Deutscher Bundestag Drucksache 18/1326 18. Wahlperiode 06.05.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Doris Wagner, Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1150 – Deutsches Engagement zur Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2013 die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias um ein weiteres Jahr bis einschließlich 31. Mai 2014 verlängert. Die im Jahr 2008 erstmalig von den Vereinten Nationen mandatierte Operation hat als vorrangiges Ziel, die Schiffe des Welternährungsprogramms vor Piraterie zu schützen; darüber hinaus soll ATALANTA einen Beitrag zum Schutz der zivilen Schifffahrt auf den internationalen Wasserstraßen am Horn von Afrika leisten. Neben der Operation ATALANTA beteiligt sich die Bundeswehr seit Mitte 2012 an der zivilen, EU-geführten Mission EUCAP Nestor zum Aufbau eigener Kapazitäten im Bereich der maritimen Sicherheit von Djibouti, Kenia, Somalia, den Seychellen und Tansania. Schließlich hat das Bundeskabinett jüngst beschlossen, die Beteiligung an der europäischen Trainingsmission EUTM Somalia wieder aufnehmen zu wollen. Die verschiedenen Missionen sind Teil des im Jahr 2011 von der Europäischen Union gebilligten „Strategischen Rahmens für das Horn von Afrika“. Sie sollen in Form eines gesamtheitlichen Ansatzes eine Antwort auf das Piraterieproblem am Horn von Afrika liefern. 1. Hält die Bundesregierung den im Jahr 2011 von der Europäischen Union gebilligten „Strategischen Rahmen für das Horn von Afrika“ noch für geeignet , um den Problemen am Horn von Afrika bzw. der Anrainerstaaten zu begegnen? Wenn ja, aus welchen Gründen? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Mai 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Meinung, dass der „Strategische Rahmen für das Horn von Afrika“ (Strategic Framework for the Horn of Africa) die richtige Basis für die Ausrichtung der Politik der Europäischen Union und ihrer Drucksache 18/1326 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mitgliedstaaten auf diese Region hin ist. Der „Strategische Rahmen für das Horn von Afrika“ sieht ein umfassendes Herangehen an die Probleme der Region unter Nutzung eines breiten Spektrums der Instrumente politischer, rechtlicher und entwicklungspolitischer Zusammenarbeit vor. 2. Sieht die Bundesregierung Bedarf, den „Strategischen Rahmen für das Horn von Afrika“ der EU weiterzuentwickeln? a) Wenn ja, wo sieht die Bundesregierung hierfür Ansatzpunkte? b) Wenn nein, warum nicht? Der „Strategische Rahmen für das Horn von Afrika“ wurde als Rahmenwerk bewusst so konzipiert, dass er durch aktuelle Entwicklungen zunehmend weiter ausgefüllt werden kann. So entwickelte die EU zusammen mit den Mitgliedstaaten im Jahr 2013 den „Integrated EU approach to security and the rule of law in Somalia“. Die Tätigkeit des EU-Sonderbeauftragten für das Horn von Afrika, Alexander Rondos, füllt ebenfalls den vorgegebenen EU-Rahmen in Absprache mit den Mitgliedstaaten entlang aktueller Politikentwicklungen weiter aus. Die Somaliapolitik der Bundesregierung fügt sich durch das im Jahr 2011 entwickelte Somaliakonzept der Bundesregierung in diese strategische Ausrichtung der EU-Politik ein. 3. Sollen die verschiedenen europäischen Missionen wie EUCAP Nestor, EUTM Somalia und EU NAVFOR Somalia im Rahmen der in Entwicklung befindlichen maritimen Sicherheitsstrategie der EU verändert, angepasst oder beendet werden? a) Wenn ja, wie sollen die Missionen verändert, angepasst oder beendet werden? b) Wenn nein, warum sollen die Missionen unverändert bleiben? Mit der „Maritimen Sicherheitsstrategie der Europäischen Union“, die derzeit auf Basis einer Gemeinsamen Mitteilung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und der Europäischen Kommission Gegenstand von Beratungen der Mitgliedstaaten ist, verfolgt die EU das Ziel, bestehende Maßnahmen sektorübergreifend besser zu koordinieren. Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sind ein Aspekt des EU-Handelns in diesem Bereich, aber nicht der Schwerpunkt. Die Strategie ist in ihrem Entwurf thematisch breit angelegt und soll einen Rahmen für das Handeln der EU und der Mitgliedstaaten im Bereich der maritimen Sicherheit bieten. Die GSVPMissionen am Horn von Afrika koordinieren ihre Arbeit bereits vor Ort und werden in Brüssel durch das aktivierte Operationszentrum für das Horn von Afrika unterstützt. Die Strategie geht nach derzeitigem Stand nicht auf Details einzelner Missionen ein. Es ist nicht zu erwarten, dass sich aus der Verabschiedung der Strategie konkrete Auswirkungen auf die Missionen ergeben werden. 4. Welche Maßnahmen und Initiativen im Bereich der zivilen Zusammenarbeit haben die EU und die Bundesregierung bisher ergriffen, und welche planen sie konkret, um der Piraterie am Horn von Afrika zu begegnen? Maßnahmen der zivilen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Piraterie, die deutsche Organisationen durchführen, sind bisher in der Bundesrepublik Somalia aufgrund der Sicherheitslage nicht möglich. Die Bundesregierung unterstützt jedoch Aktivitäten der EU im Rahmen der zivilen GSVP-Mission EUCAP Nestor zum Aufbau maritimer Fähigkeiten in Somalia. Aufgrund der Sicher- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1326 heitslage finden diese Aktivitäten nur unter hohen Schutzauflagen zur Risikominimierung und bislang auch nur in Somaliland statt. Deutschland ist zudem Gründungsmitglied der „Internationalen Kontaktgruppe zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste von Somalia“ (Contact Group on Piracy off the Coast of Somalia – CGPCS). Die im Jahr 2009 gegründete Kontaktgruppe ist das Forum aller an der Pirateriebekämpfung beteiligten Staaten und Organisationen. Den Vorsitz der Plenartreffen der CGPCS führt im Jahr 2014 die EU (EAD). Die Kontaktgruppe hat einen Trust Fund eingerichtet, aus dem Projekte zur Pirateriebekämpfung gefördert werden. Deutschland hat hierzu einen Beitrag von insgesamt 3 Mio. US-Dollar geleistet. Der Schwerpunkt der geförderten Projekte liegt im Bereich der Strafverfolgung von Piraten sowie der Stärkung der Fähigkeiten Somalias und seiner Nachbarstaaten im Justiz-Bereich. 5. Was haben die EU und die Bundesregierung im Bereich der humanitären Hilfe unternommen? Die humanitäre Hilfe ist kein Instrument zur Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika. Die im Rahmen der humanitären Hilfe geförderten Maßnahmen sind nicht Bestandteil der verschiedenen EU-Missionen bzw. der EU NAVFOROperation ATALANTA. Die Europäische Union – Europäische Kommission und Mitgliedstaaten zusammen – ist der größte Geber für humanitäre Hilfe in den Ländern am Horn von Afrika (hier: Bundesrepublik Somalia, Demokratische Bundesrepublik Äthiopien, Republik Kenia, Republik Dschibuti). Nach Angaben der Europäischen Kommission (Generaldirektion für Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz – ECHO) beläuft sich die gesamte EU-Hilfsleistung seit dem Jahr 2011 auf 966 Mio. Euro. a) In welcher Höhe wurden in den letzten Jahren Mittel für humanitäre Hilfe zur Verfügung gestellt? In den Jahren 2010 bis 2013 betrug die aus Mitteln des Auswärtigen Amts geleistete humanitäre Hilfe für das Horn von Afrika 44,6 Mio. Euro. Dabei entfielen auf Somalia 20,4 Mio. Euro, auf Kenia 12,6 Mio. Euro, auf Äthiopien 10,8 Mio. Euro sowie 0,8 Mio. Euro auf Dschibuti. Hinzu kommen Mittel, die das Auswärtige Amt für Maßnahmen des humanitären Minenräumens bereitstellte . Diese beliefen sich zwischen den Jahren 2010 und 2013 auf 2,64 Mio. Euro. Aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurden in diesem Zeitraum Hilfsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 51,1 Mio. Euro finanziert. Neben humanitären Projekten fallen hierunter seit dem Jahr 2013 auch Maßnahmen der entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe (ESÜH). Im Einzelnen entfielen auf Somalia dabei 28,5 Mio. Euro, auf Kenia 14,2, Mio. Euro und auf Äthiopien 8,4 Mio. Euro. Die ECHO hat im Jahr 2012 für die Länder am Horn von Afrika humanitäre Hilfe im Umfang von 162 Mio. Euro bereitgestellt. Für das Jahr 2013 wurden 86,5 Mio. Euro verausgabt. b) Welche Projekte und Organisationen wurden mit diesen Mitteln unterstützt ? Die deutsche humanitäre Hilfe durch das Auswärtige Amt hat Hilfsprojekte deutscher Nichtregierungsorganisationen sowie Projekte der von den Vereinten Nationen geführten internationalen humanitären Hilfe und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) unterstützt. Gefördert wurden Hilfsmaß- nahmen in den Bereichen Nahrungsmittelversorgung und Zusatznahrung gegen Unterernährung, Wasser/Sanitär- und Hygienemaßnahmen, lebensnotwendige Drucksache 18/1326 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bedarfsgegenstände, Schutz- und Hilfsmaßnahmen, Gesundheitsversorgung, psychosoziale Betreuung für Opfer sexueller Gewalt sowie Logistik. c) In welcher Höhe sind Mittel der humanitären Hilfe am Horn von Afrika für die kommenden Jahre eingeplant? Die humanitäre Hilfe für die Staaten am Horn von Afrika wird bedarfsorientiert nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln fortgesetzt. d) Wie werden die Maßnahmen der humanitären Hilfe mit Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit verzahnt? Auf nationaler Ebene erfolgt die Ressortabstimmung durch regelmäßigen Informationsaustausch zu den jeweiligen Projektplanungen, insbesondere zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Referat für entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe des BMZ. Auf internationaler Ebene kommt der Abstimmung in den jeweiligen Empfängerländern im Rahmen der Geberkoordinierungstreffen eine zentrale Bedeutung zu. 6. In welcher Form findet eine Abstimmung zwischen den Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit , der humanitären Hilfe und des Militärs statt a) innerhalb Deutschlands, Im Sinne des Konzepts der Vernetzten Sicherheit stimmen sich das Auswärtiges Amt und das BMZ regelmäßig mit weiteren mit Somalia befassten Ressorts ab und informieren sich gegenseitig über außenpolitische, sicherheitspolitische und entwicklungspolitische Maßnahmen. Im Bereich der humanitären Hilfe erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch zu den jeweiligen Projektplanungen bzw. zu Fragen der zivil-militärischen Koordinierung. Ferner ist die Zusammenarbeit der betroffenen Ressorts und aller wichtigen Akteure der humanitären Hilfe im Rahmen des „Koordinierungsausschusses für Humanitäre Hilfe“ zu nennen. b) in der EU, und welche Rolle kommt hierbei dem Sonderbeauftragten der EU für das Horn von Afrika zu, Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der ECHO erfolgt in den monatlichen Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe „Humanitäre Hilfe und Nahrungshilfe“ (COHAFA). Der EU-Sonderbeauftragte für das Horn von Afrika unterstützt die Arbeit der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit dem Ziel einer dauerhaften Gewährleistung von Frieden, Sicherheit und Entwicklung in der Region. Unter seiner Leitung fand zuletzt am 26. und 27. Februar 2014 eine Klausurtagung der Führungsebene aller am Horn von Afrika engagierten EU-Akteure (d. h. Vertreter von EAD, Kommission, ATALANTA, EUTM Somalia, EUCAP Nestor, EU-Mission/-Delegation) statt. c) mit internationalen und regionalen Organisationen? Die Abstimmung mit den maßgeblichen VN-Partnern und dem IKRK erfolgt in jährlichen Planungskonsultationen sowie ad-hoc im Rahmen von Gebertreffen. Eine Teilnahme an den im „New Deal Compact“ vorgesehenen Koordinierungsund Planungsrunden ist beabsichtigt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1326 7. Inwiefern werden die europäischen Missionen EUCAP Nestor, EUTM Somalia und EU NAVFOR Somalia einerseits sowie die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in der Region andererseits, angesichts der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 11. Dezember 2013 „The EU’s comprehensive approach to external conflict and crises“ angepasst werden? Die Bewertung der Gemeinsamen Mitteilung des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Europäischen Kommission zum „Umfassenden Ansatz“ ist derzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten. Diese werden auf spezifische Aspekte der Mitteilung eingehen. Ein eventuelles Anpassungserfordernis wird erst nach Abschluss dieser Verhandlungen, voraussichtlich im Sommer 2014, zu bewerten sein. 8. Inwiefern plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, in Zukunft umfassende Mandate vorzulegen, die auch die zivilen Maßnahmen enthalten ? Beschlussanträge über die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte betreffen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich die Beteiligung an der EUOperation EU NAVFOR ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias sowie an der Ausbildungs- und Beratungsmission der Europäischen Union für Somalia (EUTM Somalia). Für die fortgesetzte Beteiligung an ATALANTA wird die Bundesregierung einen entsprechenden Antrag noch im Mai dieses Jahres in den Deutschen Bundestag einbringen. Die erneute deutsche Beteiligung an EUTM Somalia wurde am 3. April 2014 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die Mandatserfordernisse ergeben sich aus dem Parlamentsbeteiligungsgesetz . 9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklungen am Horn von Afrika im Hinblick auf die Ressourcenknappheit (Wasser, Fischbestände und fruchtbares Land), und welche Maßnahmen hält sie für geeignet, diesem Problem zu begegnen? Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen der Nahrungsmittelsicherheit , Dürreresilienz und Fischerei am Horn von Afrika sorgfältig. Sie unterstützt zusammen mit der EU entsprechende Programme der Regionalorganisation der Intergovernmental Authority on Development (IGAD) mit dem Ziel, die Lebensbedingungen der Bevölkerung der Region zu verbessern. Der eingeschränkte Zugang zu natürlichen Ressourcen ist eine der wesentlichen Ursachen für die sozialen und wirtschaftlichen Probleme Somalias. Der auf der Brüsseler Geberkonferenz am 16. September 2013 verabschiedete „New Deal Compact“ für Somalia enthält Maßnahmen, die diese Probleme angehen. Die Bundesregierung unterstützt dessen Umsetzung. 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten im Bereich der Geldwäsche durch Piraten, insbesondere in den Staaten des Persischen Golfes, und welche Maßnahmen hat sie bereits dagegen ergriffen? Deutschland nimmt aktiv an den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Finanzströme der Piraterie teil. Seit Oktober 2011 hat sich die 5. Arbeitsgruppe der CGPCS dieser Thematik angenommen. Unter Einbindung des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und der Financial Action Task Force (FATF) beschäftigt sich die Arbeitsgruppe u. a. mit der Aufdeckung der aus Piraterie erlösten Finanzströme und dem Auf- Drucksache 18/1326 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bau regionaler Kapazitäten zur Unterbindung illegaler Finanztransfers. Flankierend hat die Bundesregierung im Rahmen des UNODC-Programms „Global Programme against Money Laundering, Proceeds of Crime and the Financing of Terrorism“ im Jahr 2012 Projekte zur Bekämpfung von Geldwäsche in Kenia und Tansania und zur Unterbindung von Bargeldschmuggel in Kenia und Äthiopien mit 140 000 US-Dollar unterstützt. 11. Wie viele Angriffe von Piraten hat es in den vergangenen zwölf Monaten am Horn von Afrika auf wen gegeben, und in wie vielen Fällen konnten die maritimen Sicherheitskräfte diese Angriffe nicht abwehren? Im Zeitraum von April 2013 bis März 2014 wurden zehn Angriffe auf Handelsoder Fischereischiffe bekannt. Es gelang den Piraten in drei dieser Fälle, temporär die Kontrolle über Transportdhows zu gewinnen. Den Piraten gelang es in diesem Zeitraum jedoch nicht, sich eines Handels- oder Fischereischiffs dauerhaft zu bemächtigen. 12. Wie viele Geiseln befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Gewalt von Piraten am Horn von Afrika? Die Bundesregierung geht aktuell von etwa 50 durch Piraten in Somalia festgehaltenen Seeleuten aus. 13. Wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung vorwiegend die Rückzugsräume der Piraten am Horn von Afrika, und welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, insbesondere durch zivile Maßnahmen, diese Rückzugsräume einzuschränken? Da viele in der Vergangenheit an Piraterieaktivitäten beteiligte Somalier auch traditionellen legalen Erwerbsquellen – oft als Fischer an verschiedenen Küstenabschnitten des Landes – nachgehen, ist die Eingrenzung von „Rückzugsräumen “ nicht möglich. Gleichwohl lassen sich Schwerpunkte von Piraterieaktivitäten ausmachen, zuvorderst in den Regionen Xarardheere, Ceel Huur und Hobyo sowie im Nordosten Puntlands. Zivile Maßnahmen sind in diesen Regionen aufgrund der Gefährdungslage derzeit nicht möglich. 14. Wie oft kam es in den vergangenen zwölf Monaten zum Einsatz der Bundeswehr im Rahmen des ATALANTA-Mandats über somalischem Festland , Strand und somalischen inneren Küstengewässern, und welche Kräfte wurden in welchem Umfang dabei mit welchen Waffensystemen eingesetzt? Die Bundeswehr hat über dem somalischen Festland, Strand und inneren Küstengewässern im fraglichen Zeitraum insgesamt 54 Aufklärungseinsätze durchgeführt . Dabei wurde ausschließlich ein unbewaffneter Seefernaufklärer vom Typ P-3C ORION zu Aufklärungsflügen eingesetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1326 15. Wie oft wurde im Rahmen der ATALANTA-Mission in den letzten zwölf Monaten auf die Handlungsoption „Wirken gegen Piraterielogistik am Strand“ zurückgegriffen? a) Welche truppenstellenden Staaten waren dabei jeweils mit welcher Ausrüstung und welchen Waffensystemen beteiligt? b) Welche Ergebnisse zeitigten die jeweiligen Einsätze im Rahmen der Mission hinsichtlich der Zerstörung von Piraterielogistik? In den letzten zwölf Monaten kam es zu keinen Einsätzen von Kräften der Operation ATALANTA gegen Piraterielogistik am Strand. 16. Wie viele Lieferungen des Welternährungsprogramms für Somalia wurden durch Piraten zur See oder an Land angegriffen, wie viele Angriffe waren davon erfolgreich, und wie viele Hilfsgüter sind dadurch bisher in die Hände von Piraten gefallen (bitte nach See/Land, Erfolg des Angriffs und Anzahl der gestohlenen Hilfsgüter aufschlüsseln)? Auf See ist lediglich ein erfolgreicher Angriff auf Lieferungen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen bekannt, der jedoch vor Beginn der Operation ATALANTA stattfand. Über die dabei konkret erbeuteten Hilfsgüter liegen keine Informationen vor. Seit Beginn der Operation ATALANTA haben keine Angriffe auf Lieferungen des Welternährungsprogramms auf See stattgefunden . Ebenso liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Lieferungen des Welternährungsprogramms durch Piraten an Land angegriffen wurden. 17. Kooperieren Somalia und weitere Staaten, wie Djibouti, Eritrea, Jemen oder Kenia, mit der EU zur Bekämpfung von Piraterie? a) Wenn ja, wie sieht diese Kooperation konkret aus (bitte nach Land und Maßnahmen aufschlüsseln)? Somalia ist Partnerland der EU-geführten zivilen Mission EUCAP Nestor und der Operation ATALANTA. EUCAP Nestor führt, zum Teil unterstützt durch ATALANTA, Ausbildungsmaßnahmen für somalische maritime Sicherheitskräfte durch. Dschibuti ist Partnerland der Mission EUCAP Nestor und unterstützt als logistischer Abstützpunkt die Operation ATALANTA. Es bestehen entsprechende Stationierungsabkommen mit beiden GSVP-Missionen. Kenia hat das Transferabkommen mit der EU über die Überstellung mutmaßlicher Piraten zur Strafverfolgung durch ATALANTA zum 30. September 2010 gekündigt, übernimmt aber mutmaßliche Piraten weiterhin auf ad-hoc Basis. Es besteht ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Vereinigten Republik Tansania über die Bedingungen für die Überstellung mutmaßlicher Seeräuber sowie die Übergabe von damit in Verbindung stehenden beschlagnahmten Gütern durch die EU-geführte Seestreitkraft an Tansania (Amtsblatt der EU L108/3 vom 11. April 2014). Zudem haben erste gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen tansanischer Behörden mit EUCAP Nestor stattgefunden. Es besteht ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über die Bedingungen und Modalitäten für die Überstellung mutmaßlicher Piraten und bewaffneter Räuber durch EU NAVFOR ATALANTA an die Seychellen und für deren Behandlung nach einer solchen Überstellung (Amtsblatt der EU L 315/37 vom 2. Dezember 2009). Außerdem berät EUCAP Nestor die Regierung der Seychellen in Fragen der maritimen Sicherheit und führt regelmäßig Ausbildungsmaßnahmen für die Küstenwache durch. Es be- Drucksache 18/1326 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode stehen Stationierungsabkommen zwischen den Seychellen und der EU für ATALANTA und EUCAP Nestor. Es besteht ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius über die Bedingungen für die Überstellung mutmaßlicher Seeräuber sowie die Übergabe von damit in Verbindung stehenden beschlagnahmten Gütern durch die EU-geführte Seestreitkraft an Mauritius und über die Behandlung mutmaßlicher Seeräuber nach der Überstellung (Amtsblatt der EU L 254/3 vom 30. September 2011). EUCAP Nestor beabsichtigt, temporär einen Verbindungsoffizier in die Republik Jemen zu entsenden, um Möglichkeiten und Chancen einer künftigen Zusammenarbeit zu prüfen. Die jemenitische Küstenwache verfügt über einen Zugang zum Online-Informationssystem MERCURY, das aus dem Strategischen Hauptquartier der Operation ATALANTA gesteuert wird und über das Informationen über Piraterieaktivitäten im Golf von Aden ausgetauscht werden. Es gibt keine Kooperation im Bereich der Pirateriebekämpfung zwischen der EU und dem Staat Eritrea. b) Wenn ja, wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung diese Kooperation verbessert werden? Wesentliche Faktoren für den Umfang und die Tiefe der Zusammenarbeit sind die vorhandenen Fähigkeiten und der politische Wille. Beim Aufbau der entsprechenden Fähigkeiten werden Somalia, Dschibuti, die Seychellen und auch Tansania durch die Mission EUCAP Nestor aktiv unterstützt. Der EAD und die Bundesregierung werben auf allen Ebenen bei den Staaten in der Region um aktive Teilhabe an der Pirateriebekämpfung. 18. Wie viele Personen, die im Rahmen der ATALANTA-Mission festgenommen wurden und der Piraterie verdächtigt werden, befinden sich aktuell in der Obhut der ATALANTA-Mission oder einer ihrer truppenstellenden Staaten? Aktuell befinden sich keine Piraterieverdächtigen in der Obhut der Operation ATALANTA. a) Wie viele der Piraterie verdächtigen Personen wurden in den letzten 24 Monaten an Staaten am Horn von Afrika bzw. deren Anrainerstaaten zur weiteren strafrechtlichen Verfolgung übergeben? In den letzten 24 Monaten wurden nach Angaben des Kommandeurs der Operation ATALANTA insgesamt 26 der Piraterie verdächtige Personen an Staaten am Horn von Afrika bzw. deren Anrainerstaaten zur strafrechtlichen Verfolgung übergeben, davon 14 an die Seychellen und zwölf an Mauritius. b) Gibt es ein festgeschriebenes, transparentes Verfahren, nach welchem der Piraterie verdächtige Personen durch die ATALANTA-Mission festgehalten oder der weiteren Strafverfolgung beispielsweise durch Staaten am Horn von Afrika zugeführt werden? Die Angehörigen des deutschen Einsatzkontingents von ATALANTA sind aufgrund der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008 und entsprechender Folgebeschlüsse in Verbindung mit den Resolutionen 1816 (2008), 1838 (2008), 1846 (2008) und Folgebeschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie den Artikeln 100 ff. des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und des Beschlusses des Deutschen Bundestages zur Beteiligung bewaffneter deutscher Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1326 Streitkräfte an der EU-geführten Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie an der Küste Somalias vom 17. Dezember 2008 und nachfolgender Beschlüsse berechtigt, Personen, die der Piraterie verdächtig sind, in Gewahrsam zu nehmen. Ziel ist die Übergabe an einen zur Strafverfolgung bereiten Staat. aa) Wenn ja, wie sieht dieses konkret aus, und genügt dieses Verfahren rechtsstaatlichen Grundsätzen (bitte detailliert beschreiben)? Die Behandlung von in Gewahrsam genommenen Personen ist für die deutschen ATALANTA-Kräfte in einem Zentralerlass des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) geregelt, der eine Behandlung im Einklang mit den einschlägigen Menschenrechtsstandards sicherstellt. Dies schließt eine medizinische Untersuchung und ggf. Versorgung nach dem an Bord nehmen, die Beweissicherung sowie die Dokumentation der Umstände der Ingewahrsamnahme und der getroffenen Maßnahmen ein. Der Kontingentführer wird bei der Umsetzung durch den Rechtsberaterstabsoffizier vor Ort unterstützt. Die Ingewahrsamnahme wird neben dem Operativen Hauptquartier (OHQ) auch über das Einsatzführungskommando an das BMVg und an das IKRK gemeldet. Das IKRK kann die Einrichtungen, die der Unterbringung von in Gewahrsam genommenen Personen dienen, besichtigen. Über die Übergabe zum Zweck der Strafverfolgung entscheidet der EU-Operation -Commander. Die Bundesregierung strebt eine Strafverfolgung in Deutschland nur in Fällen an, in denen gewichtige Rechtsgüter mit hinreichendem Bezug zu Deutschland geschädigt wurden. Der EU-Operation-Commander entscheidet , ob die Personen an die Behörden eines EU-Mitgliedstaats oder eines Drittstaats, der bereit und in der Lage ist, die Strafverfolgung zu übernehmen, übergeben werden. Die Übergabe an Drittstaaten erfolgt auf der Grundlage von Transferabkommen zwischen der EU und den betreffenden Staaten, in denen sich diese zur Einhaltung der einschlägigen Menschenrechts- und rechtsstaatlichen Standards verpflichten. Derartige Abkommen bestehen mit den Seychellen , Mauritius und Tansania. bb) Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei diesem Verfahren ? Wenn ja, wo ist dies der Fall? Aus Sicht der Bundesregierung haben sich die Regelungen und Abläufe bewährt . 19. Welche Fortschritte konnten bisher beim Aufbau insbesondere juristischer und polizeilicher Strukturen und Verfahren im Rahmen von EUCAP Nestor in Somalia gemacht werden (bitte detailliert aufschlüsseln)? a) Welchen Beitrag hat Deutschland hieran bisher geleistet? Die Missionsaktivitäten in Somalia befinden sich noch im Aufbau. Eine Bewertung kann daher zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Das erste Büro der Mission in Hargeisa (Somaliland) wurde am 12. März 2014 offiziell eröffnet. Drucksache 18/1326 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Hält die Bundesregierung sowohl die judikativen als auch die exekutiven Strukturen und Verhältnisse in Somalia für ausreichend, um der Piraterie verdächtige Personen an Somalia zu überstellen? aa) Wenn ja, aus welchen Gründen ist sie dieser Ansicht? bb) Wenn nein, welchen Verbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung ? Von der EU bzw. von deutscher Seite werden keine der Piraterie verdächtige Personen nach Somalia überstellt. Das UNODC unterstützt seit mehreren Jahren den Aufbau und die Einrichtung von Strafvollzugsanstalten in Somalia (Somaliland und Puntland), in denen die menschenrechtlichen Mindeststandards gewährleistet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 20. Mit welchen Herausforderungen ist die zivil-militärische Ausbildungsmission EUCAP Nestor konfrontiert, und inwiefern haben sich das Missionsdesign und der Gesamtansatz der Mission bewährt? Wo gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Änderungsbedarf? Der regionale Ansatz der Mission ist vergleichsweise ambitioniert. Entscheidend für den Missionserfolg ist der politische Wille der Partnerstaaten, das Angebot „Beratung und Ausbildung“ zu nutzen, sowie das Vorhandensein entsprechender absorptionsfähiger Strukturen. Auch für die im Zuge der strategischen Überprüfung der Mission beschlossene Verschiebung der Priorität auf Somalia und den Aufbau nachhaltiger Kapazitäten in den Bereichen maritime Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit bleibt die Sicherheitslage die größte Herausforderung. Daher ist jeder Entwicklungsschritt der Mission an die Erfüllung konkreter Voraussetzungen gebunden und wird von den Mitgliedstaaten eng begleitet. Die Bundesregierung unterstützt diesen Ansatz. 21. Hat sich die Ausbildungsmission EUTM Somalia aus Sicht der Bundesregierung bewährt, und welche konkreten und belegbaren Anhaltspunkte hat sie hierfür? Als Teil des „Strategischen Rahmens für das Horn von Afrika“ der Europäischen Union leistet EUTM Somalia einen wesentlichen Beitrag im Bereich der Sicherheitssektorreform bei der Unterstützung des Aufbaus der somalischen Streitkräfte und fördert dadurch die nachhaltige Befriedung und Stabilisierung Somalias und der weiteren Region. In den bisherigen Ausbildungsdurchgängen der Mission in der Republik Uganda sind bis Ende 2013 insgesamt rund 3 600 somalische Soldaten, davon rund 120 Ausbilder, ausgebildet worden. Am 5. April 2014 haben weitere 34 Soldaten nach Abschluss des ersten Ausbildungskurses in Mogadischu die Qualifikation zum Ausbilder erlangt. Diese Einheiten bilden den Kern der somalischen Streitkräfte. Der Erfolg der Ausbildungstätigkeiten von EUTM Somalia lässt sich für die Bundesregierung bislang hauptsächlich aus den Berichten der Mission sowie den Eindrücken aus Gesprächen mit Vertretern der somalischen Streitkräfte und den an ihrer Seite im Einsatz agierenden AMISOM-Kräften bewerten. Demnach handelt es sich bei den von EUTM Somalia ausgebildeten Soldaten um im Vergleich hoch motivierte, disziplinierte und fähige Einheiten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1326 22. Trifft es zu, dass ein Teil der ausgebildeten Kämpferinnen und Kämpfer nach abgeschlossener Ausbildung zu irregulären Gruppen übergelaufen sind und sich nicht in die Befehlsstrukturen einer durch die somalische Regierung kontrollierten Armee integriert haben? Falls ja, hat die Bundesregierung Informationen über den möglichen zahlenmäßigen Umfang dieser Deserteure? Es liegen der Bundesregierung keine Berichte über während oder nach ihrer Ausbildung durch EUTM Somalia desertierte somalische Soldaten vor. 23. Trifft es zu, dass eine Reihe von Kämpferinnen und Kämpfern, die für die Ausbildung durch EUTM Somalia rekrutiert worden sind, nur einzelnen tribalen Gruppierungen bzw. Clans angehören? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Die Auswahl der auszubildenden Soldaten liegt in der alleinigen Zuständigkeit der somalischen Regierung. Der Bundesregierung liegen hierüber keine belastbaren Erkenntnisse vor. 24. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit eine möglicherweise einseitige Rekrutierungspraxis im Rahmen von EUTM Somalia vermieden wird? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. 25. Inwiefern sind die Entlohnung, hinreichende Ausrüstung, Verpflegung, Unterbringung und ein fortlaufendes Training sowohl der auszubildenden Rekrutinnen und Rekruten im Rahmen von EUTM Somalia als auch der fertig ausgebildeten Soldatinnen und Soldaten nach Kenntnis der Bundesregierung gesichert, und welche belastbaren Informationen hat die Bundesregierung hierzu? Wie hoch ist der monatliche Sold eines Rekruten im Rahmen von EUTM Somalia, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung der eines fertig ausgebildeten somalischen Soldaten, und wie hoch ist dieser Sold nach Kenntnis der Bundesregierung verglichen mit einem monatlichen Durchschnittsgehalt ? Die Entscheidung über Ausrüstung, Verpflegung, Unterbringung und gegebenenfalls anschließende Ausbildung liegt in der alleinigen Zuständigkeit der somalischen Regierung. Nach vorliegenden Informationen der Bundesregierung erhalten die von EUTM Somalia ausgebildeten Soldaten ein Gehalt von 100 USDollar im Monat, welches der somalischen Regierung durch die Vereinigten Staaten von Amerika zweckgebunden zur Verfügung gestellt wird. Belastbare Informationen über ein monatliches Durchschnittseinkommen in Somalia liegen der Bundesregierung nicht vor. Ein solches, zumal regelmäßiges Einkommen erzielen dort nach Einschätzung der Bundesregierung nur wenige Menschen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333