Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13313 18. Wahlperiode 14.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Uwe Kekeritz, Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13102 – Politische und wirtschaftliche Beziehungen zu Äthiopien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Äthiopien ist das größte und politisch bedeutendste Land am Horn von Afrika. Deutschland und die EU arbeiten auf vielfache Weise mit dem Staat zusammen. Sie sind wichtige entwicklungspolitische und humanitäre Geber für Äthiopien. Im Rahmen einer G20-Konferenz wurde Äthiopien von der Bundesregierung als eines der Partnerländer beim „Compact with Africa“ (www.bmz.de/de/ presse/aktuelleMeldungen/2017/juni/170614_Erfolgreiche-G20-Konferenz-in- Berlin-unterstuetzt-neue-Partnerschaft-mit-Afrika/index.jsp) vorgestellt. Das Land spielt eine wichtige Rolle in den politischen Regionalorganisationen und in der Politik seiner Nachbarländer, was sich zum Beispiel im Einsatz äthiopischer Truppen in der afrikanischen Friedensmission AMISOM in Somalia zeigt. Zudem ist Addis Abeba Hauptsitz der Afrikanischen Union. Äthiopien hat in den letzten Jahrzehnten erhebliche Fortschritte in der wirtschaftlichen Entwicklung , darunter der Bekämpfung der Armut, gemacht. Spätestens seit den blutigen Auseinandersetzungen in der Region Oromia, die im November 2015 begannen und sich – bis zur Verhängung des Ausnahmezustands am 8. Oktober 2016 – auf weite Teile des Landes ausdehnten, wird aber deutlich, dass die wirtschaftliche Entwicklung nicht mit einer politischen einhergegangen ist. Im Zuge der Proteste wurden Internetzugänge in Äthiopien deaktiviert und soziale Medien unterbunden. Mit nur 2,9 Prozent aller Haushalte weist Äthiopien die weltweit schlechteste Durchdringungsrate mit Internetanschlüssen auf. Ende Mai wurde auch das mobile Internet deaktiviert – mutmaßlich um Betrug bei Schulprüfungen zu begegnen. Die Regierungskoalition EPRDF wird von der Bevölkerungsgruppe der Tigray dominiert, was zu Unmut bei den anderen Volksgruppen geführt hat. Der relativ geschlossene Führungszirkel hat auch zu einer Zunahme an Korruption geführt. Laut der regierungsnahen „Äthiopischen Kommission der Menschenrechte“ forderten die Proteste 940 Tote. Am 8. Oktober 2016 rief der äthiopische Ministerrat einen landesweiten Ausnahmezustand aus, der am 30. März 2017 in abgeschwächter Form um weitere vier Monate verlängert wurde. Dies verstößt gegen die Verpflichtungen, denen Äthiopien gemäß internationalen Abkommen wie dem Internationalen Pakt über Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13313 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) nachkommen muss. Der offizielle Inhalt und der Umfang der Erklärung des Ausnahmezustands sind nach wie vor nicht vollständig veröffentlicht. Die äthiopischen Behörden sind ihrer Verpflichtung , die anderen Vertragsstaaten des IPbpR über den Ausnahmezustand zu informieren, wie es in Artikel 4 Absatz 3 vorgeschrieben ist, nicht nachgekommen . Während des Notstands wurden mehr als 11 000 Menschen festgenommen und inhaftiert, ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihren Familien zu erhalten oder einem Richter vorgeführt zu werden. Durch das Ausrufen des Notstandes traten weitere Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Kraft, darunter die zeitweise Sperrung des Internets. Politisch engagierten Personen drohten unfaire Gerichtsverfahren aufgrund von Anklagen unter dem Antiterrorgesetz. Wichtige Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker wurden unter der Antiterrorgesetzgebung angeklagt. Das Gesetz enthält sehr weit gefasste und allgemein gehaltene Definitionen terroristischer Handlungen, die mit Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren geahndet werden können (www.amnesty.de/ jahresbericht/2017/aethiopien). Außerdem haben sich bis heute Teile des Landes nicht von einer der verheerendsten Dürren der letzten Jahrzehnte erholt, die das Klimaphänomen El Niño in den 2015 und 2016 noch verstärkte. Laut Welternährungsprogramm (WFP) waren alleine im Jahr 2016 10,2 Millionen Menschen auf Nahrungsmittelhilfen angewiesen. Ärzte ohne Grenzen warnte jüngst, dass sich die Zahl schwer mangelernährter Kinder unter 5 Jahren in der Somaliregion im ersten Halbjahr 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzehnfacht habe. Äthiopien steht zudem vor zahlreichen regionalpolitischen Herausforderungen. Das Land befindet sich im Dauerkonflikt mit dem nördlichen Nachbarn Eritrea. Beide Länder versuchen, durch gegenseitige innenpolitische Einmischung und Stellvertreterkonflikte die jeweils andere Seite zu destabilisieren. Äthiopien befindet sich darüber hinaus in einem langsam eskalierenden Streit mit Ägypten über den im Bau befindlichen Renaissance-Staudamm, der für Äthiopien eine große, erneuerbare Energiequelle darstellen könnte, in den Augen Ägyptens aber eine strategische Bedrohung der eigenen Hoheit über das Nilwasser darstellt . Die Spannungen zwischen den Golfstaaten Katar, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten wirken sich zudem auch auf die Staaten am Horn von Afrika aus. Die Zahl der in den EU-Mitgliedstaaten schutzsuchenden Äthiopierinnen und Äthiopiern steigt beständig. Viele von ihnen fliehen vor politischer Verfolgung und sind durch erlittene Folter schwer traumatisiert. Zudem ist auch die mangelnde ökonomische Perspektive ein Grund dafür, ihr Land zu verlassen, ebenso wie die Auswirkungen des Klimawandels auf die äthiopische Landwirtschaft. Deutschland und die EU arbeiten mit Äthiopien eng in ihrer migrationspolitischen Agenda zusammen. Äthiopien ist Teil des Khartoum-Prozesses und des von der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführten und von der Bundesregierung und der EU finanzierten Programms „Better Migration Management“. 1. Inwiefern hat die äthiopische Regierung nach Einschätzung der Bundesregierung im letzten Jahr konkrete Maßnahmen ergriffen, um die Ursachen für die weitreichenden Proteste im Land zu bearbeiten? Die äthiopische Regierung hat im Januar 2017 einen „Politischen Dialog“ mit Teilen der Opposition begonnen. Dieser Dialog soll nach einer am 14. Juli 2017 vorgestellten Roadmap zwölf Agenda-Punkte beinhalten und binnen 90 Tagen abgeschlossen werden. Die zwölf Themen lauten „Wahlgesetz“, „Gesetz über die Registrierung politischer Parteien“, „Gesetz über den Code of Conduct für politi- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13313 sche Parteien“, „Anti-Terrorismus-Gesetz“, „Gesetz über Massenmedien“, „Gesetz über Nichtregierungsorganisationen (NRO)“, „Organisation und Funktion der (staatlichen) demokratischen Menschenrechtsinstitutionen", „Organisation und Funktion der Justizorgane“, „diverse Menschenrechte und ihre Anwendung in Äthiopien“ (u. a. Recht auf Leben, Besitz, Bewegungsfreiheit zwischen den Regionen, politische und Bürgerrechte, Ausübung bestimmter Verfassungsrechte in verschiedenen Regionen), „Gesetz zur Verpachtung von Land und entwicklungsbedingten Vertreibungen“, „Steuergesetze“ und „Nationale Aussöhnung“. Weitere angekündigte Maßnahmen sind die Einrichtung eines Jugendfonds sowie die Ausarbeitung eines neuen Entwicklungsplans („Masterplan“) für die Hauptstadt Addis Abeba. 2. In welcher Form findet im Rahmen der Zusammenarbeit mit der äthiopischen Regierung ein kritischer Dialog bezüglich des extrem eingeschränkten bis nicht vorhandenen Handlungsspielraums der äthiopischen Zivilgesellschaft statt, und inwiefern unterstützt die Bundesregierung diese Akteure? Die Bundesregierung spricht die Lage der Zivilgesellschaft regelmäßig auf allen Ebenen gegenüber der äthiopischen Regierung an und bringt in diesem Rahmen ihre Erwartungshaltung hinsichtlich einer Erweiterung des Handlungsspielraumes für Akteure der Zivilgesellschaft deutlich zum Ausdruck. Mit Vertretern der Zivilgesellschaft steht die deutsche Botschaft in Addis Abeba in einem ständigen Dialog und bezieht diese auch in hochrangige Gespräche ein, etwa bei den Besuchsreisen der Bundeskanzlerin im Oktober 2016 und von Bundesminister Gabriel im Mai dieses Jahres. 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der parlamentarischen Opposition in Äthiopien, und welche Initiativen hat sie ergriffen, um sich für die Freilassung inhaftierter Oppositionspolitiker, wie zum Beispiel von Dr. Merera Gudina, einzusetzen? Aufgrund der Einseitigkeit der Ergebnisse der letzten Parlamentswahlen vom Mai 2015 mit 100 Prozent der Sitze für das Parteienbündnis der Regierungspartei (EPRDF) gibt es keine parlamentarische Opposition. Oppositionelle Parteien arbeiten unter erschwerten Bedingungen und haben nur eingeschränkten Zugang zu staatlich kontrollierten Medien und öffentlicher Infrastruktur. Durch den Ausnahmezustand wurde die Arbeit der Opposition weiter eingeschränkt. Die meisten Oppositionsparteien versuchen, trotz dieser Schwierigkeiten eine konstruktive Rolle in der äthiopischen Politik zu spielen. Die Bundesregierung hat sich nach der Verhaftung von Dr. Merere Gudina mehrfach gegenüber dem äthiopischen Botschafter für ihn eingesetzt. Sie beobachtet den laufenden Prozess vor Ort und steht über die deutsche Botschaft in Addis Abeba mit den Anwälten von Dr. Gudina in Kontakt. Die Bundesregierung setzt sich bei Gesprächen mit der äthiopischen Regierung auch für die Freilassung anderer Oppositionspolitiker ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13313 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Welche Initiativen haben die Bundesregierung und die Europäische Union ergriffen, um sich einen eigenen Augenschein in sogenannten illegalen Haftanstalten über die Haftbedingungen zu verschaffen, wie viele offizielle Besuche bei politischen Gefangenen gab es seitens deutscher Vertreter in den Jahren 2015, 2016 und 2017, und inwiefern ist die Bundesregierung aktiv geworden, um die Auflösung illegaler Hafteinrichtungen in ehemaligen Polizeischulen oder militärischen Liegenschaften zu erwirken? Die Bundesregierung und die Europäische Union haben keinen Zugang zu politischen Häftlingen und irregulären Hafteinrichtungen, thematisieren dies jedoch regelmäßig gegenüber den äthiopischen Innenbehörden (Gefängniskommission). Bis Februar 2017 unterstützte die Bundesregierung ein Vorhaben zur Verbesserung der Haftbedingungen in Zusammenarbeit mit der äthiopischen Nichtregierungsorganisation (NRO) „Justice for All – Prison Fellowship Ethiopia“ (JFA- PFE). Im Rahmen dieses Vorhabens wurden auch äthiopische Vertreter zu Schulungszwecken nach Deutschland eingeladen. Es wird hierzu auch auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 5. Welche Gespräche haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der strategischen Zusammenarbeit der EU mit Äthiopien im Sektor 5 (vgl. Dokument C(2016) 2035 der Europäischen Kommission) bereits stattgefunden , und inwiefern gibt es einen Arbeitsplan, um bei der Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit, der Einhaltung der Menschenrechte und der Bekämpfung der Korruption zusammenzuarbeiten, und inwiefern gibt es entsprechende Gespräche auf bilateraler Ebene zwischen Deutschland und Äthiopien ? Auf Grundlage des sogenannten EU-Ethiopia Strategic Engagement gab es am 6. April 2017 ein erstes Gespräch im Rahmen des sektoralen Dialoges zu Regierungsführung und Menschenrechten. Das Gespräch hatte die Themen (1) Rechtsstaatlichkeit und Haftbedingungen, (2) wirtschaftliche und soziale Rechte im Kontext eines Entwicklungslandes mit dem Schwerpunkt auf den Rechten von Kindern und Jugendlichen sowie (3) Menschenrechte im Zusammenhang mit Wanderarbeitern und Kampf gegen Menschenhandel zum Gegenstand. Dieser „sektorale Dialog “ wurde in Anwesenheit des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, in Addis Abeba eröffnet. Eine offizielle Pressemeldung ist unter folgendem Link einsehbar: https://eeas.europa.eu/headquarters/headquartershomepage /24515/european-union-special-representative-human-rights-stavroslambrinidis -visits-ethiopia-launch_en. Die Europäische Union hat die Themen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit auch in der Menschenrechtsländerstrategie für Äthiopien verankert. Beide Themen sind regelmäßig und ausführlich Gegenstand in bilateralen Gesprächen der Bundesregierung mit der äthiopischen Regierung. 6. Inwiefern trägt die anhaltend angespannte innenpolitische Lage und die Inhaftierung einer hohen Zahl von Oppositionellen nach Einschätzung der Bundesregierung zu Fluchtbewegungen aus Äthiopien bei? Verlässliche Angaben über die spezifische Motivation von Flüchtlingen und Migranten aus Äthiopien liegen der Bundesregierung nicht vor. Bei der Entscheidung über das Verlassen des Landes dürften neben der politischen und menschenrechtlichen Lage auch wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle spielen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13313 7. Welche Kriterien legte der Staatssekretär Thomas Silberhorn zugrunde, als er im Rahmen der BMZ-Konferenz „Eine Welt ohne Hunger“ im April 2017 auf die gute Zusammenarbeit mit der äthiopischen Regierung hinwies? Äthiopien ist ein wichtiges Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) und zentral für die Stabilität und Entwicklung am Horn von Afrika. Bilaterale EZ-Beziehungen bestehen seit Ende der 1950er Jahre. Die äthiopische Regierung zeichnet sich durch hohe Entwicklungsorientierung aus und kann große Erfolge in der Umsetzung der nationalen Armutsbekämpfungsstrategie vorweisen . So wurde die extreme Armut seit 1995 um mehr als ein Drittel gesenkt. Die äthiopische Regierung hat klare Vorstellungen zum Inhalt und zur Art der Zusammenarbeit und übernimmt eine hohe Eigenverantwortung. Deutschland unterstützt den grundsätzlich anerkennenswerten Entwicklungsprozess Äthiopiens konstruktiv und trägt seit Jahren zur Umsetzung der von Äthiopien selbstgesetzten Ziele bei (z. B. nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Beschäftigungsförderung, Anpassung an den Klimawandel). Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit erfährt große Wertschätzung, mit den Partnerministerien besteht eine sehr gute Zusammenarbeit . 8. Wie viele Äthiopierinnen und Äthiopier haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2017 um Asyl in Mitgliedstaaten der EU nachgesucht, wie viele davon in Deutschland (bitte nach Jahren aufschlüsseln ), und wie hoch war deren Schutzquote in Deutschland in den Jahren 2012 bis 2017 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Angaben zu anderen EU-Staaten im Sinne der Frage sind über die Datenbank von EUROSTAT (Statistisches Amt der Europäischen Union) öffentlich zugänglich. Die Datenbank ist einsehbar unter folgendem Link: http://ec.europa.eu/eurostat/ statistics-explained/index.php/Asylum_statistics. Darüber hinausgehende Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. Wie viele Äthiopierinnen und Äthiopier in Deutschland um Asyl nachgesucht haben und wie hoch deren Schutzquote in Deutschland in den Jahren 2012 bis 2017 war, kann der anliegenden Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entnommen werden (siehe Übersicht Anhang 1). 9. Wie viele Rückführungen abgelehnter Asylsuchender aus der EU nach Äthiopien gab es in den vergangenen zwei Jahren? Im Jahr 2015 sowie im Jahr 2016 wurden laut EUROSTAT jeweils 145 Personen aus der EU nach Äthiopien zurückgeführt. 10. Seit wann und wo wird das deutsche Projekt zur Verbesserung von Haftbedingungen in Äthiopien durchgeführt (vgl. die Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/10842), welche finanziellen Mittel wurden dafür seit Beginn aufgewendet, wer führt es durch, und welche Ergebnisse wurden bislang erzielt? Das Projekt zur Verbesserung der Haftbedingungen wurde bis zum Projektende am 28. Februar 2017 in den vier Gefängnissen Kaliti, Kilinto, Ambo und Nekemt mit der äthiopischen NRO „Justice for All – Prison Fellowship Ethiopia (JFA- PFE)“ durchgeführt. Es wurden 75 000 Euro für das Projekt aufgewendet. Unter anderem wurden 150 Gefängniswärter und andere Mitarbeiter in relevanten, nationalen und internationalen Standards zur angemessenen Behandlung von Gefangenen fortgebildet, 30 Häftlingsberater in moderner Beratung geschult und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13313 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode eine Konferenz zu Haftalternativen, Reintegration und Amnestie durchgeführt. Diese Konferenz war Anstoß für die Aufnahme der Themen Rehabilitierung und Reintegration entlassener Häftlinge in ein Strategiepapier der Zentralregierung für den Justizsektor. 11. Welche Auswirkungen hat die politische Lage in Äthiopien nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Lage der über 800 000 Flüchtlinge aus Eritrea, Somalia und dem Südsudan, die in Äthiopien unter prekären Bedingungen leben (www.tagesschau.de/ausland/afrika/afrikaprojekt-aethiopien- 101.html)? Der Bundesregierung sind keine Auswirkungen der politischen Lage in Äthiopien auf die Situation der Flüchtlinge aus Eritrea, Somalia und dem Südsudan im Land bekannt. Die äthiopische Regierung arbeitet an einer Liberalisierung ihrer Flüchtlingspolitik mit dem Ziel, etwa die Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge im Land zu vergrößern, ihren Zugang zum Bildungssystem zu verbessern und sie besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. 12. Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die hohe Korruptionsperzeption (Rang 108 im Ranking der Organisation Transparency International ) in Äthiopien ein Grund für die politische Unzufriedenheit im Land? Aus Sicht der Bundesregierung beruht die Unzufriedenheit bestimmter Teile der äthiopischen Bevölkerung auf verschiedenen Gründen, einer davon ist die hohe Korruptionsperzeption. 13. Inwiefern begünstigt nach Einschätzung der Bundesregierung die konzentrierte Macht der ERPDF die Korruption, und welche Auswirkungen hat das ihrer Ansicht nach auf den Fortgang der wirtschaftlichen Entwicklung im Land? Eine hohe Machtkonzentration und mangelnde effektive Gewaltenteilung sind Faktoren, die grundsätzlich Korruption begünstigen können. Die äthiopische Regierung hat im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen Entlassungen in der lokalen Verwaltung vorgenommen. Vertreter der äthiopischen Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft benennen Korruption regelmäßig als ein Hindernis für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Landes. 14. Inwiefern wirken sich die von der Regierung periodisch verhängten Internetsperren im Land nach Einschätzung der Bundesregierung negativ auf das Investitionsklima und die wirtschaftliche Entwicklung im Land aus? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die konkreten Auswirkungen der vorübergehend verhängten Internetsperren. Grundsätzlich können Internetsperren die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes hemmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13313 15. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den Berichten über den Export deutscher Überwachungssoftware nach Äthiopien gezogen (vgl. www.privacyinternational.org/node/546), inwiefern lagen ihr im Zeitraum seit 2009 Anträge zum Export solcher Informationstechnologie mit doppeltem Verwendungszweck (nach EU-Ratsverordnung 428/2009) nach Äthiopien vor, wie wurden diese jeweils beschieden, und welche Maßnahmen ergreift sie, um den Export deutscher Sicherheitstechnologie zur Überwachung der politischen Opposition künftig zu unterbinden (www.amnesty.de/ jahresbericht/2017/aethiopien)? Im genannten Zeitraum wurden keine Genehmigungen und zwei Ablehnungen für den Export von Überwachungstechnik (einschließlich Überwachungssoftware ) nach Äthiopien erteilt. Zur Exportkontrolle von Gütern der Überwachungstechnik hat die Bundesregierung in ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Haltung der Bundesregierung bezüglich der Effektivierung von Exportkontrollen für doppelverwendungsfähige Überwachungstechnologie und Zensursoftware“, Bundestagsdrucksache 18/2374 vom 18. August 2014, ausführlich Stellung genommen. Die dort in Antwort zu Frage 1 genannten, im Rahmen des Wassenaar-Arrangements beschlossenen Erweiterungen der Kontrollen bei Gütern der Überwachungstechnik sind durch mittlerweile erfolgte Anpassungen des Anhangs I der EG-Dual-use-Verordnung (428/2009) in EU-Recht überführt worden. Der Export dieser Güter bedarf seit 1. Januar 2015 europaweit der Genehmigung, so dass maßgebliche Lücken bei der Kontrolle des Exports solcher Technik geschlossen werden konnten. 2015 hat die Bundesregierung mit der 4. Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zusätzliche nationale Verschärfungen eingeführt. Seit 18. Juli 2015 ist der Export von Auswertesystemen für Telefonie (sog. Monitoring-Center) und seit 1. Januar 2016 auch der Export von Wartungs- und Servicedienstleistungen für Überwachungstechnik aus Deutschland kontrolliert und bedarf einer Genehmigung. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, die auf nationaler Ebene eingeführten Kontrollen für den Export von Überwachungstechnik auch auf internationaler und europäischer Ebene einzuführen. 16. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Zuge des Khartoum-Prozesses nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in Äthiopien implementiert? Der Khartum-Prozess ist in erster Linie ein Dialogformat zu Migrationsfragen zwischen den Staaten am Horn von Afrika und der EU. Zusätzlich existieren einzelne Maßnahmen, die durch den European Trust Fund (EUTF) finanziert werden und einen überwiegend regionalen Ansatz verfolgen: „Better Migration Management (BMM)“, „Addressing Mixed Migration Flows in East Africa (AMMF)“, „Regional Development Protection Programme (RDPP) – Horn of Africa“ und das „Migration and Mobility Dialogue (MMD) Support Project“. Die Bundesregierung ist an dem Regionalvorhaben BMM beteiligt. Ein nationales Vorhaben speziell für Äthiopien ist das Programm „Stemming Irregular Migration in Northern and Central Ethiopia (SINCE)“, dessen Implementierung im letzten Quartal 2017 beginnen soll. Weitere Informationen zu allen Vorhaben finden sich unter www.khartoumprocess.net/operations. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13313 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Mit welchen Partnern arbeitet die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Better Migration Management“ in Äthiopien zusammen (bitte nach staatlichen Sicherheits- und Geheimdiensten, Polizeieinheiten und zivilgesellschaftlichen Organisationen aufschlüsseln)? Der äthiopische Partner der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die im Auftrag der EU und der Bundesregierung das Vorhaben „Better Migration Management (BMM)“ umsetzt, ist die interministerielle Task Force gegen Menschenschmuggel und -handel (Anti-Trafficking and Smuggling Taskforce). Diese koordiniert alle Aktivitäten in Äthiopien im Bereich Migration. Unter dem Mandat von BMM ist auch die Internationale Organisation für Migration (IOM) involviert. 18. Welche Gesetzgebung zur Migrationskontrolle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Vallettagipfel im Jahr 2015 in Äthiopien erlassen? Das äthiopische Parlament hat am 19. Februar 2016 die „Ethiopian Overseas Employment Proclamation No. 923/2016“ verabschiedet. Diese regelt das Rekrutierungsverfahren für potentielle äthiopische Arbeitsmigranten und damit verbundene Mindeststandards sowie die innerstaatlich einzuhaltenden Verfahren und die Rechte äthiopischer Arbeitsmigranten während ihres Aufenthalts im Ausland . 19. Welche Aufgabenbereiche verantwortet der von der EU entsandte Frontex- Verbindungsoffizier, und wie bewertet die Bundesregierung seine Arbeit? Es gibt keinen von der EU entsandten Frontex-Verbindungsoffizier in Äthiopien. 20. Welche Projekte hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge des „Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der europäischen Migrationsagenda“ in Äthiopien zum Schutz der Flüchtlinge ins Leben gerufen (vgl. EU-Dokument COM(2016)960, S. 13)? Im Zuge des „Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der europäischen Migrationsagenda“ hat die EU in Äthiopien über das „Regionale Entwicklungs- und Schutzprogramm“ 30 Mio. Euro zum Schutz der Flüchtlinge bereitgestellt. Das Aktionsdokument dieses Programms ist zugänglich unter https://ec.europa.eu/europeaid/trust-fund-projects/regional-developmentand -protection-programme-ethiopia_en. 21. Planen EU und Bundesregierung nach wie vor die Einrichtung eines Multifunktionszentrums in Äthiopien? Wenn ja, welche Aufgaben hat das Zentrum? Wie wird sichergestellt, dass in dem Zentrum rechtsstaatliche Verfahren angewendet werden? Die Einrichtung eines Multifunktionszentrums wird derzeit weder von der Bundesregierung noch von der EU geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13313 22. An welchen Punkten arbeitet die Bundesregierung bilateral oder im Rahmen der Europäischen Union an einer Verbesserung der legalen sicheren Einreisemöglichkeiten für Äthiopierinnen und Äthiopier nach Deutschland? Neben den allgemein bestehenden rechtlichen Möglichkeiten für eine legale Einreise sind spezielle Programme für Äthiopierinnen und Äthiopier derzeit nicht vorgesehen. 23. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung für den Ausbau der deutschäthiopischen Wirtschaftsbeziehungen? Der Ansatz der Bundesregierung zum Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen umfasst die Beratung deutscher Unternehmen, die sich wirtschaftlich in Äthiopien betätigen möchten. Darüber hinaus werden Investorenreisen und -konferenzen zum Wirtschaftsstandort Äthiopien gefördert. Verbesserungen für das Wirtschaftsklima werden im bi- und multilateralen Dialog mit der Regierung angeregt. 24. Inwiefern gibt es Bemühungen um ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Äthiopien, und welche Vorkehrungen werden dabei ggf. getroffen, um sicherzustellen , dass dem äthiopischen Staat dabei keine Steuereinnahmen entgehen und doppelte Nichtbesteuerung vermieden wird, und welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Regelungen zur Betriebsstättendefinition und Quellenbesteuerung in einem etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen ? Mit Äthiopien wurde bisher in zwei Runden im September 2015 und im März 2016 über den erstmaligen Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) verhandelt. Wie bei Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen üblich, basiert die deutsche Position auf der deutschen Verhandlungsgrundlage. Um der besonderen Situation von Entwicklungsländern gerecht zu werden, besteht im Rahmen der deutschen DBA-Politik die Möglichkeit punktueller Abweichungen von der Verhandlungsgrundlage. Bezüglich der Frage der Vermeidung doppelter Nicht-Besteuerung wird von deutscher Seite mindestens die Vereinbarung des Mindeststandards des BEPS-Projekts („Base-Erosion and Profit-Shifting “) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20 gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen angestrebt. 25. Über welche Instrumente werden die in der Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10842 erwähnten Investitionsgarantien abgewickelt, und welche weiteren Bürgschaften bzw. Investitionsgarantien gibt es von der Bundesregierung für deutsche Investitionen in Äthiopien ? Investitionsgarantien sind ein etabliertes Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesregierung. Sie sichern förderungswürdige deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern gegen politische Risiken ab. Die Investitionsgarantien werden im Auftrag der Bundesregierung von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet. Der Bund hat derzeit (Stand: 17. Juli 2017) fünf Garantien für förderungswürdige deutsche Direktinvestitionen in Äthiopien in Höhe von 3,7 Mio. Euro im Bestand. Für Investitionen in Höhe von 1,5 Mio. Euro liegen Anträge auf Investitionsgarantien vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13313 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Welche weiteren Service- oder Unterstützungsleistungen gibt es neben Investitionsgarantien für die deutsche Wirtschaft, und auf welche Kosten belaufen sich diese insgesamt (bitte nach Art, beteiligten Akteuren und Finanzierung für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen über weitere Unterstützungsleistungen keine Erkenntnisse vor. 27. Welchen Umfang haben Zwangsumsiedlungen (auf Druck der Regierung getätigte Umsiedlungen mit niedrigen Entschädigungen für Landwirte, vgl. etwa „Äthiopier leiden unter der Entwicklung ihres Landes“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22. Dezember 2016) in Äthiopien seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung gehabt, und inwiefern geschehen diese auch in Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten Deutschlands und der EU? Die Bundesregierung hat Kenntnis von Umsiedlungsmaßnahmen, bei denen die betroffene Bevölkerung im Vorfeld nicht ausreichend über die Folgen der Umsiedlung informiert wurde. Dialogformate zwischen Vertretern der äthiopischen Regierung und der Bevölkerung der infrage kommenden Gebiete entsprachen zum Teil nicht den erforderlichen Standards. Über den genauen Umfang der Verletzungen von Landrechten im Kontext von Umsiedlungen hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Ein Zusammenhang zu Vorhaben der deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit und der EU besteht nicht. Bei allen Projekten werden bereits im Rahmen der Vorprüfung seitens der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der EU strenge Umwelt- und Sozialstandards angelegt und so partizipative Strukturen und Praktiken gewährleistet. 28. Findet über die deutsche Botschaft in Äthiopien regelmäßig und systematisch ein Austausch mit nichtstaatlichen Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder deren Partnern über deren Handlungsspielräume im Land statt? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, wie wird dieser durch die Bundesregierung ausgewertet und in ihrer Politik umgesetzt? Die deutsche Botschaft in Addis Abeba steht in engem Austausch mit kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit, unter anderem finden regelmäßige Treffen auf Einladung der Botschaft statt. Relevante Erkenntnisse aus dem Austausch mit Vertretern der Zivilgesellschaft fließen in eine entsprechende Lagebewertung der Bundesregierung ein. 29. Inwiefern kooperiert die Bundesregierung im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Kooperativen und Gewerkschaften in Äthiopien, die sich um bessere Preise für ihre Erzeugnisse bemühen (vgl. „Mehr Geld für Kaffeebauern“, Neues Deutschland vom 17. März 2017), und wie schätzt sie das Verhältnis der Regierung zu den Gewerkschaften ein? Die Bundesregierung kooperiert in Äthiopien mit Kooperativen und ähnlichen Zusammenschlüssen (z. B. Nutzergruppen und organisierte Kleinbauerstrukturen ) in den beiden Schwerpunkten der Entwicklungszusammenarbeit „Ländliche Entwicklung“ und „Schutz der Biodiversität und Forst“. Die Kooperation erfolgt im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit. Im Schwerpunkt „Ländliche Ent- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13313 wicklung“ arbeiten insgesamt drei Programme und drei Länderpakete der Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ (SEWOH) mit Kooperativen und Zusammenschlüssen zusammen. Im Schwerpunkt „Schutz der Biodiversität und Forst“ werden insgesamt zwei Projekte gefördert, die nachhaltige Wertschöpfungsketten für Wildkaffee, Wildhonig und Myrrhe zusammen mit Kooperativen und deren Dachorganisationen aufbauen. Ziel ist u. a. der Erhalt angemessener Preise für die Produkte bzw. die Verringerung von Transaktionskosten zur nächsten Stufe in der Wertschöpfungskette . Konkret unterstützt die GIZ dies durch Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen (z. B. Ausbildung von Maurern, Training von Mitgliedern von Saatgutkooperativen ), durch die Erarbeitung von Curricula für Fortbildungszentren, durch den Aufbau und die Stärkung von Produzenten- und Verarbeitungsgruppen (z. B. Professionalisierung von Saatgutproduzenten) sowie durch den Ausbau existierender Lieferketten und Kapazitätsentwicklung (z. B. zum Bau von wasserverteilenden Flussschwellen). Die Ziele der Zusammenarbeit sind die Steigerung der Produktion (z. B. durch verbesserte Saatgutproduktion und Anbaupraxis), Einkommensförderung (z. B. durch effizientere Lieferketten und größere Absatzmärkte), Landschaftsrehabilitierung und die Sicherung von Zugang zu Wasser und Ernährung. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Stärkung von Frauen innerhalb der Kooperativen und innerhalb sogenannter Frauenkooperativen. 30. Wie viel der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 3. April 2017 angekündigten Gelder zur Bewältigung der Hungerkrise in Äthiopien kamen noch im ersten Halbjahr 2017 den Betroffenen zugute? Über welchen Zeitraum werden die übrigen Gelder des BMZ den Betroffenen zugutekommen? Das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) plant 2017 Neuzusagen für Projekte der strukturbildenden Übergangshilfe in Äthiopien in einer Höhe von insgesamt 35 Mio. Euro. Mit Hilfe dieser Finanzierung setzen UNICEF (20 Mio. Euro) und das Welternährungsprogramm (WEP, 15 Mio. Euro) gemeinsam mit dem BMZ entwickelte Projekte um, welche auf eine Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Menschen vor Ort abzielen. Mit 15 Mio. Euro werden Aktivitäten des Welternährungsprogramms zur Verbesserung der Ernährungssituation unterstützt, konkret Food-for-Work Programme und Nahrungsmittelgutscheine für Kinder sowie für schwangere und stillende Frauen. Darüber hinaus schaffen die Errichtung von produktionsorientierter Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Entwicklung von Nahrungsmärkten neue Erwerbsmöglichkeiten für die lokale Bevölkerung. Diese vom BMZ finanzierten WEP-Projektaktivitäten werden ab September 2017 mit einer Laufzeit von 12 Monaten umgesetzt. Insgesamt werden ca. 470 000 Personen direkt von den geplanten Maßnahmen profitieren. UNICEF wird voraussichtlich mit 20 Mio. Euro Aktivitäten im Bereich der langfristigen Bekämpfung von Unter- und Mangelernährung bei Kindern umsetzen. Außerdem wird durch die verbesserte Gesundheitsversorgung und den verbesserten Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen die Widerstandsfähigkeit der ländlichen Bevölkerung langfristig gesteigert. Voraussichtlicher Projektbeginn der UNICEF-Maßnahmen ist ebenfalls im September . Das UNICEF-Projekt hat eine Laufzeit von 36 Monaten und soll ca. 520 000 Menschen erreichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13313 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mit diesen Projekten werden die Bedürfnisse der Zielgruppe durch strukturbildende und entwicklungsorientierte Zielsetzungen ergänzt, um die Resilienz der Zielgruppe gegenüber künftigen externen Schocks/Krisen zu stärken. Des Weiteren besteht eine inhaltliche und geografische Anbindung zu laufenden und geplanten Resilienz-Vorhaben der deutschen EZ im Sinne der Komplementarität von mittel- bis langfristigen Maßnahmen. 31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um der Feststellung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, „Gelder [fließen] zu zögerlich […] und auch erst dann, wenn die Katastrophe nicht mehr aufzuhalten ist“ Rechnung zu tragen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass diese Feststellung auch auf ihre Hilfeleistungen in der aktuellen Krise in Äthiopien zutrifft? Die Bundesregierung hat sich eng mit anderen Gebern, Nichtregierungsorganisationen und humanitären Organisationen der Vereinten Nationen koordiniert und im Rahmen des vom Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel am 12. April 2017 ausgerichteten Berliner Humanitären Appells zu verstärkten Leistungen der Gebergemeinschaft in den von den Hungerkrisen betroffenen Ländern aufgerufen. Der humanitäre Bedarfsplan für Äthiopien in Höhe von 950 Mio. US- Dollar ist zu etwa 65 Prozent finanziert (Stand: 31. Juli 2017, Quelle: VN OCHA). Deutschland ist nach den USA und der EU drittgrößter humanitärer Geber in Äthiopien. Die Bundesregierung hat auf die ab Herbst 2015 auftretende Dürre in Süd- und Ostafrika frühzeitig reagiert. 2016 wurden bedarfsgerechte Projekte der humanitären Hilfe im Wert von 14,39 Mio. Euro umgesetzt. In diesem Jahr sind bereits Mittel der humanitären Hilfe in Höhe von 26,4 Mio. Euro eingesetzt worden. Die Schwerpunkte deutscher humanitärer Hilfsmaßnahmen in Äthiopien konzentrieren sich auf die Bereiche Nahrungsmittelversorgung, Gesundheit und Ernährung, Verbesserung der Wasser-, Sanitäts- und Hygieneversorgung, sowie der Bereitstellung von Unterkünften. Projekte und Programme werden über die bewährten drei Säulen der humanitären Hilfe umgesetzt: deutsche Nichtregierungsorganisationen , humanitäre Organisationen der Vereinten Nationen sowie Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung . Das BMZ leistet seit Jahren kontinuierliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in Äthiopien. Die EZ trägt dazu bei, mittel- bis langfristig die Widerstandsfähigkeit (Resilienz) von vulnerablen Bevölkerungsgruppen und Institutionen zu stärken . Für die zusätzliche Unterstützung in Krisensituationen in Äthiopien hat das BMZ seit Herbst 2015 bereits 98,8 Mio. Euro zur Verfügung gestellt und unterstützt damit Maßnahmen der Ernährungssicherung, Gesundheitsvorsorge sowie Wasser- und Sanitärversorgung. Für 2017 ist geplant, im Rahmen der strukturbildenden Übergangshilfe 20 Mio. Euro an UNICEF und 15 Mio. Euro für das WEP zuzusagen (für weitere Ausführungen siehe die Antwort zu Frage 30). Durch die Präsenz der Durchführungspartner vor Ort und die Stärkung von Selbsthilfekapazitäten von Menschen trägt die Bundesregierung dazu bei, Krisenfolgen frühzeitig zu bearbeiten und abzufedern. Die Maßnahmen der strukturbildenden Übergangshilfe zur Unterstützung der äthiopischen Bevölkerung bei der Prävention und Bewältigung von Dürre und den Auswirkungen von „El Niño“ wirken unmittelbar und legen zeitgleich Grundsteine für einen nachhaltigen Wiederaufbau , strukturelle Verbesserungen und die Schaffung von Lebensperspektiven vor Ort. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13313 32. Welche ODA-relevanten Maßnahmen (Official Development Assistance) finanzieren die Bundesregierung und nach ihrer Kenntnis die Europäische Kommission für die Afrikanische Union mit Hauptsitz in Addis Abeba (bitte nach Vorhaben, Volumen, Laufzeit und Beteiligten auflisten)? Für die Antwort zu Frage 32 wird auf Anhang 2 verwiesen. 33. In welchem Umfang hat Deutschland im Jahr 2016 bi- und multilaterale Zusammenarbeit mit Äthiopien geleistet, welcher Art waren diese Maßnahmen, und wer war daran beteiligt (bitte jeweils auflisten)? Es wird auf die Übersicht (Anhang 3) zur bi- und multilateralen Zusammenarbeit mit Äthiopien verwiesen. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung Maßnahmen der humanitären Hilfe in Äthiopien, die jedoch nicht im Rahmen der bi- oder multilateralen Zusammenarbeit erfolgen, sondern im Rahmen von Förderungen deutscher und internationaler Hilfsorganisationen umgesetzt werden. 34. Inwiefern macht die Bundesregierung die Einhaltung von Menschenrechten zur Voraussetzung für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (über die GIZ etc.), inwiefern findet eine diesbezügliche Abstimmung der Ressorts (Auswärtiges Amt, BMZ, aber auch Bundesministerium der Finanzen) statt, und inwiefern wurde diese Frage zu einer Voraussetzung für die Auswahl Äthiopiens als Partner für die Compacts with Africa gemacht? Menschenrechte sind ein zentrales Element der Politik der Bundesregierung und im geltenden Koalitionsvertrag auch im Sinne der Umsetzung einer menschenrechtlich konsequenten und kohärenten Entwicklungspolitik verankert. Menschenrechte sind auch Grundlage und Ziel der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung , die die Bundesregierung menschenrechtsbasiert umsetzt, indem bspw. alle Projekte und Programme in allen Sektoren der deutschen Entwicklungspolitik an menschenrechtlichen Standards und Prinzipien auszurichten sind. Die aktuelle menschenrechtliche Situation in Äthiopien wird von der Bundesregierung kritisch verfolgt und in einem fortlaufenden politischen Dialog mit der äthiopischen Regierung erörtert. Die Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien adressiert den Schutz der Menschenrechte als Querschnittsthema. Bei den sektoralen Vorhaben spielt z. B. die Aktivierung der Zielgruppen bzw. zivilgesellschaftlicher Akteure bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen eine zentrale Rolle. Hiermit soll explizit eine politische Kultur der Teilhabe und Partizipation gefördert werden. Das Entwicklungszusammenarbeits -Portfolio in Äthiopien fördert über die Schwerpunktprogramme Landwirtschaft/Ernährung und Bildung die zentralen sozialen Menschenrechte , wie das Recht auf Nahrung oder das Recht auf Bildung. Die „Compact with Africa“-Initiative („CwA“) ist ein G20-Prozess und kein bilaterales Vorhaben der Bundesregierung. Interessierte afrikanische Länder, die sich im Rahmen des CwA in ein Investitionsabkommen einbringen möchten, identifizieren zunächst mit den beteiligten internationalen Finanzinstitutionen, der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB), dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank die Ziele der Initiative und mögliche nationale Prioritäten und Beiträge. Danach teilt das entsprechende Land dem G20-Vorsitz im Finanzministerprozess seine Absicht mit, an einem Abkommen zu arbeiten. Diese Schritte hat Äthiopien durchlaufen und wurde zur G20-Afrika-Konferenz am 12. und 13. Juni 2017 nach Berlin eingeladen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13313 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 35. Mit welchem G20-Mitgliedsland ist die Investitionspartnerschaft mit Äthiopien geplant, und falls es Deutschland ist, inwiefern qualifiziert sich Äthiopien als Reformpartner, und welche konkreten Ergebnisse sollen im Rahmen des Compact vereinbart werden? Zu diesem Thema werden gegenwärtig Gespräche mit multi- und bilateralen Partnern geführt, konkrete Zusagen, welches Land sich einer Investitionspartnerschaft mit Äthiopien anschließen wird, liegen noch nicht vor. 36. Welche Rolle spielt die gemeinsame Programmierung, Joint Programming, in Äthiopien, welche Erfahrungen gibt es, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus? Äthiopien ist Pilotland für Joint Programming im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Zur Rolle von Joint Programming und den Schlussfolgerungen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 12. April 2017 auf die Kleine Anfrage „Gemeinsame Programmierung deutscher und europäischer Entwicklungszusammenarbeit “ (Bundestagsdrucksache 18/11820) verwiesen. Die dortigen Ausführungen gelten auch für Äthiopien. Nachdem aufgrund der politischen Unruhen einhergehend mit dem Ausnahmezustand im Oktober 2016 der Prozess zwischenzeitlich ausgesetzt wurde, hat ihn die EU-Delegation mittlerweile wieder aufgenommen. 37. Wie schätzt die Bundesregierung die Konsequenzen des neu aufflammenden Konflikts zwischen Eritrea und Dschibuti für die äthiopisch-eritreischen Beziehungen und die Möglichkeit eines Abkommens zwischen Äthiopien und Eritrea zur endgültigen Lösung der Grenzstreitigkeiten beider Länder ein? Durch den neu aufgeflammten Konflikt zwischen Eritrea und Dschibuti sind keine nennenswerten Auswirkungen auf die äthiopisch-eritreischen Beziehungen zu verzeichnen. Die Aussichten für ein Abkommen zwischen Äthiopien und Eritrea zur endgültigen Lösung der Grenzstreitigkeiten beider Länder werden von dem Konflikt zwischen Eritrea und Dschibuti nicht spürbar beeinflusst und hängen im Übrigen von einer Vielzahl an Faktoren ab. 38. Wie schätzt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen Äthiopien und Ägypten vor dem Hintergrund der ägyptischen Kritik am Renaissance-Staudamm ein, und welche regionalpolitischen Konsequenzen erwartet sie aus diesen Spannungen? Der Bau und die geplante Befüllung des Renaissance-Staudamms belasten weiterhin die Beziehungen zwischen Ägypten und Äthiopien. Die Bundesregierung ermutigt Ägypten, sich vorbehaltlos in die „Nile-Basin-Initiative einzubringen, die eine wichtige Grundlage für eine Beilegung der regionalpolitischen Differenzen darstellt. 39. Welche Auswirkungen haben die Bemühungen der kenianischen Regierung um die Schließung des Flüchtlingslagers in Dadaab auf Äthiopien? Inwiefern siedeln somalische Bewohnerinnen und Bewohner des Lagers auch in die somalischen Gegenden Äthiopiens um? Laut Informationen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) sind seit Beginn der Bemühungen der kenianischen Regierung um eine Schließung des Flüchtlingslagers in Dadaab einige wenige Flüchtlingsfamilien in Äthiopien eingetroffen, die laut eigenen Angaben zuvor in Dadaab registriert waren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13313 Anhang 1 zu Frage 8 Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik für Äthiopien im Berichtszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 Bund gesamt ASYLANTRÄGE insgesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge 503 481 95,6% 22 4,4% ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge insgesamt Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a u. Familienasyl) Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 I AsylG Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthG Gesamtschutzquote Ablehnungen (unbegründet /offens. unbegründet) sonstige Verfahrenserledi - gungen 343 2 0,6% 60 17,5% 1 (0,3%) 15 (4,4%) 78 (22,7%) 214 62,4% 51 (14,9%) ANHÄNGIGE VERFAHREN aufgrund von Erstanträgen aufgrund von Folgeanträgen 572 21 Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik für Äthiopien im Berichtszeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 Bund gesamt ASYLANTRÄGE insgesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge 748 717 95,9% 31 4,1% ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge insgesamt Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a u. Familienasyl ) Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 I AsylG Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII- AufenthG Gesamtschutzquote Ablehnungen (unbegründet/offens . unbegründet ) sonstige Verfahrenserledi - gungen 379 6 1,6% 66 17,4% 3 (0,8%) 17 (4,5%) 92 (24,3%) 223 58,8% 64 (16,9%) ANHÄNGIGE VERFAHREN aufgrund von Erstanträgen aufgrund von Folgeanträgen 987 30 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13313 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik für Äthiopien im Berichtszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 Bund gesamt ASYLANTRÄGE insgesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge 1.213 1.174 96,8% 39 3,2% ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge insgesamt Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a u. Familienasyl ) Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 I AsylG Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthG Gesamtschutzquote Ablehnungen (unbegründet /offens. unbegründet) sonstige Verfahrenserle - digungen 642 5 0,8% 81 12,6% 13 (2,0%) 36 (5,6%) 135 (21%) 265 41,3% 242 (37,7%) ANHÄNGIGE VERFAHREN aufgrund von Erstanträgen aufgrund von Folgeanträgen 1.572 46 Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik für Äthiopien im Berichtszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 Bund gesamt ASYLANTRÄGE insgesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge 2.168 2.135 98,5% 33 1,5% ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge insgesamt Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a u. Familienasyl ) Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 I AsylG Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthG Gesamtschutzquote Ablehnungen (unbegründet/offens. unbegründet) sonstige Verfahrenserledigungen 394 - - 59 15,0% 12 (3,0%) 26 (6,6%) 97 (24,6%) 89 22,6% 208 (52,8%) ANHÄNGIGE VERFAHREN aufgrund von Erstanträgen aufgrund von Folgeanträgen 3.407 69 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/13313 Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik für Äthiopien im Berichtszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 Bund gesamt ASYLANTRÄGE insgesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge 4.030 3.978 98,7% 52 1,3% ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge insgesamt Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a u. Familienasyl) Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 I AsylG Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthG Gesamtschutzquote Ablehnungen (unbegründet /offens. unbegründet) sonstige Verfahrenserledigun - gen 1.406 7 0,5% 153 10,9% 9 (0,6%) 78 (5,5%) 247 (17,6%) 765 54,4% 394 (28,0%) ANHÄNGIGE VERFAHREN aufgrund von Erstanträgen aufgrund von Folgeanträgen 6.374 85 Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik für Äthiopien im Berichtszeitraum 01.01.2012 bis 30.06.2017 Bund gesamt ASYLANTRÄGE insgesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge 904 861 95,2% 43 4,8% insgesamt Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a u. Familienasyl) Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 I AsylG Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthG Gesamtschutzquote Ablehnungen (unbegründet /offens. unbegründet) sonstige Verfahrenserledi - gungen 5.895 10 0,2% 673 11,4% 135 (2,3%) 363 (6,2%) 1.181 (20%) 3.847 65,3% 867 (14,7%) ANHÄNGIGE VERFAHREN aufgrund von Erstanträgen aufgrund von Folgeanträgen 2.138 57 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13313 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anhang 2 zu Frage 32 Vorhaben Budget (Euro) Laufzeit Beauftragt/ Beteiligte Bundesrepublik Deutschland Support to the Establishment of the African Peace and Security Architecture (APSA) II 5.500.000 07/2015 - 06/2018 BMZ Support for the AU Training and Research Program in the area of Peace and Security (IPSS) II 5.000.000 07/2015 - 06/2018 BMZ Support to the African Union Border Program (AUBP) 10.045.000 01/2016 - 12/2018 AA Strengthening the Police structures of African Union, ECOWAS, EASFSEC 3.600.000 01/2016 - 12/2018 AA Support to the African Governance Architecture (AGA) 7.063.699 01/2017 - 12/2019 BMZ Strengthening of Management capacities of the African Union Commission (ICBP) 4.741.000 01/2013 - 12/2017 BMZ Pan African University (PAU) - Institute for Water and Energy Sciences (FZ) 25.000.000 12/2013-07/2018 BMZ Support of the African Union Commission in Launching the Pan African University (PAU) (TZ) 7.000.000 09/2016 - 08/2018 BMZ African German Youth Initiative (AGYI) 5.000.000 01/2017 - 12/2019 BMZ Skills Initiative for Africa (FZ) 35.000.000 2017 - 2021 BMZ Skills Initiative for Africa (TZ) 3.000.000 10/2016-09/2019 BMZ Support to NEPAD/CAADP (CAADP Policy) 4.000.000 01/2017 - 12/2019 BMZ Support to NEPAD/CAADP (CAADP ATVET Women) 14.000.000 01/2017 - 12/2019 BMZ Support to NEPAD/CAADP (CAADP ATVET) 8.000.000 01/2017 - 12/2019 BMZ Support to NEPAD/CAADP (CAADP Climate) 3.000.000 01/2017 - 12/2019 BMZ CAADP Platform for Agricultural Risk Management (PARM) 5.000.000 2016-2020 BMZ Strengthening Capacities for Land Governance in Africa (SLGA) 22.546.000 01/2015 - 11/2021 BMZ Support to the Program for Infrastructure Development in Africa (PIDA) 6.000.000 11/2014 - 07/2018 BMZ Support to the Water Directorate of the African Union Commission (AMCOW) 2.000.000 10/2009 - 12/2017 BMZ EU-delegated Agreement (AMCOW) 1.900.000 04/2014 - 06/2017 EU Förderung der Geothermie in Ostafrika (KfW, Mandat EU-ITF) 51.500.000 2013-2019 BMZ NEPAD Infrastructure Project Preparation Facility (IPFF) 10.000.000 2016-2020 BMZ Förderung der Geothermie in Ostafrika (BGR) 3.000.000 7/2016-6/2019 BMZ Continental Free Trade Area (CFTA) (PTB) 3.000.000 07/2016-6/2019 BMZ Continental Free Trade Area (CFTA) (GIZ) 2.000.000 02/2017 - 01/2019 BMZ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/13313 Vorhaben Budget (Euro) Laufzeit Beauftragt/ Beteiligte Support to the African Union Disability Architecture (AUDA) 1.500.000 07/2016 - 06/2019 BMZ, Ministry of Foreign Affairs of Finland Open Fund to support the African Union in Migration & Refugee Issues 1.550.000 01/2016 - 12/2017 BMZ EU GMES and Africa Support Program 22.200.000 48 Monate EU Kommission African Union research Grants II 17.500.000 96 Monate EU Kommission Continental Pan African EU Support Program to the AU-IBAR Livestock Development Strategy for Africa (LIVE2AFRICA) 19.000.000 60 Monate EU Kommission African Union Support Program III 43.350.000 36 Monate EU Kommission Programme de dépenses opérationnelles pour le financement des activités d'évaluation, de suivi et d'audit de l'aide extérieure octroyée par l'Union européenne 50.000 4 Monate EU Kommission Strengthening the African Human Rights System 2.500.000 36 Monate EU Kommission Enhancing African Court on Human and Peoples' Rights role in the African Human Rights System 2.000.000 36 Monate EU Kommission Strengthening the role of the Pan African Parliament (PAP) in the African Human Rights System 1.800.000 36 Monate EU Kommission Enhancing the work of the African Committee of Experts on the Rights and Welfare of the Child (ACERWC) 1.200.000 36 Monate EU Kommission Participation of African Nations in Sanitary and Phytosanitary Standard Setting Organizations – Consolidation phase 500.000 12 Monate EU Kommission Increasing the AU’s Capacity in Election Observation - Elections 6.000.000 36 Monate EU Kommission 2014-2016 Action Program of the African Peace Facility 28.770.000 36 Monate EU Kommission Early Response Mechanism (ERM) II 15.000.000 36 Monate EU Kommission JFA AU Liaison Offices IV 7.000.000 24 Monate EU Kommission JFA Salaries IV 5.000.000 16 Monate EU Kommission JFA Salaries III 5.000.000 14 Monate EU Kommission Interim African Peace and Security Architecture (APSA) Support Program 4.181.868 5 Monate EU Kommission JFA AU Liaison Offices III 3.000.000 12 Monate EU Kommission Strengthening institutional capacity to enhance governance in the fisheries sector in Africa 10.331.500 42 Monate EU Kommission Building Resilience of African Nations and Communities to Disasters 3.000.000 49 Monate EU Kommission Animal Disease Surveillance in Support of Trade in IGAD Member States 5.880.000 51 Monate EU Kommission Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13313 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorhaben Budget (Euro) Laufzeit Beauftragt/ Beteiligte Participation of African Nations in Sanitary and Phytosanitary Standard Setting Organizations – Consolidation phase 2.000.000 36 Monate EU Kommission Economic Development Program for Growth and Resilience , Phase III 4.000.000 49 Monate EU Kommission Enhancing Somali Livestock Trade (ESOLT) 3.000.000 42 Monate EU Kommission Strengthening the capacity of African countries for conservation and sustainable utilization of African animal genetic resources 14.529.000 60 Monate EU Kommission African Reference laboratory (with satellite stations) for the management of pollinator bee diseases and pests for food security 4.808.000 48 Monate EU Kommission African Union Support Program II 28.800.000 36 Monate EU Kommission Reinforcing Veterinary Governance in Africa 25.036.000 67 Monate EU Kommission Three year action program for the APF 2008-2010 40.000.000 51 Monate EU Kommission Early Response Mechanist (ERM) 15.000.000 68 Monate EU Kommission Support to the employment of AUC personnel working in the Peace and Security Program (pool-funding) 10.000.000 Laufzeit nicht bekannt . EU Kommission Support to African Union Liaison Offices (AU LO) 3.600.000 33 Monate EU Kommission African monitoring of environment for sustainable development (AMESD) 392.000 17 Monate EU Kommission Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/13313 Anhang 3 zu Frage 33 1. Maßnahmen des BMZ Bilaterale finanzielle und technische Entwicklungszusammenarbeit (BMZ Teil) Träger Maßnahme Zusage [Mio. Euro] KfW GAVI (Global Alliance for Vaccines and Immunization) 10,0 KfW Kapazitätsaufbau bei der Ausbildung medizinischer Fachkräfte 7,5 GIZ Kapazitätsausbau bei der Ausbildung medizinischer Fachkräfte 5,5 GIZ Nachhaltige Textil- und Bekleidungsproduktion in Äthiopien 4,0 Sonderinitiativen (SI) Träger Maßnahme SI-Name Zusage [Mio. Euro] UNHCR Unterstützung für eritreische Flüchtlinge und aufnehmende Gemeinde SI Flucht 3,0 UNICEF Verbesserung der Wasser- und Sanitärversorgung in Flüchtlingslagern und aufnehmenden Gemeinden in Gamelle SI Flucht 6,5 GIZ Aufstockung für das Grüne Innovationszentrum SEWOH 10,5 GIZ Aufstockung im Rahmen des Ernährungssicherungsvorhabens im Kontext El Nino SEWOH 2,5 GIZ Aufstockung im Rahmen des Ernährungssicherungsvorhabens SEWOH 4,0 GIZ Aufstockung und Ausweitung des Globalvorhabens Bodenschutz und Bodenrehabilitierung in Afra SEWOH 0,9 GIZ Aufstockung und Ausweitung des Globalvorhabens Bodenschutz und Bodenrehabilitierung in ISFM SEWOH 10,3 GIZ Trilaterales Vorhaben (Äthiopien/ Israel/ Deutschland) für klima-intelligente Landwirtschaft SEWOH 1,0 GIZ Verbesserung der Ernährungssicherung und des Katastrophenrisikomanagements zur Stärkung der Resilienz in Afra in Äthiopien SEWOH 5,0 EZE Ernährungssicherung durch standortgerechte Landwirtschaft SEWOH 2,7 IIZ/DVV Aufstockung Lernzentrum für Kleinbäuerinnen in Äthiopien - Modulares Lernzentrum Beehove Hub SEWOH 0,175 Adra Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen Hungerkrisen in den von Dürre betroffenen Gebieten der Afra Region SEWOH 1,94 Arche noVa e.v. Verbesserter Zugang zu Wasserversorgung und Ernährungssicherung der ländlichen Bevölkerung der Wuchale und Jidda Woredas in der Oromia Region SEWOH 0,1 DWHH Stärkung der agro-pastoralen Resilienz durch Förderung des Nexus von mobiler Tierhaltung und Pflanzenbau in Afra SEWOH 2,8 Kindernothilfe Resilienzstärkung und Förderung einer klimasensitiven nachhaltigen Existenzsicherung als Beitrag zur Armutsbekämpfung SEWOH 0,698 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13313 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Übergangshilfe / Multilaterale Zusammenarbeit Träger Maßnahme Zusage [Mio. Euro] UNICEF Unterstützung bei der längerfristigen Bewältigung der Dürre und den Auswirkungen von El Nino in Äthiopien 10 WFP Unterstützung der von Dürre betroffenen vulnerablen Bevölkerungsgruppen in Äthiopien 35 2. Maßnahmen des BMEL Durch führer Projekttitel/ Handlungsfelder Ziele/Maßnahmen Budget 2016 GIZ Bilaterales Kooperationsprogramm Agrar (BKP Agrar ) „Beitrag zur Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Produktivität in Äthiopien (SSAP)“ Das Programm besteht aus drei Handlungsfeldern (ehemals je eigenständigen Projekten, die bereits zwischen 11/2010 und 11/2012 begonnen wurden). Eine Weiterführung des Programms ist vorgesehen. 1,6 Mio. EUR gesamt GIZ Handlungsfeld 1: „Deutsch-Äthiopisches landwirtschaftliches Weiterbildungszent - rum (ATC)“ Praxisbezogene Aus- und Weiterbildung im Bereich der Mechanisierung und nachhaltiger Produktionsmethoden ermöglicht es den Absolventinnen und Absolventen des ATC sowie Betriebsleitern , landwirtschaftlichen Fachkräften und Mechanisierungsdienstleistern , vermehrt moderne und nachhaltige landwirtschaftliche Produktionsmethoden und betriebswirtschaftliche Ansätze zu nutzen. Dies beinhaltet auch die Vermittlung von Kenntnissen über Produktvermarktung und Wertschöpfungsketten. Teilbetrag der o.g. Summe GIZ Handlungsfeld 2 : „Stärkung des Saatgutsektor in Äthiopien (CDSeed)“ Das Handlungsfeld „Stärkung des Saatgutsektors und Erhaltung genetischer Ressourcen“ zielt speziell auf die Förderung der für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen, Züchtung und Verbreitung relevanten Institutionen. Auch die Mitarbeit Äthiopiens an der Umsetzung der internationalen Vereinbarung zur Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen wird gefördert . Teilbetrag der o.g. Summe GIZ Handlungsfeld 3 :„Fachdialog Agrar mit der Republik Äthiopien (FDA)“ Die Weiterentwicklung des äthiopischen Agrarsektors wird durch gezielte fachliche Beratung von Institutionen unterstützt. Themen beinhalten die Weiterentwicklung von Kooperativen und Verbänden , den Aufbau eines Systems für Qualitätsstandards in der Saatguterzeugung und die Förderung der Privatwirtschaft im Agrarbereich . Dies trägt zur Verbesserung von Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Nutzung natürlicher Ressourcen und Weiterverarbeitung im Agrar- und Ernährungssektor in Äthiopien bei. Teilbetrag der o.g. Summe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/13313 Durch führer Projekttitel/ Handlungsfelder Ziele/Maßnahmen Budget 2016 FAO Bilateraler Treuhandfonds (BTF) Food Loss Reduction through Improved Postharvest Handling and Value-addition of Key Fruits and Vegetables GCP/ETH/088/GE R Die FAO unterstützt Äthiopien bereits seit einigen Jahren bei der Verringerung von Nachernteverlusten mit verschiedenen Vorhaben . Das vorgeschlagene Projekt arbeitet stark mit dem laufenden Vorhaben der FAO „Reducing Food Losses through Improved Postharvest Management in Ethiopia“ (GCP/ETH/084/SWI) zusammen , das seinen Schwerpunkt im Getreidebereich hat. Entwicklungsziel des Projekts ist eine verbesserte Ernährungssicherung und ein erhöhter Konsum von Obst und Gemüse für die ressourcenarme ländliche Bevölkerung. Dies soll durch verringerte Nachernteverluste erreicht werden, die durch den Einsatz verbesserter Nacherntetechnologien und -gerätschaften erfolgen (Projektzielsetzung). 2.057.139,00 EUR insgesamt (2016: 445.708 €; 1 Juni 2016 – 31 Mai 2019) Julius Kühn Institut (JKI) Forschungsprojekt Genomweite Assoziationsstudien zur Verbesserung der Trockenstresstoleranz in äthiopischen Gerste (Hordeum vulgare) und Durum-Weizen Herkünften Ziel des Projektes ist die Identifikation trockenstresstoleranter Gerste und Durum-Weizen-Akzessionen in einer Sammlung äthiopischer Landrassen und die Identifikation von Genregionen bzw. Genen, welche in die Ausprägung der Trockenstresstoleranz involviert sind mittels genomweiter Assoziationsstudien. Basierend auf diesen Ergebnissen sollen leicht handhabbare PCR-Marker entwickelt werden, welche eine beschleunigte Introgression der Trockenstresstoleranz in äthiopische Gerste und Durumweizen Sorten ermöglichen. Jeweils 250 Gerste und Durum-Weizen Herkünfte werden vom äthiopischen Projektpartner ausgewählt und mittels des 90k iSelect bzw. 9k iSelect Chip sowie mittels SSRs genotypisiert und in Feldversuchen sowie Klimakammerversuchen phänotypisiert. Genomweite Assoziationsstudien werden basierend auf diesen Daten durchgeführt und SNP-Marker in einfach zu handhabende PCR Marker konvertiert. Die im Rahmen dieses Projektes erzielten Ergebnisse werden zu Erkenntnissen über die genetische Variation in der Trockenstresstoleranz in äthiopischen Gerste- und Durum-Weizen Herkünften führen und zur Identifikation von beteiligten Genomregionen. Diese Erkenntnisse und die daraus entwickelten molekularen Marker bilden die Grundlage für eine gezielte markergestützte Selektion auf Trockenstresstoleranz in Äthiopien als Basis für die Ausdehnung der Anbauflächen und die Sicherung der Erträge bei den genannten Kulturarten. 412.847 EUR Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333