Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 4. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13264 18. Wahlperiode 07.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Frank Tempel, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13165 – Dorschfangquoten und Kompensationsmaßnahmen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Reaktion auf einen erheblichen Bestandseinbruch beim Dorsch in der westlichen Ostsee wurden die Fangquoten 2017 massiv gekürzt. Neben der Berufsfischerei ist erstmalig auch die Freizeitfischerei von Einschränkungen betroffen. Die ursprünglich geforderte Reduzierung der Fangquote für die Berufsfischerei um 88 Prozent fiel mit 56 Prozent nicht so hart wie befürchtet aus, dafür wurde die Freizeitfischerei mit in die Pflicht genommen, für die außerhalb der Schonzeit ein Entnahmelimit von fünf Dorschen pro Tag (Baglimit) eingeführt wurde. Während Härten für die Berufsfischerei mit Stilllegungsprämien abgefedert werden sollen, ist für die vom Angeltourismus abhängigen Betriebe noch keine Lösung in Sicht. Betreiber von Angelkuttern geben einen Rückgang der Buchungen von 30 bis 50 Prozent an (Lausitzer Rundschau am 20. April 2017). Das Johann Heinrich von Thünen-Institut (Dossier „Wo ist der Haken? – Die Bedeutung der Meeresangelfischerei“, www.thuenen.de/de/thema/fischerei/woist -der-haken-meeresangelfischerei/) stellt fest, dass „insbesondere für die Küstengebiete und strukturarme Regionen“ der Angeltourismus „eine beachtliche Einkommensquelle“ ist, und beziffert den Umsatz von Meeresanglern in Nordund Ostsee in Deutschland mit jährlich insgesamt 118 Mio. Euro. Während niemand die Wichtigkeit des Bestandserhalts des Dorsches bestreitet, hängt die Akzeptanz der Schutzmaßnahmen in den strukturschwachen Regionen an der Ostseeküste auch mit deren wirtschaftlicher Verträglichkeit zusammen. 1. In wie vielen Fällen wurden in Nord- und Ostsee tätigen Berufs- und Nebenerwerbsfischern seit dem 1. Januar 2017 Stilllegungsprämien und andere Entschädigungen gewährt (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Fälle, durchschnittlicher Höhe der Zahlungen pro Betrieb und Quelle der Zahlungen, Anteil der nicht genehmigten Anträge)? Seit dem 1. Januar 2017 wurden 100 Ostseefischereibetrieben im Haupterwerb Zuwendungen für die vorübergehende Einstellung der Fischereitätigkeit gewährt. Die durchschnittliche Zahlung je Betrieb betrug 6 457 Euro. Die Zuwendungen werden anteilig zu je 50 Prozent mit EU- und nationalen Mitteln finanziert Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13264 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode (EU: 322 866 Euro, Bund: 309 080 Euro, Länder: 13 788 Euro). Fünf Anträge mussten abgelehnt werden. Außerdem liegen acht Anträge zur endgültigen Einstellung der Fischereitätigkeit mit einer Zuwendungssumme von 726 000 Euro vor, die jedoch noch nicht abschließend bearbeitet sind. Diese Zuwendungen werden ebenfalls anteilig zu je 50 Prozent mit EU- und Bundesmitteln finanziert. Drei Anträge mussten abgelehnt werden. 2. Zu welchem Anteil wird der den Berufs- und Nebenerwerbsfischern durch erhebliche Reduzierungen von Fangquoten entstandene Verdienstausfall durch diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung ersetzt? Schwankungen bei der jährlichen Quotenfestlegung sind üblich. Die Maßnahme zur vorübergehenden Einstellung der Fischereitätigkeit stellt keine Kompensation eines möglichen Verdienstausfalls nach erfolgter Quotenkürzung dar. Die gewährten Zuwendungen sind Unterstützungsleistungen für Fischereibetriebe, die auf Grund einer Sofortmaßnahme zum Schutz des Dorschbestandes in der westlichen Ostsee im Jahr 2017 ihre Fischereifahrzeuge befristet stillgelegt haben. 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Berufsfischerei an der Ostsee in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Beschäftigten insgesamt aufschlüsseln)? Datengrundlage der Betrachtung ist die Datenerhebung nach Beschluss der Kommission (2010/93/EU). Verlässliche Zahlen liegen für die Jahre 2008 bis 2015 (z. T. 2016) vor. Hierbei kann die Einteilung in Längenklassen als Merkmal für die Betriebsgröße angesehen werden. Eine Aufteilung in Beschäftigtengrößenklassen ist anhand der genannten Datenquelle nicht möglich. Die meisten Betriebe haben neben dem Eigner ohnehin höchstens einen dauerhaft angestellten Mitarbeiter. Die Anzahl der Fischereifahrzeuge, für die Anlandungen gemeldet wurden, nahm zwischen den Jahren 2008 und 2016 von 1 065 auf 830 ab (Abb. 1).* Auch bei der Anzahl der Beschäftigten ist eine Reduktion von ca. 1 216 (2008) auf 842 (2015) festzustellen (Abb. 2).* Beide Größen folgen dem in ganz Europa zu beobachtenden rückläufigen Trend. Der Umsatz ging deutlich von 35,3 Millionen Euro (2008) auf 22,5 Millionen Euro (2015) zurück (Abb. 3).* Abb. 1: Anzahl Fischereifahrzeuge in ausgewählten Segmenten der Küstenfischerei * Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 18/13264 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar . Jahr Schleppnetz bis 18m Schleppnetz 18- 24m Passives Gerät bis 12m Passives Gerät 12-18m Summe 2008            57            31            961            16           1 065           2009            54            28            939            16           1 037           2010            53            30            903            12            998           2011            49            29            883            10            971           2012            37            20            852            7            916           2013            43            18            832            11            904           2014            40            17            817            10            884           2015            39            15            787            6            847           2016            36            13            776            5            830           Anzahl Fahrzeuge Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13264 Abb. 2: Anzahl der Beschäftigten in ausgewählten Segmenten der Küstenfischerei Abb. 3: Umsätze ausgewählter Segmente der Küstenfischerei 4. Welchen wirtschaftlichen und kulturellen Stellenwert räumt die Bundesregierung der Berufsfischerei in der Ostsee ein? Der wirtschaftliche und kulturelle Stellenwert der Berufsfischerei in der Ostsee ist nach Ansicht der Bundesregierung hoch. Die Berufsfischerei verfügt über eine lange Tradition und ist insbesondere für die strukturschwachen Küstenregionen Deutschlands von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Diese reicht weit über den reinen Anlandewert des gefangenen Fisches hinaus und erstreckt sich in den touristischen Bereich und in die Weiterverarbeitung sowie Direktvermarktung. Der ökonomische Wert umfasst die Versorgung der Verbraucher mit dem wertvollen Nahrungsmittel marinem Wildfisch. Ohne Fischfang und Frischfischanlandungen in den Häfen der Ostsee würden wichtige Teile der Infrastruktur (Häfen, Versorgungswege ) kaum mehr rentabel zu betreiben sein; außerdem würde der Tourismus , der aktive Häfen mit Fischereiaktivitäten erwartet, erheblich leiden. 5. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Ostseefischerei in der Bundesrepublik Deutschland zukünftig vor starken Quotenschwankungen zu schützen und Betrieben ein verlässliches Auskommen zu sichern? Die Festlegung der Fangmengen in der Ostsee muss den Vorgaben des Mehrjahresplans für die Ostsee folgen; dieser ergibt sich aus den wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (International Council for the Exploration of the Sea, ICES). In diesem Rahmen wird sich die Bundesregierung wie bisher dafür einsetzen, die Quotenschwankungen soweit wie möglich abzumildern. Die Festlegung der Fangmengen mit dem Ziel des maximalen Dauerertrags bei den kommerziell relevanten Fischbeständen wird dabei ebenfalls zur Stabilisierung der Fangmöglichkeiten beitragen. Bei nicht zu vermeidenden extremen Quotenkürzungen wird die Bundesregierung flankierende Maßnahmen prüfen, die zur Überbrückung der schwierigen Situation der Betriebe in Frage kommen. Jahr Schleppnetz bis 18m Schleppnetz 18-24m Passives Gerät bis 12m Passives Gerät 12-18m Summe 2008            51            104           1 031            30           1 216           2009            53            93            559            24            729           2010            47            93            847            17           1 004           2011            43            85            869            17           1 014           2012            35            69            876            16            996           2013            32            63            777            19            891           2014            35            52            798            15            900           2015            32            55            747            8            842           Anzahl Beschäftigte Jahr Schleppnetz bis 18m Schleppnetz 18- 24m Passives Gerät bis 12m Passives Gerät 12-18m Summe 2008           5.7 15.2 12.1 2.3 35.3 2009           4.8 10.0 9.0 1.9 25.7 2010           5.6 12.2 9.1 2.3 29.1 2011           5.1 13.2 8.0 1.7 28.0 2012           4.5 11.0 9.9 1.6 27.0 2013           4.2 10.8 9.1 1.6 25.7 2014           4.1 8.9 8.6 1.1 22.6 2015           3.9 9.2 8.6 0.9 22.5 Umsatz Mill. € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13264 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. In wie vielen Fällen wurden Betreibern von Angelkuttern seit dem 1. Januar 2017 Stilllegungsprämien und andere Entschädigungen gewährt (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Fälle, durchschnittlicher Höhe der Zahlungen pro Betrieb und Quelle der Zahlungen)? Betreibern von Angelkuttern wurden seit dem 1. Januar 2017 weder aus Bundesmitteln noch aus Landesmitteln Stilllegungsprämien oder andere Entschädigungen gewährt. 7. Wie viele Mittel stehen 2017 für die Entschädigung für Berufsfischer zur Verfügung (bitte nach Quelle aufschlüsseln), und wie viele wurden davon nach heutigem Stand abgerufen? Im Bundeshaushalt 2017 sind bei Titel 1010 683 04 – Maßnahmen zur Anpassung und Entwicklung der Fischereiflotte – 4,2 Mio. Euro veranschlagt. Die zur Verfügung gestellten Mittel dienen nicht der Zahlung von Entschädigungen für Quotenkürzungen . Aus dem Titel können u. a. Ausgaben für Begleitmaßnahmen bei vorübergehender oder endgültiger Einstellung der Fangtätigkeit sowie für die Nachwuchsförderung an Bord von Fischereifahrzeugen geleistet werden. Nach heutigem Stand werden für die vorübergehende und endgültige Stilllegung voraussichtlich Bundesmittel in Höhe von ca. 670 000 Euro verausgabt. Diese Maßnahmen werden anteilig zu je 50 Prozent mit EU- und nationalen Mitteln finanziert . 8. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um eine Fortführung der Entschädigungsmaßnahmen im Jahr 2018 zu gewährleisten, da nicht mit einer Quotenerhöhung zu rechnen ist? Unmittelbar nach Vorlage der Fangempfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) für die Ostseefischerei im Jahr 2018 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Vertreter der betroffenen Küstenländer und der Fischerei zu einem Runden Tisch eingeladen, bei dem eine erste Einschätzung der Lage vorgenommen und Handlungsoptionen besprochen wurden. Weitere Besprechungen sollen folgen. Außerdem wird, nachdem die Gesamtfangmengen für das Jahr 2018 festgelegt worden sind, die Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen gemäß der Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik geprüft. 9. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft (Tourismus , Angelreiseveranstalter, Betreiber von Angelkuttern, Angelgeschäfte etc.) hat das für die Freizeitfischerei festgelegte Fanglimit von fünf Dorschen am Tag nach Kenntnis der Bundesregierung? Das Fanglimit hat nach Kenntnis der Bundesregierung in gewissem Umfang zu Rückgängen bei Buchungen von Angelreisen geführt. Mit der Beschränkung der Tagesfangmenge auf fünf Dorsche besteht jedoch nach wie vor ein ausreichender Anreiz für die Ausübung des Angelhobbys an der Ostsee. Nach neuesten, vorläufigen Analysen des Thünen-Instituts beträgt die Wertschöpfung der deutschen marinen Freizeitfischerei in Nord- und Ostsee 176 Mio. Euro (direkte, indirekte und induzierte Effekte der Freizeitfischerei). Die Zahl der im marinen Freizeitfischereisektor Tätigen liegt bei rund 1 950 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Die wirtschaftliche Auswirkung der Tagesfangbegrenzung für Dorschangler in der Ostsee kann nicht direkt beziffert werden, da hierzu keine Daten zum Grenznutzen eines gefangenen Dorsches vorliegen. Aus der Anglerschaft (Angelkutterbetreiber , Mietbootbetreiber und Angelgeschäfte) und der Presse liegen jedoch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13264 Aussagen vor, dass der Angeltourismussektor Umsatzeinbußen zwischen 30 bis 50 Prozent zu verzeichnen habe. Für die Umsatzeinbußen scheint neben den wegen der schlechten Bestandssituation rückläufigen Dorschfängen vor allem die Tagesfangbegrenzung eine Rolle zu spielen, da 64 Prozent der Ostseeangler als Angeltouristen aus weiter entfernten Bundesländern anreisen und diese durch ein restriktives Tagesfanglimit abgeschreckt werden, auch wenn faktisch die wenigsten Angler von diesem Limit betroffen sein dürften. Angelkutterbetreiber, die rechtzeitig diversifiziert haben (also z. B. auf Plattfischfang umgestellt haben), berichten dagegen über Umsatzzuwächse. 10. In welcher Form werden Betroffene (nach Frage 9) von wem entschädigt, erkennt die Bundesregierung hier Handlungsbedarf, und plant die Bundesregierung bei der Festlegung der Dorschquote für 2018 einen Ausgleichsfonds für die betroffene regionale Wirtschaft? Die Regelungen des einschlägigen Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) gestatten bei Quotenkürzungen keine Entschädigung für Fischereibetriebe oder andere Wirtschaftsbeteiligte. 11. Wie bewertet die Bundesregierung das für die Freizeitfischerei festgelegte Fanglimit von fünf Dorschen am Tag, und wird sich die Bundesregierung bei der Verhandlung der Fangquoten für 2018 gegen ein Fanglimit für die Freizeitfischerei aussprechen? Die für das Jahr 2017 erlassene Fangbegrenzung wird als angemessene Beteiligung der Freizeitfischerei an dem notwendigen Wiederaufbau des westlichen Dorschbestandes in der Ostsee angesehen. Nach Erkenntnissen des Thünen- Instituts sorgen die Tagesfangmengenbegrenzung für Dorsch und weitere Maßnahmen (wie die Ausdehnung der Laichschonzeit auf die Freizeitfischerei) im Jahr 2017 für eine Verringerung der Fangmenge der deutschen Freizeitfischerei um rund 1 000 Tonnen. Dies entspricht einem guten Drittel der mittleren Dorschfangmenge der deutschen Freizeitfischerei in den Jahren 2013 bis 2015. Da die Maßnahmen auch für die dänische, schwedische und polnische Freizeitfischerei gelten, dürfte die absolute Fangmengenreduzierung höher sein. Auch im Jahr 2018 benötigt der Dorschbestand der westlichen Ostsee nach Angaben des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) stringenten Schutz, damit er sich schnell erholen kann. Dies wird die Bundesregierung bei der Festlegung ihrer Position zum noch ausstehenden Kommissionsvorschlag über die Fangmengen für die Ostsee im Jahr 2018 auch mit Blick auf die Freizeitfischerei berücksichtigen. 12. Inwieweit wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen über die Dorschquote 2018 dem Rechnung tragen, dass der Erlös aus dem Dorschfang der Berufsfischerei in den vom Baglimit betroffenen Gebieten des International Councils for the Exploration of the Sea (ICES) 22 bis 24 geschätzt ca. 10 bis 15 Mio. Euro ausmacht, während der Angeltourismus aber ca. 118 Mio. Euro allein in den strukturschwachen Küstengebieten pro Jahr umsetzt (Thünen-Institut)? Die Bundesregierung ist sich des hohen ökonomischen Wertes der Freizeitfischerei bewusst. Allerdings sind die Zahlen zur Wertschöpfung aus der Freizeitfischerei und zum Anlandeerlös der kommerziellen Fischerei nicht vergleichbar. Denn anders als in der Freizeitfischerei findet der wesentliche Teil der Wertschöpfung der kommerziellen Fischerei erst nach der Anlandung statt. Auch bleibt bei diesen Zahlen der hohe touristische Wert der Küstenfischerei unberücksichtigt. Im Üb- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13264 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode rigen hat die Bundesregierung dem besonderen Wert der Freizeitfischerei Rechnung getragen, indem die Freizeitfischerei an den zwingenden Schonmaßnahmen zwar beteiligt wurde, aber deutlich geringere Einschränkungen als die Berufsfischerei hinnehmen musste. Der sich bereits abzeichnende Wiederaufbau des westlichen Dorschbestandes deutet darauf hin, dass diese Schonmaßnahmen Wirkung zeigen und ab dem Jahr 2019 wieder deutlich höhere Fangmengen erwarten lassen. Dies wird nicht nur der Berufs-, sondern auch der Freizeitfischerei zugutekommen . 13. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass 2018 die Quotenempfehlung der Wissenschaft für Berufsfischer bei angemessener Entschädigung umgesetzt wird? Für das Jahr 2018 wird mit keiner weiteren Quotenkürzung beim Dorsch gerechnet , vielmehr wird es voraussichtlich eine Quotenerhöhung geben, die zur Entspannung der wirtschaftlichen Situation der Berufsfischerei beitragen wird. Ohnehin wären Entschädigungen für Quotenkürzungen nicht zulässig. 14. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zum Aufbau der Laicherbiomasse für notwendig? An welchen wird sie sich beteiligen, und welche wird sie selbst ergreifen? Die Bewirtschaftung der Fischbestände in der Ostsee fällt in die Zuständigkeit der EU-Fischereipolitik. Dies gilt auch für den Wiederaufbau von Beständen. Für die Bundesregierung sind in diesem Zusammenhang die wissenschaftlichen Empfehlungen des ICES und die Vorgaben des Ostsee-Mehrjahresplanes maßgeblich. Die wichtigste Maßnahme zum Aufbau der Laicherbiomasse ist die Senkung der fischereilichen Sterblichkeit, die vor allem durch eine Reduzierung der Entnahmemengen der Berufs- und der Freizeitfischerei erreicht wird. Außerdem hat sich die Bundesregierung beim westlichen Dorsch in den letzten Jahren erfolgreich für die Beibehaltung und Ausdehnung der Laichschonzeit eingesetzt, um den Laichvorgang dieses wichtigen Bestandes nicht zu stören. 15. Welche Kenntnisse hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über den Dorschjahrgang 2016, und welche Bestandsentwicklung erwartet das BMEL in den nächsten Jahren? Nach aktuellen Angaben des ICES ist der Jahrgang 2016 des Dorschbestandes der westlichen Ostsee überdurchschnittlich stark ausgefallen; er hat das Potential, maßgeblich zu einer Erholung des Bestandes bis Anfang 2019 beizutragen. Die Bundesregierung erwartet daher, dass sich diese Erholung auch in den Fangmengen ab dem Jahr 2019 entsprechend den Vorgaben des Ostsee-Mehrjahresplanes abbilden wird. 16. Wann wird die Bundesregierung entscheiden, ob sie auch im Jahr 2018 die Schollenfischerei in der Laichzeit für Dorsch untersagt, und wann wird sie dies kommunizieren? Die diesjährigen Erfahrungen haben gezeigt, dass es der Fischerei kaum möglich ist, die geltenden Vorschriften hinsichtlich unerwünschter Beifänge von Dorsch in der Fischerei auf Scholle und andere Plattfische einzuhalten. Aus diesem Grund beabsichtigt die Bundesregierung nicht, im Jahr 2018 die Fischerei auf Plattfische während der Schonzeiten für Dorsch zuzulassen. Im Übrigen bleibt hierzu die weitere Entwicklung des EU-Rechts abzuwarten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333