Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13489 18. Wahlperiode 01.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr. Franziska Brantner, Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13298 – Mögliche Beteiligung deutscher Unternehmen an Landraub in Angola V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Medienberichten (www.afrika-sued.org/aktuellesheft/vertriebenincunene/) ist die Commerzbank an der Finanzierung des Agrargroßprojekts Horizonte 2020 in der angolanischen Provinz Cunene beteiligt. Die Investmentfirma „S. Tulumba Investimentos e Participações, Limitada“ (STI) möchte dort auf rund 85 000 Hektar – etwa die Fläche des Bundeslandes Berlin – insgesamt rund 1,4 Mrd. US-Dollar in Produktionsanlagen für Viehfutter, Rohrzucker, Hühner, Rindfleisch und Milch sowie Getreidemühlen (Mais und Weizen) investieren. Der Unternehmer hinter dem Projekt Horizonte 2020, Silvestre Tulumba, unterhält enge Kontakte zu Regierungskreisen. Den Berichten zufolge kam es bereits im Vorfeld des Projekts zu Vertreibungen der lokalen Bevölkerung, Landraub und Menschenrechtsverletzungen. 56 000 Menschen aus 39 Gemeinden sind von dem Projekt betroffen und akut bedroht, den Zugang zu fruchtbarem Land und Wasser zu verlieren. Das bedroht das Recht auf Nahrung und untergräbt die Ernährungssouveränität der Betroffenen. Die Menschenrechtsorganisation Associação Construindo Communidades (ACC), die Arbeitsgruppe zur Überwachung der Menschenrechte in Angola (GTMDH) und das Open Society Institute Angola (OSISA) entsandten bereits im April 2016 Beobachter in das Gebiet. Die Organisationen berichten, dass Protesten gegen die Vertreibung mit harten Repressionen begegnet wird. Laut ACC würde sich allein der Schaden bei einem Verlust des Viehbestandes (rund 250 000 Rinder, 300 000 Ziegen und 30 000 Schafe) der betroffenen Bevölkerung auf eine halbe Milliarde US-Dollar belaufen. Als Entschädigung wurden einzelnen Geschädigten Berichten zufolge ein Pflug, 100 kg Mais und fünf Stück Vieh angeboten. Laut dem Länderbericht der niederländischen Agrix Trade & Consultancy ist die Commerzbank Aktiengesellschaft in Angola sehr aktiv. Im Bericht heißt es weiter : „Investitionen in die Landwirtschaft [in Angola] gelten wegen unklarer Eigentumsverhältnisse und Landtitel als ‚heikel‘ “ (www.agroberichtenbuitenland. nl/wp-content/uploads/2015/12/Report-on-Agroangol-and-a-field-trip-in-the- Malanje-region-Oct-2015-Agrix-participants.pdf, S. 14). Aus amtlichen Blättern der angolanischen Regierung (Diário da República, Serie I) von April bis Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13489 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode August 2016 wird ersichtlich, dass Tulumba als „lokaler Investor“ jeweils 25 Prozent der Investitionssumme für die einzelnen Projekte von Horizonte 2020 als Eigenleistung einbrachte. Eine in den amtlichen Blättern nicht genannte angolanische Bank ist mit etwa 10 Prozent Eigenmitteln beteiligt. Rund 65 Prozent der Finanzierung werden über Kredite aus dem Ausland sichergestellt . In Medienberichten heißt es, „die Commerzbank betont, man würde ‚bei Privatbanken in Angola nur über eine akzeptable angolanische Bank finanzieren ‘, bei der als Kreditnehmer das Projekt- und Kreditrisiko bestehe […]. Sobald eine Anzahlung von 15 Prozent geleistet sei, sei eine ‚Euler Hermes gedeckte Finanzierung auszahlungsfähig‘ “ (Afrika-Süd-Artikel). Da die Bundesrepublik Deutschland größter Anteilseigner der Commerzbank ist (15,6 Prozent der Anteile laut der Frankfurter Börse), kommt der Bundesregierung eine besondere Verantwortung zu. Die Vorwürfe im Fall des Projekts Horizonte 2020 wiegen schwer und es ist unklar, inwieweit die Bundesregierung von dem Projekt Kenntnis hatte und was sie unternahm, damit die Rechte der lokalen Bevölkerung gewahrt und ihre Existenzen geschützt werden. 1. In welcher Form bzw. durch welche Instrumente und Initiativen hat die Bundesregierung Geschäfte des Exports und Imports zwischen Deutschland und Angola in den letzten vier Jahren gefördert (bitte nach Instrument/Initiative, finanziellem Umfang und Jahr auflisten)? Die Bundesregierung stellt deutschen Unternehmen und den sie finanzierenden Banken Exportkreditgarantien (sog. Hermes-Bürgschaften) auf der Basis risikobasierter Prämien zur Absicherung des wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfalls für ihr Ausfuhrgeschäft (Lieferungen und Leistungen) zur Verfügung . Mit Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK) unterstützt die Bundesregierung Kreditgeber von förderungswürdigen Rohstoffvorhaben im Ausland, die im besonderen staatlichen und gesamtwirtschaftlichen Interesse Deutschlands liegen , gegen wirtschaftliche und politische Forderungsausfälle. Im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 30. Juni 2017 wurden für Exportgeschäfte nach Angola folgende staatliche Deckungen übernommen (alle Angaben in Mio. Euro): 2013 2014 2015 2016 2017 (1. Halbjahr) Exportkreditgarantien 199,9 8,9 76,2 318,4 1,1 Ungebundene Finanzkredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ablehnung der Bedingungen einer Beobachtergruppe der EU für die Parlamentswahlen am 23. August 2017 durch die angolanische Regierung (http://de.euronews.com/2017/07/18/angola-lehnt-bedingungen-von-euwahlbeobachtern -ab)? Die EU begleitete die angolanischen Wahlen am 23. August 2017 nicht mit einer eigenen Wahlbeobachtungsmission, da keine Einigung zwischen der angolanischen Regierung und der EU zum erforderlichen Memorandum of Understanding bezüglich der Modalitäten der Wahlbeobachtung erzielt werden konnte. In der Folge beobachtete die EU die Wahlen mit einer fünfköpfigen Expertengruppe, die einen internen Bericht über den Wahlprozess erstellt. Die Bundesregierung verfolgte die Wahlen in Angola auch über die Deutsche Botschaft Luanda, die dabei eng mit den anderen EU-Botschaften vor Ort zusammenarbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13489 3. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation der Zivilgesellschaft in Angola ein, und welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern und, falls notwendig, Aktivistinnen und Aktivisten vor repressiven Maßnahmen zu schützen? Die angolanische Verfassung garantiert Meinungs-, Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen engagieren sich besonders in den Bereichen Armutsbekämpfung, Bildung und Gesundheit . Im März 2015 trat ein präsidentielles Dekret in Kraft, das eine engmaschige Kontrolle der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen und zahlreiche neue Genehmigungspflichten vorsieht. Im Juli 2017 erklärte das angolanische Verfassungsgericht das Dekret jedoch für unrechtmäßig mit der Begründung, dass die Materie in die Gesetzgebungskompetenz des Parlamentes falle und nicht der Zuständigkeit des Präsidenten unterliege. Die Deutsche Botschaft Luanda pflegt regelmäßigen Kontakt zu zivilgesellschaftlichen Organisationen. Die EU fördert im Rahmen eines Programms zur Unterstützung von nichtstaatlichen Akteuren durch Einzelprojekte verschiedene Akteure der Zivilgesellschaft; auch die Bundesregierung fördert einzelne Projekte nichtstaatlicher Akteure. 4. Wie schätzt die Bundesregierung Auswirkungen von Agrargroßprojekten im Landwirtschaftssektor Angolas ein bezüglich a) Landrechtsfragen, b) der Einhaltung der Menschenrechte, c) ökologischer Auswirkungen, d) der sozialen Auswirkungen, insbesondere der Möglichkeit für die lokale Bevölkerung, den Lebensunterhalt zu bestreiten? Die Fragen 4 bis 4d werden zusammengefasst beantwortet. Obwohl Angola ein fruchtbares Land mit großem landwirtschaftlichem Potenzial ist, müssen derzeit selbst Grundnahrungsmittel in großem Umfang importiert werden. Damit gehen hohe Kosten einher, unter denen insbesondere die ärmere Bevölkerung leidet. Die Bundesregierung unterstützt Bemühungen der Regierung Angolas zur Diversifizierung der bislang stark auf die Ölförderung konzentrierten Wirtschaft, wobei der Entwicklung des Landwirtschaftssektors besondere Bedeutung beigemessen wird. In Gesprächen mit angolanischen Entscheidungsträgern weist die Bundesregierung regelmäßig darauf hin, dass vor allem auch rechtliche, ökologische und soziale Gesichtspunkte bei der Entwicklung der Landwirtschaft berücksichtigt werden müssen. Angolanisches Recht sieht die Möglichkeit von Enteignungen vor, sofern ein hervorgehobenes öffentliches Interesse besteht, das gelegentlich bei landwirtschaftlichen Großprojekten festgestellt wird. Da Landnutzungsrechte in Angola traditionell auf Gewohnheitsrecht beruhen, kann es zu Interessenkonflikten kommen. Zahlreiche angolanische und internationale Nichtregierungs-organisationen bieten kostenlosen rechtlichen Beistand bei Landstreitigkeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13489 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über geplante oder bestehende Beteiligungen deutscher Akteure im angolanischen Landwirtschafts- und Ernährungssektor (bitte unter Angabe von Projekt, Investitionsvolumen, Region und Projektbeginn auflisten)? a) In welchen Fällen kam es laut Kenntnis der Bundesregierung dabei zu Menschenrechtsverletzungen, insbesondere Vertreibungen und/oder Landrechtsverletzungen ? Welche Konsequenzen wurden daraus jeweils gezogen? b) Welche dieser Projekte wurden durch öffentliche Gelder (mit-)finanziert oder öffentliche Institutionen gefördert (bitte nach Projekten, Förderinstrumenten und Summen auflisten)? Die Fragen 5 bis 5b werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen mit Ausnahme der in der Antwort zu Frage 7 aufgelisteten Lieferungen/Leistungen keine Erkenntnisse über geplante oder bestehende Beteiligungen deutscher Akteure im angolanischen Landwirtschafts- und Ernährungssektor vor. Der Bundesregierung liegen daher auch keine Erkenntnisse über Menschenrechtsverletzungen in diesem Zusammenhang vor. 6. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Rechtssicherheit und die Achtung der Landrechte in Angola, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Projekte in Angola, an deren Konzeption, Finanzierung oder Durchführung sich deutsche Unternehmen beteiligen? Es wird auf die Antworten zu Fragen 4 und 5 verwiesen. 7. Welche Investitionen in Angola werden aktuell durch Exportkreditgarantien oder Investitionsgarantien des Bundes abgesichert (bitte die letzten vier Jahre nach Projekten, Volumen und Jahr auflisten)? In den Jahren 2013 bis 2016 hat die Bundesregierung die in der folgenden Tabelle aufgeführten Einzeldeckungen für deutsche Lieferungen und Leistungen in diversen Sektoren in Angola übernommen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13489 Lieferung/Leistung Sektor Neu gedeckte Exporte (in Mio. Euro) Jahr Lieferung und Installation von Turbinen und Generatoren Wasserkraftwerke 128,9 2013 Lieferung und Montage einer Fertigungsstraße zur Produktion von Hausbauelementen Bau- und Baustoffmaschinen 56,6 2013 Rollpressensystem für eine Zementmahlanlage Anlagen zur Herstellung von Zement und Kalk 8,4 2013 Bauüberwachung des Ausbaus der Wasserversorgung Ingenieurleistungen/ Projektierungen 4,0 2014 Lieferungen von Maschinen und Anlagen zur Errichtung einer schlüsselfertigen Brauerei (inkl. Leistungen) Brauereien und Mälzereien 57,5 2015 Lieferung einer Prozessanlage zur Erzeugung von Joghurtprodukten Anlagen zur Erzeugung von Milchprodukten 15,6 2015 Neubau einer Brauerei Brauereien und Mälze-reien 70,2 2016 Lieferung und Montageüberwachung einer Klinkerproduktionsanlage zzgl. Lieferung von Ersatzteilen für eine bestehende Klinkermahlanlage Anlagen zur Herstellung von Klinkern 40,9 2016 Lieferung von Turbinen Wasserkraftwerke 116,2 2016 Prozessanlage zur Erzeugung von Erfrischungsgetränken , wie Milch- und Saftprodukten Anlagen zur Herstellung von Getränken 88,1 2016 In den letzten vier Jahren wurden keine neuen Garantien für Investitionen in Angola übernommen. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung deutscher Akteure am Agrargroßprojekt Horizonte 2020 der STI, das laut mehrfachen Aussagen von Silvestre Tulumba nur durch „billige Kredite aus Deutschland “ ermöglicht worden sei (bitte Akteure unter Angabe von Investitionsvolumen und Projektbeginn auflisten)? a) Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung dabei zu Menschenrechtsverletzungen , insbesondere Vertreibungen und/oder Landrechtsverletzungen ? Welche Konsequenzen wurden jeweils gezogen? b) Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Verletzungen des nationalen Landrechts (Resolution Nr. 37/09 vom 3. September 2009)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13489 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Besteht Anlass zur Sorge, dass derartige Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der künftigen Projektumsetzung nicht auszuschließen sind? d) Welche Teilprojekte von Horizonte 2020 wurden durch öffentliche Gelder oder öffentliche Institutionen gefördert (bitte nach Projekten, Förderinstrumenten und Summen auflisten)? Die Fragen 8 bis 8d werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse über das Agrarprojekt Horizonte 2020 vor. Mit Mitteln der Bundesregierung wurde das Projekt nicht gefördert. 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Entschädigung und zum Verbleib der agro-pastoralen Gemeinden, die die rund 85 000 Hektar Land des Projektgebiets von Horizonte 2020 bewohnen bzw. bewohnten? a) Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Projekt Horizonte 2020 zu Zwangsvertreibungen? Wenn ja, welche Maßnahmen ergriff die Bundesregierung? b) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzlichen Vorschriften Angolas (Landrecht und Verfassung) eingehalten? c) Verletzt das Projekt aus Sicht der Bundesregierung das Menschenrecht auf Nahrung? Wenn nein, warum nicht? d) Verletzt das Projekt aus Sicht der Bundesregierung die Rechte von Minderheiten ? Wenn nein, warum nicht? 10. Wer brachte nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahlung für das Projekt Horizonte 2020 auf? a) Liegen der Bundesregierung relevante Informationen zu dem Unternehmen und/oder dem Unternehmer vor, die bspw. auf Landrechts- und Menschenrechtsverletzungen in früheren Projekten hinweisen? b) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mutmaßliche Einnahmen aus der Erdölförderung als Garantie für Kredite in Aussicht gestellt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich die Wirtschaftsund Finanzkrise Angolas? Die Fragen 9 und 10 werden zusammengefasst beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 11. Wurde das Vorhaben dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) der Bundesregierung im Vorfeld zur Entscheidung vorgelegt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Für eine Befassung des Interministeriellen Ausschusses mit dem Projekt Horizonte 2020 gab es keinen Anlass. Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13489 12. Wird bei Projekten, die durch Instrumente wie Exportkreditgarantien oder Investitionsgarantien des Bundes gefördert werden, geprüft, ob den involvierten Unternehmen und/oder den Unternehmern bei früheren Projekten Landrechts- und Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden? Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien werden nicht für ausländische Projekte oder Unternehmen übernommen. Die Garantieübernahme unterliegt nationalen und internationalen Regelungen (unter anderem den Standards der Weltbankgruppe – „International Finance Corporation Performance Standards“ beziehungsweise „World Bank Safeguard Policies “). Voraussetzung für die Übernahme dieser Garantien durch den Bund sind insbesondere die Förderungswürdigkeit des Geschäfts beziehungsweise Projekts sowie zudem bei Exportkreditgarantien die Vertretbarkeit des jeweiligen Exportgeschäfts aus Bonitätsgesichtspunkten. Über die Übernahme einer der genannten Garantien entscheidet der jeweilige Interministerielle Ausschuss (IMA), in dem für den Bund das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Federführung und Vorsitz im IMA), das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten sind, im Konsens. In die Entscheidung über die Übernahme einer Garantie fließt stets auch die Bewertung der Themenkomplexe Landrechte und Menschenrechtsverletzungen im Besteller- beziehungsweise Zielland ein. Auch mögliche Beanstandungen aus vorangegangen Geschäften und Projekten werden berücksichtigt. a) Wenn ja, zu welcher Einschätzung kam die Bundesregierung im Fall Horizonte 2020? Die Bundesregierung war mit dem Projekt Horizonte 2020 nicht befasst. Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. b) Wenn ja, welche Konsequenzen werden bei der Feststellung von entsprechenden Vorwürfen gezogen? Werden bspw. Auflagen formuliert, die zukünftige Verstöße verhindern sollen? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Die Prüfung nach den Standards der Weltbankgruppe umfasst auch mögliche Umsiedlungen. Die einschlägigen Standards der Weltbankgruppe sehen die Durchführung von Studien und Maßnahmen (beispielsweise „Resettlement Action Plan“, „Community Development Plan“) sowie ein Monitoring vor. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird über entsprechende Anforderungen verbindlich vereinbart und im Projektverlauf nachgehalten . c) Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 12b verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13489 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Wurde vor dem Projektbeginn und während der Projektplanung eine Umwelt - und Sozialprüfung durchgeführt, und wie wird die Einhaltung der „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Bodenund Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“ der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gewährleistet? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welche Organisationen waren an der Untersuchung beteiligt, wann wurde sie durchgeführt, und zu welchem Ergebnis kam die Untersuchung ? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 14. Inwieweit nutzt die Bundesregierung den Umstand, dass die Bundesrepublik Deutschland größter Anteilseigner der Commerzbank ist, um die Menschenrechte in Projekten mit Beteiligung der Commerzbank zu schützen? a) Welche Berichte von Menschenrechtsaktivisten aus Angola hat die Bundesregierung beim Projekt Horizonte 2020 konsultiert? b) Welche weiteren Berichte und Einschätzungen hat die Bundesregierung im Fall Horizonte 2020 zu Rate gezogen? Die Fragen 14 bis 14b werden zusammengefasst beantwortet. Geschäftspolitische Entscheidungen der Commerzbank AG werden vom Vorstand verantwortet, der vom Aufsichtsrat überwacht wird. Der Bund ist an der Commerzbank AG über den Finanzmarktstabilisierungsfonds als Minderheitsaktionär mit rund 15 Prozent der Aktien beteiligt. Die auf Vorschlag des Finanzmarktstabilisierungsfonds von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder handeln gemäß Aktiengesetz weisungsunabhängig. Die Bundesregierung erwartet, dass die Commerzbank AG bei all ihren Geschäftsaktivitäten die rechtlichen Vorgaben vollumfänglich einhält. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 15. Welche gemeinsamen Projekte zur Wasserkraft in Angola verabredete Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem chinesischem Präsidenten Xi Jinping (www.spiegel.de/politik/ausland/angela-merkel-trifft-xi-jinpingmarktzugang -sichern-scheitern-von-g20-verhindern-a-1156054.html), und inwieweit sind dabei die Landrechte der lokalen Bevölkerung betroffen? Bei dem genannten Wirtschaftsprojekt handelt es sich um das Wasserkraftwerk Zenzo am angolanischen Fluss Kwanza, das von einem deutsch-chinesischen privatwirtschaftlichen Konsortium in angolanischem Auftrag realisiert werden soll. Die beteiligten Unternehmen unterzeichneten hierzu am Rande des Deutschlandbesuchs des chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping eine Vereinbarung. Im Rahmen des Konsortiums soll die elektro-mechanische Ausrüstung für das Kraftwerk von einem deutschen Unternehmen geliefert werden. Das Projekt befindet sich in einem sehr frühen Planungsstadium. Inwieweit durch den Bau des Kraftwerks die Landrechte der lokalen Bevölkerung betroffen sein könnten, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333