Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13344 18. Wahlperiode 16.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13128 – Erkenntnisse zum Angriff auf islamistische Dschihadisten in der syrischen Stadt Chan Scheichun V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 16. März 2017 schrieb Nils Zeizinger, seit 2012 Kommunikationsberater sowie freier Autor für Wirtschafts- und Finanzthemen, im „Focus“ unter dem Titel „Die Manipulation der öffentlichen Meinung im Krieg“ in einem Gastkommentar , dass ein Blick auf die vergangenen 70 Jahre zeigt, dass die „verantwortlichen Regierungen waren und sind sehr erfinderisch, wenn es darum geht, diese Kriege zu rechtfertigen.“ Beispielhaft führt er unter anderem Vietnam, den Kosovo und den Irak an (www.focus.de/politik/experten/wenn-worte-waffenwerden -die-manipulation-der-oeffentlichen-meinung-im-krieg_id_6799641.html). Das „Massaker von Racak“ zeigt, „welche Macht den Worten zukommt, wenn es darum geht, einen illegalen Krieg – wie den Angriff ohne UNO-Mandat auf Jugoslawien – zu rechtfertigen“. Es war die „Kriegspropaganda“ vom „Massaker von Racak“, „welches 1999 den Kosovokrieg auslöste. Offiziell wurden 45 unbewaffnete albanische Zivilisten im Dorf Racak von serbischen Soldaten hingerichtet . Diese „ethnischen Säuberungen“ wurden von westlichen Politikern benutzt, um die kritische europäische Öffentlichkeit von der Notwendigkeit eines NATO-Einsatzes in Jugoslawien zu überzeugen. Erst nach dem Krieg wurden die Opfer von der finnischen Pathologin Helen Ranta untersucht und als UCK-Kämpfer, d. h. Mitglieder der albanischen Befreiungsarmee für den Kosovo , identifiziert“ (www.focus.de/politik/experten/wenn-worte-waffen-werdendie -manipulation-der-oeffentlichen-meinung-im-krieg_id_6799641.html). Der wohl bekannteste illegale Krieg der jüngeren Vergangenheit sei nach Nils Zeizinger der Angriff der USA und Großbritanniens auf den Irak im Jahr 2003 gewesen. „Um den Krieg moralisch zu rechtfertigen, wurde die Weltöffentlichkeit von US-Präsident George Bush und Premier Tony Blair mit drei Lügen gezielt getäuscht. Erstens wurden Saddam Hussein Verbindungen zu den Anschlägen vom 11. September unterstellt – was nachweislich falsch war. Zweitens wurde dem irakischen Diktator vorgeworfen, er wolle eine Atombombe bauen – was ebenfalls nie bewiesen werden konnte. Drittens wurde behauptet, der Irak besitze chemische und biologische Waffen – auch das war eine Lüge […] Der damalige US-Außenminister Colin Powell räumte 2005 selbst ein, dass er die ganze Welt angelogen habe ob der vermeintlichen Beweise für ABC-Waffen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13344 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode […] Bush und Blair gaben im Nachhinein an, von den Geheimdiensten falsch informiert worden zu sein“ (www.focus.de/politik/experten/wenn-worte-waffenwerden -die-manipulation-der-oeffentlichen-meinung-im-krieg_id_6799641.html). Doch möglicherweise könnten sie sich auch nach Auffassung der Fragesteller über Geheimdienstinformationen und -analysen hinweggesetzt haben. „Anfang April gingen Bilder um die Welt, die einen Giftgasangriff von Baschar al-Assad auf Zivilisten belegen sollten. Der US-Präsident ließ als Vergeltung einen syrischen Militärflughafen bombardieren und wurde für seine Entschlossenheit gelobt. Doch eine Recherche des US-Reporters Seymour M. Hersh zeigt nun, dass er sich über massive Bedenken seiner Geheimdienste hinwegsetzte, die große Zweifel am Einsatz von Sarin durch Assads Luftwaffe hatten“ (www. welt.de/politik/ausland/article165904082/Vergeltungsschlag-in-Syrien-Trumpsrote -Linie.html). Die USA nutzten den mutmaßlichen Giftgasangriff als Vorwand für den US-Luftangriff auf die syrische Armee. Aktuell beobachten die USA angeblich Aktivitäten, die den Vorbereitungen glichen, „die das Regime vor seinem Chemiewaffenangriff am 4. April 2017 getroffen hat“ (www.zeit.de/ politik/ausland/2017-06/syrien-usa-giftgasangriff-vorbereitung-baschar-alassad ). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Seit 2013 gibt es wiederholt Berichte über den Einsatz von Chemiewaffen im syrischen Konflikt. Der ächtungswürdige Einsatz chemischer Waffen bringt unermessliches Leid über die Opfer und stellt einen schweren Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht dar. Für Vertragsstaaten des Chemiewaffen-Übereinkommens , zu denen seit dem 14. Oktober 2013 auch die Arabische Republik Syrien zählt, ist der Einsatz von Chemiewaffen ein eklatanter Verstoß gegen das Abkommen. Die Bundesregierung sieht die wiederholten Einsätze chemischer Waffen in Syrien mit größter Sorge und setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass die Verantwortlichen identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden. In Bezug auf frühere Einsätze hat der gemeinsame Untersuchungsmechanismus (Joint Investigative Mechanism (JIM)) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) in drei Fällen den Einsatz von Chlorgas durch das syrische Regime und in einem Fall den Einsatz von Senfgas durch den Islamischen Staat (IS) festgestellt. Zur Überprüfung der Meldungen von Chemiewaffeneinsätzen hat die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im April 2014 eine sogenannte „Fact Finding Mission“ (FFM) eingesetzt, die den wiederholten Gebrauch von Chlorgas und Senfgas im syrischen Konflikt nachgewiesen hat. In ihrem Bericht vom 29. Juni 2017 zu den Ereignissen im syrischen Khan Shaykhun am 4. April 2017 kommt die FFM zum Ergebnis, dass dort Sarin als chemische Waffe eingesetzt worden ist. Der Bericht ist unter www.opcw.org/special-sections/syria/factfinding -mission-reports/ öffentlich zugänglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13344 1. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob die islamistische Terrorgruppe Ha'yat al-Tahrir al-Sham, deren größte Mitgliedsgruppe Dschabhat Fatah asch-Scham – die ehemalige al- Nusra-Front – ist, den Ort Chan Scheichun und die Umgebung zum Zeitpunkt des Angriffs am 4. April 2017 beherrscht hat? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde Khan Shaykhun zum Angriffszeitpunkt von der regimefeindlichen bewaffneten Gruppierung Ahrar al-Sham dominiert . Außerdem waren zu diesem Zeitpunkt auch Kräfte der Terrororganisation Hai’at Tahrir al-Sham in der Stadt präsent. 2. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass die syrische Luftwaffe am 4. April 2017 ein regionales Hauptquartier der Dschihadisten in Chan Scheichun ins Visier genommen hatte (www.welt.de/politik/ausland/ article165904082/Vergeltungsschlag-in-Syrien-Trumps-rote-Linie.html)? Der Bundesregierung liegen zu den Einsatzzielen der syrischen Luftstreitkräfte in Khan Shaykhun am 4. April 2017 keine Erkenntnisse vor. 3. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass das russische Militär der syrischen Luftwaffe für den Angriff am 4. April 2017 eine spezielle Bombe zur Verfügung gestellt, eine „guided bomb“, eine gelenkte Bombe, die mit konventionellem Sprengstoff bestückt war (www.welt.de/politik/ ausland/article165904082/Vergeltungsschlag-in-Syrien-Trumps-rote-Linie. html)? Zur Überlassung von russischen Waffen an die syrischen Luftstreitkräfte für den genannten Angriff liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass die russischen Dienste die in Doha stationierten US-Militärs über einen bevorstehenden Angriff auf das Ziel informiert hatten (www.welt.de/ politik/ausland/article165904082/Vergeltungsschlag-in-Syrien-Trumps-rote- Linie.html)? 5. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Keller des Hauses , das als regionales Hauptquartier der Dschihadisten in Chan Scheichun identifiziert wurde, als Lager für Raketen, Waffen und Munition sowie für Produkte, die kostenlos an die Bevölkerung verteilt werden sollten, darunter Medikamente und Mittel auf Chlorbasis zur Reinigung Toter vor deren Beerdigung , diente (www.welt.de/politik/ausland/article165904082/Vergeltungs schlag-in-Syrien-Trumps-rote-Linie.html)? Die Fragen 4 und 5 werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über einen Befund des US-Militärs, einem sogenannten Battle Damage Assessment (BDA), wonach die beim Angriff verwendete 500-Pfund- Bombe durch ihre Druck- und Hitzewelle weitere, kleinere Explosionen auslöste , wobei eine gewaltige giftige Wolke aus freigesetzten Düngemitteln, Desinfektionsmitteln und anderen Stoffen entstanden sein soll, die sich über der Stadt ausbreitete (www.welt.de/politik/ausland/article165904082/ Vergeltungsschlag-in-Syrien-Trumps-rote-Linie.html)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13344 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass infolge des Angriffs mehr als eine Chemikalie durch die Explosionen freigesetzt wurde, unter anderem Chlorgas und Organophosphate, wie sie in Düngemitteln vorkommen (www.welt.de/politik/ausland/article165904082/Vergeltungsschlag-in-Syrien- Trumps-rote-Linie.html)? 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die durch die beim Angriff ausgelösten Explosionen freigesetzten Chemikalien , unter anderem Chlorgas und Organophosphate, wie sie in Düngemitteln vorkommen, ähnliche neurotoxische Symptome verursachen können wie Sarin (www.welt.de/politik/ausland/article165904082/Vergeltungsschlagin -Syrien-Trumps-rote-Linie.html)? Die Fragen 6 bis 8 werden zusammengefasst beantwortet. Laut dem Bericht der „Fact Finding Mission“ (FFM) der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) vom 29. Juni 2017 wurde der Nervenkampfstoff Sarin am 4. April 2017 in Khan Shaykhun als chemische Waffe eingesetzt (siehe auch Vorbemerkung der Bundesregierung). Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. 9. Von wem genau (Personen, Organisationen o. Ä.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) die Proben von zehn Opfern des Angriffs – drei Todesopfern und sieben Betroffenen, die in Krankenhäuser eingeliefert wurden – in welche vier verschiedenen Labors verbracht (www.tagesschau.de/ausland/syrien-giftgas-opcw-101.html)? Die Bundesregierung verweist auf den detaillierten und öffentlich zugänglichen Bericht der „Fact Finding Mission“ (FFM) der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) vom 29. Juni 2017. Danach wurden die Proben der Opfer des Sarin-Einsatzes von Khan Shaykhun am 4. April 2017 entsprechend dem hierfür festgelegten Prozedere von zwei designierten OVCW-Laboren analysiert , deren Namen die OVCW nicht nennt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 10. In welche Krankenhäuser sind nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) die drei Todesopfer und sieben Betroffenen des Angriffs von Chan Scheichun verbracht worden, und unter der Kontrolle welcher islamistischen Milizen stehen die Gebiete, in denen sich diese Krankenhäuser befinden? 11. Von wem genau (Personen, Organisationen o. Ä.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) wie viele Opfer des Angriffs von Chan Scheichun zur medizinischen Versorgung von Syrien in Kliniken der Türkei verbracht, und bei wie vielen wurde nach der Obduktion der Einsatz von Giftgas als erwiesen erklärt (www.tagesschau.de/ausland/ syrien-giftgas-opcw-101.html)? Die Fragen 10 und 11 werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung verweist auf den detaillierten und öffentlich zugänglichen Bericht der „Fact Finding Mission“ der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) vom 29. Juni 2017 (siehe auch Vorbemerkung der Bundesregierung ). Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen darüber vor, von wem und wie viele Opfer des Angriffs von Khan Shaykhun zur medizinischen Versorgung von Syrien in Kliniken der Türkei verbracht wurden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13344 12. Mit welchen nachrichtendienstlichen Mitteln will sich der Bundesnachrichtendienst (BND) Bodenproben aus Chan Scheichun nach dem Angriff vom 4. April 2017 besorgt und diese auf die enthaltenen chemischen Substanzen untersucht haben, mittels derer aufgrund von Vergleichswerten und in Verbindung mit weiteren Faktoren der BND zu dem Ergebnis gekommen sei, dass das syrische Regime für den Giftgasangriff verantwortlich sein müsse (www.tagesschau.de/ausland/syrien-giftgas-opcw-101.html)? Die Beantwortung der Frage 12 kann aus Staatswohlgründen nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des Bundesnachrichtendienstes und insbesondere seinen Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Sie dienen der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl . Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „GEHEIM“ eingestuft . 13. Über welche konkreten (auch nachrichtendienstlichen), über die in ihrer Antwort auf die Mündliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/12020 hinausgehenden Beweise verfügt die Bundesregierung inzwischen, dass die syrische Armee für den mutmaßlichen Giftgaseinsatz in Chan Scheichun verantwortlich ist? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 14. Inwieweit verfügt die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach wie vor noch über keine endgültigen Beweise zur Urheberschaft des Chemiewaffeneinsatzes in Chan Scheichun, bzw. inwieweit deuten aus Sicht der Bundesregierung nach wie vor lediglich „alle Indizien mit hoher Plausibilität “ darauf hin, dass die syrische Armee Sarin in Chan Scheichun eingesetzt hat (Plenarprotokoll 18/230, Frage 10)? Alle verfügbaren Indizien und insbesondere die Ergebnisse des Berichts der „Fact Finding Mission“ (FFM) der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) vom 29. Juni 2017 deuten weiterhin mit hoher Plausibilität darauf hin, dass wahrscheinlich die syrischen Streitkräfte Sarin in Khan Shaykhun eingesetzt haben (siehe auch Vorbemerkung). Die Bundesregierung verfügt zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nach wie vor noch über keine endgültigen Beweise zur Urheberschaft des Chemiewaffeneinsatzes in Khan Shaykhun. Ihr liegen keine Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13344 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode endgültigen Beweise oder Informationen vor, die über die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 10 der Abgeordneten Heike Hänsel (Plenarprotokoll 18/230, vom 26. April 2017) hinausgehen. Es obliegt jetzt – auf der Grundlage der Arbeiten der FFM der OVCW – dem „Joint Investigative Mechanism “ (JIM) von OVCW und Vereinten Nationen, der einstimmig vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Verantwortlichen zu bestimmen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333