Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 25. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13433 18. Wahlperiode 29.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13315 – Pläne der Bundesregierung zur Einrichtung und Unterstützung einer Brancheninitiative Milch und Konsequenzen aus dem Sachstandsbericht des Bundeskartellamtes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im „Milchbericht 2017“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht die Bundesregierung u. a. auf die Milchkrise 2015/2016, die Gründung einer „Brancheninitiative Milch“ und den Bericht des Bundeskartellamtes zum „Sachstand im Verfahren zu Lieferbedingungen für Rohmilch“ ein. Dabei bezieht die Bundesregierung wiederholt Stellung zugunsten der genossenschaftlich organisierten Molkereien, ohne dies aus Sicht der Fragesteller inhaltlich hinreichend zu begründen. 1. Welche Gespräche zum Thema Milchmarkt haben zwischen dem BMEL und Vertreterinnen und Vertretern der genossenschaftlich organisierten Molkereien zwischen dem 1. Juni 2016 und dem 1. Juni 2017 stattgefunden (bitte Datum und Namen der Teilnehmer angeben)? 2. Welche Gespräche zum Thema Milchmarkt haben zwischen dem BMEL und ehren- oder hauptamtlichen Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Raiffeisenverbands e. V. oder seiner Mitgliedsorganisationen und -unternehmen zwischen dem 1. Juni 2016 und dem 1. Juni 2017 stattgefunden (bitte Datum und Namen der Teilnehmer angeben)? 3. Welche Gespräche zum Thema Milchmarkt haben zwischen dem BMEL und Vertreterinnen und Vertretern der nicht genossenschaftlich organisierten Molkereien und Milch-Erzeugergemeinschaften zwischen dem 1. Juni 2016 und dem 1. Juni 2017 stattgefunden (bitte Datum und Namen der Teilnehmer angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13433 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Welche Gespräche zum Thema Milchmarkt haben zwischen dem BMEL und Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zwischen dem 1. Juni 2016 und dem 1. Juni 2017 stattgefunden (bitte Datum und Namen der Teilnehmer angeben)? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Antwort ergibt sich aus der als Anlage 1 angefügten tabellarischen Übersicht. Gespräche mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben nicht stattgefunden. Aus Datenschutzgründen erfolgte bei den Vertretern der genannten Organisationen/Verbände eine namentliche Nennung nur bei Leitungsfunktionen (Präsident, Vorsitzende etc.). 5. Welche schriftlichen Eingaben von Seiten der genossenschaftlich organisierten Molkereien, des Deutschen Raiffeisenverbands e. V. und des Deutschen Bauernverbands e. V. zum Thema Milchmarkt hat das BMEL zwischen dem 1. Juni 2016 und dem 1. Juni 2017 erhalten? 6. Welche Schriftwechsel hat es zwischen dem BMEL und den genossenschaftlich organisierten Molkereien, dem Deutschen Raiffeisenverband e. V. und dem Deutschen Bauernverband e. V. zwischen dem 1. Juni 2016 und dem 1. Juni 2017 zum Thema Milchmarkt gegeben? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Antwort ergibt sich aus der als Anlage 2 angefügten tabellarischen Übersicht. 7. Auf welcher empirischen Basis kommt die Bundesregierung zur Aussage (Milchbericht 2017, S. 30), dass die bestehenden Lieferordnungen der Genossenschaften bereits heute diesen Mindestanforderungen Genüge tun und eine ähnliche Wirkung hätten wie privatwirtschaftliche Verträge? Im Milchbericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird auf Seite 30 festgestellt: „Nach herrschender Meinung erfüllen diese Verträge und Lieferordnungen die Anforderungen des Artikels 148 GMO (Gemeinsame Marktorganisation).“ Diese Aussage beruht auf der juristisch-fachlichen Prüfung des BMEL, ob die Rohmilch-Lieferverträge und die genossenschaftlichen Lieferbedingungen üblicherweise den Anforderungen von Artikel 148 Absatz 2 GMO entsprechen. Dies wurde bejaht und daraus der Schluss gezogen, dass mit den genossenschaftlichen Lieferbedingungen ähnliche Wirkungen wie mit den vertraglichen Regelungen erzielt werden. 8. Auf welcher empirischen Basis kommt die Bundesregierung zu der Aussage, „dass sich Rechtsform und Organisation der genossenschaftlichen Milchverarbeitung grundsätzlich bewährt haben“ (Milchbericht 2017, S. 29)? Die genossenschaftliche Milchverarbeitung hat eine sehr lange Tradition. Der Anteil der dem Genossenschaftsbereich zugeordneten Milchverarbeitung liegt stabil bei ca. zwei Dritteln. Schließlich ist trotz bestehender Möglichkeiten keine signifikant große Aufgabe der Mitgliedschaft in Molkereigenossenschaften zugunsten einzelvertraglicher oder in Erzeugerorganisationen gebündelten Lieferverhältnissen festzustellen. Diese Indizien lassen den Schluss zu, dass sich die genossenschaftliche Milchverarbeitung aus Sicht der dort organisierten Milcherzeuger grundsätzlich bewährt hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13433 9. Welche Folgen haben nach Einschätzung der Bundesregierung die vom Bundeskartellamt (Bundeskartellamt 2017: Sachstand im Verfahren zu Lieferbedingungen für Rohmilch, S. 2 ff.) kritisierten Andienungspflichten und die nachträgliche Preisfestsetzung für die Milcherzeuger? Die Beurteilung der kartellrechtlich relevanten Aspekte der Rohmilch-Lieferbedingungen obliegt dem Bundeskartellamt. Hierzu bleibt insbesondere der Ausgang des laufenden Verwaltungsverfahrens abzuwarten. Nach Auffassung der auf Seite 33 des Milchberichts des BMEL benannten Studie ergibt sich aus dem Prinzip der nachträglichen Preisfestsetzung eine systemimmanent suboptimale Aktualität amtlicher Milchpreisdaten. In der Praxis führt die Festsetzung der Erzeugerpreise auf Basis der von der Molkerei im Vormonat erzielten Verwertungserlöse zur weitgehenden Verlagerung des Preisänderungsrisikos auf die Erzeugerebene. 10. Wie wird die Bundesregierung die Marktbeteiligten unterstützen, um zu moderneren Lieferbeziehungen vor allem im genossenschaftlichen Sektor zu gelangen? Welche Instrumente stehen der Bundesregierung dazu zur Verfügung, und wie will sie diese nutzen? Die Gestaltung der Lieferbeziehungen liegt in der Verantwortung der Marktbeteiligten . Ansatzpunkte zur Überarbeitung der Lieferbedingungen wurden im Milchbericht benannt. Es obliegt den Wirtschaftsbeteiligten, diese Ansatzpunkte aufzugreifen, zu diskutieren und ggf. Änderungen zu vereinbaren. Einen Beitrag zur stufenübergreifenden Diskussion der Ansatzpunkte leistet das BMEL im Rahmen des mit der Wirtschaft geführten Branchendialogs. Im Übrigen wird auf Brüsseler Ebene eine Anpassung des Artikels 148 GMO verfolgt. 11. Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Feststellung des Bundeskartellamtes ziehen, dass Ausschließlichkeitsbindungen (Knüpfung von Lieferung an Mitgliedschaft, lange Kündigungsfristen) der Molkereigenossenschaften nicht durch das Kartellrecht, d. h. durch § 26 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), gedeckt sind? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Der Ausgang des Verwaltungsverfahrens bleibt abzuwarten. 12. Was versteht die Bundesregierung unter einer Brancheninitiative? Unter einer Brancheninitiative wird eine enge und schlagkräftige stufenübergreifende Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette Milch verstanden, um z. B. den Herausforderungen, vor denen die Milchbranche steht, zu begegnen. 13. Warum verwendet die Bundesregierung den Begriff „Brancheninitiative“ statt des in der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) definierten Begriffs einer „Branchenorganisation“? Eine anerkannte Branchenorganisation ist eine mögliche organisatorische Form für eine Brancheninitiative. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13433 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass es in den Jahren 2015 und 2016 trotz steigender Exportmengen zu einer schlechten Verwertung der Milch gekommen ist und infolgedessen die Milcherzeugerpreise stark gesunken sind (Quelle: Steigende Exportmengen: Milchbericht 2017, S. 7 ff., Quelle: Milcherzeugerpreise stark gesunken: Milchbericht 2017, S. 18 ff.)? Die Entwicklung der Milcherzeugerpreise ist das Ergebnis der Gesamtverwertung der Rohmilch in verschiedenen Milcherzeugnissen, die ihren Absatz im Inland, im Binnenmarkt oder in Drittstaaten finden. In den Jahren 2015 und 2016 waren Angebot und Nachfrage insgesamt nicht ausgeglichen und durch ein vergleichsweise hohes Angebot gekennzeichnet, was die Milchpreise – unabhängig von dem Absatzweg der Milcherzeugnisse – unter Druck gesetzt hat. Ohne die Möglichkeit , erhebliche Mengen zu exportieren, wäre die Verwertung von Milch im fraglichen Zeitraum noch wesentlich schlechter gewesen. 15. Welchen Anteil an der Milchkrise 2015/2016 hat der starke absolute Mengenzuwachs (Quelle Mengenzuwachs: Milchbericht 2017, S. 8) der Milchlieferungen aus Deutschland in den EU-Binnenmarkt? In 2015/16 wurde die Milcherzeugung in Deutschland ebenso wie in einer Reihe anderer EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ausgedehnt. Das global gestiegene Angebot hat in den Jahren 2015 und 2016 die Entwicklung der Nachfrage übertroffen , was insgesamt zum Preisrückgang geführt hat. Da die Europäische Union ein Nettoexporteur von Milch und Milcherzeugnissen ist, sind der EU-Milchmarkt und der Weltmilchmarkt wie kommunizierende Röhren miteinander verbunden . Bei der Preisbildung gibt es wechselseitige Einflüsse durch die Angebots -und Nachfrageentwicklungen einerseits auf dem EU-Milchmarkt und andererseits auf dem Weltmilchmarkt. Aufgrund dieser Komplexität ist eine Quantifizierung , welchen Anteil die Milchlieferungen aus Deutschland in den EU-Binnenmarkt an der Milchkrise hatten, nicht möglich. Im Übrigen wird an angegebener Fundstelle im Milchbericht nicht berichtet, dass es einen starken Anstieg der Milchlieferungen aus Deutschland in den EU-Binnenmarkt gegeben habe. Die Entwicklung der Exporte von Milch und Milcherzeugnissen aus Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten verlief vielmehr je nach Produkt unterschiedlich. 16. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung zu ergreifen, damit trotz gesteigerter Milchmengen und angesichts gesättigter EU-Binnenmärkte und angesichts der Tatsache, dass aus Deutschland vorwiegend der EU-Binnenmarkt beliefert wird (Quelle zur Marktentwicklung: Milchbericht 2017, S. 7 ff.), noch eine ausreichende Wertschöpfung aus der Milch erzielt werden kann? Mittlerweile hat sich die Lage am Milchmarkt stabilisiert. Die Hilfsmaßnahmen der EU und des Bundes dürften hierzu einen Beitrag geleistet haben. Wie im Milchbericht ausgeführt, können Wertschöpfungszuwächse vor allem durch eine Strategie der Qualitätsführerschaft erzielt werden. Das heißt, die Wirtschaft ist gefordert, die Erzeugung in stärkerem Maße als bisher auf eine Qualitätsführerschaft auszurichten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13433 17. Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund einer grundsätzlich expansiven Exportlage als Schutzfunktion für die Milcherzeuger gegen Erzeuger-Preis-Krisen neben der Exportförderung vor? Das Sicherheitsnetz der GMO und die Möglichkeiten der Europäischen Kommission zum Ergreifen von Krisenmaßnahmen stehen auch künftig zur Verfügung. Im Übrigen ist auf die Direktzahlungen, denen als Instrument zur Einkommenssicherung weiterhin eine besondere Bedeutung zukommt, und die Maßnahmen der zweiten Säule zu verweisen. 18. Welchen Einfluss hat die Preispolitik des Lebensmitteleinzelhandels nach Kenntnis der Bundesregierung auf das Ausmaß und Verlauf der Krise? Etwas mehr als ein Drittel der deutschen Rohmilcherzeugung findet nach einer Verarbeitung ihre Verwertung im deutschen Einzelhandel. Die Entwicklung der entsprechenden Verwertungserlöse hat entsprechende Auswirkungen auf die Entwicklung der Erlöse auf Verarbeitungs- und Erzeugungsebene. 19. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen und/oder für welche Maßnahmen wird sie sich stark machen, um angesichts des im Milchbericht festgestellten inversen Verhaltens der Milcherzeuger (Ausdehnung der Milchmengen bei fallenden Auszahlungspreisen) die Milcherzeuger vor weiteren Milchpreiskrisen zu schützen? Ein absoluter Schutz vor Milchpreisrückgängen ist nicht möglich. Die Milchbranche muss ihre vorsorgenden Maßnahmen zum Umgang mit Preisvolatilität ausbauen . Die verstärkte Nutzung von Warenterminbörsen gehört dazu. Aus Sicht der Bundesregierung wirkt das regelmäßig in den Lieferbedingungen für Rohmilch enthaltene unbeschränkte Andienungsrecht der Milcherzeuger an die Molkerei prozyklisch und ist zu überdenken. Dieses erlaubt den Milcherzeugern eine Steigerung der Anlieferung, obwohl die Absatzlage der Molkereien dies nicht rechtfertigt. Die Änderung der Lieferbedingungen obliegt den Wirtschaftsbeteiligten . 20. Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung für die im Milchbericht in Aussicht gestellte Qualitätsstrategie ergreifen? Der Milchbericht stellt fest, dass die Wirtschaft die Erzeugung von Milcherzeugnissen in stärkerem Maße als bisher auf eine Qualitätsführerschaft ausrichten muss. Das BMEL begleitet die notwendige stärkere Ausrichtung durch eine Reihe von Maßnahmen (freiwillige Herkunftskennzeichnung, Zukunftsstrategie Ökolandbau , nationales Produktrecht und Milch-Güteverordnung). 21. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung – wie im Milchbericht 2017 angegeben – die „Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milcherzeugung“ und deren Weiterentwicklung hin zu einem Milch-Branchenverband ? 22. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung alternative Initiativen, und werden diese in gleicher Weise durch die Bundesregierung unterstützt? 23. Welche Aktivitäten und Ziele der „Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milcherzeugung“ veranlassen die Bundesregierung dazu, diese ausdrücklich zu begrüßen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13433 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass – obwohl die GMO die Vertretung von mindestens zwei Erzeugungsstufen fordert – in der „Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milcherzeugung“ weder die privaten Molkereien und die Milcherzeugergemeinschaften bzw. deren Dachverbände noch der Handel vertreten sind? Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet. Die Bildung der Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milcherzeugung wurde seitens der Bundesregierung begrüßt. Die beteiligten Akteure schließen eine Weiterentwicklung zu einer anerkannten Branchenorganisation nicht aus. Auch diese Weiterentwicklung würde von der Bundesregierung begrüßt, d. h. politisch unterstützt. In diesem Fall müssten die entsprechenden Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt und von der zuständigen Landesbehörde geprüft werden (u. a. mindestens zwei Stufen der Wertschöpfungskette und Wahl des Aufgabenspektrums innerhalb des von der GMO gesetzten Rahmens). Die Bildung eines Branchenverbandes ist ein anspruchsvoller Prozess, der einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung sowie insbesondere der Erarbeitung gemeinsamer Zielvorstellungen bedarf. Die Bildung der Interessengemeinschaft aus Vertretern der genossenschaftlichen Milcherzeugung und -verarbeitung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die zunächst nach eigenen Angaben in den Mittelpunkt gerückten Felder Risikomanagement und Warenterminbörse sowie Tierwohl stellen auch aus Sicht der Bundesregierung wichtige Handlungsfelder dar, die sich innerhalb des von der GMO gesteckten Rahmens an Aufgaben für Branchenorganisationen bewegen. Die Ergebnisse der Arbeit der Interessengemeinschaft bleiben jetzt abzuwarten. Von anderen Initiativen zur Bildung eines GMO-konformen Milchbranchenverbandes hat die Bundesregierung keine Kenntnis. 25. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der rapide Verlust insbesondere von rinderhaltenden Betrieben (minus 24 000 seit 2010, Quelle: Statistisches Bundesamt, Agrarstrukturerhebung 2016) negative Folgen für das Leben in den Dörfern und die bäuerlich verfasste Agrarstruktur in Deutschland hat? 26. Wie lauten angesichts des anhaltenden Höfesterbens (Quelle: Statistisches Bundesamt, Agrarstrukturerhebung 2016) und des damit drohenden Endes der bäuerlich verfassten Landwirtschaft in Deutschland die strukturpolitischen Ziele des BMEL? Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung geht nicht vom Ende einer bäuerlich verfassten Landwirtschaft aus. Von den etwa 275 000 landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland sind noch immer ca. 89 Prozent Einzelunternehmen, das heißt in der Regel Familienbetriebe . Der von der Familienarbeitsverfassung geprägte mittelständische landwirtschaftliche Betrieb steht weiterhin im Mittelpunkt der Agrarpolitik der Bundesregierung. Die Definition eines solchen Betriebs allein anhand von Kuhoder Hektarzahlen erscheint nicht sachgemäß. Stärker dürfte das Kriterium der Unternehmensleitung und die Verfügbarkeit von Boden und Kapital in der Hand der Landwirtsfamilie wiegen. Bei einer durchschnittlichen Kuhzahl je Halter von 63 Stück ist vom Ende einer bäuerlichen Milchviehhaltung in Deutschland nicht zu sprechen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13433 Anlage 1 Antwort zu den Fragen 1 bis 4 Datum Gespräche Teilnehmer 16.06.2016 Gespräch (BM) Deutscher Bauernverband e.V. - Joachim Rukwied (Präsident) Deutscher Raiffeisenverband e.V. - Manfred Nüssel (Präsident) 21.06.2016 Videokonferenz (Arbeitsebene) Deutscher Bauernverband e.V. - Vertreter Deutscher Raiffeisenverband e.V. - Vertreter Milchindustrie-Verband e.V. - Vertreter 19.07.2016 Gespräch (Arbeitsebene) Deutscher Raiffeisenverband e.V. - Vertreter 15.08.2016 Videokonferenz (Arbeitsebene) Deutscher Raiffeisenverband e.V. - Vertreter 15.09.2016 Milchstrukturgespräch (Leitung BMEL) Deutscher Bauernverband e.V. - Bernhard Krüsken (Generalsekretär) - Vertreter Deutscher Raiffeisenverband e.V. - Vertreter Milchindustrie-Verband e.V. - Peter Stahl (Vorsitzender) - Vertreter Verband der Bayerischen Privatmolkereien e.V. - Robert Hofmeister (Präsident) - Vertreter Deutsches Milchkontor eG - Thomas Stürz (Vorstandsvorsitzender) Hochwald Milch eG - Peter Manderfeld (Vorstandsvorsitzender) ARLA Foods Deutschland GmbH - Mitglied des Aufsichtsrates 18.11.2016 Besprechung (Arbeitsebene) Hochwald Milch eG - Peter Manderfeld (Vorstandsvorsitzender) Deutsches Milchkontor eG - Thomas Stürz (Vorstandsvorsitzender) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13433 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Gespräche Teilnehmer 30.11.2016 Milchstrukturgespräch (Leitung BMEL) Deutscher Bauernverband e.V. - Bernhard Krüsken (Generalsekretär) - Vertreter Deutscher Raiffeisenverband e.V. - Vertreter Milchindustrie-Verband e.V. - Hans Holthoff (Stellvertretender Vorsitzender) - Vertreter Verband der Bayerischen -Privatmolkereien e.V. - Robert Hofmeister (Präsident) - Vertreter Deutsches Milchkontor eG - Thomas Stürz (Vorstandsvorsitzender) Hochwald Milch eG - Peter Manderfeld (Vorstandsvorsitzender) ARLA Foods Deutschland GmbH - Mitglied des Aufsichtsrates 31.01.2017 Gespräch (Arbeitsebene) MEG Milch Board - Peter Guhl (Vorstandsvorsitzender) 27.03.2017 Milchstrukturgespräch (Leitung BMEL) Deutscher Bauernverband e.V. - Vertreter Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. - Vertreter Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. - Vertreter Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - Paul Söbbecke (Vorstandsmitglied) Deutscher Raiffeisenverband e.V. - Vertreter Milchindustrie-Verband e.V. - Hans Holthoff (Stellvertretender Vorsitzender) - Vertreter Bundesverband der Privaten Milchwirtschaft e.V. - Vertreter Deutsches Milchkontor eG - Thomas Stürz (Vorstandsvorsitzender) Hochwald Milch eG - Peter Manderfeld (Vorstandsvorsitzender) ARLA Foods Deutschland GmbH - Mitglied des Aufsichtsrates Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13433 Datum Gespräche Teilnehmer 01.06.2017 Milchgipfel (Leitung BMEL / Präsident BKartA) Deutscher Bauernverband e.V. - Vertreter Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. - Vertreter Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. - Vertreter Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - Paul Söbbecke (Vorstandsmitglied) Deutscher Raiffeisenverband e.V. - Vertreter Milchindustrie-Verband e.V. - Peter Stahl (Vorsitzender) - Vertreter Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. - Vertreter MEG Milch Board - Peter Guhl (Vorstandsvorsitzender) Deutsches Milchkontor eG - Thomas Stürz (Vorstandsvorsitzender) ARLA Foods Deutschland GmbH - Mitglied des Aufsichtsrates 24.06.2016 22.07.2016 21.10.2016 18.11.2016 16.12.2016 19.01.2017 24.02.2017 10.03.2017 24.03.2017 Nachbesprechung des Ausschusses für die Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (AfGMO) regelmäßig eingeladen: - Deutscher Bauernverband e.V. - Deutscher Raiffeisenverband e.V. - Milchindustrie-Verband e.V. - Agrarmarkt Informations-Gesellschaft - Zentrale Milchmarkt Berichterstattung GmbH Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13433 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage2 Antwort zu den Fragen 5 und 6 Datum der Eingabe Einsender Datum der Antwort 12.07.2016 Deutscher Raiffeisenverband e.V. 09.08.2016 29.09.2016 Deutscher Bauernverband e.V. 28.10.2016 21.11.2016 Deutscher Bauernverband e.V. 12.12.2016 14.12.2016 Milchindustrie-Verband e.V. Keine Antwort nachrichtlich: 17.01.2017 Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. 31.01.2017 24.03.2017 Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. 28.04.2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333