Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 4. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13513 18. Wahlperiode 06.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13356 – Arbeit der Ansprechstelle für militärhistorischen Rat bei der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Beim Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) wurde Mitte Juli 2017 eine Ansprechstelle für militärhistorischen Rat (AmR) eingerichtet. Es handelt sich hier offenbar um eine Konsequenz aus der Diskussion um die Traditionswürdigkeit der Wehrmacht und den Umgang mit Wehrmachtshelmen, -bildern und ähnlichen Gegenständen, die aus der Wehrmacht stammen oder diese thematisieren. Die Ansprechstelle soll nach eigener Darstellung „dazu beitragen, durch fachliche Beratung ein handlungssicheres und angemessenes Vorgehen in den zuständigen Truppenteilen und Dienststellen zu ermöglichen. Dies betrifft besonders die Zeit des Nationalsozialismus und der Wehrmacht“ (vgl. www.mgfa.de). Die Fragestellerinnen und Fragesteller nehmen interessiert zur Kenntnis, dass Kasernenkommandeure nunmehr, 72 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, seitens der Bundeswehr über den Umgang mit der Wehrmacht beraten werden können. Sie halten es allerdings für klärungsbedürftig, auf welcher Grundlage die AmR tätig sein soll. Die Bundesministerin der Verteidigung hat in ihrem Tagesbefehl vom 10. Mai 2017 angekündigt, den Traditionserlass aus dem Jahr 1982 zu überarbeiten, so dass der militärhistorische Rat zum Umgang mit Wehrmachts -Reliquien, der auf dem gültigen Traditionserlass beruht, in einigen Monaten womöglich schon wieder obsolet sein könnte. Auch eine Beratung zum Thema Kasernennamen dürfte dem ZMSBw im Moment schwerfallen, da das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in den Antworten auf Kleine Anfragen mehrfach dargelegt hat, seine Meinungsbildung hinsichtlich von Namensgebern aus dem Zweiten Weltkrieg sei noch nicht abgeschlossen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Fragestellerinnen und Fragesteller befassen sich mit den Grundlagen und Aufgaben der Ansprechstelle für militärhistorischen Rat (AmR) am Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) in Potsdam . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13513 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat die Einrichtung dieser Ansprechstelle angeordnet, um Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleitern sowie Vorgesetzten , die für die Traditionspflege in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich sind, die Kommunikation zu vereinfachen und um dort in Zweifelsfällen fachlichen militärhistorischen Rat zum Umgang mit dem Traditionsverständnis der Bundeswehr und zur Traditionspflege in den Streitkräften einholen zu können . Die AmR soll im vierten Quartal 2017 evaluiert werden. Danach wird über die Fortsetzung ihrer Arbeit entschieden. Unabhängig von der Einrichtung der AmR werden derzeit die „Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr“ überarbeitet. Beide Vorgänge stehen in einem inhaltlichen, nicht jedoch in einem kausalen Zusammenhang . Die Gutachten und Expertisen der Ressortforschungseinrichtung ZMSBw zu gegenwärtigen Benennungen von Kasernen und sonstigen Liegenschaften der Bundeswehr sind stets geschichtswissenschaftliche Einzelfalluntersuchungen. Als historisch-wissenschaftliche Gutachten kommen sie immer zu differenzierten und individuellen Bewertungen. Dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und den nachgeordneten Dienststellen dienen diese Gutachten und Expertisen des ZMSBw als fachliche Grundlage für ihre Bewertung der Traditionswürdigkeit von Benennungen. 1. Auf welcher Ebene des BMVg wurde die Entscheidung zur Einrichtung der AmR getroffen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 2. Was waren Beweggründe und Anlass zur Einrichtung der AmR? Inwiefern erlaubt die Formulierung des ZMSBw, es wolle zu handlungssicherem und angemessenem Vorgehen beitragen, den Schluss, es habe zuvor auch nicht handlungssicheres und nicht angemessenes Vorgehen gegeben (bitte möglichst konkrete Beispiele hierfür anführen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Warum dient die AmR nur zur Beratung von Dienststellenleitern und Vorgesetzten , nicht aber auch von einfachen Soldatinnen und Soldaten? Angehörige der Bundeswehr wenden sich mit ihren Fragen an die zuständigen Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter sowie an ihre Vorgesetzten. Darüber hinaus steht es allen Personen innerhalb und außerhalb der Bundeswehr frei, sich mit Fragen an das ZMSBw zu wenden. Im vergangenen Jahr beantwortete das ZMSBw ca. 800 Anfragen, im laufenden Jahr sind bereits ca. 500 Anfragen bearbeitet worden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Inwiefern ist die Einrichtung der AmR innerhalb der Bundeswehr kommuniziert worden? Die Information über die Einrichtung der AmR erfolgte auf dem Dienstweg durch die Organisationsbereiche. Darüber hinaus wurde durch die internen Medien der Bundeswehr informiert. Das ZMSBw hat weiterhin eine Pressemitteilung veröffentlicht und die Einrichtung der AmR auf ihrer Website bekanntgegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13513 5. Inwiefern werden die Anfragen an die und Ratschläge der AmR protokolliert oder eine Ergebnisauswertung vorgenommen, und welche Angaben zur bisherigen Tätigkeit der AmR kann die Bundesregierung machen? a) Wie viele Anfragen hat es bislang an die AmR gegeben, und was war jeweils Gegenstand dieser Anfragen (bitte vollständig angeben)? b) Wie lauteten die darauf bezogenen Ratschläge der AmR (bitte vollständig angeben)? c) In welcher Form (mündlich, schriftlich oder anderweitig) erfolgte die jeweilige Beratung? d) Welche Kontrollmechanismen gibt es bezüglich der Ratschläge des AmR, und werden diese der Forschungsgemeinschaft zugänglich gemacht? Die Fragen 5 bis 5d werden zusammenhängend beantwortet. Das ZMSBw führt eine Übersicht über die Anfragen an die AmR. Bis zum 22. August 2017 sind 20 Anfragen eingegangen. Davon sind bis zum Stichtag insgesamt zwölf Anfragen schriftlich beantwortet worden. Die erteilten Antworten bedürfen noch der Auswertung, die für das vierte Quartal 2017 vorgesehen ist. Betreff der Anfrage Kurze Ergebniszusammenfassung der Antwort (ggf. Bemer-kungen) Gedenktafeln der Wehrmacht in der Kurt- Schumacher-Kaserne in Hannover. Die Entnahme der Tafeln aus dem Öffentlichkeitsbereich und die Überführung in eine militärgeschichtliche Sammlung, in der diese Tafeln in ihren historischen Kontext eingeordnet werden können, werden empfohlen. Bedeutung und Herkunft des Adlerdenkmals in der Havelland-Kaserne in Potsdam. Der Leihvertrag vom Juni 1993 zwischen der Stadt Göttingen und der Heimatschutzbrigade 42 Brandenburg liegt im Stadtarchiv Göttingen. Insgesamt bestätigt sich, dass es sich bei dem heute in der Havelland-Kaserne befindlichen Bronzeadler um das Oberteil des 1876 in Göttingen errichteten Kriegerdenkmals 1870/71 handelt. Umbenennung der General-Thomsen-Kaserne in Südtondern-Kaserne. Die Geschichte von Südtondern ist Teil der dänisch-deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Untersuchungsergebnisse zu Studien, Gutachten und Untersuchungen zum Liederbuch der Bundeswehr. Stellungnahmen zu Titeln aus dem Liederbuch der Bundeswehr „Kameraden singt“, 2. Auflage 1991. Ist die TV-Reportagereihe mit dem Titel „Deutschlands Krieger – Die Bundeswehr und ihre Minister“ als Lehrfilm für die militärhistorische Bildung geeignet? Das Filmmaterial müsste erst erworben werden. Die Filmrechte liegen beim ZDF. Eine Aufführung von Dokumentarfilmen ohne den Rechteerwerb vom ZDF durch die Bundeswehr ist unzulässig, Rechtsverletzungen können mit hohen Geldstrafen belegt werden. Die Aufführung im Rahmen der politischen Bildung ist in ein didaktisches Konzept einzubetten . Prüfung, ob Exponate in einem Unteroffizierbesprechungsraum aufgehängt werden dürfen . Noch nicht abschließend bearbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13513 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wiederaufhängung eines Fotos von Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt in Wehrmachtsuniform . Auf Grund seiner Verdienste für die Bundesrepublik Deutschland ist die Universität der Bundeswehr in Hamburg nach Helmut Schmidt benannt worden. Es ist daher nicht zu beanstanden , ein Bild des Namensgebers der Universität aufzuhängen. Dies gilt grundsätzlich auch für Bilder, die Helmut Schmidts Dienstzeit in der Wehrmacht dokumentieren. Dessen ungeachtet ist festzustellen, dass die für die Bundeswehr beispielhaften Leistungen von Helmut Schmidt in dessen Wirken nach dem Jahr 1945 liegen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine kurze erläuternde Einordnung des Bildes von Helmut Schmidt in Wehrmachtuniform empfehlenswert. Noch stärker wäre der Eindruck für den Betrachter, wenn nicht nur der junge Helmut Schmidt gezeigt werden würde, sondern zusätzlich auch ein Bild, das ihn als Verteidigungsminister oder als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zeigt. Überprüfung des Namensgebers der Grafvon -Haeseler-Kaserne in Lebach. Noch nicht abschließend bearbeitet. Einordnung zweier Gedichte: „Der gemeine Infanterist“ und „Spruch über Gott und den Soldaten“. Empfehlung, diese in der Kombination von Text und Bild nicht zu verwenden. Fachliche Überprüfung verschiedener Objekte der Erinnerungskultur im Organisationsbereich Streitkräftebasis. Noch nicht abschließend bearbeitet. Prüfung von Symbolen, Denkmälern und Gebäuden auf NS-Hintergrund. Noch nicht abschließend bearbeitet. Aufhängen von Bildportraits ehemaliger Kommandanten der Wehrmacht des Truppenübungsplatzes in Bergen. Die Bilder sind historisch, ihre Aufhängung in der genannten Anzahl und Zusammensetzung ebenfalls. Solche Gegenstände sollen nicht vernichtet werden. Sie könnten mit erklärender Kontextualisierung wieder aufgehängt werden. Dies bedürfte nach derzeitiger Bewertung allerdings einer gründlichen wissenschaftlichen Recherche. Die Bilder könnten aber auch an eine genehmigte militärgeschichtliche Sammlung der Bundeswehr übergeben werden. Prüfung von Gedenktafeln und Gedenksteinen innerhalb der Klotzberg-Kaserne und Schautafeln zur Chronik der Klotzberg-Kaserne in Idar-Oberstein. Für die Schautafeln wird die Überarbeitung empfohlen. Das Ensemble der Gedenksteine und Tafeln soll erhalten bleiben, jedoch mit einer Erläuterungstafel versehen werden. Traditionsvereine mit Sammlungen sind zu melden. Bewertung von zwei Bildern aus der Chronik des Standortes Glücksburg. Beim Zeitungsartikel, der den Bombenangriff thematisiert, handelt es sich um ein Produkt der Nachkriegszeit, in dem zwei Fotos – vermutlich ein zeitgenössisches Zielfoto der Alliierten sowie ein Foto eines Bombenschadens – abgedruckt sind. Diese enthalten keine Hakenkreuze. Im zweiten Zeitungsartikel ist in der Collage der Gebäude sowie des Richtfestes lediglich ein zeitgenössisches Foto zu sehen , das den Ansatz einer Hakenkreuzfahne zeigt. Das Foto illustriert den Festakt, bei dem, wie zu dieser Zeit üblich, die Flagge mit dem Hakenkreuz gehisst wurde. Es wurde empfohlen , das Hakenkreuz auf dem Foto so abzudecken, dass das Originalbild dabei nicht beschädigt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13513 Einordnung eines Karabiners K98k in den militärhistorischen Kontext, um diesen im Besprechungsraum auszustellen. Noch nicht abschließend bearbeitet. Darf ein Karabiner K98k mit Zubehör (aus der Dienstzeit beim Wachbataillon BMVg) im Dienstzimmer aufgehängt werden? Noch nicht abschließend bearbeitet. Prüfen des Leitspruches SEMPER PROR- SUM NUNQUAM RETRORSUM. Es besteht keine Belastung durch die Wehrmacht, aber durch den in der deutschen Übersetzung von Erich Honecker geprägten Spruch "Vorwärts immer, rückwärts nimmer". Empfehlung : Klärung der aktuellen inhaltlichen Bedeutung für die Pioniertruppe. Bewertung zur Erhaltungswürdigkeit des Denkmals der 10. Garde-Panzerdivision und eines Wandreliefs, das dem sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park in Berlin (Statue mit Kind und zerbrochenem Hakenkreuz) nachgebildet ist, auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes in Altengrabow. Als Geschichtszeugnis erhaltenswert. Empfehlung einer Prüfung durch den Kulturgutbeauftragten und ggf. durch die Denkmalschutzbehörde. Darüber hinaus wurde empfohlen, die Einrichtung einer militärgeschichtlichen Sammlung zu prüfen. Prüfung und Bewertung einer geplanten „Modellbauausstellung – hier: historische Fahrzeuge “. Noch nicht abschließend bearbeitet. Bewertung, ob Bilder in Räumen einer Offizierheimgesellschaft gezeigt werden können. Noch nicht abschließend bearbeitet. 6. Ist vorgesehen, eine Art Ergebniskontrolle durchzuführen, um zu evaluieren, inwieweit die Ratschläge der AmR umgesetzt werden, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen diesbezüglich bislang vor? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Welche Maßnahmen sind vorgesehen für den Fall, dass die AmR Kenntnis von einem solchen Umgang mit Wehrmachtsdevotionalien durch Angehörige der Bundeswehr oder innerhalb von Liegenschaften der Bundeswehr erhält , der nach Einschätzung der AmR den Richtlinien der Traditionspolitik eklatant widerspricht? Sind entsprechende Meldungen nach oben, an das BMVg oder den Generalinspekteur oder andere Dienststellen, vorgesehen, um diesen ggf. eine Intervention zu ermöglichen, und inwiefern kamen solche bislang vor (bitte konkret und vollständig ausführen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Darüber hinaus gelten die Vorgaben des Soldatengesetzes, der Wehrdisziplinarordnung und der Regelungen der Bundeswehr. Im Sinne der Fragestellung sind bisher keine Vorfälle aufgetreten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13513 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Steht die AmR prinzipiell auch zur Beratung hinsichtlich der Benennung von Kasernen und Liegenschaften, darin befindlichen Straßenzügen oder Plätzen , Molen, Schiffen, Räumlichkeiten usw. zur Verfügung, und wenn ja, a) wie lauten die Ratschläge der AmR hinsichtlich der Benennung von Kasernen nach Wehrmachtsoffizieren; b) auf welcher Grundlage basieren die Ratschläge der AmR vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das BMVg erst vor wenigen Wochen Meinungsbildungsprozesse angestoßen hat und eine Klärung bis Jahresende erwartet (Bundestagsdrucksache 18/12736)? Die Fragen 8 sowie 8a und 8b werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 9. Was genau ist die Arbeitsgrundlage der AmR? Welche Rolle spielt hierbei der Traditionserlass der Bundeswehr, und wie wird die Problematik gelöst, dass dessen Verbindlichkeit insoweit geschmälert ist, als die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, seine Überarbeitung angekündigt hat? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 10. Inwiefern ist die AmR aufgefordert worden, in Gänze oder Teilen bestimmten Vorgaben des BMVg zu folgen (bitte ggf. konkrete Ausführungen hierzu machen)? Inwiefern ist die Leitungsebene des BMVg in die Arbeit der AmR eingebunden , bzw. inwiefern nimmt die AmR Rücksprache mit der Leitungsebene vor? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 11. Steht die AmR auch zur Beratung hinsichtlich von Formulierungen in Reden und Ansprachen zur Verfügung, und inwiefern gab es bislang entsprechende Anfragen und Ratschläge (bitte vollständig anführen)? Nein. Es gab bislang keine Anfrage. 12. Steht die AmR auch zur Beratung hinsichtlich des Umgangs mit Dritten, insbesondere Kameradschaftsvereinigungen, Reservistenvereinigungen und Veteranenvereinigungen zur Verfügung, die Veranstaltungen mit Bezug zur Wehrmacht innerhalb militärischer Liegenschaften durchführen wollen bzw. Vertreter der Bundeswehr um Präsenz oder Unterstützung für derlei Veranstaltungen bitten, und wenn ja, hinsichtlich welcher Vereinigungen ist eine Beratung bereits erfolgt, wie lautete diese, und was sind die Grundzüge dieser Beratung? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Derartige Anfragen sind bisher nicht gestellt worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13513 13. Gab es in der Vergangenheit ähnliche Beratungsangebote durch das Militärgeschichtliche Forschungsamt oder auf Basis einzelner Teilstreitkräfte oder Organisationsbereiche usw., und wenn ja, a) inwiefern ist deren Arbeit dokumentiert (bitte möglichst ausführlich darstellen ), und b) wo genau waren diese eingerichtet, in welchem Zeitraum, und aus welchen Gründen wurden sie wieder aufgelöst? Die Fragen 13 sowie 13a und 13b werden zusammenhängend beantwortet. Ja. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Eine ähnliche Beratungsleistung wurde auch in der Vergangenheit erbracht. Mit der neu geschaffenen Ansprechstelle wird nun die Kommunikation vereinfacht. Das ZMSBw (früher: Militärgeschichtliches Forschungsamt) bewahrt seine wissenschaftlichen Rechercheergebnisse auf. 14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob seitens des ZMSBw kritisiert wird, die dortige Expertise werde vom BMVg zu wenig abgefragt bzw. zu wenig gehört , und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus? Nein. 15. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass Vorgesetzte und Dienststellenleiter 72 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus noch Ratschläge brauchen, wie sie mit Wehrmachtsdevotionalien umgehen können? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 16. Wie genau will das BMVg vorgehen, um den Traditionserlass zu überarbeiten (bitte ggf. Arbeitsprogramm beschreiben, Veranstaltungen, Expertenanhörungen und dergleichen nennen), und wie genau soll die Basis der Truppe dabei einbezogen werden? Welcher Zeitplan gilt dafür, und bis wann soll die Überarbeitung abgeschlossen sein? Mit einer internen Pilotveranstaltung am 12. Juni 2017 wurde der Prozess im Bundesministerium der Verteidigung in Berlin begonnen. Es sind vier Workshops an wechselnden Orten zu unterschiedlichen Themenkreisen vorgesehen. So können auch regional unterschiedliche Personenkreise erreicht werden. Die Workshops dienen als Leuchtturmveranstaltungen dem Austausch und der Diskussion mit Fachleuten, der Einbindung und Nutzung interner und externer Expertise, der Transparenz des Prozesses sowie der Vorbereitung der späteren Textarbeit. Der erste Workshop fand am 17. August 2017 an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg statt und widmete sich der Frage, inwieweit aus der Einbindung der Bundeswehr in multinationale Strukturen und durch die internationalen Einsätze internationale Traditionslinien erwachsen und was dies für die Tradition der Bundeswehr bedeutet. Eingeladene Teilnehmer waren Soldatinnen und Soldaten aller Dienstgradgruppen, Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, Interessenvertretungen, Vertreter der Medien sowie Vertreter aus dem politisch-parlamentarischen Bereich. Der zweite Workshop am 11. und 12. September 2017 am Zentrum Innere Führung in Koblenz behandelt den Themenkomplex Tradition und Identität. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13513 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der dritte Workshop am 12. Oktober 2017 am ZMSBw in Potsdam thematisiert die Rolle der älteren deutschen Militärgeschichte für die Tradition der Bundeswehr . Im vierten und abschließenden Workshop am 7. November 2017 an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik in Berlin steht die bundeswehreigene Tradition im Mittelpunkt. Vor allem wird es darum gehen, wie die Bundeswehr ihr eigenes Erbe bewahren und tradieren kann und soll. Die Ausplanung der Workshops und die Festlegung der Vortragenden in den jeweiligen Veranstaltungen dauern gegenwärtig noch an. Danach erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnisse die eigentliche Überarbeitung des Traditionserlasses zum Ende dieses Jahres. Die Ergebnisse der Workshops werden veröffentlicht. Möglichst vielen Angehörigen der Bundeswehr, dem politisch-parlamentarischen Raum, Wissenschaft und Gesellschaft sowie den Medien wird damit die Gelegenheit gegeben, sich am inklusiven Prozess der Überarbeitung des Traditionserlasses aktiv zu beteiligen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333