Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13218 18. Wahlperiode 01.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13114 – Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im Jahr 2012 gesunken war, steigt sie seit 2013 wieder deutlich an, vor allem infolge gestiegener Asylzahlen. Im Jahr 2014 gab es 10 884 Abschiebungen, 2015 waren es bereits 20 888 und 2016 25 375 Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf Bundestagsdrucksache 18/11112). Hinzu kamen im Jahr 2016 noch 1 279 Zurückschiebungen (innerhalb von sechs Monaten nach unerlaubter Einreise) und 20 851 Zurückweisungen direkt an der Grenze, nach Einführung von EU-Binnengrenzkontrollen vor allem an der deutsch-österreichischen Landgrenze. Die Zahlen beinhalten auch 3 968 Überstellungen in andere EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Dublin-Verordnung. Vor allem Menschen aus den Westbalkanstaaten Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina waren 2016 von Abschiebungen betroffen . Die Zahl der so genannten freiwilligen Ausreisen – die oftmals ebenso unter Zwang geschehen – ist deutlich größer als die Zahl der Abschiebungen. Zwar wird diese Angabe statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29), für das Jahr 2016 nennt die Bundesregierung jedoch die Zahl von 54 069 durch Bund-Länder-Programme (REAG/ GARP) geförderte freiwillige Ausreisen. Hinzu kommen durch die Bundesländer geförderte freiwillige Ausreisen, bei denen es jedoch zu Überschneidungen mit den Bund-Länder-Programmen kommen kann (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Die Bundesregierung erläutert, dass es „eine größere Anzahl“ geförderter freiwilliger Ausreisen gebe als aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ermittelbar, weil bei Betroffenen eine Ausreisepflicht noch nicht eingetreten oder noch nicht im AZR erfasst sein kann. Ausreisen von ausreisepflichtigen Personen ohne Förderung werden nicht erfasst (ebd.). Aus dem AZR ergibt sich, dass im Jahr 2016 insgesamt 67 060 abgelehnte Asylsuchende „ausgereist“ sind und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten (Bundestagsdrucksache 18/11112, Antwort zu Frage 18) – hierbei werden allerdings auch abgeschobene Personen mitgezählt. Die Bundespolizei hat im Jahr 2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode hingegen 64 614 Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung bei der freiwilligen Ausreise kontrolliert (ebd., Antwort zu Frage 20). 1. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg wurden im ersten Halbjahr 2017 von deutschen Flughäfen aus durchgeführt (bitte nach Flughäfen, Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln; bitte noch einmal gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)? Im ersten Halbjahr 2017 wurden insgesamt 11 606 Abschiebungen auf dem Luftweg vollzogen. Ergänzend wird auf die nachstehenden Tabellen verwiesen: Abschiebungen (auf dem Luftweg) Erstes Halbjahr 2017 Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 3 352 Düsseldorf 2 425 Baden/Baden 1 128 München 1 092 Berlin-Schönefeld 1 059 Berlin-Tegel 564 Hamburg 558 Hannover 557 Leipzig 534 Stuttgart 216 Köln/Bonn 121 Gesamtergebnis 11 606 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Erstes Halbjahr 2017 Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Albanien 2 085 Kosovo 1 635 Serbien 1 332 Italien 1 055 Mazedonien 874 Moldau 637 Bosnien-Herzegowina 276 Georgien 268 Marokko 264 Algerien 233 Rumänien 214 Norwegen 177 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13218 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Erstes Halbjahr 2017 Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Montenegro 142 Bulgarien 142 Dänemark 139 Frankreich 133 Tunesien 126 Kroatien 116 Spanien 111 Türkei 98 Finnland 96 Schweden 95 Schweiz 90 Russische Föderation 88 Pakistan 87 Polen 80 Litauen 76 Afghanistan 72 Aserbaidschan 55 Ungarn 53 Nigeria 52 Ukraine 46 Belgien 46 Lettland 46 Armenien 43 Österreich 39 Tschechische Republik 36 Ghana 36 Niederlande 34 China 22 Ägypten 19 Portugal 18 Griechenland 17 Großbritannien 16 Indien 15 Chile 15 Slowenien 15 Bangladesch 15 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Abschiebungen (auf dem Luftweg) Erstes Halbjahr 2017 Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Vietnam 14 Gambia 12 Kolumbien 12 Iran 12 Estland 11 Slowakische Republik 11 Senegal 10 Thailand 9 Sri Lanka 9 USA 8 Libanon 8 Venezuela 7 Guinea 7 Kasachstan 7 Brasilien 7 Kamerun 6 Irak 6 Weißrussland 6 Zypern 6 Malta 6 Nepal 5 Jordanien 4 Peru 4 Sierra Leone 4 Israel 3 Kirgistan 3 Tadschikistan 3 Mexiko 3 Benin 3 Mali 2 Dominikanische Rep. 2 Kenia 1 Argentinien 1 Malaysia 1 Nicaragua 1 Samoa 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13218 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Erstes Halbjahr 2017 Zielstaat Gesamtzahl (Personen) St. Lucia 1 Guinea-Bissau 1 Sudan 1 Indonesien 1 Ruanda 1 Eritrea 1 Kongo, Dem. Republik 1 Äthiopien 1 Togo 1 Irland 1 Burkina Faso 1 Australien 1 Gesamtergebnis 11 606 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Erstes Halbjahr 2017 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Albanien 2 091 Kosovo 1 656 Serbien 1 333 Mazedonien 876 Moldau 637 Marokko 309 Algerien 285 Georgien 283 Bosnien-Herzegowina 277 Eritrea 246 Afghanistan 245 Syrien 230 Irak 228 Rumänien 209 Nigeria 208 Russische Föderation 167 Pakistan 158 Somalia 145 Montenegro 144 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Abschiebungen (auf dem Luftweg) Erstes Halbjahr 2017 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Tunesien 134 Türkei 116 Guinea 112 Gambia 110 Aserbaidschan 98 Iran 78 Ghana 78 Ukraine 73 Äthiopien 64 Armenien 62 Litauen 54 ungeklärt 52 Mali 51 Sudan 50 Bulgarien 43 Bangladesch 42 Ägypten 34 staatenlos 31 Cote d'Ivoire 29 Senegal 28 Libanon 27 Indien 27 Tadschikistan 26 China 25 Polen 22 Tschad 19 Kamerun 19 Ungarn 18 Sri Lanka 17 Italien 16 Lettland 16 Chile 15 Guinea-Bissau 15 Vietnam 14 Kasachstan 13 Libyen 12 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13218 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Erstes Halbjahr 2017 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Kolumbien 12 Spanien 11 Sierra Leone 11 Kroatien 10 Slowakische Republik 10 Liberia 9 Thailand 9 USA 8 Griechenland 8 Weißrussland 8 Venezuela 7 Niger 7 Jemen 7 Brasilien 7 Benin 6 Nepal 6 Angola 6 Kirgisistan 5 Togo 5 Mongolei 5 Südsudan 4 Kenia 4 Großbritannien 4 Jordanien 4 Kuwait 4 Peru 4 Burkina Faso 4 Mexiko 3 Portugal 3 Honduras 3 Slowenien 3 Kongo, Dem. Republik 3 Israel 3 Dominikanische Rep. 3 Niederlande 2 Saudi-Arabien 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Abschiebungen (auf dem Luftweg) Erstes Halbjahr 2017 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zentralafrikanische Rep. 2 Palästina 2 Uganda 2 Ruanda 2 Frankreich 2 Estland 2 Tschechische Republik 2 Dschibuti 2 Irland 1 Argentinien 1 Korea, Republik 1 Indonesien 1 St. Lucia 1 Mauretanien 1 Malaysia 1 Schweiz 1 Belgien 1 Australien 1 Nicaragua 1 Samoa 1 Österreich 1 Gesamtergebnis 11 606 In Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten wurden 2 879 Personen auf dem Luftweg abgeschoben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13218 2. Wie viele Abschiebungen in welche Länder erfolgten im ersten Halbjahr 2017 auf dem Land- bzw. Seeweg (bitte nach Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln, und gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)? Im ersten Halbjahr 2017 wurden 911 Abschiebungen auf dem Landweg und 28 Abschiebungen auf dem Seeweg vollzogen. Es wird ergänzend auf die nachstehenden Tabellen verwiesen: Abschiebungen Landgrenzen Erstes Halbjahr 2017 Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Polen 628 Tschechische Republik 76 Belgien 71 Niederlande 45 Österreich 41 Schweiz 17 Frankreich 17 Luxemburg 15 Dänemark 1 Gesamtergebnis 911 Abschiebungen Landgrenzen Erstes Halbjahr 2017 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Russische Föderation 442 Polen 77 Aserbaidschan 40 Ukraine 40 Georgien 32 Syrien 27 Irak 21 Armenien 19 Somalia 16 Niederlande 16 Tschechische Republik 14 Indien 13 Tadschikistan 13 Weißrussland 12 Albanien 11 Afghanistan 8 Pakistan 7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Abschiebungen Landgrenzen Erstes Halbjahr 2017 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Eritrea 7 Montenegro 7 Marokko 7 Serbien 6 Iran 6 Äthiopien 5 Kosovo 5 Tunesien 5 Algerien 5 Senegal 5 Luxemburg 4 Nigeria 4 Belgien 3 Libyen 3 Guinea 3 Kongo, Dem. Republik 2 Türkei 2 Mali 2 Ägypten 2 Kamerun 2 Frankreich 2 Sudan 2 Benin 1 ungeklärt 1 Turkmenistan 1 staatenlos 1 Mazedonien 1 Kasachstan 1 Burkina Faso 1 Moldau 1 Sierra Leone 1 Niger 1 Usbekistan 1 Tschad 1 Kuba 1 Dominikanische Rep. 1 Gesamtergebnis 911 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13218 Abschiebungen Seegrenzen Erstes Halbjahr 2017 Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Schweden 23 Dänemark 3 Norwegen 1 Litauen 1 Gesamtergebnis 28 Abschiebungen Seegrenzen Erstes Halbjahr 2017 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Afghanistan 8 Somalia 4 Albanien 3 staatenlos 2 Algerien 2 Ukraine 2 Rumänien 1 Irak 1 Georgien 1 Mauretanien 1 Pakistan 1 Iran 1 Litauen 1 Gesamtergebnis 28 In Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten wurden 911 Personen auf dem Landweg und 28 auf dem Seeweg abgeschoben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie viele Überstellungen erfolgten im ersten Halbjahr 2017 in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten im Rahmen der Dublin-Verordnung (bitte nach Zielstaaten und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren, und die jeweilige Zahl der Minderjährigen nennen)? Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden: Überstellungen nach Mitgliedstaaten davon Minderjährige unter 18 Jahre Überstellungen insgesamt: 3.164 589 davon nach: Österreich 161 23 Belgien 117 16 Bulgarien 70 7 Schweiz 153 27 Tschechische Rep. 91 29 Dänemark 67 20 Estland 9 6 Spanien 88 15 Finnland 93 5 Frankreich 151 42 Kroatien 95 14 Ungarn 30 0 Italien 918 2 Litauen 24 6 Luxemburg 12 6 Lettland 15 7 Malta 5 0 Niederlande 100 18 Norwegen 174 43 Polen 565 263 Portugal 14 3 Rumänien 0 0 Schweden 191 31 Slowenien 11 4 Slowakische Republik 0 0 Vereinigtes Königreich 10 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13218 Überstellungen nach Hauptherkunftsstaaten davon Minderjährige unter 18 Jahre Überstellungen insgesamt 3.164 589 darunter: Russische Föderation 476 241 Irak 261 34 Eritrea 227 6 Syrien 207 50 Afghanistan 195 45 Nigeria 157 4 Somalia 144 9 Guinea 108 0 Aserbaidschan 85 27 Gambia 84 1 4. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2017 an deutschen Flughäfen statt (bitte nach Flughäfen, Zielstaaten und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)? Es wird auf die nachstehenden Tabellen verwiesen: Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Erstes Halbjahr 2017 Flughafen Gesamtzahl (Personen) Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 1 281 Stuttgart 14 München 238 Frankfurt/Main 5 Düsseldorf 218 Berlin-Tegel 2 Köln/Bonn 123 München 1 Berlin-Tegel 95 Gesamtergebnis 22 Berlin-Schönefeld 93 Hamburg 63 Stuttgart 50 Dortmund 47 Hannover 43 Memmingen 31 Hahn 23 Nürnberg 15 Weeze 8 Ramstein Air Base 5 Leipzig 3 Bremen 2 Friedrichshafen 1 Baden/Baden 1 Gesamtergebnis 2 340 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Erstes Halbjahr 2017 Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Türkei 363 Italien 12 Russische Föderation 212 Schweden 2 Albanien 169 Dänemark 2 Ukraine 144 Dominikanische Rep. 2 Großbritannien 104 Usbekistan 1 Serbien 103 Spanien 1 Moldau 87 Österreich 1 Kosovo 83 Frankreich 1 Panama 80 Gesamtergebnis 22 Mazedonien 68 Brasilien 65 Kolumbien 65 USA 58 China 49 Indien 45 Tunesien 41 Dominikanische Rep. 36 Ver. Arabische Emirate 35 Saudi Arabien 34 Marokko 33 Rumänien 32 Bosnien-Herzegowina 26 Katar 22 Kuba 22 Nigeria 20 Kanada 19 Iran 19 Ägypten 18 Irak 16 Algerien 16 Mexiko 15 Äthiopien 15 Kroatien 14 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13218 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Erstes Halbjahr 2017 Libanon 14 Georgien 13 Thailand 13 Griechenland 13 Kasachstan 12 Jordanien 11 Weißrussland 11 Südafrika 9 Kuwait 8 Singapur 8 Vietnam 8 Italien 8 Montenegro 7 Kenia 6 Argentinien 6 Bulgarien 5 Irland 5 Frankreich 4 Mauritius 4 Costa Rica 4 Angola 4 Japan 4 Usbekistan 3 Österreich 3 Oman 3 Israel 3 Spanien 3 Tadschikistan 3 Barbados 2 Malediven 2 Nepal 1 Polen 1 Taiwan 1 Namibia 1 Zypern 1 Luxemburg 1 Chile 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Erstes Halbjahr 2017 Aserbaidschan 1 Lettland 1 Ghana 1 Niederlande 1 Portugal 1 Jamaika 1 Gesamtergebnis 2 340 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Erstes Halbjahr 2017 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Albanien 357 Marokko 3 Türkei 170 Eritrea 2 Russische Föderation 164 Somalia 2 Ukraine 137 Dominikanische Rep. 2 Moldau 119 Guinea 2 Indien 82 Pakistan 1 China 76 Ghana 1 Serbien 71 Nigeria 1 El Salvador 64 Sudan 1 Kolumbien 63 Usbekistan 1 Irak 54 Spanien 1 Brasilien 53 Liberia 1 Mazedonien 53 Syrien 1 Iran 36 Libyen 1 Tunesien 35 Cote d'Ivoire 1 Saudi-Arabien 32 Mali 1 Nigeria 31 Gesamtergebnis 22 USA 30 Kasachstan 30 Bosnien-Herzegowina 29 Dominikanische Rep. 28 Georgien 28 Ägypten 28 Syrien 25 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/13218 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Erstes Halbjahr 2017 Marokko 24 Indonesien 23 Kuba 23 Kosovo 21 Mexiko 19 Jordanien 16 Libanon 14 Palästina 14 Algerien 14 Libyen 13 Weißrussland 13 Pakistan 13 Kuwait 13 Äthiopien 12 Venezuela 12 Costa Rica 12 Armenien 12 Montenegro 11 Vietnam 11 Rumänien 10 Philippinen 10 Südafrika 10 Honduras 10 Kanada 10 Bangladesch 9 Kongo, Dem. Republik 9 Chile 8 Afghanistan 8 Argentinien 8 Ghana 8 Eritrea 6 Peru 6 ungeklärt 6 Aserbaidschan 6 Mauritius 6 Japan 5 Paraguay 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Erstes Halbjahr 2017 Kenia 5 Somalia 5 Sri Lanka 5 Usbekistan 4 Bolivien 4 Thailand 4 staatenlos 4 Simbabwe 4 Tadschikistan 4 Angola 4 Taiwan 4 Ecuador 3 Guatemala 3 Sudan 3 Kambodscha 3 Senegal 3 Nepal 3 Haiti 2 Bahrain 2 Tansania 2 Kirgisistan 2 Oman 2 Äquatorialguinea 2 Mosambik 2 Guinea-Bissau 2 Myanmar 2 Komoren 2 Israel 2 Kongo 2 Swasiland 2 Mongolei 2 Luxemburg 1 Namibia 1 Kamerun 1 Korea, Dem. Volksrep. 1 Singapur 1 Burundi 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/13218 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Erstes Halbjahr 2017 Malaysia 1 Malediven 1 Tschad 1 Guinea 1 Bulgarien 1 Korea, Republik 1 Belgien 1 Antigua u. Barbuda 1 Kroatien 1 Jamaika 1 Ver. Arabische Emirate 1 Mauretanien 1 Trinidad u. Tobago 1 Zentralafrikanische Rep. 1 Nicaragua 1 Niederlande 1 Gesamtergebnis 2 340 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2017 an den Land- bzw. Seegrenzen statt (bitte nach Landesgrenzen bzw. Bundespolizeipräsidien und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Im ersten Halbjahr 2017 wurden 62 Zurückweisungen und 3 Zurückschiebungen auf dem Seeweg sowie 3 525 Zurückweisungen und 889 Zurückschiebungen auf dem Landweg vollzogen. Ergänzend wird auf die nachstehenden Tabellen verwiesen : Seegrenzen erstes Halbjahr 2017 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Syrien 15 15 0 Serbien 9 9 0 Afghanistan 7 7 0 Irak 6 6 0 Iran 5 5 0 staatenlos 2 2 0 China 2 2 0 Indien 2 2 0 Großbritannien 1 1 0 Palästina 1 1 0 Nigeria 1 1 0 Montenegro 1 1 0 Indonesien 1 1 0 Pakistan 1 1 0 Algerien 1 1 0 Bosnien-Herzegowina 1 1 0 Tunesien 1 1 0 Sudan 1 1 0 Kongo, Dem. Republik 1 1 0 Eritrea 1 1 0 Äthiopien 1 1 0 Kosovo 1 1 0 Marokko 1 0 1 Russische Föderation 1 0 1 Somalia 1 0 1 Gesamtergebnis 65 62 3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/13218 Landgrenzen erstes Halbjahr 2017 Grenze zu Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Österreich 3 501 3 344 157 Tschechische Republik 200 15 185 Frankreich 192 31 161 Polen 174 16 158 Schweiz 149 55 94 Niederlande 124 26 98 Dänemark 39 17 22 Belgien 26 15 11 Luxemburg 9 6 3 Gesamtergebnis 4 414 3 525 889 Landgrenzen erstes Halbjahr 2017 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Nigeria 499 475 24 Syrien 427 378 49 Afghanistan 389 368 21 Albanien 255 196 59 Serbien 239 181 58 Irak 220 200 20 Moldau 192 60 132 Pakistan 184 161 23 Somalia 162 139 23 Marokko 154 112 42 Ukraine 134 51 83 Mazedonien 121 104 17 Gambia 118 105 13 Algerien 113 72 41 Eritrea 93 67 26 Kosovo 86 66 20 Ghana 82 75 7 Iran 61 56 5 Indien 60 54 6 Türkei 56 46 10 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Landgrenzen erstes Halbjahr 2017 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Ägypten 55 52 3 Guinea 55 48 7 Russische Föderation 54 28 26 Georgien 48 25 23 Libyen 37 28 9 Bosnien-Herzegowina 36 33 3 Tunesien 34 25 9 Cote d'Ivoire 30 24 6 Mali 26 22 4 Sudan 24 10 14 Äthiopien 22 15 7 Senegal 21 21 0 Sierra Leone 21 18 3 Palästina 21 18 3 Bangladesch 21 16 5 Kamerun 20 11 9 Armenien 20 11 9 China 17 15 2 Montenegro 14 14 0 ungeklärt 13 10 3 staatenlos 13 2 11 Mongolei 12 9 3 Togo 11 9 2 Libanon 11 9 2 Peru 10 9 1 Sri Lanka 10 8 2 Vietnam 8 4 4 Guinea-Bissau 6 6 0 Niederlande 6 5 1 Niger 5 5 0 Kuba 5 3 2 Kongo, Dem. Republik 5 3 2 Burkina Faso 4 3 1 Jemen 4 3 1 Usbekistan 4 3 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/13218 Landgrenzen erstes Halbjahr 2017 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Brasilien 4 3 1 Liberia 4 2 2 Mauretanien 4 2 2 Myanmar 4 2 2 Weißrussland 4 1 3 Kolumbien 3 3 0 Uganda 3 2 1 Polen 3 0 3 Rumänien 3 0 3 Nepal 2 2 0 Angola 2 2 0 Venezuela 2 2 0 Philippinen 2 2 0 Aserbaidschan 2 1 1 Bolivien 2 1 1 Jordanien 2 1 1 Benin 2 1 1 Lettland 2 0 2 Tansania 1 1 0 Dominikanische Rep. 1 1 0 Tadschikistan 1 1 0 Kirgisistan 1 1 0 Simbabwe 1 1 0 Kenia 1 1 0 Saudi-Arabien 1 1 0 Thailand 1 0 1 Südsudan 1 0 1 Jamaika 1 0 1 Kongo 1 0 1 Bulgarien 1 0 1 Kasachstan 1 0 1 Ungarn 1 0 1 Frankreich 1 0 1 Ruanda 1 0 1 Gesamtergebnis 4 414 3 525 889 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren im ersten Halbjahr 2017 von Abschiebungen, Zurückschiebungen bzw. Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben? Im ersten Halbjahr 2017 wurden 86 Zurückweisungen, 31 Zurückschiebungen und keine Abschiebung von alleinreisenden minderjährigen ausländischen Staatsangehörigen vollzogen. An Jugendämter wurden 1 693 unbegleitete Minderjährige übergeben. Insgesamt wurden 1 823 unbegleitete Minderjährige festgestellt. Ergänzend wird auf die nachstehenden Tabellen verwiesen: Grenze Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Jugendämter Gesamtergebnis 1 823 86 31 1 693 Schweiz 656 4 19 631 Österreich 472 80 3 383 Frankreich 287 1 2 284 Dänemark 164 2 162 Belgien 133 5 128 Flughäfen 50 45 Seehäfen 32 32 Luxemburg 14 1 13 Niederlande 10 10 Tschechische Republik 4 4 Polen 1 1 Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Jugendämter Somalia 367 11 5 351 Afghanistan 346 25 2 318 Guinea 291 2 3 283 Eritrea 170 3 10 157 Marokko 130 2 128 Gambia 90 4 2 84 Algerien 51 6 5 40 Syrien 45 5 1 38 Cote d'Ivoire 45 44 Irak 32 8 1 21 Sierra Leone 21 21 Libyen 20 3 17 Nigeria 19 3 1 15 Mali 17 17 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/13218 Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Jugendämter Guinea-Bissau 15 15 Äthiopien 15 1 14 Pakistan 15 3 11 Sudan 14 14 Kamerun 13 1 12 Albanien 12 3 9 Iran 10 10 Senegal 6 6 Tunesien 6 1 5 Serbien 5 5 ungeklärt 5 5 Benin 5 5 Liberia 5 1 4 Ägypten 4 4 Mazedonien 4 4 Niger 4 4 Palästina 4 4 Vietnam 3 3 Togo 3 3 Ghana 3 3 Mauretanien 3 3 Burkina Faso 3 3 Kongo, Dem. Republik 3 2 Kosovo 3 3 staatenlos 3 2 Türkei 2 1 Tschad 2 2 Indien 2 2 Russische Föderation 2 2 Bangladesch 1 1 Armenien 1 1 Burundi 1 1 Südafrika 1 Simbabwe 1 1 Gesamtergebnis 1 823 86 31 1 693 Etwaige Differenzen zwischen der Zahl der Aufgegriffenen und den aufgeführten Maßnahmen erklären sich aus sonstigen Maßnahmen der Grenzbehörden, etwa die Übergabe an zur Abholung berechtigte Personen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Was waren die Gründe der Einreiseverweigerungen bzw. Zurückweisungen im ersten Halbjahr 2017 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren, und wie in der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/7588 darstellen)? Auf die nachstehenden Tabellen wird verwiesen: Zurückweisungen an Luftgrenzen nach Gründen (Erstes Halbjahr 2017) Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I) Gesamtergebnis 2 340 44 75 1 224 29 204 117 159 245 243 Albanien 357 1 24 65 3 51 9 52 95 57 Türkei 170 1 3 127 3 11 7 5 4 9 Russische Föderation 164 120 3 10 6 2 7 16 Ukraine 137 1 78 5 6 2 6 39 Moldau 119 6 40 47 1 15 8 2 Indien 82 1 16 55 2 2 6 China 76 70 1 3 1 1 Serbien 71 17 1 22 5 26 El Salvador 64 1 36 14 1 3 9 Kolumbien 63 2 17 9 6 8 12 9 Zurückweisungen an Seegrenzen nach Gründen (Erstes Halbjahr 2017) Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I) Gesamtergebnis 62 38 1 10 0 0 5 1 7 0 Syrien 15 12 1 2 Serbien 9 1 4 4 Afghanistan 7 7 Irak 6 4 2 Iran 5 2 3 staatenlos 2 2 China 2 2 Indien 2 1 1 Großbritannien 1 1 Palästina 1 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/13218 Zurückweisungen an Landgrenzen nach Gründen (Erstes Halbjahr 2017) Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I) Gesamtergebnis 3 525 2 605 15 878 2 0 2 3 13 7 Nigeria 475 388 2 82 3 Syrien 378 319 1 58 Afghanistan 368 360 8 Irak 200 197 3 Albanien 196 63 128 1 4 Serbien 181 39 141 1 Pakistan 161 128 2 31 Somalia 139 126 3 10 Marokko 112 95 15 1 1 Gambia 105 87 18 Zurückweisungsgründe gem. Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 A ohne gültiges Reisedokument B im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Reisedokuments C ohne gültiges Visum oder ohne gültigen Aufenthaltstitel D im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels E verfügt nicht über die erforderlichen Dokumente zum Nachweis von Aufenthaltszweck und -bedingungen F hat sich bereits drei Monate eines Zeitraums von sechs Monaten im Gebiet der Mitgliedsstaaten der EU aufgehalten G verfügt nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Verhältnis zur Dauer und zu den Umständen des Aufenthalts oder für die Rückkehr in das Herkunfts- oder Durchreiseland H ist zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben I stellt eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dar 8. In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2017 bzw. wer hat sie veranlasst (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren), wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte differenzieren ), und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber hielten sich zum 30. Juni 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern auf (bitte jeweils auflisten), und welches waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den jeweiligen Bundesländern (bitte in absoluten Zahlen für jedes Bundesland auflisten)? Die Zurückweisungen erfolgten in Zuständigkeit der Bundespolizei und der mit der grenzpolizeilichen Kontrolle beauftragten Behörden der Länder Bayern und Hamburg. Zurück- und Abschiebungen erfolgten sowohl in der Zuständigkeit der Bundespolizei als auch in der Zuständigkeit der Länder. Eine Unterscheidung nach ausführender Behörde wird statistisch nicht erfasst. Die aufenthaltsbeendenden und -verhindernden Maßnahmen sind für den angefragten Zeitraum den jeweils zuständigen Behörden der Bundespolizei und den Ländern zugeordnet worden , soweit hierzu Erkenntnisse vorlagen. Die Angaben zu den Bundesländern Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode (Abschiebungen und Zurückschiebungen) beziehen sich auf das die Abschiebung bzw. Zurückschiebung veranlassende Bundesland. Ergänzend wird auf die nachfolgenden Tabellen verwiesen: Zurückweisungen Gesamtzahl (Personen) Bundespolizei 5 874 Bayern 46 Hamburg 7 Gesamtergebnis 5 927 Zurückschiebungen Gesamtzahl (Personen) Bayern 52 Nordrhein-Westfalen 29 Baden-Württemberg 10 Rheinland-Pfalz 6 Schleswig-Holstein 2 Hessen 1 Niedersachsen 1 Sachsen 1 Bundespolizei 812 Gesamtergebnis 914 Abschiebungen Gesamtzahl (Personen) Nordrhein-Westfalen 3 168 Baden-Württemberg 1 888 Bayern 1 596 Berlin 1 132 Niedersachsen 966 Rheinland-Pfalz 630 Hessen 564 Sachsen 501 Thüringen 327 Brandenburg 326 Hamburg 308 Mecklenburg-Vorpommern 298 Schleswig-Holstein 282 Sachsen-Anhalt 231 Saarland 95 Bremen 47 Bundespolizei 186 Gesamtergebnis 12 545 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/13218 Im Ausländerzentralregister waren zum Stichtag 30. Juni 2017 insgesamt 226 457 Personen ausreisepflichtig, davon 159 678 Personen mit einer Duldung und 66 779 Personen ohne Duldung. Die Angaben dazu können den nachstehenden Auswertungen entnommen werden : Ausreisepflichtige nach Bundesland Ausreisepflichtige Gesamt davon Ausreisepflichtige mit Duldung davon Ausreisepflichtige ohne Duldung alle Bundesländer 226.457 159.678 66.779 davon: Baden-Württemberg 26.176 19.996 6.180 Bayern 21.360 12.033 9.327 Berlin 15.891 9.809 6.082 Brandenburg 6.790 5.284 1.506 Bremen 3.346 2.765 581 Hamburg 6.533 5.068 1.465 Hessen 10.662 6.570 4.092 Mecklenburg-Vorpommern 3.377 2.697 680 Niedersachsen 20.538 15.596 4.942 Nordrhein-Westfalen 72.375 50.019 22.356 Rheinland-Pfalz 8.454 6.430 2.024 Saarland 1.255 1.078 177 Sachsen 11.414 8.033 3.381 Sachsen-Anhalt 8.042 6.143 1.899 Schleswig-Holstein 6.732 5.364 1.368 Thüringen 3.512 2.793 719 Ausreisepflichtige in Baden-Württemberg Anzahl Personen alle Staatsangehörigkeiten 26.176 darunter: Kosovo 2.601 Serbien 2.073 Afghanistan 1.999 Irak 1.690 Pakistan 1.659 Ausreisepflichtige in Bayern Anzahl Personen alle Staatsangehörigkeiten 21.360 darunter: Afghanistan 2.477 Nigeria 1.967 Irak 1.815 Pakistan 1.151 Russische Föderation 1.066 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausreisepflichtige in Berlin Anzahl Personen alle Staatsangehörigkeiten 15.891 darunter: Ungeklärt 1.705 Serbien 1.170 Libanon 1.124 Vietnam 1.054 Russische Föderation 1.053 Ausreisepflichtige in Brandenburg Anzahl Personen alle Staatsangehörigkeiten 6.790 darunter: Russische Föderation 2.007 Kamerun 550 Pakistan 477 Afghanistan 387 Kenia 323 Ausreisepflichtige in Bremen Anzahl Personen alle Staatsangehörigkeiten 3.346 darunter: Serbien 462 Albanien 339 Kosovo 277 Mazedonien 275 Türkei 217 Ausreisepflichtige in Hamburg Anzahl Personen alle Staatsangehörigkeiten 6.533 darunter: Afghanistan 559 Russische Föderation 444 Ägypten 422 Serbien 411 Ghana 387 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/13218 Ausreisepflichtige in Hessen Anzahl Personen alle Staatsangehörigkeiten 10.662 darunter: Afghanistan 1.384 Pakistan 996 Türkei 558 Algerien 487 Somalia 429 Ausreisepflichtige in Mecklenburg-Vorpommern Anzahl Personen alle Staatsangehörigkeiten 3.377 darunter: Ghana 570 Russische Föderation 477 Ukraine 280 Afghanistan 216 Armenien 181 Ausreisepflichtige in Niedersachsen Anzahl Personen alle Staatsangehörigkeiten 20.538 darunter: Serbien 2.197 Kosovo 2.076 Albanien 1.943 Montenegro 1.604 Russische Föderation 928 Ausreisepflichtige in Nordrhein-Westfalen Anzahl Personen alle Staatsangehörigkeiten 72.375 darunter: Serbien 7.949 Albanien 7.600 Mazedonien 4.977 Kosovo 4.887 Afghanistan 3.114 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausreisepflichtige in Rheinland-Pfalz Anzahl Personen alle Staatsangehörigkeiten 8.454 darunter: Afghanistan 1.264 Kosovo 695 Serbien 603 Albanien 484 Armenien 463 Ausreisepflichtige im Saarland Anzahl Personen alle Staatsangehörigkeiten 1.255 darunter: Syrien 232 Serbien 121 Kosovo 113 Afghanistan 84 Türkei 57 Ausreisepflichtige in Sachsen Anzahl Personen alle Staatsangehörigkeiten 11.414 darunter: Indien 1.541 Russische Föderation 1.152 Pakistan 836 Tunesien 707 Afghanistan 699 Ausreisepflichtige in Sachsen-Anhalt Anzahl Personen alle Staatsangehörigkeiten 8.042 darunter: Indien 1.790 Benin 696 Burkina-Faso 574 Guinea-Bissau 541 Russische Föderation 394 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/13218 Ausreisepflichtige in Schleswig-Holstein Anzahl Personen alle Staatsangehörigkeiten 6.732 darunter: Afghanistan 979 Albanien 654 Russische Föderation 598 Serbien 565 Kosovo 534 Ausreisepflichtige in Thüringen Anzahl Personen alle Staatsangehörigkeiten 3.512 darunter: Serbien 500 Albanien 459 Kosovo 386 Russische Föderation 297 Afghanistan 259 Im Ausländerzentralregister waren zum Stichtag 30.Juni 2017 insgesamt 110 247 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag ausreisepflichtig, davon 78 227 mit einer Duldung und 32 020 Personen ohne Duldung. Eine Differenzierung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Ausreisepflichtige mit einem abgelehnten Asylantrag nach Bundesland Gesamt alle Bundesländer 110.247 davon: Baden-Württemberg 12.910 Bayern 10.313 Berlin 6.727 Brandenburg 2.434 Bremen 1.501 Hamburg 2.543 Hessen 4.334 Mecklenburg-Vorpommern 1.608 Niedersachsen 10.801 Nordrhein-Westfalen 35.842 Rheinland-Pfalz 4.167 Saarland 586 Sachsen 6.567 Sachsen-Anhalt 5.281 Schleswig-Holstein 2.806 Thüringen 1.827 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2017 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch differenzieren nach: Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw.)? Im ersten Halbjahr 2017 wurde bei insgesamt 546 Fällen ein Zwangsgeld erhoben . Die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen lag bei ca. 1 500 Euro und die Gesamtsumme der Zwangsgelder betrug 940 000 Euro. Die Zwangsgelder wurden ausschließlich durch Luftfahrtunternehmen gezahlt. 10. Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2017 im Zuge von so genannten Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in nationaler bzw. Länderzuständigkeit differenzieren und einzeln aufführen)? Im ersten Halbjahr 2017 wurden 1 909 Personen im Rahmen von Sammelabschiebungen der Europäischen Union aus Deutschland abgeschoben. Mit nationalen, durch die Bundespolizei koordinierten Sammelabschiebungen wurden 3 239 Personen abgeschoben. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 11. An welchen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen von FRONTEX hat sich Deutschland im ersten Halbjahr 2017 beteiligt, welches Zielland hatten diese Maßnahmen jeweils, und a) bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren von deutscher Seite darüber hinaus beteiligt, b) welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt , von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie eine Zwischenlandung, c) wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen, d) wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben, und e) wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt? Die Fragen 11 bis 11e werden in der nachstehenden Tabelle beantwortet. Die aufgeführten Kosten für das Fluggerät der von den deutschen Behörden geplanten Maßnahmen hat jeweils die Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX getragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/13218 Datum Zielstaaten Rückzuführende Bundesbeamte Beteiligte Bundesländer Federführender Staat/ Durchführende Bundesbehörde Fluggesellschaft Deutscher Abflughafen Kosten Fluggerät in Euro 11.01.17 Sri Lanka 1 4 NW Schweden North Fly-ing A/S Hannover 12.595* 17.01.17 Serbien/ Mazedonien 5 SRB/ 29 MKD 18 RP, HE, BY, SN Österreich Frankfurt/Main 19.01.17 Georgien/ Armenien 24 GEO/ 4 ARM 34 NI, RP, NW, BY, BE, HE, BW Österreich Travel Ser-vice Düsseldorf 33.193* 19.01.17 Albanien/ Kosovo 75 ALB/ XXK 33 NI, RP, HB, BY, BW, ST, NW, MV, SN, HH, SH Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Germania Hannover 92.300 25.01.17 Kosovo 63 30 BY, RP, TH, NI, NW, HE Österreich Frankfurt/Main 26.01.17 Nigeria 1 5 NW Italien Welcome Air Düsseldorf 16.740* 26.01.17 Pakistan 7 24 BW, BE, BY Griechenland Avanti Air Hannover 46.860* 31.01.17 Serbien 74 0 HH, HE, NI, BY, RP, NW, SN Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Air Serbia Frankfurt/Main 35.000 07.02.17 Albanien 52 28 BY, HE, NI, NW Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Enter Air Frankfurt/Main 53.220 16.02.17 Nigeria 5 18 BW, PLP, NI, BPOLP Österreich Danish Air Transport München 53.390 16.02.17 Albanien/ Georgien 25 ALB/ 27 GEO 24 NW, BY, BW, NI, HE Spanien Danish Air Transport Düsseldorf 22.02.17 Kosovo 28 21 RP, SN Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Danish Air Transport Frankfurt/Main 41.480 23.02.17 Georgien/ Armenien 7 GEO/ 3 ARM 16 BY, BW, NI, RP, NW Österreich Small Pla-net Poland Frankfurt/Main 33.193* 23.02.17 Nigeria 7 21 BW, BY Italien Travel Ser-vice Stuttgart 46.210* 28.02.17 Albanien/ Kosovo 31 ALB/ 28 XXK 36 NI, HH, MV, NW, RP, TH Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Germania Hannover 92.300 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Zielstaaten Rückzuführende Bundesbeamte Beteiligte Bundesländer Federführender Staat/ Durchführende Bundesbehörde Fluggesellschaft Deutscher Abflughafen Kosten Fluggerät in Euro 02.03.17 Russland 5 14 SN,NW Österreich Danish Air Transport Leipzig 18.530* 07.03.17 Pakistan 14 28 BW, NW, RP, SN Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Enter Air Hannover 44.908 14.03.17 Kosovo 40 21 NI,NW, RP Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Germania Hannover 75.593 15.03.17 Albanien 35 24 NI, HH, RP Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Germania Hannover 71.620- 16.03.17 Mazedonien 43 26 RP, SN, NI, HE, BY Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Danish Air Transport Frankfurt/Main 104.734 21.03.17 Albanien 13 0 BY Frankreich München 22.03.17 Kosovo 12 20 BY Österreich München 23.03.17 Ghana/ Ni-geria 3 GHA/ 1 NGA 13 RP, MV Italien Hamburg 29.03.17 Pakistan 5 18 NW,RP Griechenland Avanti Air Hannover 42.500* 06.04.17 Nigeria 7 24 BW, NW, ST, NI Österreich Stuttgart 25.04.17 Pakistan 3 11 NW, RP Griechenland Danish Air Transport Hannover 38.400* 26.04.17 Albanien 4 0 NW, TH Frankreich Hannover 27.04.17 Albanien 20 15 RP, BY, TH Österreich Frankfurt/Main 04.05.17 Nigeria 5 18 BW, NW Niederlande Privilege Style Stuttgart 35.000* 04.05.17 Armenien/ Georgien 6 ARM/ 20 GEO 18 BE, RP, NW, TH, BY, BW Österreich Vision Air operated by Sprint Air Düsseldorf 28.000* 09.05.17 Ägypten 4 7 RP Schweiz Vizion Air operated by Sprint Air Stuttgart 8.525* 10.05.17 Georgien 47 0 BW,BY,H E,NI,NW, RP Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Eastern Travel Düsseldorf 96.200 16.05.17 Ukraine 4 8 MV Österreich Vizion Air operated by Sprint Air Hamburg 28.000* 17.05.17 Gambia 1 4 HE Schweden Hannover Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/13218 Datum Zielstaaten Rückzuführende Bundesbeamte Beteiligte Bundesländer Federführender Staat/ Durchführende Bundesbehörde Fluggesellschaft Deutscher Abflughafen Kosten Fluggerät in Euro 18.05.17 Georgien 3 7 BW, RP Spanien Lufthansa, Austrian Airlines Frankfurt/Main 4.000* 18.05.17 Kosovo 37 24 SH, SN, NI Österreich Hamburg 31.05.17 Russland 11 19 BY, MV Österreich Vision Air operated by Sprint Air München 28.000* 07.06.17 Pakistan 14 37 BE, BW, NW Griechenland Travel Service Berlin-SXF 30.000* 14.06.17 Kosovo 41 25 SN, RP, TH, NI, HE, BY Österreich Frankfurt/Main 14.06.17 Albanien 19 13 BW, TH, NW Schweden Düsseldorf 21.06.17 Nigeria 5 17 BE, HE, BY Österreich Stuttgart * Diese Angabe bezieht sich ausschließlich auf die deutschen Zuführungskosten. 12. Wie viele der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2017 erfolgten a) unbegleitet, Im ersten Halbjahr 2017 wurden 4 464 Abschiebungen auf dem Luftweg unbegleitet vollzogen. b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden, Im ersten Halbjahr 2017 wurden 5 456 Abschiebungen durch Angehörige der Bundespolizei bzw. der Polizeien der Länder begleitet. Eine differenzierte statistische Erfassung im Sinne der Teilfragen 12b und 12c erfolgt nicht. d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und -beamten anderer Mitgliedstaaten , Keine. e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln), Im ersten Halbjahr 2017 wurden 140 algerische, 224 serbische und 4 montenegrinische Staatsangehörige in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten rückgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln), und Luftfahrtunternehmen begleitet Bulgaria Air 1 128 Tarom 54 Georgian Airways 47 Adria Airways 21 Ukraine International 5 Gesamt 1 255 g) in Begleitung von medizinischem Personal? Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. 13. Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2017 aufgrund von Widerstandshandlungen der bzw. des Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln )? Auf die nachstehenden Tabellen wird verwiesen: Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Widerstandshandlungen im ersten Halbjahr 2017 Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 88 München 34 Berlin-Tegel 26 Hamburg 21 Berlin-Schönefeld 8 Köln/Bonn 4 Stuttgart 3 Hannover 1 Düsseldorf 1 Gesamtergebnis 186 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/13218 Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Widerstandshandlungen im ersten Halbjahr 2017 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Syrien 26 Algerien 22 Eritrea 21 Marokko 20 Afghanistan 13 Somalia 13 Pakistan 8 Iran 6 Nigeria 5 Ghana 4 Irak 4 Aserbaidschan 3 Benin 3 Serbien 3 Sierra Leone 3 Sudan 3 Ägypten 2 Äthiopien 2 Gambia 2 Georgien 2 Kamerun 2 Mali 2 staatenlos 2 Türkei 2 ungeklärt 2 Albanien 1 Brasilien 1 Burkina Faso 1 Guatemala 1 Kongo, Dem. Republik 1 Kosovo 1 Libyen 1 Russische Föderation 1 Südsudan 1 Togo 1 Tunesien 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg mussten im ersten Halbjahr 2017 wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den medizinischen Gründen aufschlüsseln)? Auf die nachstehenden Tabellen wird verwiesen: Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund medizinischer Gründe im ersten Halbjahr 2017 Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 37 Düsseldorf 15 München 5 Hamburg 3 Stuttgart 1 Gesamtergebnis 61 Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund medizinischer Gründe im ersten Halbjahr 2017 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Kosovo 15 Albanien 12 Mazedonien 5 Nigeria 4 Bosnien-Herzegowina 3 Marokko 3 Serbien 3 Ukraine 3 Eritrea 2 Syrien 2 Algerien 1 Aserbaidschan 1 Georgien 1 Irak 1 Montenegro 1 Pakistan 1 Somalia 1 Sudan 1 Türkei 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/13218 15. Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2017 abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerten , die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Datum, Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)? Auf die nachstehenden Tabellen wird verwiesen: Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg (Weigerung Fluggesellschaft/Flugzeugführer) im ersten Halbjahr 2017 Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 65 Hamburg 18 Düsseldorf 14 Berlin-Tegel 11 München 4 Köln/Bonn 1 Gesamtergebnis 113 Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg (Weigerung Fluggesellschaft/Flugzeugführer) im ersten Halbjahr 2017 Luftverkehrsgesellschaft Gesamtzahl (Personen) Lufthansa 32 Air Algerie 14 Qatar Airways 14 Germanwings 10 Scandinavian Airlines 10 KLM 7 Eurowings 5 Alitalia 5 Austrian Airlines 4 Royal Air Maroc 3 Czech Airlines 2 Air Berlin 2 Iberia 2 Air France 1 Air Baltic 1 Turkish Airlines 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Wie viele Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2017 an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren)? An der Weigerung der Zielstaaten, Abzuschiebende aufzunehmen, scheiterten 27 Abschiebungen. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 17. Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2017 durch die Sicherheitsbegleitung entstanden (bitte so genau wie möglich differenzieren)? Für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen gemäß § 71 Absatz 3 Nummer 1d des Aufenthaltsgesetzes sind dem Bund im ersten Halbjahr 2017 Kosten in Höhe von 2 451 000 Euro entstanden. 18. Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. gegenüber abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren , auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern) wurden im ersten Halbjahr 2017 erlassen, und wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. abgelehnten Asylsuchenden gab es im ersten Halbjahr 2017 (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern, bei abgelehnten Asylsuchenden auch nach dem Jahr der Asylablehnung)? Und wie ist zu erklären, dass es nach der Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/11112 33 684 Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylbewerbern im Jahr 2016 gab, im gleichen Zeitraum jedoch 173 846 Ablehnungen im Asylverfahren (www.bmi.bund.de/SharedDocs/ Pressemitteilungen/DE/2017/01/asylantraege-2016.html)? Die Angaben ausweislich des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 30. Juni 2017 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Ausreiseentscheidungen im ersten Halbjahr 2017 gegenüber Drittstaatsangehörigen 52.908 darunter: Afghanistan 6.159 Pakistan 3.381 Irak 3.039 Nigeria 2.965 Albanien 2.575 Russische Föderation 2.039 Serbien 1.941 Indien 1.495 Ghana 1.355 Marokko 1.313 Mazedonien 1.287 Iran 1.282 Guinea 1.266 Eritrea 1.259 Algerien 1.244 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/13218 Ausreiseentscheidungen im ersten Halbjahr 2017 gegenüber Drittstaatsangehörigen 52.908 davon: Baden-Württemberg 5.547 Bayern 8.736 Berlin 2.003 Brandenburg 1.385 Bremen 297 Hamburg 926 Hessen 2.889 Mecklenburg-Vorpommern 795 Niedersachsen 3.400 Nordrhein-Westfalen 17.576 Rheinland-Pfalz 1.405 Saarland 247 Sachsen 2.925 Sachsen-Anhalt 2.375 Schleswig-Holstein 1.006 Thüringen 964 unbekannt 432 Ausreiseentscheidungen im ersten Halbjahr 2017 gegenüber Unionsbürgern 953 darunter: Rumänien 334 Polen 158 Bulgarien 107 Litauen 56 Kroatien 49 Ungarn 38 Italien 31 Spanien 30 Griechenland 24 Lettland 24 Tschechische Republik 23 Slowakische Republik 16 Frankreich 16 Niederlande 16 Slowenien 8 Belgien 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausreiseentscheidungen im ersten Halbjahr 2017 gegenüber Unionsbürgern 953 davon: Baden-Württemberg 74 Bayern 213 Berlin 83 Brandenburg 11 Bremen 11 Hamburg 27 Hessen 93 Mecklenburg-Vorpommern 2 Niedersachsen 51 Nordrhein-Westfalen 274 Rheinland-Pfalz 20 Saarland 32 Sachsen 40 Sachsen-Anhalt 1 Schleswig-Holstein 12 Thüringen 9 Ausreiseentscheidungen im ersten Halbjahr 2017 gegenüber abgelehnten Asylbewerbern 23.891 darunter: Afghanistan 3.571 Pakistan 1.570 Irak 1.482 Nigeria 1.328 Albanien 1.307 Serbien 1.021 Indien 970 Russische Föderation 798 Mazedonien 705 Ghana 603 Kosovo 603 Marokko 558 Libanon 548 Iran 545 Algerien 537 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/13218 Ausreiseentscheidungen im ersten Halbjahr 2017 gegenüber abgelehnten Asylbewerbern 23.891 davon: Baden-Württemberg 2.461 Bayern 4.232 Berlin 628 Brandenburg 469 Bremen 148 Hamburg 236 Hessen 1.253 Mecklenburg-Vorpommern 329 Niedersachsen 1.418 Nordrhein-Westfalen 8.492 Rheinland-Pfalz 983 Saarland 68 Sachsen 1.149 Sachsen-Anhalt 1.153 Schleswig-Holstein 562 Thüringen 308 Unbekannt 2 Ausreisen im ersten Halbjahr 2017 von Drittstaatsangehörigen 120.423 darunter: Albanien 9.200 Serbien 7.325 Türkei 6.734 China 5.827 Indien 5.546 Mazedonien 4.685 Vereinigte Staaten von Amerika 4.426 Kosovo 4.418 Russische Föderation 4.139 Bosnien-Herzegowina 3.975 Irak 3.872 Syrien 3.755 Afghanistan 3.254 Marokko 3.230 Pakistan 3.163 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausreisen im ersten Halbjahr 2017 von Drittstaatsangehörigkeiten 120.423 davon: Baden-Württemberg 18.451 Bayern 19.603 Berlin 8.081 Brandenburg 2.452 Bremen 716 Hamburg 3.218 Hessen 10.713 Mecklenburg-Vorpommern 1.316 Niedersachsen 8.918 Nordrhein-Westfalen 30.170 Rheinland-Pfalz 4.974 Saarland 684 Sachsen 4.695 Sachsen-Anhalt 2.219 Schleswig-Holstein 2.323 Thüringen 1.890 Ausreisen im ersten Halbjahr 2017 von Unionsbürgern 141.792 darunter: Rumänien 38.096 Polen 28.649 Bulgarien 14.358 Ungarn 10.592 Italien 10.366 Kroatien 7.528 Griechenland 5.013 Spanien 4.112 Frankreich 2.746 Slowakische Republik 2.721 Niederlande 2.483 Österreich 2.251 Tschechische Republik 2.009 Großbritannien mit Nordirland 1.961 Portugal 1.947 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/13218 Ausreisen im ersten Halbjahr 2017 von Unionsbürgern 141.792 davon: Baden-Württemberg 26.205 Bayern 29.620 Berlin 4.810 Brandenburg 2.029 Bremen 1.637 Hamburg 2.552 Hessen 15.288 Mecklenburg-Vorpommern 1.135 Niedersachsen 12.392 Nordrhein-Westfalen 28.497 Rheinland-Pfalz 6.724 Saarland 1.557 Sachsen 3.039 Sachsen-Anhalt 2.007 Schleswig-Holstein 2.181 Thüringen 2.119 Ausreisen im ersten Halbjahr 2017 von abgelehnten Asylbewerbern 23.934 darunter: Albanien 4.834 Serbien 3.175 Kosovo 2.197 Mazedonien 2.051 Pakistan 911 Bosnien-Herzegowina 906 Afghanistan 723 Irak 646 Algerien 612 Marokko 560 Georgien 499 Russische Föderation 443 Indien 433 Montenegro 361 Moldau (Republik) 347 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausreisen im ersten Halbjahr 2017 von abgelehnten Asylbewerbern 23.934 davon: Baden-Württemberg 2.915 Bayern 2.799 Berlin 1.395 Brandenburg 535 Bremen 135 Hamburg 617 Hessen 1.283 Mecklenburg-Vorpommern 316 Niedersachsen 2.226 Nordrhein-Westfalen 7.235 Rheinland-Pfalz 1.170 Saarland 101 Sachsen 1.378 Sachsen-Anhalt 721 Schleswig-Holstein 559 Thüringen 549 Ausreisen von abgelehnten Asylbewerbern im ersten Halbjahr 2017 23.934 davon Jahr der Asylablehnung: vor 1991 113 1992 91 1993 160 1994 130 1995 105 1996 113 1997 110 1998 107 1999 113 2000 117 2001 124 2002 147 2003 182 2004 148 2005 104 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/13218 Ausreisen von abgelehnten Asylbewerbern im ersten Halbjahr 2017 23.934 davon Jahr der Asylablehnung: 2006 104 2007 99 2008 68 2009 67 2010 124 2011 176 2012 236 2013 436 2014 632 2015 1.797 2016 9.508 2017 8.719 Unbekannt 104 Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylbewerbern nicht zwingend aufgrund eines abgelehnten Asylantrages erfolgt sein müssen. So bleiben Ausländer als abgelehnte Asylbewerber dauerhaft im Ausländerzentralregister gespeichert, auch wenn sie zwischenzeitlich ausgereist waren, aufgrund eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet gelebt haben und gegen sie im Jahr 2017 aus anderen Gründen eine Ausreiseentscheidung ergangen ist. Die Differenz zwischen Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylbewerbern und Ablehnungen im Asylverfahren im Jahr 2016 beruht im Wesentlichen darauf, dass der Großteil der abgelehnten Asylverfahren im Klageverfahren anhängig und daher noch nicht bestands- bzw. rechtskräftig ist. Im Ausländerzentralregister wird der Speichersachverhalt über die Asylentscheidung erst mit deren Bestandskraft/Rechtskraft eingetragen. Davor ist der Sachverhalt „Asylantrag gestellt“ gespeichert. 19. Wie viele ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige haben Deutschland im ersten Halbjahr 2017 freiwillig verlassen, wie viele Ausreisen davon wurden finanziell gefördert, und welche Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl der von den Bundesländern geförderten freiwilligen Ausreisen machen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenziert angeben)? Im ersten Halbjahr 2017 haben 16 645 Personen, die durch das Bund-Länder- Rückkehrprogramm REAG/GARP finanziell gefördert wurden, Deutschland freiwillig verlassen, darunter waren 10 986 ausreisepflichtige Personen. Daten zu den ländereigenen Programmen liegen dem Bund nicht vor. Die 15 wichtigsten Herkunftsländer der freiwilligen Rückkehr und die Aufteilung der bewilligten Ausreisen auf die Bundesländer können den beigefügten Übersichten entnommen werden. Es handelt sich um vorläufige Zahlen. Valide Angaben zur der Zahl der freiwilligen, nicht durch REAG/GARP geförderten Ausreisen von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen lassen sich nicht ermitteln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Herkunftsland REAG/GARP Albanien 4.519 Serbien 1.850 Irak 1.726 Mazedonien, ehem. jug. Rep. 1.680 Kosovo (UNSC Resolution 1244) 881 Afghanistan 773 Russische Föderation 744 Iran, Islamische Republik 585 Ukraine 564 Bosnien und Herzegowina 483 Georgien 475 Moldau, Republik 279 Aserbaidschan 269 Armenien 227 Montenegro 216 Bundesland GESAMT Baden-Württemberg 1.666 Bayern 1.643 Berlin 731 Brandenburg 407 Bremen 95 Hamburg 127 Hessen 873 Mecklenburg-Vorpommern 145 Niedersachsen 1.752 Nordrhein-Westfalen 6.713 Rheinland-Pfalz 818 Saarland 19 Sachsen 713 Sachsen-Anhalt 309 Schleswig-Holstein 344 Thüringen 290 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/13218 20. Welche Angaben kann die Bundespolizei zu den freiwilligen Ausreisen von Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung im ersten Halbjahr 2017 machen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem Weg der Ausreise differenzieren)? Im ersten Halbjahr 2017 sind nach Angaben der Bundespolizei 22 658 Personen freiwillig aus Deutschland ausgereist. Auf die nachstehenden Tabellen wird verwiesen : Weg der Ausreise Gesamtzahl (Personen) Gesamt 22 658 Luftweg 22 451 Landweg 165 Seeweg 42 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Albanien 4 171 Irak 1 921 Kosovo 1 418 Serbien 1 331 Türkei 1 315 Russische Föderation 1 196 Mazedonien 1 102 Afghanistan 777 Ukraine 818 China 755 Iran 739 Georgien 652 Syrien 357 Indien 355 Aserbaidschan 333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 52 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Wie genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Europäischen Kommission verwandte „Rückkehrquote“ berechnet, wie ist in Bezug auf Deutschland diese „Quote der tatsächlichen Rückführungen in Drittländer “, die EU-weit im Jahr 2015 bei 36,4 Prozent lag (vgl. Mitteilung der Kommission über eine wirksame Rückkehrpolitik vom 2. März 2017, Ratsdokument 6943/17, S. 2), für die Jahre 2015 und 2016, wie bewertet die Bundesregierung diesen Wert für Deutschland im EU-Vergleich, und hält sie eine solche Quote überhaupt für sinnvoll und aussagekräftig, da sie in Bezug auf eine vom Bundespolizeipräsidenten Dr. Dieter Romann angegebene „Rückführungsquote“ erklärt hat, dass für „die exakte Berechnung einer ‚Rückführungsquote‘ (…) unterschiedliche Indikatoren wie z. B. Erfassungskriterien , zeitliche Aspekte, jeweilige Zuständigkeiten von Bundesund Landesbehörden und eine Vielzahl kaum zu erfassender individueller Lebenssachverhalte berücksichtigt werden“ müssten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/4494, bitte ausführen)? Die von der Europäischen Kommission verwendete „Rückkehrquote“ wird anhand der Daten von Eurostat (Statistisches Amt der Europäischen Union) wie folgt ermittelt: ܴ ∙ 100 ܣ , wobei R die Zahl der nach Aufforderung zur Ausreise in einen anderen Staat zurückgekehrten Personen und A die Zahl der zur Ausreise aufgeforderten Drittstaatsangehörigen ist. Für Deutschland kann aufgrund verschiedener Zuständigkeit von Bundes- und Landesbehörden, die die Erfassung von statistischen Daten im Bereich der Rückkehr betrifft, keine exakte Quote der tatsächlichen Rückführungen in Drittstaaten angegeben werden. Die in Deutschland erhobenen statistischen Daten können nicht mit denjenigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union verglichen werden, da in anderen Mitgliedstaaten die Erfassungskriterien abweichen. Dennoch erachtet die Bundesregierung die Bildung von Quoten auf der Ebene der Europäischen Union grundsätzlich für sinnvoll, um beispielsweise eine Überprüfung der europäischen Maßnahmen in Bereich der europäischen Rückkehrpolitik zu ermöglichen, auch wenn die Aussagekraft in Bezug auf die einzelnen Mitgliedstaaten aus den vorstehend genannten Gründen beschränkt ist. 22. Welche „aussagekräftige empirische Daten“ hat das Bundesinnenministerium von den Bundesländern zum Thema „,Gefälligkeitsatteste‘ im Zusammenhang mit Rückführungen“ erhalten (TOP 25e der Besprechung der Ausländerreferenten des Bundes und der Länder vom 18./19. Oktober 2016 in Bremerhaven, bitte so ausführlich wie möglich darstellen), und welche Konsequenzen wurden hieraus gezogen (bitte darstellen)? Ein Ausländer muss eine Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen kann, durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen. Das Bundesministerium des Innern hatte in diesem Kontext bereits im Spätsommer 2016 im Zusammenhang mit Abschiebungen bei den Ländern abgefragt, ob dort Beispiele oder Fallgruppen zu so genannten Gefälligkeitsgutachten vorliegen, die als Grundlage für Gespräche u. a. mit Ärzteverbänden dienlich sein könnten. In diesem Zusammenhang wurde aus der Vollzugspraxis von auffälligen Attestierungen von Krankheiten rückzuführender Ausländerinnen und Ausländer berichtet, z. B. dass immer wieder die gleichen Ärzte mit gleichlautendem Inhalt oder fehlender fundierter Begründung Reiseunfähigkeit attestieren würden. Um ein um- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/13218 fassenderes Bild zu erlangen, hat das Bundesministerium des Innern auf der Ausländerrechtsreferentenbesprechung im Oktober 2016 im Nachgang hierzu die Länder um Zuleitung aussagekräftiger empirischer Daten gebeten. Die Rückläufer seitens der Länder ergaben allerdings keine aussagekräftige empirische Datenbasis zu Gefälligkeitsattesten. 23. Auf welcher genauen Rechtsgrundlage finden vorgelagerte Grenzkontrollen der Bundespolizei und entsprechende Einreiseverweigerungen in Österreich statt, von denen in einer Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion München vom 23. Mai 2017 berichtet wurde („Bundespolizei verweigert 34 Syrern die Einreise“), wie ist die gegenüber den 34 Syrern, bei denen es sich offenbar um Schutzsuchende handelte (welche Informationen liegen hierzu vor?), ausgesprochene Einreiseverweigerung damit vereinbar, dass an der deutsch-österreichischen Grenze gerade keine Zurückweisung von Asylsuchenden erfolgt, wie die Bundesregierung immer wieder behauptet (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 18/7311; bitte ausführlich darlegen), wie werden Ermittlungen wegen des „Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise ins Bundesgebiet“ begründet vor dem Hintergrund, dass selbst Verfahren wegen vollendeter unerlaubter Einreisen insbesondere bei syrischen Flüchtlingen unter Hinweis auf die Genfer Flüchtlingskonvention regelmäßig eingestellt werden, und welche Angaben können dazu gemacht werden, in welchem Umfang solche vorgelagerten Einreiseverweigerungen durch die Bundespolizei in Österreich oder auch in anderen Ländern (welchen) in den Jahren 2015, 2016 und dem laufenden Jahr 2017 gemacht wurden (bitte so differenziert wie möglich antworten)? Die grenzpolizeilichen Maßnahmen auf österreichischem Hoheitsgebiet erfolgen auf der Grundlage des Artikels 23 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten vom 16. August 2005. An der deutsch-österreichischen Landgrenze erfolgen auf deutschem Hoheitsgebiet keine Einreiseverweigerungen von Drittstaatsangehörigen, die ein Schutzersuchen äußern. Bei einer vorgelagerten Grenzkontrollstelle auf österreichischem Hoheitsgebiet wird Drittstaatsangehörigen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, die Einreise nach Artikel 14 des Schengener Grenzkodex verweigert. Bei Schutzsuchenden obliegt das Verfahren den zuständigen Behörden der Republik Österreich. Die unerlaubte Einreise und der Versuch der unerlaubten Einreise sind nach dem Aufenthaltsgesetz strafbewehrt. Nach dem Legalitätsprinzip haben die Polizeibehörden Straftaten zu erforschen und diese der zuständigen Staatsanwaltschaft vorzulegen . Als Herrin des Verfahrens obliegt ihr das weitere strafprozessuale Vorgehen . Bei vorgelagerten Grenzkontrollen auf österreichischem Hoheitsgebiet erfolgten im ersten Halbjahr 2017 -702- und im Jahr 2016 -2 176- einreiseverhinderte Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. Im Jahr 2015 erfolgten keine vorgelagerten Grenzkontrollen auf österreichischem Hoheitsgebiet. Anlässlich der vorübergehend wieder eingeführten Grenzkontrollen an den Binnengrenzen im Zeitraum vom 12. Juni bis 11. Juli 2017 hat die Bundespolizei 33 Personen auf schweizerischem Hoheitsgebiet die Einreise verweigert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 54 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen im Bereich der Abschiebung bzw. Ausreise (bitte so detailliert und konkret wie möglich darstellen , und wichtige Zahlenangaben machen), insbesondere zur a) flächendeckenden Rückkehrberatung, zum Personalausbau und zur Vernetzung von Stellen im Bereich „Rückkehr bzw. Rückführung“, Bund und Länder haben sich im Beschluss vom 9. Februar 2017 verpflichtet, auf eine flächendeckende staatliche Rückkehrberatung hinzuwirken, die frühzeitig , also bereits mit Antragstellung, einsetzt. Mittlerweile wurde mit der bundesweiten Implementierung dieses Verfahrens in allen Ankunftszentren begonnen . Auch in den Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden künftig Rückkehrinformationen bei der Antragstellung ausgegeben. Zusammen mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) starteten das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Bundesministerium des Innern die Pilotphase des Rückkehrportals „Returning from Germany“ (www. returningfromgermany.de). Das Portal bietet umfassende Informationen für potentielle Rückkehrer, Rückkehrberatungsstellen und ehrenamtliche Helfer, wie finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten , Informationen zum Arbeitsmarkt oder zur Wohnungssituation im Herkunftsland. Der Bund hat außerdem das Rückkehrförderprogramm StarthilfePlus finanziert, das seit dem 1. Februar 2017 gemeinsam mit IOM umgesetzt wird. Zur Frage der Vernetzung wird auf die nachfolgende Beantwortung der Teilfrage 24d verwiesen. b) Prüfung von Vollzugszuständigkeiten des Bundes bei der Aufenthaltsbeendigung , Der Bund prüft, ob und inwieweit er eine ergänzende Vollzugszuständigkeit bei der Aufenthaltsbeendigung zu Rückführungszwecken übernehmen kann. Dazu führt das Bundesministerium des Innern mit den Ländern derzeit einen Dialog zu möglichen Optionen, mit denen die Vollzugszuständigkeit des Bundes im Bereich der Aufenthaltsbeendigung gestärkt werden könnte. c) Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bearbeitung von Dublin- Verfahren (Bund-Länder-AG), Die Bund-Länder Arbeitsgruppe führte eine Bestandsaufnahme der Defizite und Probleme bei Dublin-Überstellungen anhand eines Fragebogens durch. Ergebnis der Auswertungen sollen Handlungsempfehlungen für die Verbesserung für das Zusammenwirken von Bund und Ländern sein, die mit den Ländern abgestimmt werden. d) Errichtung des gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR), Das ZUR (gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr) hat am 12. Mai 2017 in der Außenstelle Berlin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Badensche Straße) den Wirkbetrieb aufgenommen und steht unter Leitung des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55 – Drucksache 18/13218 Bundesministeriums des Innern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/12679 verwiesen. e) Bereitstellung ausreichender Abschiebungshaftplätze, Aus Sicht der Bundesregierung besteht hier weiter akuter Handlungsbedarf. Zur Frage, wie der Mangel an Abschiebungs- und Dublin-Überstellungshaftplätzen kurz- und längerfristig behoben werden soll, sollten in der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder bzw. ihren Gremien bis Ende des Jahres einvernehmliche Lösungen erarbeitet werden. f) Weiterentwicklung des AZR zur „Nach- und Weiterverfolgung von der negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr ins Herkunftsland“, Das Ausländerzentralregister soll für die Steuerung von Rückführungen und freiwilligen Ausreisen besser nutzbar gemacht werden. Dazu hat das Bundesministerium des Innern zusammen mit den Ländern, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Bundesverwaltungsamt (BVA) und dem ZUR einen Anforderungskatalog erarbeitet. Der Beauftragte der Bundesregierung für Flüchtlingsmanagement (BFM) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BVA sowie verschiedenen Bundesländern einen Leitfaden zum Ausländerzentralregister erstellt, in dem Auffälligkeiten ermittelt und Handlungsempfehlungen erarbeitet wurden, die zu einer Verbesserung der Datenqualität führen sollen. g) Verbesserung der Kommunikationswege zwischen Ausländer- und Sozialleistungsbehörden , Die Kommunikationswege zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der Leistungsbehörde sollen standardisiert und sichergestellt werden. Hierzu sollen u. a. Anwendungshinweise zu § 8 Absatz 2a des Asylgesetzes – AsylG und § 90 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes erarbeitet werden, Mitteilungsvordrucke zu den einzelnen Sanktionstatbeständen des § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes – AsylbLG sowie zu § 60a Absatz 6 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes zur Gewährleistung vollständiger Mitteilungen und bundeseinheitlicher Verfahren entwickelt werden. h) besseren Kooperation mit Herkunftsstaaten bei der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger (Vereinbarungen, EU-Laissez-Passer usw.), Die Verhandlungen mit Herkunftsländern zu Rückkehrfragen werden in Anwendung des kohärenten Ansatzes ressortübergreifend insbesondere zwischen dem Bundesministerium des Innern, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit vorbereitet. Durch den im Oktober 2016 geschaffenen Stab Rückkehr im Bundesministerium des Innern und den Arbeitsstab Rückkehrmanagement im Auswärtigen Amt konnte die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern erheblich intensiviert werden. Die bilateralen Gespräche werden durch die Mitwirkung an Verhandlungen auf EU-Ebene ergänzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13218 – 56 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode i) beschleunigten ärztlichen Begutachtung und Überprüfung der Reisefähigkeit bei Abzuschiebenden, Die Rückmeldungen der Bundesländer haben gezeigt, dass die ärztliche Begutachtung von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt wird. Das Bundesministerium des Innern wird einzelne Empfehlungen und Herangehensweisen der Länder auswählen und sie als Ausgangspunkt für eine intensivere Befassung mit dem Thema im September 2017 in das ZUR einbringen. Weiterhin werden Gespräche mit den Ärzteverbänden geführt werden, um die Ziele der Verfahrensbeschleunigung und des vermehrten Einsatzes von Amtsärzten zu erreichen. j) schnelleren Bearbeitung von Asylfolgeanträgen, und Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat folgende Maßnahmen zur Verfahrensoptimierung ergriffen: 1. Konsequenter Abbau von Folgeanträgen im Rahmen des Rückstandabbaus 2. Beibehalten der priorisierten Bearbeitung anlassbezogener Prüfverfahren 3. Bestimmung von ständigen Ansprechpartnern/Entscheidern in allen dezentralen Organisationseinheiten. Folgendes Verfahren wurde etabliert: 1. Gemeinsam mit den beteiligten Akteuren wurden Ansprechpartner bei den Ausländerbehörden, den Verwaltungsgerichten, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgelegt. 2. Die zuständige Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge soll zeitnah über die Personen, die zurückgeführt werden sollen, informiert werden, damit Vorkehrungen im Falle eines Folgeantrages getroffen werden können. 3. Über die Stellung eines Folgeantrages oder Eilantrages soll umgehend per E-Mail oder Fax informiert werden, damit eine schnelle Bearbeitung sichergestellt ist. k) Entwicklung eines Verfahrens „zur möglichst vollständigen Erfassung sämtlicher Rückführungen und freiwilligen (auch nicht geförderten) Ausreisen “, und welche ersten empirischen Erkenntnisse haben sich in diesem Zusammenhang ergeben? Welchen weiteren Handlungsbedarf und welche Prioritäten sieht die Bundesregierung im Bereich der Abschiebung bzw. Rückkehr vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung und dem Stand der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen (bitte darstellen)? Wegen der großen Komplexität der Materie und der Vielzahl der Akteure gibt es derzeit kein System zur Erfassung sämtlicher Rückführungen. Seit der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 9. Februar 2017 wurde analysiert, welche Daten längerfristig erfasst werden müssten und welche Möglichkeiten der Erfassung auf europäischer Ebene eröffnet werden. Die Bundesregierung konzentriert sich zunächst auf die weitere kontinuierliche Umsetzung dieser zwischen Bund und Länder vereinbarten Maßnahmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333