Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 15. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13345 18. Wahlperiode 17.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13146 – Entzug von Akkreditierungen beim G20-Gipfel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mindestens 32 Medienvertreterinnen und Medienvertretern, die sich zum G20- Gipfel in Hamburg akkreditiert hatten, wurde während des Gipfeltreffens vom 7. bis 8. Juli 2017 nachträglich ihre Akkreditierung aufgrund „sicherheitsrelevanter Erkenntnisse“ wieder entzogen. Die Namen der betroffenen Journalistinnen und Journalisten waren auf einer zweiseitigen, offensichtlich vielfach kopierten Liste vermerkt, die Polizeibeamte an den Kontrollpunkten vor dem Pressezentrum zum G20-Gipfel vorlag. Die Polizeibeamten hatten nach eigener Auskunft weder Anweisung, die Liste diskret zu benutzen, noch sie nach Gebrauch überprüfbar zu entsorgen. Ein Filmteam des „ARD“-Hauptstadtstudios konnte diese Liste so auch offen aus der Nähe filmen. Datenschützer und Journalistenverbände sehen in Verbindung mit der Liste und dem Akkreditierungsentzug eine ganze Reihe von Rechtsverstößen und unerlaubten Eingriffen in Grundrechte. Alle Betroffenen hatten ihre Akkreditierungsunterlagen spätestens zwei Wochen vor dem Gipfel eingereicht und wurden danach bereits einer intensiven Sicherheitsüberprüfung unterzogen (www.tagesschau.de/ inland/gzwanzig-journalisten-109.html). Zwei betroffene Journalisten, die für „SPIEGEL ONLINE“ bzw. die Fotoagentur „ActionPress“ arbeiteten, wurden vom Bundespresseamt lediglich mit einem Formschreiben an das Bundeskriminalamt (BKA) verwiesen. Die beiden Fotografen waren im Oktober 2014 kurzzeitig in der Türkei festgenommen worden, als sie die Gefechte um die syrische Grenzstadt Kobani fotografierten. Ein weiterer , unter anderem für die Tageszeitung „junge Welt“ arbeitender Fotograf hatte in der Vergangenheit Proteste gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan sowie die Situation in den kurdischen Landesteilen der Türkei, Syriens und des Irak dokumentiert. Ebenfalls von der Akkreditierungsentziehung betroffen war nach Kenntnis der Fragesteller der Herausgeber des Erdoğan-kritischen türkischsprachigen Nachrichtenportals „Avrupa Postasi“ aus Hamburg. Nach Ansicht der Fragesteller besteht daher der Verdacht, dass die vermeintlich „neuen“ Erkenntnisse, die zum nachträglichen Entzug der Akkreditierung geführt hatten, nicht vom BKA sondern vom türkischen Geheimdienst kamen (www.tagesschau.de/inland/gzwanzig-journalisten-109.html; www.taz.de/!5428032/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13345 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Demgegenüber erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert, die Erkenntnisse über die betroffenen Journalisten stammten nur vom Verfassungsschutz, nicht aber von ausländischen Behörden. Zudem hätten nicht neue Erkenntnisse über die Journalisten „sondern über die Verhältnisse“ zur Rücknahme der Akkreditierungen geführt, hieß es aus dem Bundesministerium des Innern. Unter den Ausgeschlossenen seien zudem „Straftäter“ gewesen, die „etwas auf dem Kerbholz “ hätten. Die 32 gelisteten Journalisten hätten zu jenen gezählt, die sich bei diesem Gipfeltreffen nur in „Begleitung durch BKA-Beamte im Sicherheitsbereich bewegen durften“, so Regierungssprecher Seibert. Da eine Eins-zu-eins- Überwachung der verdächtigen Journalisten nicht leistbar erschien, sei der Entzug der Akkreditierung erfolgt. Die Praxis, verdächtige Journalisten bei Gipfeltreffen vom BKA beobachten zu lassen, gibt es nach Erkenntnissen der „Süddeutschen Zeitung“ bereits mindestens seit dem G8-Treffen in Heiligendamm vor zehn Jahren (www.sueddeutsche.de/medien/pressefreiheit-journalistenwerden -offenbar-seit-zehn-jahren-beobachtet-1.3584288; www.abendblatt.de/ politik/deutschland/article211221043/Pruefung-von-Akkreditierungs-Entzugbei -G20-eingeleitet.html). Im Umfeld des G20-Gipfels wurden Journalistinnen und Journalisten nach Angaben des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV) mehrfach Opfer von physischer Gewalt von Polizisten. Es gab Pfefferspray-Attacken und Schlagstockeinsätze von Polzisten gegen Berichterstatter. Presseausweise wurden von den Einsatzkräften ignoriert, Journalisten wurden zum Teil wüst beschimpft (www.nw.de/nachrichten/thema/21849211_Polizeigewalt-Journalistenbeklagen -Angriffe-durch-Einsatzkraefte-bei-G20.html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hat mit dem G20-Gipfel am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg eine Großveranstaltung durchgeführt, die wie jeder andere G20-Gipfel extrem hohe Anforderungen an Organisation, Logistik wie auch an die Sicherheit gestellt hat. Für die Bundesregierung hatte die Gewährleistung der Pressefreiheit bei der Durchführung des Gipfels eine besonders herausragende Bedeutung. Daher hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in der Messe Hamburg für die aus aller Welt anreisenden Medienvertreterinnen und -vertreter unmittelbar an den Tagungsort angrenzend ein internationales Medienzentrum eingerichtet. Um bestmögliche Bedingungen für die Berichterstattung zu schaffen, waren Teil dieses Angebots neben rund 1 000 Arbeitsplätzen insbesondere für die Printmedien auch entsprechende Arbeitsmöglichkeiten für elektronische Medien, TV, Hörfunk und Soziale Medien, aber auch Briefing- und Pressekonferenzräume. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hatte – wie üblich bei solchen Großveranstaltungen – vorab ein Akkreditierungsverfahren eröffnet. Dieses richtete sich an alle Journalistinnen und Journalisten, die am G20-Gipfel teilnehmen wollten. Die mit diesem Akkreditierungsverfahren verbundenen Überprüfungen waren zweistufig gestaltet: Zunächst war durch die Antragsteller gegenüber dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung der Nachweis einer journalistischen Tätigkeit zu führen. Damit sollte insbesondere sichergestellt werden , dass die mengenmäßig begrenzten Arbeitsmöglichkeiten am Gipfelort ihrem Zweck entsprechend nur an Medienvertreter vergeben werden. Darüber hinaus wurde vom Bundeskriminalamt – mit Einwilligung der Antragsteller – eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt. Diese sollte gewährleisten, dass bezüglich der Antragsteller keine Sicherheitsbedenken bestehen, die einen Aufenthalt in der Nähe von Schutzpersonen während des Gipfels nicht vertretbar erscheinen ließen. Die damit verbundene Abwägung zwischen dem hohen Gut Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13345 der Pressefreiheit und der ebenfalls zu gewährleistenden Sicherheit der Gipfelteilnehmer erfolgte durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung – in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt – im Zweifel zugunsten der Pressefreiheit. Demgemäß wurde keiner der Anträge auf Erteilung einer Akkreditierung, die das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bis zum Ablauf der Akkreditierungsfrist am 23. Juni 2017 erreicht hatten, aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Stattdessen wurde in mehreren Einzelfällen selbst bei Vorliegen von Staatsschutzerkenntnissen zum Zeitpunkt der Akkreditierung entschieden, zunächst eine Akkreditierung zu erteilen. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat bis zum Ende der Nachakkreditierung insgesamt 5 101 Medienvertretern mit Erteilung der Akkreditierung den Zugang zum Pressezentrum ermöglicht. Gewichtige zusätzliche sicherheitsrelevante Erkenntnisse und die Gesamtbeurteilung der aktuellen Entwicklungen der Gipfelsituation führten allerdings am 6. und 7. Juli zu einer Neubewertung der Sicherheitslage. Die damit verbundenen Sicherheitsbedenken , die ausschließlich aus eigenen Erkenntnissen deutscher Behörden resultierten, mussten vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit Blick auf die bereits erteilten Akkreditierungen ernstgenommen werden. Auf Anraten und in Absprache mit dem Bundeskriminalamt entschied es daher, 32 Personen die bereits erteilte Akkreditierung wieder zu entziehen. Zur Umsetzung dieser Entscheidung hat das Bundeskriminalamt Aufstellungen der Namen von diesen Medienvertretern an die Zugangskontrollstellen übermittelt . Eine effektive Zugangsüberprüfung ohne Missverständnisse war an den Kontrollstellen nur möglich in Kenntnis der Namen der Betroffenen, inklusive der korrekten Schreibweise. Die Akkreditierung ist lediglich neun Medienvertretern entzogen worden. Die übrigen Medienvertreter sind anschließend nicht mehr am Medienzentrum erschienen. Die Voraussetzungen des erfolgten Akkreditierungsentzugs wie auch seine konkreten Umstände sind unter vielen Gesichtspunkten derzeit Gegenstand einer intern wie auch öffentlich geführten Diskussion, die auch im Dialog mit den Journalistenverbänden stattfindet. 1. Wie vielen bereits zum G20-Gipfel akkreditierten Journalistinnen und Journalisten wurde aus welchen Gründen im Einzelnen während des Gipfels nachträglich wieder die Akkreditierung entzogen? Zwischen Ablauf des Akkreditierungsverfahrens und Beginn des Gipfels benannten die Sicherheitsbehörden bezüglich 32 Medienvertretern Sicherheitsbedenken, die ausschließlich aus eigenen Erkenntnissen deutscher Behörden resultierten. Diese Bedenken mussten vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ernst genommen werden und hatten deshalb Einfluss auf die bereits erteilten Akkreditierungen . Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung entschied daher, auf Anraten und in Absprache mit dem Bundeskriminalamt, diesen Personen die Akkreditierung zu entziehen. Tatsächlich wurde dann neun Medienvertretern die Akkreditierung entzogen. Die übrigen 23 Medienvertreter sind im Weiteren nicht mehr am Medienzentrum erschienen . Eine Aufschlüsselung nach den Gründen des jeweiligen Akkreditierungsentzugs kann hier aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13345 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Wie viele dieser Journalisten wurden beim erstmaligen Besuch des Pressezentrums die Akkreditierung wieder entzogen? Es wurde einem Journalisten, der bereits formell akkreditiert worden war, die Akkreditierungskarte vor Ort in Hamburg nicht übergeben. Allen anderen wurde die Akkreditierungskarte beim erstmaligen Besuch des Pressezentrums ausgehändigt und damit der Zutritt zum Pressezentrum gewährt. b) Wie viele dieser Journalisten hatten sich vorher bereits im Pressezentrum aufgehalten? Auf die Antwort zu Frage 1a wird verwiesen. c) Wie viele dieser Journalisten sind gar nicht im Pressezentrum erschienen? Ab Beginn des G20-Gipfels sind 23 der 32 Medienvertreter nicht mehr am Pressezentrum erschienen. Darüber hinaus ist der Zugang nicht weiter erfasst worden. 2. Wie viele der betroffenen Journalisten arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung für Medien in Deutschland und wie viele für ausländische oder fremdsprachige Medien (bitte Länder bzw. Sprachen angeben)? Bei der Beantragung der Akkreditierung wurde lediglich der Name des Mediums abgefragt, für welches der Medienvertreter tätig wurde, nicht dagegen die Sprache des Mediums oder das Land, in dem es seinen Sitz hatte. Eine eindeutige Zuordnung mit Blick auf die Fragestellung ist danach nicht möglich. Anhand der Selbstauskünfte der Medienvertreter kann jedoch festgehalten werden , dass zwei der Betroffenen ein offenbar ausländisches bzw. fremdsprachiges Medium angegeben haben. Eine weitere Aufschlüsslung kann aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht erfolgen. 3. Wie viele der betroffenen Journalisten arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung auch oder vornehmlich für Medien des linken oder sogenannten linksextremen politischen Spektrums bzw. sind in polizeilichen oder geheimdienstlichen Datenbanken als links motivierte Gewalttäter gelistet? Bei der Beantragung der Akkreditierung wurde lediglich der Name des Mediums abgefragt, für welches die Journalistin oder der Journalist tätig wurde. Eine Zuordnung zu einem „politischen Spektrum“ erfolgte nicht. Nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern waren fünf der betroffenen Medienvertreter im bundesländerübergreifenden Informationssystem deutscher Polizeien beim Bundeskriminalamt (INPOL) als „Gewalttäter links“ erfasst. 4. Wie viele der betroffenen Journalisten arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung auch oder vornehmlich für Medien des rechten oder rechtsextremen politischen Spektrums bzw. sind in polizeilichen oder geheimdienstlichen Datenbanken als rechts motivierte Gewalttäter gelistet? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern war von den betroffenen Personen im Ergebnis keine als „Gewalttäter rechts“ erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13345 5. Wie viele der betroffenen Journalisten arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung auch oder vornehmlich für türkische oder türkischsprachige Medien bzw. hatten sich in der Vergangenheit insbesondere mit türkischen Themen befasst oder waren in der Türkei bereits im Zusammenhang mit ihrer journalistischen Tätigkeit festgenommen worden? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Eine thematische Befassung der Medienvertreter wird nicht erfasst. Nach Auskunft des Bundeskriminalamts war bezüglich zwei als Journalisten akkreditierten Personen bekannt, dass diese in der Türkei festgenommen worden waren. Ob diese Festnahmen im Zusammenhang mit ihrer journalistischen Tätigkeit standen, ist nicht bekannt. 6. Von welchen Behörden bzw. welchen Abteilungen dieser Behörden nahm das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung oder eine andere Behörde (bitte benennen) Hinweise bzgl. Akkreditierungen entgegen, auf deren Basis es über Nichtzulassungen bzw. den nachträglichen Entzug der Akkreditierungen entschied? Das Bundeskriminalamt hat die Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt. Es sind dabei auch Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden und der Polizeibehörden der Länder eingeflossen. 7. In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurde Journalistinnen und Journalisten, die eine Akkreditierung zum G20-Gipfel beantragt hatten, eine solche von Anfang an verweigert? Bis zum Ablauf der Akkreditierungsfrist am 23. Juni 2017 sind 117 Anträge auf Akkreditierung nicht abschließend positiv beschieden worden. Gründe hierfür waren entweder der nichterfolgte Nachweis der journalistischen Tätigkeit oder Eingabefehler der Antragssteller bei der Online-Akkreditierung. In diesen Fällen erfolgte keine endgültige Ablehnung, stattdessen hatte das Verfahren ab dann den Status „in Bearbeitung“. Keiner der Anträge auf Akkreditierung, die das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bis zum Ablauf der oben genannten Akkreditierungsfrist erreicht haben, wurde aus Sicherheitsgründen abgelehnt. 8. Wie und in welchem Zeitraum genau, nach welchen konkreten Kriterien, unter Beteiligung welcher Behörden und Regierungsstellen und unter Nutzung welcher Behördendateien wurden die Sicherheitsüberprüfungen von Journalistinnen und Journalisten, die eine Akkreditierung beantragt hatten, vorgenommen , und wie war der entsprechende Hinweis (Einverständniserklärung) auf dem Akkreditierungsformular formuliert? Sämtliche Medienvertreter, die bis zum Abschluss der Akkreditierung am 8. Juli 2017 eine solche beantragt hatten, wurden durch das Bundeskriminalamt zu Zwecken des Personenschutzes überprüft. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Der Passus im Online-Akkreditierungsformular war wie folgt formuliert: „Einwilligungserklärung Diese Daten werden für das Akkreditierungsverfahren erhoben und verarbeitet. In diesem Rahmen werden die Daten zum Zweck der Überprüfung sicherheitsre- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13345 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode levanter Umstände an das Bundeskriminalamt (BKA) übersandt. Nach der Veranstaltung löscht das BKA die Daten. Sofern der Antragsteller in diese Verarbeitung seiner Daten nicht einwilligt, kann eine Akkreditierung nicht erfolgen. □ Ich bin mit der beschriebenen Verarbeitung meiner Daten einverstanden.“ Welche Daten damit gemeint waren, ist im Online-Akkreditierungsformular unmittelbar zuvor im Rahmen einer ebenso standardmäßig vorformulierten „Einverständniserklärung “ definiert worden, die das Einverständnis zur Datenübermittlung für „presserelevante Informationen und Veranstaltungen“ abfragte: „Name, Vorname, Medium, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer“. 9. Inwieweit, in welchen Fällen und mit welcher Autorität waren ausländische Behörden an der Sicherheitsüberprüfung beteiligt bzw. wurden von diesen stammende Informationen verwendet (bitte Art der ausländischen Behörde, z. B. Nachrichtendienst, Polizei etc., und Staat angeben)? Die Entscheidungen über den Entzug der Akkreditierung von 32 Medienvertretern beruhten auf Sicherheitsbedenken, die ausschließlich aus eigenen Erkenntnissen deutscher Behörden resultierten. Im Übrigen wurden anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg vom Bundeskriminalamt in seiner Funktion als Zentralstelle Personendaten über polizeibekannte linke Aktivisten mit dem Ausland ausgetauscht. Dieser Austausch fand vor allem mit den PWGT-Stellen (Police Working Group on Terrorism) der folgenden Staaten statt und diente der Verhütung und Verfolgung von Straftaten im Kontext des G20-Gipfels: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Griechenland , Großbritannien, Italien, Island, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Österreich , Polen, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und die Vereinigte Staaten von Amerika. Die Ansprechpartner sind dabei jeweils die nationalen Polizeibehörden der genannten Staaten. 10. Inwieweit, in welchen Fällen und aus welchem Grund wurden die Namen von Journalistinnen und Journalisten, die ihre Akkreditierung beantragt hatten , vor Erhalt der Akkreditierung an ausländische Regierungsstellen oder Behörden weitergegeben (bitte Staat und Behörde benennen)? Im Rahmen des G20-Akkreditierungsverfahrens wurden keine Namen von Journalistinnen und Journalisten an ausländische Behörden übermittelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Inwieweit und in wie vielen und welchen Fällen wurden Akkreditierungsanfragen aufgrund von Informationen ausländischer Regierungsstellen oder Behörden abgelehnt? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 12. Inwieweit, in welchen Fällen und aus welchem Grund wurden Namen von bereits akkreditierten Journalistinnen und Journalisten an ausländische Regierungsstellen oder Behörden weitergegeben (bitte Staat und Behörde benennen )? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13345 13. Inwieweit und in wie vielen und welchen Fällen wurden bereits bestätigte Akkreditierungen aufgrund von Informationen ausländischer Regierungsstellen oder Behörden wieder zurückgezogen (bitte Staat und Behörde benennen )? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 14. Inwieweit stellte die Bundesregierung sicher, dass Informationen ausländischer Regierungsstellen oder Behörden, die zu einer Nichtakkreditierung oder einem nachträglichen Akkreditierungsentzug führten, auf eine tatsächliche Gefährdung durch die betroffenen Journalisten schließen ließen und damit nicht etwa die politisch motivierte Intention des Ausschlusses oppositioneller Journalisten stand, und was kann die Bundesregierung entsprechenden Vorwürfen entgegnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 15. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Namen von Journalisten, die eine Akkreditierung beantragt oder bereits erhalten hatten, an Behörden oder Regierungsstellen von Staaten weitergegeben wurden, die nicht rechtsstaatlich verfasst sind, in denen die Menschenrechte verletzt und die Pressefreiheit missachtet werden, und inwieweit kann die Bundesregierung konkret ausschließen, dass solche Namen an die Türkei weitergegeben wurden? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 16. Wurden die Journalistinnen und Journalisten, denen nachträglich die Akkreditierung wieder entzogen wurde, vor Erteilung ihrer Akkreditierung nicht ausreichend sicherheitsüberprüft? 17. Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass die vermeintlich von den betroffenen Journalisten ausgehenden Sicherheitsrisiken nicht bereits bei der ersten Sicherheitsüberprüfung erkannt wurden? Die Fragen 16 und 17 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die personenbezogenen Sicherheitsbedenken des Bundeskriminalamts waren aufgrund der erfolgten Sicherheitsüberprüfung bereits bekannt. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten vor Ort und der Dynamik des Gipfelgeschehens (angekündigter Action Day am 7. Juli 2017 zur Störung des Gipfelverlaufs) kristallisierte sich dann aber eine veränderte Sicherheitslage heraus. Es konnte nicht sichergestellt werden, dass die trotz Sicherheitsbedenken akkreditierten Medienvertreter von Pool-Terminen mit Schutzpersonen ausgeschlossen werden. Dies galt insbesondere für Termine in den Delegationshotels, wo eine elektronische Überprüfung der Akkreditierung nicht möglich war. Aufgrund der Vielzahl der Pooltermine über den gesamten Gipfelverlauf war die Situation nicht kontrollierbar, da eine Gefährdung von Schutzpersonen nicht ausgeschlossen bzw. ein störungsfreier Verlauf der Medientermine nicht gewährleistet werden konnte. Daraufhin wurde entschieden, den Personen die Akkreditierung zu entziehen, zu denen Erkenntnisse vorlagen. Vom 1. Juli bis 8. Juli konnten sich Medienvertreter zudem vor Ort in Hamburg akkreditieren. Bezüglich dieses Personenkreises erfolgte ein Abgleich mit den Dateien von Bundeskriminalamt und der Polizei Hamburg. Auch der Verfassungsschutz überprüfte die nachakkreditierten Medienvertreter im Ergebnis. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13345 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Während das Bundeskriminalamt den Abgleich mit den im ersten Absatz genannten Stellen selbst vor Ort vornehmen konnte, erfolgte die Zulieferung von Sicherheitserkenntnissen des Verfassungsschutzes zeitversetzt. Daher erfolgte – zunächst – zugunsten des Medienvertreters eine Ausgabe der Akkreditierungskarte. Sofern nach Akkreditierung Sicherheitserkenntnisse bekannt wurden, wurde der Ausweis gesperrt. Von der Nachakkreditierungsmöglichkeit profitierten 150 Medienvertreter . 18. Wenn von den betroffenen Journalistinnen und Journalisten eine Sicherheitsgefährdung ausging, warum war es dann möglich, dass einige von ihnen vor Entzug der Akkreditierung mehrfach das Pressezentrum verließen und wieder betraten? Die Neubewertung der Sicherheitslage erfolgte erst nach Eröffnung des Internationalen Medienzentrums. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 19. Welche neuen Erkenntnisse „über die Verhältnisse“, also über organisatorische Abläufe, haben wann genau und aufgrund welcher Einschätzungen durch wen nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem Beschluss geführt, den Journalisten die Akkreditierung zu entziehen (www.sueddeutsche. de/medien/pressefreiheit-journalisten-werden-offenbar-seit-zehn-jahren -beobachtet-1.3584288)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 verwiesen. 20. Welche „sicherheitsrelevante Erkenntnisse“ lagen zu den Journalistinnen und Journalisten vor, deren Akkreditierungen nachträglich wieder entzogen wurden, und welche Art von Sicherheitsgefährdungen oder Sicherheitsrisiken für wen oder was ging von diesen Journalisten nach Ansicht der zuständigen Behörden aus? Die Bundesregierung kann zu einzelnen Erkenntnissen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen keine Angaben machen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 und 17 verwiesen. 21. Was meint die Bundesregierung, wenn sie angibt, unter den Journalisten, deren Akkreditierungen wieder entzogen wurden, seien „Straftäter“, die „etwas auf dem Kerbholz“ hätten, gewesen (www.sueddeutsche.de/medien/presse freiheit-journalisten-werden-offenbar-seit-zehn-jahren-beobachtet-1.3584288; www.abendblatt.de/politik/deutschland/article211221043/Pruefungvon -Akkreditierungs-Entzug-bei-G20-eingeleitet.html)? a) Um welche Art von Straftaten bei wie vielen der Journalisten handelt es sich? b) Wann wurden diese Straftaten verübt? c) Wie viele dieser Journalisten gelten als vorbestraft? d) Wurden die Journalisten für diese Straftaten strafrechtlich belangt, und wenn ja, wann? Die Fragen 21 bis 21d werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13345 e) Wie weit muss eine begangene Straftat nach Ansicht der Bundesregierung zeitlich zurückliegen, damit ein Journalist nicht mehr als Sicherheitsrisiko eingeschätzt wird bzw. nichts mehr „auf dem Kerbholz“ hat? Wie durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung einhellig bestätigt, ist die Versagung einer Akkreditierung „gerechtfertigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der um eine Akkreditierung nachsuchende Journalist durch sein Verhalten die Veranstaltung, an der er teil-nehmen will, stören oder Leib und Leben der Teilnehmer dieser Veranstaltung gefährden wird“ (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 – OVG 10 B 1.11 – juris Rn. 48 mit weiteren Nachweisen). Solche Anhaltspunkte sind insbesondere sicherheitsrelevante Vorfälle in der Vergangenheit. Sicherheitsrelevante Vorfälle können umso länger Einfluss auf die Gefahrenprognose innerhalb des Akkreditierungsprozesses haben, wenn es sich entweder um einen besonders schwerwiegenden Vorfall handelt oder wenn das Akkreditierungsereignis mit einer besonders sensiblen Sicherheitslage einhergeht. Die Sicherheitsbehörden verwenden dabei ausschließlich Erkenntnisse, die im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Aussonderungsprüffristen stehen. 22. Inwieweit und durch welche Behörde oder Regierungsstelle können die betroffenen Journalisten zumindest nachträglich darüber informiert werden, warum und durch welche Behörde sie als Sicherheitsrisiko eingeschätzt wurden ? Die betroffenen Journalistinnen und Journalisten können sich mit Fragen zu den Sicherheitsbedenken, die für ihren Akkreditierungsentzug ursächlich waren, an den Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamts wenden. 23. Wer bzw. welche Regierungsstelle oder Behörde hat die Erstellung von Listen mit Namen von bereits akkreditierten Journalisten, denen die Akkreditierung wieder entzogen wurde, wann und aus welchem Grund angeordnet? Um die Sicherheit des Gipfels und seiner Teilnehmer zu gewährleisten, hat das Bundeskriminalamt die Aufstellung mit den Namen der 32 betroffenen Medienvertreter vorgenommen, denen die Akkreditierung entzogen werden sollte. Dies geschah zwischen Ablauf des Vorab-Akkreditierungsverfahrens und Beginn des Gipfels. Um die Entscheidung zum Akkreditierungsentzug umsetzen zu können, mussten die Sicherheitskräfte an den vom Bundeskriminalamt eingerichteten Zugangskontrollstellen die Namen der Betroffenen kennen. Ohne die Kenntnis der Namen einschließlich der Möglichkeit, die Schreibweisen abgleichen zu können, hätte eine Zugangsverweigerung ohne Missverständnisse nicht gewährleistet werden können. 24. Welche Regierungsstellen oder Behörden bzw. welche Abteilung welcher Behörden waren für die Erstellung der Listen mit den Namen von Journalistinnen und Journalisten, denen die Akkreditierung während des Gipfels nachträglich wieder entzogen werden sollte, mit eingebunden? Die Namensaufstellung gründet auf der Sicherheitsüberprüfung, die ausschließlich unter Zugriff auf Datenbanken und Informationsquellen des Bundeskriminalamts mit zusätzlicher Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden und den Polizeibehörden der Länder erfolgte. Die Aufstellung der Namen erfolgte ohne Einbindung weiterer Bundesbehörden. Das Bundeskriminalamt hat diese sowohl an Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13345 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung als auch die Landespolizei Hamburg übermittelt. 25. Welche Regierungsstelle oder Behörde war für das Vervielfältigen und Verteilen der Liste verantwortlich? Das Bundeskriminalamt bzw. die Landespolizei Hamburg. 26. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen haben die für die Erstellung , Vervielfältigung und Verbreitung der Listen Verantwortlichen getroffen , um eine Stigmatisierung der darauf genannten Journalisten zu verhindern ? Das Bundeskriminalamt hat den Verteilerkreis so klein wie möglich gehalten. Die in Papierform an den Hotels ausgegebenen Namensaufstellungen wurden noch am selben Tag durch Kräfte des Bundeskriminalamts eingesammelt und vernichtet . Die Landespolizei Hamburg wurde angewiesen, elektronisch zugesandte Listen zu löschen. Über den weiteren Umgang außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Bundeskriminalamts kann keine Aussage getroffen werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung erstellte die Polizei Hamburg in ihrer Verantwortung eine eigene Namensaufstellung für die durch die Landespolizei eingerichteten Kontrollstellen im Vorfeld des Medienzentrums (sogenannte Sicherheitszone 2). 27. Wie viele Exemplare der Liste wurden von wem angefertigt bzw. kopiert? Die Anzahl aller Exemplare ist der Bundesregierung nicht bekannt. 28. Wie viele, wo und mit welcher Aufgabe eingesetzte Polizeibeamte erhielten ein Exemplar der Liste? Die Anzahl der Polizeibeamten, die ein Exemplar der Namensaufstellung erhielten , ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Verteilung durch das Bundeskriminalamt erfolgte insbesondere an seine Sicherheitskräfte an den Veranstaltungsorten des G20-Gipfels, an denen Akkreditierungsausweise nicht elektronisch gelesen werden konnten. Das betraf vor allem die Hotels, in denen Staatsgäste untergebracht waren. Die Namensaufstellung wurde darüber hinaus durch das Bundeskriminalamt an die Landespolizei Hamburg übersandt, deren Polizeibeamte für die Kontrollstellen zum Schutz der Sicherheitszone 2 zuständig waren. 29. Welche und wie viele weitere, nicht zur Polizei gehörende Personen erhielten ein Exemplar der Liste? Das Bundeskriminalamt hat dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Namensaufstellung in elektronischer Form übermittelt. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat die Aufstellung an keine andere Behörde oder sonst an Dritte weitergegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13345 30. Wurden Polizeibeamte, die die Liste erhalten hatten, darauf hingewiesen, diese diskret zu benutzen? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. Darüber hinaus ist kein ausdrücklicher Hinweis hierzu erfolgt, weil der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten generell integraler Bestandteil hoheitlichen Handelns von Polizeivollzugsbeamten ist. 31. Inwieweit sieht die Bundesregierung ein datenschutzrechtliches Problem darin , dass Journalistinnen und Journalisten an den Kontrollpunkten zum Pressezentrum nach Angaben der „ARD“ die Namen auf den Listen nicht nur lesen sondern sogar filmen konnten? Der Bundesregierung obliegt nur die datenschutzrechtliche Bewertung des Handelns von Beamten des Bundes, die in den beschriebenen Fällen nicht beteiligt waren. 32. Wurden die Listen nach Gebrauch wieder eingesammelt und vernichtet? Wenn nein, warum nicht, und inwieweit hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wo sich alle Exemplare der Listen befinden? Es wird auf die Antwort zu Frage 26 und 29 verwiesen. 33. Inwieweit kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Listen nicht in unbefugte Hände geraten sind? Es wird auf die Antwort zu Frage 26 und 29 verwiesen. 34. Inwieweit wurden oder werden diejenigen Journalisten, deren Namen auf der Liste standen, die aber nicht beim Pressezentrum erschienen sind, darüber informiert, dass ihnen die Akkreditierung aus Sicherheitsbedenken wieder entzogen wurde? Denjenigen Journalisten, die nicht mehr beim Pressezentrum erschienen, wurde die Akkreditierung nicht entzogen. Zutreffend ist, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung auf Anraten und in Absprache mit dem Bundeskriminalamt die Entscheidung getroffen hatte, diesen 32 Medienvertretern die Akkreditierung zu entziehen, wenn sie an den Kontrollstellen erscheinen. 23 Medienvertreter sind, nachdem diese Entscheidung intern fiel, nicht mehr am Medienzentrum erschienen. Die Entscheidung, die Akkreditierung zu entziehen, wurde daher in 23 Fällen nicht umgesetzt. Sie blieb damit mangels Bekanntgabe ohne Wirkung für diese Medienvertreter. Da es somit in diesen 23 Fällen an einem wirksamen belastenden Verwaltungsakt fehlte, war eine gesonderte Information schon aus diesem Grunde nicht geboten. 35. Welche Kritik von Datenschützern, Bürgerrechtsvereinigungen und Journalistenverbänden am Akkreditierungsverfahren, dem Entzug der Akkreditierungen und dem Umgang mit den Listen sind der Bundesregierung bekannt geworden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Kritik? Die Bundesregierung wurde zu den Vorgängen im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens beim G20-Gipfel in Hamburg um Aufklärung gebeten. Konkret sind Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13345 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sowie das Bundeskriminalamt mit Schreiben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit , der Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union und des Deutschen Journalisten Verbands (nur Bundeskriminalamt) um Stellungnahme gebeten worden. Diese ist schriftlich erfolgt. Die Bundesregierung hat die Aufarbeitung dieses Komplexes hiermit nicht abgeschlossen . Dieser ist derzeit Gegenstand einer intern wie auch öffentlich geführten Diskussion, die insbesondere auch im Dialog mit den Journalistenverbänden stattfindet. Die Frage, inwieweit hieraus gegebenenfalls neue Schlussfolgerungen abzuleiten sind, wird im Lichte dieser gemeinsamen Aufarbeitung abschließend zu beantworten sein. 36. Seit wann genau und bei welchen nationalen und internationalen Veranstaltungen , Kongressen, Gipfeln und dergleichen im Einzelnen gibt es die Praxis , als Sicherheitsrisiko angesehene Journalisten von Beamten des Bundeskriminalamtes begleiten bzw. beobachten zu lassen? Das Bundeskriminalamt führt hierzu keine Übersichten. a) Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt diese Begleitung von Journalisten durch BKA-Beamte? b) Wie viele Journalisten wurden auf welchen Veranstaltungen, Kongressen und Gipfeln jeweils vom BKA begleitet? c) Was genau ist die Aufgabe dieser BKA-Beamten? d) Auf welche räumlichen Bereiche beschränkt sich jeweils die Begleitung durch BKA-Beamte (also beispielsweise nur besondere Sicherheitsbereiche oder z. B. auch WC-Anlagen)? e) Inwieweit wurden die betroffenen Journalisten auf die Begleitung durch BKA-Beamte hingewiesen? f) Inwieweit sieht die Bundesregierung durch diese Begleit- und Beobachtungspraxis das Grundrecht auf Pressefreiheit eingeschränkt, etwa weil sich Journalisten nicht unbeobachtet mit ihren Tippgebern und Quellen treffen und besprechen können? g) Inwieweit sind die BKA-Beamten angewiesen, nach der Begleitung von Journalisten einen schriftlichen Bericht anzufertigen? h) Wurde seit Einführung dieser Praxis jemals ein Eingreifen eines BKA- Beamten aufgrund einer sicherheitsgefährdenden Handlung eines Journalisten notwendig, und wenn ja, wann, wo, und aus welchem Grund? Die Fragen 36a bis 36h werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Das Bundeskriminalamt führt bei Bedarf Begleitungen als ausschließlich offene und erkennbare Maßnahmen durch. Diese sind an den Vorgaben des Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) zu messen. Der örtliche Anwendungsbereich solcher Begleitungen ist beschränkt auf den Aufenthaltsbereich der jeweiligen Schutzperson . Damit erfolgt eine Begleitung von Journalisten auch nur, soweit das zum Schutz von Personen gemäß § 5 BKAG erforderlich ist. Im Anschluss an eine Begleitung werden keine Berichte o. Ä. verfasst. Eine solche Begleitung hat im Pressezentrum des G20-Gipfels in Hamburg nicht stattgefunden. Zu Anzahl und Anlässen von Begleitungen in der Vergangenheit führt das Bundeskriminalamt keine Übersichten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13345 37. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von Beschimpfungen und Behinderungen von Journalisten durch die Polizei sowie gewaltsamen Übergriffen von Polizisten auf Journalisten einschließlich Pfefferspray-Attacken und Schlagstockeinsätzen während des G20-Gipfels in Hamburg, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen Vorkommnissen? Der Bundesregierung liegen keine derartigen Erkenntnisse über Bundesbeamte vor. 38. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in der Nacht vom 7. auf den 8. Juli 2017 im Schanzenviertel von Seiten der Polizei Journalistinnen und Journalisten gebeten wurden, keine Aufnahmen vom Einsatzgeschehen bzw. dem „taktischen Vorgehen“ zu machen (www.neuesdeutschland .de/artikel/1056741.g-eskalation-im-schanzenviertel.html)? Der Bundesregierung liegen keine derartigen Erkenntnisse über Bundesbeamte vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333