Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 15. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13318 18. Wahlperiode (zu Drucksache 18/3985) 15.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3810 – Mutmaßliche Aktenvernichtungen im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat und der Wehrsportgruppe Hoffmann bei deutschen Geheimdiensten Im Nachgang zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3985 hat die Bundesregierung mit Schreiben vom 15. August 2017 folgende Ergänzung nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2017 (2 BvE 1/15) vorgenommen: 14. Wie viele Quellenmeldungen eigener Quellen liegen aus welchen Jahren im BfV zum Oktoberfestattentat vor (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl pro Jahr)? Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) liegt eine Quellenmeldung einer BfV-Quelle aus dem Jahr 1981 vor. 15. Wie viele Quellenmeldungen von Quellen von Landesämtern für Verfassungsschutz zum Oktoberfestattentat liegen im BfV aus welchen Jahren vor (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl pro Jahr)? Dem BfV liegen insgesamt vier entsprechende Quellenmeldungen von Quellen der Landesämter für Verfassungsschutz vor. Diese datieren aus den Jahren 1980 (zwei Meldungen) sowie den Jahren 1981 und 1985 (jeweils eine Meldung). 16. Wie viele Quellenmeldungen von Quellen des MAD zum Okoberfestattentat liegen im BfV aus welchen Jahren vor (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl pro Jahr)? Dem BfV liegt keine entsprechende Quellenmeldung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD; seit dem 1. August 2017: Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD)) vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13318 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Wie viele Quellenmeldungen eigener Quellen liegen aus welchen Jahren im BfV zur Wehrsportgruppe Hoffmann vor (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl pro Jahr)? Dem BfV liegen folgende entsprechende eigene Quellenmeldungen (nach Jahren aufgeschlüsselt) vor: 1974 5 Meldungen 1975 15 Meldungen 1976 30 Meldungen 1977 23 Meldungen 1978 24 Meldungen 1979 15 Meldungen 1980 19 Meldungen 1981 4 Meldungen 1982 2 Meldungen 1983 1 Meldung 1984 1 Meldung 1985 1 Meldung 1986 1 Meldung 1988 1 Meldung 1993 1 Meldung 20. Wie viele Quellenmeldungen von Quellen von Landesämtern für Verfassungsschutz zur Wehrsportgruppe Hoffmann liegen aus welchen Jahren im BfV vor (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl pro Jahr)? Dem BfV liegen folgende entsprechende Quellenmeldungen der Landesämter für Verfassungsschutz (nach Jahren aufgeschlüsselt) vor: 1974 8 Meldungen 1975 8 Meldungen 1976 15 Meldungen 1977 20 Meldungen 1978 25 Meldungen 1979 29 Meldungen 1980 16 Meldungen 1981 16 Meldungen 1982 4 Meldungen 1983 4 Meldungen 1984 1 Meldung 1986 6 Meldungen 1987 6 Meldungen 1988 4 Meldungen 1989 5 Meldungen 1992 1 Meldung 1994 1 Meldung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13318 21. Wie viele Quellenmeldungen von Quellen des MAD zur Wehrsportgruppe Hoffmann aus welchen Jahren liegen im BfV vor (bitte unter Angabe der jeweiligen Anzahl pro Jahr)? Dem BfV liegen zwei entsprechende Quellenmeldungen des MAD vor. Diese datieren aus den Jahren 1980 und 1981. Im BAMAD liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 22. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann vor dem Oktoberfestattentat als V-Leute für das BfV tätig waren? Ausweislich des im BfV vorhandenen VP-Aktenbestandes war kein ehemaliges Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann als V-Person vor dem 26. September 1980 für das BfV tätig. 23. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann nach dem Oktoberfestattentat als V-Leute für das BfV tätig waren, und wenn nein, wie viele V-Leute waren für das BfV tätig? Entsprechend des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2017 legt die Bundesregierung die Frage dahingehend aus, dass diese auf den Einsatz ehemaliger Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann zeitnah zu dem Attentat gerichtet ist (2 BvE 1/15, Rn. 147). Ausweislich des im BfV vorhandenen VP-Aktenbestandes war kein ehemaliges Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann zeitnah nach dem Attentat am 26. September 1980 als V-Person für das BfV tätig. 28. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann vor dem Oktoberfestattentat als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren, und wenn nein, wie viele V-Leute waren nach Kenntnis der Bundesregierung für welche Landesämter für Verfassungsschutz tätig? 29. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann nach dem Oktoberfestattentat als V-Leute für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren, und wenn nein, wie viele V-Leute waren nach Kenntnis der Bundesregierung für welche Landesämter für Verfassungsschutz tätig? 30. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob und ggf. wie viele Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann vor dem Oktoberfestattentat als V-Leute für Landesämter für Verfassungsschutz tätig waren? 31. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob und ggf. wie viele Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann nach dem Oktoberfestattentat als V-Leute für Landesämter für Verfassungsschutz tätig waren? Die Fragen 28 bis 31 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Das BfV hat keine Kenntnis über einen entsprechenden Einsatz von V-Leuten der Landesbehörden für Verfassungsschutz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333