Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 1. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13498 18. Wahlperiode 05.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13342 – Situation von Sinti und Roma in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Nacht vom 2. zum 3. August 1944 wurden im deutschen Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau Sinti und Roma, die im so genannten Zigeunerlager inhaftiert waren, ermordet. Der 2. August 1944 markiert damit einen tragischen Höhepunkt in der jahrhundertealten Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma in Europa. Ausgrenzung und Diskriminierung sind auch heute noch Teil der Lebenserfahrungen von Sinti und Roma. Deutsche Sinti und Roma und ausländische Roma machen diskriminierende und teils gewaltsame Erfahrungen. Auch einige Darstellungen in den Medien gehören zu diesen Diskriminierungserfahrungen, wie eine Studie von Amaro Rom e. V. zur Dokumentation von antiziganistischen und diskriminierenden Vorfällen in Berlin im Jahr 2016 verdeutlicht (Amaro Foro e. V., Hg.: Dokumentation von antiziganistischen & diskriminierenden Vorfällen in Berlin – 2016, www. amaroforo.de/sites/default/files/Dokumentation_web_0.pdf, zuletzt eingesehen am 27. Juli 2017). Laut einer im Jahr 2014 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlichten Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung – Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ gehören Sinti und Roma zu einer Bevölkerungsgruppe in Deutschland, der am wenigsten Sympathie entgegengebracht wird. Jeder zweite Befragte in Deutschland ist der Meinung, Feindseligkeiten gegenüber Sinti und Roma würden durch das eigene Verhalten von Angehörigen dieser Minderheit hervorgerufen und 15 Prozent der Befragten assoziieren mit dem diskriminierenden Begriff „Zigeuner“ kriminelle Handlungen. Einerseits sind die deutschen Sinti und Roma als nationale Minderheit anerkannt und werden durch das vom Europarat ausgearbeitete Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten geschützt. Andererseits werden nichtdeutsche , ausländische Roma in Deutschland aus Sicht der Fragesteller nur ungenügend in ihren Minderheitenrechten wahrgenommen und geschützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13498 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sind diesen, die freiheitlichdemokratische Grundordnung bedrohenden Entwicklungen in der zurückliegenden 18. Wahlperiode nach Ansicht der Fragesteller leider nur ungenügend begegnet . Ein zu Beginn der 18. Wahlperiode verabredetes Berichterstattergespräch zum Thema Antiziganismus wurde immer wieder verschoben und fand erst am Ende der 18. Wahlperiode statt. Am 26. Juni 2017 hat der Vorsitzende des Innenausschusses, der Abgeordnete Ansgar Heveling, im Auftrag der Berichterstatterinnen und Berichterstatter an den Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma einen Brief gesandt, in dem er die gemeinsame Auffassung vermittelte, „dass auch der Deutsche Bundestag in der nächsten, der 19. Wahlperiode, die Beobachtung und Analyse antiziganistischer Bestrebungen sowie mögliche Handlungsstrategien intensiv diskutieren sollte. Wie die Umsetzung erfolgreich und schnell erfolgen kann, wird vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Maßnahmen zu diskutieren sein. Zu dieser Diskussion gehört auch die Überlegung, welches weitere Gremium neben dem bereits beim BMI [Bundesministerium des Innern] angesiedelten beratenden Ausschuss für Fragen deutscher Sinti und Roma notwendig ist. Auch wurde einvernehmlich die Auffassung vertreten, dass der nächste Deutsche Bundestag gleich zu Beginn der Wahlperiode hierzu eine Beschlussfassung herbeiführen sollte“. Zu Recht sieht die Bundesregierung „in der Bekämpfung von Rassismus, rassistischer Diskriminierung und von Ideologien der Ungleichwertigkeit eine Daueraufgabe auf allen gesellschaftlichen Ebenen im föderativen System Deutschlands, der sich Exekutive, Legislative und Judikative in ihren jeweiligen Verantwortlichkeiten auch im Austausch mit der Zivilgesellschaft fortwährend stellen müssen“ (Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 38). Förderung von deutschen und ausländischen Sinti und Roma 1. Sieht die Bundesregierung im Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma – dem bisher einzigen Landesprogramm mit dem Fokus auf ausländische Roma –, der das Ziel verfolgt, die Integration von Maßnahmen zur gesundheitlichen Versorgung, schulischen und beruflichen Eingliederung von Kindern und Jugendlichen sowie den Schutz der Zugewanderten vor Diskriminierung und Ausbeutung gezielt zu fördern, ein Vorbild für Bundes- und Landesprogramme? 2. Inwiefern sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die institutionelle Verzahnung in Landes- und Bundesprogrammen zur besseren Integration von ausländischen Roma als ausreichend an? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma aus dem Jahr 2012 (Beschluss des Berliner Senats vom 7. August 2012) zielt auf eine Verbesserung der oft prekären Lebensverhältnisse ausländischer Roma durch Förderung von Maßnahmen zur gesundheitlichen Versorgung, schulischen und beruflichen Eingliederung von Kindern und Jugendlichen sowie dem Schutz der Zugewanderten vor Diskriminierung und Ausbeutung. Die Bundesregierung sieht davon ab, inhaltlich zu Programmen der Länder Stellung zu nehmen. Grundsätzlich stehen für die Integration ausländischer Roma die Regelsysteme und -maßnahmen offen, die in den vergangenen Jahren gestärkt und ausgebaut worden sind. Diese richten sich an alle rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländer, beispielsweise Unionsbürger oder Personen, die aus humanitären Gründen Aufnahme gefunden haben, und im Rahmen des geltenden Rechts damit auch an ausländische Roma. Grundsätzlich orientieren sich die Re- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13498 gelsysteme am Bedarf und gerade nicht am ethnischen Hintergrund. Die Erarbeitung eines Bundesprogramms oder die Einführung besonderer institutioneller Verbindungen zwischen Bund und Ländern im Zusammenhang mit der Förderung von ausländischen Roma ist nicht vorgesehen. 3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (Bundestagsdrucksache 18/12907) geforderte Aufarbeitung antiziganistischer Vorfälle und die differenzierte Aufklärung über Geschichte und die Diskriminierung bis in die Gegenwart für deutsche und ausländische Roma gleichermaßen Anwendung finden? Die Auseinandersetzung mit Antiziganismus ist ein besonderes Anliegen der Bundesrogramme zur Extremismusprävention und Demokratieförderung sowie der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Die BpB hat eine Vielzahl an Materialien und Angeboten zum Thema zum Einsatz in der schulischen und außerschulischen Bildung im Angebot, die teilweise auch in der Durchführung der Bundesprogramme eingesetzt werden. Sie bilden nicht nur die Fakten und einzelnen Positionen von Debatten ab, sondern tragen mit Hintergrundinformationen zur Aufklärung sowie zum Abbau von Stereotypen und Vorurteilen bei. Als zum Teil innovative Formate der politischen Bildung motivieren sie auch junge Menschen zur Auseinandersetzung mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und tragen somit zur Prävention bei. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. 4. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass eine nationale Strategie zur Integration von deutschen und zugewanderten Roma aus ihrer Sicht nicht erforderlich sei (Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission: EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020. Integrierte Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland, 2011, S. 29), gleichzeitig aber ein Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) notwendig ist, um unter anderem zugewanderte Roma aus EU-Staaten besser in die sozialen Regelsysteme in Deutschland zu überführen? Der Rat der Europäischen Union hat die Mitgliedstaaten in seinen Schlussfolgerungen vom 2. September 2011 dazu aufgefordert, den „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ umzusetzen. Gemäß Nr. 22. der Ratsschlussfolgerungen waren die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Gegebenheiten dazu aufgefordert, entweder eine nationale Strategie zur Einbeziehung der Roma oder integrierte Pakete mit politischen Maßnahmen im Rahmen ihrer breiter angelegten Politik der sozialen Einbeziehung auszuarbeiten bzw. ihre vorhandenen Strategien und Maßnahmenpakete zu aktualisieren. Abhängig von den jeweiligen nationalen Rahmenbedingungen und Roma-Bevölkerungsanteilen haben sich die Mitgliedstaaten für eine der beiden möglichen Vorgehensweisen entschieden. Neben Deutschland haben auch elf andere europäische Mitgliedstaaten die Entscheidung getroffen, den EU-Rahmen durch integrierte Maßnahmenpakete umzusetzen. Für Deutschland liegen folgende Erwägungen zugrunde: In Deutschland leben nach eigenen Schätzungen des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma ca. 70 000 deutsche Sinti und Roma, die sich selbst als gut in die Gesellschaft integriert sehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13498 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Demzufolge bedarf es für diesen Personenkreis aus Sicht der Bundesregierung keiner nationalen Integrationsstrategie. Auch für diejenigen ausländischen Roma, die im Zuge der Zuwanderung oder als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind und ein Recht zum dauernden Inlandsaufenthalt haben, ist eine nationale Integrationsstrategie nicht erforderlich. Denn diesen Personen stehen – unabhängig von ihrer Ethnie – dieselben Integrationsprogramme offen wie anderen Ausländern . Neben den grundsätzlichen Überlegungen zu einem allgemeinen gesamtgesellschaftlichen Ansatz bei der Integrationspolitik ist auch die mangelnde Datenerfassung ein zu berücksichtigender Aspekt dafür, dass in Deutschland Projekte, Initiativen und Maßnahmen des Bundes, der Länder und der Kommunen grundsätzlich nicht exklusiv für Sinti und Roma angeboten werden, sondern sich an alle potenziellen Adressaten richten. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden in der Bundesrepublik Deutschland keine bevölkerungsstatistischen oder sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben. Dies ist vor allem in der Verfolgung von Minderheiten in den Zeiten des Nationalsozialismus begründet. Darüber hinaus stehen der Erfassung ethnischer Daten auch rechtliche Hindernisse entgegen: Das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit ist gem. Artikel 3 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten frei. Die Zugehörigkeit zu einer Minderheit ist die persönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen, die von Staats wegen nicht registriert, überprüft oder bestritten wird. Ferner kann die Anzahl und der jeweilige Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden ausländischen Roma nicht benannt werden, da im Ausländerzentralregister Staatsangehörigkeiten , nicht aber ethnische Zugehörigkeiten erfasst werden. Schließlich ist für Deutschland zu berücksichtigen, dass die deutschen Sinti- und Roma-Vertreter die Auffassung vertreten, dass es für ihre Gruppe der Sinti und Roma keiner Strategie zur Verbesserung der Integration bedarf. Zwischen der Einrichtung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) und der Entscheidung der Bundesregierung für integrierte Maßnahmenpakete besteht kein Widerspruch. Der EHAP wurde in der Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 erstmals eingerichtet und zielt auf die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Eingliederung von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen ab. Aus Mitteln des EHAP werden Menschen in Deutschland unterstützt, die unter Armut leiden und keinen oder nur unzureichenden Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten des regulären Hilfesystems haben. Der EHAP hat nicht allein die Verbesserung der Situation der zugewanderten Roma aus EU-Staaten im Fokus. Der relevante Personenkreis umfasst: 1. Besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger/-innen 2 Kinder von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern. 3 Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Der EHAP in Deutschland hat ein Gesamtmittelvolumen von ca. 93 Mio. Euro. Davon sind in einer ersten Förderrunde von 1. Dezember 2015 bis 31.Dezember 2018 rd. 60 Prozent gebunden mit derzeit 83 geförderten Projekten. Der EHAP ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der sozialen Inklusion von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen und wurde erstmalig für die Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 eingerichtet. Offiziell eingeführt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13498 wurde er in Deutschland am 22. Februar 2016, also fünf Jahre nach der Richtungsentscheidung der Bundesregierung zum EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020. Das Ziel, den Zugang für zugewanderte Kinder zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Betreuung zu verbessern, setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie , Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) um. Auch dies ist ein Beleg dafür, dass die Entscheidung für die integrierten Maßnahmenpakete richtig war, da die Mittel des Hilfsfonds dorthin fließen, wo die Expertise vorhanden ist und sie passgenau eingesetzt werden können. 5. Wie bewertet die Bundesregierung eine fehlende Roma-Strategie vor dem Hintergrund, dass sich 53,64 Prozent der befragten Sinti und Roma in Deutschland bei Behördenbesuchen „eingeschüchtert“, „schlecht behandelt und diskriminiert“ fühlen (Daniel Strauß, Hg.: Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma. Dokumentation und Fortschrittsbericht , 2011, S. 100)? Die angesprochene Studie wurde im Jahr 2011 veröffentlicht. Die seitdem erzielten Fortschritte auf dem Gebiet der Antidiskriminierungsarbeit der Bundesregierung – auch durch die integrierten Maßnahmenpakete – bleiben somit unberücksichtigt . Bei der Bewertung der Studienergebnisse ist dieser Aspekt sowie die fehlende Untersuchung bzw. Darstellung der Ursachen, wieso insgesamt 53,64 Prozent der Befragten ihre Behördenbesuche als „leicht problematisch“ bzw. „hoch problematisch “ einschätzen, zu berücksichtigen. Auch liegt kein Vergleichswert zur Mehrheitsbevölkerung vor. Die Bundesregierung hat die Bekämpfung von Rassismus, rassistischer Diskriminierung und von Ideologien der Ungleichwertigkeit zur Daueraufgabe erklärt. Die Fortschritte bei der Integration der Sinti und Roma und der Bekämpfung des Antiziganismus werden in den jährlichen sog. Fortschrittsberichten dokumentiert, die unter www.bmi.bund.de/DE/Themen/Gesellschaft-Verfassung/Nationale- Minderheiten/Nationale-Minderheiten-Deutschland/Deutsche-Sinti-und-Roma/ deutsche-sinti-und-roma_node.html abgerufen werden können. 6. In welcher Form fördert oder plant die Bundesregierung Initiativen wie die Hildegard-Lagrenne-Stiftung zu fördern, die als einzige Minderheiten eigene Stiftung und Selbsthilfeorganisation die Situation von deutschen Sinti und Roma und zugewanderten Roma in Deutschland im Bildungs- und Gesundheitsbereich verbessern helfen und damit den Abbau von Inklusionshemmnissen auf dem deutschen Arbeitsmarkt aktiv unterstützen? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma institutionell. Grundlage dafür sind das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Charta für Regional - oder Minderheitensprachen. Ziel der Förderung ist die gleichberechtigte Beteiligung der nationalen Minderheit der Sinti und Roma am politischen und kulturellen Leben in Deutschland. Weitere Planungen der Bundesregierung im Sinne der Fragestellung sind derzeit nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13498 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Umsetzung von Empfehlungen und Forderungen 7. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden, um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Medienmonitoring Folge zu leisten und systematisch Medienberichterstattungen auf Diskriminierungen hin auszuwerten, damit problematische Entwicklungen frühzeitig erkannt werden können? 8. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung, um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Medienmonitoring Folge zu leisten und systematisch Medienberichterstattungen auf Diskriminierungen hin auszuwerten und damit problematische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen ? Die Fragen 7 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Rahmen des beim BMFSFJ angesiedelten Bundesprogramms „Demokratie leben !“ werden auch Maßnahmen gefördert, die Medienmonitoring umfassen, indem sie beispielsweise Medieninhalte kritisch hinterfragen und punktuelle Medienanalysen durchführen. Die durch das Monitoring erlangten Kenntnisse fließen in die Projektarbeit und mittelbar auch in die Weiterentwicklung des Bundesprogramms ein. 9. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden, um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zu Öffentlichkeitskampagnen Folge zu leisten und in Form von Anzeigenschaltungen, Werbespots und Plakaten, in denen die Diskriminierungsfolgen für die Angehörigen der Minderheit der Sinti und Roma, aber auch für die ganze Gesellschaft thematisiert werden und gesellschaftliche Sensibilisierung und Aufklärung geleistet wird? 10. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung, um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zu Öffentlichkeitskampagnen Folge zu leisten und in Form von Anzeigenschaltungen, Werbespots und Plakaten, in denen die Diskriminierungsfolgen für die Angehörigen der Minderheit der Sinti und Roma, aber auch für die ganze Gesellschaft thematisiert werden und gesellschaftliche Sensibilisierung und Aufklärung geleistet wird? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert derzeit 40 Maßnahmen im Themenfeld Antiziganismus, weitere geförderte Maßnahmen werden voraussichtlich noch im Jahr 2017 beginnen. Unter ihnen finden sich viele, die Öffentlichkeitsarbeit als einen Teil der geförderten Maßnahme begreifen. Dies erfolgt beispielsweise durch Plakate oder Filmaufführungen mit denen das Phänomen Antiziganismus öffentlich wirksam thematisiert wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13498 11. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern umgesetzt , um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Umgang mit ethnisch beschriebenen Nachbarschaftskonflikten Folge zu leisten und Instrumente qualifizierten Konfliktmanagements und der Mediation zu entwickeln und bereitzustellen? 12. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung und werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern geplant, um den Schlussfolgerungen des Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes der Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung. Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma“ zum Umgang mit ethnisch beschriebenen Nachbarschaftskonflikten Folge zu leisten und Instrumente qualifizierten Konfliktmanagements und der Mediation zu entwickeln und bereitzustellen? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden seit dem Jahr 2015 unterschiedliche Maßnahmen sowohl auf lokaler als auch auf regionaler und bundesweiter Ebene gefördert, die sich im Rahmen von präventiv-pädagogischen Ansätzen mit dem Themenfeld Antiziganismus auseinandersetzen und dabei auch ethnisch motivierte Nachbarschaftskonflikte in den Blick nehmen und diesen in unterschiedlicher Weise begegnen. Im Programmbereich A (Partnerschaften für Demokratie) wurden und werden in den Jahren 2015 bis 2017 derzeit 29 Einzelmaßnahmen im Themenfeld Antiziganismus durchgeführt und weitere werden voraussichtlich noch im Jahr 2017 beginnen . Im Programmbereich D (Ausgewählte Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiestärkung im ländlichen Raum) des Bundesprogramms werden nach jetzigem Stand bis Ende 2019 neun Modellprojekte gefördert. Der Schwerpunkt der geförderten Projekte liegt auf der Sensibilisierung für Antiziganismus sowie dem Empowerment von Sinti und Roma. Im Programmbereich C (Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger) des Bundesprogramms wird bis Ende 2019 das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma e. V. in dessen Entwicklung zu einem bundeszentralen Träger begleitet. Das BMFSFJ fördert zudem den Kongress „Everyday is Romaday – Dialog mit Politik, Behörden und Bildungseinrichtungen in Deutschland“. 13. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern umgesetzt , um den Forderungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, denen sich auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration anschloss (Bundestagsdrucksache 18/10610) Folge zu leisten und a) regelmäßige Erhebungen von Diskriminierungserfahrungen von Sinti und Roma, Die Fragen 13 und 13a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat u. a. zur Aufgabe, entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen. Ergebnisse solcher Studien werden von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen und z. B. im Rahmen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13498 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode entsprechender Bundesprogramme mit berücksichtigt. Zu Länderaktivitäten nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung. b) den Aufbau einer Bildungsakademie für Sinti und Roma, Die Bildungsakademie ist ein Projekt des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma und soll dazu dienen, den Angehörigen der Minderheit die Chancen zu einer erfolgreichen Bildungsteilnahme zu ermöglichen und damit die gleichberechtigte Teilhabe der Sinti und Roma in Staat und Gesellschaft voranzubringen . Das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien institutionell gefördert. c) eine verstärkte Beteiligung von Selbstorganisationen mittels Staatsverträgen und Für den Abschluss von Staatsverträgen mit den Selbstorganisationen der deutschen Sinti und Roma sind grundsätzlich die Länder zuständig, da die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in erster Linie in die Zuständigkeit der Länder fällt. d) die Mitarbeit in Gremien und Rundfunkräten umzusetzen? Hier besteht keine Bundeszuständigkeit. Die inländische Rundfunkordnung, einschließlich der Zusammensetzung der Rundfunkgremien, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Eine Bundeszuständigkeit besteht lediglich für die Deutsche Welle. Als Rundfunkanstalt unterfällt die Deutsche Welle der Staatsferne des Rundfunks und der Programmautonomie. Eine Änderung des Deutsche- Welle-Gesetzes steht derzeit nicht an. 14. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung und werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern geplant, um den Forderungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, denen sich auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration anschloss (Bundestagsdrucksache 18/10610) Folge zu leisten und a) regelmäßige Erhebungen von Diskriminierungserfahrungen von Sinti und Roma, Auf die Antwort zu Frage 13a wird verwiesen. b) den Aufbau einer Bildungsakademie für Sinti und Roma, Auf die Antwort zu Frage 13b wird verwiesen. c) eine verstärkte Beteiligung von Selbstorganisationen mittels Staatsverträgen und Auf die Antwort zu Frage 13c wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13498 d) die Mitarbeit in Gremien und Rundfunkräten umzusetzen? Auf die Antwort zu Frage 13d wird verwiesen. 15. Anhand welcher Mechanismen und Instrumente stellt die Bundesregierung sicher, dass die während des Kongresses der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) anlässlich des fünften Jahrestags der Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas generierten Handlungsempfehlungen an Akteurinnen und Akteure in Politik, Verwaltung und Bildungswesen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 43) wirksam und in einem festgelegten Zeitrahmen diskutiert und umgesetzt werden? Das BMFSFJ fördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ die anlässlich des fünften Jahrestags der Einweihung des Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas am 22. November 2017 stattfindende bundesweite Konferenz zur Teilhabe von Roma und Sinti in Deutschland „Everyday is Romaday – Dialog mit Politik, Behörden und Bildungseinrichtungen in Deutschland“. Durch den Kongress sollen Handlungsempfehlungen für Akteurinnen und Akteure in Politik, Verwaltung und im Bildungswesen generiert werden sowie Netzwerke in dem Themenfeld gestärkt werden. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit im Sinne einer Sensibilisierung für den Antiziganismus werden im Rahmen des geförderten Projektes die auf der Konferenz und auf den im Vorfeld stattfindenden Landesfachtagen entwickelten Handlungsempfehlungen dokumentiert und veröffentlicht. Durch das Bündnis für Solidarität mit den Sinti und Roma Europas und durch das während des Vorbereitungsprozesses entstandene Netzwerk sollen die Handlungsempfehlungen bis auf die lokale Ebene verbreitet werden. Die dokumentierten Handlungsempfehlungen sollen zudem in die weitere Arbeit des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ einfließen . 16. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung umgesetzt worden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern umgesetzt , um Forderungen zivilgesellschaftlicher Akteure, die sich im von der Bundesregierung und Nichtregierungsorganisationen getragenen „Forum gegen Rassismus“ zusammengeschlossen haben, nach a) einer rechtlichen Grundlage für die Förderung von Selbstorganisationen von Sinti und Roma mit Erfahrungen rassistischer Diskriminierung und für Empowermentstrategien Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 105), Die Fragen 16 und 16a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das BMFSFJ hat in dieser Legislaturperiode einen Referentenentwurf eines Demokratieförder - und Extremismuspräventionsgesetzes erarbeitet, um die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und gegen Extremismus dauerhaft, nachhaltig und langfristig zu sichern. Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung wurden nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, Extremismusprävention und Demokratieförderung längerfristig und nachhaltig zu stärken. Wichtige Schritte auf diesem Weg waren die im Sommer 2016 im Bundeskabinett verabschiedete Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13498 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung “ und die Verdreifachung der für diesen wichtigen Bereich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von zusammen 35 Mio. Euro auf zusammen rund 115 Mio. Euro innerhalb dieser Legislaturperiode. Mit der Weiterentwicklung der zentralen Bundesprogramme zur Demokratieförderung und Extremismusprävention hat die Bundesregierung wesentliche Schritte unternommen, um die Rahmenbedingungen der Zivilgesellschaft für das Engagement zur Demokratieförderung und Radikalsierungsprävention zu verbessern. So wurde beispielsweise im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ die Förderung von meist bundesweit wirkenden Trägern in ihrer Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger als modellhafter Programmbereich eingerichtet , um zivilgesellschaftliche Strukturen der Demokratieförderung und Extremismusprävention nachhaltig zu stärken. b) der Aufnahme von wirksamen Antidiskriminierungsregelungen in die Schulgesetze der Bundesländer, um den spezifischen Erfahrungen der Diskriminierung von Sinti und Roma entgegenzuwirken, Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 110), Die Regelungen in Schulgesetzen liegen nach der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Länder. c) einer Gleichbehandlung der Freizügigkeits- und Gleichberechtigungsgrundsätze von EU-Bürgerinnen und -Bürgern unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder der Zugehörigkeit zur Minderheit der Sinti und Roma Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 115)? Unter den Voraussetzungen der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG, in Deutschland umgesetzt durch das Freizügigkeitsgesetz/EU, genießen Unionsbürgerrinnen , Unionsbürger und ihre Familienangehörigen Freizügigkeit. Anknüpfungspunkt der Freizügigkeitsberechtigung ist die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union; die Zugehörigkeit zu einer Minderheit hat keine Auswirkungen auf die Freizügigkeitsberechtigung. Die Freizügigkeitsregeln gelten für alle Unionsbürgerrinnen und Unionsbürger unterschiedslos. 17. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung in Planung oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern geplant, um Forderungen zivilgesellschaftlicher Akteure, die sich im von der Bundesregierung und Nichtregierungsorganisationen getragenen „Forum gegen Rassismus “ zusammengeschlossen haben, nach a) einer rechtlichen Grundlage für die Förderung von Selbstorganisationen von Sinti und Roma mit Erfahrungen rassistischer Diskriminierung und für Empowermentstrategien Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 105), Auf die Antwort zu Frage 16a wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13498 b) der Aufnahme von wirksamen Antidiskriminierungsregelungen in die Schulgesetze der Bundesländer, um den spezifischen Erfahrungen der Diskriminierung von Sinti und Roma entgegenzuwirken, Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 110), Auf die Antwort zu Frage 16b wird verwiesen. c) einer Gleichbehandlung der Freizügigkeits- und Gleichberechtigungsgrundsätze von EU-Bürgerinnen und -Bürgern unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder der Zugehörigkeit zur Minderheit der Sinti und Roma Folge zu leisten (vgl. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus vom 21. Juni 2017, Bundestagsdrucksache 18/12907, S. 115)? Auf die Antwort zu Frage 16c wird verwiesen. 18. Wie misst die Bundesregierung den Erfolg von Maßnahmen zur Integration von Sinti und Roma in den Arbeitsmarkt? Der Bundesregierung liegen zum Erfolg von Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt für die Gruppe der Sinti und Roma keine Informationen vor. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe oder ethnischen Minderheit wird in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht erfasst. Daher ist auch keine Messung des Integrationserfolges in den Arbeitsmarkt für bestimmte Volksgruppen oder ethnische Minderheiten möglich. 19. Wie misst die Bundesregierung den Erfolg von Maßnahmen zur Förderung der Gesundheitsversorgung bei Sinti und Roma? Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Informationen über einzelne Vorhaben zur Gesundheitsversorgung von Sinti und Roma vor, die in regionaler- /Länderzuständigkeit durchgeführt werden. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sind auf den gleichberechtigten Zugang für alle Bevölkerungsgruppen zur gesundheitlichen Versorgung ausgerichtet. Es gibt vereinzelte Ausnahmetatbestände, die auch durch Sinti und Roma in Anspruch genommen werden können. So sieht z. B. § 20i Absatz 3 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vor, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für den Impfstoff für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aus anderen EU- Mitgliedstaaten erstatten, wenn deren Versicherteneigenschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Zeitpunkt der Durchführung der Schutzimpfung noch nicht festgestellt ist und die nicht privat krankenversichert sind. Diese Regelung war Ergebnis eines Staatssekretärsausschusses, der sich mit „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ beschäftigt hat. Der Abschlussbericht des Ausschusses, der am 27. August 2014 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, enthält im Gesundheitsbereich weitere Maßnahmen, die den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Zuwanderer aus EU-Mitgliedstaaten erleichtern . Das BMG wird von 2017 bis 2019 das interkulturelle Gesundheitsprojekt „MiMi – Gesundheitsinitiative Deutschland – Gesundheitsförderung und Capacity Building mit Migranten für Migranten“ in mehreren Bundesländern fördern. Mit dieser Gesundheitsinitiative soll die Gesundheit von Migranten/innen gefördert , ihr Präventionsverhalten gestärkt und mit dem Aufbau lokaler Netzwerke Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13498 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ihre Integration in das deutsche Gesundheitssystem unterstützt werden. Migranten /innen werden mit Hilfe interkultureller Gesundheitsmediatoren in Informationsveranstaltungen über das deutsche Gesundheitswesen informiert sowie über primär- und sekundärpräventive Angebote, u. a. in den Themenfeldern Kindergesundheit , Frauen- bzw. Müttergesundheit, Impfschutz, seelische Gesundheit oder gesundes Altern, aufgeklärt. 20. Wie stellt die Bundesregierung die Bearbeitung der besonderen Herausforderungen in der Bekämpfung von Diskriminierung deutscher Sinti und Roma und ausländischer Roma neben dem Beratenden Ausschuss, der für Fragen deutscher Sinti und Roma zuständig ist, institutionell sicher? In der kommenden Legislaturperiode wird sich die Bundesregierung weiterhin in ihrer ressortübergreifenden Zusammenarbeit, u. a. im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe „Extremismusprävention und Demokratieförderung“, auch mit dieser Frage beschäftigen. 21. Wie bewertet die Bundesregierung die seit einigen Jahren geforderte Einberufung eines unabhängigen Expertenkreises gegen Antiziganismus, dem Beispiel des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus folgend? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen zur Bekämpfung des Antiziganismus. Wie in der Vorbemerkung der vorliegenden Kleinen Anfrage dargestellt, haben sich alle Fraktionen des Deutschen Bundestags dahingehend verständigt, in der nächsten Wahlperiode eine Beschlussfassung zu dieser Thematik herbeizuführen. Eine diesbezügliche Entscheidung des Deutschen Bundestages bleibt daher abzuwarten. Antiziganismus/Straftaten 22. Wie definiert die Bundesregierung Antiziganismus? Die Bundesregierung nimmt die Befunde und Begriffsbestimmungen aus der (wissenschaftlichen) Diskussion und Vorurteilsforschung zur Kenntnis. Antiziganismus bezeichnet als ein Sammelbegriff Feindseligkeit, Abwertung und Stigmatisierung von Menschen als „Zigeuner“ sowie die daraus resultierende Diskriminierung und Ausgrenzung jener Personen. 23. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Allianz gegen Antiziganismus vorgelegte Arbeitsdefinition zu Antiziganismus (Allianz gegen Antiziganismus – 2017 –: Antiziganismus – ein Grundlagenpapier, S. 5)? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 24. Können aus Sicht der Bundesregierung auch Menschen und Gruppen, die sich nicht zu den Sinti und Roma zählen, Opfer von Antiziganismus sein? Aus der Vorurteilsforschung ist bekannt, dass entsprechende diskriminierende Denkstrukturen und darauf basierende Handlungen allgemein auf Menschen und Gruppen übertragen werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13498 25. Welche Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2016 als antiziganistisch eingestuft (bitte nach Datum, Ort, Straftat und verhängter Strafe aufschlüsseln)? Für den angefragten Zeitraum sind Straftaten gegen Sinti und Roma, die im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) durch die Bundesländer gemeldet wurden, Teil der „Hasskriminalität“ mit dem Unterthema „Fremdenfeindlich“. Das Unterthema „Antiziganistisch“ wurde am 1. Januar 2017 unter dem Oberthema „Hasskriminalität“ eingeführt, um zukünftig eine trennscharfe Auswertung zu ermöglichen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Angabe der Volkszugehörigkeit von Opfern nicht verpflichtend, daher überwiegend nicht erfasst und daher nicht recherchierbar ist. Insofern lässt sich die Anzahl antiziganistischer Straftaten für die Jahre 2014, 2015 und 2016 nicht automatisiert erheben. 26. Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufklärungsrate antiziganistischer Straftaten (bitte nach Deliktsart und Phänomenbereich aufschlüsseln )? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 27. Nach welchen Kriterien misst die Bundesregierung antiziganistische Einstellungen in der Bundesrepublik Deutschland (bitte die Kriterien einzeln aufschlüsseln )? Die Bundesregierung nimmt die Befunde aus der wissenschaftlichen Diskussion und Einstellungsforschung zur Kenntnis. Eigene Messungen im Sinne der Fragestellung nimmt die Bundesregierung nicht vor. 28. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer bei antiziganistischen Straftaten ein? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 29. Wie erhebt die Bundesregierung Daten zu antiziganistisch motivierten Straftaten ? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. EU-Engagement 30. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Möglichkeiten der Förderung von Programmen und Projekten zur Integration von Sinti und Roma oder zur Bekämpfung von Antiziganismus durch die EU bei durchführenden Organisationen bekannt sind und die zur Verfügung stehenden Mittel dadurch abgerufen werden? Am 27. Februar 2015 wurde eine Pressemitteilung des BMAS zur Genehmigung des Operationellen Programms des EHAP durch die EU-Kommission auf den programmspezifischen Internetseiten des BMAS und des BMFSFJ veröffentlicht . Darüber hinaus erfolgte am 17. Juli 2015 ein gemeinsamer Aufruf zur Antragstellung von BMAS und BMFSFJ. Die Förderrichtlinie für den EHAP wurde darüber hinaus im Bundesanzeiger sowie auf den programmspezifischen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13498 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Internetseiten des BMAS und des BMFSFJ veröffentlicht. Beim EHAP ist die Hildegard Lagrenne Stiftung Mitglied des EHAP-Begleitausschusses und fungiert als „Multiplikator“ für interessierte Sinti und Roma Organisationen in Deutschland. Die im BMI angesiedelte Nationale Roma-Kontaktstelle informiert regelmäßig über einen E-Mail-Verteiler zu entsprechenden Förderprogrammen und -Projekten . Dies umfasst nicht nur Maßnahmen der EU sondern auch solche von weiteren internationalen Organisationen (z. B. Europarat, Weltbank, European Roma Grassroots Organisations Network). Angeschrieben werden je nach Zuschnitt der Maßnahme die Minderheitenverbände, und/oder die Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie weitere potentiell interessierte Organisationen. Zahlreiche deutsche Städte nehmen beispielsweise an dem von der EU-Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europarat im Jahr 2016 initiierten Programm „ROMACT Transnational Cooperation and Capacity building“ teil. Durch RO- MACT T.C.C. sollen lokale Behörden dabei unterstützt werden, marginalisierte Gruppen, insbesondere Roma mit ausländischer Staatsangehörigkeit, besser zu integrieren. Dabei wird ein Fokus auf die Kooperation zwischen inländischen und ausländischen lokalen Behörden gelegt. In einem der Programmteile von ROMACT T.C.C. finden außerdem eintägige Schulungen zu interkulturellen Themen statt, die sich an die Mitarbeiter lokaler Behörden, Sozialarbeiter, Polizisten, Gesundheitsexperten, Bildungspersonal und an weitere passende Ansprechpartner richten. Eingeleitet werden diese Schulungen durch eine Sensibilisierung für Antiziganismus. Neben der bereits beschriebenen Informationsarbeit hat die Nationale Roma- Kontaktstelle deutsche Städte bei der Bewerbung für eine Teilnahme an dem Programm aktiv unterstützt. 31. Welche Fördermittel hat die Bundesregierung bei der EU zur Integration von Sinti und Roma und zur Bekämpfung von Antiziganismus in der 18. Wahlperiode abgerufen (bitte nach Förderung und mit Fördersumme einzeln aufführen )? Im Rahmen des EHAP werden im Zeitraum 1. Dezember 2015 bis 31. Dezember 2018 bundesweit 65 von 83 Projekten in Höhe von rd. 42,5 Mio. Euro gefördert, die u. a. auf die soziale Integration von neu zugwanderten EU-Bürger/-innen und/oder deren Kinder ausgerichtet sind. Eine zweite Förderrunde ist ab dem Jahr 2019 geplant. Vorurteile und Stereotype gegenüber den Zielgruppen des EHAP, insbesondere der Sinti und Roma, sollen durch geeignete Workshops vor Ort zur Sensibilisierung von Verwaltungen und anderen Organisationen im Umgang mit den Zielgruppen des EHAP überwunden werden. In der Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 stehen dem BMFSFJ für sechs Programme rund 327 Mio. Euro ESF-Mitteln aus dem ESF-Bundesprogramm zur Verfügung. Migrantinnen und Migranten stellen eine der Hauptzielgruppen des ESF des Bundes dar, für die eine Vielzahl von spezifischen Fördermaßnahmen vorgehalten werden, um den vielschichtigen Bedarfen angemessen Rechnung zu tragen. Die Programme richten sich nicht exklusiv oder explizit an Roma, da in Deutschland die Zugehörigkeit zu einer Ethnie nicht erfasst wird. Projekte zur Integration von Roma können nach den Förderbedingungen des jeweiligen Programms aber beantragt und genehmigt werden. Folgende ESF-Bundesprogramme des BMFSFJ sind ab der Förderperiode des Jahres 2014 für die Zielgruppe der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13498 Migrantinnen und Migranten, die innerhalb der verschiedenen Investitionsprioritäten des Artikel 3 der VO (EU) Nr. 1304/2013 vom 17. Dezember 2013 (ESF- Verordnung) gefördert werden, besonders relevant: „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ (gemeinsames Programm des BMFSFJ und des BMUB) „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ „Familien früh für Bildung gewinnen (Elternchance II)“ 32. Wie viel Prozent werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für welche Mitgliedstaaten im Bereich der Unterstützung von Roma verausgabt (bitte einzeln auflisten)? In Deutschland werden Projekte, Initiativen und Maßnahmen des Bundes, der Länder und der Kommunen grundsätzlich nicht exklusiv für Sinti und Roma angeboten , sondern sie richten sich an alle potenziellen Adressaten. Dies bedeutet zugleich, dass alle Angebote stets auch von Sinti und Roma wahrgenommen werden können, da die Ethnie für die Maßnahmen keine Rolle spielt. Darüber hinaus stehen der Erfassung ethnischer Daten auch rechtliche Hindernisse entgegen: Das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit ist gemäß Artikel 3 des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten frei. Die Zugehörigkeit zu einer Minderheit ist die persönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen, die von Staats wegen nicht registriert, überprüft oder bestritten wird. Angesichts der Sensibilität des Themas ist auch im ESF-Bereich keine gesonderte Erhebung einzelner ethnischen Minderheiten vorgesehen. In der ESF-Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 ist aber um den besonderen Bedarfslagen im Bereich Sinti und Roma gerecht zu werden eine besondere Investitionspriorität vorgesehen (Investitionspriorität (IP) 9(ii) – „Sozioökonomische Eingliederung marginalisierter Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma;“). Eine Annäherung an die in den europäischen Mitgliedsstaaten verausgabten ESF-Mittel für Sinti und Roma kann daher über die im Rahmen der Investitionspriorität (IP) 9(ii) – „Sozioökonomische Eingliederung marginalisierter Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma;“ vorgenommenen Festlegungen der Mittel bei der Erstellung der operationellen ESF-Programme erfolgen. Über die öffentlich zugängliche Open Data Plattform zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (https:// cohesiondata.ec.europa.eu/) können die von den Mitgliedstaaten in ihren ESF- OPs eingeplanten (programmierten) Mittel für IP 9(ii) extrahiert werden (siehe Tabelle unten). Die Annäherung weist allerdings in zweierlei Hinsicht Unschärfen auf. Erstens können Sinti und Roma auch an allen anderen Maßnahmen der übrigen Investitionsprioritäten teilnehmen. Zweitens erfasst die Investitionspriorität 9(ii) – „Sozioökonomische Eingliederung marginalisierter Bevölkerungsgruppen , wie etwa der Roma“ einen deutlich über die Zielgruppe der Sinti und Roma hinausgehenden Teilnehmerkreis wie: „Migranten, Teilnehmer ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten, etc.“. Informationen zum aktuellen Mittelabfluss liegen nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13498 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mitgliedsstaat Mittel in den ESF-OP‘en für Investitionspriorität 9(ii) Österreich 4.000.000 Belgien 2.200.000 Bulgarien 143.119.035 Tschechien 200.000.000 Spanien 47.569.194 Frankreich 8.231.226 Griechenland 73.066.761 Ungarn 470.287.077 Italien 89.762.358 Polen 19.330.318 Rumänien 371.932.022 Slowakei 99.000.000 Gesamt 1.528.497.991 33. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant die Bundesregierung zu ergreifen, um die Integration von Sinti und Roma in Ländern des Westbalkans, die Kandidaten für einen Beitritt zur EU sind, zu fördern und Antiziganismus dort zu bekämpfen (bitte einzeln aufführen)? Es ist der Bundesregierung auch auf europäischer und internationaler Ebene ein besonderes Anliegen, die Integration von Roma und Sinti zu fördern, die Diskriminierung dieser Bevölkerungsgruppe zu bekämpfen und die Thematik auf der europäischen und internationalen politischen Agenda zu verankern. Im Auswärtigen Amt wurde das Amt eines Sonderbeauftragter für Beziehungen zu jüdischen Organisationen, für Antisemitismusfragen, internationale Belange der Angelegenheiten der Sinti und Roma sowie Holocaust-Erinnerung eingerichtet. Unter der Schirmherrschaft von Staatsminister für Europa, Michael Roth, fand im Dezember 2015 im Auswärtigen Amt eine Konferenz zur Überwindung des Antiziganismus statt. Während des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016 bildeten die Rechte von Roma und Sinti in Europa ein Schwerpunktthema in der 3. (menschlichen ) Dimension. Im Rahmen des OSZE-Vorsitzes richtete das Auswärtige Amt im September 2016 eine hochrangige Veranstaltung mit dem Titel „Confronting Anti-Gypsyism. The Role of Political Leaders in Countering Discrimination, Racism, Hate Crimes and Violence Against Roma and Sinti Communities“ aus. Am 8. Juni 2017 wurde in Berlin das „Europäische Roma-Institut für Kunst und Kultur (ERIAC)“ eröffnet. Kernaufgabe des auf einer Initiative des Europarats und der „Open Societies Foundation“ beruhenden Instituts ist die Förderung von Roma-Kultur in Europa zwecks Bekämpfung von gegen die Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma gerichteten Vorurteile und negativer Stereotype. Im Sinne eines Netzwerks soll ERIAC von seinem Sitz in Berlin aus europaweit und insbesondere in Ländern mit größerer Roma-Bevölkerung agieren und dort Projekte durchführen. Die Bundesregierung begrüßt die Einrichtung von ERIAC und wird dessen Projektarbeit aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanziell unterstützen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/13498 Die Belange von Roma und Sinti werden außerdem regelmäßig in hochrangigen politischen Gesprächen thematisiert, unter anderem mit Vertretern der Länder des Westlichen Balkan. Speziell in den Ländern des Westlichen Balkan, aber auch im gesamten OSZE- Raum unterstützt das Auswärtige Amt kontinuierlich Projekte, um die Integration von Sinti und Roma zu fördern und Antiziganismus zu bekämpfen. 2016 und im laufenden Jahr 2017 wurden vom Auswärtigen Amt dafür bisher Mittel in Höhe von ca. 1,26 Mio. Euro vergeben, beispielweise zur Unterstützung der Legalisierung von Roma in Bosnien und Herzegowina, Reintegration von Roma-Familien bei der Rückkehr nach Kosovo oder der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, zur Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung von Roma in Montenegro oder zur Stärkung von jungen Roma-Familien in Serbien. Migrationspolitik 34. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Ausübung der Freizügigkeit für Roma, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind oder als Familienangehörige von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union freizügigkeitsberechtigt sind oder sich als Staatsangehörige eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz auf die Freizügigkeit berufen können , attraktiver zu gestalten (bitte für die jeweiligen Gruppen von Freizügigkeitsberechtigten und nach zuständigem Ressort aufschlüsseln)? 35. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie gegenüber der Schweiz und den europäischen Institutionen dafür ein, dass diese Maßnahmen ergreifen, um die Ausübung der Freizügigkeit durch Roma attraktiver zu gestalten? Die Fragen 34 und 35 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Seitens der Bundesregierung werden keine Initiativen durchgeführt, die speziell auf eine Steigerung der Attraktivität der Freizügigkeit für Roma abzielen. 36. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um drittstaatsangehörigen Roma, die die Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln in Deutschland erfüllen, dabei zu unterstützen, die entsprechenden Aufenthaltstitel zu beantragen, und wie gewährleistet die Bundesregierung den Grundsatz der Chancengleichheit bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln zum Zweck der Erwerbstätigkeit in Anwendung des § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung ? Die Bundesregierung ergreift vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgebots keine Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter Staatsangehöriger, Volksgruppen oder Ethnien bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln. Gleiches gilt für die Beantragung von Aufenthaltstiteln zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in Anwendung des § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung, wodurch dem Grundsatz der Chancengleichheit Rechnung getragen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13498 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 37. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Verfahren von Roma, die in Deutschland Asyl beantragen, die menschenrechtliche Lage im Herkunftsstaat trotz Bestimmung des Herkunftsstaats zum sicheren Herkunftsstaat entsprechend den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention, des Rechts der Europäischen Union und des deutschen Asylrechts hinreichend berücksichtigt wird, insbesondere in Fällen besonders schutzbedürftiger Personen, potenziell mehrfach diskriminierter Personen und politisch aktiver Personen? Bei Antragstellern aus sicheren Herkunftsstaaten werden Anhaltspunkte dafür, dass im Einzelfall die gesetzliche Vermutung, dass ihnen dort keine politische Verfolgung droht, widerlegt sein könnte, berücksichtigt. Vor allem Roma werden in den entsprechenden Herkunftsländern als eine Gruppe eingestuft, bei der im Einzelfall eine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung in Betracht kommt. Anhand der für die Entscheidung zur Verfügung stehenden Leitsätze und Herkunftsländerinformationen werden die Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Hinblick auf diese Problematik sensibilisiert. Auf diese Weise stellt das BAMF sicher, dass die entsprechenden rechtlichen Vorgaben bzgl. besonders schutzbedürftiger Personen berücksichtigt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333