR). Dabei werden auch die Aspekte Raumentwicklung , Mobilität, Versorgung, Wirtschaftsstrukturen, Wertschöpfung, Digitalisierung und Demografie berücksichtigt, die auch im Landatlas des Thünen- Instituts dargestellt sind. Darüber hinaus wurden Daten zur subjektiven Bewertung ländlicher Lebensverhältnisse neu erhoben, die derzeit ausgewertet werden . Im Zusammenhang mit dem Monitoring ist beim Thünen-Institut auch die in dieser Anfrage angesprochene Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume entwickelt worden (hierzu siehe Antwort auf Frage 1). Die Ergebnisse des Monitoring sind u. a. in den „Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume“ (Bundestagsdrucksache 18/10400) eingeflossen. Das Forschungsprojekt „Ländliche Lebensverhältnisse im Wandel“ untersucht die Alltagswelt und die Entwicklung in 14 Dörfern und deren Umland in Deutschland bereits seit 1952. Anfänglich auf 10 westdeutsche Dörfer bezogen , wurde die Studie 1992 um vier ostdeutsche Dörfer erweitert. Die jüngste Auswertung aus dem Jahr 2015, die in Koordination durch das Thünen-Institut erarbeitet wurde, hat dabei viele Erkenntnisse aus einem Längsschnitt der Entwicklung der untersuchten Dörfer erbracht. Das ursprünglich unter dem Titel „Potenzial und Hemmnisse der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im ländlichen Raum“ begonnene Entscheidungshilfe (EH)-Projekt trägt nunmehr den Titel „Potenzial und Hemmnisse der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Grünen Berufen “. Die in Auftrag gegebene Studie soll auch in die Politik des BMEL für ländliche Räume einfließen. Schwerpunkt der Studie ist aber, dies verdeutlicht bereits der jetzige Name, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Grünen Berufen. Das BMEL befindet sich mit den beauftragten Instituten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/13212 derzeit in der Abstimmung im Vorfeld der Abnahme der Studie. Eine Veröffentlichung ist geplant. Studie zur „Urlaub auf dem Bauernhof – Analyse der Ist-Situation und des Marktpotentials im Agrotourismus“. Im Rahmen der Studie erfolgten umfangreiche Befragungen von Betrieben und Experten, um aussagekräftige Daten über die Ist-Situation sowie Informationen über das Marktpotential im Agrotourismus zu ermitteln. Ziel der Studie war es, eine bundesweite Übersicht über die quantitative Dimension der Angebotsseite des Agrotourismus zu erfassen, Kriterien erfolgreicher Ansätze zu identifizieren und damit Hilfestellungen für Beratung und Investitionsentscheidungen insbesondere im Kontext der Diversifizierungsförderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu entwickeln. Die Veröffentlichung der Studie wird zurzeit vorbereitet. Studie zum Thema „Die Erwerbssituation von Frauen in ländlichen Regionen unter dem Einfluss der Digitalisierung der Arbeitswelt“. Schwerpunkte sind die Chancen und Risiken aus der Digitalisierung für Frauen und Männer in peripheren ländlichen Regionen. Es wird analysiert, wie sich aus diesen gesellschaftlichen Trends die Chancengerechtigkeit für beide Geschlechter in ländlichen Räumen verändert und ob der zunehmende Digitalisierungsprozess bestehende Benachteiligungen von Frauen abbauen kann oder ob er eher zur Etablierung neuer Ungleichheiten beiträgt? Ergebnisse liegen voraussichtlich im Herbst 2017 vor. Diese werden veröffentlicht. Darüber hinaus werden in den genannten Bereichen Forschungsvorhaben von verschiedenen Bundesressorts unterstützt oder beim Thünen-Institut, beim BBSR oder anderen Einrichtungen durchgeführt, die in die laufende Regierungsarbeit einfließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 1- Angemeldete GAK-Bundesmittel für 2017 (in Millionen Euro) Länder ILE insgsamt davon Integrierte ländliche Entwicklungs - konzepte (ILEK) Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden Regionalmanage - ment Dorfentwicklung Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmanah - men Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung ländlichen Raumes Breitbandversorgung ländlicher Räume Kleinstunternehmen der Grundversorgung Einrichtungen für lokale Basisdienst - leistungen BW 13,867 0,060 9,291 0,993 3,523 BY 33,380 0,258 0,330 0,318 12,900 2,340 10,006 1,867 2,280 3,081 BE 0,455 0,330 0,125 BB 8,135 0,060 2,000 4,200 0,075 1,800 HB 0,043 0,043 HH 0,210 0,210 HE 4,790 0,036 0,210 0,750 0,228 1,758 0,458 0,660 0,690 MV 17,887 0,120 0,120 11,063 0,900 1,800 0,786 3,098 NI 26,023 0,720 0,012 10,081 3,000 9,030 1,680 0,600 0,900 NW 5,959 0,072 0,870 0,588 2,700 0,432 1,297 RP 10,409 0,006 2,640 0,600 4,859 0,900 0,701 0,701 SL 1,285 0,009 0,360 0,006 0,843 0,067 SN 10,110 5,340 4,200 0,570 ST 15,027 0,660 0,045 3,628 1,440 6,797 0,690 0,567 1,200 SH 6,300 3,360 0,090 0,750 1,200 0,900 TH 14,606 8,602 1,479 2,040 0,544 0,971 0,971 Insgesamt 168,485 0,432 1,839 0,705 60,027 12,418 56,162 12,455 9,809 14,638 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/13212 Anlage 2 - Bruttowertschöpfung nach Sektoren (% Anteil an Summe aller Wirtschaftszweige) Land- und Forst-wirtschaft, Fischerei Grad der Ländlichkeit 1997 2000 2005 2010 2014 Schleswig-Holstein insgesamt 2,0 2,0 1,2 1,4 1,3 sehr ländlich 3,0 3,0 2,0 2,2 2,0 eher ländlich 1,9 1,9 1,2 1,3 1,3 nicht ländlich 0,7 0,8 0,4 0,4 0,4 Hamburg nicht ländlich 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Niedersachsen insgesamt 2,0 2,0 1,5 1,5 1,4 sehr ländlich . 3,6 2,9 2,8 2,5 eher ländlich . 1,5 1,1 1,2 1,1 nicht ländlich . 0,2 0,2 0,2 0,2 Bremen nicht ländlich 0,2 0,2 0,2 0,0 0,1 Nordrhein-Westfalen insgesamt 0,6 0,6 0,4 0,4 0,4 sehr ländlich 1,6 1,3 1,0 1,1 0,9 eher ländlich 1,9 1,7 1,3 1,4 1,1 nicht ländlich 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 Hessen insgesamt 0,5 0,5 0,4 0,3 0,3 sehr ländlich 1,5 1,4 1,0 0,8 0,8 eher ländlich 0,9 0,7 0,6 0,6 0,5 nicht ländlich 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Rheinland-Pfalz insgesamt 1,7 1,4 1,3 1,2 1,2 sehr ländlich 2,2 1,6 1,4 1,3 1,3 eher ländlich 2,6 2,3 2,0 1,8 1,8 nicht ländlich 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 Baden-Württemberg insgesamt 0,9 1,0 0,6 0,4 0,5 sehr ländlich 2,3 2,2 1,3 1,0 1,0 eher ländlich 1,2 1,2 0,8 0,6 0,6 nicht ländlich 0,3 0,3 0,2 0,1 0,2 Bayern insgesamt 1,3 1,2 0,9 0,8 0,8 sehr ländlich 2,6 2,5 1,8 1,5 1,5 eher ländlich 1,4 1,4 1,0 0,9 0,9 nicht ländlich 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Saarland insgesamt 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2 sehr ländlich 1,0 0,8 0,5 0,5 0,5 eher ländlich 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2 nicht ländlich 0,1 0,1 0,0 0,1 0,1 Berlin nicht ländlich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Brandenburg insgesamt 2,1 2,1 1,7 1,6 1,6 sehr ländlich 4,5 5,2 3,8 4,0 3,8 eher ländlich 2,0 1,9 1,5 1,5 1,5 nicht ländlich 0,1 0,0 0,1 0,1 0,1 Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 4,1 4,2 2,6 2,6 2,8 sehr ländlich . 5,7 3,5 3,6 3,9 eher ländlich . 2,6 1,6 1,6 1,7 nicht ländlich . 0,0 0,0 0,0 0,1 Sachsen insgesamt 1,3 1,3 0,9 0,8 0,8 sehr ländlich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 eher ländlich 2,0 2,1 1,5 1,3 1,3 nicht ländlich 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Sachsen-Anhalt insgesamt 2,5 2,6 1,6 1,9 1,8 sehr ländlich 4,3 4,3 2,7 3,3 3,1 eher ländlich 2,5 2,5 1,5 1,6 1,6 nicht ländlich 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Thüringen insgesamt 2,2 2,1 1,3 1,3 1,3 sehr ländlich 2,8 2,7 1,7 1,7 1,7 eher ländlich 2,1 2,3 1,4 1,4 1,4 nicht ländlich 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2 Deutschland insgesamt 1,1 1,1 0,8 0,7 0,7 sehr ländlich . 2,7 1,9 1,8 1,7 eher ländlich . 1,6 1,1 1,1 1,0 nicht ländlich . 0,2 0,1 0,1 0,1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode noch: Bruttowertschöpfung nach Sektoren (% Anteil an Summe aller Wirtschaftszweige) verarbeitendes Gewerbe Grad der Ländlichkeit 1997 2000 2005 2010 2014 Schleswig-Holstein insgesamt 16,4 16,3 15,9 14,7 15,4 sehr ländlich . 13,7 12,3 11,2 11,5 eher ländlich . 20,4 20,1 18,0 19,6 nicht ländlich . 15,6 16,0 15,8 16,1 Hamburg nicht ländlich 12,6 12,8 12,1 11,6 12,2 Niedersachsen insgesamt 22,3 24,7 23,3 22,3 22,7 sehr ländlich . 23,4 22,7 21,5 21,5 eher ländlich . 24,7 23,6 21,0 21,0 nicht ländlich . 26,2 24,0 24,1 25,3 Bremen nicht ländlich 23,0 23,4 21,2 19,9 20,1 Nordrhein-Westfalen insgesamt 23,8 23,2 22,1 20,7 19,9 sehr ländlich 32,1 32,4 31,4 29,8 29,9 eher ländlich 30,9 30,5 29,1 28,6 28,5 nicht ländlich 21,3 20,6 19,5 17,9 16,7 Hessen insgesamt 20,3 20,3 18,6 18,7 19,1 sehr ländlich 27,9 29,1 27,3 27,8 27,4 eher ländlich 20,3 21,5 19,0 20,5 20,1 nicht ländlich 17,6 16,7 15,2 14,7 15,8 Rheinland-Pfalz insgesamt 27,3 27,4 26,2 25,9 25,6 sehr ländlich 24,9 26,1 24,2 22,9 23,2 eher ländlich 25,4 25,0 25,8 26,0 26,8 nicht ländlich 31,3 31,0 28,7 28,9 26,9 Baden-Württemberg insgesamt 31,6 32,4 31,6 31,2 32,7 sehr ländlich 35,0 37,5 37,6 37,6 38,9 eher ländlich 32,6 34,5 34,0 33,2 35,5 nicht ländlich 29,8 29,0 27,7 27,5 28,4 Bayern insgesamt 24,3 24,7 24,6 26,0 27,3 sehr ländlich 28,3 28,5 28,6 30,0 30,8 eher ländlich 25,7 26,3 25,2 25,9 25,8 nicht ländlich 20,3 21,0 21,0 22,7 25,3 Saarland insgesamt 24,3 25,1 27,2 24,9 26,8 sehr ländlich 23,3 24,9 23,5 25,4 23,4 eher ländlich 31,3 31,5 36,3 32,8 34,1 nicht ländlich 17,1 18,3 18,5 16,0 20,4 Berlin nicht ländlich 12,0 11,4 10,8 10,5 9,3 Brandenburg insgesamt 11,7 14,0 13,9 13,3 13,6 sehr ländlich 12,8 15,0 16,2 16,8 17,1 eher ländlich 12,7 15,4 15,2 14,4 14,6 nicht ländlich 1,6 1,4 0,8 1,2 1,5 Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 8,7 9,5 10,5 10,7 11,2 sehr ländlich . 9,3 10,7 11,2 10,4 eher ländlich . 12,3 13,5 12,4 14,3 nicht ländlich . 7,6 6,6 6,9 11,0 Sachsen insgesamt 14,3 17,2 19,4 18,9 19,6 sehr ländlich . 0,0 0,0 0,0 0,0 eher ländlich . 21,2 21,7 22,9 23,7 nicht ländlich . 10,7 15,9 12,8 13,7 Sachsen-Anhalt insgesamt 12,9 15,6 18,9 20,3 19,9 sehr ländlich . 17,2 21,2 22,5 23,0 eher ländlich . 21,1 25,7 27,5 25,9 nicht ländlich . 5,1 5,5 5,8 6,3 Thüringen insgesamt 15,5 19,3 22,3 22,7 23,1 sehr ländlich 19,6 24,2 27,5 27,7 28,9 eher ländlich 13,2 16,0 19,0 19,8 19,4 nicht ländlich 7,0 10,1 11,8 12,7 12,2 Deutschland insgesamt 22,4 23,0 22,4 22,2 22,6 sehr ländlich . 26,6 26,5 26,6 27,2 eher ländlich . 26,2 25,8 25,6 26,2 nicht ländlich . 20,1 19,3 18,8 19,1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/13212 noch: Bruttowertschöpfung nach Sektoren (% Anteil an Summe aller Wirtschaftszweige) Dienstleistungs-bereiche Grad der Ländlichkeit 1997 2000 2005 2010 2014 Schleswig-Holstein insgesamt 72,8 73,5 75,0 75,6 74,7 sehr ländlich 74,5 74,9 78,7 77,4 77,1 eher ländlich 67,0 67,7 69,2 71,9 69,7 nicht ländlich 76,1 77,3 76,3 76,9 76,7 Hamburg nicht ländlich 81,4 82,2 83,4 83,8 83,4 Niedersachsen insgesamt 66,1 64,3 67,2 66,8 67,0 sehr ländlich . 61,7 65,7 64,7 65,3 eher ländlich . 64,3 67,6 68,7 68,5 nicht ländlich . 67,3 68,6 68,1 68,0 Bremen nicht ländlich 68,9 68,2 71,8 72,8 73,1 Nordrhein-Westfalen insgesamt 67,5 69,1 70,6 70,5 71,9 sehr ländlich 58,3 58,9 60,8 60,9 61,0 eher ländlich 59,1 59,9 62,8 62,6 63,1 nicht ländlich 70,3 72,3 73,4 73,4 75,2 Hessen insgesamt 72,8 73,0 75,2 74,9 74,6 sehr ländlich 63,0 62,2 65,8 64,7 65,0 eher ländlich 69,5 68,4 71,4 69,7 70,5 nicht ländlich 77,4 78,3 79,9 80,5 79,6 Rheinland-Pfalz insgesamt 62,7 62,9 65,2 64,9 65,3 sehr ländlich 63,2 62,6 65,7 66,3 65,9 eher ländlich 63,4 64,3 65,0 64,1 63,7 nicht ländlich 61,7 61,9 64,8 64,3 66,3 Baden-Württemberg insgesamt 59,7 59,6 61,6 61,3 60,2 sehr ländlich 54,8 53,1 55,1 54,3 52,7 eher ländlich 58,1 56,9 58,9 58,1 56,3 nicht ländlich 62,5 63,9 65,9 66,2 65,8 Bayern insgesamt 66,7 66,9 68,3 66,0 65,0 sehr ländlich 58,8 59,0 61,1 58,2 57,7 eher ländlich 65,2 64,9 66,9 65,4 65,4 nicht ländlich 74,0 74,1 74,9 72,8 70,7 Saarland insgesamt 67,0 67,2 64,9 66,4 64,7 sehr ländlich 67,5 65,4 68,3 66,1 68,4 eher ländlich 60,5 61,0 56,9 58,6 58,6 nicht ländlich 73,7 74,7 72,5 75,2 69,8 Berlin nicht ländlich 78,6 80,8 83,1 82,4 83,8 Brandenburg insgesamt 66,5 69,9 73,7 71,8 71,2 sehr ländlich 64,0 67,7 70,6 69,4 68,3 eher ländlich 64,8 68,1 71,9 69,6 69,0 nicht ländlich 84,2 87,5 91,9 92,1 92,2 Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 70,1 74,4 77,8 77,3 75,4 sehr ländlich . 72,9 77,2 76,2 75,1 eher ländlich . 72,8 72,6 75,0 72,7 nicht ländlich . 82,1 85,6 83,7 78,9 Sachsen insgesamt 65,8 68,4 69,8 68,5 67,7 sehr ländlich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 eher ländlich 60,4 62,8 66,1 62,3 60,9 nicht ländlich 74,5 77,4 75,2 77,9 77,5 Sachsen-Anhalt insgesamt 64,2 67,6 68,4 65,7 65,8 sehr ländlich 61,6 64,6 64,7 62,8 61,9 eher ländlich 59,4 60,8 61,9 57,2 58,2 nicht ländlich 74,0 81,8 83,8 82,9 83,1 Thüringen insgesamt 65,1 66,6 66,8 65,8 65,9 sehr ländlich 60,4 61,0 61,0 60,1 59,1 eher ländlich 67,1 69,9 70,6 68,6 69,2 nicht ländlich 75,1 77,7 78,3 78,0 79,7 Deutschland insgesamt 67,4 68,0 69,8 69,1 69,0 sehr ländlich . 61,1 63,6 62,2 61,7 eher ländlich . 62,8 65,1 64,0 63,5 nicht ländlich . 73,2 74,5 74,3 74,4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 52 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 3 - Erwerbstätige nach Sektoren (% Anteil an Summe aller Wirtschaftszweige) Land- und Forstwirtschaft , Fischerei Grad der Ländlichkeit 1997 2000 2005 2010 2014 Schleswig-Holstein insgesamt 2,8 2,7 2,6 2,7 2,6 sehr ländlich 3,7 3,7 3,7 3,9 3,7 eher ländlich 3,2 3,0 3,0 3,0 2,9 nicht ländlich 1,2 1,0 1,0 1,0 0,9 Hamburg nicht ländlich 0,3 0,3 0,3 0,3 0,2 Niedersachsen insgesamt 3,1 2,8 2,6 2,7 2,8 sehr ländlich 5,4 4,7 4,4 4,5 4,7 eher ländlich 2,3 2,1 2,1 2,2 2,3 nicht ländlich 0,5 0,5 0,4 0,4 0,4 Bremen nicht ländlich 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 Nordrhein-Westfalen insgesamt 1,1 1,0 1,0 0,9 0,9 sehr ländlich 2,3 1,9 1,8 1,6 1,7 eher ländlich 2,8 2,4 2,4 2,2 2,3 nicht ländlich 0,5 0,5 0,5 0,4 0,5 Hessen insgesamt 1,3 1,2 1,0 1,0 0,9 sehr ländlich 2,9 2,5 2,0 1,9 1,8 eher ländlich 1,8 1,6 1,5 1,5 1,4 nicht ländlich 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 Rheinland-Pfalz insgesamt 2,7 2,5 2,3 2,3 2,2 sehr ländlich 3,5 3,2 2,7 2,6 2,4 eher ländlich 3,2 3,0 2,8 2,8 2,7 nicht ländlich 0,9 0,9 1,2 1,3 1,3 Baden-Württemberg insgesamt 1,9 1,7 1,5 1,3 1,2 sehr ländlich 3,7 3,2 2,7 2,4 2,1 eher ländlich 2,5 2,2 1,9 1,7 1,5 nicht ländlich 0,7 0,6 0,6 0,5 0,5 Bayern insgesamt 3,2 3,0 2,6 2,4 2,0 sehr ländlich 5,1 4,8 4,1 3,8 3,2 eher ländlich 4,1 3,9 3,3 3,0 2,6 nicht ländlich 0,4 0,3 0,3 0,3 0,2 Saarland insgesamt 0,6 0,6 0,4 0,5 0,5 sehr ländlich 2,1 1,5 1,1 1,2 1,4 eher ländlich 0,5 0,6 0,5 0,5 0,6 nicht ländlich 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 Berlin nicht ländlich 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 Brandenburg insgesamt 3,4 3,3 3,0 2,8 2,8 sehr ländlich 6,5 6,4 5,9 5,8 5,6 eher ländlich 3,3 3,1 2,9 2,7 2,8 nicht ländlich 0,3 0,2 0,3 0,2 0,2 Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 3,4 3,5 3,1 3,1 3,2 sehr ländlich . 4,5 4,0 4,0 4,2 eher ländlich . 2,0 1,9 2,0 2,0 nicht ländlich . 0,3 0,1 0,1 0,1 Sachsen insgesamt 2,2 2,1 1,7 1,6 1,4 sehr ländlich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 eher ländlich 3,2 3,1 2,6 2,5 2,3 nicht ländlich 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2 Sachsen-Anhalt insgesamt 2,6 2,6 2,4 2,2 2,1 sehr ländlich 4,5 4,4 4,0 3,7 3,5 eher ländlich 2,2 2,5 2,2 2,1 2,0 nicht ländlich 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Thüringen insgesamt 2,9 2,6 2,1 2,0 2,1 sehr ländlich . 3,3 2,7 2,5 2,7 eher ländlich . 2,6 2,1 2,0 2,1 nicht ländlich . 0,6 0,3 0,3 0,3 Deutschland insgesamt 2,1 1,9 1,7 1,6 1,5 sehr ländlich . 3,9 3,5 3,3 3,1 eher ländlich . 2,7 2,4 2,3 2,2 nicht ländlich . 0,4 0,4 0,4 0,4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/13212 noch: Erwerbstätige nach Sektoren (% Anteil an Summe aller Wirtschaftszweige) Verarbeitendes Gewerbe Grad der Ländlichkeit 1997 2000 2005 2010 2014 Schleswig-Holstein insgesamt 14,7 13,8 12,9 12,2 12,1 sehr ländlich . 11,5 10,5 9,8 9,9 eher ländlich . 17,7 16,6 15,6 15,2 nicht ländlich . 13,1 12,5 12,0 12,1 Hamburg nicht ländlich 11,9 10,8 9,7 8,7 8,7 Niedersachsen insgesamt 19,4 18,7 17,4 16,1 16,2 sehr ländlich . 19,4 17,9 17,2 17,2 eher ländlich . 18,7 17,4 15,9 15,5 nicht ländlich . 17,7 16,8 14,5 15,2 Bremen nicht ländlich 0,0 17,4 15,9 14,2 14,4 Nordrhein-Westfalen insgesamt 22,1 20,4 18,1 16,6 16,5 sehr ländlich . 27,5 25,9 24,7 25,0 eher ländlich . 26,8 24,1 22,9 23,1 nicht ländlich . 17,8 15,6 13,9 13,7 Hessen insgesamt 20,1 18,6 16,7 15,4 15,4 sehr ländlich . 25,5 24,3 23,2 23,5 eher ländlich . 20,3 18,1 17,3 17,3 nicht ländlich . 14,2 12,1 10,6 10,4 Rheinland-Pfalz insgesamt 21,6 20,9 19,1 18,5 18,5 sehr ländlich . 22,7 20,9 20,5 20,9 eher ländlich . 20,2 19,4 18,8 18,7 nicht ländlich . 19,2 16,4 15,3 15,2 Baden-Württemberg insgesamt 28,1 27,6 26,4 24,9 24,9 sehr ländlich . 33,1 32,4 31,9 32,8 eher ländlich . 30,0 28,9 27,4 27,5 nicht ländlich . 23,3 21,7 19,8 19,5 Bayern insgesamt 23,1 22,7 21,6 20,7 20,7 sehr ländlich . 26,9 25,8 25,4 25,9 eher ländlich . 22,9 22,0 21,4 21,1 nicht ländlich . 17,6 16,6 14,7 14,5 Saarland insgesamt 21,5 21,8 21,4 20,6 21,2 sehr ländlich . 26,1 24,3 22,6 22,6 eher ländlich . 27,6 26,8 25,7 26,4 nicht ländlich . 14,1 14,3 14,1 15,0 Berlin nicht ländlich 9,9 9,0 7,5 6,8 6,6 Brandenburg insgesamt 12,0 11,3 10,7 11,1 11,9 sehr ländlich . 13,7 14,7 15,0 16,7 eher ländlich . 11,9 11,1 11,7 12,4 nicht ländlich . 2,4 1,8 1,7 2,0 Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 10,0 9,6 9,7 10,2 10,3 sehr ländlich . 9,9 9,9 10,5 10,4 eher ländlich . 10,4 10,9 11,2 11,9 nicht ländlich . 7,2 6,9 7,2 8,1 Sachsen insgesamt 15,8 15,9 16,1 16,2 17,3 sehr ländlich . 0,0 0,0 0,0 0,0 eher ländlich . 19,5 19,8 20,5 22,0 nicht ländlich . 9,3 9,8 9,1 9,9 Sachsen-Anhalt insgesamt 13,4 13,2 14,0 15,2 16,2 sehr ländlich . 15,1 16,8 18,0 19,5 eher ländlich . 16,1 17,1 19,1 19,6 nicht ländlich . 6,5 5,7 5,7 6,4 Thüringen insgesamt 16,8 17,8 19,1 19,5 20,5 sehr ländlich . 21,8 23,5 24,3 25,9 eher ländlich . 15,2 16,3 16,8 17,9 nicht ländlich . 9,1 9,5 9,2 8,7 Deutschland insgesamt 20,3 19,6 18,4 17,4 17,5 sehr ländlich . 23,3 22,6 22,1 22,7 eher ländlich . 22,1 21,2 20,6 20,9 nicht ländlich . 16,2 14,7 13,2 13,1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 54 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode noch: Erwerbstätige nach Sektoren (% Anteil an Summe aller Wirtschaftszweige) Dienstleistungs-bereiche Grad der Ländlichkeit 1997 2000 2005 2010 2014 Schleswig-Holstein insgesamt 73,2 74,9 77,3 77,9 77,9 sehr ländlich 74,3 75,5 78,2 78,4 78,3 eher ländlich 67,9 70,0 72,7 73,8 73,9 nicht ländlich 76,8 78,9 80,5 81,2 81,3 Hamburg nicht ländlich 81,0 82,8 85,0 86,7 86,9 Niedersachsen insgesamt 68,6 70,2 72,8 73,9 73,4 sehr ländlich 64,4 66,3 69,2 69,4 69,0 eher ländlich 69,1 70,8 73,6 74,8 74,8 nicht ländlich 74,7 75,6 77,4 79,9 79,2 Bremen nicht ländlich 74,7 75,9 78,6 80,5 80,6 Nordrhein-Westfalen insgesamt 68,1 70,7 74,1 75,8 76,0 sehr ländlich 60,5 62,6 65,4 66,6 66,1 eher ländlich 60,4 62,9 66,8 67,9 67,5 nicht ländlich 71,1 73,9 77,2 79,1 79,5 Hessen insgesamt 71,1 73,4 76,2 77,5 77,4 sehr ländlich 61,9 63,9 66,6 67,6 67,4 eher ländlich 67,6 69,5 72,7 73,6 73,4 nicht ländlich 77,4 80,1 82,7 84,3 84,4 Rheinland-Pfalz insgesamt 67,1 68,2 71,2 71,8 71,8 sehr ländlich 63,9 64,7 68,0 68,5 68,0 eher ländlich 66,5 67,7 70,1 70,6 70,8 nicht ländlich 72,1 73,6 77,0 78,0 77,9 Baden-Württemberg insgesamt 62,2 63,3 65,7 67,5 67,5 sehr ländlich 54,8 55,4 57,6 58,6 57,9 eher ländlich 58,7 59,6 61,9 63,9 63,9 nicht ländlich 68,3 69,8 72,2 74,3 74,7 Bayern insgesamt 65,1 66,3 68,8 70,1 70,4 sehr ländlich 57,2 58,5 61,5 62,2 62,1 eher ländlich 63,8 64,6 67,0 68,0 68,4 nicht ländlich 75,4 76,6 78,4 80,7 81,1 Saarland insgesamt 67,1 68,0 70,4 71,7 71,6 sehr ländlich 64,8 63,6 67,3 68,6 68,4 eher ländlich 63,0 62,8 64,4 66,0 65,9 nicht ländlich 72,2 74,9 78,1 79,2 79,2 Berlin nicht ländlich 79,2 82,1 86,1 87,5 87,8 Brandenburg insgesamt 65,4 69,7 74,7 75,3 74,4 sehr ländlich 60,2 63,9 67,7 67,9 66,2 eher ländlich 64,2 68,5 73,6 74,0 73,2 nicht ländlich 84,3 88,4 91,9 93,6 93,0 Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 69,3 73,4 78,2 78,3 78,0 sehr ländlich . 71,4 76,7 76,6 76,2 eher ländlich . 74,0 77,2 77,6 77,1 nicht ländlich . 82,9 86,8 87,5 86,6 Sachsen insgesamt 63,4 67,6 71,7 72,2 71,5 sehr ländlich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 eher ländlich 57,6 61,3 65,4 65,2 63,8 nicht ländlich 74,8 79,2 82,3 83,6 83,4 Sachsen-Anhalt insgesamt 64,1 68,7 73,1 72,7 71,4 sehr ländlich 60,7 64,1 67,7 67,4 65,6 eher ländlich 59,7 64,3 69,0 67,7 66,7 nicht ländlich 75,3 81,3 86,5 87,3 86,7 Thüringen insgesamt 63,5 65,8 68,6 68,9 67,9 sehr ländlich . 60,3 62,7 62,7 61,0 eher ländlich . 67,7 71,0 71,0 70,0 nicht ländlich . 79,7 83,1 84,0 84,7 Deutschland insgesamt 67,5 69,6 72,6 73,9 73,9 sehr ländlich . 62,6 65,6 66,1 65,6 eher ländlich . 64,7 67,9 68,8 68,5 nicht ländlich . 76,1 78,9 80,8 81,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55 – Drucksache 18/13212 Anlage 4 - BIP differenziert nach Grad der Ländlichkeit Gebietseinheit Grad der Bruttoinlandsprodukt je Einwohner (Euro) Ländlichkeit 1997 2000 2005 2010 2014 Schleswig-Holstein insgesamt 22.398 23.203 24.260 26.394 29.331 sehr ländlich 21.478 22.229 22.837 25.224 27.774 eher ländlich 20.539 21.360 22.550 24.138 26.459 nicht ländlich 26.010 26.995 28.626 31.022 35.210 Hamburg nicht ländlich 43.998 46.712 52.313 55.578 59.958 Niedersachsen insgesamt 21.712 23.439 24.816 28.619 31.824 sehr ländlich . 19.490 20.444 24.343 27.012 eher ländlich . 20.584 21.571 24.189 26.859 nicht ländlich . 35.597 38.486 43.298 47.936 Bremen nicht ländlich 31.377 34.022 38.236 40.966 45.660 Nordrhein-Westfalen insgesamt 24.821 26.259 28.497 32.230 35.947 sehr ländlich 20.755 21.932 23.689 27.021 30.824 eher ländlich 21.432 22.718 23.996 27.315 31.413 nicht ländlich 26.301 27.845 30.456 34.361 37.929 Hessen insgesamt 29.843 32.349 35.238 38.057 41.825 sehr ländlich 19.808 21.466 23.813 26.554 29.849 eher ländlich 19.937 21.684 24.021 25.993 28.357 nicht ländlich 45.167 48.966 52.578 55.496 59.847 Rheinland-Pfalz insgesamt 22.201 23.368 24.872 28.593 31.895 sehr ländlich 17.054 18.228 19.594 22.801 25.620 eher ländlich 19.241 20.354 22.182 25.358 28.863 nicht ländlich 38.831 40.385 41.514 46.727 50.040 Baden-Württemberg insgesamt 27.526 29.882 31.963 36.727 40.964 sehr ländlich 22.861 25.234 27.417 32.025 36.375 eher ländlich 22.263 24.738 26.550 30.338 34.320 nicht ländlich 35.205 37.495 39.778 45.462 49.707 Bayern insgesamt 26.772 29.614 32.164 36.386 41.646 sehr ländlich 20.430 22.033 24.239 28.735 32.709 eher ländlich 21.008 23.137 25.272 28.748 32.097 nicht ländlich 44.303 50.432 53.638 57.210 65.697 Saarland insgesamt 22.063 23.925 27.573 30.151 33.817 sehr ländlich 16.801 18.942 20.274 23.209 24.776 eher ländlich 20.133 21.805 25.441 27.850 30.911 nicht ländlich 27.875 29.903 35.006 37.633 43.345 Berlin nicht ländlich 24.728 25.869 26.761 31.547 34.171 Brandenburg insgesamt 15.877 17.315 19.239 22.720 25.419 sehr ländlich 13.286 14.408 16.230 19.436 22.257 eher ländlich 15.594 16.949 18.848 22.189 24.884 nicht ländlich 26.395 29.903 31.347 35.892 37.506 Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 15.441 16.455 18.204 21.587 24.012 sehr ländlich . 14.844 16.330 19.700 21.561 eher ländlich . 18.260 21.020 23.049 26.343 nicht ländlich . 24.500 26.272 30.831 34.977 Sachsen insgesamt 16.158 17.157 20.044 23.309 26.807 sehr ländlich 0 0 0 0 0 eher ländlich 13.881 14.548 16.801 20.288 23.365 nicht ländlich 22.030 24.004 28.096 30.153 33.974 Sachsen-Anhalt insgesamt 15.154 16.232 18.689 22.241 24.600 sehr ländlich 13.317 14.349 16.611 19.483 22.030 eher ländlich 14.103 15.489 18.128 22.532 24.785 nicht ländlich 21.325 22.211 24.648 27.709 29.579 Thüringen insgesamt 14.877 16.385 18.629 21.883 25.471 sehr ländlich 13.265 14.699 17.210 20.217 23.599 eher ländlich 14.364 15.373 17.104 20.361 23.227 nicht ländlich 23.923 26.879 28.288 31.948 37.164 Deutschland insgesamt 24.133 25.983 28.288 32.137 36.003 sehr ländlich . 20.174 22.028 25.783 29.127 eher ländlich . 20.576 22.523 25.803 29.126 nicht ländlich . 33.904 36.724 40.835 45.165 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 56 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 5 - Verfügbares Einkommen je Einwohner differenziert nach Grad der Ländlichkeit Gebietseinheit Grad der Verfügbares Einkommen je Einwohner (Euro) Ländlichkeit 1997 2000 2005 2010 2014 Schleswig-Holstein insgesamt 15.697 16.047 18.059 19.524 21.548 sehr ländlich . 15.136 17.272 18.976 21.213 eher ländlich . 17.126 19.014 20.461 22.652 nicht ländlich . 16.108 18.059 19.171 20.666 Hamburg nicht ländlich 17.510 18.325 21.347 22.109 23.596 Niedersachsen insgesamt 14.601 15.254 16.829 18.477 20.169 sehr ländlich . 14.776 16.327 18.168 20.093 eher ländlich . 15.476 17.135 18.612 20.407 nicht ländlich . 16.034 17.573 18.995 20.056 Bremen nicht ländlich 15.080 16.309 17.623 18.860 20.054 Nordrhein-Westfalen insgesamt 15.696 16.433 18.064 19.419 21.207 sehr ländlich 15.176 15.917 18.002 19.830 22.041 eher ländlich 15.602 16.132 17.615 19.323 21.331 nicht ländlich 15.784 16.585 18.209 19.400 21.073 Hessen insgesamt 15.793 16.609 18.506 20.208 21.606 sehr ländlich 14.511 14.844 16.793 18.815 20.726 eher ländlich 15.857 16.555 18.416 20.450 21.995 nicht ländlich 16.818 18.119 19.979 21.137 22.002 Rheinland-Pfalz insgesamt 14.880 15.852 18.157 19.792 21.781 sehr ländlich 14.416 15.285 17.598 19.349 21.683 eher ländlich 15.265 16.376 18.772 20.383 22.395 nicht ländlich 15.210 16.157 18.262 19.675 20.906 Baden-Württemberg insgesamt 16.279 17.260 19.512 21.101 22.869 sehr ländlich 15.259 16.233 18.320 20.160 22.274 eher ländlich 15.854 16.820 19.078 20.706 22.636 nicht ländlich 17.270 18.275 20.614 22.008 23.414 Bayern insgesamt 16.564 17.459 19.578 21.358 23.080 sehr ländlich 14.760 15.520 17.595 19.687 21.740 eher ländlich 16.899 17.757 19.963 21.725 23.544 nicht ländlich 19.466 20.678 22.693 23.794 24.771 Saarland insgesamt 13.493 14.649 16.942 18.275 19.982 sehr ländlich 13.742 15.606 18.795 19.669 21.452 eher ländlich 13.379 14.503 16.529 18.158 20.117 nicht ländlich 13.518 14.315 16.469 17.628 18.923 Berlin nicht ländlich 14.999 15.539 16.402 17.856 18.594 Brandenburg insgesamt 12.547 13.442 15.275 17.005 18.599 sehr ländlich 11.741 12.436 14.179 15.814 17.716 eher ländlich 12.705 13.576 15.379 17.124 18.752 nicht ländlich 12.248 13.870 16.167 17.723 18.247 Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 11.574 12.566 14.342 16.011 17.486 sehr ländlich . 12.422 14.297 16.034 17.668 eher ländlich . 12.883 14.491 16.017 17.518 nicht ländlich . 13.076 14.433 15.866 16.423 Sachsen insgesamt 12.311 13.351 15.067 16.882 18.158 sehr ländlich 0 0 0 0 0 eher ländlich 12.101 13.141 14.853 16.788 18.538 nicht ländlich 12.855 13.901 15.600 17.094 17.369 Sachsen-Anhalt insgesamt 11.723 12.706 14.216 16.151 17.735 sehr ländlich 11.660 12.712 14.268 16.297 18.132 eher ländlich 11.689 12.610 14.184 16.134 17.880 nicht ländlich 11.929 12.887 14.160 15.867 16.662 Thüringen insgesamt 11.729 13.043 14.624 16.369 17.938 sehr ländlich 11.592 12.984 14.600 16.381 18.131 eher ländlich 11.787 12.939 14.618 16.340 17.948 nicht ländlich 12.283 13.559 14.743 16.370 17.132 Deutschland insgesamt 15.105 15.961 17.848 19.452 21.117 sehr ländlich . 14.869 16.831 18.743 20.769 eher ländlich . 15.591 17.531 19.293 21.165 nicht ländlich . 16.971 18.761 20.026 21.302 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57 – Drucksache 18/13212 Tabelle 1 zu Frage 29: Arbeitslosenquoten bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen nach Bundesländern und Thuenen- Typisierung – in Prozent – Deutschland (Gebietsstand Juni 2017) Zeitreihe Bundesland Thuenen- Typisierung Arbeitslosenquote bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen JD 2008 JD 2009 JD 2010 JD 2011 JD 2012 JD 2013 JD 2014 JD 2015 JD 2016 Juni 2017 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Insgesamt 8,7 9,1 8,6 7,9 7,6 7,7 7,5 7,1 6,8 6,1 Insgesamt sehr ländlich 7,4 7,8 7,2 6,4 6,1 6,2 6,0 5,7 5,4 4,7 Insgesamt eher ländlich 8,2 8,6 8,0 7,2 6,9 6,9 6,6 6,2 5,9 5,3 Insgesamt nicht ländlich 10,0 10,4 10,0 9,4 9,2 9,2 9,1 8,7 8,3 7,6 Schleswig-Holstein sehr ländlich 9,2 9,6 9,2 8,8 8,3 8,2 8,0 7,5 7,2 6,6 Schleswig-Holstein eher ländlich 6,3 6,5 6,4 6,0 5,8 6,0 5,9 5,7 5,6 5,2 Schleswig-Holstein nicht ländlich 10,6 10,5 10,1 9,9 9,3 9,3 9,2 8,9 8,6 8,0 Hamburg nicht ländlich 9,4 10,0 9,5 9,0 8,6 8,6 8,7 8,5 8,1 7,6 Niedersachsen sehr ländlich 7,5 7,6 7,2 6,5 6,2 6,4 6,2 5,9 5,8 5,4 Niedersachsen eher ländlich 9,1 9,2 9,0 8,2 7,8 7,8 7,6 7,2 7,0 6,6 Niedersachsen nicht ländlich 10,0 10,1 9,9 9,2 8,7 8,6 8,7 8,3 7,9 7,5 Bremen nicht ländlich 12,5 13,0 13,2 12,7 12,3 12,3 12,2 12,1 11,6 11,1 Nordrhein-Westfalen sehr ländlich 5,9 6,9 6,6 5,7 5,6 5,9 5,9 5,6 5,4 5,0 Nordrhein-Westfalen eher ländlich 6,8 7,8 7,5 6,6 6,5 6,7 6,7 6,4 6,1 5,8 Nordrhein-Westfalen nicht ländlich 10,6 10,9 10,6 10,1 10,1 10,4 10,3 9,9 9,6 9,1 Hessen sehr ländlich 6,9 7,3 6,6 5,9 5,7 5,9 5,7 5,4 5,0 4,6 Hessen eher ländlich 6,7 6,9 6,5 6,0 5,7 5,9 5,8 5,6 5,3 5,1 Hessen nicht ländlich 8,3 8,4 8,0 7,6 7,4 7,6 7,6 7,1 6,9 6,3 Rheinland-Pfalz sehr ländlich 5,9 6,4 5,9 5,4 5,3 5,6 5,5 5,3 5,1 4,7 Rheinland-Pfalz eher ländlich 6,2 6,7 6,5 5,9 5,9 6,1 5,9 5,7 5,5 5,1 Rheinland-Pfalz nicht ländlich 7,4 7,9 7,4 7,0 7,0 7,0 7,1 6,9 6,9 6,4 Baden-Württemberg sehr ländlich 3,9 5,2 4,9 3,9 3,8 4,0 3,8 3,7 3,7 3,2 Baden-Württemberg eher ländlich 4,2 5,3 5,0 4,1 3,9 4,1 3,9 3,8 3,8 3,4 Baden-Württemberg nicht ländlich 5,4 6,4 6,1 5,3 5,2 5,4 5,2 5,1 4,9 4,4 Bayern sehr ländlich 4,5 5,3 4,8 3,9 3,7 3,9 3,8 3,7 3,6 2,9 Bayern eher ländlich 3,8 4,5 4,2 3,5 3,4 3,6 3,5 3,3 3,2 2,7 Bayern nicht ländlich 6,3 7,0 6,6 5,9 5,7 5,9 5,9 5,5 5,1 4,5 Saarland sehr ländlich 5,2 5,8 5,7 4,9 4,8 5,1 5,0 4,9 5,2 4,3 Saarland eher ländlich 6,8 7,6 7,4 6,6 6,7 7,4 7,1 6,8 6,8 6,3 Saarland nicht ländlich 11,5 11,3 10,9 10,3 9,9 10,6 10,6 10,9 10,7 9,6 Berlin nicht ländlich 16,1 16,4 15,8 15,5 14,5 13,9 13,2 12,6 11,5 10,2 Brandenburg sehr ländlich 18,0 17,2 15,2 14,8 13,9 13,2 12,3 11,6 10,7 8,9 Brandenburg eher ländlich 14,2 13,4 12,2 11,7 11,2 10,9 10,4 9,5 8,7 7,4 Brandenburg nicht ländlich 9,1 9,3 9,2 8,8 8,5 8,4 8,1 7,8 7,4 6,3 Mecklenburg-Vorpommern sehr ländlich 15,8 15,0 14,0 13,9 13,3 13,2 12,5 11,7 10,9 8,8 Mecklenburg-Vorpommern eher ländlich 14,4 14,1 13,3 13,1 12,4 11,6 10,9 9,8 9,2 8,0 Mecklenburg-Vorpommern nicht ländlich 15,1 15,1 14,7 14,5 13,4 12,7 11,9 11,0 10,7 9,1 Sachsen eher ländlich 14,0 14,1 12,7 11,4 10,5 10,2 9,6 8,8 7,9 6,8 Sachsen nicht ländlich 14,9 14,9 14,1 12,8 11,6 11,1 10,5 9,8 9,0 7,8 Sachsen-Anhalt sehr ländlich 14,6 14,4 13,0 12,0 11,7 11,5 10,9 10,5 9,8 8,1 Sachsen-Anhalt eher ländlich 15,8 15,2 13,8 13,1 12,8 12,4 11,8 11,2 10,3 8,8 Sachsen-Anhalt nicht ländlich 15,6 15,0 14,0 12,8 13,1 12,8 12,7 12,2 11,5 10,2 Thüringen sehr ländlich 11,8 12,3 10,6 9,3 8,9 8,7 8,2 7,7 7,0 5,9 Thüringen eher ländlich 13,4 13,5 11,8 10,8 10,6 10,2 9,7 9,1 8,1 7,2 Thüringen nicht ländlich 12,7 12,1 10,6 10,1 9,6 8,9 8,7 8,4 7,9 6,9 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 58 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 2 zu Frage 29: Arbeitslosen - Arbeitsstellen Relation nach Bundesländern und Thuenen-Typisierung Deutschland (Gebietsstand Juni 2017) Zeitreihe Bundesland Thuenen-Typisierung Jahresdurchschnitt 2008 Jahresdurchschnitt 2009 Jahresdurchschnitt 2010 Jahresdurchschnitt 2011 Jahresdurchschnitt 2012 Insge - samt darunter Insge - samt darunter Insge - samt darunter Insge - samt darunter Insgesamt darunter Summe der Fachkräfte, Spezialisten und Experten Summe der Fachkräfte, Spezialisten und Experten Summe der Fachkräfte, Spezialisten und Experten Summe der Fachkräfte, Spezialisten und Experten Summe der Fachkräfte, Spezialisten und Experten 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Insgesamt 838 508 1.136 708 901 598 638 398 607 359 Insgesamt sehr ländlich 897 556 1.188 757 850 578 565 361 527 321 Insgesamt eher ländlich 1.014 633 1.360 875 998 684 667 421 627 376 Insgesamt nicht ländlich 810 486 1.094 669 924 599 689 425 650 377 Schleswig-Holstein sehr ländlich 1.144 657 1.351 805 1.079 699 908 545 790 458 Schleswig-Holstein eher ländlich 788 519 949 685 799 599 612 432 587 403 Schleswig-Holstein nicht ländlich 923 527 1.135 682 880 576 709 426 609 360 Hamburg nicht ländlich 382 231 545 351 538 387 473 310 437 277 Niedersachsen sehr ländlich 920 532 1.039 630 793 504 532 323 505 289 Niedersachsen eher ländlich 1.123 642 1.296 821 1.038 703 771 483 715 426 Niedersachsen nicht ländlich 696 440 921 586 786 509 577 357 522 317 Bremen nicht ländlich 787 445 1.096 601 1.041 629 802 456 764 423 Nordrhein-Westfalen sehr ländlich 733 408 1.190 688 896 564 548 321 486 277 Nordrhein-Westfalen eher ländlich 796 433 1.269 722 961 572 616 346 618 331 Nordrhein-Westfalen nicht ländlich 998 557 1.309 750 1.098 657 807 465 812 439 Hessen sehr ländlich 754 462 995 595 699 471 513 324 518 300 Hessen eher ländlich 825 449 1.072 589 780 464 563 309 554 303 Hessen nicht ländlich 496 277 710 395 562 347 430 250 469 253 Rheinland-Pfalz sehr ländlich 827 483 1.059 644 771 500 594 366 588 359 Rheinland-Pfalz eher ländlich 745 485 1.055 666 761 517 545 345 542 324 Rheinland-Pfalz nicht ländlich 616 351 727 405 565 358 433 248 407 236 Baden-Württemberg sehr ländlich 311 195 638 403 451 309 237 156 239 149 Baden-Württemberg eher ländlich 425 255 784 501 584 408 326 216 294 188 Baden-Württemberg nicht ländlich 398 238 697 435 546 366 341 217 333 188 Bayern sehr ländlich 601 376 936 607 630 442 367 251 334 222 Bayern eher ländlich 427 305 708 521 506 399 293 232 289 228 Bayern nicht ländlich 466 294 705 459 624 426 482 321 446 279 Saarland sehr ländlich 761 423 1.103 605 806 507 591 341 540 320 Saarland eher ländlich 840 493 1.293 762 924 605 566 336 569 307 Saarland nicht ländlich 1.089 616 1.386 826 884 630 567 424 557 298 Berlin nicht ländlich 2.638 1.740 2.827 1.939 2.346 1.653 1.709 1.150 1.159 749 Brandenburg sehr ländlich 4.031 2.600 3.613 2.386 2.238 1.567 1.829 1.164 1.480 868 Brandenburg eher ländlich 2.629 1.647 2.333 1.605 1.743 1.260 1.378 871 1.220 723 Brandenburg nicht ländlich 919 527 1.136 734 1.072 811 994 732 788 570 Mecklenburg-Vorpommern sehr ländlich 2.151 1.402 2.218 1.534 1.772 1.249 1.437 941 1.216 740 Mecklenburg-Vorpommern eher ländlich 1.347 888 1.370 931 1.317 898 1.036 662 852 535 Mecklenburg-Vorpommern nicht ländlich 1.848 1.191 2.182 1.420 1.657 1.143 1.195 769 1.059 651 Sachsen eher ländlich 2.199 1.435 2.583 1.701 1.831 1.266 1.247 778 1.133 653 Sachsen nicht ländlich 1.398 897 1.623 1.088 1.439 1.022 1.123 748 986 626 Sachsen-Anhalt sehr ländlich 2.438 1.490 2.490 1.613 1.931 1.303 1.338 766 1.266 722 Sachsen-Anhalt eher ländlich 2.784 1.650 2.845 1.701 2.182 1.377 1.598 771 1.560 716 Sachsen-Anhalt nicht ländlich 1.441 810 1.460 838 1.308 822 913 559 894 528 Thüringen sehr ländlich 1.554 1.010 1.775 1.237 1.145 834 769 519 686 450 Thüringen eher ländlich 1.805 1.174 2.222 1.497 1.325 974 928 655 850 555 Thüringen nicht ländlich 842 576 935 649 680 490 535 383 454 319 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59 – Drucksache 18/13212 Tabelle 2 zu Frage 29: Arbeitslosen - Arbeitsstellen Relation nach Bundesländern und Thuenen-Typisierung Deutschland (Gebietsstand Juni 2017) Zeitreihe Bundesland Thuenen- Typisierung Jahresdurchschnitt 2013 Jahresdurchschnitt 2014 Jahresdurchschnitt 2015 Jahresdurchschnitt 2016 Juni 2017 Insge - samt darunter Insge - samt darunter Insge - samt darunter Insge - samt darunter Insge - samt darunter Summe der Fachkräfte, Spezialisten und Experten Summe der Fachkräfte, Spezialisten und Experten Summe der Fachkräfte, Spezialisten und Experten Summe der Fachkräfte, Spezialisten und Experten Summe der Fachkräfte, Spezialisten und Experten 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Insgesamt 646 392 591 358 491 293 411 243 338 196 Insgesamt sehr ländlich 560 348 497 311 411 252 337 205 255 152 Insgesamt eher ländlich 666 413 587 363 474 288 387 232 305 180 Insgesamt nicht ländlich 690 409 653 385 551 322 471 273 417 236 Schleswig-Holstein sehr ländlich 755 456 715 430 612 354 477 276 395 216 Schleswig-Holstein eher ländlich 559 388 515 357 473 318 407 266 344 214 Schleswig-Holstein nicht ländlich 600 354 557 316 518 301 433 252 373 218 Hamburg nicht ländlich 480 299 525 321 482 292 451 274 424 254 Niedersachsen sehr ländlich 538 315 502 296 428 247 359 202 296 167 Niedersachsen eher ländlich 742 451 663 399 535 320 465 270 405 228 Niedersachsen nicht ländlich 549 338 546 330 459 273 424 250 404 231 Bremen nicht ländlich 810 445 782 427 685 361 570 280 547 266 Nordrhein-Westfalen sehr ländlich 532 316 514 312 433 259 361 213 288 172 Nordrhein-Westfalen eher ländlich 694 388 626 353 515 292 424 240 336 187 Nordrhein-Westfalen nicht ländlich 900 500 834 469 696 386 590 323 500 264 Hessen sehr ländlich 542 324 502 302 418 244 335 195 266 148 Hessen eher ländlich 578 328 535 315 440 259 358 208 318 179 Hessen nicht ländlich 527 295 514 288 408 230 365 208 342 192 Rheinland-Pfalz sehr ländlich 635 405 529 332 427 262 343 213 271 165 Rheinland-Pfalz eher ländlich 567 355 516 322 410 249 346 211 266 165 Rheinland-Pfalz nicht ländlich 428 257 412 234 375 211 319 178 296 164 Baden-Württemberg sehr ländlich 293 188 267 171 221 140 196 121 153 93 Baden-Württemberg eher ländlich 361 235 327 211 280 174 252 157 199 123 Baden-Württemberg nicht ländlich 366 223 343 208 307 184 269 160 236 141 Bayern sehr ländlich 371 251 328 222 268 178 222 147 154 102 Bayern eher ländlich 341 257 318 237 261 192 219 156 166 118 Bayern nicht ländlich 470 297 451 285 352 223 287 182 246 156 Saarland sehr ländlich 551 335 472 287 411 237 387 226 254 155 Saarland eher ländlich 683 390 636 371 520 299 474 255 399 222 Saarland nicht ländlich 575 303 730 384 718 363 632 322 543 274 Berlin nicht ländlich 1.104 738 1.001 653 866 564 710 466 687 447 Brandenburg sehr ländlich 1.521 879 1.192 672 949 508 692 370 457 253 Brandenburg eher ländlich 1.167 776 1.031 648 751 455 543 332 431 255 Brandenburg nicht ländlich 809 601 699 528 451 328 369 261 368 255 Mecklenburg-Vorpommern sehr ländlich 1.180 707 1.007 633 817 512 674 416 465 279 Mecklenburg-Vorpommern eher ländlich 670 438 646 403 483 296 376 231 291 172 Mecklenburg-Vorpommern nicht ländlich 955 594 936 569 883 552 811 494 632 398 Sachsen eher ländlich 1.111 661 846 504 649 386 495 291 358 203 Sachsen nicht ländlich 934 608 787 504 611 388 497 313 417 259 Sachsen-Anhalt sehr ländlich 1.202 695 1.036 602 869 493 714 414 495 281 Sachsen-Anhalt eher ländlich 1.465 752 1.226 673 942 486 772 370 553 294 Sachsen-Anhalt nicht ländlich 856 509 743 439 608 350 499 289 441 246 Thüringen sehr ländlich 680 453 538 361 460 304 369 244 269 175 Thüringen eher ländlich 743 508 609 417 557 376 395 258 304 190 Thüringen nicht ländlich 434 311 430 290 369 245 318 199 239 137 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 60 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 7a - Ankünfte und Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben 2012 nach Grad der Verstädterung, Betriebsarten und dem ständigen Wohnsitz der Gäste Grad der Verstädterung ---------------- Betriebsart ---------------- Ständiger Wohnsitz der Gäste 2012 Ankünfte Übernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 1) insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr Anzahl % Anzahl % Tage Gering besiedelt ...................................... 39 683 477 2,4 140 354 860 1,6 3,5 Deutschland ......................................... 34 706 901 1,9 126 644 157 1,1 3,6 Ausland ................................................. 4 976 576 6,1 13 710 703 6,2 2,8 Hotels, Gasthöfe, Pensionen ............ 23 548 725 2,9 60 076 433 2,2 2,6 Deutschland ..................................... 20 113 355 2,2 52 621 364 1,5 2,6 Ausland ............................................. 3 435 370 7,3 7 455 069 7,0 2,2 Hotels (ohne Hotels garnis) .......... 15 342 787 2,8 37 878 769 2,2 2,5 Deutschland ................................. 12 950 076 2,1 32 754 640 1,7 2,5 Ausland ......................................... 2 392 711 7,3 5 124 129 6,1 2,1 Hotels garnis .................................... 2 204 729 2,2 6 833 386 1,1 3,1 Deutschland ................................. 1 906 135 1,5 6 189 333 0,3 3,2 Ausland ......................................... 298 594 7,1 644 053 9,0 2,2 Gasthöfe ............................................ 4 127 722 3,0 9 250 667 2,2 2,2 Deutschland ................................. 3 591 664 2,7 8 149 731 1,7 2,3 Ausland ......................................... 536 058 5,1 1 100 936 6,5 2,1 Pensionen ........................................ 1 873 487 3,8 6 113 611 2,7 3,3 Deutschland ................................. 1 665 480 2,6 5 527 660 1,6 3,3 Ausland ......................................... 208 007 14,3 585 951 15,0 2,8 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten ................... 9 935 142 0,1 42 700 839 - 0,8 4,3 Deutschland ..................................... 9 122 537 0,0 38 784 893 - 1,2 4,3 Ausland ............................................. 812 605 1,2 3 915 946 4,3 4,8 Erholungs- und Ferienheime ........ 2 189 042 - 1,5 7 671 692 - 1,5 3,5 Deutschland ................................. 2 146 083 - 1,4 7 489 194 - 1,5 3,5 Ausland ......................................... 42 959 - 6,9 182 498 - 4,8 4,2 Ferienzentren ................................... 2 147 672 7,1 8 961 483 8,8 4,2 Deutschland ................................. 1 654 508 8,8 6 630 490 9,4 4,0 Ausland ......................................... 493 164 1,7 2 330 993 7,0 4,7 Ferienhäuser und Ferienwohnungen ................................... 3 435 874 - 2,4 20 231 484 - 4,3 5,9 Deutschland ................................. 3 218 962 - 2,7 18 992 938 - 4,6 5,9 Ausland ......................................... 216 912 1,6 1 238 546 0,6 5,7 Jugendherbergen und Hütten ....... 2 162 554 - 0,4 5 836 180 - 0,5 2,7 Deutschland ................................. 2 102 984 - 0,5 5 672 271 - 0,7 2,7 Ausland ......................................... 59 570 1,9 163 909 7,0 2,8 Campingplätze ..................................... 4 097 724 5,7 15 687 532 3,4 3,8 Deutschland ..................................... 3 396 603 5,6 13 516 073 2,8 4,0 Ausland ............................................. 701 121 6,2 2 171 459 7,5 3,1 Sonstige tourismusrelevante Unterkünfte ....................................... 2 101 886 2,7 21 890 056 3,6 10,4 Deutschland ..................................... 2 074 406 2,7 21 721 827 3,7 10,5 Ausland ............................................. 27 480 2,3 168 229 - 2,4 6,1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 61 – Drucksache 18/13212 Grad der Verstädterung ---------------- Betriebsart ---------------- Ständiger Wohnsitz der Gäste 2012 Ankünfte Übernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 1) insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr Anzahl % Anzahl % Tage Vorsorge- und Rehabilitationskliniken .............................. 913 588 2,7 18 484 640 3,8 20,2 Deutschland ................................. 906 231 2,8 18 411 318 3,8 20,3 Ausland ......................................... 7 357 - 3,1 73 322 - 4,3 10,0 Schulungsheime ............................. 1 188 298 2,7 3 405 416 2,8 2,9 Deutschland ................................. 1 168 175 2,6 3 310 509 2,9 2,8 Ausland ......................................... 20 123 4,4 94 907 - 1,0 4,7 1) Rechnerischer Wert: Übernachtungen/Ankünfte pro Person. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 62 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 7b Ankünfte und Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben 2013 nach Grad der Verstädterung, Betriebsarten und dem ständigen Wohnsitz der Gäste Grad der Verstädterung ---------------- Betriebsart ---------------- Ständiger Wohnsitz der Gäste 2013 Ankünfte Übernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 1) insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr Anzahl % Anzahl % Tage Gering besiedelt ...................................... 39 698 965 0,0 139 179 934 - 0,8 3,5 Deutschland ......................................... 34 600 105 - 0,3 125 294 683 - 1,1 3,6 Ausland ................................................. 5 098 860 2,5 13 885 251 1,3 2,7 Hotels, Gasthöfe, Pensionen ............ 23 569 258 0,2 59 404 430 - 1,0 2,5 Deutschland ..................................... 20 011 640 - 0,3 51 727 701 - 1,6 2,6 Ausland ............................................. 3 557 618 3,6 7 676 729 3,1 2,2 Hotels (ohne Hotels garnis) .......... 15 409 547 0,6 37 648 447 - 0,5 2,4 Deutschland ................................. 12 930 060 0,0 32 384 308 - 1,0 2,5 Ausland ......................................... 2 479 487 3,7 5 264 139 2,8 2,1 Hotels garnis .................................... 2 195 186 - 0,4 6 700 865 - 1,9 3,1 Deutschland ................................. 1 889 970 - 0,8 6 029 697 - 2,6 3,2 Ausland ......................................... 305 216 2,2 671 168 4,1 2,2 Gasthöfe ............................................ 4 072 492 - 1,1 9 018 274 - 2,2 2,2 Deutschland ................................. 3 523 124 - 1,6 7 883 291 - 3,0 2,2 Ausland ......................................... 549 368 2,7 1 134 983 3,4 2,1 Pensionen ........................................ 1 892 033 1,1 6 036 844 - 1,2 3,2 Deutschland ................................. 1 668 486 0,3 5 430 405 - 1,7 3,3 Ausland ......................................... 223 547 7,7 606 439 3,5 2,7 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten ................... 9 917 957 - 0,1 42 062 539 - 1,5 4,2 Deutschland ..................................... 9 103 390 - 0,2 38 209 724 - 1,5 4,2 Ausland ............................................. 814 567 0,2 3 852 815 - 1,6 4,7 Erholungs- und Ferienheime ........ 2 166 406 - 1,2 7 503 979 - 2,2 3,5 Deutschland ................................. 2 123 924 - 1,2 7 347 810 - 2,0 3,5 Ausland ......................................... 42 482 - 1,1 156 169 - 14,1 3,7 Ferienzentren ................................... 2 183 205 1,4 8 906 047 - 0,9 4,1 Deutschland ................................. 1 698 842 2,4 6 654 249 0,0 3,9 Ausland ......................................... 484 363 - 1,8 2 251 798 - 3,4 4,6 Ferienhäuser und Ferienwohnungen ................................... 3 419 965 - 0,4 19 897 406 - 1,6 5,8 Deutschland ................................. 3 193 594 - 0,7 18 617 036 - 1,9 5,8 Ausland ......................................... 226 371 4,4 1 280 370 3,4 5,7 Jugendherbergen und Hütten ....... 2 148 381 - 0,2 5 755 107 - 0,9 2,7 Deutschland ................................. 2 087 030 - 0,3 5 590 629 - 0,9 2,7 Ausland ......................................... 61 351 2,9 164 478 0,1 2,7 Campingplätze ..................................... 4 087 967 1,0 15 675 371 1,0 3,8 Deutschland ..................................... 3 390 659 1,4 13 491 133 1,0 4,0 Ausland ............................................. 697 308 - 0,4 2 184 238 0,7 3,1 Sonstige tourismusrelevante Unterkünfte ....................................... 2 123 783 1,2 22 037 594 0,7 10,4 Deutschland ..................................... 2 094 416 1,1 21 866 125 0,7 10,4 Ausland ............................................. 29 367 6,9 171 469 2,0 5,8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 63 – Drucksache 18/13212 Grad der Verstädterung ---------------- Betriebsart ---------------- Ständiger Wohnsitz der Gäste 2013 Ankünfte Übernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 1) insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr Anzahl % Anzahl % Tage Vorsorge- und Rehabilitationskliniken .............................. 923 409 1,1 18 596 637 0,6 20,1 Deutschland ................................. 916 705 1,2 18 529 006 0,6 20,2 Ausland ......................................... 6 704 - 8,9 67 631 - 7,8 10,1 Schulungsheime ............................. 1 200 374 1,3 3 440 957 1,3 2,9 Deutschland ................................. 1 177 711 1,1 3 337 119 1,1 2,8 Ausland ......................................... 22 663 12,7 103 838 9,5 4,6 1) Rechnerischer Wert: Übernachtungen/Ankünfte pro Person. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 64 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 7c Ankünfte und Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben 2014 nach Grad der Verstädterung, Betriebsarten und dem ständigen Wohnsitz der Gäste Grad der Verstädterung ---------------- Betriebsart ---------------- Ständiger Wohnsitz der Gäste 2014 Ankünfte Übernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 1 insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr Anzahl % Anzahl % Tage Gering besiedelt ...................................... 40 617 924 2,3 141 711 014 1,8 3,5 Deutschland ......................................... 35 393 221 2,3 127 443 990 1,7 3,6 Ausland ................................................. 5 224 703 2,5 14 267 024 2,7 2,7 Hotels, Gasthöfe, Pensionen ............ 24 128 530 2,4 60 104 301 1,3 2,5 Deutschland ..................................... 20 497 117 2,5 52 339 246 1,3 2,6 Ausland ............................................. 3 631 413 2,1 7 765 055 1,2 2,1 Hotels (ohne Hotels garnis) .......... 15 910 909 3,4 38 477 061 2,3 2,4 Deutschland ................................. 13 363 561 3,5 33 150 920 2,5 2,5 Ausland ......................................... 2 547 348 2,8 5 326 141 1,2 2,1 Hotels garnis .................................... 2 199 626 0,3 6 610 281 - 1,3 3,0 Deutschland ................................. 1 893 783 0,3 5 940 032 - 1,4 3,1 Ausland ......................................... 305 843 0,2 670 249 - 0,1 2,2 Gasthöfe ............................................ 4 085 560 0,3 8 957 931 - 0,6 2,2 Deutschland ................................. 3 535 192 0,4 7 834 045 - 0,6 2,2 Ausland ......................................... 550 368 0,2 1 123 886 - 0,8 2,0 Pensionen ........................................ 1 932 435 2,1 6 059 028 0,4 3,1 Deutschland ................................. 1 704 581 2,2 5 414 249 - 0,3 3,2 Ausland ......................................... 227 854 1,8 644 779 6,3 2,8 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten ................... 10 054 651 1,5 42 690 357 1,6 4,2 Deutschland ..................................... 9 189 931 1,1 38 581 919 1,1 4,2 Ausland ............................................. 864 720 6,2 4 108 438 6,7 4,8 Erholungs- und Ferienheime ........ 2 126 426 - 1,5 7 310 585 - 2,3 3,4 Deutschland ................................. 2 081 635 - 1,6 7 146 660 - 2,5 3,4 Ausland ......................................... 44 791 5,6 163 925 5,1 3,7 Ferienzentren ................................... 2 252 010 3,3 9 253 242 4,1 4,1 Deutschland ................................. 1 735 730 2,4 6 941 942 4,5 4,0 Ausland ......................................... 516 280 6,6 2 311 300 2,7 4,5 Ferienhäuser und Ferienwohnungen ................................... 3 557 133 4,0 20 455 103 2,8 5,8 Deutschland ................................. 3 314 936 3,8 18 988 913 2,0 5,7 Ausland ......................................... 242 197 7,0 1 466 190 14,6 6,1 Jugendherbergen und Hütten ....... 2 119 082 - 1,2 5 671 427 - 1,3 2,7 Deutschland ................................. 2 057 630 - 1,2 5 504 404 - 1,3 2,7 Ausland ......................................... 61 452 0,2 167 023 1,5 2,7 Campingplätze ..................................... 4 287 226 4,8 16 562 577 5,7 3,9 Deutschland ..................................... 3 591 799 5,8 14 357 472 6,4 4,0 Ausland ............................................. 695 427 0,1 2 205 105 1,3 3,2 Sonstige tourismusrelevante Unterkünfte ....................................... 2 147 517 1,2 22 353 779 1,4 10,4 Deutschland ..................................... 2 114 374 1,0 22 165 353 1,4 10,5 Ausland ............................................. 33 143 12,8 188 426 9,8 5,7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 65 – Drucksache 18/13212 Grad der Verstädterung ---------------- Betriebsart ---------------- Ständiger Wohnsitz der Gäste 2014 Ankünfte Übernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 1 insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr Anzahl % Anzahl % Tage Vorsorge- und Rehabilitationskliniken .............................. 942 544 2,1 18 861 082 1,4 20,0 Deutschland ................................. 933 800 1,9 18 786 597 1,4 20,1 Ausland ......................................... 8 744 30,2 74 485 10,0 8,5 Schulungsheime ............................. 1 204 973 0,5 3 492 697 1,6 2,9 Deutschland ................................. 1 180 574 0,3 3 378 756 1,3 2,9 Ausland ......................................... 24 399 7,7 113 941 9,7 4,7 1 Rechnerischer Wert: Übernachtungen/Ankünfte pro Person. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 66 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 7d Ankünfte und Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben 2015 nach Grad der Verstädterung, Betriebsarten und dem ständigen Wohnsitz der Gäste Grad der Verstädterung ---------------- Betriebsart ---------------- Ständiger Wohnsitz der Gäste 2015 Ankünfte Übernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 1 insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr Anzahl % Anzahl % Tage Gering besiedelt ...................................... 42 003 730 3,3 144 989 536 2,2 3,5 Deutschland ......................................... 36 518 592 3,0 130 123 233 2,0 3,6 Ausland ................................................. 5 485 138 5,0 14 866 303 4,3 2,7 Hotels, Gasthöfe, Pensionen ............ 24 898 620 3,2 61 226 417 2,0 2,5 Deutschland ..................................... 21 038 782 2,6 52 997 586 1,3 2,5 Ausland ............................................. 3 859 838 6,3 8 228 831 6,2 2,1 Hotels (ohne Hotels garnis) .......... 16 466 082 3,5 39 308 601 2,3 2,4 Deutschland ................................. 13 740 068 2,8 33 649 288 1,7 2,4 Ausland ......................................... 2 726 014 7,1 5 659 313 6,6 2,1 Hotels garnis .................................... 2 267 602 3,1 6 738 555 1,9 3,0 Deutschland ................................. 1 956 944 3,3 6 050 366 1,9 3,1 Ausland ......................................... 310 658 1,5 688 189 2,5 2,2 Gasthöfe ............................................ 4 168 399 1,9 9 077 171 1,2 2,2 Deutschland ................................. 3 594 728 1,6 7 897 373 0,7 2,2 Ausland ......................................... 573 671 4,2 1 179 798 5,0 2,1 Pensionen ........................................ 1 996 537 3,3 6 102 090 0,7 3,1 Deutschland ................................. 1 747 042 2,5 5 400 559 - 0,3 3,1 Ausland ......................................... 249 495 9,5 701 531 8,7 2,8 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten ................... 10 309 451 2,4 43 561 954 1,9 4,2 Deutschland ..................................... 9 448 206 2,7 39 387 116 1,9 4,2 Ausland ............................................. 861 245 - 0,4 4 174 838 1,5 4,8 Erholungs- und Ferienheime ........ 2 114 110 - 0,3 7 297 849 - 0,1 3,5 Deutschland ................................. 2 067 985 - 0,5 7 122 720 - 0,3 3,4 Ausland ......................................... 46 125 6,9 175 129 8,9 3,8 Ferienzentren ................................... 2 351 627 4,2 9 554 912 3,0 4,1 Deutschland ................................. 1 853 440 6,6 7 230 320 3,9 3,9 Ausland ......................................... 498 187 - 3,8 2 324 592 0,2 4,7 Ferienhäuser und Ferienwohnungen ................................... 3 729 129 4,7 21 018 735 2,7 5,6 Deutschland ................................. 3 470 438 4,6 19 505 012 2,6 5,6 Ausland ......................................... 258 691 6,8 1 513 723 3,2 5,9 Jugendherbergen und Hütten ....... 2 114 585 - 0,6 5 690 458 - 0,2 2,7 Deutschland ................................. 2 056 343 - 0,4 5 529 064 - 0,1 2,7 Ausland ......................................... 58 242 - 5,3 161 394 - 3,6 2,8 Campingplätze ..................................... 4 617 522 6,8 17 539 947 5,0 3,8 Deutschland ..................................... 3 893 448 7,3 15 278 799 5,4 3,9 Ausland ............................................. 724 074 4,1 2 261 148 2,6 3,1 Sonstige tourismusrelevante Unterkünfte ....................................... 2 178 137 1,1 22 661 218 1,3 10,4 Deutschland ..................................... 2 138 156 0,8 22 459 732 1,2 10,5 Ausland ............................................. 39 981 20,5 201 486 6,9 5,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67 – Drucksache 18/13212 Grad der Verstädterung ---------------- Betriebsart ---------------- Ständiger Wohnsitz der Gäste 2015 Ankünfte Übernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 1 insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr Anzahl % Anzahl % Tage Vorsorge- und Rehabilitationskliniken .............................. 959 330 1,5 19 096 155 1,2 19,9 Deutschland ................................. 944 742 0,9 19 018 186 1,2 20,1 Ausland ......................................... 14 588 66,6 77 969 4,6 5,3 Schulungsheime ............................. 1 218 807 0,8 3 565 063 1,7 2,9 Deutschland ................................. 1 193 414 0,7 3 441 546 1,5 2,9 Ausland ......................................... 25 393 4,0 123 517 8,3 4,9 1 Rechnerischer Wert: Übernachtungen/Ankünfte pro Person. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13212 – 68 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 7e Ankünfte und Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben 2016 nach Grad der Verstädterung, Betriebsarten und dem ständigen Wohnsitz der Gäste Grad der Verstädterung ---------------- Betriebsart ---------------- Ständiger Wohnsitz der Gäste 2016 Ankünfte Übernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 1 insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr Anzahl % Anzahl % Tage Gering besiedelt ...................................... 43 342 729 3,4 148 785 998 2,8 3,4 Deutschland ......................................... 37 722 915 3,5 133 769 856 3,0 3,5 Ausland ................................................. 5 619 814 2,6 15 016 142 1,2 2,7 Hotels, Gasthöfe, Pensionen ............ 25 704 901 3,4 63 120 348 3,3 2,5 Deutschland ..................................... 21 738 724 3,5 54 739 951 3,5 2,5 Ausland ............................................. 3 966 177 2,8 8 380 397 2,0 2,1 Hotels (ohne Hotels garnis) .......... 17 052 791 3,7 40 802 945 3,9 2,4 Deutschland ................................. 14 240 377 3,7 35 015 914 4,2 2,5 Ausland ......................................... 2 812 414 3,3 5 787 031 2,4 2,1 Hotels garnis .................................... 2 364 670 4,4 6 934 265 3,0 2,9 Deutschland ................................. 2 047 973 4,8 6 245 777 3,3 3,0 Ausland ......................................... 316 697 1,9 688 488 0,0 2,2 Gasthöfe ............................................ 4 254 230 2,1 9 247 058 1,9 2,2 Deutschland ................................. 3 675 311 2,3 8 055 132 2,1 2,2 Ausland ......................................... 578 919 1,0 1 191 926 1,1 2,1 Pensionen ........................................ 2 033 210 2,4 6 136 080 1,1 3,0 Deutschland ................................. 1 775 063 2,2 5 423 128 1,0 3,1 Ausland ......................................... 258 147 3,6 712 952 2,3 2,8 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten ................... 10 625 807 3,4 44 574 608 2,5 4,2 Deutschland ..................................... 9 742 756 3,4 40 381 847 2,7 4,1 Ausland ............................................. 883 051 2,8 4 192 761 0,6 4,7 Erholungs- und Ferienheime ........ 2 078 661 - 0,9 7 233 242 - 0,4 3,5 Deutschland ................................. 2 037 587 - 0,7 7 072 420 - 0,2 3,5 Ausland ......................................... 41 074 - 10,2 160 822 - 7,8 3,9 Ferienzentren ................................... 2 502 003 6,4 9 752 474 2,1 3,9 Deutschland ................................. 1 986 740 7,2 7 453 816 3,1 3,8 Ausland ......................................... 515 263 3,4 2 298 658 - 1,1 4,5 Ferienhäuser und Ferienwohnungen ................................... 3 903 922 5,0 21 834 932 4,1 5,6 Deutschland ................................. 3 635 051 5,0 20 266 690 4,1 5,6 Ausland ......................................... 268 871 4,6 1 568 242 4,0 5,8 Jugendherbergen und Hütten ....... 2 141 221 1,4 5 753 960 1,2 2,7 Deutschland ................................. 2 083 378 1,4 5 588 921 1,2 2,7 Ausland ......................................... 57 843 - 0,9 165 039 1,7 2,9 Campingplätze ..................................... 4 823 190 4,6 18 317 459 4,5 3,8 Deutschland ..................................... 4 091 241 5,2 16 065 845 5,2 3,9 Ausland ............................................. 731 949 1,3 2 251 614 - 0,1 3,1 Sonstige tourismusrelevante Unterkünfte ....................................... 2 188 831 0,7 22 773 583 0,7 10,4 Deutschland ..................................... 2 150 194 0,7 22 582 213 0,7 10,5 Ausland ............................................. 38 637 - 3,4 191 370 - 5,0 5,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 69 – Drucksache 18/13212 Grad der Verstädterung ---------------- Betriebsart ---------------- Ständiger Wohnsitz der Gäste 2016 Ankünfte Übernachtungen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer 1 insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr insgesamt Veränderung gegenüber dem Vorjahr Anzahl % Anzahl % Tage Vorsorge- und Rehabilitationskliniken .............................. 966 704 0,9 19 218 174 0,8 19,9 Deutschland ................................. 952 390 1,0 19 137 422 0,8 20,1 Ausland ......................................... 14 314 - 1,9 80 752 3,6 5,6 Schulungsheime ............................. 1 222 127 0,5 3 555 409 0,0 2,9 Deutschland ................................. 1 197 804 0,6 3 444 791 0,3 2,9 Ausland ......................................... 24 323 - 4,2 110 618 - 10,4 4,5 1 Rechnerischer Wert: Übernachtungen/Ankünfte pro Person. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333