Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13244 18. Wahlperiode 03.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13144 – Radaranlage auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Radarturm des ehemaligen Flughafens Tempelhof wird von der Bundeswehr auch nach der Einstellung des Flughafenbetriebes aktiv genutzt. In den letzten Jahren sind verschiedene mehrgeschossige Neubauten und Dachausbauten rund um das Gelände des ehemaligen Flughafens und den auf dem Gelände befindlichen Radarturm entstanden. Es ist unklar, ob die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) insbesondere in den oberen Etagen der Wohngebiete in Tempelhof (Fliegerviertel), Neukölln (Schillerkiez ) und Kreuzberg (Neubaugebiet Schwiebusser Straße) eingehalten werden . 1. Zu welchem Zweck wird die Radaranlage der Bundeswehr auf dem Tempelhofer Feld genutzt? Die Radaranlage wird von der Bundeswehr als Teil eines flächendeckenden Netzwerks von Radaranlagen zur ständigen Überwachung des gesamten deutschen Luftraumes für die Sicherheit im Luftraum betrieben. 2. Unterliegt die Radaranlage den Grenzwerten der 26. BImSchV? Ja. 3. Warum wird die Anlage auf dem Tempelhofer Feld trotz der Einstellung des Flugbetriebes in Tempelhof weiter betrieben? Die Radaranlage dient der weitreichenden Erfassung von Luftfahrzeugen o. Ä. Sie steht in keinem Zusammenhang mit der Anflugkontrolle oder Verkehrslenkung am ehemaligen Flughafen Tempelhof. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13244 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Mit welcher Sendeleistung wird die Radaranlage betrieben? Die Radaranlage wird mit einer Sendeleistung von bis zu 24,75 Kilowatt betrieben . 5. Wurden Immissionsmessungen in bewohnbaren Gebieten und Gebäuden im Umfeld des ehemaligen Flughafens, insbesondere in oben liegenden Geschossen , vorgenommen, um eine gesundheitliche Gefährdung der Nutzer auszuschließen? Falls ja, wie viele Messungen wurden wann durchgeführt? Was wurde gemessen? Wie waren jeweils die Messergebnisse? Wer führte die Messungen in wessen Auftrag durch? Von der Bundesnetzagentur wurden in den Jahren 2011, 2014 und 2015 im Umfeld des ehemaligen Flughafens sechs EMF-Messungen nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder durchgeführt (Tabelle 1). Anlass war jeweils die regelmäßige EMF-Messreihe der Bundesnetzagentur . Im Rahmen dieser Messreihen werden in Zusammenarbeit mit den Landesumweltministerien bundesweit an etwa 2 000 Orten die örtlichen Immissionen von Funkanlagen im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 3 Gigahertz messtechnisch erfasst und auf der Grundlage der geltenden Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ausgewertet. Tabelle 1: EMF-Messungen der Bundesnetzagentur (Messorte und Ausschöpfungsgrad der Grenzwerte) Ort Adresse Datum Ausschöpfungsgrad Grenzwerte 9 kHz – 10 MHz Ausschöpfungsgrad Grenzwerte 100 kHz – 3 GHz 1 ehem. Flugfeld Tempelhof 01.10.2015 0,03234 % 0,44248 % 2 Tempelhofer Damm 20 14.06.2011 2,70270 % 0,05974 % 3 Züllichauer Straße 5 02.09.2014 0,31447 % 0,05583 % 4 Columbiadamm 18 14.06.2011 1,33333 % 1,72414 % 5 Oberlandstraße 36-41 16.10.2015 0,03647 % 0,28986 % 6 Ringbahnstraße 13 25.07.2011 2,63158 % 0,06398 % Die Bundeswehr hat im Jahr 2011 auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof und in angrenzenden Bereichen Immissionsschutzmessungen u. a. nach der sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BIm- SchV) an 14 Messpunkten (oben liegende Geschosse eingeschlossen) durchgeführt , die sich in einer Distanz zwischen 25 m und 2 014 m von der Radaranlage befanden (Tabelle 2). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Mittelpunkt der Radarantenne auf einer Höhe von ca. 109 m üNN liegt. Für das Areal des Tempelhofer Feldes ist eine Höhe von ca. 33 m üNN anzunehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13244 Tabelle 2: Messungen der Bundeswehr Messpunkt Beschreibung Koordinate Höhe des Messpunkts üNN Distanz zum Feldverursacher MP 1 auf Gebäude Kopfbau Ost 52°28’58,4’’ N 13°23’56,2’’ O 76 m 25 m MP 2 auf Gebäude; Besucherdachterrasse 52°28’53,6’’ N 13°23’23,6’’ O 76 m 642 m MP 3 auf Gebäude Kopfbau West 52°28’38,2’’ N 13°23’16,4’’ O 71 m 973 m MP 4 Eingang Tempelhofer Damm; Info Point 52°28’14,8’’ N 13°23’18,2’’ O 36 m 1.505 m MP 5 Aussichtspunkt (südlich; parallel zur S-Bahn) 52°28’1,8’’ N 13°24’5,8’’ O 39 m 1.770 m MP 6 nördlich Werner-Seelenbinder Sportpark ; Aus- und Eingang 52°28’17,7’’ N 13°25’00,5’’ O 40 m 1.850 m MP 7 südliche Landebahn Mitte 52°28’16,8’’ N 13°24’15,6’’ O 41 m 1.345 m MP 8 Oderstraße 38, 4. OG bei Hr. K. 52°28’26,6’’ N 13°25’10,7’’ O 68 m 1.670 m MP 9 Oberlandstraße 36-41; VW Automobile GmbH 52°27’52,8’’ N 13°24’13,5’’ O 50 m 2.014 m MP 10 nördliche Landebahn 52°28’31,5’’ N 13°24’08,7’’ O 35 m 881 m MP 11 westlich „Alter Hafen“ 52°28’42,0’’ N 13°23’54,5’’ O 33 m 484 m MP 12 Aussichtspunkt (nähe Eingang Columbiadamm ) 52°28’51,6’’ N 13°24’23,3’’ O 37 m 552 m MP 13 südlich Columbiabad 52°28’37,0’’ N 13°24’51,7’’ O 35 m 1.112 m MP 14 Schwiebusserstraße 41, 10965 Berlin 52°29’08,6’’ N 13°23’29,9’’ O 68 m 556 m 6. Wurden Messungen auf dem Tempelhofer Feld vorgenommen im Zuge einer möglichen Bebauung des Feldes? Falls ja, wo genau und durch wen wurden diese Messungen vorgenommen? Ursächlich für die Immissionsmessungen der Bundeswehr war eine Anfrage zu einer Bewertung der elektromagnetischen Felder im Umfeld der Radaranlage im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Tempelhofer Feldes. Die in der Antwort zu Frage 5 genannten Messpunkte wurden auf Basis der vorgelegten Bebauungsplanung festgelegt. 7. Welche Distanz und Höhe hatten die Messpunkte jeweils zum Feldverursacher ? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13244 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Wurden alle vom Feldverursacher ausgehenden Frequenzbereiche und Sendeleistungen in die Messung mit einbezogen? Bei den Immissionsmessungen der Bundeswehr wurde der gesamte Frequenzbereich der von der Radaranlage erzeugten elektromagnetischen Felder messtechnisch bei maximaler Sendeleistung erfasst. 9. Welches Ergebnis hatten diese Messungen im Hinblick auf Feldstärke und Leistungsflussdichte (bitte die Messwerte angeben und nicht die Relation zum Grenzwert)? Die Immissionsmessungen der Bundeswehr hatten folgende Ergebnisse (Tabelle 3). Alle genannten Feldstärkewerte sind Spitzenwerte, da die Immissionen bei Radaranlagen gepulst sind. Tabelle 3: Ergebnis der Messungen der Bundeswehr Messpunkt (Nr.) Messhöhe über dem Messpunkt (in m) Spitzenwerte der gemessenen elektrischen Feldstärke E (in V/m) Sekundärradar Primärradar 1. Kanal 2. Kanal 1 1,6 0,15 3,49 2,98 2 1,6 0,20 2,83 2,76 3 1,6 0,24 6,54 6,30 4 10,0 0,67 6,12 6,14 1,6 0,54 5,98 5,98 5 10,0 0,58 7,53 7,56 1,6 0,39 7,38 7,48 6 10,0 0,52 7,54 7,44 1,6 0,56 7,52 7,38 7 10,0 0,43 3,43 3,53 1,6 0,50 4,30 4,35 8 1,6 0,49 3,55 3,81 9 1,6 0,07 1,70 1,59 10 10,0 0,14 5,32 5,54 1,6 0,43 1,63 1,49 11 10,0 0,16 11,70 11,83 1,6 0,22 11,04 10,91 12 10,0 0,24 8,51 8,88 1,6 0,18 7,58 7,55 13 10,0 0,45 6,97 8,57 1,6 0,57 3,12 3,04 14 1,6 0,18 5,62 5,50 Damit unterschreiten die gemessenen Feldstärkewerte an jedem Messpunkt die Grenzwerte der 26. BImSchV (Tabelle 4) deutlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13244 Tabelle 4: Grenzwerte für die Spitzenwerte gepulster Felder nach Anhang 1b in Verbindung mit Anhang 3 der 26. BImSchV Grenzwert für die elektrische Feldstärke gemäß 26. BImSchV Sekundärradar 1.407 V/m Primärradar 1. Kanal 1.592 V/m Primärradar 2. Kanal 1.622 V/m Die Werte für die Leistungsflussdichte wurden nicht gemessen, da sie aus der elektrischen Feldstärke zu berechnen sind. 10. Falls nicht gemessen wurde, in welcher Weise wurde überprüft, welche Belastungen in den angrenzenden Räumen durch die Anlage möglich sind? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 11. Plant die Bundeswehr eine Verlegung der Anlage bzw. die Inbetriebnahme einer anderen Radaranlage in größerer Distanz zu Wohngebieten? Falls nein, warum nicht? Falls ja, wo ist diese Anlage geplant? Nein. Aufgrund des Einhaltens der Anforderungen der 26. BImSchV ist der Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern sichergestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333