Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 18. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13395 18. Wahlperiode 22.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13259 – Finanzielle Planung der Bundesregierung für den Digitalpakt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 9. Oktober 2016 trat die Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka mit ihrer Idee eines Digitalpaktes zwischen Bund und Ländern zur digitalen Ertüchtigung von Schulen im gesamten Bundesgebiet an die Öffentlichkeit (Bild am Sonntag, 9. Oktober 2016). In dieser Zeit fanden auch die Bundeshaushaltsverhandlungen statt und die Bundesregierung erklärte öffentlich am 17. November 2016: „Die Bundesregierung will die Länder beim Ausbau der digitalen Bildung an deutschen Schulen ab 2017 mit fünf Milliarden Euro unterstützen“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/11/2016-11-15-it-gipfelsaarbruecken .html, 25. Juli 2017). Nun liegt der Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2018 vor. Dieser enthält keine Mittel für den digitalen Ausbau der Schulen. Nachdem die Länder auf der Sitzung der Kultusministerinnen und Kultusminister (Kultusministerkonferenz – KMK) am 1. Juni 2017 die Eckpunkte des „DigitalPakt Schule“ mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vereinbaren wollten, aber zu diesem Termin keine Vertreterinnen des BMBF erschienen sind, scheint nun die Einigung weit entfernt. Laut „STUTTGARTER ZEITUNG“ fragte Baden-Württembergs Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann (CDU) schriftlich bei der Bundesbildungsministerin Dr. Johanna Wanka (CDU) nach, „wie es mit den Eckpunkten des Digitalpakts weitergeht“ (siehe STUTTGARTER ZEITUNG, 20. Juli 2017). Auch die niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) äußerte der dpa gegenüber „große Enttäuschung, dass es derzeit keine Perspektive gebe, ob und wann das Geld komme“ (dpa-Dossier Bildung und Forschung, 24. Juli 2017). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Digitalisierung durchdringt alle Lebensbereiche, privat wie beruflich. Mit der Umsetzung der Digitalen Agenda 2014–2017 hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu gestalten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13395 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode In einer digitalen Wissensgesellschaft ist digitale Bildung die Voraussetzung, um Menschen auf die Anforderungen der Arbeitswelt vorzubereiten und sie zur gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen. Zur Erschließung der Potenziale digitaler Bildung veröffentlichte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Oktober 2016 die Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft “. Teil dieser Strategie ist der von Frau Bundesministerin Wanka im Oktober 2016 vorgestellte Vorschlag für einen Digitalpakt zur Förderung des Aufbaus digitaler Infrastruktur und zur Umsetzung digitaler Bildung. Im Dezember 2016 beschloss die Kultusministerkonferenz (KMK) ihre Strategie „Bildung in der digitalen Welt“. 1. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell die digitale Ausstattung bezüglich Hardware und Vernetzung (Breitbandausbau) der Schulen und Berufsschulen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern auflisten)? Die schulische Bildung ist nach der föderalen Ordnung eine Kernkompetenz der Länder einschließlich ihrer Kommunen, die diesen Aufgabenbereich eigenverantwortlich wahrnehmen. Die sächliche Ausstattung der Schulen liegt im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Schulträger. Der Bundesregierung liegen keine aggregierten Studien vor, die die Situation in den Ländern in vergleichender Form aufbereiten und eine entsprechende Bewertung zulassen. 2. Wie bewertet die Bundesregierung ihre eigene Rolle bei der Verbesserung dieser Lage angesichts der Tatsache, dass der letzte Digitalgipfel der Bundesregierung im Herbst 2016 in Saarbrücken schon Handlungsbedarf feststellte und sie auf ihrer Webseite ausführte: „Die Bundesregierung will die Länder beim Ausbau der digitalen Bildung an deutschen Schulen ab 2017 mit fünf Milliarden Euro unterstützen“ (www.bundesregierung.de/Content/ DE/Artikel/2016/11/2016-11-15-it-gipfel-saarbruecken.html, 25. Juli 2017)? Die Bundesregierung hält es für sehr wichtig, dass Schulen und Berufsschulen in Deutschland über eine zukunftsfähige Breitbandinfrastruktur verfügen. Daher kann das Breitbandförderprogramm des Bundes auch gezielt für Gigabit-Anschlüsse von Schulen genutzt werden. Dabei ist eine Förderung auch möglich, wenn das Schulgebäude bereits über einen Anschluss mit 30 Mbit/s verfügt. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung und die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder haben am 30. Januar 2017 eine gemeinsame Arbeitsgruppe auf Staatssekretärs-Ebene beauftragt, bis Ende des Jahres 2017 eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Unterstützung der Bildung in der digitalen Welt im Bereich der Schule zu erarbeiten. Auf Bundesseite wie auch mit den Ländern sind noch rechtliche, sachliche und haushalterische Fragen zu klären. Die haushalterischen Entscheidungen liegen bei der nächsten Bundesregierung und dem Haushaltsgesetzgeber der nächsten Legislaturperiode. Des Weiteren unterstützt das BMBF im Rahmen eines Pilotprojektes die Entwicklung einer innovativen Schul-Cloud. Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräfte könnten damit zeit- und ortsunabhängig auf digitale Lehr- und Lernangebote zugreifen. Darüber hinaus unterstützt das BMBF unter anderem im Rahmenprogramm „Empirische Bildungsforschung“, im Forschungsschwerpunkt „Digitale Hochschulbildung “ und im Rahmen der Arbeit des Deutschen Internet Instituts Forschung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13395 zu den Fragen, wie die mit der Digitalisierung für das Bildungssystem verbundenen Herausforderungen adressiert und gute digitale Bildung in die Praxis gebracht werden können. 3. Wann sollen die Vorbereitungen für den Digitalpakt anlaufen, und welche Rolle wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung dabei spielen ? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Welche konkreten Schritte sind für die Jahre 2017 und 2018 seitens der Bundesregierung geplant? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Welche finanziellen Ressourcen werden nach Auffassung der Bundesregierung von Bundesseite zur Verfügung gestellt werden, um den angekündigten Digitalpakt ab 2018 zu ermöglichen? 6. Warum sind in den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2018 keine Mittel für den Digitalpakt eingestellt? 7. Wird noch eine Anpassung im Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz 2018 (Bundesratsdrucksache 560/17) von der Bundesregierung vorgenommen werden, und falls ja, wann? Die Fragen 5, 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Die finanziellen Ressourcen und die Ausgestaltung des Bundeshaushaltes für 2018 bleiben den Entscheidungen der nächsten Legislaturperiode vorbehalten. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 8. Wie bewertet die Bundesregierung die „Eckpunkte zur Bund-Länder-Vereinbarung ‚DigitalPakt Schule‘“ (so Dr. Ludwig Spaenle auf der Pressekonferenz , siehe www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/kmk-laender-bekennensich -zu-eckpunkten-des-digitalpakts-schule.html, 26. Juli 2017), die die Kultusministerkonferenz am 1. Juni 2017 verabschiedet hat? 9. Welchen Status hatte das mit den Logos von BMBF und KMK veröffentlichte Eckpunktepapier mit dem Titel „DigitalPakt Schule von Bund und Ländern – Gemeinsame Erklärung“, das am 1. Juni 2017 (kurzzeitig) auf der Homepage der KMK veröffentlicht wurde? Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Kultusministerinnen und -minister der Länder haben am 1. Juni 2017 Eckpunkte zustimmend zur Kenntnis genommen und diese veröffentlicht, ohne sie zuvor mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung zu erörtern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 10. Auf welcher inhaltlichen Basis bereitet das BMBF die weiteren fachlichen Gespräche mit den Ländern zur konkreten Ausgestaltung des „DigitalPakts Schule“ derzeit vor? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13395 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage soll die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern konkret geschlossen werden? Das Grundgesetz (GG) sieht im Bereich schulischer Bildung in engen Grenzen Möglichkeiten des Zusammenwirkens von Bund und Ländern vor. Ein solches Zusammenwirken wird sich im Rahmen der gegebenen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bewegen. 12. Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Berufsschulen eingebunden werden, die gemäß der gemeinsamen Erklärung der Kultusministerkonferenz , der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) „Gemeinsam für starke Berufsschulen in der digitalen Welt“ hohen Digitalisierungsbedarf haben, und wie will die Bundesregierung die Forderung von KMK, BDA und DGB erfüllen , dass die „Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen angemessen an den verschiedenen Förderprojekten der Bundesregierung partizipieren “ (www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2017/ 2017-05-30_Gem._Erklaerung_KMK-DGB-BDA.pdf, 26. Juli 2017)? Es ist gemeinsames Ziel, dass von einem Digitalpakt die beruflichen Schulen, die allgemeinbildenden Schulen und die sonderpädagogischen Bildungseinrichtungen (Schulen) erfasst werden sollen. Gemäß der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes sind für die berufsbildenden Schulen die Länder zuständig. Bereits heute profitieren berufsbildende Schulen zudem umfangreich von den in der genannten Erklärung aufgezählten Bundesprogrammen : So sind mehr als die Hälfte der deutschen Hochschulen mit beruflichen Lehramtsstudiengängen in der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ vertreten . Außerdem werden die Länder im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsfonds Kapitel 2 vom Bund durch Finanzhilfen für finanzschwache Kommunen in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd. Euro bei Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden unterstützt (zum Kommunalinvestitionsförderungsfonds wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen). 13. Nach welchem Prinzip und welchem Verfahren sollen nach Vorstellung der Bundesregierung die Mittel für den Digitalpakt an die Schulen verteilt werden , und inwiefern soll es einen Eigenanteil der Länder oder der Kommunen geben? Die Einzelheiten eines Förderverfahrens werden in weiteren Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ausgearbeitet und konkretisiert. 14. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung die Mittel in Höhe von 3,5 Mrd. Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds, um Neubauten und Schulsanierungen auch für die Digitalisierung zu nutzen? Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die zur Umsetzung notwendige Verwaltungsvereinbarung beschlossen werden? Der Kommunalinvestitionsförderungsfonds wurde um weitere 3,5 Mrd. Euro aufgestockt , um auf Grundlage des neu geschaffenen Artikels 104c GG Investitionen finanzschwacher Kommunen in ihre Schulinfrastruktur zu fördern. Förderfähig sind gem. § 12 Absatz 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) Investitionen für die Sanierung, den Umbau sowie die Erweiterung von Schulgebäuden . Bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit kann die Sanierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13395 ausnahmsweise durch einen Ersatzbau erfolgen. Sinn und Zweck der neuen Finanzhilfen ist es, zu einer Behebung des erheblichen Sanierungsstaus im Bereich der bestehenden Schulinfrastruktur beizutragen. Die Finanzierung von Schulneubauten ist und bleibt hingegen wie bisher alleinige Aufgabe der Länder und Kommunen . Die konkrete Auswahl der antragsberechtigten Kommunen und derer Förderprojekte bleibt, wie auch im vorherigen ersten Kommunalinvestitionsförderprogramm , Sache der Länder. Die Länder entscheiden, wie sie die ihnen zustehenden Fördermittel auf ihre Kommunen verteilen; ebenso sind sie es, die über die Förderfähigkeit der einzelnen Projekte befinden. Zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude erforderliche Infrastrukturmaßnahmen sind im Zusammenhang mit einer Sanierung, einem Umbau oder einer Erweiterung förderfähig, soweit es sich dabei um fest mit dem Gebäude verbundene, nicht bewegliche Anlagen wie beispielsweise Datenleitungen handelt. Nicht dem Förderzweck des KInvFG entspricht somit insbesondere die Anschaffung digitaler Endgeräte. Die für die Inanspruchnahme der Finanzhilfen erforderliche Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß § 16 KInvFG liegt derzeit den Ländern zur Unterzeichnung vor. Die Bundesregierung strebt einen sehr kurzfristigen Abschluss der Vereinbarung an. 15. Welche anderen Programme oder Initiativen der Bundesregierung (wie etwa die Qualitätsoffensive Lehrerbildung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) sollen im Zusammenhang mit dem „DigitalPakt Schule“ überarbeitet oder ergänzt werden (bitte nach Ressorts aufführen und angeben , wie und ab wann)? Eine mögliche Überarbeitung oder Ergänzung anderer Programme oder Initiativen der Bundesregierung steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Digitalpakt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333