Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 2. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13240 18. Wahlperiode 03.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanna Karawanskij, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13135 – Bewerbungsflut aufgrund von Eingliederungsvereinbarungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Als Teil der Programmatik des „Forderns und Förderns“ werden Arbeitsuchende über so genannte Eingliederungsvereinbarungen (EGV) dazu verpflichtet , monatlich Eigenbemühungen bei der Jobsuche in Form einer hohen Anzahl von Bewerbungen auf offene Stellen nachzuweisen. Da im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) keinerlei Qualifikationsschutz mehr gilt und für Arbeitsuchende daher praktisch alle legalen Arbeitsverhältnisse als zumutbar gelten, ist damit zu rechnen, dass Arbeitsuchende in der Praxis häufig Bewerbungen auf Arbeitsplätze schreiben, die weit von ihren eigenen Vorstellungen entfernt sind. Unternehmen auf der anderen Seite werden mit einer enormen Zahl von Bewerbungen eingedeckt, die von den Personalabteilungen häufig nicht mehr sachgerecht bearbeitet werden können. Die Praxis der hohen zahlenmäßigen Vorgaben in den EGV erweist sich so für alle Beteiligten als dysfunktional . V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Soweit die Fragesteller um Informationen zur Anzahl der abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen oder der vorgelegten Bewerbungen bitten, kann die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen, da ihr die nachgefragten Daten nicht vorliegen. In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden weder Bewerbungen noch einzelne Eingliederungsvereinbarungen statistisch erfasst; dies gilt für die Rechtskreise des SGB II und des SGB III gleichermaßen. 1. Wie viele Bewerbungen mussten von Erwerbslosen im vergangenen bzw. im letzten statistisch erfassten Jahr aufgrund von EGV im SGB II und im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) von diesen an potentielle Arbeitgeber verschickt werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor (siehe Vorbemerkung). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13240 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welchen monatlichen Richtwert geben die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Zahl der Stellenbewerbungen vor, die in EGV im SGB II bzw. SGB III vereinbart werden sollen? Eine zentrale Weisung zur Umsetzung eines monatlichen Richtwerts von Stellenbewerbungen in Eingliederungsvereinbarungen wurde nicht erlassen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über dezentrale Vorgaben vor. 3. Welche quantitativen Vorgaben geben die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit in EGV in der Regel im Hinblick auf Stellenbewerbungen pro Monat als Teil der Eigenbemühungen des bzw. der Erwerbslosen vor? Eine zentrale Regelung oder Weisung zur Zahl der vorzugebenden monatlichen Stellenbewerbungen in Eingliederungsvereinbarungen ist in den Rechtskreisen SGB II und SGB III nicht ergangen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wie viele EGV wurden im vergangenen bzw. im letzten statistisch erfassten Jahr mit Erwerbslosen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III abgeschlossen ? In der Statistik der BA wird die Zahl der abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen nicht erhoben. Deshalb kann diese Frage von der Bundesregierung nicht beantwortet werden (siehe Vorbemerkung). Es kann aber festgestellt werden, mit wie vielen Personen im Bestand eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen wurde. Nähere Angaben dazu sind in der als Anlage beigefügten Tabelle enthalten. 5. Wie viele dieser EGV wurden einvernehmlich geschlossen bzw. per Verwaltungsakt erlassen (bitte in absoluten Zahlen und anteilig angeben)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor (siehe Vorbemerkung). 6. Wie lange waren diese EGV durchschnittlich in Kraft? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor (siehe Vorbemerkung). 7. Wie viele erwerbsfähige erwerbslose Personen waren im vergangenen bzw. im letzten statistisch erfassten Jahr ohne EGV bzw. ohne ersatzweise erlassenen Verwaltungsakt im Leistungsbezug? Im Jahr 2016 waren durchschnittlich rechtskreisübergreifend 647 400 Personen ohne Eingliederungsvereinbarung. Nähere Angaben können der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. 8. Wie viele Bewerbungen bzw. Bewerbungsanschreiben wurden den Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit im vergangenen bzw. im letzten statistisch erfassten Jahr aufgrund von EGV als Belege vorgelegt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor (siehe Vorbemerkung). Drucksache 18/13240 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13240 9. Wie werden diese Bewerbungen oder Bewerbungsanschreiben im Vermittlungsverfahren verwendet oder berücksichtigt? Die vorgelegten Bewerbungen werden gemeinsam mit der Vermittlungsfachkraft ausgewertet. Sie bieten eine Möglichkeit, den vereinbarten Vermittlungsprozess zu überprüfen, z. B. ob die Betroffenen Eigenbemühungen in ausreichendem Umfang erbringen und ob diese auch der Art nach geeignet sind, eine Integration in Arbeit zu fördern. Bei Bedarf können Anpassungen vorgenommen werden, z. B. in der Form der Bewerbung oder der Auswahl der Arbeitgeber, um die Integrationschancen zu erhöhen. 10. Sind bei den Jobcentern, der Bundesagentur für Arbeit oder der Bundesregierung Beschwerden von Unternehmen eingegangen, die auf annoncierte Stellenangebote hin übermäßige Mengen an Bewerbungen erhielten, und wenn ja, wann, und wie viele? Der Bundesregiering sind entsprechende Beschwerden nicht bekannt. Auch im zentralen Kundenreaktionsmanagement der BA gibt es keine Erkenntnisse über Beschwerden von Arbeitgebern, die unverhältnismäßig viele Bewerbungen erhalten haben. In den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern wird grundsätzlich mit Servicevereinbarungen und Höchstzahlen zu Vermittlungsvorschlägen gearbeitet . In einigen Fällen gab es Beschwerden über zu wenige Bewerber. 11. Wie schätzt die Bundesregierung die verschiedentlich geäußerte Befürchtung ein, dass Unternehmen aufgrund der enormen Zahl an Bewerbungen, die jährlich von Erwerbslosen aufgrund von EGV verschickt werden, zunehmend auf informelle Wege der Stellenbesetzung umstellen, um eine nicht zu bearbeitende Flut an Zusendungen zu vermeiden? Die Befürchtung wird nicht geteilt. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise darauf vor, dass die Vorgaben in Eingliederungsvereinbarungen zum Nachweis von Bewerbungsbemühungen zu einer von den einzelnen Unternehmen nicht mehr zu bearbeitenden Flut an Zusendungen geführt hätten. Ebenso liegen keine Erkenntnisse vor, dass Unternehmen aufgrund einer enormen Zahl an Bewerbungen zunehmend auf informelle Wege der Stellenbesetzung umstellten. Vielmehr ist anhand der Datenlage festzustellen, dass Unternehmen die BA bei der Suche nach Arbeitskräften und bei Stellenbesetzungen zunehmend mehr in Anspruch nehmen. Im Jahr 2016 wurden der BA im Vergleich zum Vorjahr rund 154 000 mehr Stellen gemeldet. Bestätigt wird dies durch die Ergebnisse der aktuellen IAB-Stellenerhebung, einer vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung quartalsweise durchgeführten Betriebsbefragung, die repräsentativ das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot in Deutschland abbildet. Hiernach lag die Meldequote , d. h. der Anteil der gemeldeten offenen Stellen an allen Stellen in Prozent , im ersten Quartal des Jahres 2017 deutschlandweit bei 52,7 Prozent und damit um 14,3 Prozent höher als im gleichen Zeitraum des Jahres 2010 (38,4 Prozent ) (Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB-Stellenerhebung , Datenstand: 9. Mai 2017, Ziffer 8: Meldequote am deutschen Arbeitsmarkt, www.iab.de/de/befragungen/stellenangebot/aktuelle-ergebnisse.aspx). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13240 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ar be its m a rk ts ta tis tik D eu ts ch la n d (G eb ie ts st a n d Ju n i 2 01 7) Ja hr es du rc hs ch n itt 20 16 Ar be its lo se in sg es am t Ei ng lie de ru n gs - ve re in ba ru n g vo rh an de n ke in e Ei n gl ie de ru n gs - ve re in ba ru n g vo rh an de n Ke in e Zu or dn u n g m ög lic h 1 2 3 4 2. 69 0. 97 5 2. 04 1. 49 3 64 7. 40 3 2. 07 9 82 1. 82 4 56 4. 08 1 25 7. 74 3 - 1. 86 9. 15 1 1. 47 7. 41 2 38 9. 66 0 2. 07 9 Er st el lu n gs da tu m : 21 . 07 . 20 17 , Ze n tra le r St at is tik - Se rv ic e, Au ftr ag sn u m m er 24 95 98 © St at is tik de r Bu n de sa ge n tu r fü r Ar be it SG B II Re ch ts kr e is B es ta n d an Ar be its lo se n m it u n d o hn e Ei ng lie de ru n gs v er ei n ba ru n g In sg es am t SG B III Drucksache 18/13240 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333