Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 3. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13265 18. Wahlperiode 07.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Katrin Kunert, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13107 – Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r An der in Hamburg angesiedelten Führungsakademie der Bundeswehr (FüAkBw) werden seit Jahrzehnten nicht nur Angehörige der Bundeswehr ausund weitergebildet, sondern ebenfalls solche ausländischer Streitkräfte. 1. Welchen nationalen Streitkräften gehörten bzw. gehören die seit Bestehen der FüAkBw im Jahr 1957 ausgebildeten ausländischen Streitkräfteangehörigen jeweils an (bitte unter Angabe der jeweils konkreten Nationalität und des Ausbildungsjahrs beantworten)? Die Beantwortung der Frage 1 erfolgt in zwei Teilen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf die Frage der jeweils konkreten Nationalität würde Informationen über verschiedene Nationen , die Anzahl deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Ausbildung an der Führungsakademie der Bundeswehr (FüAkBw) einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Die Veröffentlichung von Einzelheiten kann daher für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einzelnen Nationen und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Daher kann dieser Teil der Frage nur in der Einstufung als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ erfolgen. Hierzu wird auf die Anlage verwiesen*. Zur Veröffentlichung sind nachfolgend ausschließlich Teilnehmerzahlen gelistet. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13265 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr Teilnehmer */Teilnehmerinnen* übrige Lehrgänge Teilnehmer/Teilnehmerinnen LGAN Teilnehmer/Teilnehmerinnen LGAI 1957 1 1958 9 1959 16 1960 Es liegen keine Daten ausländischer Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer an der FüAkBw vor 1961 20 1962 10 11 1963 8 10 1964 11 13 1965 7 15 1966 8 18 1967 8 18 1968 10 12 1969 11 17 1970 12 16 1971 15 11 1972 15 15 1973 14 15 1974 12 17 1975 12 18 1976 11 18 1977 16 19 1978 16 15 1979 14 18 1980 14 17 1981 15 18 1982 13 19 1983 15 16 1984 18 16 1985 15 21 1986 18 33 1987 17 41 1988 19 40 1989 22 42 1990 21 40 1991 22 43 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13265 Jahr Teilnehmer */Teilnehmerinnen* übrige Lehrgänge Teilnehmer/Teilnehmerinnen LGAN Teilnehmer/Teilnehmerinnen LGAI 1992 22 47 1993 23 38 1994 22 42 1995 24 57 1996 24 57 1997 27 55 1998 23 56 1999 29 51 2000 11 28 51 2001 7 26 59 2002 10 26 52 2003 14 24 50 2004 12 24 49 2005 12 27 52 2006 15 30 47 2007 18 21 50 2008 13 22 56 2009 10 18 60 2010 11 18 56 2011 15 16 49 2012 27 15 58 2013 8 17 64 2014 18 18 55 2015 17 18 58 2016 9 noch nicht beendet noch nicht beendet * ohne LGAN (Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst national) und ohne LGAI (Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst international). 2. Welchen militärischen Rang bekleideten bzw. bekleiden diese Personen jeweils ? Die ausländischen Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer an der FüAkBw der Teilstreitkräfte Heer und Luftwaffe hatten jeweils einen Dienstgrad zwischen Hauptmann und Oberst, die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer der Teilstreitkraft Marine zwischen Kapitänleutnant und Kapitän zur See. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13265 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welcher Truppengattung gehörten bzw. gehören diese Personen jeweils an? Eine Erfassung der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern nach Truppengattungen erfolgt nicht. 4. Welche Ausbildungsinhalte wurden diesen Personen an der FüAkBw vermittelt , und in welchem thematischen Lehrgang bzw. in welchen Lehrgängen hielten sie sich auf? Zu folgenden Inhalten fand bzw. findet eine Ausbildung der ausländischen Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer an der FüAkBw statt: - Staaten, Gesellschaften und Militär, - Fähigkeiten und Strukturen von Streitkräften, - Grundbetrieb der Bundeswehr, - Führung und Einsatz von Streitkräften auf taktischer, operativer und strategischer Ebene, - Individuelle Führungskompetenz, - Sprachausbildung, - Sport, - Recht, - Reisen, Exkursionen und Besuche von Institutionen und Einrichtungen aus Politik , Wirtschaft, Sport und Gesellschaft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die spätere Beteiligung welcher von vormals an der FüAkBw aus- und fortgebildeten Angehörigen ausländischer Streitkräfte an a) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, b) Kriegsverbrechen, c) Niederschlagung demokratischer Bewegungen, d) Verstößen gegen humanitäres Völkerrecht bzw. Völkerstrafrecht, oder e) militärischen Putschversuchen (bitte jeweils unter Angabe des betroffenen Landes und des Jahres beantworten)? Die Fragen 5a bis 5e werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung vormals an der FüAkBw aus- und fortgebildete Angehörige ausländischer Streitkräfte von nationalen oder internationalen Gerichten wegen einem dieser Vergehen beschuldigt und bzw. oder verurteilt worden (bitte unter Angabe der Nationalität, des Ausbildungsjahres , der Ausbildungsinhalte und der jeweiligen juristischen Beschuldigungen beantworten)? Auf die Antwort zu den Fragen 5a bis 5e wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13265 7. Ist die Dokumentation der bei der FüAkBw seit ihrem Bestehen aus- und fortgebildeten Angehörigen ausländischer Streitkräfte vollständig? Wenn nein, aus welchen Gründen ist sie dies nicht? Die Art und Form der Aktenführung und Archivierung der im Zusammenhang mit der Ausbildung ausländischer Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer an der FüAkBw anfallenden Daten hat sich seit 1957 mehrfach geändert. Bei jeder Überführung eines Datenbestandes in ein neues System (Papierakten, elektronische Akten, Datenbanken) können Qualitätsverluste von Altdaten nicht ausgeschlossen werden. Trotz der in den vergangenen 60 Jahren mehrfach geänderten Dokumentationssystematik bewertet die Bundesregierung den verfügbaren Datenbestand als belastbar. 8. Existierten eine oder mehrere Weisungen, Befehle etc., Teile der Dokumentation der bei der FüAkBw seit ihrem Bestehen aus- und fortgebildeten Angehörigen ausländischer Streitkräfte zu löschen, zu entfernen, zu anonymisieren etc. (bitte unter Angabe der Weisung, des Befehls, des Datums und der anweisenden Person beantworten)? Der Bundesregierung sind keine Weisungen, Befehle etc. zur Löschung, Entfernung und bzw. oder Anonymisierung von Daten Angehöriger ausländischer Streitkräfte bekannt. 9. Auf welcher statistischen Grundlage können möglicherweise Aussagen über pauschale Zahlen ausländischer Absolventen der FüAkBw getroffen werden, konkrete über deren Nationalität jedoch nicht (ggf. unter Angabe der Weisung , des Befehls etc. beantworten, auf den diese seltene Form der „Anonymisierung “ zurückgeht)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 8 verwiesen. 10. Wurden (bzw. werden) Angehörige ausländischer Streitkräfte während ihrer Zeit an der FüAkBw von welchen deutschen Nachrichtendiensten erfasst und bzw. oder überwacht, was war bzw. ist Grund für dieses Praxis, und welche Ergebnisse erzielte dieses Vorgehen (bitte unter der Angabe, wann diese Praxis ggfs. aufgegeben wurde, beantworten)? Deutsche Nachrichtendienste handeln im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse. Folglich kann der Militärische Abschirmdienst tätig werden, wenn Anhaltspunkte über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht vorliegen, die sich gegen Personen, Dienststellen oder Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung richten und von Personen ausgehen oder ausgehen sollen, die diesem Geschäftsbereich angehören oder in ihm tätig sind. Eine weitere Beantwortung der Frage 10 kann nur in der Einstufung als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ erfolgen*. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen über die Arbeitsweise des Militärischen Abschirmdienstes sowie der zuständigen Sicherheitsbehörden einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Die Veröffentlichung von Einzelhei- * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13265 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ten kann daher für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Auf die Anlage wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333