Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 3. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13262 18. Wahlperiode 07.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Caren Lay, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13159 – Initiativen zur Lösung der Leerstandsproblematik bei Kleingärten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In schrumpfenden und ländlichen Regionen ist seit einigen Jahren ein massiver Nachfragerückgang bei Kleingärten zu beobachten, der die Kleingartenanlagen und die Kleingartenverbände vor bedeutende Probleme stellt und die Erfüllung ihrer städtebaulichen, ökologischen und sozialen Funktion gefährdet. Allein in Sachsen-Anhalt sind nach Angaben des Landesverbandes der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e. V. aktuell 19 815 Parzellen mit einer Fläche von 944 ha ungenutzt . Grund dafür seien demografische Veränderungen in Deutschland, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Leerstandsproblematik bei Kleingartenanlagen“ (Bundestagsdrucksache 18/10355) der Fraktion DIE LINKE. Die Bundesregierung befinde sich in Gesprächen mit dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. zur Weiterentwicklung des Kleingartenwesens. In ihrer Vorbemerkung der Antwort unterstrich die Bundesregierung die „unverzichtbare Bedeutung“ des Kleingartenwesens für das Stadtleben. Zudem verwies sie auf die Studie „Bewältigung der Leerstandsproblematik in Kleingartenanlagen in strukturschwachen Regionen“ von 2013 und entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Zusammenlegung der beiden Stadtumbauprogramme Ost und West. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Urbanes Grün ist ein prägendes Element unserer Städte und ein wichtiges Stück Baukultur. Es gliedert und gestaltet Groß-, Mittel- und Kleinstädte in wachsenden wie in schrumpfenden Regionen und übernimmt dort vielfältige Funktionen für eine nachhaltige Stadt. Urbane Gärten stellen eine große Ressource an städtischen Grünräumen dar und erfüllen insgesamt wichtige gemeinnützige, soziale und ökologische Funktionen. Neben den klassischen Kleingartenanlagen entstehen seit einigen Jahren Gemeinschaftsgärten , viele davon sind bereits jetzt als halböffentliche Räume auch für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13262 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die Allgemeinheit zugänglich. Kleingartenanlagen sind rechtlich über das Bundeskleingartengesetz geschützt. Bei Gemeinschaftsgärten empfiehlt der Bund den Kommunen, mit Flächeneigentümern und Nutzern Absprachen zur Nutzungsdauer zu treffen. Der Handlungsleitfaden „Gemeinschaftsgärten im Quartier“ bietet Anregungen und Empfehlungen für Kommunen, wie sie die Rahmenbedingungen für Gemeinschaftsgärten verbessern können. Zudem wird der Bund Kleingärten und Gemeinschaftsgärten in ihren sozialen und ökologischen Funktionen stärken und sich für eine naturnahe Bewirtschaftung und die Bewahrung der Kulturpflanzen-, Sorten- und Zierpflanzenvielfalt einsetzen . 1. Wie viele Kleingartenvereine existieren nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in den Bundesländern (bitte entsprechend aufführen)? Die Bundesregierung führt keine Statistik zum Kleingartenwesen. Über statistische Angaben verfügt nur der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG). Die knapp eine Million Kleingartenpächter sind in 20 Landesverbänden unter dem Dach des BDG organisiert. Fünf Millionen Menschen nutzen einen Kleingarten (Pächter, Familie, Freunde). Es gibt fast 14 000 Vereine und 515 Verbände (Stadt-, Kreis-, Bezirks-, Regional- und Territorialverbände) Landesverbände Vereine Baden-Württemberg 119 Bayern 165 Berlin 738 Brandenburg 1.324 Braunschweig (Niedersachsen) 305 Bremen 112 Hamburg 311 Hessen 362 Mecklenburg-Vorpommern 951 Niedersachsen 307 Ostfriesland (Niedersachsen) 14 Rheinland (Nordrhein-Westfalen) 58 Rheinland-Pfalz 109 Saarland (Bezirksgruppen) 3 Sachsen 3.758 Sachsen-Anhalt 1.750 Schleswig-Holstein 200 Thüringen 1.461 Westfalen-Lippe (Nordrhein-Westfalen) 780 Verband Baden-Württemberg 148 (Quelle: www.kleingarten-bund.de; Stand 25.07.2017) Drucksache 18/13262 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13262 2. Wie haben sich die Mitgliederzahlen bei Kleingartenvereinen seit 1990 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahr, Bundesland und Mitgliedern aufführen)? 3. Wie hat sich die Anzahl der Gartenparzellen in den Bundesländern seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte entsprechend auflisten )? 4. Wie hat sich die Anzahl der genutzten Gartenparzellen in den Bundesländern seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte entsprechend auflisten)? Die Fragen 2, 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung führt keine Statistik zum Kleingartenwesen. Dem für das Kleingartenwesen zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) liegen aufgrund von Studien Zahlen für die Jahre 1990, 1997 und 2006 vor. 1990 gab es etwa 1,3 Mio. Kleingärten (850 000 in den neuen Bundesländern; 450 000 in den alten Bundesländern); 1997 gab es etwa 1,06 Mio. Kleingärten (610 000 in den neuen Bundesländern; 450 000 in den alten Bundesländern); 2006 gab es etwa 1,012 Mio. Kleingärten (bundesweit). Nach Angaben des BDG gibt es 2017 bundesweit knapp 1 Million Kleingärten. (Stand: 25. Juli 2017). Mit der rückläufigen Zahl der Kleingärten vermindert sich auch die Zahl der Vereine . 5. Wie hat sich der Leerstand bei Kleingärten in den Bundesländern seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahr, Bundesland, ungenutzter Fläche und ungenutzten Parzellen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine bundesweiten Daten vor. Seit dem Jahr 2010 gibt es vermehrten Leerstand in den strukturschwachen Regionen. Deshalb wurde im Jahr 2013 die Studie „Bewältigung der Leerstandsproblematik in Kleingartenanlagen in strukturschwachen Regionen“ veröffentlicht. Danach gab es bundesweit etwa 45 000 leerstehende Parzellen (4 bis 5 Prozent der Gesamtgartenanzahl ). Der Leerstand befand sich überwiegend in den neuen Bundesländern, zum Beispiel in Sachsen-Anhalt 12 Prozent; bei den übrigen neuen Bundesländern sowie in Schleswig-Holstein und Niedersachsen lag der Leerstand bei 5 bis 6 Prozent. 6. Wie ist der Stand bei der Zusammenführung der Stadtumbauprogramme? 7. Inwieweit hat der Bund mit den Ländern die Zusammenführung mit der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2017 umgesetzt? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13262 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13262 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Bund hat die Zusammenführung der beiden Stadtumbauprogramme dem Koalitionsvertrag entsprechend umgesetzt. Dazu hat der Bund gemeinsam mit den Ländern die Zusammenführung zu einem gemeinsamen Stadtumbauprogramm mit der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2017 vollzogen, die am 2. Mai 2017 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus hat der Bund bereits im Januar 2017 eine neue Bundestransferstelle Stadtumbau eingerichtet, die nun bundesweit für den Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zuständig ist. 8. Wie viele leerstehende Kleingartenparzellen wurden seit 2010 in den Bundesländern zurückgebaut? 9. Wie viele Kleingartenvereine mussten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund zurückgehender Mitgliederzahlen und hoher Kosten für den Rückbau leerstehender Parzellen Insolvenz anmelden? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor. Auch der BDG verfügt über keine Zahlen. 10. Welche Möglichkeiten für öffentliche Zuschüsse oder Förderungen beim Rückbau ungenutzter Parzellen existieren, und in welcher Höhe können Kleingartenvereine dadurch jeweils finanzielle Unterstützung beantragen? Die Anpassung und der Umbau von Kleingartenanlagen sind in allen Programmen der Städtebauförderung grundsätzlich förderfähig, das heißt auch im neuen Programm „Zukunft Stadtgrün“. Vorrausetzungen sind unter anderem das Vorliegen eines städtebaulich relevanten Missstandes sowie die Belegenheit in einem Fördergebiet der Städtebauförderung. Über die Förderung innerhalb eines Städtebauförderprogramms entscheiden auf Antrag der Städte und Gemeinden die Länder. 11. Haben die Gespräche zwischen der Bundesregierung und dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. zur Weiterentwicklung des Kleingartenwesens stattgefunden, und wenn ja, welche Ergebnisse hatten die Gespräche ? Wenn nein, warum nicht, und wann sollen sie stattfinden? Es haben Gespräche zwischen dem BMUB und dem BDG zur Weiterentwicklung des Kleingartenwesens stattgefunden. Das BMUB setzt sich auch weiterhin für die Erhaltung und Förderung des Kleingartenwesens in Deutschland ein. Die Ergebnisse fanden Eingang in das vom BMUB initiierte und vergebene Forschungsprojekt „Kleingärten im Wandel“. Der BDG ist am Forschungsprojekt fachlich beteiligt. 12. Welche Initiativen zur Lösung der Leerstandsproblematik bei Kleingärten hat die Bundesregierung seit 2013 unternommen, und welche Ergebnisse hatten diese jeweils? Im Jahr 2013 hat das damalige Bundesbauministerium die Studie „Bewältigung der Leerstandsproblematik in Kleingartenanlagen in strukturschwachen Regionen “ veröffentlicht. Der BDG wurde gebeten, seine Landesverbände über die Ergebnisse zu informieren. Drucksache 18/13262 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13262 Auf der Bund-Länder-Besprechung zur Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2017 am 27. Oktober 2016 in Berlin wurden die Länder nochmals auf die Förderfähigkeit von Kleingartenanlagen im Rahmen der Städtebauförderung hingewiesen (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 10). Am 8. Mai 2017 hat Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks das Weißbuch „Stadtgrün“ vorgestellt. Das Weißbuch widmet sich auch dem Kleingartenwesen. Viele Kleingartenanlagen sind bereits Teil des öffentlichen Grüns, da sie allgemein zugänglich sind. Trotzdem besteht das Bemühen, die Gärten noch stärker mit den städtischen Grünflächen zu vernetzen. Bei dem Forschungsfeld „Green Urban Labs“ im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus des BMUB erarbeiten Modellkommunen bis 2020 neue Ansätze, innovative Ideen und kreative Konzepte der Grünentwicklung im urbanen Raum. Dabei werden auch neue gärtnerische Nutzungsformen, wie zum Beispiel Kleingartenparks, erprobt . 13. Plant die Bundesregierung weitere Initiativen zur Lösung der Leerstandsproblematik bei Kleingärten, und wenn ja, um welche handelt es sich? Wenn nein, warum nicht? Das BMUB hat die Untersuchung „Kleingärten im Wandel“ beauftragt. Darin geht es unter anderem um die Dokumentation der aktuellen Situation im Kleingartenwesen und um die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kleingärten, aber auch um die Entwicklung neuer Gartenformen. Die Leerstandsproblematik ist ein Teil der Untersuchung. 14. Wie viele Projekte im Bereich Urban Gardening sind der Bundesregierung bekannt (bitte entsprechend nach Projekt, Bundesland, Kreis auflisten)? Die Bandbreite von Urban Gardening Projekten ist sehr groß. Es existiert keine bundesweite amtliche Statistik. Einen Überblick gibt die auf der Internetseite der Stiftungsgemeinschaft anstiftung & ertomis erfassten Projekte urbaner Gärten, die sich dort registrieren lassen (aktuell 619 Projekte, Stand: 24. Juli 2017; siehe http://anstiftung.de/urbane-gaerten/gaerten-im-ueberblick). Es ist davon auszugehen , dass noch mehr Projekte existieren, die dort nicht erfasst sind. 15. Wie viele Projekte im Bereich Urban Gardening werden durch Bundesfördermittel in welcher Höhe finanziert? Die im Rahmen der Verbändeförderung des BMUB unterstützten Projekte sind nachfolgend aufgeführt (siehe Anlage). Eine bundesweite Auflistung von durch den Bund im Rahmen der Städtebauförderung unterstützten Urban Gardening Projekten existiert nicht. 16. Betrachtet die Bundesregierung die „Urban Gardening“-Bewegung als eine Möglichkeit, beispielsweise durch das Bereitstellen leerer Parzellen, dem Parzellenleerstand entgegenzuwirken und Menschen für das Kleingartenwesen zu begeistern? Kleingartenparzellen eignen sich auch als Räume für Urban Gardening Projekte und es besteht grundsätzlich auch für Anlagen mit mangelnder Nachfrage die Möglichkeit, durch solche Projekte eine neue Belebung zu erfahren. Hierfür sind, neben den in Frage 15 angesprochenen Fördermöglichkeiten, engagierte Gärtne- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13262 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13262 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode rinnen und Gärtner, Kooperationspartner wie zum Beispiel Schulen und Kindergärten sowie die Unterstützung und Beratung durch die Kleingärtenverbände und Kommunen wichtige Erfolgsfaktoren. 17. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, durch gezielte Förderungen der „Urban Gardening“-Bewegung mehr Mitglieder für die Kleingartenvereine zu gewinnen und so zu deren Erhalt beizutragen? Es existiert kein gesondertes Programm des Bundes zur Förderung von Urban Gardening Projekten. Projekte urbaner Gärten können jedoch mittelbar mit Fördermitteln des Bundes unterstützt werden, so zum Beispiel über die Programme der Städtebauförderung im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen (Zuständigkeit der Länder) oder bei Modellprojekten mit bundesweiter Ausstrahlung durch die Verbändeförderung des BMUB. 18. Beabsichtigt die Bundesregierung, leerstehende Parzellen an Einrichtungen mit Außenplatzbedarf, beispielsweise Kindertagesstätten, Senioren- und Seniorinnenheimen etc., zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Es liegt in der Zuständigkeit der Länder und Gemeinden sowie Kleingartenvereine über die Verpachtung von Kleingärten und deren Nutzung zu entscheiden. Die Bundesregierung hat rechtlich keinen Einfluss auf die Vergabe von Kleingärten . Drucksache 18/13262 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13262 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333