Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 31. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13478 18. Wahlperiode 04.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13177 – Beschleunigte Gesetzgebungsverfahren im Asyl- und Aufenthaltsrecht V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Gesetzgebung im Asyl- und Aufenthaltsrecht war insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 von großer Eile und Hektik geprägt. So haben sich Verbände über zu kurze Fristsetzungen bei der Verbändebeteiligung mehrfach beschwert (die in diesem Absatz genannten Stellungnahmen sind hier zu finden: www. fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/AsylG_2015.html). Beim Asylpaket II etwa beklagte sich die Humanistische Union gegenüber dem Bundesministerium des Innern, dass es „inzwischen gängige Praxis“ sei, „Verbände und zivilgesellschaftliche Gruppen zu Stellungnahmen innerhalb weniger Stunden aufzufordern “, das sei „das Gegenteil von Partizipation. Es ist die schlichte Vortäuschung von Partizipation. An ernsthaften Rückmeldungen aus den angeschriebenen Verbänden und Organisationen kann Ihnen kaum gelegen sein“. Der Deutsche Anwaltverein hielt „die Fristsetzung von nicht einmal acht Stunden für inakzeptabel“. Die Neue Richtervereinigung beklagte ebenfalls, dass „ein wirkliches Interesse der Regierung und damit die Möglichkeit der Partizipation an zentraler gesetzgeberischer Tätigkeit ersichtlich nicht besteht“. Amnesty International nannte die Fristsetzung „absolut inakzeptabel“ und ergänzte: „Der Gesetzesvorschlag ist aus menschenrechtlicher Sicht bedenklich und sollte umfassend mit der Zivilgesellschaft konsultiert und anschließend verändert werden . Die kurze Frist lässt dies nicht zu und legt den Schluss nahe, dass dies auch nicht gewollt ist. Vor dem Hintergrund, dass auch der Konsultationsprozess zum Asylpaket I von einer solch kurzen Frist charakterisiert war, bedauern wir dieses wiederholte Vorgehen umso mehr“. Auch die Bundesländer, Städte und Kommunen hatten angesichts sehr kurzer Fristen oftmals keine Gelegenheit, Gesetzesvorhaben vor der Beschlussfassung im Bundeskabinett aufmerksam zu prüfen und qualifizierte Einschätzungen hierzu vorzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die kommunalen Spitzenverbände zunächst einmal ihre Einzelmitglieder befragen und Rückmeldungen abstimmen müssen – genauso, wie Verbände und Nichtregierungsorganisationen intern einen Abstimmungsprozess vornehmen müssen, bevor sie eine Stellungnahme im Namen ihrer jeweiligen Organisation abgeben können. PRO ASYL kritisierte, dass die „Pro-Forma-Praxis“ einer Verbändebeteiligung, die aufgrund der kurzen Terminsetzung einem völligen Verzicht einer Abstimmung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13478 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode gleichkomme, mit § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) nicht vereinbar sei (www.proasyl.de/news/asylpaket-ii-breite-undmassive -kritik-aus-der-zivilgesellschaft-und-verbaenden/). Auch in Stellungnahmen für Sachverständigenanhörungen im Bereich des Asylund Aufenthaltsrechts finden sich öfter Hinweise darauf, dass angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit eine gründliche und umfassende Bewertung vorliegender Gesetzentwürfe nicht möglich gewesen sei (vgl. z. B. Ausschussdrucksache 18(4)825E, S. 2). Die Zweifel daran, dass kritische Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und von Praktikerinnen und Praktikern im Gesetzgebungsverfahren überhaupt noch Beachtung finden, werden auch dadurch bestärkt, dass es beispielsweise beim Asylpaket II, trotz ganz erheblicher Kritik der Verbände und gesellschaftlicher Organisationen im Gesetzgebungsverfahren, keinerlei Änderungen in der parlamentarischen Beratung mehr gab – entgegen dem „Struckschen Gesetz“, wonach angeblich kein Gesetz den Deutschen Bundestag so verlasse, wie es hineinkommt. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sich die angebliche Eilbedürftigkeit mancher Gesetzesvorhaben im Asyl- und Aufenthaltsrecht nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller insbesondere im Rückblick als höchst fragwürdig erweist: So gibt es die mit dem Asylpaket II als zentrales Anliegen eingeführten beschleunigten Asylverfahren bislang nur in Bayern (genauere Angaben zur Anwendungspraxis kann die Bundesregierung allerdings nicht machen , vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu Frage 4i), und der angeblich durch die gesetzliche Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten erreichte Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Ländern war nachweislich bereits vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen erfolgt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6603, Antwort zu Frage 15: Asylsuchende aus diesen Ländern machten im Oktober 2015 gerade einmal 1,35 Prozent aller neuen Asylsuchenden aus; das Asylpaket I trat am 24. Oktober 2015 in Kraft). Gerade bei der Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten kommt dem Gesetzgeber jedoch eine besondere Sorgfaltspflicht zu, so das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 14. Mai 1996 (2 BvR 1507/93 und 2 BvR 1508/93). Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12703, zu Frage 16), geht hervor, dass die kürzeste im Rahmen der Verbändebeteiligung gewährte Frist mit nur zwei Werktagen im Aufenthaltsrecht erfolgte, beim Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht – die Antwort enthält allerdings nur Angaben zu Gesetzesvorhaben ab dem 15. Februar 2017. Nach einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages soll die Beteiligung von Verbänden im Gesetzgebungsverfahren es dem federführenden Ressort ermöglichen, die Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. www.taz.de/Archiv-Suche/!5420601&s=Linksfraktion&SuchRahmen=Print/). Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE. Dr. Petra Sitte forderte entsprechend eine Frist „von mindestens zehn Werktagen“, „damit Verbände und NGOs ihr demokratisches Recht vollumfänglich wahrnehmen können“. Sonst entstehe der Eindruck, auf die Meinung dieser außerparlamentarischen Akteure werde kein Wert gelegt und Kritik im Vorhinein ausgeschlossen . Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf folgende Gesetzesvorhaben: Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/2592), Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer (Bundestagsdrucksache 18/1528), Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/6185), Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (Bundestagsdrucksache 18/7538), Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13478 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz ) (Bundestagsdrucksache 18/7043), Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei strafffälligen Asylbewerbern (Bundestagsdrucksache 18/7537), Entwurf eines Integrationsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/8829), Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/9985), Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten (Bundestagsdrucksache 18/8039), Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Bundestagsdrucksache 18/11546). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Um die Entwicklung des Flucht- und Migrationsgeschehens zu bewältigen, hat die Bundesregierung seit Mitte 2015 Vieles ins Werk gesetzt. Unter anderem auch mithilfe zahlreicher Gesetzesänderungen ist es gelungen, die Herausforderungen, die mit dem hohen Zugang von Schutzsuchenden, Asylbewerbern und anderen Migranten seit 2015 verbunden waren und sind, angefangen von der angemessenen Versorgung bis zur ordnungsgemäßen Durchführung des Asylverfahrens sowie der Integration der Betroffenen, besser zu bewältigen. Diese Gesetzgebungsvorhaben waren von besonderer Dringlichkeit, auch um eine verbesserte Steuerung und Ordnung des Flucht- und Migrationsgeschehens möglichst schnell zu erreichen. Die Bundesregierung war und ist sich zugleich der besonderen Bedeutung bewusst , die einer transparenten, umfangreichen und möglichst intensiven Beteiligung der Länder, der kommunalen Spitzenverbände sowie von Zentral- und Gesamtverbänden (§ 47 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien , GGO) und Fachkreisen (§ 47 Absatz 3 GGO) zukommt. Die GGO regelt Zusammenarbeit und Organisation der Bundesministerien. Die Regelungen richten sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bundesministerien und geben diesen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren bestimmte Prüfschritte vor, z. B., wie und wann die Meinung und die Fachkenntnis von Stellen außerhalb der Verwaltung einbezogen werden. Zeitpunkt, Umfang und Auswahl der Verbände- und Fachkreisbeteiligung obliegt grundsätzlich dem für den Gesetzentwurf fachlich zuständigen Bundesministerium, in dessen Ermessen auch die Frage gestellt ist, ob eine Anhörung im Sinne von § 47 Absatz 5 GGO durchgeführt wird. Aus Sicht der Bundesregierung ist es von hohem Wert, wenn die unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessen aller Betroffenen sowie eines möglichst breiten Spektrums zivilgesellschaftlicher Institutionen mit möglichst vielen gründlichen und umfassenden Bewertungen einfließen und kritische Stellungnahmen im Rahmen solcher Beteiligungsprozesse erwogen werden können. Des Weiteren ist die Bundesregierung bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Dazu gehört es, Entscheidungen und Maßnahmen grundsätzlich öffentlich zu machen. In der Verfolgung dieser Zielsetzung hat sie bereits eine Vielzahl von Maßnahmen angestoßen und umgesetzt. Sie veröffentlicht zurzeit sukzessive alle ihre Gesetzentwürfe , die in dieser Legislaturperiode im Rahmen der Verbändebeteiligung von den Ressorts versandt wurden, wie auch die dazu eingegangenen Stellungnahmen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13478 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Einige Beteiligte haben sich über die kurzen Reaktionsfristen im Rahmen der Beteiligungsprozesse beschwert, die aus dem Zeitdruck in den Gesetzgebungsverfahren resultierten. Der Bundesregierung ist bewusst, dass die Beteiligten i. S. von § 47 GGO für ihre aufmerksame Prüfung und qualifizierte Einschätzung sowie interne Meinungsbildung und ggf. Abstimmungsprozesse Zeit brauchen und daher die Reaktionsfrist möglichst frühzeitig gesetzt und auskömmlich bemessen sein sollte. Allerdings hat die Beteiligung im Rahmen der oben genannten Gesetzgebungsvorhaben gezeigt, dass vielen Akteuren auch in sehr kurzer Zeit fundierte Stellungnahmen möglich waren – zumal über verschiedene in den genannten Vorhaben enthaltenen Regelungsvorschläge bereits vor Eingang von Beteiligungsschreiben der Bundesregierung öffentlich debattiert wurde. Die Bundesregierung bittet um Verständnis, dass – aufgrund der Vielzahl der betroffenen Verfahren und Verbände – keine Gewähr für die Vollständigkeit der Aufzählung der in den einzelnen von den Fragestellern angesprochenen Gesetzgebungsverfahren beteiligten Verbände übernommen werden kann. 1. Wie verlief bei den in der Vorbemerkung genannten Gesetzen a) die Verbändebeteiligung, b) die Beteiligung der Bundesländer und von kommunalen Spitzenverbänden (bitte zu jedem Gesetzentwurf jeweils das Datum der Kabinettbefassung, das Datum der Beteiligungsschreiben und die dabei gesetzte Frist zur Rückmeldung nennen – bei Fristen kürzer als drei Tage bitte in Stunden angeben)? Die Antworten zu den Frage 1, 1a und 1b ergeben sich aus nachstehender Tabelle; unter Buchst. a) sind Beteiligungsschreiben an Verbände mit Datum und Frist zur Rückmeldung aufgeführt, unter b) solche an Länder und kommunale Spitzenverbände . Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Bundestagsdrucksache 18/2592; Kabinettbeschluss: 27.08.2014 a) Beteiligungsschreiben vom 13.06.2014: Amnesty International, Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege , Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Deutscher Anwaltsverein – DAV, Deutscher Sozialgerichtstag, a) 11.07.2014 b) 11.07.2014 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13478 Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Deutsches Institut für Menschenrechte, Evangelische Kirche Deutschland – EKD, Flüchtlingsrat Berlin e.V., Humanistische Union, Deutsche Richterbund, Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Kommissariat Deutscher Bischöfe, Pro Asyl, Rotes Kreuz, UNHCR, Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen, Bundesrechtsanwaltskammer Beteiligungsschreiben vom 18.06.2014: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, GKV-Spitzenverband. b) Beteiligungsschreiben vom 13.06.2014: Bundesverband kommunaler Spitzenverbände, DLT – Deutscher Landkreistag, DST – Deutscher Städtetag, DStGB – Deutscher Städte- und Gemeindebund , Beteiligung aller Länder Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13478 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Bundestagsdrucksache 18/1528; Kabinettbeschluss: 12.03.2014 a) Beteiligungsschreiben vom 20.02.2014: Bevollmächtigter des Rates der EKD Katholisches Büro, Diakonie Deutschland, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte-und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag, Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen , Pro Asyl, Jesuiten Flüchtlingsdienst, Amnesty International, Institut für Menschenrechte, Verband binationaler Familien und Partnerschaften , Menschenrechte für die Frau e.V., Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Deutsches Rotes Kreuz, Caritas Internationales, Arbeiterwohlfahrt, Der Paritätische Gesamtverband, Internationaler Bund, Neue Rechtsschutz Versicherung, Deutscher Anwaltsverein, Deutscher Juristinnen Bund, Bundesverband unbegleitete Minderjährige, Gesellschaft für bedrohte Völker, Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände , Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschland e.V., Deutscher Bauernverband, a) 28.02.2014 b) 28.02.2014 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13478 Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Bundesverband junge Unternehmer, Deutscher Gewerkschaftsbund, Ver.di . b) Beteiligungsschreiben vom 20.02.2014: Beteiligung aller Länder Bundestagsdrucksache 18/6185; Kabinettbeschluss: 29.09.2015 a) Beteiligungsschreiben vom 22.09.2015: Pro Asyl, Amnesty International, Bundesverband AOK, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen , DBB, Beamtenbund und Tarifunion, Bitkom, Bundesverband junge Unternehmer BKK Dachverband e.V., Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure , Bund Deutscher Architekten, Baumeister, Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen , Bundesarbeitergemeinschaft, Frauenbeauftragte BAG, Bundesarchitektenkammer, Bundesärztekammer, Bundesausschuss Politische Bildung, Bundesingenieurkammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesverband Bürgerinitiative Umweltschutz, Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, a) 23.09.2015 b) keine Frist Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13478 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Bundesverband der freien Berufe Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH, Verbund deutscher Stiftungen, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen , Humanistische Union, IKK e.V., Immobilienverband, Internationale Organisation für Migration, internationaler Bund, Jesuiten Flüchtlingsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe, Kassenärztliche Bundesvereinigung, KSD Katholischer Siedlungsdienst, Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Katholisches Büro, Koordinierungsrat, Vereinigung Freischaffender Architekten, Bundesverband erneuerbare Energie e.V., Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Bundesverband der privaten Immobilienwirtschaft , Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschland e.V., Bundesverband unbegleitete Minderjährige, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände , Deutscher Städtetag, Bundesvereinigung der Landes-Stadtentwicklungsgesellschaften , Bundeszahnärztekammer, Dachverband der Migrantinnenorganisationen, Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen , Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13478 Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung , Deutsche Krankenhausgesellschaft, Deutsche Rentenversicherung, Deutscher Anwaltsverein, Deutscher Bauernverband, Deutscher Bundesjugendring, Caritas Internationales, Deutscher Familienverband, Malteser Hilfsdienst e.V., Neue Rechtsschutz Versicherung, Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland, Sachverständigungsrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, Save the Children, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Menschenrechte für die Frau e.V., Die Türkische Gemeinde in Deutschland, UNICEF, Verband beratender Ingenieure, Verband binationaler Familien und Partnerschaften , Verband der Ersatzkassen e.V., Knappschaft-Bahn-See, Verband Deutscher Architekten e.V., Verband selbstständiger Ingenieure, Verein Deutscher Ingenieure, Deutscher Frauenrat, Deutscher Fußball-Bund e.V., Deutscher Industrie-und Handelskammertag, Deutscher Juristinnenbund, Landkreistag, Deutscher Olympischer Sportbund, Deutscher Richterbund, Sozialgerichtstag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Verband für Wohnungswesen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13478 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Deutscher Volkshochschulverband, Deutsches Institut für Menschenrechte, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland, Evangelischer Bundesverband, Flüchtlingsrat, Frauenhauskoordinierung, GKV-Spitzenverband, Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung , Ver.di, Zentralrat der Juden, Eigentümerverband Haus&Grund, Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V., Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland , Internationaler Bund, Deutscher Gewerkschaftsbund, Frauenrat, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V., Zentralrat e.V., Zentralrat der Muslime, Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland, IGS Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Arbeiterwohlfahrt, Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V., Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.. b) Beteiligungsschreiben vom 21.09.2015: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13478 Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Beteiligung aller Länder Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13478 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Bundestagsdrucksache 18/7538 Kabinettbeschluss: 03.02.2016 a) Beteiligungsschreiben vom 01.02.2016 um 12:13 Uhr: Pro Asyl, Amnesty International, Bundesverband AOK, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen , dBb Beamtenbund und Tarifunion, Bitkom, Bundesverband junge Unternehmer, BKK Dachverband e.V., Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure , Bund Deutscher Architekten, Baumeister, Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen , Bundesarbeitergemeinschaft, Frauenbeauftragte BAG, Bundesarchitektenkammer, Bundesärztekammer, Bundesausschuss Politische Bildung, Bundesingenieurkammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesverband Bürgerinitiative Umweltschutz, Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Bundesverband der freien Berufe Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH, Verbund deutscher Stiftungen, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen , a) 01.02.2016, 20:00 Uhr b) 01.02.2016, 20:00 Uhr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13478 Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Humanistische Union, IKK e.V., Immobilienverband, Internationale Organisation für Migration, internationaler Bund, Jesuiten Flüchtlingsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe, Kassenärztliche Bundesvereinigung, KSD Katholischer Siedlungsdienst, Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Katholisches Büro, Koordinierungsrat, Vereinigung Freischaffender Architekten, Bundesverband erneuerbare Energie e.V., Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Bundesverband der privaten Immobilienwirtschaft , Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschland e.V., Bundesverband unbegleitete Minderjährige, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände , Deutscher Städtetag, Bundesvereinigung der Landes-Stadtentwicklungsgesellschaften , Bundeszahnärztekammer, Dachverband der Migrantinnenorganisationen, Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen , Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung , Deutsche Krankenhausgesellschaft, Deutsche Rentenversicherung, Deutscher Anwaltsverein, Deutscher Bauernverband, Deutscher Bundesjugendring, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13478 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Caritas Internationales, Deutscher Familienverband, Malteser Hilfsdienst e.V., Neue Rechtsschutz Versicherung, Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland, Sachverständigungsrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, Save the Children, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Menschenrechte für die Frau e.V., Die Türkische Gemeinde in Deutschland, UNICEF, Verband beratender Ingenieure, Verband binationaler Familien und Partnerschaften , Verband der Ersatzkassen e.V., Knappschaft-Bahn-See, Verband Deutscher Architekten e.V., Verband selbstständiger Ingenieure, Verein Deutscher Ingenieure, Deutscher Frauenrat, Deutscher Fußball-Bund e.V., Deutscher Industrie-und Handelskammertag, Deutscher Juristinnenbund, Landkreistag, Deutscher Olympischer Sportbund, Deutscher Richterbund, Sozialgerichtstag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Verband für Wohnungswesen, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Deutscher Volkshochschulverband, Deutsches Institut für Menschenrechte, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland, Evangelischer Bundesverband, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13478 Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Flüchtlingsrat, Frauenhauskoordinierung, GKV-Spitzenverband, Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung , Ver.di, Zentralrat der Juden, Eigentümerverband Haus&Grund, Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V., Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland , Internationaler Bund, Deutscher Gewerkschaftsbund, Frauenrat, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V., Zentralrat e.V., Zentralrat der Muslime, Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland, IGS Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Arbeiterwohlfahrt, Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V., Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.. b) Beteiligungsschreiben vom 01.02.2016 um 12:12 Uhr: Beteiligung aller Länder Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13478 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Bundestagsdrucksache 18/7043 Kabinettbeschluss: 09.12.2015 a) entfällt b) Beteiligungsnachricht vom 23.11.2015, 13:23 Uhr: Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag a) entfällt b) 25.11.2015, 18:00 Uhr Bundestagsdrucksache 18/7537 Kabinettbeschluss: 27.01.2016 a) entfällt b) Beteiligungsschreiben vom 21.01.2016: alle Länder, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Landkreistag. a) entfällt b) 25.01.2016 Bundestagsdrucksache 18/8829; Kabinettbeschluss: 25.05.2016 a) Beteiligungsschreiben vom 29.04.2016, 16:34 Uhr: Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland, Alevitische Gemeinde Deutschland, Allgemeiner Wohlfahrtsverbund, Amnesty International, Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe , Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände , Bund Deutscher Verwaltungsrichter, Bundesagentur für Arbeit, Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.V., a) 03.05.2016, „Dienstschluss “ b) 03.05.2016, „Dienstschluss“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/13478 Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Bundesarbeitsgemeinschaft für Berufsbildungswerke, Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros , Bundesausschuss politische Bildung, Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V., Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V., Bundesverband der Träger beruflicher Bildung, Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke , Bundesverband Deutscher Stiftungen, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen , Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Bundesvereinigung der Landes- und Stadtentwicklungsgesellschaften e.V., Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands, Dachverband der Migrantinnenorganisationen, Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Gesellschaft für Baurecht, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutscher Anwaltsverein, Deutscher Bundesjugendring, Deutscher Caritasverband e.V., Deutscher Frauenrat, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Hochschulverband, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Juristinnenbund e.V., Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13478 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Deutscher Mieterbund e.V., Deutscher Richterbund e.V., Deutscher Sozialgerichtstag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag, Deutscher Verband der freien Übersetzer und Dolmetscher, Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V., Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Deutscher Volkshochschul-Verband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Die Familienunternehmer Evangelische Kirche in Deutschland, Flüchtlingsrat Berlin e.V., Frauenhauskoordinierung e.V., GKV Spitzenverband, Haus und Grund Deutschland, Humanistische Union, Immobilienverband Deutschland, Institut für Menschenrechte Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen , Internationale Organisation für Migration, Internationaler Bund, Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland – Zentralrat e.V., Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V., Islamrat, Jesuiten Flüchtlingsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Katholische Erwachsenenbildung Deutschland Bundesarbeitsgemeinschaft e.V., Katholischer Siedlungsdienst e.V., Katholisches Büro, Koordinierungsrat der Muslime, Malteser Hilfsdienst e.V., Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/13478 Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Neue Richtervereinigung, Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland, Pro Asyl, Rat für Migration e.V., Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, Sozialverband Deutschland e.V., Sozialverband VdK Deutschland e.V., Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Türkische Gemeinde in Deutschland, Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V., UNHCR, UNICEF, Ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Verband der Islamischen Kulturzentren e.V., Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., Verband Deutscher Privatschulverbände e.V., Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V., Wuppertaler Kreis – Bundesverband betriebliche Weiterbildung, Zentraler Immobilienausschuss e.V., Zentralrat der Juden in Deutschland, Zentralrat der Muslime in Deutschland, Zentralverband des Deutschen Handwerks, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.. b) Beteiligungsschreiben vom 29.04.2016, 16:34 Uhr: alle Länder, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13478 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Bundestagsdrucksache 18/9985; Kabinettbeschluss: 21.09.2016 a) Beteiligungsschreiben vom 06.09.2016: AGJ Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe, Amnesty International, AOK Bundesverband, ASB Arbeiter Samariterbund, AWO Arbeiterwohlfahrt, BA Bundesagentur für Arbeit, BDA Bund Deutscher Arbeitgeber, BDI EU Bundesverband der dt. Industrie, BDVR Bundesverband dt. Verwaltungsrichter, BJU Bund junger Unternehmer, BRAK Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege , Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Bundesärztekammer, Bundesverband dt. Stiftungen, Caritas Berlin, DAV Dt. Anwaltsverein, Der Paritätische, Deutscher Caritasverband, Deutscher Richterbund, Deutscher Sozialgerichtstag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Verband für Wohnungswesen, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Deutsches Institut für Menschenrechte, Diakonie, DIKH Deutsche Industrie- und Handelskammer , DJB Deutscher Juristinnenbund, EKD Evangelische Kirche Deutschland, Flüchtlingsrat Berlin, Frauenrat, a) 13.09.2016 b) 13.09.2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/13478 Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frauenrechte, GKV-Spitzenverband Humanistische Union, Jesuiten Flüchtlingsdienst, Johanniter, KOK Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, Kommissariat Deutscher Bischöfe, Koordinationsrat der Muslime in Deutschland, Landkreistag, Malteser, Mieterbund, NRV Neue Richtervereinigung, OBKD Orthodoxe Bischofskonferenz Deutschland , Pro Asyl, Rotes Kreuz, Save the Children, Sozialgerichtstag, Städtetag, SVR Migration, UNHCR, UNICEF, Verband deutscher Juristinnen. b) Beteiligungsschreiben vom 06.09.2016: Beteiligung aller Länder Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13478 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Bundestagsdrucksache 18/8039; Kabinettbeschluss: 03.02.2016 a) Beteiligungsschreiben vom 29.01.2016: Bevollmächtigter des Rates der EKD Katholisches Büro, Diakonie Deutschland, Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen , Pro Asyl, Jesuiten Flüchtlingsdienst, Amnesty International, Institut für Menschenrechte, Verband binationaler Familien und Partnerschaften , Menschenrechte für die Frau e.V., Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Deutsches Rotes Kreuz, Caritas Internationales Arbeiterwohlfahrt, Der Paritätische Gesamtverband, Internationaler Bund, Neue Rechtsschutz Versicherung, Deutscher Anwaltsverein, Deutscher Juristinnenbund, Bundesverband unbegleitete Minderjährige, Gesellschaft für bedrohte Völker, Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, Internationale Gesellschaft für Menschenrechte. b) Beteiligungsschreiben vom 29.01.2016: Beteiligung aller Länder Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag. a) 02.02.2016 b) 01.02.2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/13478 Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Bundestagsdrucksache 18/11546; Kabinettbeschluss: 22.01.2017 a) Beteiligungsschreiben vom 16.02.2017, 11:16 Uhr: Bundesrechtsanwaltskammer, Bund Deutscher Verwaltungsrichter, Bundesausschuss politische Bildung, Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V., Dachverband der Migrantinnenorganisationen (DAMigra) e.V., Deutscher Anwaltsverein, Deutscher Richterbund, Flüchtlingsrat Berlin, Institut für Menschenrechte, Internationale Organisation für Migration Neue Richtervereinigung, Pro Asyl, Sachverständigenrat Migration, UNHCR, UNICEF, Verband deutscher Juristinnen. Jeweils 15.02.2017, 18:09 Uhr: Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland, Alevitische Gemeinde Deutschland, Amnesty International Deutschland, Arbeiter Samariter Bund, AWO Arbeiterwohlfahrt, Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros , Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Evangelische Kirche Deutschland, a) 17.02.2017, 10:00 Uhr b) 17.02.2017, 10:00 Uhr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13478 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gesetzgebungsvorhaben, mit Datum Kabinettbefassung Adressat; Datum des Beteiligungsschreibens a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frist zur Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden b) Beteiligung der Länder und kommunaler Spitzenverbände Frauenhauskoordinierung, Frauenrat, Humanistische Union, Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V., Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland – Zentralrat e.V., Islamrat, Jesuiten Flüchtlingsdienst, Johanniter, Kath. Büro, Katholischer Siedlungsdienst e.V., Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Koordinierungsrat der Muslime, Malteser, Orthodoxe Bischofskonferenz, Der Paritätische Gesamtverband, Türkische Gemeinde in Deutschland, Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V., VdK – Verband der Islamischen Kulturzentren e.V., Zentralrat der Juden in Deutschland Zentralrat der Muslime, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.. b) Beteiligungsschreiben vom 15.02.2017, 17:50 Uhr: Beteiligung aller Länder Beteiligungsschreiben vom 15.02.2017, 18:09 Uhr: Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Landkreistag. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/13478 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Wie viele und welche Beschwerden gab es von welchen Akteuren angesichts kurzer Fristsetzungen im Rahmen der Beteiligung von Verbänden bzw. von Ländern und Kommunen, hält die Bundesregierung diese Beschwerden für berechtigt, und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert – sowohl konkret als auch hinsichtlich struktureller Änderungen und Verbesserungen im Beteiligungsverfahren (bitte so ausführlich und konkret wie möglich darstellen )? Im Rahmen der Verbände- und Länderbeteiligung sind folgende schriftlichen Beschwerden eingegangen (mündliche Beschwerden wurden nicht nachgehalten). Die Bundesregierung hat die Kritik jeweils zur Kenntnis genommen. Bundestagsdrucksache 18/1528: Von der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen enthielten viele Kritik in verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für eine Stellungnahme. Formelle Beschwerden über die Fristsetzung sind nicht bekannt. Bundestagsdrucksache 18/6185: Von der Vielzahl der circa fünfzig eingegangenen Stellungnahmen enthielten die meisten Kritik in verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für eine Stellungnahme. Formelle Beschwerden über die Fristsetzung sind nicht bekannt . Bundestagsdrucksache 18/7538: Von der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen enthielten die meisten Kritik in verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für die Stellungnahme. Formelle Beschwerden über die Fristsetzung sind nicht bekannt. Bundestagsdrucksache 18/8829: Von der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen enthielten viele Kritik in verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für eine Stellungnahme. Bundestagsdrucksache 18/9985: Von der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen enthielten einige Kritik in verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für eine Stellungnahme. Bundestagsdrucksache 18/8039: Von der Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen enthielten die meisten Kritik in verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für die Stellungnahme . Formelle Beschwerden über die Fristsetzung sind nicht bekannt. Bundestagsdrucksache 18/11546: Von der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen enthielten elf Kritik in verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für eine Stellungnahme. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13478 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Welche nachteiligen Folgen für die Qualität der Gesetzgebungsverfahren sieht die Bundesregierung, wenn infolge kurzer Fristsetzungen bei der Beteiligung von Verbänden bzw. von Ländern und Kommunen sich einzelne Verbände bzw. Länder und kommunale Spitzenverbände nicht äußern konnten oder wollten oder nur zu oberflächlichen oder unvollständigen Stellungnahmen in der Lage waren (bitte ausführen)? 4. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Verstoß gegen § 47 GGO, wenn angesichts zu kurzer Fristen (etwa weniger als drei Tage) die Verpflichtung zur Beteiligung von Verbänden, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden nur pro forma oder unzureichend gewahrt wird (vgl. www.proasyl.de/ news/asylpaket-ii-breite-und-massive-kritik-aus-der-zivilgesellschaft-undverbaenden /), und was folgt daraus? 5. Wie soll Verbänden oder kommunalen Spitzenverbänden eine substantiierte Stellungnahme zu oft komplexen Gesetzentwürfen innerhalb weniger Tage möglich sein, wenn berücksichtigt wird, dass diese ihre jeweiligen Untermitglieder beteiligen und eine inhaltliche Verständigung zur beabsichtigten Stellungnahme auch innerhalb ihres Verbandes vornehmen müssen (bitte ausführen), und inwieweit hielte die Bundesregierung auch vor diesem Hintergrund eine Mindestfrist von etwa zehn Werktagen für sinnvoll, bzw. inwieweit würde sie eine solche Regelung unterstützen (bitte begründend ausführen )? Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 6. Welche Anstrengungen und Vorkehrungen hat die Bundesregierung bei den genannten Gesetzen unternommen, um der Vorgabe nach § 47 Absatz 1 GGO gerecht zu werden, wonach Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden Gesetzesvorlagen „möglichst frühzeitig“ zuzuleiten sind, wie ist diese Bestimmung näher auszulegen, sieht sie diese Vorschrift in den genannten Gesetzgebungsverfahren als erfüllt an, und wenn nein, was waren die jeweiligen Gründe für entsprechende Versäumnisse (bitte auflisten), und was folgt daraus (bitte ausführen)? Die in § 47 Absatz 1 GGO enthaltene Regelung der „möglichst frühzeitige(n) Zuleitung “ an die dort genannten Beteiligten wurde hinsichtlich aller fragegegenständlichen Gesetzesvorhaben erfüllt, die Beteiligung erfolgte im Rahmen des Möglichen unverzüglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Bei welchen der genannten Gesetze gab es eine mündliche Anhörung nach § 47 Absatz 5 GGO, und wenn nicht, warum nicht (bitte ausführen)? Bundestagsdrucksachen 18/1528, 18/6185, 18/7538, 18/7043, 18/8829, 18/9985, 18/8039 und 18/11546: Eine mündliche Anhörung nach § 47 Absatz 5 GGO konnte innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums zwischen Erarbeitung des Gesetzentwurfs und Kabinettbehandlung nicht durchgeführt werden; sie ist auch nicht zwingend durchzuführen. Die schriftliche Beteiligung wurde als ausreichend angesehen. Bundestagsdrucksache 18/2592: Eine mündliche Anhörung ist am 2. Juli 2014 erfolgt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/13478 8. Welche substantiellen Änderungen an den (zumeist als Referentenentwürfe) verschickten Gesetzentwürfen gab es infolge der Verbände- bzw. Länderbeteiligung vor der Beschlussfassung im Kabinett (bitte zumindest kursorisch wesentliche Änderungen aufführen), und bei welchen Gesetzgebungsverfahren gab es keine Änderungen infolge der Verbände- und Länderbeteiligung (bitte für jeden in der Vorbemerkung genannten Gesetzentwurf einzeln auflisten )? Regierungsinterne Abstimmungen zu Referentenentwürfen führen regelmäßig zu Änderungen des Ursprungsentwurfs. Die Stellungnahmen von Ländern und Verbänden sind den Ressorts grundsätzlich bekannt und werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. Es ist regelmäßig nicht möglich, einzelne Änderungen auf eine einzelne Ursache – etwa eine Stellungnahme im Rahmen der Verbände - bzw. Länderbeteiligung – zurückzuführen. 9. Was entgegnet die Bundesregierung auf den Vorwurf von Verbänden angesichts extrem kurzer Fristsetzungen bei der Verbändebeteiligung (siehe Vorbemerkung ), auf ihre fachliche Einschätzung und Praxiserfahrung würde seitens der Bundesregierung kein Wert gelegt und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit ihrer Kritik sei nicht beabsichtigt (bitte ausführlich darlegen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 10. Bei welchen der genannten Gesetze wurde ein beschleunigtes Beteiligungsverfahren gegenüber dem Bundesrat beantragt, wie wurde dies jeweils begründet , und in welchen Fällen erfolgte dann ein beschleunigtes Verfahren (bitte für jedes Gesetz einzeln auflisten, auch, welche Fristen für etwaige Stellungnahmen dem Bundesrat bzw. den jeweiligen Ausschüssen im Bundesrat zur Verfügung standen)? Bundestagsdrucksache 18/1528: Es wurde eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens beim Bundesrat beantragt. Die besondere Eilbedürftigkeit des Gesetzentwurfes wurde mit dem starken Anstieg der Zugangszahlen im Asylbereich begründet, der nochmals eine deutliche Zuspitzung der Lage erwarten ließ. Zur weiteren Beschleunigung der Asylverfahren und der sich an eine negative Asylentscheidung anschließenden Beendigung des Aufenthalts in Deutschland war die Einstufung der drei Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien zu sicheren Herkunftsstaaten im Sinne des Asylrechts (§ 29a AsylVfG) mit den daran anknüpfenden kürzeren Fristen daher eilbedürftig . Der Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte entsprochen. Bundestagsdrucksache 18/9985: Es wurde eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens beim Bundesrat beantragt, um eine zügige Aktualisierung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu ermöglichen. Der Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte entsprochen. Bundestagsdrucksache 18/11546: Es wurde eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens beantragt. Der Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte entsprochen. Die besondere Eilbedürftigkeit wurde wie folgt begründet: In ihrer Besprechung am 9. Februar 2017 hatten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder darauf geeinigt, dass der Gesetzentwurf zeitnah auf den Weg gebracht wird. Das beschleunigte Verfahren diente dazu, das gesetzgeberische Ziel der besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vor dem Hintergrund der zu erwartenden steigenden Zahl der Ausreisepflichtigen umgehend zu erreichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13478 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundestagsdrucksache 18/8829: Es wurde eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens beim Bundesrat beantragt, um ein Inkrafttreten des Gesetzes vor der Sommerpause zu gewährleisten . Der Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte entsprochen. Termine für die Stellungnahmen des Bundesrates waren: 30. Mai 2016 (Befassung Ausschuss für Kulturfragen), 1. Juni 2016 (Befassung Rechtsausschuss, Ausschuss für Frauen und Jugend), 2. Juni 2016 (Befassung Innenausschuss, AIS-Ausschuss, Ausschuss für Familie und Senioren, Wirtschaftsausschuss), 17. Juni 2016 (Stellungnahme Bundesrat). Im Hinblick auf die übrigen fragegegenständlichen Bundestagsdrucksachen wurde seitens der Bundesregierung keine Beschleunigung beantragt. 11. Wie verlief das Gesetzgebungsverfahren bei den genannten Gesetzen im Zusammenspiel der Bundesregierung, des Bundestags und des Bundesrates (bitte für jedes der genannten Gesetzes einzeln auflisten: Kabinettbeschluss, Datum der jeweiligen Lesung im Bundesrat bzw. im Deutschen Bundestag bzw. in den jeweiligen Ausschüssen, Stellungnahme des Bundesrates, Gegenäußerung der Bundesregierung usw.)? Der Gang des Gesetzgebungsverfahrens ist jeweils im Einzelnen den Dokumenten in der öffentlich zugänglichen Bundestagsdatenbank (DIP) zu entnehmen; hinsichtlich des Datums der jeweiligen Kabinettbeschlüsse wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Gegenäußerungen der Bundesregierung liegen in den nachstehend genannten Gesetzgebungsverfahren vor: Gesetzgebungsvorhaben (BT-Drs.) Datum des Kabinettbeschlusses für Gegenäußerung Bundestagsdrucksache 18/2592 29.10.2014 Bundestagsdrucksache 18/8829 22.06.2016 Bundestagsdrucksache 18/9985 16.11.2016 Bundestagsdrucksache 18/7043 06.01.2016 Bundestagsdrucksache 18/11546 22.03.2017 Bundestagsdrucksache 18/7537 entfällt (wurde als Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebracht) 12. Wann wurden bei den in der Vorbemerkung genannten Gesetzentwürfen jeweils die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration bzw. für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu welchem Zeitpunkt mit welchem Ergebnis beteiligt? Die fragegegenständlichen Beteiligungen finden bei der Ressortabstimmung von Gesetzesentwürfen regelmäßig statt. Motive für die Vielzahl von Änderungen im Entstehungsprozess der fragegegenständlichen Gesetzentwürfe wurden nicht im Einzelnen dokumentiert. Die Stellungnahmen der in der Fragestellung Genannten sind in die Meinungsbildung der Bundesregierung eingeflossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/13478 Bundestagsdrucksache 18/2592: Die Beteiligung der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) sowie der Beauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) fand ab dem 11. Juni 2014 zeitgleich mit der Beteiligung der Bundesressorts statt. Die erste schriftliche Stellungnahme der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration ging am 25. Juni 2014 ein. Bundestagsdrucksache 18/1528: Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration wurde ab dem 13. Februar 2014 beteiligt, ihre erste schriftliche Stellungnahme ging am 21. Februar 2014 ein. Die Datenschutzbeauftragte wurde nicht beteiligt. Bundestagsdrucksache 18/6185: Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration wurde ab dem 14. September 2015 beteiligt, eine erste schriftliche Stellungnahme ging am 15. September 2015 ein. Die Datenschutzbeauftragte wurde am 21. September 2015 beteiligt, sie hat eine Stellungnahme an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages abgegeben. Bundestagsdrucksache 18/7538: Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Datenschutzbeauftragte wurden jeweils ab dem 29. Januar 2016 beteiligt. Die ersten schriftlichen Stellungnahmen gingen am 17. Februar 2015 und 29. Januar 2016 ein. Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration hat mehrfach schriftlich und mündlich Stellung genommen. Bundestagsdrucksache 18/7043: Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Datenschutzbeauftragte sind jeweils am 20. November 2015 erstmalig beteiligt worden und haben erstmalig am 25. November 2015 schriftlich Stellung genommen . Bundestagsdrucksache 18/7537: Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration ist ab dem 18. November 2016 beteiligt worden und hat am 19. Januar 2016 erstmalig schriftlich Stellung genommen. Bundestagsdrucksache 18/8829: Die Beteiligung der Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration und der Datenschutzbeauftragten fand ab dem 29. April 2016 im Rahmen der Ressortabstimmung statt; die ersten schriftlichen Stellungnahmen gingen am 3. Mai 2016 ein. Bundestagsdrucksache 18/9985: Die Beteiligung der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration und der Datenschutzbeauftragten fand zeitgleich mit der Beteiligung der Bundesressorts ab dem 2. September 2016 statt. Die erste schriftliche Stellungnahme der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration ging am 8. September 2016 ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13478 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Wann wurden zu den genannten Gesetzentwürfen Sachverständigenanhörungen im jeweiligen Fachausschuss beschlossen, wann erfolgten diese Anhörungen , und wann war die abschließende Beratung im jeweiligen Fachausschuss bzw. im Deutschen Bundestag (bitte nach den einzelnen Gesetzen getrennt mit genauen Daten auflisten)? Der Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag und seinen Ausschüssen unterliegt der Parlamentshoheit. Hierzu nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. 14. Nutzt die Bundesregierung (d. h. in der Regel die beteiligten Bundesministerien und die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration) die von den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages beschlossenen öffentlichen Sachverständigenanhörungen in den Ausschüssen des Bundestages, um die Angemessenheit, Praxistauglichkeit und juristische wie fachliche Richtigkeit der von ihr vorgeschlagenen Gesetzesregelungen oder -änderungen zu bewerten, wenn nein, warum nicht, wenn ja, wie geschieht dies konkret, insbesondere auch in Abstimmung mit den Regierungsfraktionen, wie viel Zeit stand den beteiligten Bundesministerien dafür jeweils zur Verfügung (bitte für die genannten Gesetze auflisten: Wochen, Tage bzw. Stunden, die zwischen Beendigung der Anhörung und Beratung im Fachausschuss zur Verfügung standen), bei welchen Gesetzen hat es infolge einer Sachverständigenanhörung noch substantielle Änderungen gegeben, und inwieweit war die Bundesregierung hieran beteiligt (bitte auflisten)? Die Bundesregierung verfolgt regelmäßig die Sachverständigenanhörungen durch das Parlament. Die Verfahrenshoheit hinsichtlich der weiteren Beratungen liegt allein beim Parlament. Zu keinem der fragegegenständlichen Gesetzentwürfe ist die Bundesregierung vom zuständigen Ausschuss infolge der parlamentarischen Sachverständigenanhörungen um substantielle Änderungen gebeten worden; sie hat daher keine Formulierungen für substantielle Änderungen zur Verfügung gestellt. 15. Für welche Sachverständigenanhörungen wurden Bundes- oder Landesbedienstete als Sachverständige benannt (bitte nach den genannten Gesetzen mit Name, Funktion und Datum auflisten), wie haben sich diese in diesem Zusammenhang jeweils mit Vorgesetzten oder mit Bundesministerien abgestimmt , und inwieweit werden Vorschläge der Bundesregierung für Gesetzesänderungen oder -bestimmungen im Vorfeld mit fachkundigen Bundesbediensteten abgestimmt (bitte ausführen)? Die Liste der Sachverständigen ist im Rahmen des Internetauftritts des Deutschen Bundestages allgemein verfügbar. Abstimmungen der Sachverständigen mit den Bundesministerien erfolgen grundsätzlich nicht. Bei jedem Gesetzentwurf wird gemäß § 45 GGO eine Ressortbeteiligung durchgeführt , bei der die Expertise jeweils zuständiger fachkundiger Bundesbediensteter einfließt. 16. Bei welchen der in der Vorbemerkung genannten Gesetze gab es noch Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens, bei welchen wurden Änderungsvorschläge des Bundesrates aufgenommen, bei welchen gab es keine Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf (bitte im Einzelnen auflisten), und wie ist dies vor dem Hintergrund des „Struckschen Gesetzes “ zu bewerten? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/13478 17. Wie beurteilt die Bundesregierung die vorgegebene Eilbedürftigkeit mancher Gesetzesregelungen im Nachhinein, wenn sich z. B. herausstellt, dass nur in Bayern die Neuregelung beschleunigter Asylverfahren überhaupt zur Anwendung kommt und dass die Zahl der Asylgesuche aus Albanien, Montenegro und Kosovo bereits drastisch zurückgegangen war, bevor diese Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden (siehe Vorbemerkung, bitte begründend ausführen)? Die Regelung zu den beschleunigten Verfahren in § 30a Asylgesetz sowie die Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten sind nur ein Teil eines Gesamtpakets von Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Flüchtlingskrise, die auch im Hinblick auf mögliche ähnliche Entwicklung in der Zukunft zu sehen sind. 18. Hat die Bundesregierung beim Gesetzgebungsverfahren zur Einstufung der Länder Albanien, Montenegro und Kosovo als sichere Herkunftsstaaten Abgeordneten des Bundestages die Materialien und Berichte, die sie laut Gesetzentwurf bei der Einstufung verwandt hat (Lageberichte des Auswärtigen Amts und Berichte von internationalen und Nichtregierungsorganisationen usw.), zur Verfügung gestellt, damit die Abgeordneten ihrer verfassungsrechtlichen Sorgfaltspflicht bei der Erhebung und Aufbereitung von Tatsachen , die der Einstufung zugrunde liegen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Mai 1996, 2 BvR 1507/93 und 2 BvR 1508/93), nachkommen konnten (wenn ja, wann und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht)? Die fragegegenständlichen Materialien und Berichte waren allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zum Beispiel in Form von Bundestagsdrucksachen zugänglich; daher wird als bekannt vorausgesetzt, welche Materialien die Bundesregierung zur Verfügung gestellt hat. Die Modalitäten von Auswahl und Bereitstellung der Materialien sind im Einzelnen nicht dokumentiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333