Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 28. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13451 18. Wahlperiode 30.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13270 – Der Africa Agriculture and Trade Investment Fund und die Lending for African Farming Company V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r 2011 gründete die Bundesregierung gemeinsam mit der KfW Bankengruppe und der Deutschen Bank den Africa Agriculture and Trade Investment Fund (AATIF). Der AATIF verfolgt nach Selbstdarstellung drei entwicklungspolitische Zielsetzungen: die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Erhöhung der Haushaltseinkommen sowie die Reduktion von Armut (Bundestagsdrucksache 17/10286, Grafik S. 11). Die Entscheidung, den AATIF in Luxemburg anzusiedeln , hat die Bundesregierung u. a. damit begründet, dass die rechtliche Gestaltung des Fonds, insbesondere die Strukturierung des Fonds nach unterschiedlichen Risikoklassen (A-, B- und C-Shares; „Wasserfallprinzip“), in Deutschland so nicht möglich gewesen wäre (Antwort auf die Schriftliche Frage 71 des Abgeordneten Niema Movassat vom 17. November 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/3258). Bei seiner Gründung steuerten Bundesregierung (C-Shares), KfW und Deutsche Bank (B-Shares) 45 bzw. jeweils 20 Mio. Euro zu dem Fonds bei. Um sicherzustellen, „dass die C-Anteile, die das meiste Risiko tragen, den höchsten Anteil [an der Zieldividende] erhalten“, wird die Zieldividende laut Auskunft der Bundesregierung aus dem Jahr 2012 wie folg verteilt: vier Anteile an C-Shares, zwei Anteile an B-Shares und ein Anteil an A-Shares (Bundestagsdrucksache 17/10286, Antwort zu Frage 4). Laut jüngeren Informationen erhielten von den bisher ausgeschütteten Dividenden C- und B-Shares jedoch nur jeweils ein Viertel, während die Hälfte der Dividenden an A-Shares floss (Bundestagsdrucksache 18/10868, Antwort zu Frage 34). Neben seinen Anteilen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auch Begleitmaßnahmen für den AATIF in Höhe von 9,25 Mio. bzw. 11 Mio. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10868, Antwort zu Frage 7) finanziert. Aus diesen Geldern wird u. a. die Technical Assistance Facility (TA Facility) gespeist, die der Wissensgenerierung und Wissensvermittlung dienen soll. Zudem war 2012 geplant, mit den Geldern ein Informationssystem zu Finanzierungsbedarf und Kreditwürdigkeit von Fair Trade zertifizierten Produzentenorganisationen aufzubauen sowie ein Förderprogramm , um die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen (Bundestagsdrucksache 17/10286, Antwort zu Frage 4). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13451 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Eine umstrittene Finanzierung von AATIF ist die von Agrivision (siehe www. fian.de/fileadmin/user_upload/news_bilder/Schuldenreport_2017_AATIF. pdf, S. 40 bis 43). Das BMZ hat diese Finanzierung wiederholt mit dem Hinweis auf die positiven Beschäftigungseffekte von Agrivision verteidigt. Laut Informationen des BMZ beschäftigt Agrivision zu Hochzeiten bis zu 1 000 Arbeitsplätze in Sambia (Antwort der Bundesregierung auf Nachfragen zur Beantwortung der Mündlichen Frage 14 des Abgeordneten Niema Movassat vom 23. Juni 2017, s. Plenarprotokoll 18/242). Laut Geschäftsbericht von AATIF beschäftigte Agrivision im Dezember 2015 jedoch lediglich 208 Menschen, davon zwölf Manager und 125 Festangestellte (www.aatif.lu/tl_files/downloads/ annual_reports/AATIF_AR_2015.pdf, S. 30). Dies ist weniger als zu Beginn des Investments 2011 (258 Beschäftigte, siehe: www.aatif.lu/tl_files/downloads/ annual_reports/AATIF_AR_2012.pdf, S. 15), und nur ein Bruchteil der ursprünglich von Agrivision versprochenen 1 639 Arbeitsplätze (Schuldenreport 2017, S. 43). In einem Bericht der ARD-Sendung „Monitor“ vom 6. Juli 2017 rühmt D. N., Farmmanager von Agrivision, den hohen Mechanisierungsgrad und die geringen Arbeitskosten des Unternehmens (www1.wdr.de/daserste/ monitor/videos/video-g-gipfel-wer-profitiert-vom-marshall-plan-fuer-afrika- 100.html). Agrivision hat laut Aussagen von AATIF das Recht, bis zu 80 Prozent seiner Produkte zu exportieren (Geschäftsbericht 2015, S. 29). Gleichzeitig spricht die Bundesregierung davon, dass Agrivision einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherung in der Region leistet (Antwort auf Nachfragen zur Beantwortung der Mündlichen Frage 14). 2015 hat die KfW im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit dem Investor AgDevCo und Root Capital das Unternehmen Lending for African Farming Company (LAFCo) mit Sitz auf Mauritius gegründet. Aus dem Haushalt der Bundesregierung flossen 13,5 Mio. Euro (2014) und 12 Mio. Euro (2016) an das Unternehmen , das Kleinbauern in Afrika mit Krediten und technischer Beratung beim Aufbau von bzw. bei der Integration in Wertschöpfungsketten behilflich sein soll. Zudem sind auch Kooperationen mit den Grünen Innovationszentren der Sonderinitiative Eine Welt ohne Hunger (SEWOH) geplant (www.kfw-entwicklungs bank.de/ipfz/Projektdatenbank/Fazilitaet-zur-Finanzierung-landwirtschaftlicher- Wertschoepfungskette---AgDeVCo-ueberregional-Investitition-32136.htm). Allerdings ist bis heute nur ein Kunde von LAFCo bekannt: das ugandische Agrarunternehmen GADC (www.lendingforafricanfarming.com/en/portfolio-lafco/). Einen Jahresbericht hat das Unternehmen bis heute nicht vorgelegt (www. lendingforafricanfarming.com/en/press/annual-report/). 1. Welche rechtlichen oder sonstigen regulatorischen Grundlagen verbieten es der Bundesregierung, in Deutschland einen Fonds aufzusetzen, der nach dem Wasserfallprinzip strukturiert ist? Nach der zum Zeitpunkt der Gründung von AATIF geltenden Rechtslage war die Schaffung eines nach dem Wasserfallprinzip strukturierten Entwicklungsfonds nicht möglich. Nach heutiger Rechtslage gibt es keine rechtlichen oder sonstigen regulatorischen Grundlagen, die es der Bundesregierung verbieten, in Deutschland einen Fonds aufzusetzen, der nach dem Wasserfallprinzip strukturiert ist. Allerdings können auch andere Gründe dafür sprechen, einen Fonds im Ausland aufzusetzen, z. B. besondere Expertise, Standortvorteile wie das Vorhandensein spezialisierter Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfer und Finanzdienstleister oder besonders günstige Rahmenbedingungen für bestimmte Arten von Fonds. So bestehen etwa in Luxemburg weiterreichende Möglichkeiten, einen Entwicklungsfonds aufzulegen, der für Privatinvestoren offen ist und Investitionen in unverbriefter Form in Entwicklungsländern tätigen kann, deren Aufsicht oft nicht als mit EU-Ländern gleichwertig anerkannt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13451 2. Welche Gründe gibt es für dieses Verbot? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Inwiefern gibt es in der Bundesregierung Überlegungen dazu, die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung solcher Fondsstrukturen zu schaffen, bzw. welche Bedenken sprechen gegen eine solche Zulassung? Seit Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs im Jahr 2013 ist aus regulatorischer Sicht die Zulassung zumindest ähnlich ausgestalteter Fonds in Deutschland grundsätzlich möglich. Im März 2016 hat der Gesetzgeber zudem einen neuen Rahmen für die Kreditvergabe durch Investmentfonds geschaffen. Ein Bedürfnis, den regulatorischen Rahmen für solche Fonds zu ändern, wird derzeit nicht gesehen . Ungeachtet dessen bieten andere Länder zum Teil weiterreichende Möglichkeiten zur Schaffung von Entwicklungsfonds, die für Privatinvestoren offen sind und Investitionen in unverbriefter Form in Entwicklungsländern tätigen sollen. Je nach den Anforderungen des Einzelfalls, kann daher ein anderer Standort vorteilhafter sein (vgl. Antwort zu Frage 1). 4. Wird aus Sicht der Bundesregierung die eigene Vorbildfunktion im Kampf gegen Steuervermeidungspraktiken nicht beschädigt, wenn sie selbst einen Fonds in Luxemburg ansiedelt, um Ertragssteuern zu sparen? Grund für die Wahl Luxemburgs als Standort für AATIF ist allein der Umstand, dass Luxemburg – im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern – die in der Antwort zu 1 dargelegten Rahmenbedingungen für die Gründung eines strukturierten Entwicklungsfonds bietet. Steuerliche Aspekte spielten und spielen für die Wahl des Standorts keine Rolle. Denn bei Investmentfonds, die Darlehen ausreichen , wird grundsätzlich nicht das Unternehmen, sondern der Anleger besteuert. Dafür gelten die am Wohnsitz des Anlegers gültigen Regeln. Zu diesem Zweck muss der Fonds nach Luxemburger Gesetz jeden Anteilseigner identifizieren und gezahlte Erträge an dessen Finanzamt melden. Die Förderung eines Entwicklungsfonds wie AATIF mit Sitz in Luxemburg steht daher nicht im Widerspruch zum Kampf der Bundesregierung gegen Steuervermeidungspraktiken. 5. Wie hoch waren Ziel- und Zusatzdividende von AATIF seit der Gründung (bitte für einzelne Geschäftsjahre inklusive Geschäftsjahr 2016/2017 einzeln angeben), und wie wurden diese Dividenden jeweils unter den unterschiedlichen Anteilseignern (A-, B- und C-Shares) verteilt? Der Jahresabschluss per 31. März 2017 steht noch nicht zur Verfügung. Die Dividendenauszahlungen der Vorjahre sind im Folgenden aufgeführt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13451 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anteilsklasse Jahr Zieldividende Zusatzdividende Gesamt alle in Mio. US-Dollar 2013 A 0,08 – 0,08 B – – – C – – – 2014 A 0,58 0,03 0,61 B 0,12 0,03 0,15 C 0,69 0,27 0,96 2015 A 0,75 0,15 0,90 B 0,51 0,17 0,68 C 0,15 1,33 1,48 2016 A 0,71 0,10 0,81 B 0,97 0,20 1,17 C 0,24 0,92 1,16 6. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass ihren Aussagen von 2012 zufolge Anteilshalter von C-Shares die Mehrheit der Zieldividende erhalten , bisher jedoch Anteilshalter von A-Shares die Hälfte der ausgezahlten Dividende erhielten, diejenige von C-Shares hingegen nur ein Viertel? Vertraglich ist festgelegt, dass A- und B-Investoren eine höhere Zieldividende (target dividend) erhalten als C-Investoren (nämlich A: 3-Monats-Libor + 2,5 Prozent, B: 3-Monats-Libor + 3 Prozent, C: 3-Monats-Libor). Der Betrag, der für die Zusatzdividende (complementary dividend) zur Verfügung steht, wird auf C-, B- und A-Investoren im Verhältnis 4:2:1 verteilt. Das bedeutet, dass C-Investoren pro Anteil viermal mehr Zusatzdividende als A-Investoren und zweimal mehr Zusatzdividende als B-Investoren erhalten. 7. Inwiefern ist angesichts der bisher erfolgten, effektiven Dividendenausschüttung sichergestellt, „dass die C-Anteile, die das meiste Risiko tragen, den höchsten Anteil [an der Zieldividende] erhalten“, wie die Bundesregierung 2012 versprach (Bundestagsdrucksache 17/10286, Antwort zu Frage 4)? Die C-Investoren erhalten den größten Anteil an der Zusatzdividende. Dies ist vertraglich festgelegt, wie oben dargestellt. 8. Welche Projekte wurden nach Informationen der Bundesregierung bisher von der TA Facility finanziert (bitte um Aufschlüsselung der Einzelprojekte nach Finanzumfang, Projektträgern, Projektzielen und Projektergebnissen)? Die AATIF TA Facility hat bislang 29 Einzelprojekte in Höhe von insgesamt rd. 1,9 Mio. US-Dollar finanziert. Etwa 20 Prozent dieser Maßnahmen sind unabhängig von den Investments des Fonds und betreffen beispielsweise Sektorstudien , die Entwicklung von Kreditanalyseinstrumenten für den Agrarbereich oder Analysen möglicher „Climate Smart“ Anbaumethoden für Kleinbauern. Der Großteil der finanzierten TA-Projekte begleitet die Investments des AATIF und verbessert deren entwicklungspolitische Wirkung. Viele dieser Maßnahmen sind Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13451 auf der Website kurz beschrieben. Es handelt sich hierbei zum Beispiel um die Teilfinanzierung von Schulbussen und die Rehabilitierung einer Schule für eine in der Nähe von Agrivision ansässigen Gemeinde oder um das Training von Kreditsachbearbeitern in den Agrarabteilungen verschiedener Banken. Auch die Rapid Appraisals der einzelnen Investments (siehe Antworten zu den Fragen 11 und 17) sowie die rigorose Wirkungsanalyse bei WIENCO werden aus der TA Facility finanziert. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die einzelnen Maßnahmen, die von der TA Facility finanziert worden sind: No Name Budget (in Euro) 01/2012 Feasibility study of Tanzania Cassava Starch Company 15,209 02/2012 Financial contribution to rehabilitation of Katuba village school and procurement of two school busses 150,000 01/2013 Short term consultancy on improvement of internal processes to improve loan Turnaround Time (TAT) and credit monitoring 25,000 02/2013 Short term consultancy on dairy value chain analysis and assessment of market potential 25,000 03/2013 Short term consultancy on horticultural value chain analysis and assessment of market potential 25,000 04/2013 Co-financing of staff position for establishment of dedicated PTA agri-desk 96,000 05/2013 GADCO rice agronomy expert 62,000 06/2013 GADCO HR manager capacity building 10,000 07/2013 Balmed - cocoa trading expert I 49,000 08/2013 Pilot project on credit rating of agricultural cooperatives and commercial farms in Kenya 150,000 01/2014 GADCO rice agronomy expert – second opinion 21,200 02/2014 Balmed – cocoa trading expert II 47,500 03/2014 WIENCO – Juergen Blanken baseline assessment retainer contract 11,300 04/2014 Comprehensive Impact Evaluation of WIENCO Ghana Ltd. Out-grower Schemes 500,000 05/2014 Rapid appraisals of two AATIF investments 160,000 06/2014 Balmed – Cocoa Trading Expert III 49,400 07/2014 Balmed – Chief Financial Officer 49,400 08/2014 Cape Concentrate - Processing plant personnel off season retention 51,000 09/2014 Cape Concentrate - Agricultural Supply Chain Manager 144,000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13451 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode No Name Budget (in Euro) 01/2015 Katuba School - Terminal review 7,500 02/2015 BancABC – SEMS enhancement and S&E training strategy 31,000 03/2015 Cape Concentrate – Turn Around Manager I 46,190 04/2015 Cape Concentrate – Turn Around Manager II 30,000 05/2015 Cape Concentrate - Production diversification feasibility study 45,000 01/2016 Mitigation measures against alcohol abuse on Chobe farm premises 17,800 02/2016 S+E Manager capacity building 50,000 03/2016 Feasibility study on climate smart credit Products for smallholders 46,200 Total 1,914,699 Quelle: KfW 9. Was wurde nach Informationen der Bundesregierung aus den Plänen, ein Informationssystem zu Finanzierungsbedarf und Kreditwürdigkeit von Fair Trade zertifizierten Produzentenorganisationen aufzubauen sowie ein Förderprogramm zu erarbeiten, um die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen (bitte um Details zu der Realisierung der Pläne – was wurde genau gemacht, Finanzumfang, Durchführungsorganisationen , Ergebnisse – bzw. warum diese eventuell nicht realisiert wurden)? Im Jahr 2010 stellte das BMZ 1,75 Mio. Euro für die Entwicklung einer Fairtrade Producer Finance Unit zur Verfügung. Zur Umsetzung wurde ein Finanzierungsvertrag mit der Fairtrade Labelling Organization International (FLO) geschlossen . Die Maßnahme wurde in zwei Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase wurde mit Hilfe eines externen Consultants ein Konzept und Business Plan ausgearbeitet . In der zweiten Phase sollte die Fairtrade Producer Unit auf Basis des erarbeiteten Konzepts implementiert werden. Aufgrund einer internen Umstrukturierung und erheblichen Personalwechseln innerhalb der FLO verzögerte sich die Zusammenarbeit. Es zeichnete sich dabei ab, dass die zweite Phase aufgrund der erheblichen strukturellen Änderungen innerhalb von FLO nicht mehr sinnvoll umgesetzt werden kann. Dies wurde auch durch FLO in einem offiziellen Schreiben an die KfW kommuniziert. Daraufhin wurde die Zusammenarbeit mit FLO eingestellt. Der Großteil der Mittel dieser Maßnahme wurde damit nicht ausgeschöpft (rd. 1,47 Mio. Euro Restmittel). Das BMZ wurde über die oben skizzierten Entwicklungen regelmäßig informiert. In einem Vermerk vom 14. Januar 2015 wurde dem BMZ vorgeschlagen, die Restmittel für den Kauf von C-Shares des AATIF zu nutzen. Das BMZ hat dieser Mittelverwendung zugestimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13451 10. Wie erklärt sich die Bundesregierung die erheblichen Differenzen in den Aussagen zu der Anzahl der Beschäftigten von Agrivision, wie sie zwischen dem Geschäftsbericht von AATIF (208 Beschäftigte inklusive Gelegenheitsarbeitern für das Jahr 2015) und den Informationen der Bundesregierung (bis zu 1 000 Arbeitsplätze) bestehen? Je nachdem, in welchem Jahr und zu welchem Zeitpunkt im Jahr die Beschäftigungseffekte bei Agrivision gemessen werden, schwankt die Zahl der festen und temporären Arbeitskräfte erheblich. Die im Geschäftsbericht von AATIF verwendeten Zahlen wurden zu einem bestimmten Stichtag erhoben und geben den Stand an genau diesem Tag an. Nicht abgebildet werden dagegen die temporären Schwankungen. Agrivision hat mitgeteilt, in den letzten Jahren auf seinen zwei Farmen in Sambia, Mkushi und Somawhe, zwischen 120 und 150 sowie 170 und 200 feste Arbeitskräfte angestellt zu haben. Zusätzlich stellten beide Farmen Gelegenheitsarbeiter für temporäre Arbeiten ein, in der Größenordnung von bis zu 225 (Mkushi) und zwischen 190 und 220 (Somawhe). Die Mühle auf der Farm von Agrivision beschäftigt weitere rd. 175 Mitarbeiter. In Hochzeiten wurden durch Agrivision in beiden Farmregionen somit fast 1 000 Jobs geschaffen. Es sollte festgehalten werden, dass bei diesem Investment des AATIF zwar Beschäftigungswirkungen und die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards nachgehalten werden, die Ernährungssicherung jedoch im Vordergrund steht. Da es sich bei Agrivision um eine Farm handelt, deren Produktion modernisiert wurde, ist die höhere Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln in der Region der weitaus breitenwirksamere entwicklungspolitische Effekt (siehe auch Antwort zu Frage 12). 11. Auf welchen gesicherten und öffentlich zugänglichen Daten beruhen die Angaben der Bundesregierung über die bis zu 1 000 Menschen, die Agrivision in Sambia beschäftigt? Angaben zu geschaffenen Arbeitsplätzen, aber auch zu Produktivität oder Einkommenseffekten , beruhen auf Entwürfen von Wirkungsstudien (sog. Rapid Appraisals), die für alle Investments durchgeführt werden. Diese Studien werden ausgeschrieben und durch externe Dienstleister durchgeführt. Üblicherweise wird für eine solche Wirkungsstudie eine „baseline“ erhoben (zu Beginn des Investments ) sowie eine „endline“ (ca. drei bis vier Jahre nach Investition). Das Rapid Appraisal zu Chobe ist beinahe fertig gestellt. Die Studie soll in den kommenden Wochen auf der Hompepage des Fonds veröffentlicht werden. 12. Wie passt die Investitionsklausel, die es Agrivision erlaubt, 80 Prozent seiner Produkte zu exportieren, mit den Aussagen der Bundesregierung zusammen, dass die Finanzierung von Agrivision ein wichtiger Beitrag zur Ernährungssicherung der Region darstellt? Das Investment des AATIF hat dazu beigetragen, dass Agrivision seine Farmproduktion in Mkushi ausbauen konnte, wodurch ein Produktionsanstieg von 4 000 Tonnen in 2010/2011 auf 14 000 Tonnen in 2015/2016 erreicht wurde. Agrivision produziert insbesondere Nahrungsmittel (Mais, Weizen und Soja) für den Verkauf in Sambia und in der Demokratischen Republik Kongo (DRK). Konkret werden rd. 15 Prozent der Produktion in die DRK exportiert. Dementsprechend leistet dieser Export einen Beitrag zur Ernährungssicherung in der Region (siehe auch Antwort zu Frage 14). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13451 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Warum hat die Bundesregierung einer Finanzierung von Agrivision trotz dieser Investmentklausel zugestimmt? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14. Inwiefern ist die Finanzierung von Agrivision für die Bundesregierung ein entwicklungspolitischer Erfolg? Wurden aus ihrer Sicht ausreichend Arbeitsplätze geschaffen, die Haushaltseinkommen erhöht und die Armut in der Region signifikant gesenkt (bitte Antwort auch mit Zahlen und Fakten belegen)? Ja, die Bundesregierung hält dieses Investment für entwicklungspolitisch erfolgreich . Neben den Punkten, die bereits in den Antworten zu den Fragen 10, 12 und 13 aufgeführt wurden (geschaffene Arbeitsplätze/erhöhte Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln in Sambia und Kongo), spricht folgendes dafür: Gemeinsam mit der TA Facility des AATIF hat Agrivision ein Programm zur Bekämpfung von Alkoholmissbrauch finanziert, von dem die Angestellten auf der Farm sowie ihre Familien profitieren. Die Gesundheitssituation der Bevölkerung wurde verbessert. Agrivision hat eine Gesundheitsstation finanziert und der umliegenden Bevölkerung zur Verfügung gestellt (siehe auch Antwort zu Frage 15), wodurch die (grundlegende) medizinische Verpflegung verbessert wurde. Es können Verbesserungen in der Schulbildung verzeichnet werden. Agrivision hat die Rehabilitierung einer Schule und den Kauf zweier Schulbusse ermöglicht (siehe auch Antwort zu Frage 8). Durch die Zusammenarbeit von Agrivision und AATIF wird seit Investitionsbeginn die Anwendung internationaler Standards, beispielsweise hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Mindestlöhnen, nachgehalten. Diese Art der Zusammenarbeit zwischen Fonds und Kunde geht weit über eine rein finanzielle Beziehung hinaus und trägt dazu bei, dass die entwicklungspolitische Wirkung einzelner Projekte erhöht wird. 15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass sich für die Bewohnerinnen und Bewohner, die in der Nachbarschaft einer Agrivion-Farm leben, die Wege in Gesundheitszentren durch die Einzäunungen der Agrivision-Flächen erheblich verlängert haben und es hierdurch in der Vergangenheit sogar zu mindestens einem Todesfall kam, da hierdurch eine rechtzeitige Behandlung nicht mehr möglich war (vgl. Bericht der ARD-Sendung „Monitor“ vom 6. Juli 2017)? Es gibt immer noch verschiedene Zugänge zu der Gesundheitsstation. Die Wege zur Gesundheitsstation sind durch die Einzäunung nicht grundsätzlich länger. Die Gesundheitsstation bietet eine absolute Basisversorgung an. Schlangenbisse können dort, unabhängig davon in welchem Zeitraum der Verletzte eingeliefert wird, kaum effektiv behandelt werden. Die Bundesregierung bedauert diesen tragischen Vorfall. So einfach diese Gesundheitsstation ausgestattet ist, stellt sie für viele Anwohner die einzige erreichbare medizinische Versorgung dar. Ohne das Unternehmen Agrivision, das diese Gesundheitsstation auf eigene Kosten eingerichtet hat und auf eigene Kosten der umliegenden Bevölkerung (nicht nur den Angestellten auf der Farm) zur Verfügung stellt, gäbe es nicht einmal diese Basisversorgung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13451 16. Wohin führt Agrivision nach Kenntnis der Bundesregierung seine Steuern ab, an den Firmensitz in Mauritius oder nach Sambia? Sowohl nach Sambia als auch nach Mauritius. 17. Wie haben die Investitionen von AATIF nach Meinung der Bundesregierung jeweils zu den drei entwicklungspolitischen Zielen des Fonds – Schaffung von Arbeitsplätzen, Erhöhung der Haushaltseinkommen sowie Verminderung der Armut – beigetragen (bitte für alle Finanzierungen einzeln ausweisen )? Für jedes Einzelinvestment werden jährlich verschiedene Daten erhoben - bspw. Anbaufläche, Ertrag, Portfolioqualität (im Falle von Kunden, die Finanzinstitutionen sind) etc. Diese Angaben beruhen weitgehend auf Eigenangaben der Kunden und werden durch den Compliance Advisor (ILO – Berater des Fonds bei der Umwelt- und Sozialanalyse der Investments) plausibilisiert. Um verlässlichere Angaben zu bekommen, wird jedes Investment des AATIF einem Rapid Appraisal unterzogen. Hierbei werden nicht nur die oben erwähnten Daten des jährlichen Monitoring geprüft, sondern auch komplexere Indikatoren erhoben, beispielsweise zu Einkommenssteigerungen oder anderen Armutswirkungen. Die Datenerhebung für eine Wertbestückung der Indikatoren ist relativ aufwendig und langwierig. Der AATIF nimmt diesen Aufwand auf sich und erhebt, zur Erhöhung der Aussagekraft, eine „baseline“ (bei Investition) sowie eine „endline“ (3 bis 4 Jahre nach Investition) bei jeder Wirkungsstudie. Für zwei Investments – Agrivision und (ein Sub-Investment der) PTA Bank – liegt ein finaler Entwurf der Wirkungsstudie bereits intern vor. Bei einem weiteren Investment (WIENCO) haben die Arbeiten für eine umfangreiche Wirkungsstudie begonnen. Das CEVAL (Institut der Universität Saarbrücken) arbeitet hierfür gerade an der „baseline“. Durch diese Erläuterungen wird deutlich, dass für eine gewissenhafte Messung der Ergebnisse und Wirkungen zahlreiche Studien zu unterschiedlichen Zeitpunkten und diversen Aspekten der Entwicklung erhoben werden müssen. Nach Fertigstellung der fundierten Untersuchungen stehen die Ergebnisberichte auf der Homepage des Fonds zur Verfügung. 18. Warum ist das von der Bundesregierung mitfinanzierte Unternehmen LAFCo in Mauritius angesiedelt? Welche finanztechnischen sowie weiteren rechtlichen Vorteile ergeben sich nach Informationen der Bundesregierung aus der Wahl des Firmensitzes? Die Standortwahl Mauritius ergibt sich aus rechtlichen Erwägungen, aus dem Vorhandensein einer professionellen Aufsicht nach internationalen Standards sowie aus Kostengründen und dient damit der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit des Vorhabens sowie der Vermeidung einer ineffizienten Verwendung von Steuergeldern . Vorteile des Standorts Mauritius für LAFCo im Einzelnen: a) Die Bundesregierung ist im Interesse des deutschen Steuerzahlers gehalten, Kosten zu sparen. Die Kosten eines Fonds (für z. B. Gründung, Registrierung, regelmäßige Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, Kosten für aufsichtsrechtlich erforderliches Reporting) sind in Deutschland etwa 50 Prozent höher als für einen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13451 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode vergleichbaren Fonds in Luxemburg, ohne regulatorische Vorteile zu bieten, da in Luxemburg die gleichen europäischen aufsichtsrechtlichen Regeln wie für Deutschland gelten. Einen noch deutlicheren Kostenvorteil im Vergleich zu Deutschland bietet der Standort Mauritius. Die Kosten für kleinere Fonds sind selbst in Luxemburg bereits prohibitiv hoch: Analysen zu verschiedenen Fondsmodellen haben ergeben, dass ein Fonds in Luxemburg mindestens 50 Mio. Euro an Volumen umfassen muss, um kostendeckend operieren zu können. Mit anderen Worten: Es lassen sich kleinere Fonds wie LAFCo selbst in Luxemburg nicht nachhaltig betreiben und in Deutschland ist dies in noch geringerem Maße möglich. Ferner wären diese zusätzlichen Kosten anderen Ko-Investoren gegenüber nicht zu rechtfertigen, da es in Mauritius international anerkannte Wirtschaftsprüfer, Administratoren, Anwälte usw. sowie eine entsprechend gute Bankenregulierung und -aufsicht gibt (siehe auch Antwort zu Frage 18b). b) Die auf Mauritius vorhandene Fondsexpertise etwa bei Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfern und Finanzdienstleistern erlaubt eine gute und kosteneffiziente Implementierung und Steuerung der Fonds. c) Steuerliche Gründe sind in keinem Fall ausschlaggebend für die Standortwahl. Denn für Investmentfonds, die Darlehen ausreichen, wird grundsätzlich nicht das Unternehmen, sondern der Anteilseigner/Anleger besteuert. Und dies geschieht gemäß den an ihrem Wohnsitz geltenden Regeln. Das gilt auch für die Fonds der FZ (Finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern, die die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durchführt). Es existieren keine Sonderabsprachen. Die Fondsinvestoren unterliegen der regulären Besteuerung ihres Sitzlandes. 19. Warum hat die Bundesregierung ihren Beitrag an LAFCo im Bundeshaushalt 2016 aufgestockt? Für das Vorhaben war bereits in 2014 ein Beitrag i. H. v. insgesamt 20 Mio. Euro an LAFCo vorgesehen. Die KfW-Prüfung in 2014 erfolgte über diesen Beitrag, wobei 9,514 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt 2014 zugesagt wurden und für die in 2016 zugesagten 10,486 Mio. Euro eine Vorratsprüfung erfolgte. Die Zusage in 2016 über die in 2014 vorratsgeprüften Mittel war ein regulärer Vorgang. Insgesamt beläuft sich der Beitrag an LAFCo auf 20 Mio. Euro (von denen bislang 18,84 Mio. US-Dollar ausgezahlt/gezeichnet sind, s. Antwort zu Frage 20). Zwei in 2014 zugesagte Begleitmaßnahmen in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro ergänzen das Vorhaben in den Bereichen Zusammenarbeit mit den Grünen Innovationszentren , Monitoring usw. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13451 20. Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung das derzeitige Finanzvolumen von LAFCo, und welche anderen Investoren beteiligen sich aktuell mit welchen Beträgen an LAFCo? Investoren Kapital (US-Dollar) Anteile % Anteile Eigenkapital 22.123.234 KfW 18.874.121 18.874.121 85% AgDevCo 3.249.113 3.249.113 15% Subordiniertes Darlehen Root Capital – bisher noch nicht ausgezahlt 2.000.000 Gesamt 24.123.234 21. Welche Vergütung haben nach Informationen der Bundesregierung die beiden Fazilitätsmanager AgDevCo und Root Capital bisher erhalten? AgDevCo ist, wie oben dargestellt, nicht ‚Fazilitätsmanager‘, sondern Investor. Dementsprechend erhält AgDevCo auch keine Vergütung von LAFCo. Die Vergütung von Root Capital setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Der Fondsmanager bekommt jährlich eine feste Vergütung (fixed fee), die im Zeitverlauf abnimmt. Weiterhin erhält der Fondsmanager eine variable Vergütung , die prozentual am ausstehenden Kreditportfolio bestimmt wird. Bei Erreichung bestimmter Zielwerte, die jährlich vom Aufsichtsrat des Fonds neu bestimmt werden, erhöht sich die variable Vergütung um einen zuvor festgelegten Prozentsatz. 22. Welche Unternehmen umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung das Portfolio von LAFCo aktuell (bitte um Aufschlüsselung der jeweiligen Kredithöhe und der erhofften Ziele, die mit der jeweiligen Finanzierung verbunden sind)? LAFCo finanziert kleine und mittlere Unternehmen im landwirtschaftlichen Bereich in Afrika. Schwerpunktmäßig bietet LAFCo dringend benötigte Betriebsmittelfinanzierungen in Form von Krediten für „Crop Purchase Finance“ und „Input Finance“ an und kombiniert sie mit agronomischer und finanzieller Beratung für Kleinbauern. LAFCo konzentriert sich auf agrarische Wertschöpfungsketten im Nahrungsmittelbereich, deren Akteure überwiegend lokale und regionale Märkte versorgen. Ziel der Maßnahme ist es, durch den verbesserten Zugang lokaler KMU zu Betriebsmittelfinanzierungen die Einbindung von Kleinbauern in die Wertschöpfungskette zu verbessern und dadurch Produktivität und Einkommen von Kleinbauern zu erhöhen. So werden Nahrungsmittelsicherheit, Wachstum und Beschäftigung im ländlichen Raum insgesamt gesteigert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13451 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Borrower Name Amount Gulu Agricultural Development Company Ltd. USD 1.500.000,00 Meru Greens Horticulture Ltd EUR 950.000,00 Afrimac Nut Company Ltd USD 850.000,00 Nhyira Dua Ghana Limited USD 250.000,00 Uganda Cocoa and Commodities Ltd USD 1.300.000,00 Gulu Agricultural Development Company Ltd. USD 1.500.000,00 Afrimac Nut Company Ltd USD 1.200.000,00 SCOOPADIS EUR 1.000.000,00 Yedent Agro Group of Companies Limited GHS 2.000.000,00 Core Investments Limited KES 20.000.000,00 Yedent Agro Group of Companies Limited USD 400.000,00 Quelle: Quarterly Report per 30. Juni 2017 23. Wann soll nach Informationen der Bundesregierung der erste Jahresbericht von LAFCo erscheinen, der auf der Homepage für Herbst 2016 angekündigt wird (www.lendingforafricanfarming.com/en/press/annual-report/)? Der Bericht ist bereits erschienen und wurde mittlerweile auf der Homepage hochgeladen. 24. Welche Kooperationen von LAFCo mit welchen Grünen Innovationszentren wurden nach Informationen der Bundesregierung bisher abgeschlossen bzw. sind in Planung (bitte Inhalt, Ziel und finanziellen Umfang der Kooperationen sowie Kooperationspartner einzeln ausweisen)? Eine Begleitmaßnahme zu LAFCo, die Matching Grant Facility, kooperiert mit dem Grünen Innovationszentrum in Kenia und in Malawi. Die Matching Grant Facility bietet zum einen Training im Bereich financial literacy/investment planning und zum anderen Investitionszuschüsse (matching grants) an. Dabei arbeitet die Matching Grant Facility mit Kleinbauern zusammen, die bereits Kunden der Grünen Innovationszentren sind. Die Auswahl geeigneter Kleinbauern erfolgt dementsprechend gemeinsam mit der GIZ. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333