Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13320 18. Wahlperiode 15.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Gerhard Schick, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13198 – Entwicklung der italienischen Mafiakriminalität in Deutschland seit dem Mordanschlag von Duisburg 2007 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gruppierungen der organisierten Kriminalität bedrohen unsere Gesellschaft, unterminieren staatliche Strukturen und richten enormen wirtschaftlichen Schaden an. Dabei agieren diese Gruppierungen ähnlich wie multinationale Unternehmen . Sie arbeiten transnational, arbeitsteilig und passen sich ständig neuen Entwicklungen an. Die transnationale Ausrichtung der organisierten Kriminalität ermöglicht den Gruppierungen, sich der Strafverfolgung zu entziehen und hohe Kapitalvermögen zu verschieben. Neben klassischen Betätigungsfeldern der organisierten Kriminalität, wie zum Beispiel: Menschenhandel, Prostitution, Rauschgifthandel, Schmuggel, Fälschungen, Erpressungen, Entführungen, Waffenhandel etc., infiltrieren kriminelle Vereinigungen zunehmend legale Wirtschaftsbereiche. Die Gründe hierfür liegen vor allem in der enormen Kapitalakkumulation und der Notwendigkeit, die Einnahmen aus kriminellen Tätigkeiten in den legalen Geldkreislauf zu bringen. In der Folge werden Investitionen in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen getätigt, um die Schwarzgelder zu „waschen“ und rentabel anzulegen (Bundeskriminalamt – BKA, Bundeslagebild Organisierte Kriminalität, 2015). Dabei hat insbesondere auch die italienische organisierte Kriminalität bzw. sogenannte „Mafiakriminalität“ in Europa und Deutschland erhebliche Bedeutung (BKA, Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2015, S. 21). Diese wurde von der Bevölkerung und den Sicherheitsbehörden lange Zeit als vornehmlich italienisches Problem begriffen und entsprechend wenig beachtet (DIE WELT, 17. Oktober 2007). Eine grundlegende Neubewertung fand nach dem Mordanschlag auf sechs Menschen vor dem Restaurant „Da Bruno“ in Duisburg im Jahr 2007 statt. Die durch dutzende Schüsse getöteten Italiener wurden Opfer einer Familienfehde der italienischen Mafiaorganisation ’Ndrangheta. Das oftmals als „Massaker von Duisburg“ bezeichnete Attentat (DER SPIEGEL, 22. Juli 2010) auf die verfeindeten Gruppierungen jährt sich am 15. August 2017 zum zehnten Mal. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13320 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nach den Morden von Duisburg agieren die Gruppen der italienischen organisierten Kriminalität weitestgehend unauffällig in Deutschland. Darüber hinaus tritt das Thema in Zeiten des internationalen Terrorismus in den Hintergrund (die tageszeitung, 11. April 2015). Dennoch ist die Gefahr keineswegs gebannt oder die italienische organisierte Kriminalität nicht mehr in Deutschland präsent . Die großen Mafiagruppierungen Camorra, Cosa Nostra, ’Ndrangheta und apulische Gruppierungen (Sacra Corona Unita, Società Foggiana, Camorra Barese und Gargano Mafia) verfügen über erheblichen Einfluss in Italien und darüber hinaus. Insbesondere die ’Ndrangheta konnte ihre Stellung in den letzten Jahren stark ausbauen und generiert enorme Umsätze durch ihre illegalen Tätigkeiten , die laut Expertenschätzungen bei mindestens 50 Mrd. Euro pro Jahr liegen (DER SPIEGEL, 27. März 2014). Die größten Geschäfte macht die ’Ndrangheta mit dem Kokainhandel, den sie nach Einschätzungen von Europol in Europa dominiert und der die ’Ndrangheta zu einer der einflussreichsten kriminellen Vereinigungen der Welt macht. Die größte Gefahr dieser Organisationen liegt aber in der hohen Liquidität, die diese ausnutzen, um zunehmend legale Wirtschaftsbereiche zu infiltrieren (Europol, Italian Organised Crime, 2013). Expertinnen und Experten bewerten die „Zurückhaltung“ der italienischen organisierten Kriminalität und Deutschland keineswegs als Schwäche, sondern als ein Zeichen für eine zunehmende Stärkung ihrer gesellschaftlichen Stellung und Macht. Deutschland dient der italienischen organisierten Kriminalität sowohl als wichtiger Absatzmarkt als auch als attraktiver Markt für Geldanlagen und wirtschaftlicher Betätigung. Hierin liegt auch die Begründung für das Eigeninteresse der italienischen organisierten Kriminalität, dass möglichst keine sichtbaren Erscheinungsformen krimineller Aktivitäten in Deutschland stattfinden. Entsprechendes staatliches Handeln ist geboten und muss in enger Zusammenarbeit mit den europäischen und italienischen Partnern erfolgen, um den Einfluss der italienischen organisierten Kriminalität nachhaltig zu verringern (die tageszeitung, 2015). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK) einschließlich der italienischen Organisierten Kriminalität (IOK) hat für die Bundesregierung eine besonders hohe Priorität. In den letzten Monaten hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Änderungen auf den Weg gebracht, die das Ziel haben, die OK in Deutschland noch effektiver bekämpfen zu können. Zu nennen sind hier insbesondere die Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung, die Strafverschärfungen im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls sowie die Schaffung eines Transparenzregisters , in dem Informationen über den „wirtschaftlich Berechtigten“ einer Gesellschaft erfasst werden sollen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf Grundlage der Informationen der jährlichen Bundeslagebilder OK. Das Bundeslagebild OK wird vom Bundeskriminalamt auf Grundlage der im Mai 1990 von der Gemeinsamen Arbeitsgruppe (GAG) Justiz/Polizei entwickelten Arbeitsdefinition „Organisierte Kriminalität“ in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern, dem Zollkriminalamt und dem Bundespolizeipräsidium erstellt: „Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13320 b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“ Zur Einordnung wird darauf hingewiesen, dass die polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr ca. 6,3 Millionen Straftaten aufweist. Von diesen werden der OK durchschnittlich 560 Verfahren (Bundeslagebild OK 2016: 563 Verfahren) zugeordnet. Zu diesen Verfahren schwerer Kriminalität werden entsprechende Analysen durchgeführt. Unabhängig davon kann hier nur das sogenannte Hellfeld beschrieben werden, d. h. im Wesentlichen die bekannt gewordene Kriminalität, die im Rahmen der Erstellung der jährlichen Bundeslagebilder OK gemeldet wurde. Aus diesen statistischen Grunddaten kann keine fundierte Einschätzung zu Art und Umfang eines Dunkelfeldes abgeleitet werden. 1. Welche Bedeutung hat die organisierte Kriminalität und italienische organisierte Kriminalität bzw. Mafiakriminalität nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland? Das Schadens- und Bedrohungspotenzial der OK befindet sich in Deutschland weiterhin auf einem hohen Niveau. Das belegt auch die 2016 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegene Schadenssumme. Die Zahlen des aktuellen Bundeslagebildes OK zeigen, dass Täter der IOK weiterhin auch in Deutschland aktiv sind. Täter der OK betätigen sich in allen Kriminalitätsbereichen. Die klassischen Schwerpunkte der OK – einschließlich der IOK – haben nach wie vor große Bedeutung . Die Tätergruppierungen passen sich gesellschaftlichen und technologischen Gegebenheiten an und sind in der Lage, ihre Vorgehens- und Verhaltensweisen daran auszurichten. OK-Gruppierungen machen vor nationalen Grenzen nicht halt, sondern arbeiten eng mit Gruppierungen aus dem Ausland zusammen. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten italienischer Mafiagruppierungen in Deutschland (bitte nach Kriminalitätsfeld, Bundesland und Gruppe aufschlüsseln)? Die IOK ist ausweislich der OK-Verfahren, die in Deutschland geführt wurden und werden, sowie der Ergebnisse des nationalen und internationalen Erkenntnisaus -tauschs in den Kriminalitätsfeldern Rauschgiftkriminalität, Wirtschaftskriminalität , Gewaltkriminalität, Steuer-/Zolldelikte, Geldwäsche, Eigentumskriminalität und Fälschungskriminalität aktiv. Zu Einzelheiten wird auf die Antworten zu den Fragen 2e, 3e, 4e und 5e verwiesen . b) Wie viele Mitglieder werden den Gruppierungen der italienischen organisierten Kriminalität in Deutschland zugerechnet? Nach derzeitigen Erkenntnissen der Bundesregierung werden über 560 Personen als mutmaßliche Mitglieder von Gruppierungen der IOK in Deutschland zugerechnet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13320 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Wie hoch werden die durch die italienische organisierte Kriminalität erzielten jährlichen Umsätze in Deutschland geschätzt, und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Angaben zu Umsätzen durch die IOK in Deutschland werden im Rahmen der Datenerhebung für das Bundeslagebild OK nicht erhoben. Eine seriöse Schätzung zur Gesamtheit der Umsätze durch die IOK in Deutschland ist aufgrund fehlender Parameter nicht möglich. d) Wie hoch wird das Immobilienvermögen in Deutschland geschätzt, das mit Gewinnen aus Aktivitäten der italienischen organisierten Kriminalität erworben wurde beziehungsweise der wirtschaftlichen Kontrolle der italienischen organisierten Kriminalität unterliegt? Eine seriöse Schätzung zum Immobilienvermögen in Deutschland, das mit Gewinnen aus Aktivitäten der IOK erworben wurde beziehungsweise der wirtschaftlichen Kontrolle der IOK unterliegt, ist aufgrund fehlender Parameter nicht möglich . e) Welche Fälle von Einschüchterungen und Bedrohungen durch Mitglieder der italienischen organisierten Kriminalität gegenüber Presseorganen, Politik oder Polizei sind der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Deutschland bekannt? Soweit die Frage auf die Alternative c) der speziellen Merkmale der Arbeitsdefinition OK („unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft“ – siehe hierzu die Vorbemerkung) abzielt, wird mitgeteilt, dass im Bundeslagebild OK in den letzten zehn Jahren von insgesamt 16 IOK- Fällen mit diesem Merkmal berichtet wurde. f) Welche Fälle von Korruption in Deutschland im Zusammenhang mit der italienischen organisierten Kriminalität sind der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bekannt? Der Bundesregierung sind aus den letzten zehn Jahren keine Ermittlungsverfahren gegen IOK-Gruppierungen im Bereich „Korruption“ bekannt. g) Wie viele Ermittlerinnen und Ermittler werden im Bereich der italienischen organisierten Kriminalität aktuell eingesetzt (bitte nach Behörde aufschlüsseln), und wie hat sich deren Anzahl in den letzten 15 Jahren entwickelt? Der Einsatz von Ermittlerinnen und Ermittlern im Bereich der IOK erfolgt grundsätzlich lage- und einsatzabhängig. Beim Bundeskriminalamt wurden wiederholt Ermittlungskomplexe mit mehr als 40 eingesetzten eigenen Kräften geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13320 h) Inwiefern wurden Ermittlerinnen und Ermittler des Bundeskriminalamts in den letzten 15 Jahren aus dem Bereich der italienischen organisierten Kriminalität für die Terrorismusbekämpfung eingesetzt, und wenn ja, wie viele? In den vergangenen Jahren wurde im Bundeskriminalamt die Abteilung Staatsschutz bei der Terrorismusbekämpfung temporär immer wieder personell durch Ermittlungsbeamtinnen und Ermittlungsbeamte der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität unterstützt. Die Bekämpfung der IOK war hierdurch nicht beeinträchtigt. i) Welche Schwerpunktsetzung erfolgt beim Bundeskriminalamt hinsichtlich der Strafverfolgung von italienischer organisierter Kriminalität? Die Bekämpfung der IOK ist beim Bundeskriminalamt ein Schwerpunktthema, das ständig im Fokus steht und dem besondere Bedeutung zukommt. Auch innerhalb des Schwerpunktsetzungsprozesses der „Kommission Organisierte Kriminalität “ ist die IOK ein Dauerthema und wird in verschiedenen Ausprägungen fortwährend als Schwerpunkt dargestellt. j) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über wirtschaftliche Aktivitäten der italienischen organisierten Kriminalität in Deutschland aus den Panama Papers und weiteren Offshore Leaks gewonnen? Die Auswertung der sogenannten „Panama Papers“ durch das Bundeskriminalamt dauert an. Eine Aussage kann diesbezüglich derzeit noch nicht getroffen werden . Zugriffe auf Daten anderer Off-Shore Leaks hat das Bundeskriminalamt nicht. k) Gibt es gemeinsame Ermittlungsgruppen von italienischen und deutschen Strafverfolgungsbehörden, die die Bekämpfung der italienischen organisierten Kriminalität zum Ziel haben, und inwiefern arbeiten diese zusammen ? Gemeinsame Ermittlungen von italienischen und deutschen Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der IOK werden anlassbezogen geführt. In der Regel liegen dabei intensive Zusammenarbeitsformen vor, wobei die Zusammenarbeit als eng, vertrauensvoll und insgesamt gut zu bezeichnen ist. Die Einrichtung Gemeinsamer Ermittlungsgruppen im rechtlichen Sinne von Joint Investigation Teams ist mit italienischen Partnern erst seit 2016 aufgrund der nationalen italienischen Gesetzgebung möglich und wird seither anlassbezogen praktiziert. l) Wie viele Personen arbeiten in den gemeinsamen deutsch-italienischen Ermittlungsgruppen zusammen? Der Personaleinsatz variiert anlassbezogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13320 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode m) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Kontakte und gemeinsame Aktivitäten von Organisationen, die der italienischen organisierten Kriminalität zugerechnet werden, und anderen Gruppierungen der organisierten Kriminalität? Vereinzelt sind Erkenntnisse zu mutmaßlichen Kontakten zwischen IOK-Gruppierungen und Gruppierungen der Russisch-Eurasischen OK (REOK) und rockerähnlichen Gruppierungen vorhanden. n) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Kontakte und gemeinsame Aktivitäten von Organisationen, die der italienischen organisierten Kriminalität zugerechnet werden, und der russischeurasischen organisierten Kriminalität? o) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Kontakte und gemeinsame Aktivitäten von Organisationen, die der italienischen organisierten Kriminalität zugerechnet werden und sogenannten Rockerclubs/Motorradclubs? Die Fragen 1n und 1o werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1m wird verwiesen. p) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Handel von Müll und Sondermüll zwischen Gruppierungen der italienischen organisierten Kriminalität aus Deutschland und Italien? Das Phänomen „Illegale Abfallentsorgung“, begangen durch IOK-Gruppierungen , ist der Bundesregierung bekannt. In Deutschland wurden diesbezüglich bislang keine Ermittlungsverfahren geführt. 2. Welche Bedeutung hat die Mafiavereinigung Camorra nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland? Gemessen an der Gesamtzahl der gegen diese Gruppierung geführten OK-Ermittlungsverfahren sowie der Gesamtzahl der sich dauerhaft in Deutschland aufhaltenden mutmaßlichen Mitglieder der Camorra handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung um eine in der IOK-Bekämpfung bedeutende Gruppierung. Zu Einzelheiten wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2b und 2e verwiesen. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Aktivitäten der Camorra in Deutschland? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, wonach die Camorra in den Bereichen Rauschgiftkriminalität, Gewaltkriminalität, Betrugskriminalität, Eigentumskriminalität und Fälschungskriminalität in Deutschland tätig ist. b) Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der Camorra in Deutschland zugerechnet, und wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? Im Januar 2008 lagen der Bundesregierung Informationen über 42 sich in Deutschland dauerhaft aufhaltende mutmaßliche Mitglieder der Camorra und deren Zuordnung zu 24 (Teil-)Gruppierungen vor. Mit Stand Juni 2017 liegen der Bundesregierung Informationen über 87 in Deutschland wohnhafte bzw. sich dauerhaft aufhalten-de mutmaßliche Mitglieder der Camorra vor. Diese werden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13320 31 Gruppierungen zugerechnet. Zu fünf Personen liegt keine weitere Gruppenzurechnung vor. c) In welchen Regionen ist die Camorra in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv? Auf die Antwort zu Frage 2e wird verwiesen. d) Welchen Kriminalitätsbereichen geht die Camorra in Deutschland nach? Auf die Antworten zu den Fragen 2a und 2e wird verwiesen. e) Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren gegen Mitglieder der Camorra in Deutschland (bitte nach Straftatbeständen und Bundesländern aufschlüsseln)? In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung 18 OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Camorra geführt. Die 18 OK-Ermittlungsverfahren wurden entweder durch Bundesbehörden (Bundeskriminalamt, Zoll) oder die Landespolizei in den Ländern Baden -Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein geführt. Die Kriminalitätsfelder umfassten hierbei Rauschgiftkriminalität, Eigentumskriminalität, Fälschungskriminalität, Betrug und Gewaltkriminalität. f) Bei wie vielen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der Camorra in Deutschland erlassen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Statistiken vor. g) Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der Camorra in Deutschland vor? Der Bundesregierung liegen keine Statistiken zu deutschen und ausländischen Haftbefehlen gegen mutmaßliche Mitglieder der Camorra in Deutschland vor. Weder im Schengener Fahndungssystem noch im deutschen Fahndungssystem ist eine Differenzierungsmöglichkeit nach Merkmalen der IOK vorgesehen. h) In wie vielen weiteren Ermittlungsverfahren zu organisierter Kriminalität gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf Verbindungen zur Camorra in Deutschland? Mutmaßliche Verbindungen zur Camorra wurden 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung in zwei OK-Ermittlungsverfahren gemeldet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13320 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe , Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus ) durch die Camorra? Ein Gesamtüberblick über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen durch die Camorra in legale Wirtschaftsbereiche in Deutschland liegt der Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches und aus Ermittlungsverfahren liegen der Bundesregierung vereinzelt Informationen darüber vor, dass mutmaßliche Mitglieder der Camorra Investitionen insbesondere im Gastronomiebereich und in verschiedenen Handelsbranchen getätigt haben. Tätigkeiten im Baugewerbe wurden festgestellt, stellen aber nach den vorliegenden Informationen eine Ausnahme dar. j) Welche Verbindungen der Camorra zur Cosa Nostra, der ’Ndrangheta oder apulischen Gruppierungen der italienischen organisierten Kriminalität in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt? Mutmaßliche Verbindungen zu anderen IOK-Gruppierungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in wenigen IOK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Angehörige der Camorra. k) Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Deutschland, die der Camorra zugerechnet werden können, sind der Bundesregierung bekannt? Derartige Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. l) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Geldwäschetätigkeiten der Camorra in Deutschland? Nach Kenntnis der Bundesregierung konnten in etwa der Hälfte der gesamten OK-Ermittlungsverfahren gegen IOK-Gruppierungen mutmaßliche Geldwäscheaktivitäten festgestellt werden. In einigen Fällen wurden die Ermittlungsverfahren aufgrund von Verdachtsanzeigen bzw. Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz eingeleitet. m) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vermögenswerte der Camorra in Deutschland in den letzten zehn Jahren beschlagnahmt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Eine Aufgliederung von gesicherten Vermögenswerten nach Täterstrukturen wird in der bundesweiten Jahresstatistik Vermögensabschöpfung nicht erfasst. Für das Bundeslagebild OK wurden von den Bundesländern gesondert vorläufige Vermögenssicherungen wie folgt gemeldet: 2009 wurden in Bayern Vermögenswerte in Höhe von ca. 29 000 Euro vorläufig gesichert. 2010 wurden in Hamburg Vermögenswerte in Höhe von ca. 24 000 Euro vorläufig gesichert. 2013 wurden in Baden-Württemberg Vermögenswerte in Höhe von ca. 157 000 Euro und in Nordrhein-Westfalen ca. 63 000 Euro vorläufig gesichert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13320 n) Welche Rolle nimmt die Camorra im Bereich des illegalen Handels mit Rauschgift (insbesondere Kokain) nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland ein? Auf die Antwort zu Frage 2e wird verwiesen. In den OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Camorra wegen Rauschgiftkriminalität spielte überwiegend Kokain eine Rolle. o) Für wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch den illegalen Rauschgifthandel (insbesondere Kokainhandeln) erzielten jährlichen Umsätze der Camorra in Deutschland, und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Angaben zu Umsätzen werden im Rahmen der Datenerhebung für das Bundeslagebild OK nicht erhoben. Diesbezügliche Schätzungen sind aufgrund fehlender Parameter nicht seriös möglich. Das Kriminalitätsfeld Rauschgiftkriminalität ist darüber hinaus ein klassisches Kontrolldelikt. Es wird nur das sogenannte Hellfeld beschrieben, das auf der behördlich bekannt gewordenen Kriminalität basiert. Da hier keine Einschätzung zu Art und Umfang eines möglichen Dunkelfeldes abgeleitet werden kann, ist eine seriöse Schätzung zu Umsätzen generell und hier in Bezug auf die IOK im Bereich Rauschgiftkriminalität in Deutschland nicht möglich. 3. Welche Bedeutung hat die Mafiavereinigung Cosa Nostra nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland? Gemessen an der Gesamtzahl der gegen diese Gruppierung geführten OK-Ermittlungsverfahren sowie der Gesamtzahl der sich dauerhaft in Deutschland aufhaltenden mutmaßlichen Mitglieder der Cosa Nostra handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung um eine in der IOK-Bekämpfung bedeutende Gruppierung. Zu Einzelheiten wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3b und 3e verwiesen. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Aktivitäten der Cosa Nostra in Deutschland? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, wonach die Cosa Nostra in den Bereichen Rauschgiftkriminalität, Wirtschaftskriminalität, Steuer-/Zolldelikte und Fälschungskriminalität in Deutschland tätig ist. b) Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der Cosa Nostra in Deutschland zugerechnet, und wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? Im Januar 2008 lagen der Bundesregierung Informationen über 20 sich in Deutschland dauerhaft aufhaltende mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra und deren Zuordnung zu fünf (Teil-)Gruppierungen vor. Mit Stand Juni 2017 liegen der Bundesregierung Informationen über 124 in Deutschland wohnhafte bzw. sich dauerhaft auf-haltende mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra vor. Diese werden 24 Gruppierungen zugerechnet. Zu 25 Personen liegt keine weitere Gruppenzurechnung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13320 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) In welchen Regionen ist die Cosa Nostra in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv? Auf die Antwort zu Frage 3e wird verwiesen. d) Welchen Kriminalitätsbereichen geht die Cosa Nostra in Deutschland nach? Auf die Antworten zu den Fragen 3a und 3e wird verwiesen. e) Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren gegen Mitglieder der Cosa Nostra in Deutschland (bitte nach Straftatbeständen und Bundesländern aufschlüsseln)? In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung 13 OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra geführt. Die 13 OK-Ermittlungsverfahren wurden entweder durch Bundesbehörden (Bundeskriminalamt, Zoll) oder die Landespolizei in den Ländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geführt. Die Kriminalitätsfelder umfassten hierbei Rauschgiftkriminalität, Wirtschaftskriminalität , Fälschungskriminalität und Steuer-/Zolldelikte. f) Bei wie vielen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra in Deutschland erlassen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Statistiken vor. g) Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra in Deutschland vor? Der Bundesregierung liegen keine Statistiken zu deutschen und ausländischen Haftbefehlen gegen mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra in Deutschland vor. Weder im Schengener Fahndungssystem, noch im deutschen Fahndungssystem ist eine Differenzierungsmöglichkeit nach Merkmalen der IOK vorgesehen. h) In wie vielen weiteren Ermittlungsverfahren zu organisierter Kriminalität gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf Verbindungen zur Cosa Nostra in Deutschland? Mutmaßliche Verbindungen zur Cosa Nostra wurden 2015 und 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung in jeweils einem OK-Ermittlungsverfahren gemeldet. i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe , Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus ) durch die Cosa Nostra? Ein Gesamtüberblick über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche in Deutschland durch die Cosa Nostra liegt der Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches und aus Ermittlungsverfahren liegen der Bundesregierung vereinzelt Informationen darüber vor, dass mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra Investitionen insbesondere im Gastronomiebereich, in der Hotellerie, im Baugewerbe und in verschiedenen Handelsbranchen getätigt haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13320 j) Welche Verbindungen der Cosa Nostra zur Camorra, der ’Ndrangheta oder apulischen Gruppierungen der italienischen organisierten Kriminalität in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt? Mutmaßliche Verbindungen zu anderen IOK-Gruppierungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in wenigen IOK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Angehörige der Cosa Nostra. k) Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Deutschland, die der Cosa Nostra zugerechnet werden können, sind der Bundesregierung bekannt? Derartige Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. l) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Geldwäschetätigkeiten der Cosa Nostra in Deutschland? Auf die Antwort zu Frage 2l wird verwiesen. m) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vermögenswerte der Cosa Nostra in Deutschland in den letzten zehn Jahren beschlagnahmt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Eine Aufgliederung von gesicherten Vermögenswerten nach Täterstrukturen wird in der bundesweiten Jahresstatistik Vermögensabschöpfung nicht erfasst. Für das Bundeslagebild OK wurden von den Bundesländern gesondert vorläufige Vermögenssicherungen wie folgt gemeldet: 2007 wurden in Baden-Württemberg Vermögenswerte in Höhe von ca. 1 500 000 Euro vorläufig sichergestellt. 2015 wurden in Nordrhein-Westfalen Vermögenswerte in Höhe von ca. 1 200 000 Euro vorläufig sichergestellt. n) Welche Rolle nimmt die Cosa Nostra im Bereich des illegalen Handels mit Rauschgift (insbesondere Kokain) nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland ein? Auf die Antwort zu Frage 3e wird verwiesen. In den OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra wegen Rauschgiftkriminalität spielte auch Kokain eine Rolle. o) Für wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch den illegalen Rauschgifthandel (insbesondere Kokainhandeln) erzielten jährlichen Umsätze der Cosa Nostra in Deutschland, und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Auf die Antwort zu Frage 2o wird verwiesen. 4. Welche Bedeutung hat die Mafiavereinigung ’Ndrangheta nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland? Gemessen an der Gesamtzahl der gegen diese Gruppierung geführten OK-Ermittlungsverfahren sowie der Gesamtzahl der sich dauerhaft in Deutschland aufhaltenden mutmaßlichen Mitglieder der ’Ndrangheta in Deutschland handelt es sich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13320 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode aus Sicht der Bundesregierung um die in der IOK-Bekämpfung bedeutendste Gruppierung. Zu Einzelheiten wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 4b und 4e verwiesen. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Aktivitäten der ’Ndrangheta in Deutschland? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, wonach die ’Ndrangheta in den Bereichen Rauschgiftkriminalität, Eigentumskriminalität, Gewaltkriminalität, Waffenhandel, Steuer-/Zolldelikte, Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche in Deutschland tätig ist. b) Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der ’Ndrangheta in Deutschland zugerechnet, und wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? Im Januar 2008 lagen der Bundesregierung Informationen über 60 sich in Deutschland dauerhaft aufhaltende mutmaßliche Mitglieder der ’Ndrangheta und deren Zuordnung zu 20 (Teil-)Gruppierungen vor. Mit Stand Juni 2017 liegen der Bundesregierung Informationen über 333 in Deutschland wohnhafte bzw. sich dauerhaft aufhaltende mutmaßliche Mitglieder der ’Ndrangheta vor. Diese werden 51 Gruppierungen zugerechnet. Zu fünf Personen liegt keine weitere Gruppenzurechnung vor. c) In welchen Regionen ist die ’Ndrangheta in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv? Auf die Antwort zu Frage 4e wird verwiesen. d) Welchen Kriminalitätsbereichen geht die ’Ndrangheta in Deutschland nach? Auf die Antwort zu den Fragen 4a und 4e wird verwiesen. e) Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren gegen Mitglieder der ’Ndrangheta in Deutschland (bitte nach Straftatbeständen und Bundesländern aufschlüsseln)? In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung 65 OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der ’Ndrangheta geführt. Die 65 OK-Ermittlungsverfahren wurden entweder durch Bundesbehörden (Bundeskriminalamt, Zoll) oder die Landespolizei in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland geführt. Die Kriminalitätsfelder umfassten hierbei Rauschgiftkriminalität, Eigentumskriminalität, Geldwäsche, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Gewaltkriminalität, Steuer-/Zolldelikte, Wirtschaftskriminalität und Waffenhandel. f) Bei wie vielen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden Haftbefehle gegen Mitglieder der ’Ndrangheta in Deutschland erlassen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Statistiken vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13320 g) Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der ’Ndrangheta in Deutschland vor? Der Bundesregierung liegen keine Statistiken zu deutschen und ausländischen Haftbefehlen gegen mutmaßliche Mitglieder der ’Ndrangheta in Deutschland vor. Weder im Schengener Fahndungssystem noch im deutschen Fahndungssystem ist eine Differenzierungsmöglichkeit nach Merkmalen der IOK vorgesehen. h) In wie vielen weiteren Ermittlungsverfahren zu organisierter Kriminalität gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf Verbindungen zur ’Ndrangheta in Deutschland? Mutmaßliche Verbindungen zur ’Ndrangheta wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2015 in einem und 2016 in drei OK-Ermittlungsverfahren gemeldet. i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe , Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus ) durch die ’Ndrangheta? Ein Gesamtüberblick über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche in Deutschland durch die ’Ndrangheta liegt der Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches und aus Ermittlungsverfahren liegen der Bundesregierung vereinzelt Informationen darüber vor, dass mutmaßliche Mitglieder der ’Ndrangheta Investitionen insbesondere im Gastronomiebereich, in der Hotellerie und in verschiedenen Handelsbranchen getätigt haben. Tätigkeiten mutmaßlicher Mitglieder der ’Ndrangheta im Baugewerbe wurden in Deutschland bisher nicht bekannt. j) Welche Verbindungen der ’Ndrangheta zur Camorra, der Cosa Nostra oder apulischen Gruppierungen der italienischen organisierten Kriminalität in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt? Mutmaßliche Verbindungen zu anderen IOK-Gruppierungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in wenigen IOK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Angehörige der ’Ndrangheta. k) Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Deutschland, die der ’Ndrangheta zugerechnet werden können, sind der Bundesregierung bekannt? Derartige Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. l) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Geldwäschetätigkeiten der ’Ndrangheta in Deutschland? Auf die Antwort zu Frage 2l wird verwiesen. m) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vermögenswerte der ’Ndrangheta in Deutschland in den letzten zehn Jahren beschlagnahmt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Eine Aufgliederung von gesicherten Vermögenswerten nach Täterstrukturen wird in der bundesweiten Jahresstatistik Vermögensabschöpfung nicht erfasst. Für das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13320 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundeslagebild OK wurden von den Bundesländern gesondert vorläufige Vermögenssicherungen wie folgt gemeldet: 2008 wurden in Bayern Vermögenswerte in Höhe von ca. 7 000 Euro vorläufig gesichert. 2009 wurden in Nordrhein-Westfalen Vermögenswerte in Höhe von ca. 2 275 000 Euro vorläufig gesichert. 2011 wurden in Bayern Vermögenswerte in Höhe von ca. 50 000 Euro und in Hessen Vermögenswerte in Höhe von ca. 55 000 Euro vorläufig gesichert. 2012 wurden in Bayern Vermögenswerte in Höhe von ca. 88 000 Euro vorläufig gesichert. 2013 wurden in Hessen Vermögenswerte in Höhe von ca. 70 000 Euro vorläufig gesichert. 2015 wurden in Baden-Württemberg Vermögenswerte in Höhe von ca. 27 000 Euro und in Hessen Vermögenswerte in Höhe von ca. 40 000 Euro vorläufig gesichert. n) Welche Rolle nimmt die ’Ndrangheta im Bereich des illegalen Handels mit Rauschgift (insbesondere Kokain) nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland ein? Auf die Antwort zu Frage 4e wird verwiesen. In den OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der ’Ndrangheta wegen Rauschgiftkriminalität spielte überwiegend Kokain eine Rolle. o) Für wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch den illegalen Rauschgifthandel (insbesondere Kokainhandeln) erzielten jährlichen Umsätze der ’Ndrangheta in Deutschland, und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Auf die Antwort zu Frage 2o wird verwiesen. 5. Welche Bedeutung haben apulische Mafiavereinigungen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland? Gemessen an der Gesamtzahl der gegen diese Gruppierung geführten OK-Ermittlungsverfahren sowie der Gesamtzahl der sich dauerhaft in Deutschland aufhaltenden mutmaßlichen Mitglieder der Apulischen OK handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung um eine in der IOK-Bekämpfung weniger bedeutungsvolle Gruppierung. Zu Einzelheiten wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 5b und 5e verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13320 a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Aktivitäten der apulischen organisierten Kriminalität in Deutschland? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, wonach die Apulische OK in den Kriminalitätsfeldern Rauschgiftkriminalität, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben und Fälschungskriminalität in Deutschland tätig ist. b) Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der apulischen organisierten Kriminalität in Deutschland zugerechnet, und wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? Im Januar 2008 lagen der Bundesregierung Informationen über 14 sich in Deutschland dauerhaft aufhaltende mutmaßliche Mitglieder der Apulischen OK und deren Zuordnung zu neun (Teil-)Gruppierungen vor. Mit Stand Juni 2017 liegen der Bundesregierung Informationen über 18 in Deutschland wohnhafte bzw. sich dauerhaft aufhaltende mutmaßliche Mitglieder der Apulischen OK vor. Diese werden neun Gruppierungen zugerechnet. Zu vier Personen liegt keine weitere Gruppenzurechnung vor. c) In welchen Regionen sind Gruppierungen der apulischen organisierten Kriminalität in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv? Auf die Antwort zu Frage 5e wird verwiesen. d) Welchen Kriminalitätsbereichen gehen Gruppierungen der apulischen organisierten Kriminalität in Deutschland nach? Auf die Antworten zu den Fragen 5a und 5e wird verwiesen. e) Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren gegen Mitglieder der apulischen organisierten Kriminalität in Deutschland (bitte nach Straftatbeständen und Bundesländern aufschlüsseln)? In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung sechs OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Apulischen OK geführt. Die sechs OK-Ermittlungsverfahren wurden entweder durch Bundesbehörden (Bundeskriminalamt, Zoll) oder die Landespolizei in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz geführt. Die Kriminalitätsfelder umfassten hierbei Rauschgiftkriminalität, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben und Fälschungskriminalität. f) Bei wie vielen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden Haftbefehle gegen Mitglieder der apulischen organisierten Kriminalität in Deutschland erlassen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Statistiken vor. g) Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der apulischen organisierten Kriminalität in Deutschland vor? Der Bundesregierung liegen keine Statistiken zu deutschen und ausländischen Haftbefehlen gegen mutmaßliche Mitglieder der Apulischen OK in Deutschland vor. Weder im Schengener Fahndungssystem noch im deutschen Fahndungssystem ist eine Differenzierungsmöglichkeit nach Merkmalen der IOK vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13320 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode h) In wie vielen weiteren Ermittlungsverfahren zu organisierter Kriminalität gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise auf Verbindungen zur apulischen organisierten Kriminalität in Deutschland? Mutmaßliche Verbindungen zur Apulischen OK wurden 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung in einem OK-Ermittlungsverfahren gemeldet. i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe , Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus ) durch die apulische organisierte Kriminalität? Ein Gesamtüberblick über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche in Deutschland durch die Apulische OK liegt der Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches und aus Ermittlungsverfahren liegen der Bundesregierung vereinzelte Informationen darüber vor, dass mutmaßliche Mitglieder der Apulischen OK Investitionen insbesondere im Gastronomiebereich und in verschiedenen Handelsbranchen getätigt haben. j) Welche Verbindungen der apulischen organisierten Kriminalität zur Camorra , der Cosa Nostra oder ’Ndrangheta in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt? Mutmaßliche Verbindungen zu anderen IOK-Gruppierungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in wenigen IOK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Angehörige der Apulischen OK. k) Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Deutschland, die der apulischen organisierten Kriminalität zugerechnet werden können, sind der Bundesregierung bekannt? Derartige Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. l) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Geldwäschetätigkeiten der apulischen organisierten Kriminalität in Deutschland? Auf die Antwort zu Frage 2l wird verwiesen. m) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vermögenswerte von Gruppierungen der apulischen organisierten Kriminalität in Deutschland in den letzten zehn Jahren beschlagnahmt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Eine Aufgliederung von gesicherten Vermögenswerten nach Täterstrukturen wird in der bundesweiten Jahresstatistik Vermögensabschöpfung nicht erfasst. Für das Bundeslagebild OK werden gesondert vorläufige Vermögenssicherungen gemeldet , allerdings sind in den letzten zehn Jahren von den Bundesländern keine vorläufigen Sicherstellungen von Vermögenswerten bei mutmaßlichen Mitgliedern der Apulischen OK gemeldet worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/13320 n) Welche Rolle nimmt die apulische organisierte Kriminalität im Bereich des illegalen Handels mit Rauschgift (insbesondere Kokain) nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland ein? Auf die Antwort zu Frage 5e wird verwiesen. In den OK-Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Apulischen OK wegen Rauschgiftkriminalität spielte auch Kokain eine Rolle. o) Für wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch den illegalen Rauschgifthandel (insbesondere Kokainhandeln) erzielten jährlichen Umsätze der apulischen organisierten Kriminalität in Deutschland, und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Auf die Antwort zu Frage 2o wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333