Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 1. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13518 18. Wahlperiode 06.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13383 – Nationale und internationale nachrichtendienstliche Kooperationen des Bundesnachrichtendienstes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der 18. Wahlperiode hat sich der Deutsche Bundestag aufgrund der Veröffentlichungen von Edward Snowden intensiv mit den Arbeitsweisen der Nachrichtendienste befasst. Dabei standen auch internationale Kooperationen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) im Fokus. Beispiele dafür waren die Operation „Eikonal“ des BND oder der Einsatz der US-amerikanischen Spionagesoftware „XKeyscore“ durch das BfV (vgl. Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses, Bundestagsdrucksache 18/12850). Dabei wurde von Seiten der genannten Behörden und auch der Bundesregierung, trotz festgestellter Rechtsverstöße und Kontrolldefizite , sowohl die besondere Bedeutung solcher Kooperationen betont, als auch deren besondere Sensibilität, so dass eine Kontrolle dieser Arbeitsweisen weder für die Öffentlichkeit nachvollziehbar ist, aber auch Parlamentarierinnen und Parlamentariern und Aufsichtsbehörden wie der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit entweder gänzlich verwehrt wird oder diesen zumindest nur sehr eingeschränkt möglich ist. 1. Wie viele Kooperationen hat der BND seit 2014 im Bereich der Fernmeldeaufklärung mit anderen Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten durchgeführt oder begonnen? Der Bundesnachrichtendienst arbeitet zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags gemäß § 1 Absatz 2 BNDG in vielfältiger Weise mit inländischen und ausländischen Stellen im Bereich Fernmeldeaufklärung zusammen. Die Zusammenarbeit reicht von regelmäßigen und sporadischen Fachgesprächen auf Arbeitsebene über Treffen zum Erfahrungsaustausch in bi- oder multilateralen Foren oder regelmäßigen oder anlassbezogenen Datenübermittlungen bis hin zu institutionalisierteren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13518 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zusammenarbeitsformen im Sinne der §§ 13 ff. des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG). Eine statistische Auflistung der Anzahl der unterschiedlichen Zusammenarbeitsformen existiert nicht und kann angesichts der vorgenannten unterschiedlichsten Arten der Zusammenarbeit, die anhand vorliegender Dokumente nachträglich recherchiert und ausgewertet werden müssten, mit vertretbarem Arbeitsaufwand auch nicht erstellt werden. 2. Wie viele der in Frage 1 erfragten Kooperationen wurden allein mit welchen deutschen Behörden durchgeführt oder begonnen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Auf welchen gesetzlichen, vertraglichen oder vertragsähnlichen Grundlagen basieren die in Frage 2 erfragten Kooperationen des BND? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Allgemein gilt, dass Kooperationen in vielfältiger Form auf Basis des BNDG, insbesondere auf Grundlage der §§ 13 ff. und §§ 24 ff. BNDG, eingegangen werden können. 4. Welche die Aufsicht führenden bzw. für die Kontrolle zuständigen Bundesministerien , Gremien oder Behörden wurden wann und wie über die in Frage 2 erfragten Kooperationen informiert (bitte einzeln auflisten, ob Informationen vor oder nach Beginn oder nach Abschluss der Kooperation erfolgten )? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Wie viele der in Frage 1 erfragten Kooperationen wurden allein mit welchen EU-Behörden durchgeführt oder begonnen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 6. Auf welchen gesetzlichen, vertraglichen oder vertragsähnlichen Grundlagen basieren die in Frage 5 erfragten Kooperationen des BND? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 7. Welche die Aufsicht führenden bzw. für die Kontrolle zuständigen Bundesministerien , Gremien oder Behörden wurden wann und wie über die in Frage 5 erfragten Kooperationen informiert (bitte einzeln auflisten, ob Informationen vor oder nach Beginn oder nach Abschluss der Kooperation erfolgten )? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 8. Wie viele der in Frage 1 erfragten Kooperationen wurden allein mit welchen Behörden oder Diensten europäischer Staaten durchgeführt oder begonnen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 9. Auf welchen gesetzlichen, vertraglichen oder vertragsähnlichen Grundlagen basieren die in Frage 8 erfragten Kooperationen des BND? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13518 10. Welche die Aufsicht führenden bzw. für die Kontrolle zuständigen Bundesministerien , Gremien oder Behörden wurden wann und wie über die in Frage 8 erfragten Kooperationen informiert (bitte einzeln auflisten, ob Informationen vor oder nach Beginn oder nach Abschluss der Kooperation erfolgten )? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 11. Wie viele der in Frage 1 erfragten Kooperationen wurden allein mit welchen Behörden oder Diensten nichteuropäischer Staaten durchgeführt oder begonnen ? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 12. Auf welchen gesetzlichen, vertraglichen oder vertragsähnlichen Grundlagen basieren die in Frage 11 erfragten Kooperationen des BND? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 13. Welche die Aufsicht führenden bzw. für die Kontrolle zuständigen Bundesministerien , Gremien oder Behörden wurden wann und wie über die in Frage 11 erfragten Kooperationen informiert (bitte einzeln auflisten, ob Informationen vor oder nach Beginn oder nach Abschluss der Kooperation erfolgten )? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 14. Wie viele der in Frage 1 erfragten Kooperationen wurden gemeinsam mit welchen deutschen und welchen Behörden europäischer Staaten durchgeführt oder begonnen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 15. Auf welchen gesetzlichen, vertraglichen oder vertragsähnlichen Grundlagen basieren die in Frage 14 erfragten Kooperationen des BND? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 16. Welche die Aufsicht führenden bzw. für die Kontrolle zuständigen Bundesministerien , Gremien oder Behörden wurden wann und wie über die in Frage 14 erfragten Kooperationen informiert (bitte einzeln auflisten, ob Informationen vor oder nach Beginn oder nach Abschluss der Kooperation erfolgten )? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 17. Wie viele der in Frage 1 erfragten Kooperationen wurden gemeinsam mit welchen deutschen Behörden und welchen Behörden oder Diensten nichteuropäischer Staaten durchgeführt oder begonnen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 18. Auf welchen gesetzlichen, vertraglichen oder vertragsähnlichen Grundlagen basieren die in Frage 17 erfragten Kooperationen des BND? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13518 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche die Aufsicht führenden bzw. für die Kontrolle zuständigen Bundesministerien , Gremien oder Behörden wurden wann und wie über die in Frage 17 erfragten Kooperationen informiert (bitte einzeln auflisten, ob Informationen vor oder nach Beginn oder nach Abschluss der Kooperation erfolgten )? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 20. Wie viele und welche Art von Daten hat der BND aus den in Frage 2 erfragten Kooperationen erfasst, erlangt, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet? Der Bundesnachrichtendienst führt keine statistische Erhebung hinsichtlich der aus den in der Antwort zu Frage 1 dargestellten vielfältigen Zusammenarbeitsformen gewonnenen und verarbeiteten Daten. Eine solche kann angesichts der vorgenannten unterschiedlichsten Arten der Zusammenarbeit mit vertretbarem Arbeitsaufwand auch nicht erstellt werden. Hinzu kommt, dass die in den Fachinformationssystemen des Bundesnachrichtendienstes gespeicherten Daten – im Einklang mit den entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorgaben im BNDG – bei nicht mehr gegebener Erforderlichkeit für die Aufgabenerfüllung gelöscht werden und damit in einer statistischen Aufarbeitung nicht enthalten wären. 21. Wie viele der in Frage 20 erfragten Daten hat der BND in dem Dateisystem VERAS6 verarbeitet? 22. Wie viele der in Frage 20 erfragten Daten hat der BND in dem Dateisystem INBE verarbeitet? 23. Wie viele und welche Art von Daten hat der BND aus den in Frage 5 erfragten Kooperationen erfasst, erlangt, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet? 24. Wie viele der in Frage 23 erfragten Daten hat der BND in dem Dateisystem VERAS6 verarbeitet? 25. Wie viele der in Frage 23 erfragten Daten hat der BND in dem Dateisystem INBE verarbeitet? 26. Wie viele und welche Art von Daten hat der BND aus den in Frage 8 erfragten Kooperationen erfasst, erlangt, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet? 27. Wie viele der in Frage 26 erfragten Daten hat der BND in dem Dateisystem VERAS6 verarbeitet? 28. Wie viele der in Frage 26 erfragten Daten hat der BND in dem Dateisystem INBE verarbeitet? 29. Wie viele und welche Art von Daten hat der BND aus den in Frage 11 erfragten Kooperationen erfasst, erlangt, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet ? 30. Wie viele der in Frage 29 erfragten Daten hat der BND in dem Dateisystem VERAS6 verarbeitet? 31. Wie viele der in Frage 29 erfragten Daten hat der BND in dem Dateisystem INBE verarbeitet? 32. Wie viele und welche Art von Daten hat der BND aus den in Frage 14 erfragten Kooperationen erfasst, erlangt, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet ? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13518 33. Wie viele der in Frage 32 erfragten Daten hat der BND in dem Dateisystem VERAS6 verarbeitet? 34. Wie viele der in Frage 32 erfragten Daten hat der BND in dem Dateisystem INBE verarbeitet? 35. Wie viele und welche Art von Daten hat der BND aus den in Frage 17 erfragten Kooperationen erfasst, erlangt, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet ? 36. Wie viele der in Frage 35 erfragten Daten hat der BND in dem Dateisystem VERAS6 verarbeitet? 37. Wie viele der in Frage 35 erfragten Daten hat der BND in dem Dateisystem INBE verarbeitet? Die Fragen 21 bis 37 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333