Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 25. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13431 18. Wahlperiode 29.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Frank Tempel, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13311 – Die Tafeln und ihre Bedeutung im sozialen Gefüge der Bundesrepublik Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 1993 eröffnete in Berlin die erste Tafel, um Menschen, deren monatliches Einkommen nicht dafür ausreichte, sich und ihre Familien zu ernähren, mit Lebensmittelspenden zu unterstützen. 23 Jahre später, im Jahr 2016, existieren in der Bundesrepublik Deutschland 925 Tafeln, die alle unter einem Dachverband, dem Bundesverband Deutsche Tafel e. V., organisiert sind. Insgesamt spenden über 60 000 Menschen in der Bundesrepublik ihre Freizeit und ihr Know-how für die Tafel-Idee, die mittlerweile auch international Nachahmer gefunden hat. Diese „Erfolgsgeschichte“ hat jedoch einen sozial bedenklichen Beigeschmack: Mehr als 20 Jahre Lebensmittelspenden durch Tafeln sind auch Ausdruck von sozialer Ausgrenzung und einer verfehlten Sozialpolitik. Deutet dies doch darauf hin, dass immer mehr Menschen in der Bundesrepublik Deutschland auf Hilfe angewiesen sind, um nicht Hunger leiden zu müssen. Durch die Tafeln wird allerdings nicht nur Essen zur Verfügung gestellt, sondern auch Begegnungsorte, die soziale Teilhabe an den selbstverständlichsten Dingen ermöglichen, geschaffen. Die Professionalisierung der Tafeln bringt mittlerweile viele Zusatzangebote für die Bedürftigen hervor: kostenlose Mittagstische , Kundencafés, Seniorinnentreffs und Seniorentreffs, Kinderfreizeiten , Bringdienste, Kleiderkammern, Möbel- und Bücherbörsen. Auch für Geflüchtete sind die Tafeln oft eine erste Anlaufstelle. Im Jahr 2015 war der Anlauf so groß, dass die Helferinnen und Helfer am Rande ihrer Belastbarkeit arbeiteten, sich zugleich aber auch der oftmals fremdenfeindlichen Anfeindungen erwehren mussten (vgl. www.noz.de/deutschland-welt/politik/ artikel/627031/wegen-fluchtlingshilfe-hasstiraden-gegen-tafeln#). Eine der harmloseren Forderungen lautete, die Lebensmittel ausschließlich an bedürftige Deutsche zu verteilen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13431 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Bundesverband Deutsche Tafel hat sich klar gegen Rassismus positioniert. Im Jahresbericht 2016 heißt es beispielsweise, dass die Tafeln im Rahmen ihrer Möglichkeiten „allen Menschen in Not – unabhängig von sozialer oder ethnischer Herkunft, Nationalität, Alter, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Identität, Handicaps oder Beeinträchtigungen“ („Die Tafeln – Orte der Begegnung. Bundesverband Deutsche Tafeln e. V. Jahresbericht 2016“, S. 4) – zur Verfügung stünden. Darüber hinaus rief der Bundesverband Deutsche Tafel das Projekt Heimattafel ins Leben, auch beschäftigten die Tafeln im Jahr 2016 circa „170 junge Menschen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes mit Flüchtlingsbezug“ (ebd., S. 10). Verbandschef Jochen Brühl appellierte in diesem Zusammenhang übrigens schon 2015 in Richtung Politik, ihre Verantwortung besser wahrzunehmen und sich nicht auf die Ehrenamtlichen zu verlassen (vgl. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutsche Tafel und mdr.de vom 1. Juni 2015). Im Jahresbericht des Bundesverbandes Deutsche Tafel des Jahres 2016 heißt es erneut: „wenn sich die politischen Rahmenbedingungen nicht ändern, kann jede direkte Hilfe – sei es die Unterstützung der Tafeln oder anderer sozialer Organisationen – kaum mehr sein als ein Tropfen auf den heißen Stein“ („Die Tafeln – Orte der Begegnung . Bundesverband Deutsche Tafeln e. V. Jahresbericht 2016“, S. 40) V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In der Vorbemerkung der Bundesregierung sowie in den Antworten zu den Fragen 1, 2 und 9 (Bundestagsdrucksache 18/6011, S. 2 ff.) der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Tafeln – Entwicklung, Praxis und Stellung im System sozialer Hilfen in Deutschland“ hat sich die Bundesregierung ausführlich zur Tafelbewegung in Deutschland geäußert. Die Bundesregierung hält an der darin zum Ausdruck kommenden Bewertung fest. Zusammengefasst ergibt sich: Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist ständige Aufgabe der Bundesregierung; bereits aus dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes) ist die Verpflichtung abzuleiten, allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in sozialen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, das menschenwürdige Existenzminimum zu gewährleisten. Die Tafeln in Deutschland sind – in all ihrer Vielfältigkeit und damit auch in der Pluralität ihrer Trägerschaft, ihrer sich selbst gesetzten Aufgabenstellungen und Vorgehensweisen – ein herausragendes Beispiel für zivilgesellschaftliches Engagement. Durch dieses Engagement können Menschen über die staatliche Sozialpolitik hinaus unterstützt werden. Die Tafeln stellen deshalb eine Ergänzung zu den vorhandenen staatlichen Sozialleistungen dar. Sie können und sollen jedoch die staatlichen Sozialleistungen nicht ersetzen, weder teilweise noch vollständig. Kernaufgabe und Ursprung der Tafelbewegung ist es, eine sinnvolle Verwendung von qualitativ einwandfreien Produkten, insbesondere von Lebensmitteln , zu ermöglichen und diese so vor der Vernichtung zu bewahren. Mit Ausnahme lebensmittelrechtlicher Vorschriften unterliegen die Tafeln für ihre Tätigkeit keinen bundesgesetzlichen Normierungen und es werden ihnen auch keine Aufgaben gesetzlich übertragen. Sie entscheiden autonom darüber, unter welchen Voraussetzungen und inhaltlichen wie räumlichen Abgrenzungen sie Unterstützungsangebote vorhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13431 Die feststellbare Zunahme der Anzahl von Tafeln und ihrer Nutzerinnen und Nutzer ist differenziert zu sehen. Wachsende Inanspruchnahme einerseits und Expansion der Tafeln andererseits bedingen sich nicht nur gegenseitig, sondern sie fördern sich auch wechselseitig. Je größer das Angebot der Tafeln ist – sowohl hinsichtlich der Zahl der Abgabestellen als auch der Differenzierung der angebotenen Waren, – desto mehr Menschen nutzen das Angebot. Eine dadurch verursachte steigende Nachfrage nach den Angeboten wird wiederum als Begründung für eine Ausweitung des Angebots aufgefasst. Die Bundesregierung hat in den Jahren 2015 und 2016 die mit dem starken Zustrom von Flüchtlingen und Migranten verbundenen Herausforderungen gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und tausenden freiwilligen und ehrenamtlichen Helfern gemeistert. Die in großer Zahl eintreffenden Asylbewerber und Schutzsuchenden waren nicht nur unterzubringen, vielmehr war aus dem Stand ihr Lebensunterhalt zu gewährleisten und von Anfang an zu ihrer Integration beizutragen. Im Rahmen des vielfältigen sozialen Engagements ehrenamtlicher Helfer leisten auch die Tafeln einen anerkennenswerten Beitrag. 1. Wie viele Tafeln und ähnliche Einrichtungen (Brotkörbe, Kleiderkammern, Suppenküchen usw.) existieren in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit insgesamt (bitte, wenn möglich, nach Bundesländern aufschlüsseln )? 2. Wie viele Menschen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Tafeln und andere nichtstaatliche existenzsichernde Einrichtungen in der Bundesrepublik, und kann die Bundesregierung prozentuale Auffälligkeiten zwischen ländlichem Raum und städtischen Gebieten ausmachen? 3. Welche Gruppen von Menschen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung diese Einrichtungen (Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Geflüchtete, Erwerbslose, Geringverdienerinnen und Geringverdiener , Alleinerziehende usw.), und wie ist die statistische Verteilung (bitte, wenn möglich, auch für die einzelnen Bundesländer und nach Alterskohorten , mindestens jedoch nach Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen , aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen die erfragten Daten nicht vor. Entsprechende Erfassungen könnten nur von den Trägern der Tafeln vorgenommen werden. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Mit wie vielen Menschen, die auf die Nutzung der Tafelangebote angewiesen sind, rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2020? Die für die gefragte Vorausschätzung erforderlichen Daten liegen der Bundesregierung nicht vor; auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. 5. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Tafeln bei der steigenden Zahl der Bedürftigen durch Geflüchtete zu unterstützen und sprachliche und kulturelle Barrieren zu verringern? Zu Anzahl und Zusammensetzung des Kundenkreises der Tafeln liegen der Bundesregierung keine Informationen vor; ergänzend wird auf die gemeinsame Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Zur Unterstützung der Tafeln durch die Bundesregierung wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 18 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13431 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Teilt die Bundesregierung die Forderung, Flüchtlinge vom Kundinnenkreis und Kundenkreis der Tafeln auszuschließen, weil sie genug Unterstützung bekämen (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 30. November 2015) (bitte begründen )? Die Bundesregierung bewertet die von den Trägern der Tafeln zu treffenden Entscheidungen über den Zugang zu ihren Angeboten nicht; ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung politisch motivierte Angriffe auf Tafeln gegeben, weil diese Geflüchtete versorgen? Wenn ja, bitte nach Ort, Datum, Art des Angriffs aufführen. Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität “ (KPMD-PMK) übermitteln die Polizeien der Länder dem Bundeskriminalamt Erkenntnisse zu politisch motivierten Straftaten. Für das in der Kleinen Anfrage formulierte Angriffsziel „Tafeln“ gibt es keinen bundesweiten Katalogwert im KPMD-PMK und in der Folge kein konkretes Suchkriterium in der BKA-Fallzahlendatei LAPOS (Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten). Eine automatisierte Fallzahlendarstellung ist, bezogen auf dieses konkrete Angriffsziel, somit nicht möglich. 8. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und inwieweit Jobcenter die Tafeln als „strategischen Partner“ sehen, und wenn ja, wie sehen diese aus, und welche Position hat die Bundesregierung dazu? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 9. Werden durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen zur Verbesserung ihrer materiellen Situation an Tafeln verwiesen, insbesondere auch bei Sperrzeiten (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) und Sanktionen (Zweites Buch Sozialgesetzbuch)? Eine Regelung oder Weisung mit dem Inhalt, dass Arbeitslose oder Personen mit geringem Einkommen zur Verbesserung ihrer materiellen Situation an die Tafeln verwiesen werden sollen, ist seitens der Bundesagentur für Arbeit in den Rechtskreisen SGB II und SGB III nicht ergangen. 10. Ist der Bundesregierung mittlerweile bekannt, wie viele „1-Euro-Jobberinnen und 1-Euro-Jobber“ (Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) durch die Jobcenter an Tafeln vermittelt werden? Arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte können in eine Arbeitsgelegenheit – auch bei den Tafeln – zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind (§ 16d Absatz 1 Satz 1 SGB II). Mit Arbeitsgelegenheiten sollen sie ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiedererlangen und Integrationsfortschritte erzielen. Arbeitsgelegenheiten begründen kein Arbeitsverhältnis. Der Bundesagentur für Arbeit liegen keine statistischen Daten vor, wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine Arbeitsgelegenheit bei Tafeln ausüben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13431 11. Existiert nach Auffassung der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen der immer noch hohen Zahl von Sanktionen gegen ALG-II-Empfängerinnen und ALG-II-Empfänger und der steigenden Anzahl von Tafelnutzerinnen und Tafelnutzern (bitte begründen)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die einen entsprechenden Zusammenhang belegen würden. Denn Daten zur Anzahl und zur Zusammensetzung der Nutzerinnen und Nutzer werden von den Tafeln nicht erhoben; ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Damit fehlen bereits gesicherte Informationen dazu, wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II die Angebote der Tafeln nutzen; auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 10 der Kleinen Anfrage „Tafeln – Entwicklung, Praxis und Stellung im System sozialer Hilfen in Deutschland “ (Bundestagsdrucksache 18/6011, S. 5 und 7) wird verwiesen. 12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bunderegierung das Spendenaufkommen bei Sach-, Geld- oder Dienstleistungsspenden seit 2012 bei den Tafeln entwickelt (bitte nach Jahr und Sach-, Geld- oder Dienstleitungsspende in Euro auflisten)? Über das Spendenaufkommen der Tafeln liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Tafeln zunehmend Schwierigkeiten haben, den nötigen Umfang an Waren zu bekommen und zur Verfügung zu stellen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Sie geht jedoch zudem davon aus, dass aufgrund der regionalen Struktur der Tafeln keine bundesweit gültigen Aussagen möglich sind. 14. Wie viele staatliche Mittel erhalten die Tafeln nach Kenntnis der Bundesregierung für welche Projekte, und wieviel Prozent des gesamten Bedarfes wird damit abgedeckt (bitte aufschlüsseln)? Der Bundesverband Deutsche Tafel e. V. ist von Anfang an Partner der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Jahr 2012 gestarteten Initiative „Zu gut für die Tonne!“. Seitdem wurden Zuwendungen von insgesamt 136 430 Euro für sechs Aktionstage zur Rettung von Lebensmitteln vergeben . Mit 399 000 Euro unterstützt das BMEL von 2016 bis 2019 den Bundesverband Deutsche Tafel e. V. dabei, Geflüchtete für das Ehrenamt zu gewinnen und Ehrenamtliche in der Integrationsarbeit mit Geflüchteten zu stärken und zu qualifizieren . Das Projekt HeimatTafel umfasst neben Bildungsmaßnahmen und einer koordinierenden Projektstelle beim Bundesverband die Förderung von ausgewählten HeimatTafel-Projekten vor Ort. Informationen, wie viel Prozent des gesamten Bedarfs damit abgedeckt werden, liegen der Bundesregierung nicht vor. Ferner können die Tafeln Einsatzorte von Freiwilligenarbeit sein, die von den entsprechenden Bundesprogrammen unterstützt werden. So ist insbesondere beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) ein Einsatz bei den Tafeln möglich. Den Einsatzstellen wird der Aufwand für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbei- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13431 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode träge und die pädagogische Begleitung im Rahmen der im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel und unter Berücksichtigung von Obergrenzen und der verbrauchten Kontingente wie folgt erstattet. Die Einsatzstellen der Tafeln haben für den BFD folgende Mittel erhalten: Jahr Betrag in Euro 2011 168.000 2012 3.235.200 2013 2.664.000 2014 2.752.800 2015 2.552.000 2016 2.651.600 2017* 2.292.400 * 2017: Stand: 14. August 2017 Im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) sind die Tafeln nicht als Träger bekannt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass andere FSJ/FÖJ-Träger Freiwillige zu den Tafeln entsenden, die aus dem Bundeshaushalt gefördert werden. Daten werden dazu aber nicht erhoben . Daneben fördert die Bundesregierung im Einzelfall besonders begründete Projekte der Tafeln, um sie in ihrer Arbeit zu stärken. So haben im Jahr 2016 auf Antrag des Bundesverbandes Deutsche Tafel e. V. für das Vorhaben „Druck von Broschüren und Handreichungen für die Öffentlichkeitsarbeit der Tafeln vor Ort sowie für Ehrenamtliche und Tafelkunden“ eine Zuwendung von 27 000 Euro erhalten . Informationen über den Anteil von Bundesmitteln am finanziellen Mittelbedarf der Tafeln liegen der Bundesregierung nicht vor. 15. Welche Fördermittel können Tafeln nach Kenntnis der Bundesregierung neben Bundesmitteln noch beantragen? Über die Möglichkeiten der Tafeln, neben Bundesmittel weitere Fördermittel zu beantragen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 16. Welche Fördermittel können Tafeln nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landesebene beantragen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Fördermittel auf Landesebene vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13431 17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Gerichte und Staatsanwaltschaften eingezogene Bußgelder an die Tafeln zuweisen? Wenn ja, wann war das in welchem Zusammenhang, und in welcher Höhe der Fall, und auf welcher rechtlichen Grundlage können eingezogene Bußgelder an gemeinnützige Organisationen zugewiesen werden? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob Gerichte und Staatsanwaltschaften Geldauflagen zugunsten der Tafeln verhängen. Die Erteilung solcher Auflagen auf der Grundlage des § 153a der Strafprozessordnung oder des § 56b des Strafgesetzbuches erfolgt durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften der Länder. Statistische Erhebungen hierzu sind der Bundesregierung nicht bekannt. 18. Unterstützt die Bundesregierung die Tafeln neben Geldzuweisungen auch durch Dienstleistungen, Beratung, Sachmittel und/oder in anderer Form (beispielsweise durch bundeseigene Beratungsgremien oder durch das Bereitstellen von Räumlichkeiten) (bitte aufschlüsseln nach Art der Spende, Zweck und Zeitpunkt)? Mit Ausnahme der in der Antwort zu Frage 14 erwähnten Programme unterstützt die Bundesregierung die Tafeln weder durch Geldzuweisungen noch durch Spenden , Beratung oder Sachmittel. Allerdings verfolgen Körperschaften, die eine Tafel unterhalten und in diesem Zusammenhang Lebensmittel kostenlos oder verbilligt an wirtschaftlich hilfebedürftige Menschen im Sinne des § 53 Nummer 2 Abgabenordnung (AO) abgeben , damit regelmäßig gemeinnützige (§ 52 Absatz 2 Nummer 9 AO) bzw. mildtätige (§ 53 AO) Zwecke. Unter der Voraussetzung, dass ihre Satzung sowie tatsächliche Geschäftsführung den Vorgaben der §§ 51 bis 68 AO entspricht, können diese Körperschaften als steuerbefreit im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes (= Status der Gemeinnützigkeit) anerkannt werden . Der Status der Gemeinnützigkeit vermittelt verschiedene steuerliche Privilegien sowie die Berechtigung zur Ausstellung steuerlich abzugsfähiger Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Absatz 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung . Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (BGBl I 2013 S. 556) wurden die Nachweismodalitäten der Tafeln erheblich vereinfacht . Während steuerbegünstigte Körperschaften, die mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 AO verfolgen oder einen Zweckbetrieb der Wohlfahrtspflege nach § 66 AO unterhalten, detaillierte Aufzeichnungen über den Kreis ihrer Leistungsempfänger vorhalten müssen, kann gemäß § 53 Nummer 2 Satz 8 AO auf Antrag der Körperschaft auf einen Nachweis der wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit verzichtet werden, wenn aufgrund der besonderen Art der gewährten Unterstützungsleistung sichergestellt ist, dass nur wirtschaftliche hilfebedürftige Personen unterstützt werden. Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung regelt in Nummer 12 Satz 4 zu § 53 AO, dass insbesondere auch Tafeln als Nutzer der Nachweiserleichterung in Betracht kommen. 19. Wie steht die Bundesregierung zu der Idee, die Tafeln durch die Einrichtung von Stellen im so genannten Öffentlichen Beschäftigungssektor zu unterstützen ? Im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Instrumente öffentlich geförderter Beschäftigung – Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II und Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II – sowie des Bundesprogramms „Soziale Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13431 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Teilhabe am Arbeitsmarkt“ können erwerbsfähige Leistungsberechtigte Tätigkeiten bei einer Tafel ausüben. Die Entscheidung über eine Förderung im konkreten Einzelfall treffen ausschließlich die örtlichen Jobcenter im Rahmen ihrer dezentralen Handlungskompetenz. Dabei ist maßgeblich, ob eine Förderung den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und inwieweit mit der Förderung eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen kann. Eine Förderung hat hingegen nicht das Ziel, bestimmten Institutionen und Einrichtungen Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, auch wenn sie gesellschaftlich nützliche Arbeit leisten. 20. Wie steht die Bundesregierung zu der Idee, Tafeln zu Orten der sozialen und politischen Selbstorganisationen von Menschen, die in Armut leben müssen, auszubauen und sie infrastrukturell und materiell diesbezüglich durch öffentliche Mittel zu unterstützen? Über ihr Selbstverständnis, die Ausrichtung ihrer Arbeit und ihre Selbstorganisation entscheiden die Verbände und Organisationen unter Achtung der freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in eigener Verantwortung . Um die Arbeit der Tafeln in ihrer heutigen Ausrichtung zu würdigen, übernimmt die jeweilige amtierende Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit dem Jahr 2002 die Schirmherrschaft für die Tafeln. Zur Frage einer damit verbundenen Förderung wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen . 21. Wie steht die Bundesregierung zu der Idee, Tafeln grundsätzlich auch dahingehend öffentlich zu fördern, dass eine unabhängige Sozialberatung in diesen angeboten werden kann? Die die Tafeln tragenden Organisationen oder Initiativen entscheiden eigenständig über Umfang und Ausgestaltung ihres Angebots; ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Beratungsangebote im Sinne einer allgemeinen Sozialberatung können die gesetzliche Beratungspflicht der Sozialleistungsträger nach § 14 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ergänzen und dazu beitragen, Zugangsschwellen abzubauen. Eine finanzielle Förderung solcher Beratungstätigkeiten seitens der Bundesregierung ist nicht vorgesehen. 22. Unterstützt die Bundesregierung die Tafeln bei der Suche nach Partnerinnen und Partnern, oder verpflichtet sie öffentlich-rechtliche Unternehmen in diesem Zusammenhang? Nach Kenntnisstand der Bundesregierung sind Tafeln vorrangig auf lokaler Ebene organisiert, weshalb die Zusammenarbeit mit Unternehmen jeglicher Rechtsform sowie mit Unterstützerinnen und Unterstützern sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten richtet. Deshalb geht die Bundesregierung davon aus, dass die Tafeln vor Ort lokale Netzwerke unterhalten. Die Bundesregierung sieht deshalb weder Möglichkeiten noch Bedarf für eine Unterstützung im Sinne der Fragestellung. 23. Nutzt die Bundesregierung die Tafeln und deren Expertise im Bereich Armut für das Monitoring eigener Projekte? Die Bundesregierung führt keine eigenen Projekte im Sinne der Fragestellung durch. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13431 24. Wie reagierte die Bundesregierung auf die Forderung der Tafeln nach einem Armutsbeauftragten und einer Entwicklung einer nationalen Strategie gegen Armut? Hat sich die Bundesregierung dieser angenommen? Die Bundesregierung sieht die Etablierung eines Armutsbeauftragten und die Formulierung einer nationalen Strategie gegen Armut vor dem Hintergrund einer ausdifferenzierten Zuständigkeit von Bund, Ländern und Kommunen, aber auch von Sozialpartnern und zivilgesellschaftliche Organisationen, als nicht erfolgversprechend an. 25. Hält die Bundesregierung ein gesetzliches Wegwerfverbot von Lebensmitteln für Großhändler nach französischem Vorbild für nötig, und erwägt sie eine solche Gesetzeseinführung auch hierzulande (bitte begründen)? Wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative zu rechnen? Wenn nein, welche Alternativen bei der Verbesserung der Versorgungssituation der Tafeln sieht die Bundesregierung stattdessen? Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung und wird in dieser Auffassung unter anderem auch vom Bundesverband Deutsche Tafel e. V. unterstützt (siehe Vorstandsbeschluss von Februar 2016). Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Stellungnahme zur Entschließung des Bundesrates vom 23. Juni 2017 auf Drucksache 180/17 (B). Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen „Leitfaden für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen – Rechtliche Aspekte “ entwickelt, der Ratschläge enthält, die allesamt dem wichtigen Ziel dienen, in Zukunft noch mehr Lebensmittel retten zu können. Der Ratgeber erläutert sowohl Spendern, als auch Empfängern von Lebensmittelüberschüssen die geltende Rechtslage, um die Weitergabe von Nahrungsmitteln an soziale Einrichtungen wie etwa die Tafeln zu erleichtern. Zudem können die zuständigen Behörden der Länder bestehende Ermessensspielräume – soweit dies mit gesundheitlichen Aspekten vereinbar ist – nutzen, um karitative Organisationen wie die Tafeln zu unterstützen. So wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bei der Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2015 der folgende Beschluss gefasst: „Die Ministerinnen, Minister, Senatorin und Senatoren der Verbraucherschutzressorts der Länder und des Bundes befürworten daher eine sachgerechte und unbürokratische Vorgehensweise im Rahmen der Lebensmittelüberwachung im Zusammenhang mit der Weitergabe von Lebensmitteln an und durch gemeinnützige Organisationen.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333