Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Juli 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13231 18. Wahlperiode 31.07.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13053 – Die Lage der Menschenrechte in den USA V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Sämtliche Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben in den vergangenen Jahrzehnten ihre militärischen Auslandseinsätze gegen verschiedene Staaten mit der dortigen Missachtung der Menschenrechte begründet. Das rückt vice versa die Frage nach der Menschenrechtssituation in den USA in den Blick. Die USA haben als einer von wenigen Staaten relevante internationale Menschenrechtsabkommen wie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) oder das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) nicht ratifiziert. Angesichts von 46,7 Millionen in Armut lebenden Menschen, mehr als einer halben Millionen Obdachlosen landesweit (http://hungerreport.org/2017/wp-content/uploads/ 2016/12/2017-Hunger-Report-Chapter-3-US-12-2.pdf, http://hungerreport.org/ 2017/wp-content/uploads/2016/12/2017-Hunger-Report-Chapter-3-US-12-2.pdf), einer ausgeprägten Fehl- und Mangelernährung sowie der weitgehend privatisierten Gesundheitsversorgung ist die Lage der sozialen Menschenrechte in den USA milieuweise aus Sicht der Fragesteller äußerst bedenklich. Ebenso ist die Lage der Kinderrechte in den USA aus Sicht der Fragesteller beunruhigend, wenn Nichtregierungsorganisationen von weit verbreiteter Kinderarbeit in der US-amerikanischen Landwirtschaft, vom Einsatz der Prügelstrafe (paddling) an Schulen oder von der Diskriminierung armer Kinder bei der schulischen Essensausgabe (lunch shaming) berichten. Übermäßig betroffen von diesen Problemen ist die afroamerikanische Bevölkerung . Der in den USA vorhandene institutionelle Rassismus führt zu Benachteiligungen bei Teilen der afroamerikanischen und hispanischen Bevölkerung (www.hrw.org/news/2009/06/19/race-drugs-and-law-enforcement-united-states). Sie werden weitaus häufiger Opfer von Polizeigewalt bis zu tödlichem Schusswaffeneinsatz und sind deutlich überproportional in den US-Gefängnissen vertreten (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-01/usa-polizeigewaltschwarze -statistik-guardian; www.theguardian.com/us-news/ng-interactive/ 2015/jun/01/the-counted-police-killings-us-database), in denen sie teils unter inhumanen Zuständen arbeiten (www.theguardian.com/us-news/2016/sep/09/ us-nationwide-prison-strike-alabama-south-carolina-texas; www.globalresearch. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13231 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ca/the-prison-industry-in-the-united-states-big-business-or-a-new-form-of-slavery /8289). Obwohl die Bevölkerung der USA weniger als 5 Prozent der Weltbevölkerung ausmacht, befinden sich mehr als 20 Prozent der gesamten Gefängnisbevölkerung der Welt in den US-Haftanstalten (vgl. Davis, Angela: Eine Gesellschaft ohne Gefängnisse? Der gefängnisindustrielle Komplex der USA, 2003). Dort wird auch Isolationshaft, die international von Menschenrechtsorganisationen geächtet und als Foltermethode bezeichnet wird, angewendet und die Todesstrafe menschenrechtswidrig vollstreckt. In US-Militärgefängnissen wie Guantánamo werden Insassen ohne Anklage und Gerichtsprozess (Administrativhaft) seit Jahren in Haft gehalten und wurden gefoltert . V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung verweist zunächst auf die Vorbemerkung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache17/4794 vom 14. Februar 2011, die weiterhin gilt. Die Bundesregierung arbeitet mit den Vereinigten Staaten von Amerika im internationalen Bereich zum Thema Menschenrechte traditionell sehr eng und vertrauensvoll zusammen. So sind die USA weiterhin ein wichtiger und starker Partner, wenn es um das Werben und die Durchsetzung gemeinsamer Positionen – etwa im Rahmen der Vereinten Nationen – geht. Im Rahmen bilateraler Gespräche und des Austausches in internationalen Gremien wird auch die Menschenrechtslage in den USA thematisiert. Auch die USA werden im Rahmen des sogenannten Staatenüberprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review – UPR) vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einer regelmäßigen, systematischen Überprüfung unterzogen (zuletzt 2015). Die am Verfahren teilnehmenden Staaten – somit auch die Bundesregierung – bringen eigene Positionen und Erkenntnisse in den Prozess mit ein. Darüber hinaus lässt die Bundesregierung im Rahmen des EU-US-Menschenrechtsdialogs sowie bei den von der EU regelmäßig erstellten Länderstrategien ihre Positionen mit einfließen . Die US-Verfassung sowie die 1789 beschlossene Bill of Rights, einschließlich ihrer Zusatzartikel sichern allen Einwohnern der USA bestimmte unveräußerliche Grundrechte, wie etwa das Recht auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück, die Religions-, Meinungs-, Presse- und Petitionsfreiheit und eine Reihe von Abwehrrechten im Bereich des Justizwesens zu. Diese Grundrechte sind von jeder Person vor jedem Gericht des Bundes oder eines Bundesstaates, in letzter Instanz vor dem Obersten Gerichtshof, einklagbar, auch gegenüber dem Gesetzgeber. Auch in der US-amerikanischen Gesellschaft bestehen zu vielen politischen und gesellschaftlichen Fragen unterschiedliche Meinungen. Das öffentliche Meinungs - und Stimmungsbild wird nicht zuletzt durch Faktoren wie ethnische Zugehörigkeit , religiöse Ausrichtung oder Wohnort bestimmt. Im Rahmen der 35. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen haben die USA erneut ein klares Bekenntnis zu den Menschenrechten abgegeben. 1. Wieso wird die Lage der Menschenrechte in den USA im Zwölften Menschenrechtsbericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (C2 Länder A-Z) nicht dargelegt? Der Teil C „Menschenrechte weltweit“ des 12. Menschenrechtsberichts der Bundesregierung stellt die Entwicklung der Menschenrechtslage in 78 ausgewählten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13231 Staaten und Gebieten im Berichtszeitraum dar und beschreibt die diesbezügliche deutsche und europäische Menschenrechtspolitik. Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Menschenrechtspolitik unter anderem durch die Europäische Grundrechteagentur sowie durch die Gremien des Europarats gründlich beobachtet wird, die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und eine Reihe weiterer Länder wurden im Länderteil nicht berücksichtigt. Dies auch deswegen, weil in diesen Staaten eine effektive, unabhängige Justiz und eine aktive Zivilgesellschaft zu einer wirksamen Durchsetzung der Menschenrechte beitragen. Gleichwohl werden menschenrechtlich relevante Themen, die diesen Länderkreis im Berichtszeitraum zum Teil besonders betroffen haben – zum Beispiel die Lage von Minderheiten oder die Vollstreckung der Todesstrafe – im außenpolitischen Teil B behandelt. 2. Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus immer wiederkehrenden Berichten über erhebliche Menschenrechtsverletzungen in den USA sowie daraus, dass im Jahr 2015 allein der UN-Menschenrechtsrat 343 Empfehlungen zur Veränderung der menschenrechtspolitischen Praxis in den USA ausgesprochen hat (www.amnesty.de/jahresbericht/2016/ vereinigte-staaten-von-amerika; www.humanrights.ch/de/service/laenderinfos/ usa/)? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei den Empfehlungen nicht um Empfehlungen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, sondern um Empfehlungen, die die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Rahmen des Staatenüberprüfungsverfahrens (UPR) an die USA gerichtet haben. Im Rahmen des UPR-Verfahrens ist es üblich, dass Staaten einander Empfehlungen aussprechen . Da das Verfahren universell ist, stellt sich jeder Staat dieser Überprüfung und jeder andere Staat kann in diesem Verfahren Empfehlungen aussprechen. Der betroffene Staat kann entscheiden, ob er die Empfehlungen annimmt oder lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die USA im Rahmen der nächsten UPR-Anhörung darüber berichten werden, wie sie die akzeptierten Empfehlungen der Überprüfung von 2015 umgesetzt haben. 3. Welche diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung in der Vergangenheit unternommen, um die US-amerikanische Regierung zur Einhaltung und Durchsetzung der universellen Menschenrechte zu bewegen? Auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellte Arbeit der Bundesregierung in internationalen Gremien wird verwiesen. In besonders gelagerten Einzelfällen (etwa Haft- oder Todesstrafenfälle) hat die Bundesregierung außerdem bilaterale Gespräche auf verschiedensten Ebenen geführt und gegebenenfalls im EU-Kreis demarchiert. 4. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der sozialen Menschenrechte in den USA, insbesondere mit Blick auf das Gesundheitssystem, die Armutssituation und den Zustand der Obdachlosigkeit ein? Die wirtschaftliche und sozialpolitische Entwicklung der USA zeigt ein uneinheitliches Bild. Während der US-Arbeitsmarkt im Zeitraum 31. Mai 2016 bis 30. April 2017 weiter klare Signale der Verbesserung (Abbau der Arbeitslosigkeit mit Einkommenssteigerungen) zeigt, hat sich die Ungleichheit bezüglich Vermögen und Einkommen weiter verstärkt. Die Arbeitslosigkeit unter Jugendlichen (14,7 Prozent) und Afro-Amerikanern (7,9 Prozent) bleibt überdurchschnittlich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13231 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode hoch. Laut US-Zensus aus dem Jahr 2015 leben in den USA 43,1 Millionen Menschen in Armut. Die offizielle Armutsrate 2015 ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum (2014) um 1,2 Prozent gesunken. In den USA leben etwa 560 000 Menschen in Obdachlosigkeit. Die von der neuen US-Regierung angestrebte Gesundheitsreform befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. 5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Nichtratifizierung des UN-Sozialpaktes durch die USA, insbesondere vor dem Hintergrund der kritischen Lage des Menschenrechts auf einen angemessenen Lebensstandard , einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen (Artikel 25 Absatz 1 AEMR) in den USA? Die Bundesregierung setzt sich für die weltweite Ratifikation des Sozialpaktes der Vereinten Nationen ein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die dort erläuterte Arbeit in internationalen Gremien wird verwiesen. 6. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Nichtratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention durch die USA als einzigem UN-Mitgliedstaat ? Die Bundesregierung setzt sich für eine weltweite Ratifikation der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und ihrer Zusatzprotokolle ein. Die Vereinigten Staaten haben die 1995 unterzeichnete Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen noch nicht ratifiziert. Sie haben allerdings die beiden Zusatzprotokolle zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bereits ratifiziert . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die dort erläuterte Arbeit in internationalen Gremien verwiesen. 7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Kinderehe in 27 US-Bundesstaaten nicht verboten ist und zwischen 2000 und 2010 mindestens 167 000 (geschätzt rund 248 000) Minderjährige zwangsverheiratet worden sind (www.unchainedatlast.org/laws-to-end-childmarriage /)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Frage der Ehemündigkeit in den 50 Bundesstaaten der USA unterschiedlich geregelt. Die Bundesregierung kann die Richtigkeit der in der Fragestellung genannten Zahlen nicht verifizieren. 8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass in 19 Staaten der USA die Körperstrafe an Schulen erlaubt ist und dass von dieser Kinder mit afroamerikanischem Hintergrund unverhältnismäßig oft betroffen sind (www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/pruegelstrafe-200-000-us-schuelerwerden -geschlagen-a-573301.html)? Die Bundesregierung hat Kenntnis von der Möglichkeit der Anwendung von Körperstrafen in Schulen von 19 US-Bundesstaaten. Alle diese Bundesstaaten liegen im Süden und Mittleren Westen der USA. Bemühungen von Nichtregierungsorganisationen und lokalen zivilgesellschaftlichen Gruppierungen, die Körperstrafe an Schulen gänzlich abzuschaffen, hatten nur bedingten Erfolg, so etwa in Ohio und New Mexico (2009 und 2011. Der „Civil Rights Report“ des US-Erziehungsministeriums berichtet faktisch über die Anwendung der Körperstrafe in Schulen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13231 9. Hat die Bundesregierung die Praxis der Körperstrafe an Schulen in 19 US-Bundestaaten, namentlich durch „Paddling“, das jährlich an Hunderttausenden Schülern und Schülerinnen verübt wird, öffentlich kritisiert (www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/pruegelstrafe-200-000-us-schuelerwerden -geschlagen-a-573301.html)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der US-weit gängigen Praxis des sogenannten Lunch shaming, bei dem Schülerinnen und Schüler, deren Eltern das Essensgeld nicht bezahlen, das Essen verweigert wird und bzw. oder bei dem Schülerinnen und Schüler öffentlich diskriminiert werden (www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/schulen-in-den-usanew -mexico-verbietet-lunch-shaming-a-1146556.html)? Das US-Landwirtschaftsministerium forderte 2016 alle Schulbezirke auf, Verfahren festzulegen, die den Umgang mit Kindern regeln, deren Eltern nicht für das Schulessen aufkommen können. Der Bundesstaat New Mexico hat als erster Bundesstaat Anfang 2017 jede Form des „Lunch Shaming“ verboten. In den USA gibt es inzwischen mehrere Kampagnen, die sich für eine Beendigung der Praxis einsetzen . Im Mai 2017 ist im US-Kongress ein überparteilicher Gesetzentwurf eingebracht worden (House Bill 2401, Senate Bill 1064), der Kinder davor schützen und diese Form der Diskriminierung verbieten soll. Die Bundesregierung begrüßt dieses Gesetzesvorhaben. 11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass in der US-Landwirtschaft Kinderarbeit verbreitet ist, wenn in dem Sektor zwölfbis siebzehnjährige Kinder und Jugendliche beschäftigt sind, die häufig bis zu zehn Stunden und bis zu sieben Tage die Woche unter dem Mindestlohn und unter schlechten Arbeitsbedingungen arbeiten (www.hrw.org/de/news/ 2010/05/05/usa-das-gefahrliche-leben-von-minderjahrigen-landarbeitern)? 12. Welche konkreten Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche derzeit aus den USA nach Deutschland eingeführten Erzeugnisse der Landwirtschaft mit Beteiligung von Kinderarbeit erbracht und bzw. oder hergestellt werden (bitte detailliert auflisten)? Die Fragen 11 und 12 werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 13. Welche konkreten Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche deutschen Unternehmen in der US-Landwirtschaft aktiv sind (bitte Liste der Unternehmen beifügen)? Der Bundesregierung liegt keine Aufstellung deutscher Unternehmen vor, die in der US-Landwirtschaft tätig sind. 14. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Zustand der Kinderarbeit in der US-Landwirtschaft für Import und Importvoraussetzungen landwirtschaftlicher Güter aus den USA? Auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13231 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der bürgerlichen und politischen Menschenrechte in den USA ein, insbesondere mit Blick auf institutionellen Rassismus, den Zustand des Gefangenensystems und der verbreiteten Vollstreckung der Todesstrafe in den USA? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Bundesregierung setzt sich weltweit – so auch gegenüber den USA – für die Abschaffung der Todesstrafe ein. 16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass in den USA jährlich mehrere hundert Menschen Opfer tödlicher Polizeigewalt werden, darunter ein unverhältnismäßig großer Anteil der afroamerikanischen Bevölkerung (www.amnestyusa.org/reports/deadly-force-police-use-of-lethalforce -in-the-united-states/)? Die Bundesregierung hat Fälle von Polizeigewalt aufmerksam beobachtet und in anlassbezogenen, bilateralen Gesprächen thematisiert. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die rassistisch motivierten Schüsse und massiven Übergriffe auf afroamerikanische Bürgerinnen und Bürger der USA zu thematisieren? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 18. Gibt es seitens der Bundesregierung konkrete Überlegungen, Polizeiausstattungen an US-amerikanische Bundesstaaten einzustellen, in denen strukturell rassistische Übergriffe der Polizei häufig auftreten, und wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe finden keine Maßnahmen zugunsten der USA statt. 19. Welche konkreten Kenntnisse und Schätzungen hat die Bundesregierung über die Anzahl politischer Gefangener in den USA? 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang mit politischen Gefangenen in den USA? Die Fragen 19 und 20 werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu politischen Gefangenen in den USA vor. 21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der in den USA zahlreich angewandten Isolationshaft, welche von der UNO als Folter eingestuft wird und für deren Anwendung die USA in verschiedenen UN-Menschenrechtsberichten kritisiert worden sind (www.un.org/apps/news/story. asp?NewsID=40097#.WRMPu0byg-V)? Auf die Arbeit der Bundesregierung im Rahmen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und insbesondere ihre Mitwirkung im UPR-Verfahren wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13231 22. In welcher Form setzt sich die Bundesregierung für die Wahrung der Menschenrechte langzeitinhaftierter Gefangener ein, deren Verfahren und Schuldspruch umstritten sind, dabei insbesondere für den Journalisten Mumia Abu Jamal und den indigenen Menschenrechtsaktivisten Leonard Peltier? Sowohl bei Abu Jamal als auch bei Leonard Peltier handelt es sich um wegen (mehrfachen) Mordes verurteilte Personen. In beiden Fällen wurde der Rechtsweg von den Angeklagten/Verurteilten ausgeschöpft. Im Übrigen thematisiert die Bundesregierung problematische Situationen im Hinblick auf Haftbedingungen in Einzelfällen auf politischer Ebene. 23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass aktuell 29 US-Bundesstaaten sowie der Bund an der Anwendung der Todesstrafe festhalten, gleichwohl die UN-Generalversammlung seit dem Jahr 2007 vier Resolutionen (A/RES/62/149, A/RES/63/168, A/RES/65/206, A/RES/67/176) verabschiedet hat, in denen sie die Staaten, in denen die Todesstrafe existiert, zur Aussetzung der Vollstreckung von Todesurteilen auffordert (www. amnesty-todesstrafe.de/files/reader_todesstrafe-in-den-usa.pdf)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 24. Welche Vertreterin bzw. welcher Vertreter der Bundesregierung, die am 10. Oktober 2015 die Abschaffung der Todesstrafe weltweit forderte, hat wann das Thema Todesstrafe gegenüber welcher Repräsentantin bzw. welchem Repräsentanten der US-Regierung thematisiert (www.zeit.de/news/ 2015-10/10/deutschland-bundesregierung-fordert-weltweite-abschaffung-dertodesstrafe -10013007)? Die Bundesregierung führt keine Liste im Sinne der Fragstellung und verweist auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnten Dialogformate sowie auf die Antwort zu Frage 15. 25. Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem US-amerikanischen „Three Strikes Law“, demgemäß ein Straftäter, der bereits zweimal wegen eines Verbrechens verurteilt worden war, bei einer dritten Verurteilung automatisch und ohne gesondertes Verfahren eine lebenslange Haftstrafe erhält? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Strafvorschriften, einschließlich der Strafzumessung, in den 50 Bundesstaaten der USA unterschiedlich ausgestaltet. Dies trifft auch auf die in verschiedenen Bundesstaaten geübte Praxis zu, dass gegen Wiederholungstäter in Abhängigkeit von der Schwere der Straftat härtere Strafen bis hin zur lebenslänglichen Haftstrafe verhängt werden. Die genannten Vorschriften werden in Expertenkreisen und Öffentlichkeit kritisch diskutiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13231 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Fördert die Bundesregierung die Privatisierung des Strafvollzuges auch in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. privat finanzierte JVA Burg in Sachsen -Anhalt), obwohl dieses Konzept in den USA zu Masseninhaftierung und gewaltigen Menschenrechtsverletzungen geführt hat (Angela Davis: Eine Gesellschaft ohne Gefängnisse? Der gefängnisindustrielle Komplex der USA, 2003)? Eine Privatisierung des Strafvollzugs in der Bundesrepublik wird von der Bundesregierung nicht gefördert. Die Gesetzgebung zum Strafvollzug wie auch für die Durchführung des Strafvollzugs liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. 27. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach Abschaffung der sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen innerhalb der US-Gefängnisse, für die zehntausende Gefangene seit September 2016 in den USA streiten (www. newyorker.com/news/news-desk/a-national-strike-against-prison-slavery)? Die mit der Thematik befasste Organisation „Incarcerated Workers Organizing Committee“ hatte erstmalig im September 2016 auf ihrer Webseite über einen Gefängnisstreik berichtet, siehe https://incarceratedworkers.org/news/supportprisoner -resistance. Eine darüber hinausgehende Berichterstattung und eigene Erkenntnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen von Strafgefangenen in den USA, die eine der Fragestellung zugrundeliegende Einschätzung zuließen, liegen der Bundesregierung nicht vor. 28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Bau und die Unterhaltung von gefängnisartigen Abschiebezentren, welche das private Gefängnisunternehmen GEO Group in den USA baut (www.welt.de/politik/ausland/ article163706186/Hier-entsteht-Trumps-erstes-Abschiebe-Lager.html)? Laut Pressemeldungen gab die GEO Group am 13. April 2017 bekannt, von der „U.S. Immigration and Customs Enforcement“ den Auftrag zum Betrieb einer sogenannten „Detention Facility” mit 1 000 Plätzen in Conroe (Texas) erhalten zu haben. Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. 29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung deutscher Unternehmen an Bau und Renovierung US-amerikanischer Gefängnisse und Abschiebezentren (bitte Liste der Unternehmen beifügen)? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die Beteiligung deutscher Unternehmen an Bau und Renovierung US-amerikanischer Gefängnisse und Abschiebezentren . 30. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den gezielten Tötungen durch Kampfdrohnen ohne Gerichtsurteil, wie sie derzeit von den USA durchgeführt werden? 31. Wie ist es mit dem deutschen Grundgesetz, welches die Todesstrafe ausschließt , vereinbar, dass über die US-Basis Ramstein die Tötung von Personen durch US-amerikanische Kampfdrohnen ermöglicht wird? 32. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die zentrale Bedeutung der US-Basis in Ramstein für den US-Drohnenkrieg, welche die Bundesregierung im vergangenen Jahr öffentlich einräumte (http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/ USA-fuehren-Drohnenkrieg-von-Deutschland-aus,ramstein146.html)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13231 33. Was ist der Stand des Dialogs der Bundesregierung mit betreffenden US- Vertreterinnen und US-Vertretern um die Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein im US-Drohnenkrieg, von dem Regierungskreise im Jahr 2016 sprachen (http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/USA-fuehren-Drohnenkriegvon -Deutschland-aus,ramstein146.html)? 34. Wer führt den Dialog der Bundesregierung mit betreffenden US-Vertreterinnen und US-Vertretern um die Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein im US-Drohnenkrieg, von dem Regierungskreise im Jahr 2016 sprachen (http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/USA-fuehren-Drohnenkrieg-von- Deutschland-aus,ramstein146.html)? 35. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung über den Dialog hinaus, um die Tötung von Menschen durch US-Kampfdrohnen zu stoppen, und wenn keine, warum nicht? Die Fragen 30 bis 35 werden des Sachzusammenhanges wegen gemeinsam beantwortet . Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Vereinbarkeit eines Einsatzes von bewaffneten unbemannten Luftfahrzeugen mit dem Völkerrecht stets im Einzelfall und bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen zu prüfen. Der Bundesregierung gegenüber haben die Vereinigten Staaten bestätigt, dass vom US-Stützpunkt Ramstein bewaffnete unbemannte Luftfahrzeuge („Unmanned Aerial Vehicles“ – UAV) weder gestartet noch gesteuert werden. Insofern teilt die Bundesregierung die in der Frage insinuierte Annahme einer zentralen Bedeutung des US-Stützpunkts nicht. Über den Dialog der Bundesregierung mit den USA zur Rolle des US-Stützpunktes Ramstein im Zusammenhang mit dem Einsatz von UAV hat die Bundesregierung den Bundestag mehrfach informiert. Außerdem wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/11023 vom 25. Januar 2017), die Antworten von Staatministerin Dr. Maria Böhmer zu den Mündlichen Fragen der Abgeordneten Andrej Hunko (11), Niema Movassat (12 und 13) und Dr. Alexander S. Neu (14; alle Plenarprotokoll 18/208 vom 14. Dezember 2016), sowie auf die Antworten von Staatsminister Michael Roth auf die Mündliche Frage 16 des Abgeordneten Andrej Hunko (Plenarprotokoll 18/205 vom 30. November 2016) verwiesen. Außerdem informierte der Politische Direktor des Auswärtigen Amtes den 1. Untersuchungsausschuss („NSA“) am 26. Januar 2017. Die Bundesregierung führt den Austausch mit den USA zu diesen und anderen sicherheitspolitischen Fragen auf verschiedenen Ebenen weiter. 36. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass sich im US- Gefangenenlager Guantánamo rund 100 Personen in Administrativhaft befinden , denen die internationalen Menschenrechtsnormen vorenthalten werden , und hat die Bundesregierung diesen Zustand kritisiert? Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich derzeit noch 41 Insassen im US-Gefangenenlager Guantánamo, für dessen Schließung sich die Bundesregierung wie schon in der Vergangenheit weiterhin einsetzen wird. Pläne der früheren US-Administration zur Schließung Guantánamos sind bislang stets an innerpolitischen Widerständen im US-Kongress gescheitert. So sieht der geltende National Defense Authorization Act (NDAA) 2017 vor, dass keine Gelder für eine Überstellung von Gefangenen auf das US-Festland oder den Bau neuer Gefängnisse dort verwendet werden dürfen, was eine Schließung Gua- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13231 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ntánamos erschwert. US-Präsident Trump hat sich für eine Beibehaltung des Gefangenenlagers und gegen die Überstellung von Häftlingen auf das US-Festland ausgesprochen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 37. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass Militärangehörige und CIA-Agenten im sogenannten Kampf gegen den Terror Verdächtige in US-Militärgefängnissen wie Guantánamo gefoltert haben, ohne bis dato dafür gerichtlich zur Verantwortung gezogen worden zu sein, und hat die Bundesregierung diesen Zustand kritisiert (www.tagesspiegel. de/politik/cia-folter-keine-taten-ohne-taeter/11115496.html)? Die USA haben die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen (mit einer einschränkenden Auslegungserklärung) ratifiziert und sind demnach grundsätzlich verpflichtet, das Folterverbot auch innerstaatlich durchzusetzen. Die US-Administration hat entschieden, und das amerikanische Justizministerium hat dies am 9. Dezember 2014 nach erfolgter Prüfung des ausführlichen Senatsberichts über das ehemalige Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA (sog. Feinstein-Report ) erneut betont, keine Strafverfahren gegen CIA-Mitarbeiter oder ehemalige Regierungsangehörige einzuleiten. Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen wie Human Rights Watch, Amnesty International und American Civil Liberties Union setzen sich weiterhin für eine Strafverfolgung ein. Ein Bezirksgericht in Spokane/ Washington hat am 4. Oktober 2016 im Rahmen einer Klage von drei ehemaligen Guantánamo-Häftlingen erstmals die Vorladung von vier (auch ehemaligen ) hochrangigen CIA-Beamten angeordnet. Zwei CIA-Beamte haben bisher bei dem Prozess gegen die beiden früheren Militär-Psychologen James Mitchell und John „Bruce“ Jessen, ausgesagt. Die Klage stützt sich überwiegend auf Erkenntnisse aus dem o. a. Senatsbericht, wonach beide Psychologen im Auftrag der CIA federführend an Entwicklung und Durchführung der Verhörmethoden beteiligt waren. Die Hauptverhandlung soll am 5. September 2017 beginnen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 38. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung von Foltergefängnissen im Jemen für Verhöre durch US-Beamte (https://apnews.com/ 4925f7f0fa654853bd6f2f57174179fe/US-interrogates-detainees-in-Yemen-)? Die Bundesregierung hat zu dieser Frage keine eigenen Erkenntnisse. 39. Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung diese jüngsten Berichte über die Nutzung der Foltergefängnisse gegenüber den USA thematisiert und deren Inhalt kritisiert? Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333