Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13410 18. Wahlperiode 25.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13230 – Arbeitsweise der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 26. April 2016 eröffnete das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE). Diese soll „die Schnittstelle der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Wirtschaft bilden“ (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/ 2016/04/2016-04-27-agentur-wirtschaft-entwicklung.html). Das BMZ und die Trägerorganisationen DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH – und die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, sollen dabei insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen unterstützen, die planen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu investieren . Bislang ist unklar, inwieweit das Beratungsangebot der AWE zu mehr Investitionen und mehr nachhaltigem wirtschaftlichen Engagement durch deutsche Unternehmen in Entwicklungsländern geführt hat. Auch der vom BMZ an die Mitglieder des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung versandte Sachstand vom 30. Juni 2017 konnte die offenen Fragen zur Arbeitsweise der AWE nicht beantworten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13410 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Über welche Instrumente verfügt die Bundesregierung, um wirtschaftliches Engagement in Entwicklungsländern zu fördern (bitte nach zuständigen Ressorts , finanziellem Umfang und Inanspruchnahme auflisten)? Die Bundesregierung fördert wirtschaftliches Engagement über die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung wie folgt: Instrument und Laufzeit Zuständiges Ressort Finanzieller Umfang (in Euro über die gesamte bzw. die angegebene Laufzeit) Inanspruchnahme (Mittelabfluss zum Stichtag 30.6.2017 bzw. zum jeweils angegebenen Stichtag) Investitionsgarantien des Bundes Laufzeit des Instruments nicht begrenzt (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2 b Haushaltgesetz 2017) BMWi Gewährleistungsermächtigung bis zu 65 Mrd. Euro (insgesamt, zusammen mit den in § 3 Abs. 1 Nr. 2 a und c Haushaltgesetz 2017 genannten Krediten) 869 Garantien weltweit mit einem Gesamtobligo (Höchsthaftung) von insgesamt 36,008 Mrd. Euro Exportgarantien des Bundes Laufzeit des Instruments nicht begrenzt (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1. Haushaltgesetz 2017) BMWi Gewährleistungsermächtigung bis zu 160 Mrd. Euro (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1. Haushaltgesetz 2017) Weltweit vergebene Exportkreditgarantien mit einem Gesamtobligo (Höchsthaftung ) von insgesamt 128,6 Mrd. Euro, davon 84,2 Mrd. Euro in Entwicklungs - und Schwellenländer. (Stichtag: 31.12.2016) Ungebundene Finanzkredite des Bundes Laufzeit des Instruments nicht begrenzt (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2 a Haushaltsgesetz 2017) BMWi Gewährleistungsermächtigung bis zu 65 Mrd. Euro (insgesamt, zusammen mit den in § 3 Abs. 1 Nr. 2 b und c Haushaltsgesetz 2017 genannten Krediten) Elf weltweit vergebene Garantien für Ungebundene Finanzkredite mit einem Gesamtobligo (Höchsthaftung) von insgesamt 5,3 Mrd. Euro (Stichtag: 31.12.2016) Förderung von Auslandshandelskammern / Delegierten der deutschen Wirtschaft und Repräsentanzen über den DIHK1 Laufzeit: mehrjährig BMWi 2017: 43.824.000 18.635.000 (Stichtag 04.08.2017) Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH1 (institutionelle Förderung ) Laufzeit: mehrjährig BMWi 2017: 26.244.000 11.117.000 (Stichtag 04.08.2017) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13410 Instrument und Laufzeit Zuständiges Ressort Finanzieller Umfang (in Euro über die gesamte bzw. die angegebene Laufzeit) Inanspruchnahme (Mittelabfluss zum Stichtag 30.6.2017 bzw. zum jeweils angegebenen Stichtag) Markterschließungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Dienstleister1 Laufzeit: mehrjährig BMWi 2017: 4.000.000 2.356.000 (Stichtag 04.08.17) Exportinitiative für Umwelttechnologien 1 Laufzeit: mehrjährig BMWi 2017: 1.000.000 200.0002 (Stichtag 04.08.17) Projektentwicklungsprogramm für Entwicklungsund Schwellenländer (PEP) der Exportinitiative Energie Laufzeit 15.01.2015- 31.03.2018 BMWi 7.900.000 5.750.000 Auslandsmesseprogramm 3 Laufzeit: unbefristet BMWi 2017: 21.000.000 8.900.000 Messesonderprogramm „Energie“ 4, Laufzeit: unbefristet BMWi 2017: 1.400.000 680.000 Kompetenzzentrum für Bergbau und Rohstoffe an der AHK Chile Laufzeit: 15.08.2012- 31.12.2017 BMWi 839.856 771.306 (Stichtag: 16.08.2017) Kompetenzzentrum für Bergbau und Rohstoffe an der AHK Südliches Afrika Laufzeit: 05.11.2013- 31.12.2019 BMWi 874.747,30 553.215 (Stichtag: 16.08.2017) Kompetenzzentrum für Bergbau und Rohstoffe an der AHK Peru Laufzeit: 01.01.2015- 31.12.2017 BMWi 406.900 336.300 (Stichtag: 16.08.2017) Kompetenzzentrum für Bergbau und Rohstoffe an der AHK Brasilien Laufzeit: 01.09.2015- 31.08.2018 BMWi 495.340 301.703,16 (Stichtag: 16.08.2017) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13410 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Instrument und Laufzeit Zuständiges Ressort Finanzieller Umfang (in Euro über die gesamte bzw. die angegebene Laufzeit) Inanspruchnahme (Mittelabfluss zum Stichtag 30.6.2017 bzw. zum jeweils angegebenen Stichtag) Geschäftsstelle Strategische Auslandsprojekte5 Laufzeit: unbefristet BMWi Hinweise: 1: Diese Instrumente fördern die Auslandsbestrebungen von KMU weltweit, einschl . der Entwicklungsländer. Eine genaue Abgrenzung ist hier nicht möglich. 2: Mittelabfluss erfolgt üblicherweise zum Jahresende. 3: Rund 57 Prozent der Messebeteiligungen betreffen Entwicklungsländer. 4: Fast 80 Prozent der Messebeteiligungen (sieben von insgesamt neun) in Entwicklungsländern durchgeführt. 5: Die zum 1. Januar 2017 neu geschaffene Geschäftsstelle Strategische Auslandsprojekte im BMWi begleitet strategische Auslandsprojekte durch politische Flankierung und kombinierte Finanzierungsangebote. Sie steht auch für strategische Auslandsprojekte in Entwicklungsländern zur Verfügung und kann zukünftig bei entsprechenden Projekten in Entwicklungsländern unterstützend tätig werden . Sie verfügt über keine eigenen Haushaltsmittel. Haushaltsmittel für ein strategisches Großprojekt werden projektspezifisch in den nächstmöglichen Haushalt eingebracht. Das BMZ begleitet entwicklungspolitisch wirksames Engagement der Wirtschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern über folgende Instrumente: Instrument und Laufzeit Zuständiges Ressort Finanzieller Umfang (in Euro über die gesamte Laufzeit) Inanspruchnahme (verausgabte Mittel in Euro zum Stichtag 30.6.2017) Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft – develoPPP.de-Programm Laufzeit: 2012-2020 BMZ 225.698.681 126.316.301 Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft – develoPPP.de-SE- WOH (Flankierung der Grünen Innovationszentren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft als Teil der BMZ-Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“) Laufzeit: 2014-2022 BMZ 13.007.997 3.686.573 Pilotvorhaben Machbarkeitsstudien Laufzeit: 2011-2019 BMZ 14.010.000 9.465.000 Begleitmaßnahmen für das DEG- Finanzierungsgeschäft (Business Support Service) Laufzeit: 2014-2019 BMZ 12.085.000 5.970.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13410 Instrument und Laufzeit Zuständiges Ressort Finanzieller Umfang (in Euro über die gesamte Laufzeit) Inanspruchnahme (verausgabte Mittel in Euro zum Stichtag 30.6.2017) Ausbau des DEG Up-Scaling-Programms Laufzeit: 2016-2018 BMZ 3.840.000 1.400.000 Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) Laufzeit: 2015-2020 BMZ 11.313.055 2.103.707 EZ-Scouts zur Vermittlung zwischen Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaft Laufzeit: 2011-2020 BMZ 30.140.165 18.889.823 Programm ExperTS-Economy. Transfer. Sustainability. Laufzeit: 2012-2020 BMZ 29.054.442 18.408.339 Global Business Network Laufzeit: 2017-2020 BMZ 2.050.000 73.694 2. Warum wird die DEG, die laut BMZ Träger der AWE und im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit für Finanzierungen für die Privatwirtschaft zuständig ist, laut BMZ nicht in die Arbeit der AWE eingebunden (vgl. Sachstand: Wirkung und Erfolge der Agentur für Wirtschaft, vom 30. Juni 2017)? Die AWE wird gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH umgesetzt. Die DEG ist dabei vollumfänglich und gleichberechtigt in die Arbeit der AWE eingebunden. Entsprechend werden Anfragen im Sinne einer abgeschlossenen Erstberatung zu Instrumenten der EZ zur weiteren Beratung auch an die DEG übergeben. In diesem Zusammenhang ist ergänzend zum Sachstand „Wirkungen und Erfolge der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung“ vom 30. Juni 2017 anzumerken, dass 11 der insgesamt 67 Anfragen an die DEG zur weiteren Beratung übergeben wurden. 3. Wie groß ist der Personalkörper der AWE mittlerweile, und mit welchen Aufgaben ist das Personal betraut (bitte nach Funktionen auflisten)? Der Personalkörper der AWE umfasst 10,75 Mitarbeiterstellen und setzt sich wie folgt zusammen (Stand: 15. August 2017): Funktion Stellenzahl Leitung 1 Beratung (Senior-Ebene) 6,75 Öffentlichkeitsarbeit und Marketing 1 Management administrativer Aufgaben 2 Summe 10,75 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13410 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Was ist die Grundlage der Arbeit der Trägerorganisationen DEG und GIZ im Rahmen der AWE? Die Grundlage der Arbeit der Trägerorganisationen DEG und GIZ bilden komplementär die jeweiligen Aufträge des BMZ an die beiden Trägerorganisationen. 5. Warum wurde die AWE gegründet, obwohl gerade erst vor wenigen Jahren durch die Zusammenführung der entwicklungspolitischen Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ), Synergien erzeugt werden sollten? Was verspricht sich das BMZ von der Arbeit der AWE? Die Umsetzung der Agenda 2030 erfordert eine deutliche Ausweitung der Zusammenarbeit der deutschen EZ mit der Privatwirtschaft. Zugleich verzeichnet das BMZ einen Anstieg von Anfragen aus der Wirtschaft in Bezug auf Kooperationsmöglichkeiten mit der deutschen EZ. Hieraus erwuchs der Bedarf, in Nachfolge der Servicestelle für die Wirtschaft eine deutlich leistungsfähigere Ansprechstruktur für die Wirtschaft zu schaffen. Diese Ansprechstruktur fungiert dabei besonders im Sinne eines „One-Stop-Shop“ als zentrale Beratungsstelle sowohl in Bezug auf Instrumente der technischen als auch der finanziellen Zusammenarbeit . Entsprechend verfolgt das BMZ das Ziel, durch die Schaffung der AWE die Voraussetzungen für ein Zusammenwirken von EZ und deutscher und europäischer Wirtschaft strukturell zu verbessern. 6. Welcher ist der Rechtstatus der AWE? Die AWE ist keine Rechtsperson. Die AWE ist ein Programm des BMZ, dessen Umsetzung komplementär über die jeweiligen Aufträge des BMZ an die beiden Trägerorganisationen erfolgt (s. Antwort zu Frage 4). 7. Welche Leistungen bietet die AWE konkret an (bitte nach Aufgabenfeldern aufschlüsseln)? Im ersten Aufgabenfeld leistet die AWE Erstberatung für Unternehmen, Verbände und Handwerks-, Industrie- und Handelskammern in Bezug auf die Kooperations -, Förder- und Finanzierungsinstrumente der deutschen EZ in Entwicklungs - und Schwellenländern (s. Antwort zu Frage 10). Im zweiten Aufgabenfeld unterstützt die AWE das BMZ dabei, der Wirtschaft entwicklungspolitische Schwerpunkte zu vermitteln, z. B. durch die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen zur Stärkung des nachhaltigen wirtschaftlichen Engagements der deutschen und europäischen Wirtschaft in Entwicklungs - und Schwellenländern. Im dritten Aufgabenfeld leistet die AWE Wissensmanagement zu den verschiedenen entwicklungspolitischen Instrumenten und Ansätzen des BMZ in der Kooperation mit der Wirtschaft. Zugleich betreibt die AWE Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Instrumente der deutschen EZ zur Begleitung von Unternehmen bei deren entwicklungspolitisch wirksamem Engagement in Entwicklungs- und Schwellenländern. 8. Sind die Leistungen gemeinnützig oder steuerpflichtig? Die Leistungen der AWE sind gemeinnützig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13410 9. Aus welchen Haushaltstiteln wird die Arbeit der AWE finanziert (bitte nach Höhe und Haushaltstiteln für die Jahre 2016, 2017 und 2018 – nach derzeitigem Planungsstand – auflisten)? Die AWE wird vollständig aus Kapitel 2302 Titel 678 01 „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“ finanziert. Der Finanzierungsplan für die Jahre 2016 bis 2018 stellt sich wie folgt dar: Jahr Beauftragte Mittel in Euro 2016 1.241.833 2017 2.955.667 2018 3.450.000 Summe 7.747.500 10. Welche Elemente umfasst eine Erstberatung durch die AWE konkret (vgl. Sachstand: Wirkung und Erfolge der Agentur für Wirtschaft, vom 30. Juni 2017)? Die Erstberatung von Unternehmen, Verbänden, Handwerks- sowie Industrieund Handelskammern zu Instrumenten der EZ erfolgt über verschiedene Kanäle (online, telefonisch oder im Rahmen von persönlichen Gesprächen). Dabei informieren die für das jeweilige Anliegen zuständigen Beraterinnen und Berater zu den Kooperations-, Förder- und Finanzierungsinstrumenten der deutschen EZ. Im Falle der grundsätzlichen Eignung einzelner Instrumente für das jeweilige Projektanliegen , wird dieses Anliegen an die für das einschlägige Instrument zuständige Durchführungsorganisation zur weiteren Beratung übergeben. Darüber hinaus wird auf weiterführende Beratungsmöglichkeiten der Bundesregierung über die Entwicklungszusammenarbeit hinaus hingewiesen. 11. Welche Finanzierungs- und Förderinstrumente werden interessierten Unternehmen von der AWE konkret empfohlen? Die AWE berät in Bezug auf alle Kooperations-, Förder- und Finanzierungsinstrumenten der deutschen EZ. Die weiterführende Prüfung der Beratungsfälle sowie die abschließende Entscheidung über eine Finanzierung, Förderung oder Kooperation erfolgen durch die für das jeweilige Instrument zuständige Durchführungsorganisation . a) Welche Finanzierungs- und Förderinstrumente wurden in wie vielen Fällen von Unternehmen seit Gründung der AWE in Anspruch genommen (bitte nach den einzelnen Instrumenten auflisten)? b) Wie häufig wurden diese Instrumente von Unternehmen vor Gründung der AWE in Anspruch genommen (bitte für den Zeitraum von 2011 bis 2016 nach Jahren auflisten)? Die AWE hat ihre Arbeit zum 1. Februar 2016 aufgenommen. In den ersten Monaten nach Arbeitsbeginn lagen zwei Schwerpunkte der Arbeit im organisationalen Aufbau sowie in der Aufbereitung des Leistungsangebots neben der von der Servicestelle für die Wirtschaft übernommenen Beratungsprozesse. Zugleich kann grundsätzlich die Dauer von der Erstberatung der AWE je nach Reifegrad des Beratungsanliegens mitunter mehre Monate betragen. Im Sinne der konsistenten Darstellungsweise werden die Fragen 11a und 11b gemeinsam wie folgt beantwortet: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13410 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Förderinstrument Inanspruchnahme Zeitraum Anzahl der neuen Projekte Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft – develoPPP.de-Programm 2011 92 2012 110 2013 111 2014 106 2015 111 01.01.2016 – 31.01.2016 12 01.02.2016 – 31.07.2017 148 Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft – develoPPP.de-SEWOH (Flankierung der Grünen Innovationszentren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft als Teil der BMZ Sonderinitiative "Eine Welt ohne Hunger") 2011 0 2012 0 2013 0 2014 1 2015 4 01.01.2016 – 31.01.2016 0 01.02.2016 – 31.07.2017 14 Pilotvorhaben Machbarkeitsstudien der DEG 2011 11 2012 10 2013 14 2014 14 2015 12 01.01.2016 – 31.01.2016 0 01.02.2016 – 31.07.2017 27 Begleitmaßnahmen für das DEG-Finanzierungsgeschäft (Business Support Service) 2011 53 2012 80 2013 77 2014 73 2015 73 01.01.2016 – 31.01.2016 1 01.02.2016 – 31.07.2017 125 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13410 Förderinstrument Inanspruchnahme Zeitraum Anzahl der neuen Projekte Ausbau des DEG Up-Scaling Programms 2011 0 2012 0 2013 3 2014 6 2015 6 01.01.2016 – 31.01.2016 0 01.02.2016 – 31.07.2017 11 12. Bei welchen 40 Veranstaltungen hat die AWE ein geschlossenes Auftreten der deutschen Wirtschaft gewährleistet (vgl. Sachstand: Wirkung und Erfolge der Agentur für Wirtschaft, vom 30. Juni 2017)? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bei diesen Veranstaltungen vor Ort, und welche Kosten sind dabei entstanden (bitte nach Veranstaltungen auflisten)? Die AWE hat bei folgenden 40 Veranstaltungen ein einheitliches Auftreten der deutschen EZ mit Kooperationspartnern aus der Wirtschaft gewährleistet: Nummer Veranstaltung Teilnehmende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kosten in Euro 1 Internationale Grüne Woche 2017 6 10.722,50 2 Workshop im Rahmen des Außenwirtschaftstags des AA: „Von Abenteuern und Extremen – Geschäfte in Afrika“ 1 0 3 29. Berliner Mittwochsgesellschaft mit Prof. Dr. Norbert Lammert 1 0 4 Launch des Weltexperten-Service 1 0 5 Gipfeltreffen Weltmarktführer 1 0 6 German African Business Summit 2 2.842,65 7 Unternehmerworkshop „Investitionen in Asien erfolgreich umsetzen – aus der Praxis für die Praxis“ 2 3.565,25 8 „50 Jahre ADB“: Gemeinsame Veranstaltung von AWE und ADB 9 52.116,97 9 Arbeitskreis Entwicklungspartnerschaften des Ostasiatischen Vereins 1 0 10 „1. Runder Tisch – Afrikas Wirtschaft im Fokus“ der Deutschen Afrika Stiftung und des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) 1 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13410 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nummer Veranstaltung Teilnehmende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kosten in Euro 11 „Finanzierungsmöglichkeiten der deutschen EZ“ bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Chemnitz 1 0 12 Arbeitsgruppe „Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, CDU/CSU Bundestagsfraktion“ 1 0 13 Internationale Tourismusbörse ITB: Panelteilnahme „Herausforderungen in Entwicklungs - und Schwellenländern“ 2 0 14 Weltwirtschaftstag des DIHK 2 0 15 3. Berliner Afrika-Forum des Afrika Vereins der deutschen Wirtschaft 2 0 16 CeBIT 2017: 1. Deutsch-Arabisches Digitalforum des Euro-Mediterran-Arabischen Ländervereins (EMA) 2 4.667,77 17 CeBIT 2017: Jahrestagung der MakeIT- Initiative 1 0 18 Sitzsackfrühstück "Vorstellung und Diskussion Marshall-Plan" 9 50,00 19 „Africa meets Business“ des Arbeitskreises Afrika der CDU/CSU-Fraktion 1 0 20 Ausschuss „International Business“ der IHK Nordschwarzwald 1 0 21 Tagung des UPJ-Netzwerks 2 0 22 Veranstaltung bei der AWE zur Arbeit der Industrie- und Handelskammern 8 0 23 Rural Future Lab im Rahmen der BMZ- Veranstaltung „EINEWELT ohne Hunger ist möglich“ 1 0 24 Hannover Messe 1 0 25 Eröffnung des neuen Investitions- und Technologieförderungsbüros (ITPO) der UNIDO 2 0 26 Greentec Awards 4 67.403,00 27 Parlamentarischer Abend der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie : „Standpunkte der Ernährungsindustrie zu den globalen Zielen für eine nachhaltige Entwicklung“ 1 0 28 Auslandsausschuss des „Verbands beratender Ingenieure“ 1 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13410 Nummer Veranstaltung Teilnehmende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kosten in Euro 29 Parlamentarischer Abend des Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) 1 0 30 Präsentation „Compacts with Africa – Impuls für mehr Entwicklung und Investitionen in Afrika?“ Im Rahmen der Fachtagung Energie und Verkehr der GIZ 1 0 31 „Mehr Wirtschaft wagen“ von Die Familienunternehmer 2 0 32 Berliner Forum 2017 von Econsense 2 2.500 33 Intersolar Europe 2017 1 2.082,50 34 „The German-African Business Dinner – African Rhapsody 2017” 1 195,00 35 G20 Africa Partnership – Investing in a Common Future 1 0 36 „Africa meets Business” der IHK Chemnitz 1 0 37 Präsentation zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten der deutschen EZ zum Thema „Dezentrale Energieversorgung mit erneuerbaren Energien in Indonesien “ 1 0 38 Runder Tisch mit chinesischer Delegation zum Thema Nachhaltigkeit 2 1.182,50 39 Informationsveranstaltung zu Energieeffizienz in Brasilien, Haus der Wirtschaft, Stuttgart 1 0 40 „Neue Energie für Afrika“ des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands e. V. 2 0 13. In welcher Höhe fließen Mittel der AWE in Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit ? Im Jahr 2017 fließen ca. 19 Prozent (ca. 491 000 Euro) in Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit . Dies entspricht in etwa der Planung für die jährlichen durchschnittlichen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit über die gesamte Laufzeit der AWE. 14. Warum spricht das BMZ in der Antwort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz am 25. Januar 2017 von 275 Beratungen der AWE (Plenarprotokoll 18/214, Anlage 5, S. 21449), wohingegen im Sachstand vom 30. Juni 2017 für diesen Zeitraum 664 Beratungen angegeben wurden? Im Zeitraum vom 1. Februar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 erfolgten insgesamt 664 Beratungen durch die AWE. Davon betrafen entsprechend der Antwort Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13410 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz vom 25. Januar 2017 insgesamt 275 Unternehmen. Die übrigen Beratungen entfielen auf Wirtschaftsverbände , Nichtregierungsorganisationen und Regierungsstellen. 15. Wie viele Beratungen für deutsche Unternehmen wurden a) von der AWE durchgeführt, und mit welchen Erfolgen (bitte nach Monaten auflisten)? b) durch das BMZ in den Jahren von 2011 bis 2016 durchgeführt (bitte nach Jahren auflisten)? 16. Wie viele Beratungen für europäische Unternehmen wurden a) von der AWE durchgeführt, und mit welchen Erfolgen (bitte nach Monaten auflisten)? b) durch das BMZ in den Jahren von 2011 bis 2016 durchgeführt (bitte nach Jahren auflisten)? Die AWE unterscheidet im Rahmen der Erfassung der Anfragen nicht zwischen deutschen und europäischen Unternehmen. Entsprechend werden die Fragen 15 und 16 zusammengefasst und je Unterfrage wie folgt beantwortet: Antwort zu den Fragen 15 und 16a: Die AWE hat im Zeitraum von 1. Februar 2016 bis 31. Dezember 2017 insgesamt 1 172 Anfragen erhalten (Stand: Juni 2017). 664 Anfragen entfallen auf den Zeitraum von 1. Februar 2016 bis 31. Dezember 2016 (davon 275 Unternehmen) und 508 auf das Kalenderjahr 2017 (davon 240 Unternehmen). Seit Beginn der strukturierten Datenerhebung durch die AWE zum 1. Januar 2017 können die Unternehmensanfragen wie folgt monatlich abgebildet werden: Monat Jahr Anfragen von Unternehmen Januar 2017 55 Februar 2017 44 März 2017 50 April 2017 22 Mai 2017 32 Juni 2017 37 Summe 240 112 der Unternehmensanfragen im Zeitraum Januar bis Juni 2017 waren erfolgreich im Sinne einer abgeschlossenen Erstberatung und 59 wurden an die für das jeweilige Instrument zuständige Durchführungsorganisation überwiesen. 69 Unternehmensanfragen befinden sich im laufenden Beratungsprozess. Antwort zu den Fragen 15 und 16b: Von 2011 bis zum Arbeitsbeginn der AWE am 1. Februar 2016 hat das BMZ Unternehmensanfragen mit der Bitte um Beratung zu den Instrumenten der deutschen EZ in der Regel an die Servicestelle für die Wirtschaft verwiesen. Zugleich ging der überwiegende Anteil der Unternehmensanfragen in diesem Zeitraum direkt bei der Servicestelle für die Wirtschaft ein. Eine strukturierte und damit vergleichbare Erfassung der Unternehmensanfragen durch die Servicestelle für die Wirtschaft erfolgte seit 2013 und umfasst zugleich die über das BMZ zugegangenen Unternehmensanfragen zur einschlägigen Beratung. Mit Arbeitsbeginn der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13410 AWE zum 1. Februar 2016 hat das BMZ Unternehmensanfragen mit der Bitte um einschlägige Beratung an die AWE in ihrer Rolle als Nachfolgerin der Servicestelle verwiesen. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden die durch die Servicestelle für die Wirtschaft erfassten Unternehmensanfragen für den Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Januar 2016 dargestellt (s. Antwort zu den Fragen 15 und 16a): Jahr Anfragen von Unternehmen 2013 269 2014 202 2015 315 17. Wie viele kleine und mittelständische Unternehmen wurden von der AWE beraten (bitte für die Jahre 2016 und 2017 auflisten)? Nicht alle anfragenden Unternehmen konnten nach Größen klassifiziert werden. Die AWE geht jedoch davon aus, dass es sich beim weit überwiegenden Anteil um Anfragen kleiner und mittelständischer Unternehmen handelt. 18. Wie und in welchem Umfang berät die AWE Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards sowie die Achtung der Menschenrechte (bitte konkret auflisten)? Das Themenfeld „Umwelt- und Sozialstandards sowie die Achtung der Menschenrechte “ ist für die deutsche EZ von prioritärer Bedeutung. Entsprechend verfolgt die AWE einen integrativen Ansatz und berät in Bezug auf diese Themen anfrage- und anlassbezogen; eine Senior-Beratungskraft verantwortet den Themenbereich „Umwelt- und Sozialstandards und Menschenrechte“ und bringt ihre Expertise in Beratungsprozesse ein. Darüber hinaus wird derzeit auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) der Bundesregierung bei der AWE ein Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte eingerichtet (siehe NAP, S. 35). Zentrale Aufgaben des Helpdesk sind die Erst- und Verweisberatung sowie die Sensibilisierung für den Themenkomplex. 19. Inwiefern ist der 2011 eingeführte sogenannte Menschenrechts-TÜV des BMZ Grundlage der Arbeit der AWE, und wie wird er in der Arbeit der AWE konkret umgesetzt? Der „Leitfaden zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien, einschließlich Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen technischen und finanziellen Zusammenarbeit“ ist für die staatlichen Durchführungsorganisationen bei der Umsetzung entwicklungspolitischer Vorhaben im Auftrag des BMZ verbindlich. Entsprechend sind die Trägerorganisationen der AWE bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Aufträge verpflichtet , die Vorgaben des Leitfadens einzuhalten (s. Antworten zu den Fragen 4 und 6). Darüber hinaus trägt die Einrichtung des Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte der Bedeutung des genannten Themenfeldes für das BMZ in der Arbeit der AWE Rechnung (s. Antwort zu Frage 18). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13410 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Inwiefern sind diese Machbarkeitsstudien, die das BMZ für Unternehmer fördert, auch mit Folgeabschätzungsstudien verbunden, die die menschenrechtlichen , sozialen und ökologischen Risiken eines Engagements untersuchen , und wer führt diese durch? Der Vertrag zur Mitfinanzierung einer Machbarkeitsstudie sieht vor, die Umweltund Sozialstandards des Investitionsvorhabens zu untersuchen. Dies ist grundsätzlich Bestandteil der Terms of Reference (Anlage 2 zum Vertrag). Die Durchführung der Studie erfolgt durch das antragstellende Unternehmen oder Dritte. 21. Wie viele der beratenen Unternehmen erhielten keine Beratung in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards und Menschenrechtsschutz? Im Sinne des integrierten Beratungsansatzes der AWE in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards und Menschenrechtsschutz erfolgt die Beratung zu diesem Themenfeld anfrage- und anlassbezogen (s. Antwort zu Frage 18). Entsprechend erhielten alle Unternehmen, deren Projekte einen hinreichenden Konkretisierungsgrad aufwiesen, Beratung in Bezug auf Umwelt- und Sozialstandards und Menschenrechtsschutz . 22. Wie stellt die Bundesregierung eine funktionierende Wirkungsmessung der Arbeit der AWE sicher, wenn das BMZ selbst einräumt, dass über die „konkrete Anbahnung einer Investition keine Aussage getroffen werden“ kann (Plenarprotokoll 18/214, S. 21449)? Die Anbahnung von Investitionen im Sinne der Außenwirtschaftsförderung ist nicht Bestandteil des Mandats der AWE. Die Erstberatung der AWE erfolgt im Vorwege einer möglichen unternehmensinternen Entscheidung über ein entwicklungspolitisch wirksames Engagement in Entwicklungs- und Schwellenländern. Im Sinne der klaren Aufgabenteilung zwischen der AWE und den für die Instrumente der EZ zuständigen Durchführungsorganisationen wird die Wirkungsmessung der AWE auf die drei Aufgabenfelder der AWE (s. Antwort zu Frage 7) ausgerichtet. 23. Gibt es eine Evaluation der Arbeit der „Servicestelle für die Wirtschaft“? Wenn ja, was sind die Ergebnisse? Wenn nein, ist eine Evaluation geplant? Eine Evaluation der Arbeit der „Servicestelle für die Wirtschaft“ liegt nicht vor und ist nicht geplant (s. ergänzend die Antwort zu Frage 5). 24. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der Arbeit der AWE? Wenn ja, wann, und wird diese extern, z. B. über das DEval – Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH – vorgenommen werden? Wenn nein, warum nicht? Das BMZ sieht entsprechend der üblichen Verfahrensweise eine Evaluation der Arbeit der AWE vor Ende der Laufzeit des Vorhabens (31. Dezember 2020) vor. Die Planung der Evaluation – einschließlich der Entscheidung über ihre Vergabe – wird ca. 1,5 Jahre vorher beginnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13410 25. Warum plant die Bundesregierung eine Vergrößerung der AWE (vgl. Aussagen vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 21. Juni 2017), obwohl sie keine Aussagen über die Wirkungen der Arbeit der AWE auf die tatsächliche Anbahnung von Investitionen treffen kann? Im Rahmen ihrer Aufgabenfelder ist die AWE nachfrageorientiert ausgerichtet. In diesem Zusammenhang kann über eine mögliche personelle Aufstockung zu entscheiden sein. 26. Welche neuen Kooperationen zwischen Wirtschaft und Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit sind durch die Arbeit der AWE entstanden oder befinden sich konkret in der Anbahnung (bitte Kooperationspartner, Tätigkeitsfeld und Projektländer benennen)? Anknüpfend an die Erstberatung durch die AWE erfolgen die weiterführende Prüfung sowie die abschließende Entscheidung über eine Kooperation durch die für das jeweilige Instrument zuständige Durchführungsorganisation. Die weiterführende Prüfung der Beratungsfälle sowie die abschließende Entscheidung über eine Finanzierung, Förderung oder Kooperation erfolgen durch die für das jeweilige Instrument zuständige Durchführungsorganisation (s. Antwort zu Frage 11). 27. Welche Ziele und Ergebnisse konnten oder sollen durch die neuen Kooperationen erreicht werden? Mit dem Ausbau von Kooperationen zwischen deutscher EZ und Privatwirtschaft soll ein Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 geleistet werden, die einen aktiven Beitrag der Wirtschaft zur Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungsziele einfordert (s. Antwort zu Frage 5). 28. Welche neuen finanziellen Beteiligungen durch die Wirtschaft an Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit wurden durch die Arbeit der AWE eingeleitet? Wie hoch ist der Gesamtbetrag dieser zusätzlichen Beteiligungen der Wirtschaft ? Im Sinne des Leistungsangebots der AWE (s. Antwort zu Frage 7) und der Arbeitsteilung mit den Durchführungsorganisationen (s. Antwort zu Frage 26) beschränkt sich die AWE auf die Erstberatung der Wirtschaft zu Instrumenten der deutschen EZ. 29. Wie erfolgt die Aufgabenteilung zwischen der AWE und dem BMZ-Referat 114, Zusammenarbeit mit der Wirtschaft; Nachhaltige Wirtschaftspolitik, und auf Grundlage welcher Kooperationsvereinbarung findet diese statt? Das Referat 114 Zusammenarbeit mit der Wirtschaft; Nachhaltige Wirtschaftspolitik des BMZ ist das beauftragende Referat in Bezug auf die AWE. Die komplementären Aufträge an die Trägerorganisationen GIZ und DEG beschreiben die Aufgaben der AWE (s. Antwort zu Frage 4). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13410 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 30. Wie ist das Verhältnis der AWE zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und zur Außenwirtschaftsförderung? Gibt es Kooperationsvereinbarungen, in denen die Rolle der AWE dargelegt und präzisiert wird? Die AWE leistet Erstberatung in Bezug auf die Kooperations-, Förder- und Finanzierungsinstrumente der deutschen EZ. Das BMWi ist für sämtliche Außenwirtschaftsförderinstrumente des Bundes zuständig. Auf diese weiterführenden Beratungsmöglichkeiten, die über die Entwicklungszusammenarbeit hinausgehen , weist die AWE hin (s. Antwort zu Frage 10). Eine über die in den Aufträgen des BMZ an GIZ und DEG dargelegte Rolle der AWE hinausgehende Kooperationsvereinbarung mit dem BMWi besteht nicht. Im Übrigen erfolgt die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zur engeren Verzahnung von Außenwirtschafsförderung und Entwicklungszusammenarbeit im Austausch zwischen den betroffenen Ressorts. Dieser Austausch hat nicht zuletzt mit Verabschiedung des Eckpunktepapiers zur wirtschaftlichen Entwicklung Afrikas (Kabinettbeschluss vom 7. Juni 2017) an Bedeutung gewonnen und wird daher weiter konstruktiv vorangetrieben. 31. Plant das BMZ eine Integration der von der GIZ durchgeführten Programme EZ-Scouts und ExperTS in die AWE? Das BMZ plant derzeit keine Integration der Programme EZ-Scouts und ExperTS in die AWE; entsprechend sollen die beiden genannten Programme weiterhin eigenständig umgesetzt werden. Aktuell erfolgt eine enge Verzahnung der Programme EZ-Scouts und ExperTS mit der Arbeit der AWE, um Synergien bestmöglich zu nutzen. a) Wenn ja, wie, und auf welcher Grundlage soll dieser Schritt vollzogen werden? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. b) Was verspricht sich das BMZ von der Integration der Programme in die AWE? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. 32. Welche Kooperationen der deutschen EZ kamen aufgrund der Beratung durch die EZ-Scouts bislang zustande? Die 33 EZ-Scouts sensibilisieren Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, Verbände, Ländervereine und Stiftungsorganisationen in deren Position als Multiplikatoren gegenüber ihren Mitgliedsunternehmen für die zentrale Rolle der Privatwirtschaft in der Umsetzung der Agenda 2030. Dabei begleiten EZ-Scouts u. a. die Entwicklung neuer Kooperationen. Im Kalenderjahr 2016 wurden die durch die EZ-Scouts bis zur Bewilligung begleiteten Kooperationen entsprechend der Evaluierung des Programms wie folgt erfasst: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/13410 Kooperationen Anzahl Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft – develoPPP.de-Programm 15 Berufsbildungspartnerschaften 8 Kammer- und Verbandspartnerschaften 6 DEG-Pilotvorhaben Machbarkeitsstudien 1 Sonst. Angebote deutscher TZ-Maßnahmen 3 Internationale TZ 2 Sonstiges 1 33. Gibt es nach Kenntnis des BMZ Rückmeldung aus der Wirtschaft zur Arbeit der AWE, und wenn ja, wie fällt diese aus? Die Rückmeldungen des überwiegenden Anteils der einschlägig beratenen Unternehmen , Verbände und Industrie- und Handelskammern sind positiv. Dabei wird besonders die zentrale Ansprechstruktur hervorgehoben, die einen effizienten und zugleich fundierten Beratungsprozess in Bezug auf alle Instrumente der deutschen EZ für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ermöglichen. 34. Wer wird die zukünftige Leitung einer gewachsenen AWE übernehmen? Wird es eine Ausschreibung der Stelle geben? Wer entscheidet über die Besetzung der Leitung? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. Es obliegt den beauftragten Durchführungsorganisationen , Personalbesetzungen im Rahmen ihrer üblichen Rekrutierungsprozesse zu gestalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333