Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13528 18. Wahlperiode 07.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13366 – EU-Kooperation mit der Ukraine im Bereich Justiz und Inneres V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In mehreren Zusammenarbeitsformen kooperieren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der Ukraine in den Bereichen Justiz, Inneres und Zoll. Hierzu gehören die sogenannten EU-Twinning-Projekte, an denen sich auch die Bundesregierung beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/11261, Antwort zu Frage 20). Das Projekt „Support to State Fiscal Service (SFS) of Ukraine in reinforcing Integrated Border Management elements in the area of customs matters “ wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Zollverwaltung geleitet. Im Projekt „Support to the State Border Guard Service of Ukraine in further development Integrated Border Management approaches for travel document verification and stolen motor vehicles detection“ ist die Bundespolizei mit deren Leitung betraut. An beiden Vorhaben sind als Konsortialpartner Behörden aus Litauen und Polen beteiligt. Im EU-Ratsdokument 6876/16, das an alle Mitgliedstaaten verteilt wurde, wird die engere Zusammenarbeit mit der Ukraine zu sogenannten reisenden Tätergruppen („Mobile Organised Crime Groups“) vorgeschlagen (http://gleft.de/1Ow). Das Dokument enthält eine Reihe von Maßnahmen, die unter anderem im Rahmen des EU-Programms „Internal Security“ (ISEC) finanziell gefördert werden sollen. Hierzu gehört der Informationsaustausch unter Einbeziehung der Polizeiagentur Europol. Europol hat am 14. Dezember 2016 ein operatives Abkommen mit der Ukraine unterzeichnet (Bundestagsdrucksache 18/11261, Antwort zu Frage 23). Es tritt nach Abschluss der jeweiligen Ratifikationsverfahren in Kraft. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex kooperiert mit der Ukraine in einem Arbeitsabkommen. Schließlich arbeitet die Ukraine auch in der European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG) mit, in der sich europäische Staaten zu verdeckten polizeilichen Ermittlungen austauschen (vgl. http://gleft.d/1R5). 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitslage in der Ukraine, und welche Defizite existieren im Bereich Justiz und Inneres? Die Sicherheitslage ist in den im Osten der Ukraine gelegenen Regionen Donezk und Luhansk infolge fortgesetzter Kampfhandlungen zwischen von Russland unterstützten , bewaffneten Vertretern der nicht-regierungskontrollierten Gebiete Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13528 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und ukrainischen Armee- und Sicherheitskräften weiterhin volatil. In der übrigen Ukraine ist die Sicherheitslage relativ stabil. Ergänzend wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes verwiesen. Im Bereich Justiz und Inneres bestehen rechtstaatliche Mängel etwa im Hinblick auf Gerichtswesen, Generalstaatsanwaltschaft und Inlandsgeheimdienst (Sluschba bespeky Ukrajiny – SBU) fort, die jedoch durch ein bereits angelaufenes, umfassendes Reformprogramm behoben werden sollen. Diese Bemühungen der ukrainischen Regierung werden von Deutschland, der Europäischen Union und anderen internationalen Partnern unterstützt. 2. Welche sicherheitspolitischen Folgen erwartet die Bundesregierung durch die Visa-Liberalisierung für ukrainische Staatsangehörige? Es liegen bislang keine konkreten Hinweise auf sicherheitspolitische Folgen der Visa-Liberalisierung für ukrainische Staatsangehörige vor. 3. In welchen Projekten wird die Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung von der Europäischen Union oder ihren Mitgliedstaaten im Bereich des Grenzmanagements unterstützt? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden staatliche Grenzbehörden der Ukraine im Rahmen der Twinning-Projekte „Support to State Fiscal Service (SFS) of Ukraine in reinforcing Integrated Border Management elements in the area of customs matters“ und „Support to the State Border Guard Service of Ukraine in further development Integrated Border Management approaches for travel document verification and stolen motor vehicles detection“ unterstützt. Zudem findet im Rahmen des Kommissionsprojektes „EU Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine“ (EUBAM Moldau/Ukraine) eine Unterstützung im Bereich des ukrainischen und moldauischen Grenzmanagements statt. Auch die Unterstützung der Ukraine bei der Reform des zivilen Sicherheitssektors durch die zivile Mission „European Union Advisory Mission Ukraine (EUAM Ukraine )“ im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP) betrifft in geringem Umfang Aspekte des Grenzmanagements. a) Über welche Finanzierungsinstrumente werden die Projekte mit Geldern ausgestattet? Die EUBAM Moldau/Ukraine wird durch Mittel der Europäischen Kommission finanziert. Für die beiden Twinning-Projekte ist Programm und Finanzierungsquelle das European Neighbourhood Partnership Instrument (ENPI). Die zivile GSVP-Mission EUAM Ukraine wird durch den Haushalt der Gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik (GASP) finanziert. b) Welches Ziel verfolgen die Vorhaben, und welche Maßnahmen sind geplant ? Ziel des Twinning-Projekts „Support to State Fiscal Service (SFS) of Ukraine in reinforcing Integrated Border Management elements in the area of customs matters “ ist es, eine effektive Implementierung des Integrierten Grenzmanagements im Zollbereich zu vereinfachen und damit eine größere Sicherheit an internationalen Grenzen zu schaffen, die grenzüberschreitende Kriminalität zu vermindern und die passende Balance zwischen Sicherheit und Handelserleichterungen herzustellen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13528 Das Twinning-Projekt „Support to the State Border Guard Service of Ukraine in further development Integrated Border Management approaches for travel document verification and stolen motor vehicles detection“ hat im Allgemeinen die Verbesserung der Standards von Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Migration und zur Verbrechensbekämpfung in der Ukraine zum Ziel. Innerhalb des Projektes soll eine Verbesserung der operativen Fähigkeiten des staatlichen Grenzdienstes sowie eine Entwicklung und Verbesserung des ukrainischen Integrierten Grenzmanagement- Konzeptes erzielt werden. Zudem wird eine Annäherung an EU-Standards und den Schengen-Acquis angestrebt. Die EUBAM Moldau/Ukraine unterstützt bei der Entwicklung der Fähigkeiten im Bereich des Grenz- und Zollmanagements der Republik Moldau und der Ukraine nach EU-Standards. Die zivile GSVP-Mission EUAM Ukraine berät zur Unterstützung der Ukraine bei der Reform des zivilen Sicherheitssektors unter anderem das ukrainische Innenministerium bei der Erarbeitung einer Reformstrategie . Diese betrifft auch dem Innenministerium nachgeordnete Behörden, darunter die Border Guard Services (BGS). EUAM Ukraine führt Trainings im Bereich Personalmanagement durch, an denen auch ukrainische Grenzschützer teilnehmen . c) Wer führt die Projekte an, und wer nimmt daran teil? Die Leitung des Twinning-Projekts „Support to State Fiscal Service (SFS) of Ukraine in reinforcing Integrated Border Management elements in the area of customs matters“ hat das Bundesministerium der Finanzen. Das polnische Finanzministerium und die litauische Zollverwaltung sind Juniorpartner. Der Bundespolizei obliegt die Gesamtleitung des Twinning-Projekts „Support to the State Border Guard Service of Ukraine in further development Integrated Border Management approaches for travel document verification and stolen motor vehicles detection“. Weitere Teilnehmer sind Litauen und Polen. Ein Beamter der Bundespolizei ist während der Laufzeit des Projektes dauerhaft als Berater in der Ukraine (Kiew) eingesetzt. Die einzelnen Maßnahmen werden durch Kurzzeitexperten vor Ort durchgeführt. In der EUBAM Moldau/Ukraine sind 80 internationale und 116 nationale Mitarbeiter tätig, Missionsleiter ist der britische Botschafter Andrew Tesoriere. An der zivilen GSVP-Mission EUAM Ukraine beteiligen sich aktuell 21 EU-Mitgliedstaaten und zwei Drittstaaten (Norwegen und Schweiz). Der Missionsleiter ist Kęstutis Lančinskas aus Litauen. d) Sofern auch gemeinsame Grenzkontrollen vorgesehen sind, wann und wo sollen diese stattfinden, und wer führt diese durch? Im Rahmen der Twinning-Projekte finden keine gemeinsamen Grenz- oder Zollkontrollen statt. Im Rahmen der EUBAM Moldau/Ukraine sind lediglich Anwesenheit und Beobachtung bei Zollabfertigungen und Grenzkontrollen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13528 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Welche Aufgaben werden vom BMF, der Zollverwaltung und der Bundespolizei in den Projekten „Support to State Fiscal Service (SFS) of Ukraine in reinforcing Integrated Border Management elements in the area of customs matters“ und „Support to the State Border Guard Service of Ukraine in further development Integrated Border Management approaches for travel document verification and stolen motor vehicles detection“ übernommen? Das Bundesministerium der Finanzen leitet das Twinning-Projekt „Support to State Fiscal Service (SFS) of Ukraine in reinforcing Integrated Border Management elements in the area of customs matters“. Bedienstete der deutschen Zollverwaltung werden als Projektleiter, Langzeitberater und Kurzzeitexperten (KZE) für die Projektimplementierung eingesetzt. Neben der Gesamtkoordination des Twinning-Projekts „Support to the State Border Guard Service of Ukraine in further development Integrated Border Management approaches for travel document verification and stolen motor vehicles detection “ obliegt der Bundespolizei die Umsetzung der Komponente zur Überwachung und Auswertung des Integrated Border Managements innerhalb dieses Projekts . a) Auf welche Weise sollen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit der Grenzbehörden sowie im Zollbereich der am grenzüberschreitenden Warenverkehr beteiligten Behörden an den Grenzen der Ukraine verbessert und die irreguläre Migration und die Korruption nachhaltig bekämpft werden (Bundestagsdrucksache 18/7466, Antwort zu Frage 15)? Das Ziel des Twinning-Projekts unter Federführung der Bundespolizei ist die Entwicklung von Methoden zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Grenzbehörden . Eine abschließende Antwort ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Vorschläge des Twinning-Konsortiums noch mit den Partnerbehörden und der EU-Delegation abgestimmt werden müssen. Die Zusammenarbeit der für den grenzüberschreitenden Warenverkehr zuständigen Behörden in der Ukraine soll im Zollbereich nachhaltig verbessert werden, indem die einschlägigen Rechtsgrundlagen, z. B. der ukrainische Zollkodex, entsprechend dem Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union an die der EU angepasst werden, der Informationsaustausch zwischen den jeweiligen ukrainischen Behörden besser abgestimmt wird und Vorschläge gemacht werden, wie die Verfahrensabläufe bei der Grenzabfertigung unter Berücksichtigung der verschiedenen Verkehrswege (Eisenbahn, Straße usw.) beschleunigt werden können, in Kooperation mit u. a. Wirtschaftsbeteiligten korruptionsanfällige Bereiche der Warenabfertigung an der Grenze analysiert und in Form eines Weißbuches Vorschläge zur Korruptionsbekämpfung vorgelegt werden. b) Welche Technik welcher Hersteller wird dabei genutzt? Die Twinning-Projekte sind auf Beratungsmaßnahmen begrenzt. Es wird keine Ausstattungshilfe geleistet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13528 5. In welchen Zusammenarbeitsformen arbeiten die Europäische Union oder ihre Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Ukraine im Bereich „hybrider Bedrohungen“ (etwa in Cyberübungen) zusammen? Im NATO- sowie im EU-Rahmen wird eine Zusammenarbeit mit Partnern, inklusive der Ukraine, auch zur Stärkung der Resilienz gegen hybride Bedrohung durch Informationsaustausch und Trainingsprogramme angestrebt. 6. Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung einer engeren Zusammenarbeit mit der Ukraine zu sogenannten reisenden Tätergruppen („Mobile Organised Crime Groups“) bekannt? Im Bereich Eigentumskriminalität treten „Mobile Organised Crime Groups“ (MOCG) aus der Ukraine in Deutschland derzeit nicht verstärkt in Erscheinung. Im aktuell in Planung befindlichen Projekt SPECTRE (Federführung Frankreich, Deutschland u. a. Kooperationspartner), das auf die internationale Intensivierung der Bekämpfung von MOCG abzielt, findet auch die Zusammenarbeit mit der Ukraine Erwähnung. Eine konkrete Intensivierung der Kooperation des BKA mit der Ukraine ist gegenwärtig jedoch nicht geplant. 7. Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung eines operativen Abkommens von Europol mit der Ukraine bekannt? Das zwischen Europol und Ukraine am 14. September 2016 unterzeichnete und am 18. August 2017 in Kraft getretene operative Abkommen ermöglicht den Austausch von Informationen einschließlich personenbezogener Daten. Die vertraglichen Vereinbarungen zum Abkommen können auf der Internetseite von Europol eingesehen werden. a) Inwiefern und mit welchen Bedingungen sind die Ratifikationsverfahren abgeschlossen worden? b) Welche weiteren Vereinbarungen hat Europol mit der Ukraine geschlossen ? c) Wann will die Ukraine einen Verbindungsbeamten zu Europol entsenden? Die Fragen 7a bis 7c werden gemeinsam beantwortet. Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 8. Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung eines Arbeitsabkommens von Frontex mit der Ukraine bekannt (bitte etwaige Arbeitsvereinbarungen benennen)? Das Arbeitsabkommen zwischen FRONTEX und der Ukraine wurde am 11. Juni 2007 unterzeichnet (öffentlich einsehbar unter: http://frontex.europa.eu/assets/ Partners/Third_countries/WA_with_Ukraine.pdf). Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13528 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Ukraine bereits Treffen der European Cooperation Group on Undercover Activities ausgerichtet hat oder Beiträge auf Treffen in anderen Ländern gehalten hat (bitte die Themen benennen)? Die Ukraine hat keine Treffen der European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG) ausgerichtet. Die Beiträge der Ukraine auf Treffen der ECG in anderen Ländern beschränkten sich auf die so genannten Country Updates, in denen die Mitglieder zu nationalen Neuerungen im Bereich der Rechtsprechung, aktuellen Problemfeldern sowie Veränderungen in der Organisationsstruktur berichten . 10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang die Ukraine mit der EU-Polizeiakademie CEPOL zusammenarbeitet? CEPOL fördert im Wege der Unterstützung der EU-Missionen vor Ort vereinzelt die Ausbildung von Beamten aus der Ukraine durch Beteiligung an CEPOL-Veranstaltungen , in denen ihre Teilnahme für besonders sinnvoll erachtet wird. Ukrainische Beamte nehmen am CEPOL-Austausch-Programm teil, um den Austausch zwischen EU-Mitgliedstaaten und östlichen Partnerländern zu erleichtern. 11. Wie viele Nominierungen für Trainingseinheiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Ukraine benannt? Die Ukraine hat keinen Zugang zum CEPOL e-Net und Ukrainische Beamte können auch nicht an den e-Learning-Aktivitäten von CEPOL teilnehmen. Residential Activities sind gegenwärtig nicht offen für eine regelmäßige Teilnahme aus der Ukraine, und der Bundesregierung liegen keine Angaben über die Anzahl der Bewerbungen um einen Teilnehmerplatz vor. Zu dem in der Antwort zu Frage 10 genannten CEPOL-Austausch-Programm liegen der Bundesregierung folgende Zahlen vor: 2015 gingen 3 Anträge ein, 2017 waren es 48. 12. In welchen Projekten wird die Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung von der Europäischen Union oder ihren Mitgliedstaaten im Bereich des Justizwesens unterstützt? Die Europäische Union unterstützt die Entwicklung des ukrainischen Justizwesens in vielfältiger Form. So hat sie allein im Jahre 2016 aus Mitteln des Europäischen Nachbarschaftsinstruments eine Sondermaßnahme u. a. zur Unterstützung der Korruptionsbekämpfung und für Schlüsselreformen (Gesamtumfang 43,5 Mio. Euro) und eine Sondermaßnahme zur Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit (Gesamtumfang 52,5 Mio. Euro) beschlossen, die u. a. in das Justizwesen fließen. Zur Zusammenarbeit Deutschlands mit der Ukraine im Bereich Justizwesen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13361 vom 21. August 2017 verwiesen . Zur Unterstützung von Projekten im Bereich des Justizwesens durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13528 13. Was ist der Bundesregierung über Pläne für ein Kooperationsabkommen der Ukraine mit der europäischen Agentur für die justizielle Zusammenarbeit Eurojust bzw. der Ausgestaltung des Abkommens bekannt? Zwischen Eurojust und der Ukraine wurde am 27. Juni 2017 ein Kooperationsabkommen geschlossen, das bisher noch nicht in Kraft getreten ist. Das Abkommen stützt sich auf Artikel 26a des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (zuletzt geändert durch den Beschluss des Rates 2009/426/JI vom 16. Dezember 2008). Der Europäische Rat hatte das ausverhandelte Kooperationsabkommen zuvor am 21. April 2016 genehmigt. Das Europäische Parlament hatte sich bereits am 2. Februar 2016 für den Abschluss des Abkommens ausgesprochen. Das Kooperationsabkommen soll den Austausch von Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, und die Entsendung sogenannter Verbindungsbeamter ermöglichen. Ausbildungsmaßnahmen sind in dem Abkommen dagegen grundsätzlich nicht vorgehsehen. Ob von der Möglichkeit zur Entsendung von Verbindungsbeamten Gebrauch gemacht wird, lässt sich nach den Informationen, die der Bundesregierung vorliegen , gegenwärtig noch nicht sagen. 14. Wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung welche Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des Abkommens erfolgen? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 15. Welche laufenden Vorhaben der Europäischen Union zur Reorganisation des Sicherheitssektors in der Ukraine sind der Bundesregierung bekannt? Im Rahmen der Sondermaßnahme der Europäischen Union „Special Measure III 2016 for Support to Rule of Law Reforms in Ukraine (PRAVO)“ mit einem Gesamtansatz von 52,5 Mio. Euro bildet die Reform des Polizeibereichs neben der Justizreform einen Schwerpunkt. Die Europäische Union führt zudem im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheitsund Verteidigungspolitik (GSVP) die zivile beratende Mission „European Union Advisory Mission Ukraine (EUAM Ukraine)“ durch, um die Ukraine bei der Reform des zivilen Sicherheitssektors, einschließlich der Polizei und der Rechtsstaatlichkeit , zu unterstützen. Daneben unterstützt die Europäische Union die Polizeireform in den sechs Ländern der Östlichen Partnerschaft, darunter die Ukraine, auch durch das Projekt EuroEast Police. Dieses Projekt wird durch ein Konsortium von EU-Mitgliedstaaten (Polen, Frankreich, Finnland, Litauen und Deutschland) durchgeführt und besteht aus einer bilateralen und einer multilateralen Komponente. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13528 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die EU-Mission EUAM Ukraine zur Reorganisation des Sicherheitssektors auch mit dem ukrainischen Inlandsgeheimdienst Sluschba bespeky Ukrajiny (SBU) zusammenarbeitet , und um welche Maßnahmen handelte bzw. handelt es sich dabei? Der SBU ist dem Präsidenten der Ukraine unterstellt und steht unter der Aufsicht des ukrainischen Parlaments. Die „European Union Advisory Mission Ukraine“ (EUAM Ukraine) unterstützt gemeinsam mit dem NATO Verbindungsbüro in der Ukraine den SBU bei der Erstellung eines Reformkonzeptes und berät ihn bei der Ausarbeitung eines Aktionsplans zu dessen Implementierung. Mitarbeiter des SBU nehmen regelmäßig an von EUAM Ukraine durchgeführten Trainings teil, z. B. zu Menschenrechten oder strategischer Kommunikation. a) Was ist der Bundesregierung aus ihrer Unterstützung der EUAM-Mission darüber bekannt, inwiefern der SBU selbst an der Reorganisation seiner Zuständigkeiten arbeitet, um welche Veränderungen handelt es sich dabei , und wie sollen diese umgesetzt werden? Gemäß Berichten aus der Mission konzentriert sich die durch EUAM Ukraine geleistete Unterstützung des Reformkonzepts des SBU auf folgende Themen: die Abgrenzung investigativer Kompetenzen, die Einrichtung eines unabhängigen parlamentarischen Kontrollgremiums, die Reduzierung von Personal sowie die Einführung eines neuen Personalmanagement-Systems. Zur Umsetzung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Auf welche Weise werden die Maßnahmen von der EUAM-Mission und der NATO unterstützt? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. c) Wie ist die parlamentarische Aufsicht des SBU geregelt, und welche Verbesserungen hält die Bundesregierung hierzu für notwendig? EUAM Ukraine unterstützt den SBU bei der Entwicklung eines Konzepts für ein unabhängiges parlamentarisches Kontrollgremium. d) Was ist der Bundesregierung (etwa aus Umfragen) darüber bekannt, inwiefern der SBU in der ukrainischen Bevölkerung Rückhalt genießt oder gefürchtet wird? Gemäß einer durch EUAM Ukraine beauftragten Umfrage liegt das Vertrauen der ukrainischen Bevölkerung in den ukrainischen Inlandsgeheimdienst im Vergleich zu anderen ukrainischen Behörden/Institutionen des zivilen Sicherheitssektors im Mittelfeld. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13528 17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern SBU über polizeiliche Kompetenzen verfügt? Der SBU verfügt über polizeiliche Kompetenzen. a) In welche europäischen oder internationalen Geheimdienstkooperationen ist der SBU nach Kenntnis der Bundesregierung eingebunden? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine Einbindung des SBU in solche institutionalisierten Kooperationen vor. b) In welchen Zusammenarbeitsformen haben welche deutschen Behörden in der Vergangenheit mit dem SBU kooperiert? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung gelangt , dass die Beantwortung der Frage 17b nicht in allen Teilen offen erfolgen kann. Zu dem nicht offenen Teil wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen. Zur Begründung: Die Antwort ist aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig . Im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste werden Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation vertraulich behandelt. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur die Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise diskreditieren, infolgedessen ein Rückgang von Informationen aus diesem Bereich zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen könnte. Darüber hinaus können Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte der Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Es bestünde weiterhin die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus den genannten Gründen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher ist die Antwort zu einem Teil der genannten Frage als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Neben dieser grundsätzlichen Einschränkung hinsichtlich der nachrichtendienstlichen Kooperation wird die Frage 17b wie folgt beantwortet: Der SBU wurde im Jahr 1991 gegründet. Der Dienst hieß von September 1991 bis zum Frühjahr 1992 noch SNBU (Sluzhba Natsionalnoy Bezpeky Ukrainy). Von 1991 bis 2005 war der SBU In- und Auslandsdienst. Am 1. Dezember 2005 verabschiedete das Parlament der Ukraine das Gesetz „Über den Auslandsnachrichtendienst der Ukraine“. Dies war das Ende des jahrelangen Zeitraumes, in dem der Auslandsnachrichtendienst als separate staatliche Institution bestand, offiziell aber noch Teil des SBU war. Das BfV hatte seit 1995 vereinzelt Kontakt zum SBU, eine institutionalisierte Form der Zusammenarbeit besteht nicht. Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13528 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Zollverwaltung arbeitet auf Grundlage des „Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität , des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung“ vom 30. August 2010 mit dem SBU zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt im Übrigen nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts. Für die Zollverwaltung sind § 34 des Gesetzes über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (ZFdG), § 11 des Zollverwaltungsgesetzes (ZollVG) und § 59 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) einschlägig. Konkret bedeutet dies für die Zollverwaltung Zusammenarbeitsformen im Bereich der nicht justiziellen Rechtshilfe, d. h. eingehende Ersuchen in o. a. Bereichen des SBU werden beantwortet, ausgehende Ersuchen in o. a. Bereichen werden an den SBU gestellt und der Zollverbindungsbeamte an der deutschen Botschaft in der Ukraine unterstützt den Informationsaustausch mit den Abteilungen des SBU betreffend Betäubungsmittel -Kriminalität, Verbrauchsteuer-Kriminalität, Organisierter Kriminalität , Geldwäsche, Waffenkriminalität und sonstige Zollkriminalität. Darüber hinaus beteiligt sich das Zollkriminalamt zusammen mit dem BKA im Rahmen der EUROPOL Initiative EMPACT (European multidisciplinary platform against criminal threats) an dem Operational Action Plan „Firearms“. Unter der Operational Action 2.3 „Continue and enhance the contacts and cooperation with other third countries“ sollen Möglichkeiten einer Verbesserung und Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Ukraine in diesem Deliktsbereich erörtert werden. Als zuständige ukrainische Behörde ist hier auch der SBU beteiligt. c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der SBU Listen deutscher Staatsangehöriger führt, die mit Zwangsmaßnahmen oder Einreisesperren belegt sind? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass der SBU Listen deutscher Staatsangehöriger führt, die mit Zwangsmaßnahmen oder Einreisesperren belegt sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333