Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13474 18. Wahlperiode 01.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Lisa Paus, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13173 – Position der Bundesregierung zu Bestrebungen für einen dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Dem Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) liegt zugrunde, dass der Flugbetrieb am Flughafen Tegel (TXL) spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg eingestellt wird. In Berlin findet am 24. September 2017 zeitgleich mit der Bundestagswahl ein Volksentscheid über ein Volksbegehren statt, mit dem jedoch ein dauerhafter Weiterbetrieb des Flughafens Tegel auch nach der Öffnung des Flughafens Berlin Brandenburg erreicht werden soll. Sollte der Volksentscheid angenommen werden, wird der Berliner Senat aufgefordert, „sofort die Schließungsabsichten aufzugeben und alle Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, um den unbefristeten Fortbetrieb des Flughafens Tegel als Verkehrsflughafen zu sichern“ (vgl. Wortlaut des dem Volksentscheid zugrunde liegenden Volksbegehrens ). Neben dem Verweis auf die festgesetzte Schließung des Flughafens Tegel werden zudem hohe Kosten durch einen ineffizienten Parallelbetrieb der Flughäfen Tegel und Berlin Brandenburg sowie ausreichende Kapazitäten und weitere Ausweitungsmöglichkeiten am Flughafen Berlin Brandenburg angeführt, die gegen einen Weiterbetrieb sprechen. Laut Presseberichten über eine Kostenschätzung des Berliner Senats könnte alleine die Sanierung des Flughafens Tegel Ausgaben von 1 Mrd. Euro erfordern (vgl. www.rbb-online.de/politik/ beitrag/2017/07/Senat-Tegel-Amtliche-Kostenschaetzung-Behoerdenpanne.html). Kosten entstehen auch durch Maßnahmen zum passiven Lärmschutz, auf die vom Fluglärm betroffene Personen rund um den Flughafen Tegel künftig Anspruch hätten. Als weitere negative Effekte eines Weiterbetriebs des Flughafens Tegel werden Sicherheitsrisiken für die Bevölkerung aufgrund möglicher Unglücke angeführt. Auch stadtentwicklungspolitische Pläne zum Wohnungsneubau sowie zur Ansiedelung eines Technologieparks auf dem Flughafengelände könnten nicht umgesetzt werden. Die Bundesregierung ist Stellvertreterin der Bundesrepublik Deutschland als Mitgesellschafterin der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Sie vertritt die Position, dass sich der Zeitpunkt für die Schließung des Flughafens Tegel aus dem bestandskräftigen Widerruf der Betriebsgenehmigung von Tegel ergibt, der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13474 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mit Ablauf von sechs Monaten wirksam wird, nachdem der Flughafen Berlin Brandenburg in Betrieb genommen wurde, und sieht „rechtlich keinen Spielraum für einen zeitgleichen Betrieb der Flughafen Tegel und BER“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN vom 15. Mai 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/1431). Unklar ist folglich, auf welcher Grundlage die Aussage des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt vom 7. Juli 2017 basiert, dass „eine Hauptstadt mit zwei Flughäfen […] gut vorstellbar“ sei und man „über die Offenhaltung des Flughafens Tegel nachdenken“ könne (vgl. www. berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/flughafen-tegel-verkehrsminister-dobrindtdenkt -ueber-offenhaltung-nach-27929908). Die Bundesregierung hat unterdessen klargestellt, dass es sich um einen „persönlichen Debattenbeitrag des Ministers “ handele, sie dagegen weiterhin zum Konsensbeschluss stehe und die bestehende Rechtslage unverändert gelte, dass Tegel nach der Eröffnung des BER geschlossen wird. 1. Wie haben sich das Fluggastaufkommen und die Anzahl der regulären Linienflüge an den Berliner Flughäfen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1997 entwickelt (bitte nach Flughäfen und Jahren aufschlüsseln)? Zur Beantwortung wird auf nachstehende Aufstellungen der FBB verwiesen. Fluggastaufkommen von regulären Linienflügen seit 1997 Jahr SXF THF TXL Gesamt 1997 973.418 856.053 7.193.264 9.022.735 1998 1.050.409 915.160 7.808.069 9.773.638 1999 943.270 820.808 8.590.710 10.354.788 2000 1.091.278 728.944 9.230.185 11.050.407 2001 1.079.031 742.919 9.003.180 10.825.130 2002 999.655 581.549 9.064.189 10.645.393 2003 1.177.535 425.174 10.473.774 12.076.483 2004 2.848.261 417.073 10.335.432 13.600.766 2005 4.542.526 511.063 10.907.681 15.961.270 2006 5.588.746 588.320 11.330.597 17.507.663 2007 5.982.246 308.295 12.972.006 19.262.547 2008 6.299.438 220.853 13.955.821 20.476.112 2009 6.446.742 - 13.724.101 20.170.843 2010 6.878.924 - 14.611.380 21.490.304 2011 6.799.744 - 16.591.342 23.391.086 2012 6.803.781 - 17.921.626 24.725.407 2013 6.452.369 - 19.343.550 25.795.919 2014 7.041.175 - 20.453.111 27.494.286 2015 8.192.678 - 20.865.271 29.057.949 2016 11.375.287 - 21.126.922 32.502.209 2017* 6.096.717 - 10.064.524 16.161.241 *(Jan. – Jun.) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13474 Anzahl von regulären Linienflügen seit 1997 Jahr SXF THF TXL Gesamt 1997 12.150 33.303 104.048 149.501 1998 12.920 33.593 105.509 152.022 1999 11.420 29.748 109.025 150.193 2000 13.172 27.269 117.883 158.324 2001 10.518 28.207 117.666 156.391 2002 10.106 27.133 114.110 151.349 2003 11.408 19.778 128.076 159.262 2004 26.583 16.946 124.832 168.361 2005 39.976 15.802 130.768 186.546 2006 47.845 16.170 128.990 193.005 2007 51.241 10.451 140.778 202.470 2008 53.342 6.678 149.456 209.476 2009 54.386 0 142.447 196.833 2010 57.722 0 145.574 203.296 2011 57.050 0 157.276 214.326 2012 55.477 0 160.438 215.915 2013 48.809 0 165.476 214.285 2014 52.156 0 173.267 225.423 2015 58.972 0 176.169 235.141 2016 80.191 0 178.376 258.567 2017* 42.035 0 85.047 127.101 * (Jan. – Jun.) 2. Wie viele reguläre Linienflüge mit Start oder Landung am Flughafen Tegel fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten jeweils insgesamt und in der Zeit zwischen 22:00 und 23:00 Uhr statt (bitte nach Monaten und Zeiträumen aufschlüsseln)? Zur Beantwortung wird auf nachstehende Aufstellung der FBB verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13474 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anzahl von regulären Linienflügen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr Insgesamt 22:00 - 23:00 20 16 Juli 15.812 896 August 15.452 782 September 16.031 775 Oktober 15.683 779 November 14.300 517 Dezember 13.656 528 20 17 Januar 13.115 544 Februar 12.313 463 März 13.237 561 April 14.443 852 Mai 16.176 945 Juni 15.763 866 3. Wie viele dieser regulären Linienflüge hatten nach Kenntnis der Bundesregierung eine Flugdistanz von unter 600 Kilometern (bitte ebenfalls nach den genannten Monaten und Zeiträumen aufschlüsseln)? Zur Beantwortung wird auf nachstehende Aufstellung der FBB verwiesen. Anzahl von regulären Linienflügen mit einer Flugdistanz von unter 600 Kilometern zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr Insgesamt 22:00 - 23:00 20 16 Juli 7.766 294 August 7.392 209 September 8.273 241 Oktober 8.004 268 November 8.129 254 Dezember 7.539 235 20 17 Januar 7.294 249 Februar 7.075 217 März 7.553 267 April 7.668 331 Mai 8.835 424 Juni 8.459 363 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13474 4. Wie viele tatsächlichen Starts und Landungen am Flughafen Tegel fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zwölf Monaten jeweils a) insgesamt, b) in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr, c) in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 23:30 Uhr, d) in der Zeit zwischen 23:30 Uhr und 0:00 Uhr sowie e) in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 6:00 Uhr statt (bitte jeweils nach Monaten und Zeiträumen aufschlüsseln)? Zur Beantwortung wird auf nachstehende Aufstellung der FBB verwiesen. Anzahl von tatsächlichen Starts und Landungen Insgesamt 22:00 - 23:00 23:00 - 23:30 23:30 - 00:00 00:00 - 06:00 20 16 Juli 16.454 911 99 24 64 August 15.972 799 59 22 56 September 16.840 799 67 15 48 Oktober 16.384 796 76 23 54 November 14.802 539 21 4 62 Dezember 14.086 544 50 22 65 20 17 Januar 13.511 554 36 15 49 Februar 12.812 473 11 3 58 März 13.920 574 38 6 58 April 15.005 867 98 21 46 Mai 16.948 977 143 43 50 Juni 16.502 881 123 52 49 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13474 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Wie viele dieser tatsächlichen Starts und Landungen betreffen nach Kenntnis der Bundesregierung Flüge mit einer Flugdistanz von unter 600 Kilometern (bitte ebenfalls nach den genannten Monaten und Zeiträumen aufschlüsseln )? Zur Beantwortung wird auf nachstehende Aufstellung der FBB verwiesen. Insgesamt 22:00 - 23:00 23:00 - 23:30 23:30 - 00:00 00:00 - 06:00 20 16 Juli 8.120 303 14 4 63 August 7.642 218 3 4 49 September 8.740 259 10 3 45 Oktober 8.386 277 9 3 45 November 8.466 271 7 2 55 Dezember 7.818 248 25 12 61 20 17 Januar 7.553 256 17 5 48 Februar 7.401 223 2 1 52 März 8.035 273 12 2 53 April 8.058 340 39 8 40 Mai 9.376 449 65 18 48 Juni 8.914 372 52 21 43 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil inländischer Flugverbindungen von und nach Berlin-Tegel, insbesondere in der Zeit zwischen 6:00 und 8:00 Uhr und zwischen 20:00 und 23:00 Uhr? Zur Beantwortung wird auf nachstehende Aufstellung der FBB verwiesen. Insgesamt 06:00 - 08:00 20:00 - 23:00 20 16 Juli 5.808 11,1% 17,3% August 5.316 11,2% 17,3% September 6.381 10,8% 16,4% Oktober 6.076 10,3% 16,5% November 6.325 9,6% 16,5% Dezember 5.735 9,4% 16,2% 20 17 Januar 5.603 9,6% 17,2% Februar 5.614 10,2% 16,0% März 6.072 10,3% 15,9% April 5.697 9,5% 15,5% Mai 6.702 10,1% 16,2% Juni 6.306 10,6% 16,4% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13474 7. Für welche Passagierabfertigungskapazitäten war der Flughafen Tegel nach Kenntnis der Bundesregierung bei seiner Inbetriebnahme ausgelegt? Nach Auskunft der FBB war der Flughafen TXL bei Inbetriebnahme für 5 Millionen Passagiere im Jahr ausgelegt. 8. Welche Passagierabfertigungskapazitäten besitzt der Flughafen Tegel nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, und welcher Servicelevel der International Air Transport Association (IATA) liegt diesen Kapazitäten zugrunde ? Nach Auskunft der FBB besitzt der Flughafen Tegel den Servicestandard „Suboptimum “. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Welche Passagierabfertigungskapazitäten wird der Flughafen Berlin Brandenburg nach Kenntnis der Bundesregierung bei seiner Eröffnung besitzen, und welcher IATA-Servicelevel liegt diesen Kapazitäten zugrunde? Nach Auskunft der FBB wird der BER bei seiner Inbetriebnahme mit einer Kapazität von 22 Millionen Passagieren im Jahr und mit einem Servicestandard „Optimum “ starten. 10. Welche zusätzlichen Passagierabfertigungskapazitäten sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Ausbau des Terminals am Flughafen Schönefeld sowie das geplante Low-Cost-Terminal am Pier Nord geplant, und welcher IATA-Servicelevel liegt diesen Kapazitäten zugrunde? Am BER ist eine Kapazitätserweiterung in den ersten Jahren nach Inbetriebnahme von 22 auf 27 Millionen vorgesehen. Der geplante Neubau des Terminals T1E erweitert die Kapazität am BER um weitere 6 Millionen Passagiere im Jahr. 11. Welcher IATA-Servicelevel ist nach Kenntnis der Bundesregierung laut Planfeststellungsbeschluss am Flughafen Berlin Brandenburg vorgeschrieben , und welche Konsequenzen ergeben sich bei einer Unterschreitung des planfestgestellten Servicelevels? Nach Auskunft der FBB ist der IATA-Servicelevel nicht Gegenstand der Planfeststellung . 12. Ist der Flughafen Berlin Brandenburg gemäß derzeitigem Planungsstand nach Kenntnis der Bundesregierung in der Lage, das prognostizierte Fluggastaufkommen in Berlin ohne einen dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel abzuwickeln? Die FBB bejaht dies. Sie will mit dem Ausbauprogramm und dem Masterplan BER 2040 darstellen, wie das prognostizierte Passagierwachstum bedarfsgerecht und flexibel am Standort BER bewältigt werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13474 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Befürwortet die Bundesregierung bei einem über die geplanten Passagierabfertigungskapazitäten hinausgehenden Wachstum des Fluggastaufkommens einen entsprechenden nachfragegerechten Ausbau des Flughafens Berlin Brandenburg, sodass dieser als alleiniger Flughafen in Berlin betrieben werden kann? Der Bund wird als Gesellschafter der FBB gemeinsam mit den Ländern Berlin und Brandenburg die Geschäftsführung der FBB dabei unterstützen, den Betrieb und bedarfsnotwendigen Ausbau des BER nach dessen Inbetriebnahme anforderungsgerecht sicherzustellen. 14. Hält die Bundesregierung einen dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel auch nach der Öffnung des Flughafens Berlin Brandenburg für notwendig ? Wenn ja, wie begründet sie diese Aussage? 15. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen für einen solchen dauerhaften Weiterbetrieb, wie sie beispielsweise im Rahmen des Volksbegehrens über den Weiterbetrieb des Flughafens Tegel formuliert werden? 16. Ist die Position vom Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, dass man über die Offenhaltung des Flughafens Tegel nachdenken könne, innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und geeint, und wenn ja, welche Ressorts wurden in die Abstimmung einbezogen? Die Fragen 14 bis 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung steht zum Konsensbeschluss von 1996. Die Gesellschafter Brandenburg, Berlin und der Bund sind sich einig, dass sie diesen Konsensbeschluss von 1996 gemeinsam getroffen haben und auch nur gemeinsam ändern können. 17. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Start- und Landekapazitäten am Flughafen BER im Vergleich zum Jahr 2015 vor (vgl. Interview-Aussage vom Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt gegenüber „DER TAGESSPIEGEL“ vom 19. April 2015: „Der BER wird zu Beginn genügend Start- und Landekapazitäten haben.“)? Man muss unterscheiden zwischen der Start- und Landebahn-Kapazität und der des Passagierterminals. 18. Welche Gespräche hat die Bundesregierung als Stellvertreterin der Bundesrepublik Deutschland als Mitgesellschafterin der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH mit den weiteren Anteilseignern zur Positionierung zur Frage eines dauerhaften Weiterbetriebs des Flughafens Tegel geführt, und welche Ergebnisse hatten diese? 19. Hat die Bundesregierung als Vertreterin des Bundes gegenüber den weiteren Anteilseignern an der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH bereits vor dem 7. Juli 2017 gefordert, eine Prüfung in Auftrag zu geben, wie die notwendigen rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen für eine Offenhaltung des Flughafens Tegel geschaffen werden können, und wenn ja, in welcher Form, und wann? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13474 20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch eine engere Zusammenarbeit mit dem Flughafen Halle/Leipzig, wie sie der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bereits zur Diskussion gestellt hatte (vgl. DER TAGES- SPIEGEL vom 16. Februar 2017), oder ein weiterer Flughafenneubau geeignet sind, um den Luftverkehrsstandort Berlin/Brandenburg zu stärken? Die Fragen 18 bis 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 16 verwiesen. 21. Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Bundesregierung dem Beschluss zur Beendigung des Flugbetriebs am Flughafen Tegel zugrunde? Grund ist der Konsensbeschluss aus dem Jahre 1996, der vorsieht, dass Schönefeld als Single-Airport betrieben und die innerstädtischen Verkehrsflughäfen Tempelhof und Tegel geschlossen werden. 22. Welche Untersuchungen hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung zu den rechtlichen Voraussetzungen für einen dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel durchgeführt, zu welchen Ergebnissen sind diese Untersuchungen jeweils gekommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Aus Sicht der FBB setzte der dauerhafte Weiterbetrieb des Flughafens Tegel u. a. voraus, dass sowohl der Widerrufsbescheid zur Betriebsgenehmigung als auch die Aufhebung der Planfeststellung für den Flughafen Tegel zurückgenommen, geändert oder neu beschieden werden müsste. 23. Inwiefern ist ein dauerhafter Weiterbetrieb des Flughafens Tegel innerhalb der bestehenden Genehmigungen bzw. trotz des Widerrufs der Betriebsgenehmigung sowie der Aufhebung der Planfeststellung für den Flughafen Tegel nach Kenntnis der Bundesregierung möglich? 24. Welche Voraussetzungen müssten nach Kenntnis der Bundesregierung für einen dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel erfüllt sein bzw. geschaffen werden? 25. Inwiefern hält die Bundesregierung insbesondere ein neuerliches Planfeststellungsverfahren oder die Erteilung einer neuen Betriebsgenehmigung mit vorausgehenden planfeststellungsähnlichen Untersuchungen für den Flughafen Tegel für erforderlich, um einen dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel zu ermöglichen? 26. Welche zusätzlichen Schwierigkeiten ergäben sich aus Sicht der Bundesregierung bei der Schaffung rechtlicher Grundlagen für einen dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel insbesondere aus der Tatsache, dass der Flughafen Tegel im Jahr 1974 auf der Grundlage alliierten Militärrechts in Betrieb genommen wurde? 27. Wäre ein Flughafen mit dem aktuellen Passagieraufkommen von Berlin- Tegel nach Kenntnis der Bundesregierung in einem innerstädtischen Bereich unter umweltrechtlichen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten genehmigungsfähig (bitte begründen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13474 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Welche Konsequenzen aufgrund des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses ergäben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für den Flughafen Berlin Brandenburg bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel? 29. Inwiefern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Gefahr, dass bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel der Flughafen Berlin Brandenburg seine Betriebsgenehmigung verlöre? Die Fragen 23 bis 29 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 16 verwiesen. 30. Welche Untersuchungen hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung zum infrastrukturellen Zustand beispielsweise von Gebäuden, Technik, Vorfeldern und Landebahnen am Flughafen Tegel sowie den bei einem Weiterbetrieb anfallenden Sanierungskosten als Voraussetzung für einen dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel durchgeführt, zu welchen Ergebnissen sind diese Untersuchungen jeweils gekommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus ? Nach Auskunft der FBB hat sie im Rahmen der laufenden Instandhaltung sowie der Betriebssicherung des Flughafens Tegel sowie der geplanten Übergabe des Grundstücks nach Auslaufen der Betriebsgenehmigung ein valides Bild der notwendigen Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen. Zudem seien im Rahmen der geplanten Nachnutzung als Innovations-, Technologie- und Hochschulstandort „Urban Tech Republic“ umfängliche Bestandaufnahmen des Zustandes vorgenommen worden. 31. Welche weiteren Untersuchungen zum infrastrukturellen Zustand des Flughafens Tegel sind der Bundesregierung bekannt, zu welchen Ergebnissen sind diese Untersuchungen jeweils gekommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Der Bundesregierung sind keine weiteren Untersuchungen zum infrastrukturellen Zustand des Flughafens Tegel bekannt. 32. Welche finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung ein dauerhafter Weiterbetrieb des Flughafens Tegel für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Özcan Mutlu auf Bundestagsdrucksache 18/13255 verwiesen. 33. Ist die Nutzung des Flughafens Berlin Brandenburg als künftiger alleiniger Flughafen in Berlin Teil des Businessplans für die Beihilfeprüfung durch die Europäische Kommission und damit Grundlage für die bisherige Finanzierung des Flughafenbaus in Berlin-Schönefeld, und wenn ja, welche finanziellen Konsequenzen hätte in dieser Hinsicht nach Kenntnis der Bundesregierung ein dauerhafter Weiterbetrieb des Flughafens Tegel für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH? Die Europäische Kommission ist bei ihrer Beihilfeprüfung bzgl. der Finanzierung des Flughafenbaus in Berlin-Schönefeld vom bisherigen Sachstand ausgegangen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13474 34. Welche einmaligen und wiederkehrenden Mehrkosten würde ein dauerhafter Weiterbetrieb des Flughafens Tegel nach Kenntnis der Bundesregierung erzeugen ? Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 35. Wie hat sich die Lärmbelastung in den vergangenen zehn Jahren am Flughafen Tegel, insbesondere in Bezug auf die Anzahl der vom Fluglärm betroffenen Menschen, entwickelt? 36. Welche Untersuchungen hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung zur Lärmbelastung, insbesondere in Bezug auf die Anzahl der vom Fluglärm betroffenen Menschen, bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel durchgeführt, zu welchen Ergebnissen sind diese Untersuchungen jeweils gekommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 37. Welche weiteren Untersuchungen zur Lärmbelastung, insbesondere in Bezug auf die Anzahl der vom Fluglärm betroffenen Menschen, bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel sind der Bundesregierung bekannt , zu welchen Ergebnissen sind diese Untersuchungen jeweils gekommen , und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 38. Von welcher weiteren Entwicklung der Lärmbelastung, insbesondere in Bezug auf die Anzahl der vom Fluglärm betroffenen Menschen, geht die Bundesregierung bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel aus? Die Fragen 35 bis 38 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zuständig für diese Erhebungen ist das Land Berlin. 39. Welche Untersuchungen und Kostenermittlungen hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf Maßnahmen zum passiven Lärmschutz bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel durchgeführt, zu welchen Ergebnissen sind diese Untersuchungen jeweils gekommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 40. Welche weiteren Untersuchungen zu möglichen Kosten für Maßnahmen für den passiven Lärmschutz bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel sind der Bundesregierung bekannt, zu welchen Ergebnissen sind diese Untersuchungen jeweils gekommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Fragen 39 und 40 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 41. Welche Kosten für Maßnahmen zum passiven Lärmschutz würden durch einen dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel nach Kenntnis der Bundesregierung entstehen, welche Annahmen zur Auslastung des Flughafens Tegel liegen den Aussagen zugrunde, und inwiefern sind diese Annahmen noch anwendbar und zeitgemäß? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 16 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13474 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 42. An wie vielen Gebäuden wären bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen zum passiven Lärmschutz nötig, und wie viele Gebäude davon sind Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen oder Krankenhäuser? 43. Inwiefern ist es nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich zulässig, die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel zu verpflichten, den Maßnahmen zum passiven Schallschutz solche Standards zugrunde zu legen, wie sie bei entsprechenden Maßnahmen am Flughafen Berlin Brandenburg gelten, sodass in Berlin einheitliche Standards für Maßnahmen zum passiven Schallschutz gelten würden? 44. Unterstützt die Bundesregierung eine solche Erhöhung der Lärmschutzstandards für den Fall eines dauerhaften Weiterbetriebs des Flughafens Tegel? 45. Welche Kosten für Maßnahmen zum passiven Lärmschutz würden durch einen solchen höheren Standard bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel nach Kenntnis der Bundesregierung entstehen? 46. Bei wie vielen Gebäuden könnte nach Kenntnis der Bundesregierung bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel eine Übernahmeverpflichtung durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH bestehen? 47. Welche Untersuchungen hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die Luftschadstoffbelastung durch den Flugbetrieb am Flughafen Tegel durchgeführt, zu welchen Ergebnissen sind diese Untersuchungen jeweils gekommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 48. Welche weiteren Untersuchungen zur Luftschadstoffbelastung durch den Flugbetrieb am Flughafen Tegel sind der Bundesregierung bekannt, zu welchen Ergebnissen sind diese Untersuchungen jeweils gekommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 49. Wie hoch ist der derzeitige Beitrag des Flugbetriebs am Flughafen Tegel nach Kenntnis der Bundesregierung zur lokalen Luftschadstoffbelastung, und von welcher Veränderung geht die Bundesregierung bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel aus? 50. Welche Untersuchungen hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf Sicherheitsrisiken für die Wohnbevölkerung durch Flugzeugunglücke bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel durchgeführt, zu welchen Ergebnissen sind diese Untersuchungen jeweils gekommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 51. Welche weiteren Untersuchungen zu Sicherheitsrisiken für die Wohnbevölkerung durch Flugzeugunglücke bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel sind der Bundesregierung bekannt, zu welchen Ergebnissen sind diese Untersuchungen jeweils gekommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 52. Wie hoch fällt nach Kenntnis der Bundesregierung das Sicherheitsrisiko für die Wohnbevölkerung durch Flugzeugunglücke bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel im Gegensatz zu einem alleinigen Flugbetrieb am Flughafen Berlin Brandenburg aus? Die Fragen 42 bis 52 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu den Fragen 14 bis 16 sowie 32 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13474 53. Hält die Bundesregierung daran fest, einen neuen Regierungsflughafen am Standort des Flughafens Berlin Brandenburg zu errichten (bitte begründen)? Ja. 54. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung im Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2017 den Verkauf der bundeseigenen Grundstücke am Flughafen Tegel an das Land Berlin vereinbart, und inwiefern erfordert der Verkauf dieser Grundstücke ein Nachnutzungskonzept? Nach dem Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) gehört es zu den gesetzlichen Verpflichtungen der nach kaufmännischen Grundsätzen handelnden Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die nicht benötigten Bundesliegenschaften unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zum „vollen Wert“ zu veräußern (§§ 1 Satz 5, 10 Absatz 1 BImAG; § 63 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1BHO). Innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens berücksichtigt die BImA bei der Verwertung von Liegenschaften die Interessen der Gebietskörperschaften dadurch, dass diese Liegenschaften ohne Bieterverfahren (Direktverkauf ) auf der Grundlage des vollen Wertes – ermittelt durch ein Verkehrswertgutachten – erwerben können, sofern der Erwerb der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient. Die Verkehrswertermittlungen werden auf der Grundlage des § 194 BauGB sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung erstellt und berücksichtigen sämtliche wertbeeinflussenden Faktoren wie u. a. den Entwicklungszustand und die künftigen Entwicklungen sowie Nutzungen, die mit hinreichender Sicherheit auf Grund konkreter Tatsachen zu erwarten sind. Um diese Faktoren festzulegen, wird für eine Verkehrswertermittlung – wie in allen Fällen des Direktverkaufs an eine Gebietskörperschaft – ein hinreichend konkretes und belastbares Nachnutzungskonzept der Kommune als Planungsträgerin benötigt. Mit dem Nutzungskonzept wird der Verkaufsgegenstand hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung definiert. Für die Grundstücke des Flughafens Tegel hat das Land Berlin daher nach den Regelungen im Hauptstadtfinanzierungsvertrag eine für den Direkterwerb erforderliche öffentliche Zweckerklärung verbunden mit einem verbindlichen Nutzungskonzept abzugeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333