Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13349 18. Wahlperiode 18.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13227 – Hochfliegende US-Langstreckendrohnen im deutschen und italienischen Luftraum V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der „European Reassurance Initiative“, mit der die USA mehr Truppenpräsenz gegenüber Russland demonstrieren wollen, hat die US-Luftwaffe mit der drohnengestützen Aufklärung an der NATO-Ostgrenze begonnen (Bundestagsdrucksachen 18/9940, 18/7706 und 18/6978). Zum Einsatz kommen Riesendrohne des Typs „Global Hawk“. Nach Angaben der Bundeswehr finden die Missionen über der Ostsee statt. Die mit optischen und radarbasierten Sensoren zur Überwachung kleiner, beweglicher Ziele bestückten Drohnen starten auf Sizilien . In einem eigens eingerichteten Korridor fliegen sie über Italien, Frankreich und Deutschland. Wie nahe die Drohne dabei der russischen Grenze kommt, ist unklar. Die deutsche Freigabe für die Überflüge durch die US-Luftwaffe ist stets für mehrere Monate befristet und wurde bereits mehrfach verlängert . Der genutzte Korridor verläuft über den Bundesländern Saarland, Rheinland -Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig -Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Laut der Bundeswehr hält sich die „Global Hawk“ dabei auf dem Hin- und Rückflug jeweils 85 Minuten im deutschen Luftraum auf. Für etwaige Notlandungen sind die Militärflugplätze Nörvenich und Schleswig vorgesehen. Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung wurde der Betrieb der Aufklärungstechnik beim Transit über Deutschland „strikt untersagt“, überprüfen wolle die Bundesregierung dies jedoch nicht. Da die „Global Hawk“ in Höhen von bis zu 15 Kilometern fliegen, könnte die US-Luftwaffe von der Ostsee aus aus Sicht der Fragesteller nicht nur Russland, sondern auch die übrigen Anrainerstaaten ausspähen. Das US-Militär operiert derzeit mit zwei „Global Hawk“ von Sizilien. Sie bilden die Vorhut einer Drohnenflotte der NATO, die ebenfalls fünf „Global Hawk“ auf dem Militärstützpunkt Sigonella stationieren will. Alle bestellten Drohnen sollten noch im Jahr 2016 nach Italien überführt werden (Defense News vom 25. Januar 2016). Die erste vom US-Rüstungskonzern NORTHROP GRUM- MAN CORPORATION bereits fertiggestellte Drohne trägt die militärische Kennung „NATO 1“. Sie gehört zum Programm „Alliance Ground Surveillance “ (AGS). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13349 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie viele Drohnen welcher Typen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das US-Militär derzeit an welchen Standorten in Deutschland stationiert, und welcher Aufwuchs ist geplant (Bundestagsdrucksache 18/11113, Frage 1)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/11113 verwiesen . Der Bundesregierung liegen keine aktuelleren Informationen vor. 2. Welches Ergebnis ist der Bundesregierung zur Ursache des Absturzes einer US-Drohne im November 2014 in Hohenfels bekannt (Bundestagsdrucksachen 18/11113, 18/4944, 18/5887)? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/12905 verwiesen . 3. Welche Flüge der Riesendrohne des Typs GLOBAL HAWK hat die US- Luftwaffe nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/9940 von Sigonella kommend über deutschen Lufträumen vorgenommen (bitte Datum und Route der Flüge angeben)? Zusätzlich zu den Angaben in der Bundestagsdrucksache 18/9940 haben nach Kenntnis der Bundesregierung nachfolgend aufgeführte Flüge stattgefunden: 29. November 2016, 19. Januar 2017, 3. Februar 2017, 27. März 2017, 3. April 2017, 25. April 2017, 8. Mai 2017, 29. Mai 2017, 6. Juni 2017, 13. Juni 2017, 16. Juni 2017, 19. Juni 2017, 20. Juni 2017, 23. Juni 2017, 6. Juli 2017, 19. Juli 2017, 26. Juli 2017, 28. Juli 2017 und 8. August 2017. Bezüglich der Route wird auf die Angaben in den Bundestagsdrucksachen 18/6978 bzw. 18/9940 verwiesen. 4. Inwiefern fanden die Flüge in dem vom Bundesministerium der Verteidigung eingerichteten Korridor in Deutschland statt, und welche Störungen oder Abweichungen sind der Bundesregierung bekannt? Die Flüge fanden in dem dafür vorgesehenen Korridor statt. Störungen oder Abweichungen sind nicht bekannt. 5. Inwiefern wurde bei der Ankündigung der Flüge gegenüber dem Bundesverteidigungsministerium die Frist von mindestens 72 Stunden vor einem geplanten Überflug eingehalten bzw. welche Abweichungen von den vorgegebenen Auflagen sind der Bundesregierung bekannt? Mit Ausnahme eines für den 10. Juli 2017 geplanten Fluges konnten keine Abweichungen von den vorgegebenen Auflagen festgestellt werden. Die Fluganmeldung für den am 10. Juli 2017 beabsichtigten Flug erfolgte mit weniger als 72 Stunden Vorlauf und wurde daher zurückgewiesen. 6. Wann hat das HQ USAFE zuletzt um eine Verlängerung der Überfluggenehmigung ersucht, und für welchen Zeitraum wurde diese zuletzt erteilt? HQ USAFE hat zuletzt am 12. Juli 2017 um eine Verlängerung der bestehenden Betriebsabsprache gebeten. Es ist eine Verlängerung um 12 Monate bis zum 10. Oktober 2018 vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13349 7. Inwiefern hat die Bundesregierung mittlerweile in Erfahrung gebracht, ob eine Steuerung der GLOBAL HAWK der US-Luftwaffe über der Ostsee bzw. die Nutzung erlangter Daten auch über die US-Basis in Ramstein erfolgte bzw. erfolgen kann? Hierzu liegen der Bundesregierung keine über die in der Bundestagsdrucksache 18/9940 hinausgehenden Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Bundesdrucksache 18/6978 verwiesen. 8. Sofern ihr weiterhin keine Kenntnisse darüber vorliegen, inwiefern beabsichtigt sie, dies über ihr Verbindungskommando der Bundeswehr, das in Ramstein beim Oberbefehlshaber der US-Luftwaffe angesiedelt ist, in Erfahrung zu bringen? Die Bundesregierung setzt den vertrauensvollen Austausch mit ihren US-Partnern zu militärischen, politischen und rechtlichen Fragen der US-Streitkräfte in Deutschland kontinuierlich fort. Dazu hat sie auch 2017 auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit Vertretern der US-Administration geführt. 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg hochfliegende oder lang ausdauernde Drohnen Aufklärungserkenntnisse lieferten, von wem wurden diese erhoben, und wo wurden diese verarbeitet? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Mit Verweis auf Ziffer 3 fanden während des G20-Gipfels keine Überflüge unter Nutzung des deutschen Luftraums statt. 10. Wann im Jahr 2017 wurden oder werden die einzelnen, im Rahmen des NATO AGS bestellten Drohnen des Typs GLOBAL HAWK nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeliefert und an den vorgesehenen Standort in Sigonella /Sizilien überführt? 2017 ist keine Überführung nach Sigonella geplant. a) Wann soll ihre Zulassung durch die italienischen Behörden erfolgen, und welche militärische Kennung wird dann vergeben werden? Der Zulassungsprozess soll im Frühjahr 2018 abgeschlossen sein. Die Art der militärischen Kennung ist nicht bekannt. b) Soweit diese noch nicht festgelegt ist, wann soll hierüber entschieden werden ? Die Entscheidung bzgl. der Zuweisung der militärischen Kennung erfolgt mit Abschluss des Zulassungsprozesses durch die italienischen Behörden. c) Sofern es in Italien weiterhin Probleme des Zulassungsprozesses gibt, worin bestehen diese? Der Zulassungsprozess unterliegt Verzögerungen, da zulassungsrelevante Unterlagen nicht zeitgerecht zur Verfügung standen. Darüber hinaus werden Daten der beim Hersteller durchgeführten Erprobungsflüge für die Nachweisführung benötigt . Der letzte Erprobungsflug fand am 2. August statt. Die Daten werden derzeit ausgewertet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13349 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Welche Flüge der NATO-Drohnen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in Italien oder über dem Mittelmeer erfolgt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 12. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die militärische Anfangsbefähigung der GLOBAL HAWK der NATO weiterhin für Ende des Jahres 2017 und die volle militärische Einsatzbefähigung weiterhin für Ende des Jahres 2018 geplant? Aktuell ist das Erreichen der Anfangsbefähigung für Mitte 2018 geplant. Die volle Einsatzbefähigung ist weiterhin für Ende 2018 geplant. a) Wann erfolgt oder erfolgte die vertraglicher Abnahme (sog. site acceptance ) der ersten NATO-Drohnen? Die Site Acceptance des ersten Systems ist für Mitte 2018 geplant. b) Wann begann oder beginnt die Einsatzprüfung für die einzelnen Drohnen, und woraus bestehen deren zwei Stufen? Die Einsatzprüfung erfolgt direkt im Anschluss an die Site Acceptance des ersten Systems. Sie besteht aus den Anteilen „technisch-logistische“ sowie „operationelle “ Prüfung. 13. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Kommunikations - und Auswertungskomponenten wie vorgesehen im Herbst des Jahres 2016 nach Sigonella ausgeliefert, und worin bestehen diese? 2016 wurden zwei von sechs mobilen Bodenstationen plangemäß ausgeliefert. Bei beiden handelt es sich um transportable Bodenstationen. a) Worin unterscheiden sich die sechs mobilen Bodenstationen und die zwei transportablen Bodenstationen sowie die zwei verlegbaren Drohnen-Kontrollelemente (Bundestagsdrucksache 18/11023, Frage 20)? Die Bodenstationen werden für die Datenverarbeitung eingesetzt und unterscheiden sich in ihrem Grad der Mobilität. Die mobilen Bodenstationen sind auf Fahrzeugen integriert, wohingegen die transportablen Bodenstationen auf zusätzliche Transportmittel angewiesen sind. Die verlegbaren Drohnen-Kontrollelemente dienen der Flugsteuerung. b) Welche Produkte welcher Hersteller wurden für die Datenverbindung jenseits der Sichtlinie (Beyond Line of Sight) zwischen den einzelnen Elementen des NATO AGS als militärisches Kommunikationsnetz ausgewählt ? Für die Kommunikationsanbindung jenseits der Sichtlinie (Beyond Line of Sight) werden Kommunikationsnetze mit den folgenden Produkten genutzt: UHF SATCOM: Funkgeräte der Firma Rockwell Collins; Inmarsat: Sende-/Empfangs- und Antenneneinheiten der Firma Cobham; Ku-Band SATCOM (Bodenstation-Luftfahrzeug): In der Bodenstation Antennen der Firma SES Astra und Modem der Firma ViaSat, im Luftfahrzeug Sende-/ Empfangs- und Antenneneinheiten der Firma L3 Communications; Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13349 Ku-Band SATCOM (Bodenstation-Bodenstation): Sende-/Empfangs- und Antenneneinheiten sowie Modem der Firma ND SATCOM. 14. Welche in dem von der Bundesregierung im April 2014 an die US-Regierung übermittelten „Fragenkatalog“ aufgeworfenen Sachverhalte wurden aus Sicht der Bundesregierung bislang nicht zufriedenstellend beantwortet? Die Fragen 14a und 14b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. a) Auf welche Weise bleibt die Bundesregierung zur Beteiligung von US- Standorten in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg am tödlichen Drohnenkrieg des US-Militärs weiterhin „mit den US-Partnern […] in einem engen Austausch“ (Bundestagsdrucksache 18/11023)? b) Welche Austausche oder Gespräche haben hierzu in 2017 zwischen dem Auswärtigen Amt und der US-Regierung stattgefunden? Die Bundesregierung macht sich den Begriff des „Drohnenkrieges“ nicht zu eigen . Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag mehrfach ihren Kenntnisstand in dieser Frage mitgeteilt. Zuletzt ist dies durch die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. am 25. Januar 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11023) geschehen. Am 26. Januar 2017 informierte zudem der Politische Direktor des Auswärtigen Amtes den 1. Untersuchungsausschuss („NSA“). Es liegen der Bundesregierung darüber hinaus keine neuen Erkenntnisse vor. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen zu Frage 8 verwiesen. c) Welche weitergehenden Angaben wurden von US-amerikanischer Seite bis heute insbesondere dazu gemacht, dass von der Basis in Ramstein eine Reihe weiterer Aufgaben unterstützt werden, darunter die Planung, Überwachung , Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen (auch mit bewaffneten Drohnen)? Die US-Seite hat dazu keine weitergehenden Angaben gemacht. d) Da die US-Botschaft erklärt, von den für Drohneneinsätze benötigten „Fernmelderelaisschaltungen“ würden „einige auch in Ramstein laufen“, welche weiteren Standorte solcher Schaltungen wurden dem Auswärtigen Amt für die Verkehre mitgeteilt, die über Ramstein geroutet werden? Es wurden keine weiteren Standorte mitgeteilt. e) Welche nunmehr fertiggestellte „Vorrichtung“ für Einsätze bewaffneter oder unbewaffneter US-Drohnen ist nach Kenntnis der Bundesregierung gemeint, mit der die US-Armee in Ramstein die „Verbesserung der bereits zuvor vorhandenen Fernmeldeausstattung“ erzielt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine über die in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/11023 hinausgehenden Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13349 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie viele deutsche Soldatinnen und Soldaten sind derzeit an Standorten des AFRICOM stationiert? Mit Stand vom 31. Juli 2017 befinden sich folgende Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten an den Standorten des AFRICOM: am Standort Ramstein (Ramstein-Miesenbach): 138, am Standort Stuttgart: 188, am Standort Neapel (Lago Patria Giugliano in Campania) : 101. 16. Inwiefern hält die Bundesregierung auch unter dem neuen US-Präsidenten Donald Trump ihre Haltung aufrecht, „aufgrund der langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den USA gibt es für die Bundesregierung keinen Anlass, an der entsprechenden Zusicherung der USA [dass Aktivitäten in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen] zu zweifeln“? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, ihre zitierte Bewertung der langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit einer Neubewertung zu unterziehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333