Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13353 18. Wahlperiode 18.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13250 – Unterwanderungsversuche des türkischen Geheimdienstes beim Verfassungsschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der türkische Geheimdienst MIT versucht laut einem Bericht der Tageszeitung „DIE WELT“, Informanten in das Bundesamt für Verfassungsschutz einzuschleusen , um den deutschen Inlandsgeheimdienst gezielt zu unterwandern. Sicherheitskreisen zufolge fielen die MIT-Kontakte der mutmaßlichen Spitzel, die sich sowohl auf Stellen für türkischsprachige Mitarbeiter als auch in anderen Bereichen beworben hatten, bei routinemäßigen Überprüfungen auf. Nach Ansicht des Geheimdienstexperten Erich Schmidt-Eenboom handelt es sich bei diesen Unterwanderungsversuchen um eine neue Qualität. Bislang habe der MIT sich darauf beschränkt, von deutschen Geheimdiensten genutzte Dolmetscher als Zuträger zu rekrutieren. Im Bereich der Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz gibt es mittlerweile eine spezielle Einheit, die sich mit Operationen des Geheimdienstes des NATO-Partners Türkei in Deutschland befasst (www.welt.de/politik/deutschland/article166732068/Tuerkei-will-gezielt- Spitzel-im-Verfassungsschutz-platzieren.html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 2 bis 7 und 9 ist der Bundesregierung aus Gründen des Staatswohls in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil nicht bzw. nur teilweise möglich. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Einstufung der Antworten auf die genannten Fragen ist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl aus folgenden Gründen erforderlich und geeignet , das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zu befriedigen: Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, sind nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministe- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13353 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode riums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ einzustufen. Die Kenntnisnahme von einzelnen nachrichtendienstlichen Erkenntnissen oder Analyseergebnissen wie auch von schützenswerten organisatorischen oder stellenbezogenen Angaben durch Unbefugte könnte sich nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) im Bereich der Spionageabwehr gezogen werden. Hierdurch würde die Funktionsfähigkeit des BfV in einem besonders sensiblen Bereich beeinträchtigt, was wiederum für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann. Die Antworten auf die Fragen 2 bis 7 sowie 9 sind daher ganz oder teilweise als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR DEN DIENST- GEBRAUCH“ eingestuft und werden dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt . 1. Inwieweit kann die Bundesregierung einen Bericht der Tageszeitung „DIE WELT“ bestätigten, wonach der türkische Geheimdienst versucht, Informanten in das Bundesamt für Verfassungsschutz einzuschleusen (www. welt.de/politik/deutschland/article166732068/Tuerkei-will-gezielt-Spitzelim -Verfassungsschutz-platzieren.html)? a) Seit welchem Zeitpunkt gibt es den Versuch des türkischen Geheimdienstes , den Verfassungsschutz zu unterwandern? b) Welche Überlegungen oder Ereignisse waren nach Ansicht der Bundesregierung ausschlaggebend für den türkischen Geheimdienst, den Verfassungsschutz direkt mit eigenen Informanten zu unterwandern? c) Welche konkreten Ziele verfolgt der türkische Geheimdienst nach Kenntnis der Bundesregierung bei der versuchten Unterwanderung des Verfassungsschutzes ? Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Seit mehreren Jahren gibt es gelegentliche Einzelerkenntnisse, die auf Versuche einer nachrichtendienstlichen Ausspähung bzw. Infiltration des BfV hindeuten. Zu den vorrangigen Aufklärungszielen ausländischer Nachrichtendienste zählen – neben der Informationsbeschaffung aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Streitkräften – generell auch Strukturen und Arbeitsweisen fremder Nachrichtendienste . Zu den hierzu eingesetzten nachrichtendienstlichen Mitteln kann es auch gehören, Innenquellen zu etablieren und abzuschöpfen, um auf diesem Wege Informationen über den Modus Operandi zu erhalten und Zugang zu Verschlusssachen zu erlangen. Diese Vorgehensweise trifft grundsätzlich auch auf den türkischen Nachrichtendienst MIT zu. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 2. Bei wie vielen Bewerberinnen und Bewerbern auf Stellen beim Bundesamt für Verfassungsschutz wurden Kontakte zum türkischen Geheimdienst festgestellt (bitte nach Jahren aufgliedern)? a) Zu welchem Zeitpunkt des Bewerbungsvorgangs bzw. im Rahmen welcher Überprüfungen der Bewerber fielen die Kontakte zum türkischen Geheimdienst auf? b) Welcher Art waren diese Kontakte zum türkischen Geheimdienst? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13353 c) Inwieweit und aufgrund welcher Kenntnisse lässt sich aus den festgestellten Kontakten der Bewerber zum türkischen Geheimdienst eine gezielte Unterwanderung des Verfassungsschutzes ableiten? d) In wie vielen Fällen wiesen die Bewerberinnen und Bewerber selbst auf diesbezügliche Kontakte zum türkischen Geheimdienst hin? e) Wie viele der Bewerberinnen und Bewerber, die Kontakte zum türkischen Geheimdienst unterhalten haben sollen, waren deutsche Staatsbürger, türkische Staatsbürger oder hatten die doppelte Staatsbürgerschaft (bitte auch angeben, ob diese Personen in Deutschland geboren sind bzw. seit wann sie hier leben)? f) Auf welche Stellen im Einzelnen hatten sich die aufgrund ihrer Kontakte zum türkischen Geheimdienst verdächtigen Bewerberinnen und Bewerber beworben? g) In wie vielen und welchen Fällen und aufgrund welcher Überlegungen wurden Bewerberinnen und Bewerber trotz ihrer Kontakte zum türkischen Geheimdienst vom Verfassungsschutz eingestellt? h) In wie vielen und welchen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung gegen enttarnte Bewerberinnen und Bewerber wegen des Verdachts der „geheimdienstlichen Agententätigkeit“ nach § 99 des Strafgesetzbuches ermittelt, und mit welchem Ergebnis gegebenenfalls? 3. In wie vielen und welchen Fällen wurden während der letzten fünf Jahre bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz Kontakte zum türkischen Geheimdienst festgestellt? a) Wann und auf welche Weise wurden diese Kontakte festgestellt? b) Welcher Art waren diese Kontakte jeweils? c) Inwieweit wurden gegen die betroffenen Personen disziplinarische und juristische Maßnahmen eingeleitet? 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der türkische Geheimdienst Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer, die für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig sind, als Informanten angeworben hat? In wie vielen und welchen Fällen wurden während der letzten fünf Jahre Dolmetscher oder Übersetzer als Informanten des türkischen Geheimdienstes entlarvt oder aufgrund des Verdachts auf eine solche Informantentätigkeit nicht mehr vom Bundesamt für Verfassungsschutz eingesetzt? 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Unterwanderungsversuche des türkischen Geheimdienstes bei den Landesämtern für Verfassungsschutz, und bei wie vielen Bewerberinnen und Bewerbern auf offene Stellen bei den Landesämtern bzw. wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesämter wurden gegebenenfalls in den letzten fünf Jahren Kontakte zum türkischen Geheimdienst festgestellt? Die Antworten zu den Fragen 2 bis 5 können aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Sie sind mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und werden dem Deutschen Bundestag separat übermittelt. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13353 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Bei wie vielen während der letzten fünf Jahre öffentlich ausgeschriebenen Stellen beim Bundesamt für Verfassungsschutz waren türkische Sprachkenntnisse eine geforderte Qualifikation (bitte Art der Stellen benennen und nach Jahren aufgliedern)? In den letzten fünf Jahren erfolgten neun öffentliche Stellenausschreibungen, bei denen laut dem Anforderungsprofil türkische Sprachkenntnisse Voraussetzung waren (2012: 1, 2014: 2, 2015: 1, 2016: 3, 2017: 2). Die weitere Antwort zu Frage 6 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Sie ist mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR DEN DIENST- GEBRAUCH“ eingestuft und wird dem Deutschen Bundestag separat übermittelt . Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 7. Trifft ein Bericht der Tageszeitung „DIE WELT“ zu, wonach es im Bereich der Spionageabwehr beim Bundesamt für Verfassungsschutz eine spezielle Einheit, Arbeitsgruppe oder ein sonstiges Gremium gibt, das sich mit den Operationen des türkischen Geheimdienstes in Deutschland befasst (www. welt.de/politik/deutschland/article166732068/Tuerkei-will-gezielt-Spitzelim -Verfassungsschutz-platzieren.html)? a) Um welches Gremium bzw. welche Einheit handelt es sich genau, und über wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt diese? b) Wann und aufgrund welcher Überlegungen bzw. Ereignisse wurde die Einrichtung dieses Gremiums beschlossen? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Die Bearbeitung des türkischen Nachrichtendienstes erfolgt im BfV im Rahmen der sogenannten 360 Grad-Bearbeitung in der Spionageabwehr. Hierbei geht das BfV verstärkt allen Hinweisen auf eine statuswidrige Tätigkeit des türkischen Nachrichtendienstes nach, insbesondere nachdem dieser seine Aufklärungsaktivitäten in Deutschland im Zuge des Putschversuchs vom Juli 2016 ausgeweitet und intensiviert hat. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Die nachrichtendienstliche Tätigkeit der Türkei in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 18/10739 hingewiesen. Die weitere Beantwortung der Frage 7 ist der Bundesregierung aus Gründen des Staatswohls zum einen nur in eingestufter Form möglich. Diese Teilantwort ist daher mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und wird dem Deutschen Bundestag separat übermittelt. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* Darüber hinaus sind der Bundesregierung Auskünfte zu den Fragen 7a und 7b aus Gründen des Staatswohls selbst in eingestufter Form nicht möglich. Art und Umfang der Bearbeitung türkischer ND-Aktivitäten sowie der Personalansatz des BfV betreffen Umstände, deren Bekanntwerden aus Gründen des Staatswohls unter allen Umständen ausgeschlossen werden muss. Denn hierbei handelt es sich um sicherheitsrelevante Informationen, die die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes schwerwiegend beeinträchtigen würden. Aus der Benennung des Umfangs der nachrichtendienstlichen Bearbeitung bzw. Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Dieser ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13353 des Personalansatzes werden Rückschlüsse auf die Methodik und Arbeitsweise der Nachrichtendienste möglich. Der Schutz von Details zu Arbeitsmethoden und Vorgehensweise der Nachrichtendienste des Bundes stellt für die Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Insoweit muss auch die geringste Gefahr eines öffentlichen Bekanntwerdens dieser Daten ausgeschlossen werden. Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher, dass auch eine eingestufte Übermittlung von Informationen zu den Fragen 7a und 7b an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags vorliegend nicht in Betracht kommt. 8. Inwieweit und wann waren die Spionageaktivitäten des MIT in Deutschland sowie die versuchte Unterwanderung des Verfassungsschutzes Gegenstand bilateraler Gespräche zwischen deutschen und türkischen Regierungsstellen oder Behörden? Die Aktivitäten türkischer Nachrichtendienste in Deutschland waren zuletzt regelmäßig Gegenstand bilateraler Gespräche zwischen der Bundesregierung und Vertretern türkischer Regierungsstellen. 9. Inwiefern arbeitet das Bundesamt für Verfassungsschutz mit türkischen Geheimdiensten im Bereich Islamismus/Dschihadismus zusammen? Zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben steht das BfV im Austausch mit internationalen Partnern, so auch mit dem türkischen Nachrichtendienst MIT. Der Austausch von Daten erfolgt hierbei im Rahmen der Aufgabenerfüllung nach der einschlägigen Übermittlungsbestimmung des § 19 Absatz 3 des BVerfSchG (Bundesverfassungsschutzgesetz). Nach dessen Satz 2 ist eine Übermittlung unzulässig , wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdigen Belange des Betroffenen entgegenstehen. Jeder Datenübermittlung an den MIT geht eine einzelfallbezogene Prüfung dazu voraus. Die gesetzlichen Übermittlungsschranken werden streng beachtet. Die weitere Beantwortung der Frage 9 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Sie ist mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und wird dem Deutschen Bundestag separat übermittelt. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Inwiefern arbeitet das Bundesamt für Verfassungsschutz mit türkischen Geheimdiensten bezüglich der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) oder mit ihr in Verbindung gebrachten Gruppen und Personen zusammen? Die Zusammenarbeit des BfV mit dem türkischen Nachrichtendienst MIT bezieht sich auch auf die als terroristische Organisation eingestufte „Arbeiterpartei Kurdistans “ (PKK). Hinsichtlich der Befugnisse des BfV zur Datenübermittlung an den MIT wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Dieser ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13353 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Gab es im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg Gespräche deutscher Behördenvertreter mit dem Chef des türkischen MIT, Hakan Fidan? Gespräche zwischen Vertretern deutscher und ausländischer Nachrichtendienste sind ein wichtiges Instrument im Rahmen der internationalen Sicherheitszusammenarbeit . Im Rahmen dieser Gespräche wird auch regelmäßig der Stand der Kooperation erörtert. Weitere Einzelheiten unterliegen der Vertraulichkeit. Die funktionsgerechte und organadäquate Aufgabenwahrnehmung der Bundesregierung gebietet es, dass konkrete Inhalte und Rahmenbedingungen von Gesprächen mit ausländischen Partnern im nachrichtendienstlichen Zusammenhang der vertrauensvollen gegenseitigen Behandlung unterliegen. Aus diesem Grund muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 12. Wurden in den letzten drei Monaten erneut von türkischer Seite Listen mit Namen in Deutschland lebender Unterstützerinnen und Unterstützer von in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen an deutsche Behördenvertreter übergeben (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/tuerkeiund -deutschland-tuerkischer-geheimdienst-hat-deutsche-politikerinnen-aufspionageliste /19587070.html)? a) Welche Behörde oder Regierungsstelle bekam von wem bei welchem Anlass diese Listen? b) Um wie viele Listen handelt es sich, und wie viele Einträge von Personen bzw. Institutionen umfassen diese? c) Welche politischen Spektren betreffen diese Listen? d) Inwieweit besteht der Verdacht, dass diese Listen durch nachrichtendienstliche Tätigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. gegen deutsche Staatsbürger zustande gekommen sind? e) Inwieweit wurden die auf den Listen genannten Personen oder Institutionen von Seiten der Sicherheitsbehörden von Bund – und nach Kenntnis der Bundesregierung – Ländern gewarnt? Im fragegegenständlichen Zeitraum sind der Bundesregierung keine weiteren Listen im Sinne der Fragestellung übergeben worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333