Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 30. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13479 18. Wahlperiode 31.08.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Ulle Schauws, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13192 – Gleichberechtigte Teilhabe und Barrierefreiheit in Kultur und Medien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Alle Menschen haben das Recht, am kulturellen Leben teilzuhaben, dies gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Beeinträchtigungen. Das garantiert unter anderem Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention, der den Staat in die Pflicht nimmt, die kreative, künstlerische und intellektuelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu unterstützen. Dazu gehört neben dem Recht, am kulturellen Leben teilzunehmen auch die Möglichkeit der kulturellen und künstlerischen Entfaltung für Menschen mit Beeinträchtigungen. Damit das möglich wird, müssen kulturelle Programme sowie Medienangebote barrierefrei zugänglich sein und die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen stets mit berücksichtigen. Museen, in denen Exponate in leichter Sprache erklärt werden und Rampenzugänge, die nicht in den Hinterhof verlagert werden – das sind Beispiele für gleichberechtigte Barrierefreiheit im Kulturbereich . Es ist aber vonnöten, über diese positiven Beispiele hinaus ein umfassenderes Bewusstsein dafür zu schaffen, dass es ein großes Spektrum an vielfältigen Beeinträchtigungen gibt, die bei der Gestaltung von kulturellen Angeboten mit zu bedenken sind. Kultur barrierefrei zugänglich zu gestalten bedeutet auch, spezielle Zugangsmöglichkeit zu digitalisierten Formaten der Kultur zu schaffen und eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen an medialen Angeboten zu gewährleisten. Teilhabe sollte immer mit einem Blick für Gleichberechtigung auf allen Ebenen gestaltet werden. Dann können auch Menschen mit Beeinträchtigungen alle Angebote in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Beispielsweise finden Filmvorführungen mit Audiodeskriptionen oder Theaterstücke mit Übertitelung immer noch viel zu selten statt. Auch könnte beispielsweise der deutsche Hörfilmpreis in seiner Bedeutung aufgewertet werden und mehr Aufmerksamkeit auf sich ziehen, wenn er als eigene Kategorie in die Vergabe des deutschen Filmpreises integriert werden würde. Kultur sollte ohne Grenzen auskommen und für alle da sein – und von allen gemacht und gestaltet werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13479 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Bund übernimmt aktuell mit ca. 1,2 Mrd. Euro jährlich etwa 13 Prozent der Gesamtausgaben für Kultur und Medien und fördert damit eine Vielzahl an Institutionen und Programmen. Es sollte zu den verbindlichen Kulturfördergrundsätzen des Bundes gehören, dass geförderte Projekte und Einrichtungen in ihrer konzeptionellen und praktischen täglichen Arbeit inklusiv gestaltet werden. So ist es bereits heute eine der Förderbedingungen im Filmförderungsgesetz, dass ein geförderter Film auch eine barrierefreie Fassung mit deutschen Untertiteln und deutscher Audiodeskription in kinogeeigneter Qualität produzieren muss. Nicht zu unterschätzen ist die Vorbildfunktion, die der Bund für Länder und Gemeinden sowie für den privaten Kultursektor in dieser Hinsicht übernehmen kann. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung unterstützt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und die Barrierefreiheit in Kultur und Medien. Deutschland hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) ratifiziert . Die Bundesregierung setzt sich unter anderem für die in Artikel 30 UN- BRK formulierte Verpflichtung ein, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am kulturellen Leben zu fördern. Vor dem Hintergrund des Artikels 4 Absatz 2 der UN-BRK ergreift die Bundesregierung dabei im Rahmen ihrer verfügbaren Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung der Rechte Dritter Maßnahmen , um nach und nach die volle Verwirklichung kultureller Rechte zu erreichen . Die Bundesregierung hat sich bereits 2002 verpflichtet, zivile Neubauten sowie große zivile Um- und Erweiterungsbauten des Bundes entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei zu gestalten. Der Leitfaden Barrierefreies Bauen wurde hierfür als Handlungsanleitung für die Bauverwaltung des Bundes konzipiert und mit Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zum 1. Juni 2014 eingeführt. Er wird auch bei Fördermaßnahmen des Bundes für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten bei Einrichtungen in Kultur und Medien zugrunde gelegt. Um Menschen mit Behinderung in gleicher Weise am Arbeitsleben teilhaben zu lassen, gibt das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX), wie auch seine Vorgängergesetze , seit vielen Jahren unter anderem Vorgaben zur Einstellung, zur Ausgestaltung der Beschäftigung und die Möglichkeiten unterstützender Leistungen des Staates vor. Die Regelungen gelten für Menschen mit einem Grad ihrer Behinderung von mindestens 50 Prozent oder von jedenfalls 30 Prozent, wenn sie aufgrund amtlicher Entscheidung unter bestimmten Voraus-setzungen gleichgestellt sind. Alle Arbeitgeber unterliegen diesen Bestimmungen und können von erheblichen und weitgehenden staatlichen Eingliederungshilfen profitieren. Für öffentliche Arbeitgeber gelten teilweise zusätzliche Regelungen. Alle Kultureinrichtungen , gleich wie sie verfasst sind, haben daher die Bestimmungen des SGB IX zu beachten und sollten von den auf ihrer Basis angebotenen Möglichkeiten zur Förderung der Teilhabe Gebrauch machen. Alle Arbeitgeber müssen bei der Besetzung freier Stellen prüfen, ob schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen eingestellt werden können, ggf. unter Anpassung des Arbeitsplatzes an die Behinderung, damit die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten voll verwertet werden können. Hierfür haben die Arbeitgeber Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen, um Vermittlungsvorschläge zu erhalten. Notwendige Anpassungen können durch technische Arbeitshilfen oder auch die Beschäftigung von Arbeitsassistenz erfolgen. Die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13479 Kosten hierfür werden ganz oder teilweise von den Integrationsämtern getragen, die eine fundierte Beratung über technische und organisatorische Möglichkeiten bereitstellen. Für private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen gilt eine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen von mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze (§ 71 SGB IX). Zumindest haben Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 Arbeitsplätze mit mindestens 18 Wochenstunden und einer Dauer von mehr als acht Wochen besetzen, im Jahresmittel je Monat einen schwerbehinderten Menschen zu beschäftigen. Geschieht dies nicht, ist eine Ausgleichsabgabe an die Agentur für Arbeit zu zahlen, aus der die o. g. Eingliederungs-hilfen finanziert werden. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) war sowohl an der Erstellung des ersten als auch des zweiten Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur UN-BRK (NAP 1.0 bzw. NAP 2.0) beteiligt und verantwortet die Umsetzung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Maßnahmen des NAP 1.0 bzw. NAP 2.0. Auf den gleichnamigen Bericht und auf den aktuellen „Zweiten Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Teilhabe, Beeinträchtigung, Behinderung“ aus dem Jahr 2016 wird verwiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10940). Die BKM hat die Handlungsempfehlungen der von ihr geförderten Studie der Kulturpolitischen Gesellschaft „Inklusive Kulturelle Bildung und Kulturarbeit. Förderer und Akteure – Programme und Projekte“ im Rahmen einer Inklusionstagung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahr 2015 für dauerhaft geförderte Einrichtungen präzisiert. Dabei wurden konkrete Fragen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Inklusion in Kultureinrichtungen behandelt. Die BKM fördert das Dialog- und Fachforum Netzwerk Kultur und Inklusion, das das Ziel verfolgt, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an allen Bereichen kulturellen Lebens zu ermöglichen. Dabei wird bundesweit eine Qualitäts- und Strukturdiskussion angeregt, die die regionalen Entwicklungen aufgreift und eine breite Diskussion anstößt. Menschen mit Behinderungen, gleich welcher Art, sollen einen chancengleichen Zugang zu kultur- und medienpolitischen Informationen erhalten. Der Internetauftritt der BKM beispielsweise erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit . Im Sinne der Chancengleichheit und Gleichbehandlung werden die Inhalte, wo immer es möglich ist, so dargestellt, dass sie einer möglichst großen Zielgruppe ohne spezielle Sonderlösungen zugänglich sind. Abkürzungen sind beispielsweise für Lesegeräte gekennzeichnet und mit dem entsprechenden ausgeschriebenen Text hinterlegt. Visuelle Abbildungen sind neben der allgemeinen Bildunterschrift mit alternativen Texten unterlegt, die genau beschreiben, was auf dem Bild oder der Grafik zu sehen ist. Darüber hinaus ist das Internetangebot der BKM zum Vorteil für alle Nutzerinnen und Nutzer in einer einfachen Sprache gehalten und bietet eine nachvollziehbare Navigation für eine möglichst hohe Benutzerfreundlichkeit . Die Bundesregierung hat zudem Maßnahmen im Bereich der Medienangebote/- förderung in ihrer Zuständigkeit ergriffen: Sie knüpft die Produktionsförderung von Kinofilmen an die Herstellung einer barrierefreien Fassung in marktgerechter und kinogeeigneter Qualität. Dies ist nach dem Filmförderungsgesetz ebenfalls Voraussetzung für die Filmproduktionsförderung durch die Filmförderungsanstalt (FFA). Zudem dürfen nach dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Filmförderungsgesetz Förderhilfen für Kinos und den Absatz von Filmen nur gewährt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13479 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode werden, wenn barrierefreie Fassungen in geeigneter Weise und in angemessenem Maße zugänglich gemacht werden. Zur inklusiven Gestaltung vieler Veranstaltungen und Programme können keine allgemeingültigen Angaben gemacht werden, da sie in Abhängigkeit zu den jeweils wechselnden Veranstaltungsorten und den dortigen Rahmenbedingungen stehen. Die Bundesregierung fördert eine Vielzahl an Einrichtungen, Programmen und Veranstaltungen. Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder Barrierearmut – vgl. Antwort zu den Fragen 4, 5, 6 und 11 – sind dabei nur teilweise konkreter Gegenstand der entsprechenden Förderung. In vielen Fällen sind Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut nicht explizit Gegenstand der Förderung. Die Durchführung entsprechender Maßnahmen liegt dann – im gesetzlichen Rahmen – in erster Linie in der Verantwortung der jeweiligen Einrichtungen und nicht bei der Bundesregierung. Um den Fragestellern trotzdem ein möglichst vollständiges Bild der Herstellung von Barrierefreiheit oder Barrierearmut darlegen zu können, hat die Bundesregierung die Einrichtungen um Auskunft zur Beantwortung der Kleinen Anfrage gebeten. Die Angaben zu den Fragen 1 bis 3 beruhen auf den Selbstauskünften der einzelnen Einrichtungen. 1. Wie viele und welche von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen, Programme und Veranstaltungen (wie zum Beispiel Deutscher Computerspielepreis , Deutscher Filmpreis etc.) im Bereich Kultur und Medien haben bisher welche Konzepte zur inklusiven Gestaltung ihrer Angebote erarbeitet (bitte nach Art der Barrierefreiheit auflisten, zum Beispiel barrierefreie Zugänge , leichte Sprache, Über-/Untertitelung, Audiodeskriptionen, barrierefreie Webseiten etc.)? Die Konzepte der Einrichtungen zur inklusiven Gestaltung ihrer Angebote werden im Folgenden dargestellt. 53 Einrichtungen bieten barrierefreie bzw. barrierearme Zugänge an: Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW, Remscheid Akademie der Künste AlliiertenMuseum e. V. Bach-Archiv Barenboim-Said-Akademie Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände Deutsche Dienststelle/WASt Deutsche Nationalbibliothek Deutsche Schillergesellschaft/Deutsches Literaturarchiv Marbach (mit Schiller -Nationalmuseum und Literaturmuseum der Moderne) Deutscher Filmpreis Deutsches Filminstitut Deutsches Kabarettarchiv Deutsches Kulturforum östliches Europa e. V. Deutsches Zentrum des Internationalen Theaterinstituts Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13479 Dialog- und Fachforum Netzwerk Kultur und Inklusion Donauschwäbisches Zentralmuseum European Film Academy e. V. Festival Thespis Freies Deutsches Hochstift/Goethe-Haus Händelfestspiele Göttingen Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e. V. Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V. Internationaler Suchdienst Klassik Stiftung Weimar Kulturstiftung des Bundes Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH Kunstforum Ostdeutsche Galerie Museum für Sepulkralkultur Ostpreußisches Landesmuseum Otto-von-Bismarck-Stiftung Schlesisches Museum zu Görlitz Stiftung Bauhaus Dessau Stiftung Berliner Mauer Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas Stiftung Deutsche Kinemathek Stiftung Deutsches Historisches Museum Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen. Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora Stiftung Genshagen Stiftung Hambacher Schloss Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Stiftung Händelhaus Halle Stiftung Jüdisches Museum Berlin Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Stiftung Preußischer Kulturbesitz Stiftung-Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte Stiftung Topographie des Terrors Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13479 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tolstoi Bibliothek Weltkulturerbe Völklinger Hütte-Europäisches Zentrum für Kunst und Industriekultur Westpreußisches Landesmuseum Zudem werden bei verschiedenen investiven Projektförderungen im Bereich des Denkmalschutzes auch Maßnahmen zur Reduktion baulicher Barrieren im Zuwendungsverfahren berücksichtigt. 30 Einrichtungen bieten Inklusive Angebote, Leichte Sprache etc. an: Bach-Archiv Beethoven-Haus Bonn Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung Deutsche Nationalbibliothek Deutsche Welle Deutsches Kulturforum östliches Europa e. V. Gesellschaft für deutsche Sprache Haus der Wannsee-Konferenz Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e. V. Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V. Initiative Musik Klassik Stiftung Weimar Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen KZ-Gedenkstätte Neuengamme KZ-Gedenkstätte Dachau KZ-Gedenkstätte Flossenbürg Museum für Sepulkralkultur Ostpreußisches Landesmuseum Schlesisches Museum zu Görlitz Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas Stiftung Deutsches Historisches Museum Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand Stiftung Haus der Geschichte Stiftung Jüdisches Museum Berlin Stiftung Preußischer Kulturbesitz Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Stiftung Topographie des Terrors Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13479 Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Weltkulturerbe Völklinger Hütte-Europäisches Zentrum für Kunst und Industriekultur 23 Einrichtungen bieten Über-/Untertitelung, Gebärdensprache etc. an: Akademie der Künste AlliiertenMuseum e. V. Deutsche Schillergesellschaft/Deutsches Literaturarchiv Marbach (mit Schiller -Nationalmuseum und Literaturmuseum der Moderne) Deutsche Welle Deutscher Filmpreis European Film Academy e. V. Filmtage Tübingen e. V. Geschäftsstelle zum Immateriellen Kulturerbe der UNESCO Gesellschaft für Deutsche Sprache Haus der Wannsee-Konferenz Klassik Stiftung Weimar Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH KZ-Gedenkstätte Dachau Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus Stiftung Deutsches Historisches Museum Stiftung Gedenkstätte Deutscher Wiederstand Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora Stiftung Händelhaus Halle Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Stiftung Preußischer Kulturbesitz Stiftung Topographie des Terrors Weltkulturerbe Völklinger Hütte-Europäisches Zentrum für Kunst und Industriekultur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13479 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 34 Einrichtungen bieten Audiodeskriptionen, Audioguides, Audioführungen, Hörbücher, Video- oder Hörführungen etc. an: Akademie der Künste AlliiertenMuseum e. V. Bach-Archiv Beethoven-Haus Bonn Bund Heimat und Umwelt Deutsche Schillergesellschaft/Deutsches Literaturarchiv Marbach (mit Schiller -Nationalmuseum und Literaturmuseum der Moderne) Deutscher Filmpreis Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn Haus der Wannsee-Konferenz Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V. Klassik Stiftung Weimar Kulturstiftung des Bundes Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH KZ-Gedenkstätte Dachau KZ-Gedenkstätte Flossenbürg Museum für Sepulkralkultur Ostpreußisches Landesmuseum Stiftung Berliner Mauer Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas Stiftung Deutsches Historisches Museum Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora Stiftung Genshagen Stiftung Hambacher Schloss Stiftung Jüdisches Museum Berlin Stiftung Preußischer Kulturbesitz Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13479 Stiftung-Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte Stiftung Topographie des Terrors Tolstoi Bibliothek Weltkulturerbe Völklinger Hütte-Europäisches Zentrum für Kunst und Industriekultur 24 Einrichtungen bieten barrierefreie bzw. barrierearme Webseiten an: Akademie der Künste Bund Heimat und Umwelt Deutschland Deutsche Dienststelle/WASt Deutsche Digitale Bibliothek Deutsche Nationalbibliothek Deutsche Schillergesellschaft/Deutsches Literaturarchiv Marbach (mit Schiller -Nationalmuseum und Literaturmuseum der Moderne) Deutsche Welle Deutsches Kulturforum östliches Europa e. V. Geschäftsstelle zum Immateriellen Kulturerbe der UNESCO Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e. V. Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V. Internationaler Suchdienst Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH KZ-Gedenkstätte Neuengamme Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas Stiftung Deutsches Historisches Museum Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand Stiftung Händelhaus Halle Stiftung Jüdisches Museum Berlin Stiftung Preußischer Kulturbesitz Stiftung Topographie des Terrors Westpreußisches Landesmuseum Mit dem Förderprogramm „Ein Netz für Kinder“ wird zudem die möglichst barrierearme Gestaltung von Internetangeboten für Kinder unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13479 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8 Einrichtungen bieten spezielle Führungen bzw. einen individuell abgestimmten Zugang für Menschen mit Beeinträchtigungen an: Deutscher Filmpreis Freies Deutsches Hochstift/Goethe-Haus Gesellschaft für Deutsche Sprache Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand Stiftung Händelhaus Halle Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte Neben den genannten individuellen Angeboten bieten zahlreiche Einrichtungen im Bereich Kultur und Medien ermäßigten Eintritt für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigungen an. 2. Wie viele und welche der von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen , Programme und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien sind umfassend barrierefrei, wie viele und welche sind nur für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen nutzbar? 3. Wie hoch ist jeweils die Fördersumme der seit 2009 von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen, Programme und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien (bitte unter Nennung des Namens und der Fördersumme differenziert für die Bereiche aufführen), a) die umfassend barrierefreie Angebote gestaltet haben, b) die teilweise barrierefreie Angebote gestaltet haben, c) an denen Menschen mit Beeinträchtigungen aktiv beteiligt sind? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Es werden die Gesamtfördersummen der Einrichtungen seit 2009 aufgeführt. Bei Misch-finanzierungen ist nur der Bundesanteil ausgewiesen. 13 Einrichtungen sind umfassend barrierefrei: AlliiertenMuseum e. V.: 14 330 T Euro Deutsche Dienststelle/WASt: 145 900 T Euro Otto-von-Bismarck-Stiftung: 8 763 T Euro Stiftung Bauhaus Dessau: 11 752 T Euro Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas: 27 819 T Euro Stiftung Deutsche Kinemathek: 67 528 T Euro Stiftung Deutsches Historisches Museum : 360 969 T Euro Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand: 18 179 T Euro Stiftung Hambacher Schloss: 900 T Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13479 Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: 195 720 T Euro Stiftung Jüdisches Museum Berlin: 127 212 T Euro Stiftung-Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte: 6 971 T Euro Stiftung Topographie des Terrors: 15 536 T Euro 75 Einrichtungen sind für Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen barrierefrei , ld. h. haben teilweise barrierefreie Angebote gestaltet: Adalbert-Stifter-Verein: 3 779 T Euro Akademie der Künste: 166 515 T Euro Akademisches Förderprogramm: 5 500 T Euro Bach-Archiv: 6 034 T Euro Barenboim-Said-Akademie: 5 500 T Euro (Förderung ab 2017) Bund Heimat und Umwelt Deutschland: 1 134 T Euro Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung: 14 470 T Euro Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände: 250 T Euro Deutsche Dienststelle/WASt: 145 900 T Euro Deutsche Digitale Bibliothek: 18 300 T Euro Deutscher Museumsbund: „Das inklusive Museum. Ein Leitfaden zu Barrierefreiheit und Inklusion“: 12 T Euro Deutsche Nationalbibliothek: 426 476 T Euro Deutsche Schillergesellschaft/Deutsches Literaturarchiv Marbach (mit Schiller -Nationalmuseum und Literaturmuseum der Moderne): 40 851 T Euro Deutsche Welle: 2 573 299 T Euro Deutscher Filmpreis: 26 285 T Euro Deutsch-Russisches Museum Berlin-Karlshorst: 9 637 T Euro Deutsches Filminstitut: 2 825 T Euro Deutsches Kulturforum östliches Europa e. V.: 10 999 T Euro Deutsches Zentrum des internationalen Theaterinstituts: 2 026 T Euro Dialog- und Fachforum Netzwerk Kultur und Inklusion: 70 T Euro Donauschwäbisches Zentralmuseum: 3 008 T Euro „Ein Netz für Kinder“: 80 geförderte Internetangebote: 7 000 T Euro Europäisches Netzwerk für Erinnerung und Solidarität: 2 700 T Euro European Film Academy e. V.: 1 530 T Euro European Film Promotion e. V.: 1 023 T Euro Filmtage Tübingen e. V.: 252 T Euro Freies Deutsches Hochstift/Goethe-Haus: 5 231 T Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13479 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gedenkstätten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Stiftung Berliner Mauer, Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn, Deutsch-Deutsches Museum Mödlareuth, Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikow-straße Potsdam, Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau) und Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur: 49 001 T Euro German Films - Service und Marketing GmbH: 14 000 T Euro Geschäftsstelle zum Immateriellen Kulturerbe der UNESCO: 600 T Euro Gesellschaft für deutsche Sprache: 2 325 T Euro Haus der Wannsee-Konferenz: 7 081 T Euro Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung e. V.: 20 169 T Euro Immanuel-Kant-Stipendium: 1 404 T Euro Initiative Musik: 26 639 T Euro Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e. V.: 6 287 T Euro Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V.: 11 585 T Euro Internationaler Suchdienst: 127 259 T Euro Internationales Filmfestival Mannheim Heidelberg: 105 T Euro Klassik Stiftung Weimar: 100 353 T Euro Kulturstiftung des Bundes: 331 381 T Euro. Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH: 230 874 T Euro Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH: 132 257 T Euro Kunstforum Ostdeutsche Galerie: 5 538 T Euro KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen: 9 133 T Euro KZ-Gedenkstätte Neuengamme: 6 629 T Euro KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg: 11 107 T Euro Leipziger DOK-Filmwochen GmbH: 135 T Euro Museum für Sepulkralkultur: rd. 3 700 T Euro Nipkow Programm e. V.: 1 040 T Euro Ostpreußisches Landesmuseum: 5 146 T Euro Schlesisches Museum zu Görlitz: 4 294 T Euro Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten: 41 162 T Euro Stiftung Bundeskanzler-Adenauer Haus: 13 117 T Euro Stiftung Bundespräsident Theodor-Heuss-Haus: 7 571 T Euro Stiftung Deutsche Kinemathek: 67 528 T Euro Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste: 15 116 T Euro (Förderung ab 2015) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13479 Stiftung Fürst-Pückler-Park Bad Muskau: 9 754 T Euro Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz: 3 869 T Euro Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora: 30 342 T Euro Stiftung Genshagen: 8 179 T Euro Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek: 5 971 T Euro Stiftung Preußischer Kulturbesitz: 991 271 T Euro Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg: 132 871 T Euro Stiftung Sächsische Gedenkstätten: 8 335 T Euro Tolstoi Bibliothek: 2 222 T Euro Weltkulturerbe Völklinger Hütte-Europäisches Zentrum für Kunst und Industriekultur : 21 437 T Euro Westpreußisches Landesmuseum: 4 384 T Euro 7 Einrichtungen beteiligen Menschen mit Beeinträchtigungen aktiv an der Gestaltung und/oder Entwicklung ihrer Angebote: Akademie der Künste: 166 515 T Euro Stiftung Deutsche Kinemathek: 67 528 T Euro Deutsche Nationalbibliothek: 426 476 T Euro Deutsche Welle: 2 573 299 T Euro Dialog- und Fachforum Netzwerk Kultur und Inklusion: 70 T Euro Kulturstiftung des Bundes: 331 381 T Euro. Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH: 132 257 T Euro 4. Inwiefern macht die Bundesregierung die Rezeptionsmöglichkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen zur Förderbedingung von Einrichtungen, Programmen und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien? Wenn ja, in welchen Bereichen? 5. Inwiefern ist bei der Vergabe von Fördermitteln die Kooperation der zu fördernden Einrichtung mit Institutionen und Projekten, die die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung fördern oder zur kulturellen Auseinandersetzung mit der Lebenssituation behinderter Menschen beitragen , ein relevantes Vergabekriterium? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13479 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Inwiefern schafft die Bundesregierung Anreize, geförderte Einrichtungen, Programme und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien gleichberechtigt barrierefrei zu gestalten (zum Beispiel durch Vergabe zusätzlicher Mittel für barrierefreie Projektansätze)? Die Fragen 4, 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist es ein großes Anliegen, die Rezeptionsmöglichkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern, die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zu fördern, zur kulturellen Auseinandersetzung mit der Lebenssituation behinderter Menschen beizutragen, Anreize zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Bereich Kultur und Medien zu schaffen und Berufe im Kultur- und Medienbereich bei jungen Menschen mit Beeinträchtigungen bekannter zu machen. Soweit es sich um institutionelle Förderung nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften Nummer 2.2 zu § 23 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) und nicht um Projekt-förderungen im Sinne der VV Nummer 2.1 zu § 23 BHO handelt , werden Belange der Barrierefreiheit gem. § 1 Absatz 3 BGG auch im Rahmen der Erteilung neuer Zuwendungsbescheide berücksichtigt. § 1 Absatz 3 BGG regelt, dass die geförderten Institutionen vertraglich bzw. durch Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid zur Anwendung der Grundzüge des BGG verpflichtet werden sollen. Welche Vorschriften im Einzelnen anzuwenden sind, hängt dabei von der jeweiligen institutionellen Zuwendungs-empfängerin beziehungsweise dem jeweiligen institutionellen Zuwendungsempfänger ab und wird daher im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7824, S. 31). Des Weiteren hat die BKM eine Auflage in die Zuwendungsbescheide an dauerhaft durch BKM geförderte Kultureinrichtungen aufgenommen, um die kulturelle Vermittlungsarbeit an bislang unterrepräsentierten Gruppen zu fördern. Diese Adressatengruppe können auch Menschen mit Beeinträchtigungen sein. Auf die Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei Gebäuden und auf die Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Bereich Kultur und Medien wird hingewiesen (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). 7. Wie viele Vollzeit- und Teilzeitarbeitsplätze sind in den durch die Bundesregierung geförderten Einrichtungen, Programmen und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien mit schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen bis heute besetzt? Wie viele schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen wurden seit 2009 neu eingestellt (bitte nach Berufsbereichen und nach Geschlecht aufschlüsseln )? Falls diese Daten nicht erhoben werden, warum nicht? Die erfragten Daten werden nicht über alle Einrichtungen hinweg erhoben. Es gibt keine einheitliche Erfassungssystematik, die eine Beantwortung dieser Fragen zulässt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13479 8. Wie viele der von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen, Programme und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien, die unter die Beschäftigungspflicht fallen, erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Quote bei der Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen? Falls diese Daten nicht erhoben werden, warum nicht? Es erfüllen 22 der 23 Einrichtungen, die unter die Beschäftigungspflicht fallen, die gesetzlich vorgeschriebene Quote. Eine Einrichtung erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Quote derzeit nicht, weil geeignete Bewerberinnen bzw. Bewerber fehlen. Im Bereich Kultur und Medien gibt es eine Vielzahl an Einrichtungen, die weniger als 20 Beschäftigte haben und nicht unter die Beschäftigungspflicht (5-Prozent -Pflichtquote – § 71 Absatz 1 SGB IX) fallen. Programme und Veranstaltungen unterliegen nicht der Beschäftigungspflicht. 9. In welchen Bereichen sind die in Frage 7 genannten Arbeitsplätze angesiedelt , und in welchem Tarif werden sie vergütet? Falls diese Daten nicht erhoben werden, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 10. Wie viele schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen haben seit 2009 eine Ausbildung in den von der Bundesregierung geförderten Einrichtungen , Programmen und Veranstaltungen im Bereich Kultur und Medien absolviert und in welchen Bereichen (bitte nach Ausbildungsberuf und Geschlecht aufschlüsseln)? Falls diese Daten nicht erhoben werden, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen zu fördern und Berufe im Kultur- und Medienbereich bei jungen Menschen mit Beeinträchtigungen bekannter zu machen? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 12. Gab oder gibt es Bestrebungen, den Deutschen Hörfilmpreis in den Deutschen Filmpreis zu integrieren? Wenn nein, warum nicht? Der Deutsche Hörfilmpreis liegt nicht in der Verantwortung der Bundesregierung . Es gibt bislang seitens der Bundesregierung keine Bestrebungen, den vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) vergebenen Deutschen Hörfilmpreis in den Deutschen Filmpreis zu integrieren. Der Bundesregierung sind auch keine diesbezüglichen Bestrebungen des DBSV oder der Deutschen Filmakademie bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333