Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13284 18. Wahlperiode 09.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13172 – Diskussion über die Umbenennung der Lent-Kaserne in Rotenburg und weiterer Kasernen der Bundeswehr (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/12353) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Diskussion um die Namensgebung der Lent-Kaserne in Rotenburg haben sich die Bundeswehrsoldaten gegen eine Umbenennung ausgesprochen. „Die Soldaten haben mehrheitlich für die Beibehaltung des Namens gestimmt“, wird Presseoffizier Marco Meyer zitiert (Weserkurier vom 15. Mai 2017). Der Namensgeber , Wehrmachts-Oberst Helmut Lent, hatte zu den am höchsten dekorierten Offizieren des Nazireiches gehört. Während – wenige – andere Offiziere der Wehrmacht jedenfalls in der Endphase des Regimes auf Abstand zu diesem gingen oder sich vereinzelt an Widerstandsplanungen beteiligten, äußerte Helmut Lent bis zuletzt Durchhalteparolen. Die Entscheidung, einen solchen Offizier , der alles für eine Verlängerung des Naziregimes gab, als Namensgeber beizubehalten , offenbart ein bedenkliches Geschichtsbild. Es steht zu befürchten, dass dies rechtsextremen Einstellungen in der Truppe weiter Auftrieb verleiht. Die Fragestellerinnen und Fragesteller schließen aus den bisherigen Darlegungen der Bundesregierung (insbesondere auf Bundestagsdrucksachen 18/12353 und 18/12736), dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Entscheidung der Soldaten in Rotenburg nicht ohne weiteres akzeptiert. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12353 hat der Diskussionsprozess in Rotenburg nach Angaben der Bundesregierung noch angedauert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2); offenbar gab es hier eine zeitliche Überschneidung, denn am 15. Mai 2017 meldete der „Weserkurier“ bereits die für Helmut Lent votierende Entscheidung. Nahezu zeitgleich plädierte die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen allerdings öffentlich dafür, zumindest drei Namensgeber der Wehrmacht abzuschaffen, darunter neben Hans-Joachim Marseille und Erwin Rommel auch Helmut Lent (vgl. NDR, 14. Mai 2017: „Weg mit der Wehrmacht: Neue Namen für Kasernen“). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13284 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auf Bundestagsdrucksache 18/12736 (Antwort zu Frage 16) teilte die Bundesregierung Mitte Juni 2017 mit, man habe entschieden, den Prozess der Meinungsbildung zum Thema Kasernenbenennungen „überall dort erneut anzustoßen , wo Kasernen nach Personen oder anderweitig benannt sind, die nicht im Einklang mit dem heutigen Traditionsverständnis der Bundeswehr stehen könnten .“ Es gelte, „bei den Bundeswehrangehörigen einen offenen Meinungsbildungsprozess anzustoßen und gemeinsam mit den Vertretern der Kommunen in einen entsprechenden Dialog zu treten. Der Prozess soll noch im laufenden Jahr abgeschlossen sein.“ Die Fragestellerinnen und Fragesteller finden das Vorgehen, so lange Meinungsbildungsprozesse anzustoßen, bis die aus Sicht des Bundesministeriums „richtige“ Entscheidung herauskommt, befremdlich, zumal aus ihrer Sicht keine neuen Umstände aufgetreten sind, die eine Neubewertung der naziunterstützenden Haltung Helmut Lents oder anderer Namensgeber aus Wehrmachtszeiten erfordern würden. Wenn die an der Entscheidung beteiligten Soldaten der Bundeswehr nicht von sich aus und freiwillig bereit sind, sich von solch einem schlechten Vorbild zu distanzieren, müsste das Bundesministerium entweder eine Namensänderung durchsetzen oder den alten Namen lassen und ihn als nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller authentischen Ausdruck der Wehrmachtsaffinität und eines problematischen Geschichtsbildes in der Truppe stehen lassen. Die Öffentlichkeit wüsste dann wenigstens, woran sie ist. Zu fragen ist gleichwohl danach, welche strukturellen Ursachen dieser Zustand hat und welche Schlussfolgerungen für die bundeswehrinterne Bildung sich daraus ergeben. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Fragestellerinnen und Fragesteller befassen sich in der Nachfrage erneut mit dem Verhältnis der Bundeswehr zum ehemaligen Wehrmachtsangehörigen Helmut Lent, der im Zweiten Weltkrieg Dienst leistete und im Jahre 1944 bei einem Flugzeugabsturz verstarb. Nach Helmut Lent ist seit 1964 eine Liegenschaft der Bundeswehr in Rotenburg (Wümme) benannt. Zudem wird nach dem Sachstand weiterer Meinungsbildungsprozesse zu Kasernennamen sowie dem Verlauf dieser Verfahren gefragt. Die Bundesregierung legte den grundsätzlichen Verlauf dieser Verfahren zuletzt bereits ausführlich in der Bundestagsdrucksache 18/12353 vom 16. Mai 2017 und der Bundestagsdrucksache 18/12736 vom 15. Juni 2017 dar. Die „Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr “ vom 20. September 1982 sind als Anlage 7.3 Bestandteil der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-2600/1 Innere Führung. Diese Richtlinien sind in Bezug auf die Benennungen von Liegenschaften der Bundeswehr in Verbindung mit der ZDv A-2650/2 Benennung von Liegenschaften auszulegen. In der ZDv A-2650/2 ist das Verfahren bei Benennungen bzw. Umbenennungen von Liegenschaften der Bundeswehr geregelt. Demnach ist bei einem solchen Meinungsbildungsprozess die zentrale Frage, ob für die Angehörigen der Bundeswehr vor Ort der Name sinnstiftend im Sinne des Traditionsverständnisses der Bundeswehr ist oder nicht. Ist diese Frage entschieden, ein dann gestellter Antrag auf Umbenennung der Liegenschaft von der Leiterin oder dem Leiter des Organisationsbereiches gebilligt und das Einvernehmen mit der Kommune hergestellt, kann ein Antrag auf Umbenennung über den jeweiligen Organisationsbereich beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zur Genehmigung vorgelegt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13284 Die durch den Anstoß aus dem BMVg laufenden Meinungsbildungsprozesse entsprechen dem in der Vorschrift „Benennung von Liegenschaften“ geregelten Grundsatz, wonach die Auswahl des Namens den in der Liegenschaft stationierten Dienststellen mit deren Angehörigen obliegt. Die kommunalen Gremien und Behörden des Standortes werden dabei umfassend beteiligt. Über den Ablauf des internen Prozesses entscheiden die Dienstellenleiter und Kommandeure vor Ort. Dieses Vorgehen entspricht den Prinzipien der Inneren Führung sowie ihrem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform und hat sich bewährt. Das Verfahren zur Benennung und Umbenennung von Liegenschaften der Bundeswehr gewährleistet, dass dem BMVg Namensvorschläge vorgelegt werden, die die Unterstützung von allen am Prozess Beteiligten finden und dem Traditionsverständnis der Bundeswehr entsprechen. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, in die laufenden Meinungsbildungsprozesse einzugreifen. 1. Wie genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entscheidung zur Beibehaltung des Kasernennamens am Standort Rotenburg getroffen worden? a) Welche Gremien bzw. Einzelpersonen (Vertrauenspersonen, Dienststellenleitung , Kommandeur, Personalvertretung usw.) haben jeweils welche Entscheidung getroffen (bitte angeben, ob die Entscheidung bei Gremien einstimmig verlief bzw. wie das Abstimmungsergebnis lautete, und wie verfahren wurde, falls die Entscheidungen dieser Gremien bzw. Personen nicht einhellig ausfielen)? b) Ist die in der Presse zitierte Äußerung des Presseoffiziers, die Soldaten hätten „mehrheitlich für die Beibehaltung des Namens gestimmt“, so zu verstehen, dass alle Soldaten des Standorts die Gelegenheit hatten, in einer freien und geheimen Abstimmung für oder gegen die Umbenennung zu stimmen, und wenn ja, wie ging diese Abstimmung genau aus, wenn nein, wie ist sie dann zu verstehen? Die Frage wird zusammenhängend beantwortet. Ein Ergebnis des Meinungsbildungsprozesses am Standort Rotenburg (Wümme) liegt bisher nicht vor. In der Zwischenzeit gefasste Beschlüsse der Kommune vor Ort sind bekannt, stellen aber nicht den Abschluss des Prozesses dar. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Wie bewertet die Bundesregierung dieses (ggf. vorläufige) Ergebnis der Diskussion , und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung ein erneuter Meinungsbildungsprozess am Standort Rotenburg erforderlich (bitte begründen und darlegen, welche neuen Umstände aus Sicht der Bundesregierung hinzugetreten sind)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13284 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Was will die Bundesregierung unternehmen oder hat sie bereits unternommen , um diesen Meinungsbildungsprozess zu unterstützen oder zu gestalten? a) Wie soll ihrer Kenntnis nach der Meinungsbildungsprozess am Standort Rotenburg gestaltet werden? b) Welche Veranstaltungen und weiteren Maßnahmen sind diesbezüglich geplant? c) Wer soll am Standort letztlich das Ergebnis feststellen können (Kommandeur , Personalvertretung, Dienststellenleitung, Vertrauenspersonen, im Konsens oder nach Rangordnung, durch Abstimmung unter der ganzen Belegschaft usw., bitte die Vorgehensweise erläutern)? Die Frage wird zusammenhängend beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Was unternimmt das Bundesministerium der Verteidigung, um seinen eigenen Meinungsbildungsprozess fortzuführen (vgl. Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/12353) (bitte einzelne Maßnahmen vollständig anführen)? Welcher Stellenwert kommt der Meinung des Bundesministeriums gegenüber der Meinung am Standort Rotenburg letztlich zu? Das BMVg hat seine Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Ist das von Helmut Lents Witwe im September 1945 herausgegebene sogenannte Erinnerungsbuch in die Diskussion am Standort Rotenburg sowie in die Meinungsbildung des BMVg selbst eingeflossen, oder soll dies noch geschehen ? Das angeführte „Erinnerungsbuch Lent“, das im Stadtarchiv Stade archiviert ist, ist bekannt und liefert keine Belege, die Helmut Lents Einstellung zum Nationalsozialismus eindeutig klären. Das „Erinnerungsbuch“ wird im Gutachten des ehemaligen Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (heute: Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr) aus dem Jahr 2004 ausdrücklich erwähnt. 7. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung Helmut Lent oder ihrer Ansicht nach von Helmut Lent verkörperte Eigenschaften als traditionsstiftend für die Bundeswehr? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 8. Welche Kasernen bzw. Namensgebungen sind im Einzelnen von der Ankündigung der Bundesregierung (vgl. Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/12736), den Prozess der Meinungsbildung „überall dort erneut anzustoßen, wo Kasernen nach Personen oder anderweitig benannt sind, die nicht im Einklang mit dem heutigen Traditionsverständnis der Bundeswehr stehen könnten“ betroffen (bitte vollständig auflisten), und wie begründet die Bundesregierung in jedem Einzelfall die Möglichkeit, der jeweilige Name könne mit dem Traditionsverständnis nicht im Einklang stehen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13284 9. Inwiefern ist zwischenzeitlich der Anstoß zu einer solchen Diskussion in allen betroffenen Kasernen sowie gegenüber den jeweiligen Kommunen tatsächlich erfolgt (bitte einzeln und vollständig auflisten und konkret darstellen , um welche Art Anstoß es sich handelt bzw. wie er formuliert war)? Die Fragen 8 und 9 werden zusammenhängend wie folgt beantwortet: - Emmich-Cambrai-Kaserne in Hannover, Meinungsbildungsprozess vor Ort dauert an. - Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne in Hagenow, Meinungsbildungsprozess vor Ort dauert an. - Feldwebel-Lilienthal-Kaserne in Delmenhorst, Meinungsbildungsprozess vor Ort dauert an. - General-Thomsen-Kaserne in Stadum, Meinungsbildungsprozess hat ergeben, die Kaserne in Südtondern-Kaserne umzubenennen. Die Umbenennung erfolgte am 15. Juli 2017. - Hindenburg-Kaserne in Munster, Meinungsbildungsprozess vor Ort dauert an. - Lent-Kaserne in Rotenburg, Meinungsbildungsprozess vor Ort dauert an. - Marseille-Kaserne in Appen, Meinungsbildungsprozess vor Ort dauert an. - Mudra-Kaserne in Köln, Meinungsbildungsprozess hat ergeben, die Kaserne nicht umzubenennen. - Peter-Bamm-Kaserne in Munster, Meinungsbildungsprozess hat ergeben, auch vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Aufgabe der Liegenschaft im Jahr 2021, die Kaserne nicht umzubenennen. - Schulz-Lutz-Kaserne in Munster, Meinungsbildungsprozess vor Ort dauert an. - Rommel-Kaserne in Dornstadt, Meinungsbildungsprozess hat ergeben, die Kaserne nicht umzubenennen. - Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Augustdorf, Meinungsbildungsprozess hat ergeben, die Kaserne nicht umzubenennen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie der Meinungsbildungsprozess in den betroffenen Standorten jeweils strukturiert werden soll und welche einzelnen Schritte vorgesehen sind (Veranstaltungen, Beratungen , Literaturstudium usw.)? a) Inwiefern sollen nur bestimmte Gremien bzw. die Kommandeure in diesen Prozess eingebunden werden oder aber die ganze Belegschaft des Standortes? b) Inwiefern soll die Abstimmung mit der Kommunalpolitik gestaltet werden ? Die Frage wird zusammenhängend beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 11. Inwiefern will die Bundesregierung den Meinungsbildungsprozess an den einzelnen betroffenen Standorten konkret unterstützen bzw. bei der Ausgestaltung helfen (bitte vollständig auflisten)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13284 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Meinungsbildungsprozess tatsächlich in allen Fällen bis Jahresende abgeschlossen wird? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 13. Was ist vorgesehen, falls an einzelnen Standorten bis Jahresende kein Ergebnis zustande kommen wird? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 14. Will die Bundesregierung das Ergebnis des Meinungsbildungsprozesses an den Standorten in jedem Einzelfall akzeptieren und übernehmen, oder behält sie sich vor, in einzelnen Fällen eine andere Entscheidung durchzusetzen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 15. Wie begründet die Bundesregierung, dass nur die jeweils an einem Standort stationierten Soldaten bzw. Beschäftigten über den jeweiligen Kasernennamen entscheiden sollen, und nicht alle Bundeswehrangehörigen, da es sich bei Kasernen ja um unselbstständige Teile der Bundeswehr als Ganzes handelt ? Betreibt das BMVg auch eine eigene Meinungsbildung bezüglich möglicher Umbenennungen, und wenn ja, in welchen Fällen, und in welchen Fällen hat es bereits eine Meinung gebildet (bitte vollständig anführen und begründen)? a) Welcher Stellenwert kommt einer allfällig schon gebildeten Meinung des Bundesministeriums gegenüber einer Meinung am Standort zu? b) Welches Verfahren ist für den Fall gegensätzlicher Meinungen vorgesehen ? Die Frage wird zusammenhängend beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antworten zu den Fragen 5 und 9 wird verwiesen. 16. Wie wird die Ankündigung der Bundesregierung, es sei in Hinsicht auf den Traditionserlass der Bundeswehr „ein umfassender und breit angelegter Beteiligungsprozess angestoßen“ worden (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12736), umgesetzt? Welche Formen der Beteiligung für welchen Kreis von Soldaten sind konkret vorgesehen? Welche Veranstaltungen sind geplant, inwiefern ist die Einbeziehung zivilen Sachverstandes beabsichtigt? Mit einer internen Pilotveranstaltung am 12. Juni 2017 wurde der Prozess im BMVg in Berlin begonnen. Es sind vier Workshops an wechselnden Orten zu unterschiedlichen Themenkreisen vorgesehen. So können auch regional unterschiedliche Personenkreise erreicht werden. Die Workshops dienen als Leuchtturmveranstaltungen dem Austausch und der Diskussion mit Fachleuten, der Einbindung und Nutzung interner und externer Expertise, der Transparenz des Prozesses sowie der Vorbereitung der späteren Textarbeit. Die Workshops werden durch Informations- und Diskussionsveranstaltungen in der Fläche ergänzt. Die Ergebnisse der Workshops sollen veröffentlicht werden. Möglichst vielen Angehörigen der Bundeswehr (Soldatinnen und Soldaten aller Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13284 Dienstgrade, Beamtinnen und Beamte und andere zivile Angehörige), dem politisch -parlamentarischen Raum, der Wissenschaft und Gesellschaft sowie den Medien soll die Gelegenheit gegeben werden, sich am inklusiven Prozess der Überarbeitung des Traditionserlasses aktiv zu beteiligen. 17. Sind der Bundesregierung bei der Aufstellung der Namenslisten (Wehrmachtsoffiziere ) in der Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/12353 Fehler unterlaufen, insbesondere hinsichtlich der Zuordnung Erwin Rommels zum militärischen Widerstand und der nicht erfolgten Zuordnung General Hans Speidels zum militärischen Widerstand? Inwiefern ist diese Liste vom Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) bestätigt worden? Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/12353 ist korrekt. Die Fragestellung erforderte eine Einteilung der Angehörigen der Wehrmacht nach militärischem Widerstand oder sogenannten „Rettern in Uniform“. Erwin Rommel ist dabei dem militärischen Widerstand zuzuordnen. Dr. Hans Speidel wies zwar Verbindungen zum 20. Juli 1944 auf, gehört jedoch auch der militärischen Aufbau- und Gründergeneration der Bundeswehr an. Nach dieser wurde jedoch nicht gefragt. 18. Wie erklärt sich die Bundesregierung, woran es liegt, dass es in den jeweiligen Standorten bislang keine Initiativen zu einer Diskussion über die Namensgebung kam? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 19. Welche Erklärungen hat die Bundesregierung über die aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller problematische Affinität zur Wehrmacht in der Bundeswehr? Was will sie unternehmen, um diesem Zustand entgegenzuwirken? Die in der Fragestellung konstruierte und damit suggerierte Affinität besteht nicht. Die Bundeswehr ist die Armee der Bundesrepublik Deutschland mit einer erfolgreichen mehr als 60-jährigen Geschichte. Wie bereits in der Bundestagsdrucksache 18/12353 vom 16. Mai 2017 und der Bundestagsdrucksache 18/12736 vom 15. Juni 2017 mitgeteilt, pflegt die Bundeswehr keine Tradition zu vorherigen deutschen Streitkräften im Allgemeinen und schon gar nicht zur Wehrmacht im Besonderen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13284 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Hat die Bundesregierung jemals erwogen, den „Einsatzkurs“ der Bundeswehr in Hinsicht auf Auslandseinsätze zurückzunehmen und die Bundeswehr wieder strikt auf die im Grundgesetz vorgesehene Landesverteidigung zu beschränken und zugleich entsprechend materiell und personell abzurüsten , um sie für Neonazis und Wehrmachtsverherrlicher möglichst unattraktiv zu machen? Als Parlamentsarmee erfüllt die Bundeswehr im Rahmen völker- und verfassungsrechtlicher Vorgaben ausschließlich die ihr vom Deutschen Bundestag übertragenen Aufträge. Dies erfolgt unabhängig von der in der Frage unterstellten Wirkung auf einzelne gesellschaftliche Gruppen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 21. Welche Schlussfolgerungen für die politische Bildung innerhalb der Bundeswehr zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Diskussion um militärische Tradition und Kasernenbenennungen? Hält sie es weiterhin für angemessen, dass es während der ersten Monate zu Beginn des Wehrdienstes nicht vorgeschrieben ist, sich mit den Verbrechen der Wehrmacht zu beschäftigen (vgl. Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/12736)? Dem Themenbereich „Extremismus und Extremismusprävention“ wird in der Politischen Bildung der Bundeswehr ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die ZDv A-2600/7 „Extremismus Vorbeugung und Bekämpfung“ beschreibt Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Extremismus und beim Auftreten von Extremismus in der Bundeswehr. Die Erscheinungsformen von und der Umgang mit Extremismus sind Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung des militärischen und zivilen Personals der Bundeswehr. Die Bundeswehr duldet in ihrem Personalverantwortungsbereich keine Beschäftigten , von denen extremistische Bestrebungen und Verhaltensweisen ausgehen, die extremistischen Personenzusammenschlüssen angehören oder die solche Personenzusammenschlüsse unterstützen. Die ZDV 2620/1 „Politische Bildung in der Bundeswehr“ legt fest, dass Politische Bildung unverzichtbarer Teil der Ausbildung aller Soldatinnen und Soldaten ist. Gemäß ZDv A-2620/1 „Politische Bildung in der Bundeswehr“ sind die Themen „Extremismus und Extremismus-Prävention“ verpflichtender Bestandteil der Politischen Bildung sowohl in der Grundausbildung als auch im Grundbetrieb. Extremismus und Extremismus-Prävention besitzen darüber hinaus im Rahmen der Jahresweisungen des BMVg zur Politischen Bildung seit Jahren eine hohe Priorität . Für die ersten Monate des Wehrdienstes werden Ausbildungsthemen einheitlich vorgegeben. Sie sind in den ersten drei Monaten der Ausbildung und möglichst zeitnah daran anschließend zu behandeln. Dafür sind grundsätzlich wenigstens 16 Ausbildungsstunden vorzusehen. Ein zentrales Ausbildungsthema ist dabei der Themenkomplex „Extremismus“ in allen inhaltlichen Facetten. Darin werden auch die Verbrechen der Wehrmacht bzw. die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen behandelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13284 22. Welchen zeitlichen Rahmen nimmt bei den Fortbildungen für Offiziere und Unteroffiziere Punkt 4 („Wehrmacht und Nationalsozialismus. Zwischen Gefolgschaft und Widerstand; insbesondere der 20. Juli 1944“) des Unterthemas „Nationalsozialismus/Zweiter Weltkrieg“ innerhalb der Kategorie „Historische Entwicklungen und Ereignisse“ ein, und wie viel davon ist nicht dem Anschlag weniger Offiziere auf Adolf Hitler, sondern der Einordnung der meisten Offiziere in den nationalsozialistischen Apparat gewidmet (bitte möglichst in Stundenzahl angeben)? Inwiefern hält die Bundesregierung hier Veränderungen für angebracht? Maßnahmen zur politischen Weiterbildung der Offiziere und Unteroffiziere sind gemäß ZDv A-2620/1 „Politische Bildung in der Bundeswehr“ durch die Dienststellen durchzuführen. Hierfür ist ein Zeitansatz von mindestens drei Tagen pro Jahr vorzusehen. In Lehrgängen, die länger als eine Woche dauern, sind Maßnahmen zur politischen Bildung einzubeziehen und besonders auszuweisen. Die angefragten Zeitansätze werden nicht erfasst und dokumentiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333