Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 29. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13463 18. Wahlperiode 31.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Harald Ebner, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13335 – Zustand der Verkehrsstationen in Baden-Württemberg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bahnhöfe und Haltepunkte sind in Baden-Württemberg wie auch bundesweit als Zugang für Fahrgäste zur Eisenbahn von grundlegender Bedeutung. Sie sollen durch eine geeignete bauliche Ausführung allen Reisenden einen barrierefreien Zugang zu den Zügen ermöglichen und können zugleich durch einen guten optischen und baulichen Zustand die Attraktivität des Bahnverkehrs steigern . Leider sieht die Wirklichkeit an vielen Bahnhöfen und Haltepunkten in Baden-Württemberg anders aus: Für mobilitätseingeschränkte Reisende besteht noch immer an zahlreichen Bahnhöfen und Haltepunkten kein barrierefreier Zugang vom öffentlichen Verkehrsraum zu den Bahnsteigen bzw. in die Züge. Zudem sind viele Stationen in Baden-Württemberg wegen Verschmutzungen und auch nicht behobener baulicher Mängel an den Bahnsteigen als wenig attraktiv einzuschätzen. Im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG wurden Qualitätskennzahlen vereinbart, um die Qualität der Infrastruktur sicherzustellen. Der Zustand der Verkehrsstationen wird hierbei durch zwei dieser Qualitätskennzahlen berücksichtigt. Zum einen soll die Qualitätskennzahl „Funktionalität Bahnsteige“ die Funktionalität der Stationen für die Fahrgäste sicherstellen. Hierbei wird unter Berücksichtigung der Kriterien Bahnsteighöhe, stufenfreie Erreichbarkeit der Bahnsteige sowie Ausstattung mit Wetterschutz eine Punktezahl für jeden einzelnen aktiven Bahnsteig berechnet. Die Punktezahlen der einzelnen Bahnsteige werden anschließend nach einer Gewichtung hinsichtlich des Reisendenaufkommens für die einzelnen Stationen bzw. für das gesamte Netz aufaddiert (vgl. LuFV Anlage 13.2.2). Zum anderen soll die Qualitätskennzahl „Bewertung AnlagenQualität“ den technischen Zustand sowie die Sauberkeit der Stationen einordnen. Zur Berechnung werden die einzelnen Verkehrsstationen mit je einer optischen Note (z. B. Grobmüll, Verschmutzungen, Graffiti) und einer technischen Note (z. B. bauli- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13463 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode cher Zustand des Empfangsgebäudes) des Schulnotensystems bewertet. Zur Ermittlung der Gesamtnote der Station wird die technische Note deutlich höher gewichtet als die optische Note (vgl. LuFV Anlage 13.2.4). 1. Welche Qualitätskennzahl der Kategorie „Funktionalität Bahnsteige“ erhielten die einzelnen Verkehrsstationen in Baden-Württemberg jeweils bei der Bewertung für den Infrastrukturzustandsbericht 2016 (IZB 2016) sowie bei der ersten Erfassung dieser Kennzahl (bitte tabellarisch für jede Verkehrsstation , differenziert nach Name der Verkehrsstation, Punktezahl der Station bei der ersten Erfassung der Qualitätskennzahl, Punktezahl der Station bei der Bewertung für den IZB 2016, aktuell maximal erreichbare Punktezahl der Station, aktuelles tägliches Reisendenaufkommen der Station, geographische Koordinaten der Station angeben)? 2. Welche Qualitätskennzahl der Kategorie „Bewertung AnlagenQualität“ (QKZ BAQ) erhielten die einzelnen Verkehrsstationen in Baden-Württemberg jeweils bei der Bewertung für den IZB 2016 sowie bei der ersten Erfassung dieser Kennzahl (bitte tabellarisch für jede Verkehrsstation, differenziert nach Name der Verkehrsstation, QKZ BAQ der Station bei der ersten Erfassung der Qualitätskennzahl, QKZ BAQ der Station bei der Bewertung für den IZB 2016, technische Note der Station bei der Bewertung für den IZB 2016, optische Note der Station bei der Bewertung für den IZB 2016, aktuelles tägliches Reisendenaufkommen der Station, geographische Koordinaten der Station angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bei den nachgefragten Angaben handelt es sich um Grunddaten zum Infrastrukturzustands - und -entwicklungsbericht (IZB), den die DB AG einmal jährlich dem Bund vorlegt und die im IZB veröffentlicht werden, siehe hierzu: www.eba. bund.de/DE/HauptNavi/Finanzierung/LuFV/Infrastrukturzustandsbericht/izb_ inhalt.html. Im Übrigen wird auf die Ausschussdrucksache 18(15)328 verwiesen. Darüber hinaus liegen dem Bund in der nachgefragten und aufbereiteten Form für die einzelnen Verkehrsstationen im Bundesland Baden-Württemberg keine Daten vor. 3. Wie hat sich der Zustand der Verkehrsstationen in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren, insbesondere im Zeitrahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG im Jahr 2009, nach Kenntnis der Bundesregierung verändert? Die Bundesregierung differenziert bei den Qualitätskennzahlen in der Leistungsund Finanzierungsvereinbarung (LuFV) nicht nach einzelnen Bundesländern und stellt daher auch keine diesbezüglichen Betrachtungen an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13463 4. Wann sind nach Kenntnis der Bundesregierung welche konkreten Sanierungsmaßnahmen an Verkehrsstationen in Baden-Württemberg im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung vorgesehen (bitte tabellarisch differenziert nach vermutlichen Sanierungskosten, Sanierungsbeginn und -dauer darstellen; Hinweis: Ähnliche Fragen wurden von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 18/2409 bzw. 18/5643 nicht im Sinne der aktuellen Fragestellung beantwortet)? Für Investitionen in das bestehende Schienennetz stehen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU), der DB Netz AG, der DB Station&Service AG und der DB Energie GmbH auf Grundlage der zum Jahresanfang 2015 abgeschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) bis 2019 jährliche Investitionsmittel in Höhe von rd. 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Die EIU können damit weitgehend selbst über ihre Investitionstätigkeiten und -schwerpunkte im Bestandsnetz entscheiden. Von den Mitteln der LuFV II sind während ihrer fünfjährigen Laufzeit rund 1,1 Mrd. Euro speziell für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) einzusetzen. Hiervon entfallen auf das Bundesland Baden-Württemberg 120,2 Mio. Euro. Die Länder können in ihrer Funktion als Aufgabenträger für den SPNV die Prioritäten für Investitionen in die Infrastruktur des SPNV gemäß § 8 Absatz 7 der LuFV II selbst bestimmen und mit den EIU vereinbaren, in welche Projekte diese Mittel investiert werden sollen. Der Bund ist an diesem Abstimmungsprozess nicht beteiligt und wirkt bei der Auswahl der Vorhaben nicht mit. 5. Wie beurteilt es die Bundesregierung, Stör- und Ausfallzeiten von Aufzügen bzw. anderen technischen Einrichtungen zur Gewährung von Barrierefreiheit an Verkehrsstationen künftig in die Ermittlung der Qualitätskennzahl „Funktionalität Bahnsteige“ mit einzubeziehen und so einen Anreiz für eine schnelle Entstörung bzw. geringe Störanfälligkeit zu bieten? Stör- und Ausfallzeiten von Aufzügen und anderen technischen Einrichtungen der Gewährung der Barrierefreiheit als Qualitätsparameter werden von der Bundesregierung als nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand prüfbar eingestuft. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um zahlreiche und in der Regel nur kurze Zeit bestehende Stör- und Ausfallzeiten einzelner Systeme handelt. Generell gilt, dass LuFV-Qualitätskennzahlen (Qkz) objektiv, bundesweit verfügbar, justiziabel sowie daten- und kontrollseitig beherrschbar sein müssen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333