Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 2. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13241 18. Wahlperiode 03.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanna Karawanskij, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13137 – Qualität und Nutzen der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ist als zentrales Instrument der Arbeitsvermittlung in den Bereichen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) gedacht. Arbeitssuchende Erwerbslose berichten jedoch immer wieder, dass die dort eingestellten Jobangebote oftmals veraltet, bereits besetzt oder von Anfang an nur zum Zweck der Datenakquise eingestellt wurden. Da die Bundesagentur für Arbeit laut den Nutzungsbedingungen der Jobbörse die von den Nutzern eingestellten Inhalte „grundsätzlich nicht“ überprüft, stellen sich Fragen nach dem Qualitätsmanagement der Jobbörse, zumal die Einhaltung von Eingliederungsvereinbarungen durch Erwerbslose auch an der aktiven Nutzung der Jobbörse gemessen wird und die Qualität der dort eingestellten Inhalte von erheblicher Bedeutung für die betroffenen Arbeitsuchenden ist. 1. Wie viele Arbeitgeber sind als Nutzer der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit registriert? Mit Stichtag 20. Juli 2017 sind 1 017 088 Arbeitgeber in der JOBBÖRSE freigeschaltet . 2. Welchen Branchen sind die bei der Jobbörse registrierten Arbeitgeber zuzurechnen (bitte anteilig und in absoluten Zahlen angeben)? Eine Auswertung zu den jeweiligen Branchen der registrierten Arbeitgeber liegt nicht vor. Stattdessen kann aber eine Aufteilung nach Branchenabschnitten der in der JOB- BÖRSE veröffentlichten Stellenangebote zur Verfügung gestellt werden (siehe Tabelle). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13241 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie viele Hinweise auf Missbrauchsfälle und auf mögliche Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen der Jobbörse sind in den vergangenen fünf Jahren jeweils bei der Hotline des Jobbörse-Portals oder anderen Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern eingegangen? 4. Wie vielen derartigen Hinweisen wurde in den vergangenen fünf Jahren in welchen typischen Formen und mit welchen Konsequenzen nachgegangen? 5. Wie viele Jobangebote, die gegen die Nutzungsbedingungen der Jobbörse verstießen, sind bei Überprüfungen in den vergangenen fünf Jahren jeweils entdeckt worden? Für die Veröffentlichung von Stellenangeboten in der JOBBÖRSE bestehen Prüfmechanismen . Diese beziehen sich sowohl auf die Arbeitgeberstellung als auch auf das konkrete Stellenangebot. Alle Unternehmen, die sich in der JOBBÖRSE als Arbeitgeber registrieren, werden hinsichtlich ihrer Arbeitgebereigenschaft überprüft. Die Überprüfung von Stellenangeboten unterscheidet sich danach, ob es sich um ein durch die Bundesagentur für Arbeit betreutes Stellenangebot handelt oder der Arbeitgeber das Stellenangebot selbst verwaltet. Selbst verwaltete Stellenangebote unterliegen einem systematischen Prüfprozess, der sowohl automatisiert als auch stichprobenartig manuell erfolgt. Bei den von der Bundesagentur für Arbeit betreuten Stellenangeboten stellt der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit intern die Qualität der Stellenangebote sicher. Zusätzlich werden Stellenangebote anlassbezogen überprüft. Seit dem 1. Juli 2012 sind bei 156 236 der unbetreuten Stellenangebote Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Hierbei wird nicht danach unterschieden, ob die Unregelmäßigkeiten durch den systematischen Prüfprozess oder externe Hinweise bekannt geworden sind. Durch Nachfragen bei den jeweiligen Arbeitgebern konnten die Unregelmäßigkeiten in der weit überwiegenden Zahl abgestellt werden. Zu Hinweis: ein Stellenangebot kann mehrere Stellen beinhalten Anzahl Stellenangebote in JOBBÖRSE veröffentlicht Stand: 20.07.2017 Stellenangebote gesamt Offene Stellen gesamt 1.097.760 1.996.363 davon nicht zuordenbar 111.298 177.506 davon Abschnitt A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3.901 4.370 davon Abschnitt B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 443 642 davon Abschnitt C - Verarbeitendes Gewerbe 92.078 125.027 davon Abschnitt D - Energieversorgung 1.476 2.329 davon Abschnitt E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 2.915 3.533 davon Abschnitt F - Baugewerbe 58.444 71.955 davon Abschnitt G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 88.710 126.796 davon Abschnitt H - Verkehr und Lagerei 26.275 44.941 davon Abschnitt I - Gastgewerbe 50.199 60.638 davon Abschnitt J - Information und Kommunikation 18.859 29.283 davon Abschnitt K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 10.301 24.717 davon Abschnitt L - Grundstücks- und Wohnungswesen 3.236 4.264 davon Abschnitt M - Erbringung von Freiberuflichen, Wissenschaftlichen und Technischen Dienstleistungen 71.449 105.558 davon Abschnitt N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 442.072 1.017.721 davon Abschnitt O - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 9.582 31.125 davon Abschnitt P - Erziehung und Unterricht 13.309 35.908 davon Abschnitt Q - Gesundheits- und Sozialwesen 71.493 100.868 davon Abschnitt R - Kunst, Unterhaltung und Erholung 4.437 6.042 davon Abschnitt S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 16.416 22.111 davon Abschnitt T - Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt 708 825 davon Abschnitt U - Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 159 204 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13241 berücksichtigen ist dabei, dass ein Großteil der festgestellten Unregelmäßigkeiten eher leichte Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen darstellen wie z. B. die fehlerhafte Kennzeichnung der Versicherungspflicht. 35 787 Stellenangebote wurden deaktiviert. Die Deaktivierung erfolgte aufgrund der Schwere des Verstoßes oder weil der Arbeitgeber trotz vorheriger Kontaktaufnahme das Stellenangebot nicht anpasste. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Hinweise zu betreuten Stellenangeboten eingegangen sind. 6. Wie lange werden Jobangebote durchschnittlich gelistet? Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, aus denen sich die durchschnittliche Dauer der Veröffentlichung von Stellenangeboten in der JOBBÖRSE ergibt. Um nicht veraltete Angebote in der JOBBÖRSE anzuzeigen, muss ein vom Arbeitgeber selbst verwaltetes Stellenangebot innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung aktualisiert werden. Andernfalls wird dieses automatisch aus der JOB- BÖRSE entfernt. 7. Wie wird sichergestellt, dass Jobangebote nach ihrer Vergabe an Bewerberinnen oder Bewerber umgehend aus der Jobbörse entfernt werden? Bei vom Arbeitgeber selbst verwalteten Angeboten liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber selbst. Ist ein Stellenangebot besetzt, ist es vom Arbeitgeber zu löschen . Außerdem werden selbst verwaltete Stellenangebote, die nicht vom Arbeitgeber aktualisiert werden, automatisiert aus der JOBBÖRSE entfernt (siehe Antwort zu Frage 6). Bei betreuten Stellenangeboten werden Absprachen getroffen, die auch die Rückmeldung des Arbeitgebers bei besetzten Stellenangeboten betreffen. Dadurch ist sichergestellt, dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit oder der gemeinsamen Einrichtung umgehend informiert sind, wenn die Stelle besetzt wird, und das Stellenangebot aus der JOBBÖRSE entfernen können. Darüber hinaus kann – unabhängig von einer Stellenbesetzung – bereits bei der Veröffentlichung von selbst verwalteten und betreuten Stellenangeboten eine Befristung der Veröffentlichung vorgenommen werden. Nach Ablauf der Befristung wird das Stellenangebot nicht mehr in der JOBBÖRSE veröffentlicht. 8. Wie viele gemeldete Arbeitslose werden durchschnittlich von Jobcentern oder der Bundesagentur für Arbeit auf eine in der Jobbörse gelistete Stelle hin angeschrieben? 9. Wie viele der Vermittlungsvorschläge, die Erwerbslosen im SGB II oder SGB III (bitte getrennt aufschlüsseln) gemacht werden, stammen aus der Jobbörse (bitte absolut und anteilig an allen Vermittlungsvorschlägen angeben )? Über die JOBBÖRSE werden keine Vermittlungsvorschläge (im engeren Sinne) erstellt. Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit oder gemeinsamer Einrichtungen arbeiten im internen Fachverfahren VerBIS. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 21 714 457 Vermittlungsvorschläge ausgegeben. Davon entfielen 14 973 950 auf Bewerberinnen und Bewerber im Rechtskreis SGB III Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13241 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und 6 469 329 auf Bewerberinnen und Bewerber aus dem Rechtskreis SGB II. Eine Differenzierung nach veröffentlichten und nicht in der JOBBÖRSE veröffentlichten Stellenangeboten ist nicht möglich. 10. Auf welche Summe belaufen sich die jährlichen Kosten für Betrieb und Wartung der Jobbörse? Das IT-Verfahren Virtueller Arbeitsmarkt besteht aus den Teilsystemen VerBIS (Vermittlungs- und Beratungsinformationssystem), JOBBÖRSE und Eures. Für die JOBBÖRSE als IT-Anwendung existiert kein eigenständiges finanzielles Monitoring der Kosten für Wartung und Betrieb. Die jährlichen Kosten für Betrieb, Wartung und Support des Virtuellen Arbeitsmarktes belaufen sich auf rund 23 600 000 Euro. Als geschätzter Erfahrungswert entfallen davon ca. 10 Prozent der Kosten direkt auf die JOBBÖRSE. 11. Wer trägt die Kosten für Betrieb, Wartung und Support der Jobbörse aus welchen Mitteln (Steuergelder bzw. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung)? Die Kosten für Betrieb, Wartung und Support werden zu 56 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit als Träger in der Arbeitsförderung und zu 44 Prozent aus Bundesmitteln nach der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung gedeckt. 12. Welches Unternehmen ist mit Betrieb, Wartung und Support der Jobbörse beauftragt? Betrieb, Wartung und Support der JOBBÖRSE werden durch das IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit und durch das BA-Service Haus selbst übernommen . 13. Wie schätzt die Bundesregierung Berichte von Arbeitsuchenden ein, dass Leiharbeitsfirmen die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit systematisch nutzen, um Kontaktdaten potentieller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu akquirieren? Die für alle Arbeitgeber geltenden Nutzungsbedingungen des Portals www. arbeitsagentur.de enthalten u. a. Regelungen zu unzulässigen Angeboten. Aus den Nutzungsbedingungen ergibt sich, dass Angebote, die ein Scheinangebot darstellen , weil sie nur zum Aufbau eines Bewerberpools dienen, nicht in das Portal eingestellt werden dürfen. Hinweisen von Kundinnen und Kunden oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit wird nachgegangen und als fiktiv erkannte Angebote deaktiviert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333