Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13486 18. Wahlperiode 01.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13233 – Exportverbot für Schlauchboote und Außenbordmotoren nach Libyen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Union will weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Migration über die libyschen Seegrenzen einleiten. Im Rat „Auswärtige Angelegenheiten “ beschlossen die Außenminister am 17. Juli 2017, die Ausfuhr „bestimmter Erzeugnisse, die für die Schleusung und den Menschenhandel genutzt werden könnten“, nach Libyen einzuschränken. Genannt werden insbesondere Schlauchboote und Außenbordmotoren. Die Minister wollen außerdem prüfen, wie der Zugang der „Schleuser und Menschenhändler“ zu diesen „Erzeugnissen “ über die EU-Grenzen hinaus eingeschränkt werden kann. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind hier die Vereinten Nationen gemeint. Soweit bekannt, werden die Schlauchboote vor allem aus China importiert. Die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten könnten deshalb versuchen, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für eine entsprechende UN-Resolution zu gewinnen . Damit wäre die EU-Militärmission EUNAVFOR MED ermächtigt, die Fracht von Schiffen nach Schlauchbooten und Außenbordmotoren zu durchsuchen . Die Polizeiagentur Europol bzw. das dort befindliche „Zentrum für Migrantenschmuggel “ (EMSC) wird vermutlich beauftragt, den Handel mit den Gerätschaften zu beobachten und etwaige Verstöße gegen die Exportkontrollen zu ermitteln. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wird mit den EU-Maßnahmen die libysche organisierte Kriminalität gefördert. Sie könnte, wie beispielsweise am 21. Oktober 2016 geschehen, versuchen, die Außenbordmotoren der voll besetzten Boote auf offener See zu stehlen (http://gleft.de/1NG). Bekanntlich ist auch die libysche Küstenwache in das Schleusergeschäft verstrickt, sowohl die EU-Grenzagentur Frontex als auch das Auswärtige Amt bestätigen das (http://gleft.de/1NE). Mit dieser Truppe darf es deshalb keine Zusammenarbeit geben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13486 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Auf welche Weise will die EU nach Kenntnis der Bundesregierung „Libyen helfen, seine Kapazitäten zur Kontrolle seiner Grenzen, auch im Süden,“ auszubauen (Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 17. Juli 2017), und inwiefern ist der Abstimmungsprozess zur möglichen Unterstützung in technischer und finanzieller Hinsicht mittlerweile abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 4)? Am 28. Juli 2017 hat die EU entschieden, das gemeinsame Projekt der EU-Kommission und Italiens zur Unterstützung des Integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen („Support to Integrated border and migration management in Libya“) im Rahmen des Nothilfefonds für Afrika (EUTF) zu finanzieren. Projektinhalte sind der Kapazitätsaufbau an den libyschen Seegrenzen durch Ausbildungsmaßnahmen , die Instandsetzung vorhandener Schiffe sowie die Unterstützung mit Kommunikations- und Rettungsausstattung, Schlauchbooten und Fahrzeugen; der Aufbau libyscher Schiffsinstandsetzungskapazitäten; der Aufbau von nationalen Lage- und Koordinierungszentren inklusive einer Seenotrettungsleitstelle („Maritime Rescue Coordination Centre“, MRCC) und der Unterstützung bei der Einrichtung eines libyschen Such- und Rettungsbereiches („Search and Rescue-Zone“ / SAR-Zone) sowie eine „Pilotaktivität“ an der libyschen Südgrenze , deren genaue Ausgestaltung erst nach einer noch durchzuführenden Erkundungsmission vor Ort festgelegt wird. Nach Kenntnis der Bundesregierung soll die technische Abstimmung im September 2017 abgeschlossen werden und anschließend die Umsetzung beginnen. 2. Auf welche Weise will die Bundesregierung die im Rat „Auswärtige Angelegenheiten “ am 17. Juli 2017 beschlossenen Schlussfolgerungen umsetzen, eine Ausfuhr „bestimmter Erzeugnisse, die für die Schleusung und den Menschenhandel genutzt werden könnten“, nach Libyen einzuschränken? Zeitgleich mit und auf Grundlage von dem Beschluss (GASP) 2017/1338 des Rates vom 17. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen wurde auch die Verordnung (EU) 2017/1325 des Rates vom 17. Juli 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/44 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen angenommen . Mit dieser wurde die entsprechende Regelung als neuer Artikel 2a der Verordnung eingeführt, ebenso die entsprechende Güterliste als neuer Annex VII der Verordnung. Diese Verordnung ist in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar anwendbares Recht. Eine Umsetzung im Bundesrecht ist insofern nicht erforderlich . a) Welche Erzeugnisse fallen aus Sicht der Bundesregierung unter diesen zu verfolgenden unerlaubten Handel (bitte beispielhaft konkrete Güter außer Schlauchbooten und Außenbordmotoren benennen)? Eine abschließende Liste der konkreten Güter inklusive der jeweiligen Codes der Güter nach der zolltariflichen Kombinierten Nomenklatur der EU kann dem mit der oben genannten Verordnung (EU) 2017/1325 vom 17. Juli 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/44 eingeführten Annex VII der Verordnung (EU) 2016/44 entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13486 b) Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung der Handel mit Schlauchbooten und Außenbordmotoren kontrolliert und unterbunden werden? Der neue Artikel 2a der Verordnung (EU) 2016/44 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen macht Verkauf, Lieferung, Weitergabe und Ausfuhr der in Anhang VII aufgeführten Güter, darunter auch Schlauchboote und Außenbordmotoren , von einer vorherigen Genehmigung der innerhalb eines EU- Mitgliedstaats zuständigen Behörde abhängig. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Zollbehörden überwachen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Einhaltung der Vorschrift. Verstöße gegen die Genehmigungspflicht können in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden. c) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für eine entsprechende UN-Resolution zu gewinnen , damit die EU-Militärmission EUNAVFOR MED ermächtigt wäre, die Fracht von Schiffen nach Schlauchbooten und Außenbordmotoren zu durchsuchen? Derzeit gibt es keine Planungen, das Mandat von EUNAVFOR MED Operation Sophia entsprechend zu erweitern. Die Frage einer möglichen Ermächtigung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen stellt sich dementsprechend nicht. 3. Nach welcher Maßgabe sollten die von EUNAVFOR MED oder Europol im Zusammenhang mit dem unerlaubten Handel gesammelten Informationen aus Sicht der Bundesregierung an libysche Behörden weitergegeben werden, und welche Behörden betrachtet die Bundesregierung hierzu als zuständig? Nach Ratsbeschluss GASP 2017/1385 vom 25. Juli 2017 sammelt EUNAVFOR MED Operation Sophia zukünftig Informationen zum unerlaubten Handel mit Rohöl und petrochemischen Produkten, entsprechend der Resolutionen 2146 (2014) und 2362 (2017) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Die in diesem Zusammenhang gesammelten Informationen können von der Operation an die rechtmäßigen libyschen Behörden (wie etwa die Nationale Ölbehörde (NOC) und die Generalstaatsanwaltschaft in Tripolis) weiter gegeben werden. Der Austausch nicht-personenbezogener Daten zwischen Europol und Behörden eines Drittstaates richtet sich insbesondere nach Artikel 23 der Europol-Verordnung (EU) 2016/794. Die Übermittlung personenbezogener Daten von Europol an eine Behörde eines Drittstaates richtet sich insbesondere nach den Artikeln 23 und 25 der Europol-Verordnung (EU) 2016/794. 4. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, dass, wie von einem Oberst, der dem Innenministerium der Einheitsregierung in Tripolis untersteht , berichtet, die Küstenwache Schleuser in den eigenen Reihen habe („Die Menschenfänger“, Süddeutsche Zeitung vom 8. Juni 2017)? Der Bundesregierung liegen keine weiteren einschlägigen Erkenntnisse vor, die über die Antworten aus früheren Anfragen hinausgehen (Bundestagsdrucksachen 18/11329 vom 22. Februar 2017, 18/11739 vom 29. März 2017 und 18/12555 vom 29. Mai 2017). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13486 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Auf welche Weise soll die abermals verlängerte Mission EUBAM Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung das libysche Innenministerium und die Küstenpolizei beim Kapazitätsaufbau unterstützen, und inwiefern arbeitet die Mission dabei auch mit der militärischen Küstenwache zusammen? Die zivile GSVP-Mission EUBAM Libyen soll, neben eigener Beratung auf strategischer Ebene, die Internationale Organisation für Migration (IOM) und gegebenenfalls andere internationale Akteure bei der Ausgestaltung von Kapazitätsaufbau und Ausbildungsmaßnahmen für die dem libyschen Innenministerium unterstehende Küstenpolizei unterstützen. Darüber hinaus soll im Bereich der Strafverfolgung zu einer klareren Aufgabenteilung zwischen Küstenpolizei und Küstenwache beigetragen werden. 6. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung, wie vom Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ am 17. Juli 2017 beschlossen, für geeignet, „dass die libyschen Streitkräfte aller Regionen zu einer der zivilen Kontrolle unterstehenden nationalen Sicherheitsarchitektur vereinigt werden, die in der Lage ist, Kontrollen an den Grenzen durchzuführen und den Terrorismus, die Verbreitung von Waffen, Schleusung und Menschenhandel zu bekämpfen und die Sicherheit im Lande wiederherzustellen“? Die Schaffung einheitlicher Streitkräfte ist eine zentrale politische Aufgabe der libyschen Regierung der Nationalen Einheit. Dabei müssen verschiedene Akteure einbezogen werden. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in Resolution 2291 (2016) vom 13. Juni 2016 betont, dass es die Aufgabe von geeinten und gestärkten nationalen Sicherheitskräften unter der ausschließlichen Hoheitsgewalt der Regierung der Nationalen Einheit im Einklang mit dem Libyschen Politischen Abkommen sein muss, die Sicherheit in Libyen zu gewährleisten und gegenüber dem Terrorismus zu verteidigen. Dies ist auch aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiger Aspekt, um die in den Schlussfolgerungen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten vom 17. Juli 2017 genannten Ziele im Sicherheitssektor umzusetzen. Die Vereinten Nationen können dabei im Rahmen der „United Nations Support Mission in Libya“ (UNSMIL) vermittelnd und beratend Hilfestellung geben. Die Bundesregierung begrüßt, dass sich der Vorsitzende des Präsidialrats, Sarraj, und der Kommandeur der sogenannten Libyschen Nationalen Armee, Haftar, am 25. Juli 2017 in einer gemeinsamen Erklärung unter anderem dazu bekannt haben, einen Plan („roadmap“) für die Sicherheit und Verteidigung des libyschen Gebiets zu erarbeiten, in dessen Rahmen alle Sicherheits- und Militärkräfte zusammengeführt werden sollen. Beide bekennen sich auch zu einem zivilen und demokratischen Libyen und dem Schutz von Menschenrechten. 7. Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen Union bekannt, den Strafverfolgungsbehörden und Inlandsgeheimdiensten ihrer Mitgliedstaaten sowie Europol Daten zugänglich zu machen, die vom US-Militär oder der NATO in Kriegsgebieten gesammelt wurden (bitte auch die dabei verarbeiteten Daten benennen, etwa DNA, Fingerabdrücke, Telefonnummern , forensische Daten; Bundestagsdrucksache 18/13087, Antwort zu Frage 4)? Der Bundesregierung sind noch andauernde Beratungen in EU-Gremien zur Stärkung des Informationsaustauschs im Bereich der Terrorismusbekämpfung zwischen dem Militär, Strafverfolgungsbehörden und Justizbehörden auf Grundlage von Vorschlägen des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13486 8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Strafverfolgungsbehörden und Inlandsgeheimdienste von Mitgliedstaaten der Europäischen Union über Europol oder Interpol an einer möglichen Neuauflage der Projekte VENNLIG und HAMAH teilnehmen sollen (Bundestagsdrucksache 18/1411, Antwort zu Frage 12)? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Aufklärungserkenntnisse des von Frontex und der Europäischen Agentur für Fischereiaufsicht seit März 2017 im Rahmen des behördenübergreifenden Pilotprojektes „Luftgestützte Seeüberwachung“ auch im Rahmen der Missionen TRITON oder EUNAVFOR MED genutzt (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 17)? Das behördenübergreifende Pilotprojekt „Luftgestützte Seeüberwachung“ der Europäischen Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) und der europäischen Agentur für Fischereiaufsicht (EFCA) fand im März 2017 statt und hat sich etabliert , so dass der Einsatz zunächst bis Dezember 2017 fortgeführt wird. Die Aufklärungsergebnisse werden über das „Frontex Situation Center“ in Warschau derzeit an die italienischen, spanischen und maltesischen Behörden übermittelt. Die Daten werden anlassbezogen auch für Einsätze im Bereich der Operationen TRITON und EUNAVFOR MED übermittelt. 10. Wann könnte das dritte Ausbildungspaket für die libysche Küstenwache durch EUNAVFOR MED zum operativen Training von Besatzungen der libyschen Küstenwache auf deren Booten nach Einschätzung der Bundesregierung beginnen, und welche Hindernisse ergeben sich hierzu derzeit (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 18)? Wie in Artikel 2a Absatz 3 des Ratsbeschlusses GASP 2016/993 vom 20. Juni 2016 festgehalten, kann das dritte Ausbildungspaket nur auf Einladung durch Libyen und einer anschließenden positiven Bewertung durch den Rat und Beschluss des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) umgesetzt werden. Eine Einladung der libyschen Einheitsregierung liegt nicht vor. 11. Welchen Inhalt haben nach Kenntnis der Bundesregierung die für Mai bis Oktober 2017 vorgesehenen sieben Schulungsmaßnahmen im Rahmen von „Seepferdchen Mittelmeer“ durch spanische, maltesische und italienische Militärangehörige (Bundestagsdrucksache 18/12459, Antwort zu Frage 8)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13067 vom 6. Juli 2017 sowie auf die Antwort der Bundesregierung vom 6. Juni 2017 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Christine Buchholz auf Bundestagsdrucksache 18/12750 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13486 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Trainings die italienische Guardia di Finanza im Rahmen bzw. initiiert von EUNAVFOR MED für die libysche Küstenwache durchführt, wie viele Beamte werden davon adressiert, und auf welchen italienischen oder libyschen Schiffen finden die Maßnahmen statt? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im April und Mai 2017 39 Angehörige der libyschen Küstenwache, die zuvor von Oktober 2016 bis Januar 2017 im ersten Ausbildungspaket von EUNAVFOR MED Operation Sophia geschult wurden , durch die italienische Guardia di Finanza weiter ausgebildet. Dies erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf den zu diesem Zeitpunkt noch in Italien liegenden vier libyschen Patrouillenbooten, die anschließend zurückgegeben wurden. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon auf welchen italienischen oder libyschen Schiffen dies im Einzelnen erfolgt ist. 13. Durch welche bewaffneten Gruppierungen wird die libysche Küstenwache aus Sicht der Bundesregierung unter Druck gesetzt (Bundestagsdrucksache 18/13153, Antwort zu Frage 4)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12704 vom 9. Juni 2017 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse vor. 14. Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen der Leitstelle zur Seenotrettung in Italien (MRCC) und den angrenzenden Seenotleitungen bzw. anderen Formen der operativen Zusammenarbeit verbessert werden, um ein zeitnahes und wirksames Eingreifen zu gewährleisten? Die Aufgaben der Leitstellen für Seenotrettung ergeben sich aus dem Search-and- Rescue (SAR) – Übereinkommen. Danach ist es Aufgabe der angrenzenden Nachbarstaaten, in regionalen Vereinbarungen die Bedingungen der Zusammenarbeit und Hilfeleistung festzulegen und die Seenotrettung möglichst effektiv zu organisieren. a) Was ist der Bundesregierung über Inhalte und Fragen einer Durchführbarkeitsstudie der italienischen Küstenwache zu den libyschen Such- und Rettungskapazitäten bekannt? Der Bundesregierung liegt die Durchführbarkeitsstudie nicht vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung soll die besagte Durchführbarkeitsstudie der italienischen Küstenwache darlegen, wie eine libysche Leitstelle zur Seenotrettung (MRCC) aufgebaut werden könnte. Darüber hinausgehende Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13486 b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass außer Libyen auch Tunesien und Ägypten noch keine Such- und Rettungsgebiete (SAR-Zonen ) benannt haben und ein offizielles Seenotrettungszentrum eingerichtet haben, und welche entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen unternehmen einzelne Mitgliedstaaten oder die Europäische Union? Nach den Informationen der Bundesregierung haben Ägypten, Tunesien und jüngst auch Libyen Such- und Rettungsbereiche nach dem SAR-Übereinkommen benannt. Bezüglich der Unterstützung der libyschen Behörden bei der offiziellen Notifizierung eines Such- und Rettungsbereichs sowie bei der Einrichtung einer Seenotleitstelle (MRCC) wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. c) Welche Gespräche sind für 2017 zwischen der Bundesregierung und ägyptischen Behörden für einen „migrationspolitischen Dialog“ anberaumt , und welche Vorschläge für eine „verstärkte migrationspolitische Zusammenarbeit“ hat die Bundesregierung hierzu gemacht (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort zu Frage 4)? Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben die Bundesregierung und die ägyptische Regierung am 27. August 2017 in Berlin eine politische Vereinbarung zur migrationspolitischen Zusammenarbeit unterzeichnet. Sie hat ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Elementen zum Gegenstand: engere wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie Unterstützung im ägyptischen Bildungssektor, um Migrationsursachen wirksam zu bekämpfen, Unterstützung für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinden in Ägypten, Zusammenarbeit bei der Schleuserbekämpfung und beim Grenzschutz, Aufklärungskampagnen gegen illegale Migration, verbesserte Zusammenarbeit bei der Rückführung und freiwilligen Rückkehr von Ägyptern in ihre Heimat, mehr Stipendien für Ägypter zum Studium in Deutschland und für sich in Ägypten aufhaltende Flüchtlinge zum Studium in Ägypten. 15. Auf welche Weise will nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Mission zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) „weiter in zunehmendem Maße mit den libyschen Behörden in den Bereichen Grenzschutz – auch im Süden Libyens –, Strafverfolgung und Strafjustiz zusammenarbeiten“ (Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 17. Juli 2017)? Die zivile GSVP-Mission EUBAM Libyen wird hierzu weiterhin eng mit dem libyschen „National Team for Border Security and Management“ zusammen arbeiten , im Rahmen der „Border Management Working Group“ koordinieren und die libysche Einheitsregierung bei der Erstellung eines eigenen Grenzmanagementkonzepts unterstützen. In diesem Kontext soll dazu noch eine spezifische Arbeitsgruppe zur libyschen Südgrenze eingerichtet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13486 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Wann sollen die Pläne für eine mögliche zivile GSVP-Mission (GSVP – Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) im Bereich der Reform des Sicherheitssektors vorliegen, und was ist über deren Inhalt bereits bekannt? Im Rahmen der EU wurden bisher keine Planungsdokumente für eine mögliche zukünftige zivile GSVP-Mission erarbeitet und auch kein Zieldatum festgelegt. b) Wann könnte die EU-Mission EUBAM, an der auch die Europäische Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) beteiligt ist, nach derzeitigem Stand die Einrichtung einer „leichten Präsenz“ in Tripolis umsetzen, und welche politischen und organisatorischen Vorbereitungen laufen hierzu bereits (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 4)? Nach Kenntnis der Bundesregierung führt EUBAM Libyen derzeit Vertragsverhandlungen über geeignete Liegenschaften und eventuelle sicherheitsbedingte Anpassungen mit dem Ziel die „leichte Präsenz“ in Tripolis noch in diesem Jahr umzusetzen. c) Was ist der Bundesregierung im Zusammenhang mit der erneuten Verlängerung des EUBAM-Mandates über eine Änderung und Erweiterung des Beschlusses 2013/233/GASP bekannt? Mit dem Ratsbeschluss GASP 2013/233 wurde die zivile GSVP-Mission EU- BAM Libyen am 22. Mai 2013 eingerichtet. Gemäß Ratsbeschluss GASP 2017/1342 vom 17. Juli 2017 wurde der Ratsbeschluss GASP 2013/233 geändert und das Mandat bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. 16. Auf welche Weise könnte die Europäische Union aus Sicht der Bundesregierung die libyschen Behörden unterstützen, „nach Alternativen zur Inhaftnahme [von Migranten] zu suchen“ und die Rückkehr von „aus Seenot geretteten Migranten“ in ihre Herkunftsländer zu fördern, und welche Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten sind ihr hierzu bekannt? Der wichtigste Ansatz in diesem Zusammenhang ist die weitere Unterstützung von IOM und UNHCR, die in Kooperation mit den libyschen Behörden an einer Verbesserung der Bedingungen für Migranten in Libyen arbeiten und dort eine humanitäre Infrastruktur aufbauen. Dazu gehören die Entwicklung von Alternativen zur bestehenden Unterbringungssituation und eine Verstärkung der unterstützten freiwilligen Rückkehr in Herkunftsländer. Nach Angaben von IOM wurden 2017 bis zum 8. August über 6.000 Personen aus insgesamt 18 Ländern aus Libyen zurück in ihre Heimatländer begleitet, der überwiegende Anteil aus „detention centres“, die von der dem libyschen Innenministerium unterstehenden Behörde zur Bekämpfung illegaler Migration verwaltet werden. UNHCR hat mit der Regierung des Niger einen „Nottransfermechanismus“ vereinbart, wonach als besonders schutzbedürftig erkannte Migranten aus Libyen nach Niger ausgeflogen werden können. Im Niger soll dann eine Versorgung dieser Migranten sowie eine genaue Prüfung ihres Schutzbedarfs stattfinden; es soll zudem nach Resettlement- Möglichkeiten – auch in Mitgliedstaaten der Europäischen Union – für besonders Schutzbedürftige gesucht werden. Die Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten von IOM und UNHCR in Libyen mit Nachdruck. Beim Besuch des Generaldirektors der IOM, William Lacy Swing, und des Hohen Kommissars für Flüchtlinge , Filippo Grandi, am 11. August 2017 in Berlin hat die Bundeskanzlerin den beiden internationalen Organisationen bis zu 50 Mio. Euro (20 Mio. Euro für UN- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13486 HCR, 30 Mio. Euro für IOM) zusätzliche Finanzmittel für den Aufbau einer humanitären Infrastruktur in Libyen in Aussicht gestellt. Bereits heute unterstützen die Bundesregierung und die EU Programme der IOM in Libyen. Das Auswärtige Amt finanziert beispielsweise über den EU Trust Fund mit 48 Mio. Euro über drei Jahre ein IOM-Regionalvorhaben zu Migrationsmanagement und freiwilliger Rückkehr unter anderem aus Libyen. 17. Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die Präsenz und die Aktivitäten des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für Migration in Libyen auszubauen, und welche Prioritäten werden diesbezüglich gesetzt? UNHCR koordiniert die eigenen Maßnahmen eng mit IOM in einem „Joint Operational Framework for the Humanitarian Response in Libya“ sowie auf Grundlage des humanitären Hilfsplans 2017 für Libyen. UNHCR hat seinen Hilfsplan für Libyen für 2017 kürzlich auf 75,5 Mio. US-Dollar erhöht. UNHCR benennt in seinem Hilfsaufruf folgende Prioritäten: Ausweitung der Präsenz UNHCRs im gesamten Land, einschließlich an Ausschiffungsorten, sog. „detention centres“ und zentralen Transitorten für Flüchtlinge und Migranten; Ausweitung der humanitären Hilfsmaßnahmen vor Ort; vermehrte Unterstützung von libyschen Binnenvertriebenen ; verstärkte kapazitätsbildende Maßnahmen für libysche Behörden ; Ausweitung der Identifizierung von Resettlementmöglichkeiten für Flüchtlinge ; verstärkte „Advocacy“ und Austausch mit betroffenen Gemeinden, abzielend auf Menschen in Herkunfts- sowie Transitländern; Sicherstellung von Koordinierung und Komplementarität mit IOM und anderen relevanten Akteuren durch die Arbeitsgruppe für Mixed Migration. Die Arbeitsgruppe für Mixed Migration wurde im Dezember 2016 von UNHCR und IOM gegründet, um Hilfsorganisationen der Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen vor Ort beim Schutz und der Unterstützung von Migranten und Flüchtlingen zu koordinieren . Die Leitung der Gruppe wechselt alle sechs Monate zwischen UNHCR und IOM. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Erwägungen Libyen die Europäische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet hat, und inwiefern haben die Bundesregierung, andere EU-Mitgliedstaaten oder die Europäische Union dies in jüngster Zeit mit der libyschen Regierung erörtert ? Die Europäische Menschenrechtskonvention liegt nach ihrem Artikel 59 nur für Mitglieder des Europarats zur Unterzeichnung auf und wurde von allen Mitgliedstaaten des Europarats ratifiziert. Nur europäische Staaten können nach Artikel 4 der Satzung des Europarats eingeladen werden, Mitglied des Europarats zu werden . Libyen ist Mitglied der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker. Die Bundesregierung begrüßt das Bekenntnis zu Menschenrechten des Vorsitzenden des Präsidialrats, Sarraj, und des Kommandeurs der sogenannten „Libyschen Nationalen Armee“, Haftar, in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 25. Juli 2017. Auch das libysche politische Abkommen enthält ein klares Bekenntnis zur Respektierung von Menschenrechten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13486 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Mit welchem Ergebnis haben die Europäische Kommission, der Europäische Auswärtige Dienst, die EU-Mitgliedstaaten und die Bundesregierung die am 22. Februar 2017 von der libyschen Einheitsregierung eingereichte „Bedarfsliste “ für die weitere Ausstattung der libyschen Küstenwache (Hochseepatrouillenboote , mittelgroße Patrouillenboote, „Großzahl“ von Festrumpfschlauchbooten , Landfahrzeuge, Radarwagen, Hubschrauber etc.) inzwischen geprüft (Antwort auf die Schriftliche Frage 15 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/12322 sowie Antwort der Bundesregierung auf die Frage 13b der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/12140), bzw. wann sollen diese Prüfungen abgeschlossen sein? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13067 vom 6. Juli 2017 wird verwiesen . Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 20. Auf welche Weise will die Bundesregierung den „Aktionsplan zur Unterstützung Italiens, zur Verringerung des Migrationsdrucks und für mehr Solidarität “ der Europäischen Kommission vom 4. Juli 2017 umsetzen, und welche konkreten Schritte hat sie hierzu bereits unternommen? Die Bundesregierung ist in den verschiedenen Handlungssträngen der im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen auf unterschiedlichste Weise involviert. Beispielhaft zu nennen sind unter anderem die deutsche Beteiligung an EUNAVFOR MED Operation Sophia, Unterstützung für IOM und UNHCR, das deutsche Engagement speziell für Mali und Niger im Rahmen der EU-Migrationspartnerschaften oder die Aufnahmen aus Italien im Rahmen der Umverteilung (derzeit erhöht auf bis zu 750 Personen monatlich). a) Was ist der Bundesregierung über ein Projekt der Europäischen Kommission und Italiens zum Management der libyschen Land- und Seegrenzen bekannt, und wie wird dies finanziert? Der EU Trust Fund hat das genannte Projekt mit einem Umfang von 46 Mio. Euro am 28. Juli 2017 angenommen, ko-finanziert wird es durch Italien. Weitere Informationen sind unter folgendem Link einsehbar: http://europa.eu/rapid/pressrelease _IP-17-2187_en.htm. b) Wann und von wem soll der „wichtigste Bedarf an Ausrüstung und Instandhaltungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den libyschen Behörden abschließend ermittelt“ werden? Die Hauptaufgabe liegt hier bei der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst. Deren Bewertung der aktuellen Prioritäten steht kurz vor dem Abschluss. 21. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit eines Verhaltenskodex für Rettungsorganisationen auf dem Mittelmeer, welche Verfahren müssten dort geregelt sein, und welche von Italien vorgetragenen Forderungen hält sie dort für entbehrlich? Die Bundesregierung befürwortet eine enge Abstimmung und Koordinierung aller an der Seenotrettung im Mittelmeer beteiligten Akteure. Eine Verständigung auch mit den nichtstaatlichen Akteuren in Form von Verhaltensregeln, die ein Bekenntnis zu einem bestimmten Vorgehen im Hinblick auf die Seenotrettung normieren, ist sinnvoll. Die konkrete Ausgestaltung des von Italien erstellten Verhaltenskodex obliegt in diesem Fall Italien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13486 a) Welchen rechtlichen Status hat der Kodex aus Sicht der Bundesregierung, und wie soll dieser europaweit durchsetzbar sein, etwa den Schiffen aufzuerlegen , dass dort Polizisten mitfahren müssen? Die Bundesregierung versteht den als Selbstverpflichtung konzipierten Verhaltenskodex in dem Sinne, dass der Küstenstaat Italien damit zur Erfüllung der ihm nach Artikel 98 Absatz 2 des VN-Seerechtsübereinkommens (SRÜ) obliegenden völkerrechtlichen Verpflichtung, einen angemessenen und wirksamen Seenotrettungsdienst zu gewährleisten, Nichtregierungsorganisationen in die Wahrnehmung dieser Aufgabe einbeziehen und die Konditionen der Kooperation mit den Nichtregierungsorganisationen festlegen will. Für den Kodex ist italienisches Recht maßgeblich, nach dem sich auch die Durchsetzbarkeit bestimmen würde. b) Inwiefern sollten die Nichtregierungsorganisationen aus Sicht der Bundesregierung Grenzbeamten oder Soldaten der EU-Mitgliedstaaten die Mitfahrt auf ihren Schiffen gestatten? Nach dem Verständnis der Bundesregierung würden die Nichtregierungsorganisationen mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodex einwilligen, dass fallweise und zeitlich so begrenzt wie unbedingt notwendig, auf Anforderung der zuständigen italienischen Behörden Polizeibeamten der Zugang auf das Schiff gewährt wird, um Ermittlungen und Beweissicherungen in Bezug auf Migrantenschmuggel oder Menschenhandel durchzuführen. c) Inwiefern wäre die Bundesregierung auch bereit, für die unter deutscher Flagge fahrenden Rettungsorganisationen eine besondere Verantwortung zu übernehmen, etwa indem von den Booten aufgenommene Geflüchtete in Deutschland aufgenommen werden? Deutschland nimmt bereits jetzt im Rahmen der EU-Umverteilungsbeschlüsse und als Maßnahme zur Lastenteilung unter den EU-Mitgliedstaaten monatlich Asylantragsteller mit EU-weit hoher Anerkennungsquote aus Italien auf - unabhängig davon, von welchen Organisationen diese unter Umständen gerettet worden sind. Eine gesonderte Aufnahme bzw. Behandlung von Asylantragstellern, die von unter deutscher Flagge fahrenden Organisationen gerettet wurden, ist aktuell nicht vorgesehen. 22. Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, die libysche Einheitsregierung dazu zu bewegen, Grenzbeamten oder Soldaten der Missionen EUNAVFOR MED oder TRITON bzw. der EU-Mitgliedstaaten die Mitfahrt auf Schiffen der Küstenwache zu gestatten? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es derzeit bei EUNAVFOR MED Operation Sophia keine Pläne, Soldatinnen und Soldaten der Operation auf Schiffen der libyschen Küstenwache mitfahren zu lassen. Über diesbezügliche Pläne für Angehörige der Frontex Operation TRITON liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13486 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung hilfreich, wenn EUNAVFOR MED die Schiffsbewegungen der libyschen Küstenwache aufzeichnen und dokumentieren würde, etwa um die Monitoringfähigkeiten und den Informationsaustausch mit der Truppe zu stärken? Die Dokumentation der Schiffsbewegungen der libyschen Küstenwache kann einen Beitrag sowohl zum Monitoring als auch zum Informationsaustausch leisten. 24. Welche neueren Planungen existieren innerhalb der „Libya International Assistance Mission”, die von Italien geführt wird und an der die USA und Deutschland teilnehmen, für zukünftige Trainingsmaßnahmen in Libyen (bitte aufschlüsseln nach Trainings für Militär, Polizei und Grenzschutz), und wer führt diese jeweils durch? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/9965 vom 13. Oktober 2016), ebenso wie die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/8593 vom 31. Mai 2016) und die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/9116 vom 7. Juli 2016 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse vor. 25. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, von wem der von der EU einzurichtende „Überwachungsmechanismus, mit dem die Effizienz der Schulung bewertet werden soll“, durchgeführt werden soll (Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 17. Juli 2017), und inwiefern handelt es sich dabei aus Sicht der Bundesregierung eher um einen „Beobachtungsmechanismus “? Es handelt sich hierbei um einen „Monitoring and Advising Mechanism“, der von EUNAVFOR MED Operation Sophia eingerichtet werden soll, um die Ergebnisse der Ausbildung und des Kapazitätsaufbaus der libyschen Küstenwache besser nachverfolgen zu können. a) Inwiefern soll dieser Mechanismus auch die Ausbildungshilfe für die libysche Küstenwache dahingehend überprüfen, ob die vermittelten Kenntnisse oder die überlassenen Sachmittel nicht bestimmungsgemäß und rechtsstaatlichen Maßstäben zuwiderlaufend genutzt worden sein könnten (Bundestagsdrucksache 18/13153, Antwort zu Frage 2)? Dies ist der primäre Zweck des Mechanismus. b) In welchen Fällen lagen der Bundesregierung während der laufenden Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für die libysche Küstenwache jemals Erkenntnisse vor, nach denen vermitteltes Wissen nicht bestimmungsgerecht und rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt worden sein könnte? Der Bundesregierung liegen keine derartigen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13486 c) Inwiefern haben die an den EU-Missionen beteiligte Bundespolizei oder die Bundeswehr jemals Anhaltspunkte mitgeteilt, wonach die auch aus Deutschland unterstützten Maßnahmen für die libysche Küstenwache Menschenrechtsverletzungen begünstigen könnten? Der Bundesregierung wurden bisher weder durch Bundespolizei noch Bundeswehr derartige Anhaltspunkte mitgeteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333