Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13511 18. Wahlperiode 06.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13234 – Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit der Ausfuhr von U-Booten nach Israel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der geheim beratende Bundessicherheitsrat hat im Juni 2017 die Ausfuhr von drei U-Booten des Rüstungskonzerns ThyssenKrupp Marine Systems nach Israel beschlossen („Bundesregierung genehmigt U-Boot-Deal“, SPIEGEL ON- LINE vom 30. Juni 2017). Die Bundesregierung will, wie schon bei den vorherigen Lieferungen, einen Zuschuss gewähren und ein Drittel der Kosten in Höhe von rund 1,5 Mrd. Euro übernehmen. In Israel häufen sich hierzu Korruptionsvorwürfe. Die israelische Polizei ermittelt seit mehreren Monaten im Zusammenhang mit geplanten, verhandelten oder vereinbarten Militärexporten von ThyssenKrupp Marine Systems an Israel. Dabei geht es sowohl um die drei U-Boote als auch um vier Patrouillenschiffe/Korvetten . Mindestens sechs Personen wurden am 10. und 11. Juli 2017 zum Zweck der Vernehmung festgenommen, mehrere von ihnen wurden zeitweise unter Hausarrest gestellt („Verdächtige in Korruptionsaffäre verhört“, SPIEGEL ON- LINE vom 11. Juli 2017). Gegen sie besteht der Verdacht der Bestechung, des Betrugs, der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung. Der israelische Premierminister ließ dem SPIEGEL ONLINE zufolge über seinen Botschafter in Berlin mehrmals im Kanzleramt, im Bundesministerium der Verteidigung und im Auswärtigen Amt „intervenieren, um das Geschäft [mit den U-Booten] endlich zu besiegeln“. Die Bundesregierung habe erst gezögert, dann habe sie sich mit der Regierung auf ein „Memorandum of Understanding“ geeinigt. Darin sei eine Klausel enthalten, die der deutschen Bundesregierung das Recht gibt, den Deal aufzukündigen, falls sich die Korruptionsvorwürfe bestätigen . Die für Juli 2017 vorgesehene Unterzeichnung des U-Boot-Deals wurde nunmehr gestoppt („Submarine Scandal: Germany Postpones Deal Due to Israeli Corruption Probe“, haaretz.com vom 18. Juli 2017). Ein weiterer Korruptionsfall bei der Firma Israeli Aerospace Industries Ltd. (IAI) könnte ebenfalls die Bundesregierung betreffen („Minister’s son arrested in Israel Aerospace Industries corruption scandal“, jpost.com vom 22. März 2017). Gegen die Firma, bei der die Bundesregierung zuungunsten des US-Konkurrenten General Atomics ihre Kampfdrohnen „Heron TP“ bestellen wollte, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13511 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wird ermittelt. Bislang wurden mindestens 20 führende Mitarbeiter von IAI verhört und teilweise von ihrer Tätigkeit suspendiert. In den Skandal involviert sind mehrere Likud-Mitglieder sowie der Sohn des israelischen Wohlfahrtsministers Haim Katz, der sich seit 2 Monaten im Hausarrest befindet. Ebenfalls verwickelt ist die Firma DruzNet, die Teile für die Drohne „Heron TP“ liefert („Israel Aerospace Industries Corruption Scandal: Court Extends Detention of Two Key Figures by One Day“, www.haaretz.com vom 16. März 2017). 1. Inwiefern und mit welchen Bedingungen trifft es, wie von „Haaretz“ berichtet , zu, dass der Bundessicherheitsrat die Ausfuhr von drei U-Boten nach Israel genehmigt hat? Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 – 2 BvE 5/11 – und unterrichtet den Bundestag über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäftes, d. h. über Art und Anzahl der genehmigten Güter, Endempfängerland, die beteiligten deutschen Unternehmen und das Gesamtvolumen . Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag bereits über alle im Jahr 2017 getroffenen abschließenden Genehmigungsentscheidungen, denen eine Befassung des Bundessicherheitsrats vorausgegangen ist, unterrichtet. Auf die entsprechenden Unterrichtungen gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrats wird Bezug genommen. a) Welche Kosten oder Bürgschaften wollte die Bundesregierung für den Deal übernehmen, und wer sind die Begünstigten? Das Abkommen über den Finanzierungsbeitrag wurde mit der Regierung von Israel verhandelt. Eine einseitige Bekanntgabe der Inhalte des Abkommens würde einen Vertrauensbruch gegenüber der israelischen Regierung darstellen. Die Antwort auf diese Frage ist deshalb gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Inneren zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird daher als nicht zur Veröffentlichung bestimmt übermittelt. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke auf Bundestagsdrucksache 18/13113 verwiesen, gemäß der im Bundeshaushaltsplan 2017 für die Haushaltsjahre 2018 bis 2027 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 540 Mio. Euro für einen Finanzierungsbeitrag zur Beschaffung von drei weiteren U-Booten für die israelische Marine in Deutschland veranschlagt ist. b) Inwiefern ist über den Verkauf der drei U-Boote schon eine endgültige Entscheidung gefallen, bzw. in welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen derzeit? Nach Kenntnis der Bundesregierung finden derzeit entsprechende Vertragsverhandlungen zwischen der Regierung des Staates Israel und der ThyssenKrupp Marine Systems GmbH statt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13511 c) Inwiefern trifft es zu, dass im Vertrag mit der israelischen Regierung bzw. im „Memorandum of Understanding“ eine Klausel enthalten ist, die der deutschen Bundesregierung das Recht gibt, den Deal aufzukündigen, falls sich Korruptionsvorwürfe bestätigen? Das im Entwurf vorliegende Abkommen zwischen der Regierung des Staates Israel und der Bundesregierung über einen Finanzierungsbeitrag für die Beschaffung von drei U-Booten für die israelische Marine in Deutschland enthält Klauseln zum Wirksamwerden des Abkommens. Zu vertraulichen Verhandlungen mit Regierungen sowie offiziellen Vertretern anderer Staaten macht die Bundesregierung aus Staatswohlgründen keine Angaben. Es handelt sich dabei um laufende Vorgänge und Verhandlungen, die als unmittelbares Regierungshandeln dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliegen. Eine Auskunft über Einzelheiten dieser Verhandlungen kommt daher aufgrund ihrer einengenden Wirkung auf den weiteren Verhandlungsverlauf bei einer Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung nicht in Betracht. d) Welche weiteren Bestimmungen enthält das „Memorandum of Understanding “ zu einem möglichen Rücktritt der Bundesregierung von dem Vertrag? Fragen bezüglich der Auslegung oder Anwendung des Abkommens, die gegebenenfalls nach Unterzeichnung zu klären sind, wären Gegenstand von Konsultationen zwischen beiden Regierungen. 2. Aus welchen Erwägungen hat die Bundesregierung den U-Boot-Deal, wie von „Haaretz“ berichtet, gestoppt, und welche Absprachen wurden hierzu mit der Regierung in Israel getroffen? Die Bundesregierung macht zu vertraulichen Verhandlungen mit Regierungen sowie offiziellen Vertretern anderer Staaten aus Staatswohlgründen keine Angaben. Es handelt sich dabei um laufende Vorgänge und Verhandlungen, die als unmittelbares Regierungshandeln dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliegen. Eine Auskunft über Einzelheiten dieser Verhandlungen kommt daher aufgrund ihrer einengenden Wirkung auf den weiteren Verhandlungsverlauf bei einer Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung nicht in Betracht. 3. Inwiefern trifft es, wie vom „SPIEGEL ONLINE“ berichtet, zu, dass der israelische Botschafter in Berlin mehrmals im Kanzleramt, im Bundesverteidigungsministerium und im Auswärtigen Amt intervenierte, um das Geschäft mit den U-Booten „endlich zu besiegeln“? Die Bundesregierung tauscht sich regelmäßig mit der israelischen Regierung sowie offiziellen Vertretern des Staates Israel zu außen- und sicherheitspolitischen Fragen aus. Dabei wird auch der Bereich der bilateralen Rüstungszusammenarbeit erörtert. Zu Inhalten und Teilnehmern dieser Gespräche macht die Bundesregierung keine Angaben. Es handelt sich dabei um laufende Vorgänge, die als unmittelbares Regierungshandeln dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliegen. Eine Auskunft über Einzelheiten der Gespräche kommt daher aufgrund ihrer einengenden Wirkung auf künftige Gespräche bei einer Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung nicht in Betracht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13511 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Bei welchen Gelegenheiten (bitte konkret benennen) haben das Kanzleramt, das Bundesverteidigungsministerium und das Auswärtige Amt mit der israelischen Regierung bzw. der Botschaft über den Deal verhandelt? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Was ist der Bundesregierung über Korruptionsvorwürfe hinsichtlich verhandelter oder vereinbarter Militärexporte des deutschen Rüstungskonzerns ThyssenKrupp Marine Systems an Israel bekannt? a) Inwiefern war sie selbst von den Ermittlungen (auch als Zeugin) betroffen ? Die Fragen 5 und 5a werden zusammen beantwortet. Wie die Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Volker Beck (Köln) auf Bundestagsdrucksache 18/10773 mitgeteilt hat, äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu ausländischen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren , um den Fortgang der Ermittlungen nicht zu gefährden. b) Inwiefern hat die Bundesregierung in der Angelegenheit bereits Kontakt zu ThyssenKrupp Marine Systems aufgenommen oder wurde von dem Rüstungskonzern dazu angesprochen? Die Bundesregierung steht aufgabenbedingt mit deutschen Unternehmen, darunter auch mit der ThyssenKrupp AG, im regelmäßigen Austausch. Gleiches gilt für die Tochterunternehmen. In diesen Gesprächen wurde von Thyssen-Krupp auch besagtes Thema angesprochen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 6. Inwiefern waren die Personen, gegen die in Israel ermittelt wird bzw. die unter Hausarrest stehen, nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv in die Verhandlungen mit der Bundesregierung oder ThyssenKrupp Marine Systems eingebunden? Auf die Antwort zu den Fragen 5 und 5a wird verwiesen. 7. Was ist der Bundesregierung über die Verwicklung des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu in den Korruptionsskandal bekannt („Evidence ThyssenKrupp bribed Israeli officials“, ynetnews.com vom 31. Januar 2017)? a) Über welche eigenen oder von ThyssenKrupp Marine Systems übermittelten Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu einer Möglichkeit der Bestechung, des Betrugs, der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den Verkaufsabsichten von ThyssenKrupp Marine Systems? b) Um welche Informationen, die über die allgemein bekannten Pressemeldungen hinausgehen, hat die Bundesregierung die israelischen Behörden zu den Ermittlungen gebeten, und welche Informationen wurden hierzu mitgeteilt? Die Fragen 7 bis 7b werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 5b wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13511 c) Inwiefern ist die Bundesregierung von israelischen Behörden um Unterstützung der Ermittlungen oder andere Formen der Amtshilfe gebeten worden? d) Sind der Bundesregierung entsprechende israelische Anfragen an andere deutsche Stellen bekannt? Die Fragen 7c und 7d werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 5 und 5a wird verwiesen. Darüber hinaus nimmt die Bundesregierung aus den dort genannten Gründen zu etwaigen ausländischen Rechtshilfeersuchen grundsätzlich keine Stellung. 8. Inwiefern und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung insbesondere auch vor dem Hintergrund möglicher finanzieller Unregelmäßigkeiten im Kontext des U-Boot-Deals Kontakt zum ehemaligen Verteidigungsminister Israels Mosche Ja’alon, der gegen Benjamin Netanjahu den Vorwurf erhob , das Geschäft an ihm ebenso wie an IDF-Stabschef (IDF – Israelische Verteidigungskräfte) Gadi Eisenkot vorbei durchgeboxt zu haben? Die Bundesregierung hatte keine Kontakte mit dem ehemaligen Verteidigungsminister Mosche Ja’alon vor dem Hintergrund möglicher finanzieller Unregelmäßigkeiten im Kontext des U-Boot-Geschäfts. 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass Israel bei Rüstungskäufen im Ausland auf eine Vertragsklausel besteht, die es ausschließt, dasselbe Waffensystem auch an ein anderes Land des Nahen Ostens zu verkaufen? Die Bundesregierung ist nicht an kommerziellen Verhandlungen zwischen Unternehmen und deren Kunden beteiligt. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Israel bei Rüstungskäufen im Ausland auf einer derartigen Vertragsklausel besteht. a) Sofern eine solche Klausel nach Kenntnis der Bundesregierung existiert, aus welchem Grund bzw. auf Basis welcher Absprachen hat Thyssen- Krupp Marine Systems vier U-Boote an die ägyptische Regierung verkauft ? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und in welchem Zusammenhang Benjamin Netanjahu seine Zustimmung zu dem Geschäft mit Ägypten gegeben hat? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu den internen Entscheidungsgängen in Israel. c) Welche Rolle hat die Bundesregierung bei den Gesprächen über die Aufhebung der üblichen Sperrklausel gespielt? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. d) Sofern eine solche Genehmigung im Einvernehmen mit der Bundesregierung erfolgte, inwiefern war hierin der Staatsanwalt Y. M. eingebunden? Auf die Antwort zu den Fragen 9 und 9b wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13511 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der damalige Verteidigungsminister Ja’alon einen leitenden Mitarbeiter seines Ministeriums , A. G., nach Deutschland geschickt hat, um in der Angelegenheit Klarheit zu erlangen? f) Mit welchen Angehörigen der Bundesregierung hat sich A. G. hierzu getroffen ? Die Fragen 9e und 9f werden zusammen beantwortet: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 10. Inwiefern trifft es, wie von israelischen Medien berichtet, zu, dass sich der Repräsentant von ThyssenKrupp Marine Systems in Israel, M. G., Netanjahus Anwalt D. S. und der deutsche Botschafter in Israel, Dr. Clemens von Goetze, im Dezember 2015 zu einem Essen trafen, um zwei Monate nach einem Netanjahu-Besuch in Berlin unter anderen über den U-Boot-Deal zu verhandeln (ynetnews.com vom 12. Juli 2017, „PM’s personal lawyer questioned in submarines investigation“? Auf die Antwort der Bundesregierung vom 10. März 2017 auf die Schriftliche Frage 4 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/11553 wird verwiesen. 11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen derzeit gegen A. G. und D. S. in Israel in Zusammenhang mit dem U-Boot-Deal ermittelt wird? Auf die Antwort zu den Fragen 5 und 5a wird verwiesen. 12. Bei welchen anderen wesentlichen Gelegenheiten war die Bundesregierung am Aushandeln des Verkaufs von drei U-Booten und vier Korvetten an Israel beteiligt (bitte die Daten und Teilnehmenden nennen)? Die Bundesregierung ist nicht an kommerziellen Verhandlungen zwischen Unternehmen und deren Kunden beteiligt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Korruptionsermittlungen rund um die Verkäufe von drei U-Booten und vier Korvetten an Israel, und inwiefern beobachtet sie die Einleitung neuer Ermittlungen zu diesen Fällen? Auf die Antwort zu den Fragen 5 und 5a wird verwiesen. 14. Was ist der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf von drei U-Booten über Ergebnisse einer internen Untersuchung zur möglichen Korruption bei ThyssenKrupp Marine Systems bekannt, und inwiefern hält sie diese für glaubhaft („Korruptionsverdacht bei deutschem U-Boot- Deal“, dpa vom 28. Februar 2017)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die ThyssenKrupp AG aufgrund der Presseberichte die Geschäftsbeziehungen zu ihrem Vertriebsrepräsentanten in Israel umgehend ausgesetzt und eine interne Untersuchung in Deutschland eingeleitet . Nach Angaben des Konzerns haben sich danach bislang keine Hinweise auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13511 Korruption ergeben. Allerdings ist es dem Unternehmen nach eigenen Angaben laut israelischem Recht nicht gestattet, in Israel eigene Untersuchungsmaßnahmen durchzuführen. 15. Inwiefern bewertet die Bundesregierung eine derartige interne Untersuchung als ausreichend für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Thyssen Krupp Marine Systems, sofern diese nicht durch eigene Ermittlungen von Polizei und Justiz zumindest ergänzt und gegebenenfalls korrigiert werden? Soweit hier auf „Ermittlungen von Polizei und Justiz“ Bezug genommen wird, wird darauf hingewiesen, dass die Einschätzung der Frage, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat vorliegen (§ 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung), den zuständigen Strafverfolgungsbehörden obliegt . Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 5a verwiesen. 16. Was ist der Bundesregierung über einen weiteren Korruptionsfall bei der Firma IAI bekannt, und inwiefern könnte dieser ebenfalls die Bundesregierung betreffen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. Eine Betroffenheit der Bundesregierung ist bislang nicht erkennbar. 17. Inwiefern befinden sich unter den Personen, gegen die in Israel ermittelt wird, nach Kenntnis der Bundesregierung auch Firmenvertreter oder Staatsbedienstete , mit denen die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem geplanten Kauf von Drohnen im Kontakt stand? Auf die Antwort zu den Fragen 5 und 5a wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333