Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13263 18. Wahlperiode 07.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13115 – Bilanz der Liegenschaftspolitik der Bundesregierung 2013 bis 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit den Liegenschaften und Wohnungen im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und anderer Bundesbehörden und bundeseigener Unternehmen ist der Bund einer der größten Immobilieneigentümer in Deutschland . Die Liegenschaftspolitik des Bundes hat daher einen erheblichen Einfluss auf die Immobilien- und Mietpreisentwicklung sowie auf die Wohnraumversorgung und Stadtentwicklung vor Ort. Hohe Grundstückspreise sind die größte Hürde für den Neubau dringend benötigter bezahlbarer Wohnungen. Der bundesweite Bedarf an bezahlbaren Wohnungen wird in Studien auf mehr als 4 Millionen geschätzt (vgl. Pestel Institut, 2015). Gleichzeitig geht durch die in Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten rapide steigenden Mieten weiterer bezahlbarer Wohnraum verloren . Doch anstatt den öffentlichen Bestand an Liegenschaften und Wohnungen zu nutzen, um dämpfend auf die Miet- und Grundstückspreisentwicklung einzuwirken und den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hält der Bund an seiner Privatisierungspolitik fest. § 1 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) sowie § 63 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verpflichten die BImA, Grundstücke, Gebäude und Wohnungen zum vollen Marktwert zu veräußern. Selbst an Kommunen und deren Wohnungsunternehmen , die durch den Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 21. März 2012 eine Erstzugriffsoption auf ehemals militärisch genutzte Konversionsliegenschaften haben, darf die BImA Liegenschaften und Wohnungen nur zum vollen Wert verkaufen. Besonders in angespannten Wohnungsmärkten, in denen die Mietentwicklung für viele Menschen zu einem existenziellen Problem wird, verschärft die BImA durch ihre Geschäftspraxis die vorhandenen Problemlagen. Die schwarz-rote Koalition ist mit dem Versprechen angetreten, „mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen, wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer lebendigen Stadt, eine verbilligte Abgabe von Grundstücken“ zu realisieren (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode). Tatsächlich hat die Koalition am 6. Mai 2015 mit der „Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von Konversionsgrundstücken (VerbRKonv)“, die am 25. November 2015 mit der „Richtlinie Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13263 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR)“ auf potenziell alle Liegenschaften der BImA ausgeweitet wurde, Ausnahmen von der Verwertung zum Höchstgebot zugelassen. Insbesondere von der Möglichkeit, Grundstücke verbilligt für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus abzugeben, wurde seitdem nur unzureichend Gebrauch gemacht. Eine Abkehr von einer Liegenschaftspolitik , die vordringlich auf die Haushaltskonsolidierung ausgerichtet ist, hin zu einer aktiven, an sozial-, wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten orientierten Bodenpolitik, ist somit nicht zu erkennen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung geht davon aus, dass mindestens 350 000 neue Wohnungen pro Jahr benötigt werden. Den Schätzungen, dass 4 Millionen zusätzliche bezahlbare Wohnungen oder gar 4 Millionen zusätzliche öffentlich geförderte Wohnungen erforderlich seien, schließt sich die Bundesregierung nicht an. Diese Schätzungen werden als zu hoch bewertet, weil sie nicht berücksichtigen, wie viele Haushalte mit niedrigem Einkommen (auch in Städten und Ballungsräumen) bereits über bezahlbare Wohnungen verfügen, die nicht öffentlich gefördert sind. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verfügt lediglich über einen Bestand von rund 37 000 Wohnungen – und somit nur über 0,1 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes in Deutschland. Der Bund leistet durch die verbilligte Abgabe von Grundstücken der BImA einen Beitrag zur Schaffung von Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnungsbau . Die Zahl der Grundstücke des Bundes, die nicht mehr für Aufgaben des Bundes benötigt werden und für den Wohnungsbau geeignet sind, ist jedoch begrenzt. Auch verfügt die BImA nicht flächendeckend in allen Bundesländern über potenziell für den Wohnungsbau geeignete bzw. nachgefragte Grundstücke. Vielmehr ist der verfügbare Bestand geeigneter bebaubarer Liegenschaften in Ballungsgebieten deutlich begrenzt und kann nur punktuell, nicht aber systemisch für Entlastung sorgen. Die „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR)“ wurde vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 11. November 2015 gebilligt. Die notwendigen Planungen und Entscheidungsprozesse innerhalb der Gebietskörperschaften zu Bauvorhaben des sozialen Wohnungsbaus und die erforderlichen oftmals komplexen Abstimmungsprozesse benötigen regelmäßig eine längere Vorlaufzeit. Die BImA ist jedoch zuversichtlich, dass sich die Anzahl der Verkäufe mit gewährten Verbilligungen noch deutlich steigert. Das Verwaltungsverfahren wie auch die VerbR unterliegen zudem einer stetigen Prüfung, wie Hemmnisse in der Praxis beseitigt werden können und welche Nachjustierungen erforderlich sind. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zur Beantwortung der Kleinen Anfrage eine Ressortabfrage durchgeführt. Aufgrund des umfangreichen Fragenkatalogs zu einer Vielzahl von Daten bei einer großen Anzahl von Behörden/Institutionen sowie sonstigen Stellen, insbesondere zu den Fragen 8 und 9, die in der abgefragten hohen Detailtiefe und Form nicht vorgehalten werden, hat die Bundesregierung eine entsprechende Fristverlängerung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage erbeten. Diese Fristverlängerung ist nicht gewährt worden. Eine lückenlose Darstellung dieser vielfältigen Daten und deren umfangreiche Zusammenstellung war daher in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nur eingeschränkt möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13263 1. Wie viele Liegenschaften und Wohnungen befinden sich aktuell im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (bitte nach Bundesländern und Anzahl der Wohnungen insgesamt sowie der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen aufschlüsseln)? Die Anzahl der Liegenschaften und Wohnungen im Besitz der BImA zum Stand 28. Juli 2017 ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht: Liegenschaften davon Wohnliegenschaften Anzahl Wohnungen Baden-Württemberg 1.125 301 4.538 Bayern 1.201 109 5.416 Berlin 737 252 4.816 Brandenburg 1.340 46 1.542 Bremen 74 10 116 Hamburg 111 16 213 Hessen 541 94 2.500 Mecklenburg- Vorpommern 1.412 87 2.822 Niedersachsen 2.908 311 2.871 Nordrhein-Westfalen 2.129 268 5.034 Rheinland-Pfalz 622 78 2.417 Saarland 110 21 634 Sachsen 1.051 53 1.760 Sachsen-Anhalt 1.790 10 185 Schleswig-Holstein 1.042 89 546 Thüringen 885 30 1.185 Gesamt: 17.078 1.775 36.595 Die BImA verfügt über keinen mietpreisgebundenen Wohnraum im Sinne des Wohnungsbindungsgesetzes. Wohnungen werden im Rahmen der Wohnungsfürsorge , die eine freiwillige Leistung des Bundes darstellt, zunächst dem wohnungsfürsorge -berechtigten Personenkreis zur Anmietung angeboten. 2. Wie viele Liegenschaften und Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurden seit Beginn der 18. Legislaturperiode verkauft, und für wie viele ist aktuell der Verkauf geplant oder im Prozess (bitte nach Jahren, Bundesländern und Anzahl der Wohnungen aufschlüsseln)? Grundsätzlich unterliegt die regelmäßig mehrjährige Verkaufsplanung und Ausgestaltung des Verkaufsportfolios im Hinblick auf wechselnde Marktgegebenheiten permanenten Veränderungen und Anpassungen der Verkaufsobjekte und der Verkaufszeitpunkte. Bei den geplanten Verkäufen handelt es sich mithin nicht um eine abschließende statische Auflistung, sondern um eine dynamische Zusammenstellung , die kurzfristige Änderungen (beispielsweise durch zeitliche Verschiebungen , aktualisierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen oder Neuaufnahmen von Verkaufsfällen aus dem gesamten verwertbaren Liegenschaftsbestand) erfahren kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13263 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die BImA hat seit Beginn der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages (Zeitraum 22. Oktober 2013 bis 30. Juni 2017) rund 5 696 Liegenschaften veräußert . 1 060 Verkaufsfälle betrafen Wohnhäuser mit insgesamt 7 054 Wohnungen. 22. Oktober - 31. Dezember 2013 Bundesland Verkaufte Liegenschaften ohne Wohnungen Verkaufte Liegenschaften mit Wohnungen Anzahl verkaufte Liegenschaften Anzahl Wohnungen Baden-Württemberg 7 1 8 1 Bayern 24 3 27 6 Berlin 7 6 13 17 Brandenburg 42 1 43 3 Bremen 3 0 3 0 Hamburg 5 0 5 0 Hessen 13 0 13 0 Mecklenburg-Vorpommern 29 4 33 46 Niedersachsen 20 27 47 28 Nordrhein-Westfalen 17 42 59 151 Rheinland-Pfalz 13 1 14 26 Saarland 0 0 0 0 Sachsen 18 0 18 0 Sachsen-Anhalt 30 0 30 0 Schleswig-Holstein 19 7 26 13 Thüringen 17 0 17 0 Gesamt 264 92 356 291 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13263 2014 Bundesland Verkaufte Liegenschaften ohne Wohnungen Verkaufte Liegenschaften mit Wohnungen Anzahl verkaufte Liegenschaften Anzahl Wohnungen Baden-Württemberg 41 18 59 36 Bayern 53 17 70 176 Berlin 39 23 62 54 Brandenburg 194 5 199 5 Bremen 2 1 3 1 Hamburg 7 0 7 0 Hessen 45 19 64 696 Mecklenburg-Vorpommern 117 4 121 7 Niedersachsen 121 50 171 92 Nordrhein-Westfalen 60 155 215 345 Rheinland-Pfalz 34 8 42 227 Saarland 3 0 3 0 Sachsen 104 1 105 48 Sachsen-Anhalt 225 2 227 2 Schleswig-Holstein 28 9 37 23 Thüringen 133 0 133 0 Gesamt 1.206 312 1518 1.712 2015 Bundesland Verkaufte Liegenschaften ohne Wohnungen Verkaufte Liegenschaften mit Wohnungen Anzahl verkaufte Liegenschaften Anzahl Wohnungen Baden-Württemberg 28 21 49 154 Bayern 84 13 97 836 Berlin 27 22 49 185 Brandenburg 192 8 200 43 Bremen 12 0 12 0 Hamburg 6 0 6 0 Hessen 39 10 49 147 Mecklenburg-Vorpommern 136 2 138 45 Niedersachsen 85 112 197 138 Nordrhein-Westfalen 64 142 206 264 Rheinland-Pfalz 46 3 49 17 Saarland 8 0 8 0 Sachsen 136 2 138 2 Sachsen-Anhalt 263 4 267 13 Schleswig-Holstein 48 16 64 17 Thüringen 130 0 130 0 Gesamt 1.304 355 1659 1.861 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13263 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2016 Bundesland Verkaufte Liegenschaften ohne Wohnungen Verkaufte Liegenschaften mit Wohnungen Anzahl verkaufte Liegenschaften Anzahl Wohnungen Baden-Württemberg 55 10 65 1.098 Bayern 67 16 83 901 Berlin 13 12 25 12 Brandenburg 135 7 142 12 Bremen 8 1 9 18 Hamburg 9 1 10 1 Hessen 37 4 41 342 Mecklenburg-Vorpommern 147 4 151 88 Niedersachsen 46 55 101 106 Nordrhein-Westfalen 73 79 152 136 Rheinland-Pfalz 30 2 32 5 Saarland 8 1 9 2 Sachsen 120 2 122 7 Sachsen-Anhalt 241 3 244 3 Schleswig-Holstein 54 11 65 13 Thüringen 134 0 134 0 Gesamt 1.177 208 1385 2.744 1. Januar - 30. Juni 2017 Bundesland Verkaufte Liegenschaften ohne Wohnungen Verkaufte Liegenschaften mit Wohnungen Anzahl verkaufte Liegenschaften Anzahl Wohnungen Baden-Württemberg 16 7 23 109 Bayern 33 4 37 48 Berlin 13 3 16 5 Brandenburg 104 4 108 4 Bremen 4 0 4 0 Hamburg 3 1 4 1 Hessen 15 6 21 11 Mecklenburg-Vorpommern 68 10 78 102 Niedersachsen 69 22 91 22 Nordrhein-Westfalen 31 24 55 40 Rheinland-Pfalz 14 1 15 46 Saarland 4 1 5 30 Sachsen 78 0 78 0 Sachsen-Anhalt 125 3 128 11 Schleswig-Holstein 27 7 34 17 Thüringen 81 0 81 0 Gesamt 685 93 778 446 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13263 Die BImA beabsichtigt nach derzeitigen Erkenntnissen, im Jahr 2017 Immobilien aus einem Verkaufsportfolio, das insgesamt rund 2 700 Liegenschaften umfasst, zu veräußern bzw. am Markt zu platzieren. Ob, wann und wie viele dieser Liegenschaften tatsächlich verkauft werden, wird sich an den vorliegenden Gegebenheiten ausrichten (Bedarfssituation, Kontaminationen, nutzungs- und baurechtliche Fragestellungen, Naturschutz usw.). Von diesen für einen Verkauf vorgesehenen Liegenschaften dienen bundesweit rund 100 Liegenschaften Wohnzwecken mit insgesamt rund 800 Wohneinheiten. Hierbei handelt es sich überwiegend um Einfamilienhäuser bzw. um kleinteiligen Bestand mit bis zu max. 7 Wohneinheiten. Die übrigen Wohnliegenschaften befinden sich überwiegend in strukturschwächeren Regionen. Die nachfolgende tabellarische Übersicht der im Jahr 2017 zum Verkauf geplanten Liegenschaften ist als eine „Momentaufnahme“ anzusehen: Bundesland Anzahl Liegenschaften des Verkaufsportfolios über alle Nutzungsarten Wohneinheiten der Wohnliegenschaften Baden-Württemberg 82 31 Bayern 101 108 Berlin 71 18 Brandenburg 372 52 Bremen 6 27 Hamburg 12 5 Hessen 31 57 Mecklenburg-Vorpommern 412 122 Niedersachsen 176 288 Nordrhein-Westfalen 135 30 Rheinland-Pfalz 15 0 Saarland 6 30 Sachsen 313 2 Sachsen-Anhalt 561 8 Schleswig-Holstein 135 35 Thüringen 292 10 Gesamt 2.720 823 3. Welche Verkaufserlöse hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben seit Beginn der 18. Legislaturperiode durch die Veräußerung von Wohnimmobilien , von gewerblich genutzten Immobilien sowie von Grundstücken erzielt (bitte nach Jahren, Bundesländern und Immobilienkategorien aufschlüsseln )? Die BImA hat seit Beginn der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages Erlöse in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro erzielt. Hiervon entfielen Verkaufserlöse in Höhe von rund 578 Mio. Euro auf Wohnimmobilien, rund 158 Mio. Euro auf die Veräußerung von gewerblichen Immobilien und rund 713 Mio. Euro auf die Veräußerung von Grundstücken ohne Wohnbezug. Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13263 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. An welche Käufergruppen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben seit Beginn der 18. Legislaturperiode Liegenschaften und Wohnungen veräußert (bitte prozentual nach Verkauf an Kommunen bzw. kommunale Unternehmen , Genossenschaften, Privatpersonen, Kapitalgesellschaften und Sonstige aufschlüsseln)? Hinsichtlich der Käufergruppen führt die BImA keine Statistik in der erbetenen Detailtiefe. Eine manuelle Auswertung der Daten war in der zur Beantwortung verfügbaren Zeit nicht möglich. 5. Welche waren seit Beginn der 18. Legislaturperiode die zehn größten Käuferinnen bzw. Käufer von Liegenschaften und Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, gemessen an der Zahl der erworbenen Wohnungen ? Beim Verkauf von Wohnungen aus Bundesbesitz ist das im Grundstücksverkehr geschäftsübliche Interesse am Vertrauensschutz und damit einhergehend das durch Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) geschützte Recht auf Wahrung von Betriebs - und Geschäftsgeheimnissen der Kaufvertragspartner zu berücksichtigen (BVerfGE 115, 205 [229]). Die Veröffentlichung eines Grundstücksgeschäfts kann Rückschlüsse auf geschäftliche Absichten oder die wirtschaftliche Situation eines Erwerbers zulassen, an deren Geheimhaltung dieser ein legitimes Interesse hat. Bei der Veräußerung von Liegenschaften handeln die betreffenden Institutionen des Bundes (beispielsweise die BImA) und ihre Vertragspartner nach kaufmännischen Grundsätzen. Vor diesem Hintergrund müssen auch die unter Kaufleuten üblichen Regeln und Gebräuche respektiert werden. Dazu zählt u. a. die Bewahrung von Stillschweigen über die in Kaufverträgen getroffenen Vereinbarungen . Unabhängig von der Frage der Berechtigung, sich auf Grundrechte und damit den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu berufen, gibt es daneben legitime Geheimhaltungsinteressen auch öffentlich-rechtlicher Körperschaften , wenn sie wie Private als Wettbewerber am Rechtsverkehr teilnehmen. Weiterhin ist grundsätzlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Erwerber zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 65, 1 [41 f.]. Danach kann der Betroffene grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt. Informationen über fiskalische Rechtsgeschäfte unterliegen – zumindest im Hinblick auf die beteiligten Erwerber, seien es Privatpersonen oder gewerblich Handelnde – auch dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung sowie dem Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. In der zur Beantwortung verfügbaren Zeit war es nicht möglich, das Einverständnis der Käufer zur Veröffentlichung einzuholen. 6. Bei wie vielen Immobilienverkäufen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind seit Beginn der 18. Legislaturperiode Gebietskörperschaften (oder Unternehmen im mehrheitlichen Eigentum von Gebietskörperschaften ) von Privatpersonen oder Kapitalgesellschaften überboten worden? Eine entsprechende Aufstellung wird bei der BImA nicht vorgehalten. Eine manuelle Nacherfassung für den erbetenen Zeitraum seit Beginn der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages war in der zur Beantwortung verfügbaren Zeit nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13263 7. Wie hoch war in diesen Fällen die summierte Differenz zwischen den Geboten der Gebietskörperschaften (oder der Unternehmen im mehrheitlichen Eigentum von Gebietskörperschaften) und den Verkaufspreisen? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Welche Bundesämter, Bundesanstalten und sonstigen Behörden und Institutionen des Bundes sowie privatwirtschaftliche Unternehmen im Mehrheitsbesitz des Bundes verfügen neben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über Liegenschaften und Wohnungen, die der Bund zur Erfüllung seiner Aufgaben nicht weiter benötigt (bitte nach Bundesländern, Anzahl der Wohnungen sowie Einrichtungen des Bundes bzw. privatwirtschaftlichen Unternehmen im Mehrheitsbesitz des Bundes aufschlüsseln)? Bundesland Einrichtung des Bundes Liegenschaft/ Anzahl Wohnungen Übergabe an BImA geplant ja/nein Hessen KfW Bankengruppe 3/25 nein Berlin KfW Bankengruppe 4/11 nein Bayern Deutsche Bundesbank 1/8 nein Bremen Deutsche Bundesbank 1/11 nein Hessen Deutsche Bundesbank 1/6 nein Rheinland-Pfalz Deutsche Bundesbank 1/3 nein Sachsen Deutsche Bundesbank 1/7 nein Schleswig-Holstein Deutsche Bundesbank 1/6 nein Auf die Vorbemerkung wird ergänzend verwiesen. 9. Wie gehen die unter Frage 8 genannten Einrichtungen des Bundes grundsätzlich mit den Liegenschaften und Wohnungen in ihrem Besitz um? a) Für welche Liegenschaften und Wohnungen ist eine Übertragung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geplant, und wenn ja, wann? Für die KfW Bankengruppe sowie die Deutsche Bundesbank wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Bei der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) sind keine Übertragungen von Liegenschaften und Wohnungen auf die BImA geplant. b) Werden Liegenschaften und Wohnungen selbstständig veräußert, und wenn ja, auf welchem Wege, nach welchen Grundsätzen, und auf welcher regulierenden Grundlage? Die Liegenschaften der KfW Bankengruppe werden nach internen Regularien veräußert. Der Verkaufspreis orientiert sich am Marktpreis. Die Deutsche Bundesbank nimmt die Veräußerung ihrer Liegenschaften auf der Grundlage der Bundeshaushaltsordnung (BHO) selbstständig vor. Das in diesem Zusammenhang durchgeführte Bieterverfahren entspricht dem Vorgehen der BImA. Durch die LMBV werden Liegenschaften im Wesentlichen durch öffentliche Ausschreibungen unter Beachtung der aktuellen Verkehrswerte veräußert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13263 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Wie viele Liegenschaften und Wohnungen haben diese Einrichtungen des Bundes bzw. privatwirtschaftlichen Unternehmen im Mehrheitsbesitz des Bundes seit Beginn der 18. Legislaturperiode verkauft (bitte nach Jahren, Bundesländern, Einrichtungen des Bundes bzw. privatwirtschaftlichen Unternehmen im Mehrheitsbesitz des Bundes und Anzahl der Wohneinheiten insgesamt sowie der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen aufschlüsseln)? d) Welche Verkaufserlöse haben sie durch die Veräußerung von Immobilien jeweils erzielt (bitte nach Jahren, Bundesländern, Einrichtungen des Bundes oder privatwirtschaftliche Unternehmen im Mehrheitsbesitz des Bundes sowie nach Immobilienkategorien aufschlüsseln)? e) An welche Käufergruppen wurden diese Liegenschaften und Wohnungen seit Beginn der 18. Legislaturperiode veräußert (bitte prozentual nach Verkauf an Kommunen bzw. kommunale Unternehmen, Genossenschaften , Kapitalgesellschaften, Immobilienunternehmen und Sonstige aufschlüsseln )? Die Teilfragen 9c bis 9e werden im Zusammenhang beantwortet. Auf die Anlage 2 wird verwiesen. Die Verkäufe der LMBV erfolgten an Privatpersonen in der Regel zur Eigennutzung. Auf die Vorbemerkung wird ergänzend verwiesen. 10. Wie viele Wohnungen unterhält die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Städten und Gemeinden mit geltender Mietpreisbremse? Die Daten werden bei der BImA nicht vorgehalten und waren in der zur Beantwortung verfügbaren Zeit nicht zu ermitteln. 11. Wie viele Wohnungen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in den Jahren seit 2015 in Städten und Gemeinden mit geltender Mietpreisbremse veräußert (bitte nach Bundesland, Stadt bzw. Gemeinde und Anzahl der Wohnungen aufschlüsseln)? Die Mietpreisbremse ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten und dann – unterschiedlich zeitlich gestaffelt – in den Kommunen umgesetzt worden. Ein entsprechend gestaffeltes Datenmaterial zu den Verkäufen hält die BImA nicht vor. 12. Wie viele Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurden in Gebieten mit geltender Mietpreisbremse zu Mietpreisen vermietet, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als zehn Prozent übersteigen? Die BImA hält zentral kein weiteres Datenmaterial zur Umsetzung der Mietpreisbremse in den Kommuen vor. Sie vermietet alle ihre Wohnungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 556 d BGB. 13. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Neuvermietungsmieten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Jahr 2016 laut Bundestagsdrucksache 18/11684 in Städten wie Bonn, Düsseldorf, Erding, Köln, Mainz, München und Ratingen bis zu 29 Prozent über den durchschnittlichen Nettokaltmieten in BImA- Wohnungen liegen? Nach Maßgabe der BHO vermietet die BImA ihre Wohnungen zum marktüblichen Entgelt und insoweit regelmäßig zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13263 des § 558 Absatz 2 BGB. Aufgrund ihres bundesweit heterogenen Wohnungsbestandes ist diese differenziert zu betrachten. So sind in Ballungsgebieten mit hoher Nachfrage wie z. B. Bonn, Düsseldorf, Köln, München die Vergleichsmieten grundsätzlich deutlich höher als etwa in strukturschwachen Regionen mit geringer Marktnachfrage. 14. Wie ist der Stand der im Rahmen des Hauptstadtvertrags geplanten Übertragung des sogenannten Dragonerareals in Berlin-Kreuzberg an das Land Berlin ? Die Besprechungen zu Einzelheiten der Umsetzung des Hauptstadtfinanzierungsvertrages zwischen der BImA und dem Land Berlin dauern derzeit noch an. 15. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Klage der „Dragonerhöfe GmbH“ gegen die Rückabwicklung es Kaufvertrags über das sogenannte Dragonerareal, und wenn ja, was ist Gegenstand der Klage, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die geplante Übertragung an das Land Berlin sowie auf mögliche Entschädigungszahlungen? Die Dragonerhöfe GmbH hat rechtliche Schritte angekündigt. Das Weitere gilt es insofern hier abzuwarten. 16. Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Unterschreitung des abgegebenen Höchstgebots um ca. 25 Prozent bzw. ca. 1,5 Mio. Euro ein ausreichender Grund, um im Fall Großgörschenstraße in Berlin gerichtlich gegen die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg vorzugehen, und wenn ja, warum? Die angesprochene Liegenschaft ist Gegenstand laufender Verwaltungsverfahren sowie anhängiger Rechtsstreitigkeiten. Einzelheiten unterliegen damit der Vertraulichkeit des andauernden Verwaltungsprozesses. 17. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 26. April 2017 im Fall Großgörschenstraße gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um in sozialen Erhaltungsgebieten die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch die Kommune zum Verkehrswert zu sichern ? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf für eine Änderung der Regelungen zum Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne der Anfrage. Bereits nach geltendem Recht kann die Gemeinde bei Ausübung des Vorkaufrechts nach den §§ 24 ff. BauGB den zu zahlenden Betrag nach dem Verkehrswert des Grundstücks bestimmen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in einer den Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich überschreitet (§ 28 Absatz 3 BauGB). Bei Ausübung des Vorkaufrechts ist die städtebauliche Zielsetzung des Vorkaufrechts zu beachten (vgl. § 26 Nummer 4 BauGB). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13263 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wie viele Liegenschaften wurden gemäß der am 25. November 2015 beschlossenen „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR)“ für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus verkauft, und wie groß war jeweils die Verbilligung (bitte die Anzahl der Wohneinheiten angeben)? Unter Bezug auf das Datum des wirtschaftlichen Übergangs (der deutlich später gelagert sein kann als der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses) hat die BImA zum Stichtag 25. Juli 2017 auf der Grundlage der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 11. November 2015 gebilligten VerbR in acht Fällen Liegenschaften verbilligt für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus zur Schaffung von insgesamt 359 Wohneinheiten verkauft. Dabei wurden Kaufpreisabschläge in Höhe von 7 148 058 Euro vereinbart. Im Einzelnen: lfd. Nr. gewährte Verbilligung Anzahl der Wohneinheiten (WE) 1 450.000 Euro Bestandsbauten mit 18 WE 2 1.050.000 Euro Errichtung von 42 WE 3 120.000 Euro Errichtung von 8 WE 4 182.400 Euro Errichtung von 21WE 5 800.800 Euro Errichtung von 38 WE 6 2.600.000 Euro Errichtung von 104WE 7 800.000 Euro Errichtung von 32 WE 8 1.144.858 Euro Errichtung von 96 WE 19. Wie viele Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind für die verbilligte Vergabe von Grundstücken für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus verfügbar und geeignet? Für welche Liegenschaften eine verbilligte Abgabe zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus nach der VerbR in Frage kommt, kann für den konkreten Einzelfall noch nicht abschließend beurteilt werden, da dies maßgeblich von der Nutzungsplanung des öffentlichen Käufers abhängt. Entsprechende Daten liegen nicht vor. 20. Für wie viele Liegenschaften werden derzeit Verhandlungen zur verbilligten Abgabe von Grundstücken für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus geführt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Derzeit (Stichtag: 28. Juli 2017) führt die BImA bundesweit bezüglich eines Verkaufs von Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus in 23 Fällen mit interessierten Gebietskörperschaften Gespräche. Im Einzelnen: Bundesland Fälle Baden-Württemberg 3 Bayern 1 Bremen 1 Hessen 7 Nordrhein-Westfalen 8 Rheinland-Pfalz 3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13263 21. Welche der auf Bundestagsdrucksache 18/11684 genannten 46 Fälle laufender Verhandlungen über Verkäufe für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus konnten zum Abschluss gebracht werden oder werden bis Ende des Jahres 2017 voraussichtlich abgeschlossen, welche Erlöse werden dabei erzielt, welche Verbilligungen werden dabei gewährt, und wie viele Wohneinheiten mit Sozialbindung sollen dort entstehen? Die folgende Tabelle enthält Angaben zu bereits abgeschlossenen Kaufverträgen. Voraussichtlich in vier Fällen ist mit dem Abschluss eines Kaufvertrages bis Ende 2017 zu rechnen. Da hier die Verkaufsverhandlungen noch andauern, ist die Angabe der voraussichtlich entstehenden Sozialwohnungen nicht möglich. Auch kann hier weder der Erlös noch die Höhe der Verbilligung beziffert werden. Bundesland Abgeschlossene Kaufverträge Erlöse Anzahl Wohneinheiten Baden-Württemberg 3 13.864.342 Euro 157 Bayern 1 1.200.000 Euro 88 22. Wie viele der seit Inkrafttreten der VerbR eingeleiteten Verkaufsverfahren zur verbilligten Abgabe von Grundstücken für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus sind aus welchen Gründen gescheitert? Es handelt sich hier um 31 Verkaufsverfahren. Gründe dafür waren beispielsweise : - Die Kommune beabsichtigte, keinen öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau im Geschosswohnungsbau auf den Flächen umzusetzen. Die Gewährung einer Verbilligung war daher nicht möglich. - Die Errichtung von Sozialwohnungen im Bestand hat sich als nicht durchführbar erwiesen. - Wegen des Planungsrechts war gegenwärtig kein Verbilligungstatbestand einschlägig . - Die Kommune verzichtete auf die Verbilligung, weil wegen des günstigen Verkehrswertes nur die Landesförderung in Anspruch genommen wurde. 23. Welche Bilanz zur Umsetzung der Verbilligungsrichtlinie zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des hohen und weiter steigenden Bedarfs an Sozialwohnungen? Die Verbilligungsregelungen in Bezug auf den sozialen Wohnungsbau sind erst seit Ende November 2015 in Kraft. Im Hinblick auf den regelmäßig erforderlichen Zeitaufwand zur Klärung der in der Verantwortung der Kommunen als Planungsträger liegenden Fragen und der damit verbundenen Entscheidungsprozesse bietet der seither verstrichene Zeitraum keine ausreichende Grundlage für eine Bilanz zur Umsetzung der Richtlinie. Mit der VerbR sind im Jahr 2015 jedoch wichtige Grundlagen dafür geschaffen worden, dass die BImA den Gebietskörperschaften sowie deren privatrechtlichen Gesellschaften, Anstalten und Stiftungen entbehrliche Grundstücke mit deutlichen Preisabschlägen u. a. für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus veräußern kann. Die notwendigen Planungen der Gebietskörperschaften zu Bauvorhaben und die erforderlichen oftmals komplexen Abstimmungsprozesse benötigen dabei teilweise eine längere Vorlaufzeit. Die BImA wird auch hierbei unterstützend tätig, hat jedoch auf die abschließenden planungsrechtlichen Entscheidungen keinen Einfluss. Die BImA ist zuversichtlich , dass von einer deutlichen Steigerung bei der Anzahl der neugeschaffenen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13263 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wohnungen sowie der gewährten Verbilligungen ausgegangen werden kann. Bei der gewährten Verbilligung handelt es sich aber nicht um Fördermittel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Gleichwohl unterliegen das Verwaltungsverfahren wie auch die VerbR einer stetigen Prüfung, wie Hemmnisse in der Praxis beseitigt werden können und welche Nachjustierungen erforderlich sind. 24. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für eine Fortführung und Überarbeitung der VerbR, um den Bau von Sozialwohnungen in stärkerem Maße und auch über die 18. Legislaturperiode hinaus durch die verbilligte Abgabe von Grundstücken zu fördern? Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist eine Aufgabe, die nach der Föderalismusreform 2006 in die Länderkompetenz fällt. Der Bund hat die von ihm für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus an die Bundesländer geleisteten Zahlungen in der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages erheblich erhöht. Durch diese Mittelerhöhung wurden dem öffentlich geförderten Wohnungsbau starke Impulse gegeben. Durch die VerbR werden für den Kreis der Berechtigten ergänzende Anreize geschaffen. Die Länder können damit auf regionale Versorgungsengpässe gezielt reagieren und diese Mittel für den Bau neuer Sozialwohnungen, neue Sozialbindungen und die sozialverträgliche Sanierung des Wohnungsbestandes einsetzen. Auf die Antwort zu Frage 23 wird ergänzend verwiesen. a) Gilt die VerbR über das Jahr 2018 hinaus? Wenn nein, soll die VerR in der derzeitigen oder in anderer Form fortgeschrieben werden? Nach Ziffer 7 der VerbR verlängert sich der zeitliche Geltungsbereich jeweils, soweit der Haushaltsvermerk Nr. 60.3 bei Kapitel 6004 (Bundesimmobilien-angelegenheiten ) Titel 121 01 im folgenden Haushaltsjahr von dem Gesetzgeber erneut ausgebracht wird. b) Wie bewertet die Bundesregierung eine Erweiterung des Kreises der Erwerbsberechtigten auf Genossenschaften, Mieterinitiativen und andere gemeinwohlorientierte Träger? Diese Überlegung fließt in die Prüfung ein, welche Nachjustierungen der VerbR erforderlich sind. c) Aus welchen Gründen ist die Abgabe von Bestandswohngebäuden ohne strukturellen Leerstand nicht verbilligungsfähig? In der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 11. November 2015 beschlossenen VerbR sollte mit Blick auf die begünstigten Gebietskörperschaften ein Anreiz insbesondere zum Neubau von größeren Wohneinheiten geschaffen werden. Bestandswohnungen sind – soweit ein struktureller Leerstand besteht – grundsätzlich in der VerbR als verbilligungsfähig anerkannt, soweit mindestens acht Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau der sozialen Wohnraumnutzung zugeführt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13263 d) Wie bewertet die Bundesregierung eine Koppelung der verbilligten Abgabe von Wohnungen und von Grundstücken für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus an die Verpflichtung langfristiger oder dauerhafter Mietpreis - und Belegungsbindungen? Wenn Liegenschaften zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus abgegeben werden , richtet sich diese Zweckerreichung nach der Erfüllung der Anforderungen des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) bzw. nach den danach erlassenen jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen (siehe Ziffer 3 Absatz 2 der VerbR). Diese Anforderungen umfassen Mietpreis- und Belegungsbindungen und stellen die Erfüllung des mit der Verbilligung verfolgten Zwecks sicher. e) Wie bewertet die Bundesregierung eine um den vollständigen Wert verbilligte Abgabe von Grundstücken für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus ? Beim Verkauf von Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus sind Kaufpreisabschläge bis zu 80 Prozent des Verkehrswertes möglich. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Regelungen zu beachten. 25. Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial, mittels bundeseigener Wohnungen und Liegenschaften in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten dämpfend auf das Mietniveau einzuwirken? Der Anteil von BImA-eigenen Wohnungen (rund 37 000) im Verhältnis zum Gesamtwohnungsbestand in Deutschland beträgt lediglich 0,1 Prozent. Die BImA handelt nach den gesetzlichen Vorgaben bei der Verwaltung ihrer Liegenschaften nach kaufmännischen Grundsätzen. Sie ist dabei insbesondere an die Grundsätze der BHO gebunden. Die Vermietung bundesanstaltseigener Wohnungen erfolgt zur marktüblichen und insoweit regelmäßig zur ortsüblichen Vergleichsmiete. 26. Möchte die Bundesregierung am geltenden gesetzlichen Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben festhalten, grundsätzlich an den Höchstbietenden bzw. zum vollen Wert zu verkaufen, und wenn ja, warum? 27. Sieht die Bundesregierung gesetzlichen Änderungsbedarf, um vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt , insbesondere der Preisentwicklung von Baugrundstücken und Mietwohnungen in vielen Städten, eine an wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten orientierte Boden- und Liegenschaftspolitik zu ermöglichen ? Die Fragen 26 und 27 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung beachtet die gesetzlichen Vorgaben. Ergänzend wird auf die vorstehenden Antworten verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13263 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 1 Zu Frage 3 Zeitraum 22. Oktober 2013 – 31. Dezember 2013 Bundesland Verkaufserlöse Wohnimmobilien Euro Verkaufserlöse gewerbliche Immobilien Euro Verkaufserlöse sonstige „Grundstücke“ inkl. Konversion Euro Baden-Württemberg 84.000 513.858 26.858 Bayern 2.077.100 716.260 3.709.928 Berlin 3.424.510 25.241.400 6.693.520 Brandenburg 49.000 2.400 4.070.656 Bremen 0 0 2.329.381 Hamburg 0 7.500.000 2.849.580 Hessen 0 0 2.332.682 Mecklenburg-Vorpommern 1.737.000 63.175 1.622.499 Niedersachsen 2.408.200 0 3.279.840 Nordrhein-Westfalen 21.634.534 1.470.000 1.993.402 Rheinland-Pfalz 1.000 684.939 1.261.538 Saarland 0 0 0 Sachsen 0 0 748.047 Sachsen-Anhalt 0 9.300 134.154 Schleswig-Holstein 1.174.500 1.144.556 4.013.601 Thüringen 0 114.500 71.170 Gesamt 32.589.844 37.460.387 35.136.858 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/13263 Anlage 1 Zu Frage 3 Zeitraum 1. Januar – 31. Dezember 2014 Bundesland Verkaufserlöse Wohnimmobilien inkl. Konversionswohnungen Euro Verkaufserlöse gewerbliche Immobilien Euro Verkaufserlöse sonstige „Grundstücke“ inkl. Konversion Euro Baden-Württemberg 3.143.221 4.449.520 64.276.017 Bayern 19.634.000 13.980.000 18.351.530 Berlin 21.729.168 25.909.400 17.796.623 Brandenburg 503.856 721.600 7.326.533 Bremen 140.000 0 122.000 Hamburg 0 0 17.886.374 Hessen 48.994.730 294.500 48.679.900 Mecklenburg-Vorpommern 569.000 407.227 3.415.991 Niedersachsen 7.410.949 0 11.820.666 Nordrhein-Westfalen 61.002.555 810.102 7.679.783 Rheinland-Pfalz 3.468.000 299.000 10.082.925 Saarland 0 0 161.282 Sachsen 558.000 705.702 3.050.452 Sachsen-Anhalt 83.300 118.022 2.502.866 Schleswig-Holstein 1.910.680 650.001 17.853.667 Thüringen 0 58.101 604.481 Gesamt 169.147.459 48.403.175 231.611.089 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13263 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 1 Zu Frage 3 Zeitraum 1. Januar – 31. Dezember 2015 Bundesland Verkaufserlöse Wohnimmobilien inkl. Konversionswohnungen Euro Verkaufserlöse gewerbliche Immobilien Euro Verkaufserlöse sonstige „Grundstücke“ inkl. Konversion Euro Baden-Württemberg 17.319.700 2.496.878 20.902.703 Bayern 8.535.303 4.112.000 31.092.808 Berlin 34.815.200 15.547.213 7.521.263 Brandenburg 2.038.312 384.992 15.091.294 Bremen 0 0 2.031.953 Hamburg 0 0 3.353.420 Hessen 17.664.801 1.353.000 12.318.332 Mecklenburg-Vorpommern 2.012.000 1.104.650 5.068.692 Niedersachsen 14.725.537 1.642.500 12.189.894 Nordrhein-Westfalen 41.778.833 4.054.501 20.329.515 Rheinland-Pfalz 754.000 0 13.530.923 Saarland 0 0 43.612 Sachsen 85.000 2.766.680 2.943.007 Sachsen-Anhalt 152.900 948.500 5.669.005 Schleswig-Holstein 4.293.850 180.000 6.815.807 Thüringen 0 482.211 3.562.605 Gesamt 144.175.437 35.073.125 162.464.832 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/13263 Anlage 1 Zu Frage 3 Zeitraum 1. Januar – 31. Dezember 2016 Bundesland Verkaufserlöse Wohnimmobilien inkl. Konversionswohnungen Euro Verkaufserlöse gewerbliche Immobilien Euro Verkaufserlöse sonstige „Grundstücke“ inkl. Konversion Baden-Württemberg 99.311.453 955.000 22.216.467 Bayern 26.897.776 85.064 13.667.589 Berlin 9.876.667 2.750.100 30.247.160 Brandenburg 1.247.856 692.476 8.599.601 Bremen 245.000 17.850 1.447.500 Hamburg 1.350.000 11.850.000 3.732.238 Hessen 7.558.000 46.000 47.280.107 Mecklenburg-Vorpommern 2.406.500 708.808 3.528.082 Niedersachsen 11.119.709 1.605.700 4.393.571 Nordrhein-Westfalen 25.900.949 2.253.520 34.192.682 Rheinland-Pfalz 204.103 0 1.532.829 Saarland 106.000 0 339.337 Sachsen 491.300 976.181 1.522.938 Sachsen-Anhalt 12.000 488.997 4.930.396 Schleswig-Holstein 6.155.180 1.338.125 3.104.910 Thüringen 0 34.957 650.585 Gesamt 192.882.493 23.802.778 181.385.992 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13263 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 1 Zu Frage 3 Zeitraum 1. Januar – 30. Juni 2017 Bundesland Verkaufserlöse Wohnimmobilien inkl. Konversionswohnungen Euro Verkaufserlöse gewerbliche Immobilien Euro Verkaufserlöse ohne Sonstige „Grundstücke“ Inkl. Konversion Euro Baden-Württemberg 1.622.500 4.060.000 5.664.931 Bayern 5.422.012 5.123.618 34.827.029 Berlin 4.585.000 1.170 5.574.054 Brandenburg 76.150 657.861 3.271.245 Bremen 0 0 653.135 Hamburg 220.000 0 21.818.501 Hessen 854.472 0 4.144.165 Mecklenburg-Vorpommern 4.396.000 274.000 3.498.704 Niedersachsen 2.856.652 91.827 1.640.314 Nordrhein-Westfalen 11.951.296 720.000 5.083.420 Rheinland-Pfalz 2.300.000 0 4.648.333 Saarland 2.060.000 0 607.260 Sachsen 0 2.436.000 1.193.157 Sachsen-Anhalt 254.333 76.600 1.048.436 Schleswig-Holstein 3.181.500 19.500 4.846.922 Thüringen 0 115.800 3.899.477 Gesamt 39.779.916 13.576.375 102.419.084 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/13263 Anlage 1 Zu Frage 3 Zusammenfassung: Zeitraum Verkaufserlöse Wohnimmobilien inkl. Konversionswohnungen Euro Verkaufserlöse gewerbliche Immobilien Euro Verkaufserlöse sonstige Grundstücke inkl. Konversion Euro Gesamt Euro 22. Oktober - 31. Dezember 2013 32.589.844 37.460.387 35.136.858 105.187.089 1. Januar - 31. Dezember 2014 169.147.459 48.403.175 231.611.089 449.161.723 1. Januar - 31. Dezember 2015 144.175.437 35.073.125 162.464.832 341.713.393 1. Januar - 31. Dezember 2016 192.882.493 23.802.778 181.385.992 398.071.264 1. Januar - 30. Juni 2017 39.779.916 13.576.375 102.419.084 155.775.375 gesamt 578.575.149 158.315.841 713.017.854 1.449.908.844 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13263 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 2 Antwort zu Fragen 9c bis 9e Einrichtung des Bundes Bundesland Liegenschaften/ Anzahl der Wohnungen Jahr Immobilienkategorie Verkaufserlös Käufergruppen KfW Hessen 1 2014 Büro/Gewerbe < 10Mio € Kapitalgesellschaft /Sonstige KfW Berlin 1 2014 Büro/Gewerbe > 10 Mio € Kapitalgesellschaft /Sonstige LMBV Sachsen 1 2013 Einfamilienhaus 21.000,00 € Privat LMBV Sachsen 1 2014 unbebautes Grundstück 22.500,00 € Privat LMBV Sachsen 1 2016 unbebautes Grundstück 4.000,00 € Privat LMBV Sachsen 1 2017 unbebautes Grundstück 62.474,49 € Privat LMBV Thüringen 1 2017 unbebautes Grundstück 14.000,00 € Privat LMBV Brandenburg 1 2013 bebautes Grundstück 235.000,00 € Privat LMBV Sachsen-Anhalt 3 2014 bebautes Grundstück 8.815,00 € Privat LMBV Sachsen-Anhalt 1 2015 bebautes Grundstück 19.922,00 € Privat LMBV Sachsen-Anhalt 1 2017 unbebautes Grundstück 15.000,00 € Privat Deutsche Bundesbank Baden-Württemberg 1 / 9 2013 Mehrfamilienhaus 880.000 € Sonstige (100 %) Deutsche Bundesbank Hessen 1 / 7 2013 Dienst- und Wohngebäude 2.500.000 € Sonstige (100 %) Deutsche Bundesbank Nordrhein-Westfalen 1 / 33 2013 Mehrfamilienhaus 7.000.000 € Kapitalgesellschaft (100%) Deutsche Bundesbank Niedersachsen 1 / 1 2013 Eigentumswohnung 145.000 € Sonstige (100 %) Deutsche Bundesbank Rheinland-Pfalz 1 / 1 2013 Eigentumswohnung 177.000 € Sonstige (100 %) Deutsche Bundesbank Rheinland-Pfalz 1 / 1 2013 Einfamilienhaus 286.500 € Sonstige (100 %) Deutsche Bundesbank Baden-Württemberg 1 / 9 2014 Mehrfamilienhaus 2.350.000 € Sonstige (100 %) Deutsche Bundesbank Baden-Württemberg 1 / 1 2014 Eigentumswohnung 158.100 € Sonstige (100 %) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/13263 Einrichtung des Bundes Bundesland Liegenschaften/ Anzahl der Wohnungen Jahr Immobilienkategorie Verkaufserlös Käufergruppen Deutsche Bundesbank Hessen 3 / 178 2014 Mehrfamilienhäuser 17.285.500 € Kapitalgesellschaft (75 % bzw. 133 von 178 Wohnungen) Kommunales Untern . (25 % bzw. 45 von 178 Wohnungen ) Deutsche Bundesbank Hessen 2 / 2 2014 Eigentumswohnungen 378.500 € Sonstige (100 %) Deutsche Bundesbank Nordrhein-Westfalen 1 / 5 2014 Dienst- und Wohngebäude 1.905.000 € Kapitalgesellschaft (100%) Deutsche Bundesbank Hessen 1 / 276 2015 Mehrfamilienhaus 25.015.000 € kommunales Unter (100%) Deutsche Bundesbank Baden-Württemberg 2 / 2 2015 Eigentumswohnungen 251.000 € Sonstige (100 %) Deutsche Bundesbank Bayern 1 / 0 2015 Grundstück 3.380.000 € Kapitalgesellschaft (100%) Deutsche Bundesbank Hessen 2 / 2 2015 Eigentumswohnungen 340.000 € Sonstige (100 %) Deutsche Bundesbank Hessen 1 / 1 2015 Einfamilienhaus 2.777.777 € Kapitalgesellschaft (100%) Deutsche Bundesbank Niedersachsen 1 / 1 2015 Eigentumswohnung 97.800 € Sonstige (100 %) Deutsche Bundesbank Rheinland-Pfalz 2 / 2 2015 Eigentums-wohnung 256.650 € Sonstige (100 %) Deutsche Bundesbank Baden-Württemberg 1 / 3 2016 Mehrfamilienhaus 2.300.000 € Kapitalgesellschaft (100%) Deutsche Bundesbank Hessen 1 / 5 2016 Dienst- und Wohngebäude 2.500.000 € Kapitalgesellschaft (100%) Deutsche Bundesbank Thüringen 1 / 4 2016 Dienst- und Wohngebäude 3.200.000 € Kapitalgesellschaft (100%) Deutsche Bundesbank Hessen 1 / 1 2017 Eigentumswohnung 801.000 € Sonstige (100 %) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333