Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13363 18. Wahlperiode 21.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Katja Keul und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13237 – Ausrichtung der schiitischen Verbände und ihre Verbindungen zum iranischen Regime V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland“ (IGS) ist der seit 2009 existierende Dachverband des schiitischen Islams in Deutschland mit nach eigener Aussage 150 Moscheegemeinden als Mitglieder. Sie ist Mitglied der Deutschen Islamkonferenz (DIK) und des Präventionsnetzwerks gegen religiös begründeten Extremismus. Im Juli 2017 nahm die IGS zur Gründung der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee und zur Gesetzgebung des Deutschen Bundestages in einer Weise Stellung, die als Angriff auf die Religionsfreiheit und Trennung von Religion und Staat (miss- )verstanden werden kann (www.facebook.com/igsdeutschland/posts/135424 0267987338?pnref=story), was vor dem Hintergrund der Drohungen gegen die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee Anlass zur Sorge ist. Mitglied der IGS ist das „Islamische Zentrum Hamburg“ (IZH), welches auch Mitglied im Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e. V. (SCHURA) und dem Zentralrat der Muslime (ZdM) ist. Die IGS wurde auf Initiative des IZH gegründet (www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/anlagen/vsb_2015_ druckfassung.pdf). Dieses wiederum ist eng mit der Regierung der Islamischen Republik Iran verbunden: Der Vorsitzende des IZH, Reza Ramezani, ist Stellvertreter des Revolutionsführers des Irans, Ali Khamenei und vertritt auch die iranische Staatsdoktrin, die laut dem Verfassungsschutz „mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist“ (Verfassungsschutzbericht des Landes Hamburg für 2016, S. 54, www.hamburg.de/innenbehoerde/schlag zeilen/6509770/islamisches-zentrum-hamburg-verfassungsschutz/). Er ist auch Mitglied des „Expertenrates“, eines Gremiums im Iran, das alle vom iranischen Parlament beschlossenen Gesetze auf Konformität mit den Prinzipien der islamischen Republik und ihrem Einklang mit den islamischen Maßstäben überwacht und den obersten Führer des iranischen Regimes wählt (vgl. Verfassungsschutzbericht des Landes Hamburg für das Jahr 2016, S. 55). Das IZH gilt als eines der wichtigsten islamischen Zentren in Europa, das von schiitischen Musliminnen und Muslimen aus verschiedenen Ländern als zentrale religiöse Anlaufstelle genutzt wird. Es wurde bereits zu Zeiten des Schahs Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13362 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gegründet und galt zumindest unter seinen früheren Leitern Mohammad Khatami und Abbas Hosseini Ghaemmaghami als Ort einer schiitischen Reformtheologie , deren Positionierungen oft von denen der geistlichen Führung des Iran abwichen (vgl. www.taz.de/!5164771/). So war dort bis 2014 mit Halima Krausen auch eine Imamim aktiv. Laut dem Verfassungsschutzbericht des Landes Hamburg für das Jahr 2016 vertritt das IZH heute durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit den Islam iranischer Prägung und strebe damit an, den „Export der islamischen Revolution“ zu verwirklichen. Zu diesem Zweck habe es ein umfangreiches Kontaktnetz aufgebaut und übe auf Schiiten unterschiedlicher Herkunft sowie die schiitischislamischen Moscheen und Vereine Einfluss – bis hin zur vollständigen Kontrolle – aus. Über diese Organisationen sorge das IZH vor allem mit finanziellen Mitteln für die Verbreitung der iranischen Revolutionsidee in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen wie Religion, Bildung und Sport (vgl. Verfassungsschutzbericht des Landes Hamburg für das Jahr 2016, S. 55 bis 57). Im Juni 2016 wurde in Berlin die „Al-Mustafa-Institut für Kultur-, Humanwissenschaften und gemeinnützige Studien GmbH“ gegründet. Sie gilt als Ableger der in Qom beheimateten Al-Mustafa-Universität, die eng mit der iranischen Führung verbunden ist. Führungskräfte des IZH gehören zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bzw. Unterstützerinnen und Unterstützern des jährlichen Quds-Marsches in Berlin, der vom iranischen Revolutionsführer Ayatollah Khamenei ins Leben gerufen wurde und sich gegen das Existenzrecht Israels richtet. Nachdem sich das IZH unter Ayatollah Ghaemmaghami vom Quds- Marsch distanziert hatte (www.taz.de/!5164771), gibt der Hamburgische Verfassungsschutz an, wieder Hinweise auf eine Beteiligung des Zentrums an „Organisation und Durchführung“ des Marsches zu haben (www.hamburg.de/ innenbehoerde/schlagzeilen/6509770/islamisches-zentrum-hamburg-verfassungs schutz/). Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus , Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ wird im Programmbereich „Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“, im Themenfeld „Islamistische Orientierungen und Handlungen“ das Modellprojekt „Präventionsnetzwerk gegen religiös begründeten Extremismus“ des Trägers Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. gefördert. Mit dem Modellprojekt soll ein bundesweites Präventionsnetzwerk entstehen. Dabei richtet sich das Netzwerk zunächst an die Verbände der Deutschen Islam Konferenz (DIK), die durch das Bundesministerium des Innern verantwortet wird. Einer der Netzwerkpartner des Modellprojekts ist die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e. V. (IGS). Ende Juli dieses Jahres findet ein dreitägiger Workshop „Islamverständnis zwischen Rationalität und Radikalität“ des Al-Mustafa-Institutes und der IGS im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie Leben“ statt. 1. Welche Einflüsse und Kontakte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem IGS, dem IZH, anderen Mitgliedsorganisationen des IGS und welchen iranischen Stellen? Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die personellen und finanziellen Verbindungen der IGS oder ihrer Mitgliedsorganisationen zur Führung des iranischen Regimes? Seit Gründung des schiitischen Dachverbands „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e. V.“ (IGS) im Jahr 2009 bestehen personelle und organisatorische Verbindungen zum „Islamischen Zentrum Hamburg e. V.“ (IZH). Akteure des IZH sind im Vorstand der IGS vertreten und der Leiter des IZH, Reza Ramezani, ist der Vorsitzende des „Gelehrtenrates der IGS“. Die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13362 neben dem IZH bestehenden iranischen Zentren in Deutschland sind als Mitgliedsvereine in der IGS vertreten. 2. Welche Mitgliedsgemeinden bzw. -organisationen der IGS werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch welche Landesämter für Verfassungsschutz beobachtet (bitte nach Dauer der Beobachtung, Grund der Beobachtung und Name der Institution aufschlüsseln)? Die extremistische Einflussnahme des IZH auf den IGS und seine Mitgliedsverbände werden durch die Verfassungsschutzbehörden beobachtet. 3. Welche Positionen des IGS, der IZH, des Al-Mustafa-Institutes und anderer Mitgliedsorganisationen der IGS sind der Bundesregierung bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Todesstrafe, d) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, e) Gewalt in der Ehe, f) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen , g) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit? Die inhaltlichen Positionen des IZH ergeben sich aus der Verbindung des IZH zur Islamischen Republik Iran, vor allem durch die vom „Büro des Revolutionsführers “ vorgenommene Entsendung des jeweiligen Leiters des IZH. Die Islamische Republik Iran erklärt in ihrer Verfassung den weltweiten „Export“ der iranischen Revolution zum Staatsziel. Die Inhalte der Verfassung der Islamischen Republik Iran sind nicht mit den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar. Bei dem seit Mitte 2016 existierenden „Al-Mustafa Institut“ in Berlin handelt es sich um einen deutschen Ableger der Al-Mustafa Universität in Ghom/Iran. Aufgrund der direkten Verbindung zwischen beiden Institutionen kann von einer Beeinflussung der Lehrinhalte durch die Islamische Republik Iran in Anlehnung an die dortige Verfassung ausgegangen werden. 4. Teilt die Bundesregierung die oben wiedergegebene Einschätzung des Landesverfassungsschutzes Hamburg zum IZH? a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus? b) Wenn nein, warum nicht, und wie schätzt sie das IZH aufgrund welcher Erkenntnisse ein? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Freien und Hansestadt Hamburg. Daher ist eine fortlaufende Beobachtung des IZH durch die Verfassungsschutzbehörden weiterhin notwendig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13362 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Inwiefern hat sich die theologische und politische Ausrichtung des IZH nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Wechsel der Führung im Jahr 2010 verändert? Seit dem Führungswechsel im IZH im Jahr 2010 sind extremistische Bezüge der Einrichtung wieder stärker festgestellt worden. Erkennbar ist dies u. a. daran, dass seit 2006 keine offizielle Teilnahme des IZH an der jährlichen Demonstration anlässlich des Al-Quds-Tages stattfand. Seit 2010 nehmen Vertreter des IZH wieder an der Veranstaltung teil. 6. Welche Kenntnisse (ggf. auch nachrichtendienstlicher Art) besitzt die Bundesregierung oder besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über (insbesondere personelle und finanzielle) Einflussnahmen der iranischen Regierung oder von der Regierung beauftragter Personen auf die Positionen der IGS, des IZH und anderer Mitgliedsorganisationen? Das IZH ist neben der Botschaft die wichtigste Vertretung der Islamischen Republik Iran in Deutschland und eines ihrer wichtigsten Propagandazentren in Europa . Mit Hilfe des IZH versucht das Regime der Islamischen Republik Iran, Schiiten verschiedener Nationalitäten an sich zu binden und die gesellschaftlichen , politischen und religiösen Grundwerte der Islamischen Revolution in Europa zu verbreiten. Mittelbar wirkt sich dieser Einfluss dementsprechend auch auf die IGS und ihre Mitgliedsvereine aus. Auf personeller Ebene erfolgt eine generelle Einflussnahme Irans bereits durch die Auswahl des jeweiligen Leiters des IZH. Aufgrund der Stellung des Leiters des IZH als religiöser Vertreter Ali KHAMENEIs ist davon auszugehen, dass von staatlicher iranischer Seite eine finanzielle Unterstützung und inhaltliche Einflussnahme für das IZH erfolgt. 7. Welche Kenntnisse (ggf. auch nachrichtendienstlicher Art) besitzt die Bundesregierung oder besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Anhänger der Hizbollah, die im IZH verkehren (vgl. Verfassungsschutzbericht des Landes Hamburg für das Jahr 2016, S. 53)? Es wird von bestehenden Kennverhältnissen zwischen Vertretern des IZH und der „Hizb Allah“ zuzurechnender Personen bzw. Institutionen ausgegangen. 8. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Leiter des IZH zugleich Mitglied eines Regierungsgremiums im Iran ist, vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich garantierten religiösen Selbstbestimmungsrechts, welches auch das IZH in Anspruch nehmen kann, aus Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung i. V. m. Artikel 140 des Grundgesetzes? Der genannte Umstand verweist einmal mehr auf die Beeinflussung des IZH durch das iranische Regime, zumal der Leiter der Einrichtung durch das „Büro des Revolutionsführers“ im Iran entsandt wird. 9. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die „Al-Mustafa-Institut für Kultur-, Humanwissenschaften und gemeinnützige Studien GmbH“ die im Juni 2016 in Berlin als Filiale der in Qom beheimateten Al-Mustafa- Universität gegründet wurde und ihre Verbindungen in den Iran? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13362 10. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Doppelrolle von Reza Ramezani als Leiter des IZH und Mitglied im Gelehrtenrat des IGS? Es wird auf die bereits dargestellten Verflechtungen der IGS und des IZH verwiesen . 11. Welche Bundesmittel erhalten die IGS oder ihre Mitgliedsorganisationen direkt oder indirekt für welche Projekte? Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!" wird das Modellprojekt „Präventionsnetzwerk gegen religiös begründeten Extremismus“ des Trägers und Zuwendungsempfängers Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. (TGD) gefördert (Gesamtförderlaufzeit: 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2019). Die IGS ist einer von fünf Kooperationspartnern im Modellprojekt. Im Rahmen dieser Kooperation werden durch die TGD Mittel an die IGS zur Durchführung von projektbezogenen Maßnahmen zweckgebunden weitergeleitet . In 2017 sind bisher 18 225 Euro zur Weiterleitung an die IGS vorgesehen. Mit dem Modellprojekt soll ein bundesweites Präventionsnetzwerk gegen religiös begründeten Extremismus entstehen. Dabei richtet sich das Netzwerk insbesondere an die islamischen Verbände in der Deutschen Islam Konferenz. 12. Gibt die IGS laut Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus dem Projekt „Demokratie leben!“ an das Al-Mustafa-Institut weiter, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf. hieraus? Nein, die IGS gibt nach Kenntnis der Bundesregierung keine Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ an das Al-Mustafa Institut weiter. Im Rahmen des in der Antwort zu Frage 11 benannten Modellprojekts „Präventionsnetzwerk gegen religiös begründeten Extremismus“ war laut Kooperationsvereinbarung ein Workshop geplant, der zur kritischen Auseinandersetzung mit theologischen Grundlagen von Religionsverständnissen in ihrem sozialen Kontext diente, um religiös begründete extremistische Tendenzen einer innerreligiösen Betrachtung zu unterziehen, ihre Wurzeln aufzudecken und theologisch fundierte Antworten und Gegenargumente herauszuarbeiten. Der Bundesregierung war nicht bekannt, dass der Workshop in Zusammenarbeit mit und in den Räumlichkeiten des Al-Mustafa Instituts stattfinden sollte. Nachdem der Bundesregierung trotz mehrfacher Nachfragen keine zufriedenstellenden Informationen über Ablauf und Besetzung des Workshops zur Verfügung gestellt wurden, wies das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, insbesondere aufgrund der unklaren Rolle des Al-Mustafa Instituts bei der Durchführung des Workshops, den Zuwendungsempfänger an, keine Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für den Workshop auszuzahlen. Im Übrigen war zu keinem Zeitpunkt eine Auszahlung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ an das Al-Mustafa Institut vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13362 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche Workshopleiter, Moderatoren und Referenten etc. waren nach Kenntnis der Bundesregierung für den dreitägigen Workshop „Islamverständnis zwischen Rationalität und Radikalität“ der IGS und des Al-Mustafa- Instituts (www.al-mustafa.de/Ankuendigungen/Dreitaegiger-Workshop- Islamverstaendnis-zwischen-Rationalitaet-und-Radikalitaet-vom-28.-30.-Juli) vorgesehen? Der Bundesregierung ist bekannt, dass folgende Personen als Referentinnen und Referenten für den Workshop vorgesehen waren: Franziska Madmouj (IGS Präventionsbeauftragte , ehem. Mitarbeiterin von beRATen e. V. Beratungsstelle zur Prävention neo-salafistischer Radikalisierung des Landes Niedersachen), Dr. Sedigheh Khansari Mousavi (Lektorin für Persisch an der Universität Tübingen), Prof. Dr. Mahdi Esfahani (Leiter der Stiftung für Islamische Studien e. V. und Direktor des Al-Mustafa Instituts für Kultur-, Humanwissenschaften und Islamische Studien gGmbH) sowie Hamideh Mohagheghi (Wissenschaftliche Mitarbeiterin für Koranwissenschaften am Institut für Evangelische Theologie der Universität Paderborn). Angefragt waren zudem Uli Grötsch (Mitglied des Deutschen Bundestages), Prof. Dr. Riem Spielhaus (Professorin für Islamwissenschaft an der Universität Göttingen) sowie Lamya Kaddor (lslamwissenschaftlerin und Religionspädagogin ). 14. Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die IGS eng mit dem vom Verfassungsschutz beobachteten und mit der iranischen Führung verbundenen IZH zusammenarbeitet, sicher, dass keine Mittel aus dem Projekt „Demokratie leben!“ an Einrichtungen in Deutschland gehen, die im Verdacht stehen, zumindest teilweise aus dem Iran kontrolliert zu werden? 15. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass diese oder vergleichbare Mittel in Zukunft weiter oder nicht mehr an die IGS gezahlt oder ihr unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Bewilligung von Fördermitteln im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erfolgt jeweils zweckgebunden und wird im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung nachvollzogen und überprüft. Im Übrigen ist es Bestandteil von Zuwendungsbescheiden des Bundes, eine Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die freiheitliche demokratische Grundordnung sicherzustellen. Hierdurch werden alle Zuwendungsempfänger darauf hingewiesen, eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller Leistungen oder immaterieller Leistungen zu vermeiden. Dabei wird u. a. klargestellt, dass Personen oder Organisationen, von denen bekannt ist, dass sich diese Personen oder Organisationen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen , nicht mit der Durchführung eines Projekts bzw. der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung eines Projekts beauftragt werden dürfen. Zusätzlich fließen im Rahmen der Entscheidung über Projektförderungen aus dem Projekt „Demokratie leben!“ auch Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden ein. Anlassbezogen werden ebenfalls Referenzen bei anderen Behörden eingeholt. 16. Inwiefern vertritt die IGS nach Ansicht der Bundesregierung „eine Werteordnung , die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist“ (vgl. Verfassungsschutzbericht Hamburg vom 1. Juni 2017)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13362 17. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis des Verfassungsschutzes Hamburg (Landesverfassungsschutzbericht für 2016, S. 57) „Das IZH hat ein bundesweites Kontaktnetz aufgebaut und übt auf Schiiten unterschiedlicher Nationalität sowie die schiitisch -islamischen Moscheen und Vereine Einfluss aus, bis hin zur vollständigen Kontrolle“ in Bezug auf die Verbindung von IZH und IGS? Als Konsequenz hält die Bundesregierung die Beobachtung des IZH durch die Verfassungsschutzbehörden unverändert für erforderlich. 18. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den antiisraelischen Positionen, die Funktionäre des IZH bei Auftritten auf bzw. durch die Teilnahme an Al-Quds-Demonstrationen (https://jfda.de/ blog/2017/07/03/auswertung-al-quds-marsch-2017/) kundtun, und inwiefern ist das IZH nach Kenntnis der Bundesregierung an der „Organisation und Durchführung“ der Veranstaltung (vgl. Landesverfassungsschutzbericht Hamburg für 2016, S. 56) beteiligt? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Organisatoren, Unterstützer und Teilnehmer der Al-Quds-Märsche? Die zentrale Demonstration anlässlich des Al-Quds-Tages findet jährlich am Ende des Fastenmonats Ramadan in Berlin statt. Seit dem Jahr 2015 gibt es eine parallele Veranstaltung in Frankfurt am Main. Das IZH ist indirekt durch die Teilnahme von Personen aus der Führungsriege an der Demonstration beteiligt. Eine finanzielle Unterstützung der Veranstaltung durch das IZH bzw. durch den Iran kann nicht ausgeschlossen werden. Während des Al-Quds-Tages der vergangenen Jahre wurden häufig antizionistische/antisemitische Parolen skandiert und diesbezügliche Schilder von den Teilnehmern mitgeführt. 19. Inwiefern sind die Demonstrationen anlässlich des Al-Quds-Tages Gegenstand einer Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch Landesämter für Verfassungsschutz ? Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhebt Erkenntnisse zur Demonstration. 20. Welche Fälle von Einschüchterung von Exiliranern (http://daserste.ndr.de/ panorama/archiv/2009/Iraner-in-Deutschland-Das-Regime-verfolgt-seine- Kritiker.panoramairan106.html) durch das IZH oder andere Mitgliedsorganisationen der IGS sind der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Ländern bekannt? 21. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung andere Organisationen in Deutschland, auf deren Tätigkeiten Vertreter der iranischen Regierung wie im Falle des IZH direkten Einfluss haben, und wie üben sie ihn ggf. aus (bitte ggf. nach Organisationen aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333