Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13537 18. Wahlperiode 08.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13215 – Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsbzw . Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 18/11388). Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat im Jahr 2013 seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden Personen mit einem Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der Bundesregierung auf die Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis in: „UNHCR Mid-Year Trends 2013“, S. 6). Aufgrund der Informationen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten Ende 2016 insgesamt bei knapp 1,5 Millionen lag. Hierbei sind nicht nur anerkannte Flüchtlinge im Rechtssinne mit einberechnet, sondern auch Asylsuchende , Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus. Von 1997 bis 2011 war diese Zahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten von über einer Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 steigt sie wieder an. Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind allerdings zum Teil fehlerhaft und überhöht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725). Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit internationalem Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 113 000 im Jahr 2011, vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Ende 2016 lebten dementgegen fast 500 000 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland , davon knapp 280 000 allein aus Syrien. Zudem hatten über 110 000 Menschen einen so genannten subsidiären Schutzstatus, ihre Zahl steigt infolge einer geänderten Asylentscheidungspraxis seit März 2016 deutlich an (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11473). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gut 60 000 Personen verfügten Ende 2016 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a, 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes –AufenthG), etwa 50 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und knapp 25 000 Personen wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Weitere gut 6 000 Personen verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge war zunächst von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken und stieg dann bis Ende 2016 wieder auf über 725 000 an. Nach der Implementierung eines Kerndatensystems im AZR und der Nachregistrierung aller Schutzsuchenden, die in den Jahren 2015 und 2016 eingereist sind und zunächst keinen formellen Asylantrag stellen konnten, dürften die Angaben des AZR wieder ein halbwegs realistisches Bild über die Zahl der insgesamt in Deutschland lebenden Geflüchteten geben. 1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017? Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 40 537 Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 24 788 männliche und 15 736 weibliche sowie 13 Personen mit unbekanntem Geschlecht erfasst. 4 006 Personen waren unter 18 Jahren. 28 688 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland , 11 834 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 15 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 1 896 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 1 451 im ersten Halbjahr 2017. a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten? b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer? Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Asylberechtigte insgesamt 40.537 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 73,8 befristete Aufenthaltsrechte 23,4 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13537 Asylberechtigte insgesamt 40.537 darunter: Türkei 10.989 Syrien 6.425 Iran 5.790 Afghanistan 2.230 Irak 2.057 Sri Lanka 1.455 Kosovo 1.010 Eritrea 737 Pakistan 690 Polen 646 Äthiopien 629 Vietnam 567 Tschechische Republik 466 Ungeklärt 426 Serbien 402 Asylberechtigte insgesamt 40.537 Länder Baden-Württemberg 5.087 Bayern 3.705 Berlin 2.394 Brandenburg 226 Bremen 586 Hamburg 1.793 Hessen 4.827 Mecklenburg-Vorpommern 124 Niedersachsen 5.400 Nordrhein-Westfalen 12.890 Rheinland-Pfalz 1.069 Saarland 715 Sachsen 364 Sachsen-Anhalt 250 Schleswig-Holstein 995 Thüringen 112 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017? Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 546 533 Personen mit Flüchtlingsschutz, darunter 362 016 männliche und 184 013 weibliche, sowie 504 Personen mit unbekanntem Geschlecht im AZR erfasst. 151 491 Personen waren unter 18 Jahre alt. 51 735 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 494 522 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 276 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt . 238 344 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 79 439 im ersten Halbjahr 2017. a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge? b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer? Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt 546.533 davon mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 11,0 befristete Aufenthaltsrechte 79,2 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 9,9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13537 Personen mit Flüchtlingsschutz Deutschland 546.533 darunter: Syrien 302.248 Irak 94.114 Afghanistan 34.657 Eritrea 32.061 Iran, Islamische Republik 25.022 Ungeklärt 12.618 Somalia 7.231 Türkei 5.594 Staatenlos 5.469 Pakistan 4.399 Russische Föderation 3.222 Sonstige asiat. Staatsangehörigkeiten 2.232 Äthiopien 1.715 Sri Lanka 1.654 Aserbaidschan 1.569 Personen mit Flüchtlingsschutz 546.533 Länder Baden-Württemberg 59.159 Bayern 69.840 Berlin 21.327 Brandenburg 10.288 Bremen 11.705 Hamburg 16.821 Hessen 44.742 Mecklenburg-Vorpommern 9.888 Niedersachsen 60.018 Nordrhein-Westfalen 139.803 Rheinland-Pfalz 23.950 Saarland 15.224 Sachsen 18.147 Sachsen-Anhalt 13.513 Schleswig-Holstein 20.517 Thüringen 11.591 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017? a) Welche Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten? Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet. Im AZR gespeichert werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 2 (subsidiärer Schutz) des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und nach § 25 Absatz 3 (Abschiebungsverbote ) AufenthG. Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 151 914 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG erfasst, davon 94 428 männliche, 57 313 weibliche und 173 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 51 194 Personen waren unter 18 Jahren. 4 575 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 147 186 Personen sechs Jahre oder weniger. 82 741 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 56 341 im ersten Halbjahr 2017. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 Aufenth G waren 54 104 Personen zum Stichtag 30. Juni 2017 erfasst, davon 28 281 männliche, 25 777 weibliche und 46 mit im AZR nicht ausgewiesenem Geschlecht . 16 460 Personen waren unter 18 Jahre alt. 17 222 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und 36 846 Personen sechs Jahre oder weniger . 10 826 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 14 864 im ersten Halbjahr 2017. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13537 b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer ? Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten und auf die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG Deutschland 151.914 darunter: Syrien 112.041 Irak 12.544 Afghanistan 8.870 Eritrea 4.603 Ungeklärt 4.573 Somalia 3.033 Staatenlos 1.272 Iran 706 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 472 Russische Föderation 446 Jemen 394 Libanon 251 Ohne Bezeichnung 251 Albanien 234 Sudan (ohne Südsudan) 184 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG Deutschland 54.104 darunter: Afghanistan 28.822 Syrien 2.663 Somalia 2.510 Kosovo 1.965 Irak 1.659 Russische Föderation 1.420 Türkei 1.190 Serbien 1.122 Armenien 883 Nigeria 832 Iran 784 Eritrea 739 Äthiopien 667 Aserbaidschan 658 Bosnien-Herzegowina 628 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13537 Bundesland AE nach § 25 Absatz 2 (subsidiärer Schutz) Aufenth G AE nach § 25 Absatz 3 AufenthG Deutschland 151.914 54.104 davon: Baden-Württemberg 13.341 4.343 Bayern 12.747 7.872 Berlin 10.124 3.443 Brandenburg 3.936 1.431 Bremen 2.144 946 Hamburg 3.869 4.264 Hessen 14.957 6.072 Mecklenburg-Vorpommern 1.575 790 Niedersachsen 19.251 3.973 Nordrhein-Westfalen 36.740 9.639 Rheinland-Pfalz 10.528 3.076 Saarland 2.181 696 Sachsen 4.183 1.754 Sachsen-Anhalt 5.490 1.627 Schleswig-Holstein 7.399 2.463 Thüringen 3.449 1.715 4. Bei wie vielen der nach Frage 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 30. Juni 2017 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und dem Status differenzieren)? Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 basieren auf Daten des AZR. Anhängige Widerrufsverfahren werden im AZR jedoch nicht erfasst. Nach Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die keine Unterscheidung nach „aufhältig“ oder „nicht aufhältig“ oder nach dem jeweiligen Schutzstatus treffen, wurden 4 736 Widerrufsprüfverfahren bis zum Stichtag 30. Juni 2017 eingeleitet. Die Verteilung der anhängigen Widerrufsprüfverfahren nach Hauptherkunftsländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Herkunftsländer gesamt Anhängige Widerrufsprüfverfahren Stichtag: 30.06.2017 5.413 darunter: Syrien 1.625 Irak 1.382 Afghanistan 483 Türkei 259 Russische Föderation 255 Iran 158 Kosovo 126 Ungeklärt 102 Somalia 101 Pakistan 76 Eritrea 74 Serbien 53 Aserbaidschan 50 Armenien 48 Sri Lanka 40 5. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im AZR 20 575 Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst. 19 570 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 1 005 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Flüchtlingsstatus Anerkennung widerrufen / zurückgenommen Flüchtlingseigenschaft widerrufen / zurückgenommen * subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG widerrufen/ zurückgenommen Summe insgesamt 20.484 72 19 20.575 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % in % in % in % unbefristete Aufenthaltsrechte 79,2 25,0 0,0 78,9 befristete Aufenthaltsrechte 16,9 61,1 68,4 17,0 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 4,0 13,9 31,6 4,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13537 Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Schutzstatus alle Staatsangehörigkeiten 20.575 darunter: Kosovo 7.171 Irak 3.656 Türkei 2.857 Serbien 1.350 Serbien und Montenegro (ehemals) 753 Albanien 578 Jugoslawien (ehemals) 383 Sri Lanka 382 Serbien (ehemals) 339 Syrien 230 Polen 227 Iran 199 Afghanistan 195 Vietnam 186 Togo 167 6. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestoppanordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen gelten derzeit in den einzelnen Bundesländern ? Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 5 261 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG, darunter 3 364 männliche und 1 885 weibliche sowie 12 Personen mit unbekanntem Geschlecht, im AZR erfasst. 1 645 Personen waren unter 18 Jahre alt. 1 396 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 3 862 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG 5.261 Bundesländer Baden-Württemberg 415 Bayern 306 Berlin 33 Brandenburg 117 Bremen 113 Hamburg 9 Hessen 222 Mecklenburg-Vorpommern 37 Niedersachsen 828 Nordrhein-Westfalen 1.457 Rheinland-Pfalz 537 Saarland 23 Sachsen 294 Sachsen-Anhalt 103 Schleswig-Holstein 718 Thüringen 49 Personen mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG alle Staatsangehörigkeiten 5.261 darunter: Serbien 535 Kosovo 411 Afghanistan 392 Irak 382 Russische Föderation 327 Mazedonien 226 Albanien 203 Ungeklärt 200 Türkei 194 Indien 179 Syrien 179 Libanon 173 Aserbaidschan 155 Pakistan 138 Armenien 137 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13537 Die im März 2012 von der Innenministerkonferenz beschlossene Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien gemäß § 60a Absatz 1 AufenthG wurde zuletzt am 30. September 2016 für die Dauer eines weiteren Jahres bis 30. September 2017 im erforderlichen Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern verlängert . Ob darüber hinaus weitere Abschiebungsstopps nach § 60a Absatz 1 Satz 1 AufenthG bestehen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 7. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c AufenthG differenzieren ), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Summe 136 13 21 170 männlich 110 9 19 138 weiblich 26 4 2 32 AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe über 18 Jahre 136 13 21 170 AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Aufenthaltsdauer 136 13 21 170 6 Jahre und weniger 80 2 17 99 mehr als 6 Jahre 56 11 4 71 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode AE nach § 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Länder 136 13 21 170 Baden-Württemberg 20 2 4 26 Bayern 56 4 9 69 Berlin 9 9 Brandenburg 1 3 4 Bremen 1 1 Hamburg 8 8 Hessen 14 1 15 Niedersachsen 6 1 2 9 Nordrhein-Westfalen 14 1 3 18 Rheinland-Pfalz 2 1 1 4 Sachsen 1 1 Schleswig-Holstein 1 1 AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a AufenthG Deutschland 136 darunter: Afghanistan 30 Irak 15 Bangladesch 7 Türkei 7 Äthiopien 6 China 6 Indien 6 Kosovo 5 Kamerun 4 Marokko 4 Serbien 4 Iran 3 Aserbaidschan 2 Gambia 2 Kenia 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13537 AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG alle Staatsangehörigkeiten 13 Indien 4 China 2 Aserbaidschan 1 Bangladesch 1 Brasilien 1 Iran 1 Marokko 1 Syrien 1 Ungeklärt 1 AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c AufenthG alle Staatsangehörigkeiten 21 Irak 10 Indien 2 Iran 2 Vietnam 2 Afghanistan 1 China 1 Korea, Dem. Volksrepublik 1 Kosovo 1 Russische Föderation 1 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Absatz 1 AufenthG 170 davon erstmalig in 2016 50 erstmalig in 2017 27 8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 30. Juni 2017 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Bundesländern differenzieren)? Bis zum 30. Juni 2017 wurden im geregelten Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer insgesamt 207 542 Personen aufgenommen. Hinzu kommen 8 535 Personen , die vor Beginn oder außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens eingereist waren. Insgesamt sind damit 216 077 jüdische Zuwanderer mit ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist. Eine Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Statistik nach Geschlecht oder Alter der eingereisten jüdischen Zuwanderer wird nicht geführt. Die Verteilung nach Bundesländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Bundesland Einreisen / Personen Baden-Württemberg 19.713 Bayern 31.693 Berlin 934 Brandenburg 7.561 Bremen 2.223 Hamburg 5.252 Hessen 18.298 Mecklenburg-Vorpommern 6.588 Niedersachsen 18.194 Nordrhein-Westfalen 51.102 Rheinland-Pfalz 11.514 Saarland 3.212 Sachsen 10.959 Sachsen-Anhalt 7.668 Schleswig-Holstein* 6.760 Thüringen 5.871 Gesamt 207.542 9. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017? Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 30. Juni 2017 insgesamt 4 168 Personen, darunter 2 223 männliche und 1 943 weibliche sowie zwei Personen mit unbekanntem Geschlecht. 1 542 Personen waren unter 18 Jahre alt. 268 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und 3 900 Personen sechs Jahre oder weniger. 847 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 912 im ersten Halbjahr 2017. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/13537 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 4.168 Länder Baden-Württemberg 395 Bayern 626 Berlin 239 Brandenburg 110 Bremen 36 Hamburg 128 Hessen 281 Mecklenburg-Vorpommern 47 Niedersachsen 354 Nordrhein-Westfalen 1.314 Rheinland-Pfalz 154 Saarland 40 Sachsen 131 Sachsen-Anhalt 99 Schleswig-Holstein 142 Thüringen 72 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 4.168 darunter: Afghanistan 2.779 Syrien 312 Iran 123 China 88 Irak 56 Ungeklärt 55 Bosnien-Herzegowina 52 Türkei 50 Libanon 44 Indien 38 Vereinigte Staaten von Amerika 34 Japan 31 Russische Föderation 30 Libyen 23 Serbien 22 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017? Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 30. Juni 2017 insgesamt 6 491 Personen, darunter 3 332 männliche und 3 158 weibliche Personen. 1 929 Personen waren unter 18 Jahre alt. 4 524 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 1 967 Personen sechs Jahre oder weniger. 1 379 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 646 im ersten Halbjahr 2017. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG 6.491 Länder Baden-Württemberg 514 Bayern 414 Berlin 1.521 Brandenburg 92 Bremen 77 Hamburg 162 Hessen 294 Mecklenburg-Vorpommern 19 Niedersachsen 723 Nordrhein-Westfalen 1.281 Rheinland-Pfalz 350 Saarland 113 Sachsen 119 Sachsen-Anhalt 134 Schleswig-Holstein 172 Thüringen 506 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/13537 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG 6.491 darunter: Serbien 925 Kosovo 896 Türkei 626 Irak 305 Mazedonien 292 Libanon 266 Bosnien-Herzegowina 265 Russische Föderation 257 Albanien 245 Armenien 243 Afghanistan 187 Iran 147 Aserbaidschan 142 Syrien 134 China 123 11. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017? Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 28 414 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 6 921 Personen waren unter 18 Jahre alt. 21 245 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 7 168 Personen sechs Jahre oder weniger und bei einer Person war die Aufenthaltsdauer unbekannt. 2 990 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 609 im ersten Halbjahr 2017. Zudem waren 18 642 Personen nach § 23 Absatz 2 AufenthG erfasst , von denen 6 156 Personen unter 18 Jahre alt waren. 2 202 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 16 440 Personen sechs Jahre oder weniger . 1 634 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 534 im ersten Halbjahr 2017. Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Haupt-staatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 23 AufenthG Absatz 1 Absatz 2 Summe 28.414 18.642 männlich 13.379 9.037 weiblich 15.026 9.557 unbekannt 9 48 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesland AE nach § 23 Absatz 1 AufenthG AE nach § 23 Absatz 2 AufenthG Deutschland 28.414 18.642 Baden-Württemberg 3.876 2.663 Bayern 959 2.906 Berlin 3.469 1.099 Brandenburg 383 609 Bremen 583 190 Hamburg 1.424 439 Hessen 2.323 1.314 Mecklenburg-Vorpommern 89 301 Niedersachsen 2.493 1.570 Nordrhein-Westfalen 9.109 3.606 Rheinland-Pfalz 1.085 961 Saarland 498 197 Sachsen 384 1.200 Sachsen-Anhalt 436 448 Schleswig-Holstein 808 570 Thüringen 495 569 Personen mit Aufenthaltserlaubnis § 23 Absatz 1 AufenthG alle Staatsangehörigkeiten 28.414 darunter: Syrien 5.647 Kosovo 3.713 Serbien 3.500 Türkei 2.177 Bosnien-Herzegowina 1.943 Libanon 1.857 Irak 1.336 Ungeklärt 984 Afghanistan 942 Iran 605 Russische Föderation 400 Ukraine 367 Pakistan 364 Sri Lanka 363 Vietnam 297 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/13537 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG alle Staatsangehörigkeiten 18.642 darunter: Syrien 13.673 Irak 1.768 Ukraine 878 Russische Föderation 616 Ungeklärt 306 Staatenlos 256 Somalia 195 Eritrea 169 Iran 88 Weißrußland 77 Usbekistan 72 Moldau (Republik) 69 Libanon 65 Sudan (ohne Südsudan) 63 Äthiopien 51 12. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b Aufenth G erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren , Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren ), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017? Zum 30. Juni 2017 waren im AZR insgesamt 1.177 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 104a oder 104b AufenthG gespeichert. 402 Personen waren unter 18 Jahre alt. Eine erstmalige Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 104a bzw. b Aufenth G im Sinne der Frage ist rechtlich nicht möglich. Weitere Details können den folgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 104a bzw. § 23 Absatz 1 i. V. m § 104a AufenthG AE nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104b AufenthG Summe Insgesamt 1.146 31 1.177 männlich 599 15 614 weiblich 547 16 563 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesland AE nach § 104a bzw. § 23 Absatz 1 i. V. m § 104a AufenthG AE nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104b AufenthG Summe Deutschland 1.146 31 1.177 davon Baden-Württemberg 69 3 72 Bayern 28 0 28 Berlin 31 0 31 Brandenburg 5 0 5 Bremen 24 0 24 Hamburg 11 0 11 Hessen 23 0 23 Mecklenburg- Vorpommern 5 1 6 Niedersachsen 32 1 33 Nordrhein-Westfalen 137 0 137 Rheinland-Pfalz 8 0 8 Saarland 48 1 49 Sachsen 24 0 24 Sachsen-Anhalt 27 0 27 Schleswig-Holstein 659 25 684 Thüringen 15 0 15 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/13537 AE nach § 104a bzw. § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a AufenthG AE nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104b AufenthG Summe alle Staatsangehörigkeiten 1.146 31 1.177 darunter: Kosovo 405 5 410 Serbien 254 9 263 Türkei 88 1 89 Syrien 50 0 50 Libanon 27 0 27 Vietnam 26 0 26 Irak 24 1 25 Ungeklärt 24 1 25 Serbien-Mont. (ehemals) 23 1 24 Bosnien-Herzegowina 21 2 23 Afghanistan 21 1 22 China 18 0 18 Pakistan 13 1 14 Russische Föderation 13 0 13 Serbien (ehemals) 12 0 12 Montenegro 11 3 14 Mazedonien 11 1 12 Armenien 10 1 11 Sri Lanka 8 1 9 Togo 5 1 6 Nepal 1 1 2 13. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde? Bisher ist kein Beschluss des Rates der Europäischen Union nach Artikel 5 Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 gefasst worden, der Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017? Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 23 722 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 13 317 nach § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 10 405 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. 4 371 Personen waren unter 18 Jahre alt. 3 219 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 1 925 im ersten Halbjahr 2017. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer , Bundesländer und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach § 25 Absatz 4 AufenthG § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG Summe Summe 13.317 10.405 23.722 männlich 7.062 4.799 11.861 weiblich 6.212 5.602 11.814 unbekannt 43 4 47 AE nach § 25 Absatz 4 AufenthG § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG Summe Aufenthaltsdauer 13.317 10.405 23.722 6 Jahre und weniger 10.917 1.483 12.400 mehr als 6 Jahre 2.400 8.919 11.319 unbekannt 0 3 3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/13537 AE nach § 25 Absatz 4 AufenthG § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG Summe Deutschland 13.317 10.405 23.722 Baden-Württemberg 488 412 900 Bayern 3.311 325 3.636 Berlin 3.162 1.305 4.467 Brandenburg 47 66 113 Bremen 70 97 167 Hamburg 1.017 532 1.549 Hessen 883 340 1.223 Mecklenburg-Vorpommern 45 461 506 Niedersachsen 568 2.390 2.958 Nordrhein-Westfalen 3.117 3.632 6.749 Rheinland-Pfalz 285 324 609 Saarland 36 175 211 Sachsen 55 88 143 Sachsen-Anhalt 25 129 154 Schleswig-Holstein 180 99 279 Thüringen 28 30 58 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode AE nach § 25 Absatz 4 AufenthG § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG Summe alle Staatsangehörigkeiten 13.317 10.405 23.722 Libyen 2.867 51 2.918 Türkei 423 1.909 2.332 Russische Föderation 1.735 310 2.045 Serbien 241 1.171 1.412 Kosovo 222 1.129 1.351 Vereinigte Arabische Emirate 1.065 6 1.071 Saudi Arabien 993 13 1.006 Kuwait 881 18 899 Libanon 87 766 853 Irak 343 274 617 Ukraine 403 143 546 Bosnien-Herzegowina 122 402 524 Ungeklärt 68 438 506 Iran 186 203 389 Syrien 147 235 382 Katar 373 3 376 15. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren ), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017? Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 87 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Davon waren 10 Personen unter 18 Jahre alt. 31 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 7 im ersten Halbjahr 2017. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden : AE nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG § 25 Absatz 4a AufenthG § 25 Absatz 4b AufenthG Summe Summe männlich weiblich 73 9 64 14 1 13 87 10 77 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/13537 AE nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG § 25 Absatz 4a AufenthG § 25 Absatz 4b AufenthG Summe Aufenthaltsdauer 73 14 87 6 Jahre und weniger 13 5 18 mehr als 6 Jahre 60 9 69 AE nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG § 25 Absatz 4a AufenthG § 25 Absatz 4b AufenthG Summe Länder 73 14 87 darunter Baden-Württemberg 6 87 Bayern 13 6 Berlin 8 3 13 Brandenburg 1 11 Bremen 1 1 Hamburg 5 2 1 Hessen 10 5 7 Mecklenburg-Vorpommern 15 Niedersachsen 9 0 Nordrhein-Westfalen 14 3 9 Rheinland-Pfalz 17 Saarland 4 0 Sachsen 2 4 Sachsen-Anhalt 1 2 Schleswig-Holstein 1 Thüringen 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode § 25 Absatz 4a AufenthG § 25 Absatz 4b AufenthG alle Staatsangehörigkeiten 73 14 darunter Bulgarien 12 Rumänien 11 Nigeria 10 China 6 Albanien 4 Ungeklärt 4 Ghana 2 Irak 2 Afghanistan 1 Brasilien 1 Dominikanische Republik 1 Ecuador 1 Gambia 1 Haiti 1 Iran 1 Tunesien 5 Syrien 3 Vietnam 2 Kosovo 1 Kuwait 1 Russische Föderation 1 Ukraine 1 16. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017? Zum Stichtag 30. Juni 2017 lebten 50 320 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, darunter 27 048 männliche und 23 253 weibliche, sowie 19 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 16 074 Personen waren unter 18 Jahre alt. 32 790 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 17 530 Personen sechs Jahre oder weniger. 6 210 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 3 662 im ersten Halbjahr 2017. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/13537 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG Länder insgesamt 50.320 davon: Baden-Württemberg 3.004 Bayern 2.537 Berlin 5.301 Brandenburg 914 Bremen 2.290 Hamburg 3.496 Hessen 2.485 Mecklenburg-Vorpommern 349 Niedersachsen 4.783 Nordrhein-Westfalen 17.504 Rheinland-Pfalz 1.822 Saarland 359 Sachsen 1.181 Sachsen-Anhalt 1.221 Schleswig-Holstein 2.286 Thüringen 788 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG Herkunftsländer insgesamt 50.320 darunter Serbien 7.453 Kosovo 5.802 Türkei 4.964 Ungeklärt 2.499 Afghanistan 2.032 Bosnien-Herzegowina 1.901 Mazedonien 1.784 Irak 1.623 Vietnam 1.587 Russische Föderation 1.581 Ghana 1.317 Armenien 1.303 Libanon 1.289 Nigeria 1.184 Staatenlos 1.043 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017? Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 5 005 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG, 376 Personen mit einer Duldung nach 60a Absatz 2b Aufenth G und 1 780 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25b AufenthG aufhältig. Die Verteilung nach Geschlecht, Alter, Bundesländer und Herkunftsländer kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Aufenth G § 25a Absatz 1 § 25a Absatz 2 Satz 1 § 25a Absatz 2 Satz 2 Summe Summe 4.078 576 351 5.005 männlich 2.240 266 199 2.705 weiblich 1.838 310 122 2.300 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG § 25a Absatz 1 § 25a Absatz 2 Satz 1 § 25a Absatz 2 Satz 2 Summe Altersgruppe 4.078 576 351 5.005 Unter 18 Jahre 1.130 31 303 1.464 18 Jahre und älter 2.948 545 48 3.541 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/13537 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG § 25a Absatz 1 § 25a Absatz 2 Satz 1 § 25a Absatz 2 Satz 2 Summe Länder 4.078 576 351 5.005 Baden-Württemberg 397 70 38 505 Bayern 255 47 38 340 Berlin 229 23 9 290 Brandenburg 33 13 3 84 Bremen 103 19 10 160 Hamburg 207 19 14 264 Hessen 270 31 20 339 Mecklenburg- Vorpommern 50 5 1 93 Niedersachsen 660 114 83 812 Nordrhein-Westfalen 1.353 167 99 1.558 Rheinland-Pfalz 139 30 18 207 Saarland 52 11 4 101 Sachsen 61 10 5 109 Sachsen-Anhalt 103 3 144 Schleswig-Holstein 123 12 6 173 Thüringen 43 2 3 83 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Absatz 1 AufenthG Herkunftsländer insgesamt 4.078 darunter: Türkei 590 Serbien 490 Kosovo 435 Libanon 311 Afghanistan 274 Armenien 192 Russische Föderation 192 Irak 156 Ungeklärt 149 Aserbaidschan 132 Syrien 92 Mazedonien 70 Iran 67 Vietnam 65 China 43 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Absatz 2 S. 1 AufenthG Herkunftsländer insgesamt 576 darunter: Türkei 95 Kosovo 74 Serbien 65 Russische Föderation 39 Irak 32 Libanon 29 Armenien 28 Aserbaidschan 26 Iran 17 Afghanistan 10 Ägypten 10 Mazedonien 10 Ungeklärt 10 Jordanien 9 China 8 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Absatz 2 S. 2 AufenthG Herkunftsländer insgesamt 351 darunter: Türkei 82 Serbien 46 Kosovo 43 Syrien 26 Irak 25 Libanon 15 Russische Föderation 12 Aserbaidschan 11 Jordanien 11 Ägypten 8 Afghanistan 6 Armenien 6 Bosnien-Herzegowina 6 Iran 5 Ungeklärt 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/13537 Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG § 25a Absatz 1 § 25a Absatz 2 Satz 1 § 25a Absatz 2 Satz 2 Erteilungen insgesamt 4.078 576 351 davon erstmalig in 2016 1.108 115 68 erstmalig in 2017 432 64 36 Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG 376 Altersgruppe unter 18 Jahre 144 18 Jahre und mehr 232 Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG 376 Geschlecht männlich 185 Weiblich 191 Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG 376 Länder davon: Baden-Württemberg 23 Bayern 15 Berlin 116 Brandenburg 5 Bremen 0 Hamburg 7 Hessen 27 Mecklenburg-Vorpommern 8 Niedersachsen 52 Nordrhein-Westfalen 55 Rheinland-Pfalz 14 Saarland 6 Sachsen 15 Sachsen-Anhalt 18 Schleswig-Holstein 11 Thüringen 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG Herkunftsländer insgesamt 376 davon: Libanon 85 Ungeklärt 39 Türkei 37 Russische Föderation 33 Serbien 29 Kosovo 26 Afghanistan 23 Mazedonien 13 Armenien 10 Irak 9 Jugoslawien (ehemals) 7 Ghana 5 Pakistan 5 Kongo, Dem. Republik 4 Jordanien 4 AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Absatz 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) Summe Summe 1.291 135 354 1.780 männlich 919 25 196 1.140 weiblich 372 110 158 640 AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Absatz 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) Summe Altersgruppe 1.291 135 354 1.780 Unter 18 Jahre 32 24 348 404 18 Jahre und älter 1.259 111 6 1.376 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/13537 AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Absatz 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) Summe Länder 1.291 135 354 1.780 Baden-Württemberg 128 23 20 171 Bayern 116 10 18 144 Berlin 40 3 14 57 Brandenburg 25 3 4 32 Bremen 69 6 40 115 Hamburg 39 5 44 Hessen 97 15 35 147 Mecklenburg- Vorpommern 15 2 17 Niedersachsen 239 28 76 343 Nordrhein-Westfalen 341 27 92 460 Rheinland-Pfalz 64 12 21 97 Saarland 19 2 3 24 Sachsen 34 2 5 41 Sachsen-Anhalt 27 3 9 39 Schleswig-Holstein 21 1 5 27 Thüringen 17 5 22 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Absatz 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) Herkunftsländer gesamt 1.291 darunter: Irak 181 Serbien 117 Kosovo 114 Libanon 102 Türkei 97 Armenien 58 Russische Föderation 50 Aserbaidschan 44 Iran 43 China 41 Pakistan 39 Indien 27 Ungeklärt 24 Afghanistan 19 Guinea 18 AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) Herkunftsländer gesamt 135 darunter: Serbien 22 China 15 Kosovo 14 Libanon 12 Türkei 7 Armenien 6 Irak 6 Russische Föderation 5 Afghanistan 4 Algerien 4 Jordanien 4 Georgien 3 Iran 3 Korea (Republik) 3 Togo 3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/13537 AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration : Minderjähriges Kind) Herkunftsländer gesamt 354 darunter: Serbien 56 Türkei 33 Kosovo 30 Libanon 29 Irak 19 Russische Föderation 17 Serbien (ehemals) 15 Ungeklärt 15 Armenien 13 Aserbaidschan 10 China 9 Jordanien 9 Afghanistan 8 Georgien 8 Montenegro 7 AE nach § 25b AufenthG nach § 25b Absatz 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) Erteilungen insgesamt 1.291 135 354 davon erstmalig in 2016 772 84 201 erstmalig in 2017 334 35 127 18. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (null bis elf, zwölf bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe nach § 60a AufenthG – vgl. Plenarprotokoll 18/126, S. 12263, Anlage 29 –, differenziert nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017? Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im AZR 159 678 Personen mit einer Duldung, darunter 105 279 männliche und 54 134 weibliche, sowie 265 Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 47 959 Personen waren unter 18 Jahre alt. 39 041 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 42 340 im ersten Halbjahr 2017, wobei diese Angaben grundsächlich keine Aussage zur Dauer von Duldungen zulassen, da automatisiert nicht ausgewertet werden kann, ob erstmalig erteilte Duldungen in der Folge ununterbrochen verlängert wurden. Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Duldung 159.678 Aufenthaltsdauer 0 – 3 Jahre 108.652 mehr als 3 Jahre 50.884 0 – 4 Jahre 120.774 mehr als 4 Jahre 38.762 0 – 5 Jahre 127.530 mehr als 5 Jahre 32.006 0 – 6 Jahre 132.706 mehr als 6 Jahre 26.830 0 – 8 Jahre 137.906 mehr als 8 Jahre 21.630 0 – 10 Jahre 140.635 mehr als 10 Jahre 18.901 0 – 12 Jahre 143.240 mehr als 12 Jahre 16.296 0 – 15 Jahre 148.239 mehr als 15 Jahre 11.297 Aufenthaltsdauer nicht bekannt 142 Personen mit Duldung 159.678 Alter 0 – 11 Jahre 31.932 12 – 15 Jahre 8.952 16 – 17 Jahre 7.075 18 – 20 Jahre 10.280 21 – 29 Jahre 36.748 30 – 39 Jahre 35.049 40 – 49 Jahre 17.768 50 – 59 Jahre 7.796 60 – 69 Jahre 2.796 70 Jahre und mehr 1.273 Ohne Altersangaben 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/13537 Duldungen insgesamt zum Stichtag 30.06.2017 159.678 davon: 1. Nach § 60a AufenthG Duldung (ohne nähere Angabe) 3.228 2. Nach § 60a Absatz 1 AufenthG Duldung aufgrund eines Abschiebungsstopps (für bestimmte Ausländergruppen oder in bestimmte Staaten) 5.261 3. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wg. fehlender Reisedokumente 54.271 4. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern nach Nummer 1 7.697 5. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus medizinischen Gründen 4.093 6. Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus sonstigen Gründen 78.394 7. Nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG Vorübergehende Anwesenheit des Ausländers für ein Strafverfahren. 501 8. Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG sogenannte „Ermessensduldung“ Es liegen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vor (z. B. Beendigung der Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger) 5.857 9. Nach § 60a Absatz 2a AufenthG Zurückschiebung oder Abschiebung ist gescheitert, und Deutschland ist rechtlich zur Rückübernahme verpflichtet 0 10. Nach § 60a Absatz 2b AufenthG Eltern von minderjährigen Kindern mit AE nach § 25a AufenthG (gut integrierte Jugendliche). 376 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Duldungsgründe 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Summe HKL insgesamt 3.228 5.261 54.271 7.697 4.093 78.394 501 5.857 0 376 159.678 darunter: Serbien 34 535 1.966 1.412 675 8.662 42 515 0 29 13.870 Kosovo 27 411 1.864 1.179 643 6.767 31 709 0 26 11.657 Albanien 9 203 795 916 689 6.820 40 937 0 3 10.412 Afghanistan 37 392 3.233 104 36 6.123 46 313 0 23 10.307 Russische Föderation 142 327 3.203 409 127 4.584 21 218 0 33 9.064 Mazedonien 27 226 768 665 481 5.081 28 228 0 13 7.517 Indien 67 179 4.973 53 14 905 4 38 0 3 6.236 Irak 92 382 1.500 114 44 3.659 25 126 0 9 5.951 Pakistan 40 138 3.696 54 12 1.619 20 92 0 5 5.676 Ungeklärt 205 200 3.248 110 20 1.585 16 73 0 39 5.496 Türkei 200 194 1.114 196 78 2.280 18 188 0 37 4.305 Libanon 55 173 2.483 151 22 1.139 7 80 0 85 4.195 Syrien 20 179 649 95 44 2.820 14 138 0 1 3.960 Bosnien-Herzegowina 253 55 717 271 118 1.955 11 164 0 1 3.545 Algerien 44 64 1.878 79 17 945 8 60 0 1 3.096 Duldungsgründe 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Summe Alle Bundesländer insgesamt 3.228 5.261 54.271 7.697 4.093 78.394 501 5.857 0 376 159.678 davon: Baden-Württemberg 464 415 6.802 841 192 10.970 28 261 0 23 19.996 Bayern 215 306 4.574 429 240 5.530 57 667 0 15 12.033 Berlin 702 33 3.688 352 105 3.902 29 882 0 116 9.809 Brandenburg 84 117 2.245 113 52 2.464 34 170 0 5 5.284 Bremen 7 113 337 241 360 1.552 3 152 0 2.765 Hamburg 15 9 1.698 336 60 2.884 4 55 0 7 5.068 Hessen 139 222 2.315 155 111 3.407 26 168 0 27 6.570 Mecklenburg-Vorpommern 20 37 1.399 86 38 1.083 26 0 8 2.697 Niedersachsen 234 828 4.126 700 618 7.907 31 1.100 0 52 15.596 Nordrhein-Westfalen 910 1.457 15.064 3.350 1.628 26.314 157 1.084 0 55 50.019 Rheinland-Pfalz 209 537 960 175 217 3.805 11 502 0 14 6.430 Saarland 3 23 297 83 59 568 8 31 0 6 1.078 Sachsen 44 294 5.094 322 74 2.074 6 110 0 15 8.033 Sachsen-Anhalt 101 103 3.928 111 22 1.789 21 50 0 18 6.143 Schleswig-Holstein 75 718 1.082 213 188 2.868 75 134 0 11 5.364 Thüringen 6 49 662 190 129 1.277 11 465 0 4 2.793 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/13537 19. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht , Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017? Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im AZR 407 479 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung , darunter 285 507 männliche und 121 223 weibliche, sowie 749 Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 113 522 Personen waren unter 18 Jahre alt. 1 362 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 404 527 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden : Personen mit Aufenthaltsgestattung 407.479 Länder Baden-Württemberg 58.923 Bayern 54.334 Berlin 19.605 Brandenburg 11.345 Bremen 2.642 Hamburg 9.399 Hessen 37.670 Mecklenburg-Vorpommern 5.580 Niedersachsen 40.951 Nordrhein-Westfalen 104.512 Rheinland-Pfalz 16.772 Saarland 1.010 Sachsen 14.958 Sachsen-Anhalt 5.730 Schleswig-Holstein 17.210 Thüringen 6.838 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen mit Aufenthaltsgestattung Herkunftsländer insgesamt 407.479 darunter: Afghanistan 98.519 Syrien 45.993 Irak 43.899 Iran 21.066 Pakistan 19.476 Nigeria 17.476 Russische Föderation 16.876 Eritrea 11.712 Somalia 11.208 Gambia 8.923 Türkei 8.142 Armenien 7.713 Ungeklärt 7.136 Äthiopien 6.282 Aserbaidschan 6.125 Statistische Daten zum erstmaligen Erhalt von Aufenthaltsgestattungen lassen sich im AZR automatisiert nicht ermitteln. 20. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit? Zum 30. Juni 2017 lebten in Deutschland 8 092 Personen mit einem Ankunftsnachweis , darunter 5 040 männliche und 3 048 weibliche, sowie 4 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 2 789 Personen waren unter 18 Jahre und 5 303 waren älter als 18 Jahre. Die Aufteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ausgewertet wurden die Personen, die zum Stichtag 30. Juni 2017 noch im Besitz eines gültigen Ankunftsnachweis waren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/13537 Personen mit Ankunftsnachweis 8.092 Länder Baden-Württemberg 1.158 Bayern 1.543 Berlin 33 Brandenburg 138 Bremen 34 Hamburg 36 Hessen 836 Mecklenburg-Vorpommern 135 Niedersachsen 448 Nordrhein-Westfalen 2.125 Rheinland-Pfalz 867 Saarland 6 Sachsen 219 Sachsen-Anhalt 121 Schleswig-Holstein 98 Thüringen 295 Personen mit Ankunftsnachweis Herkunftsländer insgesamt 8.092 darunter: Syrien 1.359 Nigeria 661 Irak 639 Eritrea 495 Afghanistan 418 Somalia 377 Iran 363 Albanien 304 Türkei 296 Russische Föderation 225 Armenien 212 Pakistan 207 Serbien 201 Mazedonien 192 Georgien 146 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausweislich des AZR wurden bis zum 30. Juni 2017 insgesamt an 185 648 Personen Ankunftsnachweise ausgestellt, deren durchschnittliche Gültigkeit etwa 172 Tage betrug. Dieser durchschnittliche Wert hat allerdings nur eine geringe Aussagekraft, da auch Fälle enthalten sind, in denen dem Asylsuchenden zwar ein Ankunftsnachweis ausgestellt wurde, er aber im weiteren Verlauf keinen Asylantrag gestellt hat, so dass erst mit dem Ablauf der Befristung des Ankunftsnachweises die Gültigkeit endet. Betrachtet man nur die aktuellen Fälle von Personen mit Ankunftsnachweisen, die im zweiten Quartal 2017 einen Asylantrag stellten, so ergibt sich mit einer durchschnittlichen Gültigkeit des Ankunftsnachweises von etwa 59 Tagen ein realistischerer Wert. 21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017? Zum 30. Juni 2017 waren im AZR 431 Personen mit dem Sachverhalt „Als Flüchtling im Ausland anerkannt“, darunter 253 männliche und 178 weibliche, erfasst. 21 Personen waren unter 18 Jahre alt. 36 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 4 im ersten Halbjahr 2017. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden. Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 431 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 361 sechs Jahre oder weniger 69 unbekannt 1 Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 431 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 70,5 befristete Aufenthaltsrechte 26,5 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/13537 Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt Herkunftsländer insgesamt 431 darunter: Vietnam 52 Eritrea 42 Irak 41 Türkei 39 Afghanistan 31 Russische Föderation 24 Äthiopien 22 Ukraine 21 Iran 15 Libanon 12 Ungeklärt 12 Bosnien-Herzegowina 12 Kosovo 11 Sri Lanka 9 Aserbaidschan 9 22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 15 oder unter 16 Jahren, Bundesländern, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Aus der nachfolgenden Tabelle 1 ergibt sich die Anzahl der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, die sich am Stichtag 30. Juni 2017 in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (vorläufige Schutzmaßnahmen und/oder Anschlussmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe) in den einzelnen Bundesländern befanden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesländer für uM (Altverfahren nach § 89d SGB VIII) für UMA - Vorläufige Inobhutnahme für UMA - Inobhutnahme für UMA - Anschlussmaßnahmen (HzE und sonstige) Summe aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten (tagesaktuell) Baden-Württemberg 815 116 218 3.224 4.373 Bayern 2.682 77 304 1.210 4.273 Berlin 720 11 208 720 1.659 Brandenburg 114 22 142 766 1.044 Bremen 486 11 71 164 732 Hamburg 676 5 52 0 733 Hessen 1.627 80 94 1.153 2.954 Mecklenburg- Vorpommern 122 2 286 373 783 Niedersachsen 655 12 498 2.095 3.260 Nordrhein-Westfalen 2.222 159 1.243 5.060 8.684 Rheinland-Pfalz 263 24 116 1.434 1.837 Saarland 162 8 26 176 372 Sachsen 248 1 309 1.426 1.984 Sachsen-Anhalt 75 10 148 854 1.087 Schleswig-Holstein 423 11 159 614 1.207 Thüringen 180 7 120 819 1.126 Summe aller Zuständigkeiten 11.470 556 3.994 20.088 36.108 Für eine weitere Differenzierung dieser stichtagsbezogenen Angaben liegen keine Daten vor. Auch im AZR liegen hierzu liegen keine statistischen Daten vor, da unbegleitete minderjährige Ausländer nicht gesondert erfasst werden. 23. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im ersten Halbjahr 2017 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren ) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei sich die fünfzehn wichtigsten Herkunftsländer auf die Anzahl des erteilten Schutzes beziehen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/13537 BAMF Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 I AsylVfG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylVfG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 V/VII AufenthG Jan.-Mai 2017 1.813 76.215 64.603 25.499 davon männlich 971 46.762 42.442 13.718 weiblich 842 29.453 22.161 11.781 unter 18 Jahre 607 30.532 22.512 12.698 BAMF Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 I AsylVfG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylVfG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 V/VII AufenthG Jan.-Mai 2017 1.813 76.215 64.603 25.499 darunter Syrien 311 19.962 37.275 232 Afghanistan 68 13.283 4.995 18.534 Irak 155 17.582 9.649 1.000 Iran 322 9.031 409 223 Eritrea 108 5.566 3.891 391 Somalia 5 2.933 2.765 1.356 Ungeklärt 19 1.536 2.009 205 Nigeria 23 690 150 1.135 Staatenlos 9 807 802 30 Türkei 348 586 77 37 Äthiopien 10 590 119 299 Russische Föd. 45 332 258 164 sonst. asiat. Staatsangeh. 1 247 411 21 Aserbaidschan 38 341 124 99 Jemen 25 101 410 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Gerichte Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlings -schutz nach § 3 I AsylG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 V/VII Aufenth G Jan.-Mai 2017 9 7.793 489 1.702 davon männlich 6 5.275 321 950 weiblich 3 2.518 168 752 unter 18 Jahre 2 2.236 154 749 Gerichte Ausgesprochene Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG Ausgesprochene Gewährungen von Flüchtlings-schutz nach § 3 I AsylG Ausgesprochener subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylG Ausgesprochene Abschiebungsverbote nach § 60 V/VII Aufenth G Jan.-Mai 2017 9 7.793 489 1.702 davon Verwaltungsgerichte 9 7.789 489 1.701 OVG/VGH - 4 - 1 24. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2017 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum 30. Juni 2017 waren im AZR 594 269 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag, darunter 367 355 männliche und 226 696 weibliche, erfasst. 76 036 Personen waren unter 18 Jahre alt. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Asylablehnung im AZR im Regelfall nicht gelöscht wird, die zugrundeliegende Asylentscheidung daher u. U. viele Jahre zurück liegen kann und der Ausländer zwischenzeitlich das Aufenthaltsrecht ggf. auf andere Weise erworben hat. Eine im AZR gespeicherte Asylablehnung allein bedeutet daher nicht, dass diese Person ausreisepflichtig wäre. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Hauptstaatsangehörigkeiten und Bundesländer kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit einem abgelehnten Asylantrag 594.269 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 402.584 sechs Jahre oder weniger 191.551 unbekannt 134 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/13537 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag 594.269 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 43,3 befristete Aufenthaltsrechte 34,3 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 22,3 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag Alle Staatsangehörigkeiten 594.269 darunter: Türkei 76.491 Kosovo 67.972 Afghanistan 52.196 Serbien 49.332 Vietnam 27.174 Mazedonien 16.198 Libanon 15.981 Syrien 15.518 Irak 14.873 Bosnien-Herzegowina 13.133 Albanien 12.862 Polen 12.454 Pakistan 11.989 Ungeklärt 11.686 Russische Föderation 11.604 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen mit einem abgelehnten Asylantrag 594.269 Länder Baden-Württemberg 69.460 Bayern 70.972 Berlin 40.330 Brandenburg 8.607 Bremen 9.868 Hamburg 24.399 Hessen 50.618 Mecklenburg-Vorpommern 5.486 Niedersachsen 55.252 Nordrhein-Westfalen 171.442 Rheinland-Pfalz 27.049 Saarland 7.030 Sachsen 16.842 Sachsen-Anhalt 13.053 Schleswig-Holstein 15.505 Thüringen 8.356 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/13537 Jahr der Asylentscheidung Aufhältige – Asylantrag abgelehnt nach Jahr Summe 594.269 vor 1980 64 1980-1989 4.031 1990 5.811 1991 7.140 1992 8.986 1993 16.870 1994 18.410 1995 19.834 1996 20.562 1997 20.374 1998 21.119 1999 21.926 2000 31.977 2001 26.683 2002 29.537 2003 29.128 2004 25.250 2005 22.207 2006 18.463 2007 12.554 2008 7.286 2009 7.344 2010 10.783 2011 11.975 2012 16.061 2013 17.990 2014 15.553 2015 20.387 2016 50.148 1. Halbjahr 2017 46.023 unbekannt 29.793 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 52 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2017 im AZR erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung besaßen , wie viele EU-Bürgerinnen und -Bürger waren hierunter (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren 3 536 896 Personen erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen. Darunter waren 3 073 724 EU- und EWR-Bürger. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung 3.536.896 Geschlecht männlich 2.000.529 weiblich 1.527.991 unbekannt 8.376 Unter 18 Jahre 627.440 Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung 3.536.896 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre sechs Jahre oder weniger 2.632.594 seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 903.329 unbekannt 973 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/13537 Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung 3.536.896 Länder Baden-Württemberg 581.871 Bayern 709.373 Berlin 185.123 Brandenburg 41.018 Bremen 36.199 Hamburg 81.674 Hessen 362.320 Mecklenburg-Vorpommern 29.920 Niedersachsen 273.426 Nordrhein-Westfalen 800.638 Rheinland-Pfalz 175.632 Saarland 39.951 Sachsen 66.771 Sachsen-Anhalt 37.801 Schleswig-Holstein 79.250 Thüringen 35.929 Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung Deutschland 3.536.896 darunter Hauptherkunftsländer: Polen 705.522 Rumänien 550.351 Italien 296.737 Bulgarien 263.545 Ungarn 181.041 Griechenland 179.281 Kroatien 135.865 Spanien 104.718 Niederlande 88.355 Frankreich 78.996 Österreich 78.567 Portugal 73.005 Großbritannien mit Nordirland 61.043 Slowakische Republik 49.920 Tschechische Republik 46.666 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 54 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode EU- und EWR-Bürger 3.073.724 Geschlecht männlich 1.718.883 weiblich 1.348.221 unbekannt 6.620 Unter 18 Jahre 472.255 EU- und EWR-Bürger 3.073.724 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 832.889 sechs Jahre oder weniger 2.240.793 unbekannt 42 EU- und EWR-Bürger 3.073.724 Länder Baden-Württemberg 524.265 Bayern 640.791 Berlin 142.013 Brandenburg 33.946 Bremen 32.078 Hamburg 70.239 Hessen 315.256 Mecklenburg-Vorpommern 24.693 Niedersachsen 239.909 Nordrhein-Westfalen 676.126 Rheinland-Pfalz 158.945 Saarland 36.936 Sachsen 52.214 Sachsen-Anhalt 28.838 Schleswig-Holstein 66.139 Thüringen 31.336 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55 – Drucksache 18/13537 26. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand des 30. Juni 2017 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren )? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 70.123 Geschlecht männlich 37.427 weiblich 32.694 unbekannt 2 unter 18 Jahre 12.184 Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 70.123 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 60.168 sechs Jahre oder weniger 9.946 unbekannt 9 Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 70.123 Länder Baden-Württemberg 16.855 Bayern 13.919 Berlin 3.157 Brandenburg 161 Bremen 473 Hamburg 1.761 Hessen 6.459 Mecklenburg-Vorpommern 162 Niedersachsen 3.683 Nordrhein-Westfalen 17.523 Rheinland-Pfalz 3.279 Saarland 1.198 Sachsen 214 Sachsen-Anhalt 129 Schleswig-Holstein 1.075 Thüringen 75 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 56 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit Herkunftsländer insgesamt 70.123 darunter: Italien 21.088 Griechenland 12.454 Frankreich 4.886 Portugal 4.009 Türkei 3.138 Österreich 3.095 Niederlande 2.942 Spanien 2.650 Polen 2.552 Großbritannien mit Nordirland 2.097 Vereinigte Staaten von Amerika 1.991 Rumänien 1.492 Belgien 676 Bulgarien 640 Ungarn 555 27. Wie viele Personen hatten zum Stand des 30. Juni 2017 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren )? Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im AZR 224.175 aufhältige Personen gespeichert , die einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt haben. 53 950 Personen waren unter 18 Jahre alt. 62 766 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 161 285 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 224.175 Geschlecht männlich 126.418 weiblich 97.515 unbekannt 242 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57 – Drucksache 18/13537 Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 224.175 Länder Baden-Württemberg 24.575 Bayern 42.683 Berlin 6.805 Brandenburg 3.257 Bremen 1.396 Hamburg 8.791 Hessen 20.753 Mecklenburg-Vorpommern 2.320 Niedersachsen 15.051 Nordrhein-Westfalen 70.879 Rheinland-Pfalz 7.316 Saarland 1.337 Sachsen 6.877 Sachsen-Anhalt 2.779 Schleswig-Holstein 4.873 Thüringen 4.483 Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt Deutschland 224.175 darunter: Syrien 38.420 Türkei 18.690 Irak 14.575 Afghanistan 12.198 Serbien 9.692 Kosovo 7.869 China 7.616 Russische Föderation 5.823 Indien 5.290 Iran 5.240 Bosnien-Herzegowina 4.987 Vereinigte Staaten von Amerika 4.544 Ungeklärt 3.852 Eritrea 3.696 Marokko 3.669 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 58 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 30. Juni 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht , Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017? Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im AZR 21 428 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG, darunter 18 514 männliche und 2 886 weibliche , sowie 28 Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 495 Personen waren unter 18 Jahre alt. 5 241 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2016, 2 074 im ersten Halbjahr 2017. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG 21.428 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 322 sechs Jahre oder weniger 21.106 Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG Herkunftsländer insgesamt 21.428 darunter nach wichtigsten Herkunftsländern: Kosovo 4.781 Albanien 2.007 Mazedonien 1.758 Pakistan 1.711 Indien 1.619 Vietnam 1.517 Bosnien-Herzegowina 1.470 Marokko 1.107 Ghana 589 Türkei 481 China 473 Bangladesch 450 Nigeria 423 Serbien 338 Italien 318 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59 – Drucksache 18/13537 29. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZR- Gesetz – AZRG –: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2017 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im AZR 3 202 Personen mit einer Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 Ausländerzentralregistergesetz (AZRG) erfasst. Darunter waren 1 836 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten . 858 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 976 Personen sechs Jahre oder weniger. Angaben zum Geschlecht, Alter, Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 1.836 Geschlecht männlich 1.434 weiblich 402 Unter 18 Jahre 14 Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 1.836 darunter mit Aufenthaltsstatus: in % befristet 40,0 unbefristet 27,8 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 32,1 Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig Deutschland 1.836 darunter: Türkei 244 Syrien 151 Afghanistan 91 Nigeria 86 Irak 86 Somalia 86 Kosovo 84 Russische Föderation 69 Serbien 65 Iran 62 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 60 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im Jahr 2016 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2017 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im AZR 155 656 Personen mit einer Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG erfasst, davon 15 882 mit einer Speicherung im Jahr 2016. 139 774 (85 048 männlich, 54 679 weiblich, 47 unbekannt ) mit der genannten Speicherung hielten sich zum Stichtag in Deutschland auf, davon 40 412 mit einer Speicherung im Jahr 2016. Angaben zu Aufenthaltsdauer , Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 139.774 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 61.043 sechs Jahre oder weniger 78.705 unbekannt 26 Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 139.774 darunter mit Aufenthaltsstatus: in % befristet 67,0 unbefristet 30,1 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,8 Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig Deutschland 139.774 darunter: Syrien 34.009 Irak 23.999 Afghanistan 13.469 Marokko 7.971 Iran 7.941 Tunesien 4.719 Pakistan 4.105 Eritrea 3.745 Libanon 3.358 Türkei 3.079 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 61 – Drucksache 18/13537 b) Wie viele Personen wurden im Jahr 2016 bzw. waren zum 30. Juni 2017 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus , Grund der Ausschreibung, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 30. Juni 2017 waren im AZR 10 929 Personen zur Festnahme ausgeschrieben . Darunter waren 809 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer , Altersgruppe, Geschlecht und Hauptstaatsangehörigen kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 809 Geschlecht männlich 690 weiblich 119 unter 18 Jahre 64 Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 809 darunter mit einer Aufenthaltsdauer in Deutschland: seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 307 sechs Jahre oder weniger 500 unbekannt 2 Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 809 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % befristet 7,1 unbefristet 64,6 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 28,3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 62 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig Deutschland 809 darunter: Polen 156 Türkei 115 Rumänien 79 Italien 34 Bulgarien 29 Niederlande 24 Afghanistan 23 Serbien 22 Vietnam 19 Georgien 19 c) Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2017 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert antworten )? Die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden stellten im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 21 881 unerlaubt eingereiste Personen fest, die nicht im Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitel waren. Die zehn häufigsten Nationalitäten waren Afghanistan, Syrien, Nigeria, Irak, Somalia, Albanien, Ukraine, Guinea, Eritrea und Marokko. Im Deliktbereich „unerlaubter Aufenthalt“ wurden insgesamt 8 803 Personen festgestellt, die nicht in Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitel waren (Hauptherkunftsländer : Albanien, Irak, Mazedonien, Serbien, Syrien, Afghanistan, Marokko , Moldau, Iran, Algerien) sowie 4 441 Personen, deren Aufenthaltstitel bzw. Visum zeitlich abgelaufen war (Hauptherkunftsländer: Türkei, China, Russische Föderation, Iran, Indien, Thailand, Ukraine, Tunesien, Albanien, Kosovo). Eine darüber hinausgehende Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 63 – Drucksache 18/13537 30. Wie viele der im Jahr 2014, 2015, 2016 bzw. im ersten Halbjahr 2017 (bitte differenzieren und gesonderte Tabellen erstellen) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylbewerber waren nach Angaben des AZR am 30. Juni 2017 noch in Deutschland aufhältig (bitte jeweils differenzieren nach den wichtigsten zehn Herkunftsländern, Bundesländern und dem jetzigen Aufenthaltsstatus )? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2014 Alle Staatsangehörigkeiten 15.553 darunter: Serbien 2.399 Afghanistan 2.155 Mazedonien 1.321 Syrien 762 Russische Föderation 748 Kosovo 657 Bosnien-Herzegowina 618 Türkei 435 Pakistan 387 Armenien 365 Länder Baden-Württemberg 1.255 Bayern 1.421 Berlin 1.160 Brandenburg 327 Bremen 255 Hamburg 671 Hessen 826 Mecklenburg-Vorpommern 307 Niedersachsen 1.448 Nordrhein-Westfalen 5.322 Rheinland-Pfalz 555 Saarland 141 Sachsen 579 Sachsen-Anhalt 451 Schleswig-Holstein 477 Thüringen 358 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 64 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2014 15.553 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 1,7 befristete Aufenthaltsrechte 50,5 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 47,8 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2015 Alle Staatsangehörigkeiten 20.387 darunter: Serbien 3.675 Kosovo 2.770 Albanien 2.315 Mazedonien 1.506 Afghanistan 1.490 Bosnien-Herzegowina 998 Russische Föderation 765 Syrien 618 Pakistan 495 Türkei 366 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2015 20.387 Länder Baden-Württemberg 1.892 Bayern 1.233 Berlin 1.647 Brandenburg 613 Bremen 304 Hamburg 593 Hessen 938 Mecklenburg-Vorpommern 340 Niedersachsen 2.146 Nordrhein-Westfalen 6.758 Rheinland-Pfalz 958 Saarland 133 Sachsen 985 Sachsen-Anhalt 713 Schleswig-Holstein 681 Thüringen 453 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 65 – Drucksache 18/13537 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2015 20.387 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 1.0 befristete Aufenthaltsrechte 33,5 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 65,4 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2016 Alle Staatsangehörigkeiten 50.148 darunter: Afghanistan 10.666 Albanien 5.923 Kosovo 4.457 Serbien 4.022 Mazedonien 2.360 Indien 2.029 Pakistan 1.792 Irak 1.519 Syrien 1.428 Russische Föderation 1.376 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2016 50.148 Länder Baden-Württemberg 5.424 Bayern 5.062 Berlin 2.924 Brandenburg 1.391 Bremen 861 Hamburg 1.489 Hessen 2.115 Mecklenburg-Vorpommern 654 Niedersachsen 5.091 Nordrhein-Westfalen 12.664 Rheinland-Pfalz 2.350 Saarland 303 Sachsen 3.333 Sachsen-Anhalt 3.045 Schleswig-Holstein 1.654 Thüringen 1.788 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 66 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2016 50.148 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 0,4 befristete Aufenthaltsrechte 28,0 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 71,6 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im 1. Halbjahr 2017 Alle Staatsangehörigkeiten 46.023 darunter: Afghanistan 15.717 Irak 2.562 Nigeria 2.061 Pakistan 1.962 Albanien 1.874 Indien 1.442 Serbien 1.410 Russische Föderation 1.394 Kosovo 1.186 Somalia 1.124 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im 1. Halbjahr 2017 46.023 Länder Baden-Württemberg 4.403 Bayern 8.020 Berlin 1.294 Brandenburg 1.104 Bremen 448 Hamburg 1.324 Hessen 3.533 Mecklenburg-Vorpommern 660 Niedersachsen 3.262 Nordrhein-Westfalen 12.044 Rheinland-Pfalz 2.272 Saarland 163 Sachsen 2.425 Sachsen-Anhalt 2.351 Schleswig-Holstein 1.709 Thüringen 1.011 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67 – Drucksache 18/13537 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im 1. Halbjahr 2017 46.023 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 0,1 befristete Aufenthaltsrechte 16,9 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 83,0 31. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni 2017 in Deutschland (bitte nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende (bitte nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), was kann über die Herkunft, die Aufenthaltsdauer und den vorherigen Aufenthaltsstatus derjenigen Ausreisepflichtigen gesagt werden, die keine abgelehnten Asylsuchenden sind (bitte so differenziert wie möglich angeben), und wie hoch war Ende 2016 die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (bitte nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.06.2017 226.457 Länder Baden-Württemberg 19.996 Bayern 12.033 Berlin 9.809 Brandenburg 5.284 Bremen 2.765 Hamburg 5.068 Hessen 6.570 Mecklenburg-Vorpommern 2.697 Niedersachsen 15.596 Nordrhein-Westfalen 50.019 Rheinland-Pfalz 6.430 Saarland 1.078 Sachsen 8.033 Sachsen-Anhalt 6.143 Schleswig-Holstein 5.364 Thüringen 2.793 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 68 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.06.2017 Alle Staatsangehörigkeiten darunter 226.457 Serbien 17.742 Afghanistan 15.079 Albanien 14.631 Kosovo 14.064 Russische Föderation 11.401 Mazedonien 9.558 Irak 8.908 Pakistan 7.895 Indien 7.509 Türkei 6.632 Ungeklärt 6.207 Nigeria 5.475 Bosnien-Herzegowina 5.184 Libanon 5.030 Syrien 4.920 Ausreisepflichtige Personen mit einer Duldung zum Stichtag 30.06.2017 159.678 Länder Baden-Württemberg 19.996 Bayern 12.033 Berlin 9.809 Brandenburg 5.284 Bremen 2.765 Hamburg 5.068 Hessen 6.570 Mecklenburg-Vorpommern 2.697 Niedersachsen 15.596 Nordrhein-Westfalen 50.019 Rheinland-Pfalz 6.430 Saarland 1.078 Sachsen 8.033 Sachsen-Anhalt 6.143 Schleswig-Holstein 5.364 Thüringen 2.793 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 69 – Drucksache 18/13537 Ausreisepflichtige Personen mit Duldung zum Stichtag 30.06.2017 Alle Staatsangehörigkeiten darunter 159.678 Serbien 13.870 Kosovo 11.657 Albanien 10.412 Afghanistan 10.307 Russische Föderation 9.064 Mazedonien 7.517 Indien 6.236 Irak 5.951 Pakistan 5.676 Ungeklärt 5.496 Türkei 4.305 Libanon 4.195 Syrien, Arabische Republik 3.960 Bosnien und Herzegowina 3.545 Nigeria 3.194 Ausreisepflichtige Personen mit einem abgelehnten Asylantrag zum Stichtag 30.06.2017 110.247 Länder Baden-Württemberg 12.910 Bayern 10.313 Berlin 6.727 Brandenburg 2.434 Bremen 1.501 Hamburg 2.543 Hessen 4.334 Mecklenburg-Vorpommern 1.608 Niedersachsen 10.801 Nordrhein-Westfalen 35.842 Rheinland-Pfalz 4.167 Saarland 586 Sachsen 6.567 Sachsen-Anhalt 5.281 Schleswig-Holstein 2.806 Thüringen 1.827 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 70 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausreisepflichtige Personen mit einem abgelehnten Asylantrag zum Stichtag 30.06.2017 Alle Staatsangehörigkeiten darunter 110.247 Serbien 11.201 Kosovo 8.668 Albanien 8.088 Afghanistan 7.266 Mazedonien 6.044 Indien 5.674 Pakistan 4.455 Russische Föderation 4.270 Irak 4.035 Ungeklärt 3.042 Libanon 3.005 Bosnien-Herzegowina 2.622 Nigeria 2.450 Türkei 2.382 Algerien 2.254 Ausreisepflichtige Personen mit einem anhängigen Asylverfahren zum Stichtag 30.06.2017 45.131 Länder Baden-Württemberg 3.945 Bayern 5.018 Berlin 2.543 Brandenburg 2.546 Bremen 387 Hamburg 1.137 Hessen 1.742 Mecklenburg-Vorpommern 1.025 Niedersachsen 4.385 Nordrhein-Westfalen 14.079 Rheinland-Pfalz 1.657 Saarland 172 Sachsen 2.097 Sachsen-Anhalt 1.302 Schleswig-Holstein 2.130 Thüringen 966 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 71 – Drucksache 18/13537 Ausreisepflichtige Personen mit einem anhängigen Asylverfahren zum Stichtag 30.06.2017 Alle Staatsangehörigkeiten darunter 45.131 Russische Föderation 4.164 Albanien 4.108 Afghanistan 3.836 Kosovo 2.812 Serbien 2.655 Irak 2.028 Mazedonien 1.912 Syrien 1.905 Pakistan 1.879 Nigeria 1.347 Armenien 1.319 Somalia 1.071 Eritrea 1.009 Ghana 912 Iran 903 Ausreisepflichtige Personen mit einem Schutzstatus zum Stichtag 30.06.2017 Als Asylberechtigter anerkannt Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 1 AsylG Subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG Gesamt Länder 85 1.094 592 1.771 Baden-Württemberg 19 191 80 290 Bayern 9 90 57 156 Berlin 8 103 38 149 Brandenburg 2 25 23 50 Bremen 2 12 1 15 Hamburg 8 21 8 37 Hessen 5 83 72 160 Mecklenburg-Vorpommern 32 9 41 Niedersachsen 5 96 27 128 Nordrhein-Westfalen 21 255 121 397 Rheinland-Pfalz 1 66 59 126 Saarland 1 15 12 28 Sachsen 1 35 38 74 Sachsen-Anhalt 2 18 17 37 Schleswig-Holstein 1 43 23 67 Thüringen 9 7 16 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 72 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausreisepflichtige Personen mit einem Schutzstatus zum Stichtag 30.06.2017 Als Asylberechtigter anerkannt Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 1 AsylG Subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG Gesamt Alle Staatsangehörigkeiten darunter 85 1.094 592 1.771 Syrien 8 289 209 209 Irak 3 262 87 87 Afghanistan 3 130 127 127 Iran 16 86 7 7 Eritrea 2 61 37 37 Somalia 39 41 41 Türkei 33 30 2 2 Ungeklärt 1 32 26 26 Russische Föderation 21 8 8 Äthiopien 4 9 3 3 Libanon 15 1 1 Kosovo 1 10 4 4 Sonst. asiat. Staatsangehörigkeit 9 1 1 Armenien 7 3 3 Pakistan 6 3 3 Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts zum Stichtag 30.06.2017 Länder 2.396 Baden-Württemberg 564 Bayern 382 Berlin 43 Brandenburg 24 Bremen 15 Hamburg 49 Hessen 477 Mecklenburg-Vorpommern 6 Niedersachsen 108 Nordrhein-Westfalen 516 Rheinland-Pfalz 107 Saarland 6 Sachsen 30 Sachsen-Anhalt 19 Schleswig-Holstein 36 Thüringen 14 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 73 – Drucksache 18/13537 Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts zum Stichtag 30.06.2017 Alle Staatsangehörigkeiten darunter 2.396 Kroatien 837 Rumänien 367 Italien 298 Polen 240 Griechenland 110 Spanien 101 Bulgarien 95 Niederlande 62 Portugal 49 Österreich 41 Ungarn 33 Frankreich 31 Litauen 29 Tschechische Republik 27 Großbritannien mit Nordirland 16 Ausreisepflichtige ohne abgelehnten Asylstatus zum Stichtag 30.06.2017 insgesamt darunter Hauptstaatsangehörigkeiten 116.210 Afghanistan 7.813 Russische Föderation 7.131 Albanien 6.543 Serbien 6.541 Kosovo 5.396 Irak 4.873 Türkei 4.250 Syrien 3.863 Mazedonien 3.514 Pakistan 3.440 Ungeklärt 3.165 Nigeria 3.025 Bosnien-Herzegowina 2.562 Marokko 2.504 Ghana 2.460 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13537 – 74 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausreisepflichtige ohne abgelehnten Asylstatus zum Stichtag 30.06.2017 Aufenthaltsdauer seit letzter Einreise 116.210 6 Jahre oder kürzer 99.360 länger als 6 Jahre 16.850 Statistische Angaben zum vorherigen Aufenthaltsstatus von Ausreisepflichtigen, die keine abgelehnten Asylsuchenden sind, lassen sich automatisiert aus dem AZR nicht ermitteln. Daten der Asylbewerberleistungsstatistik liegen nur bis zum Jahr 2015 vor, so dass zu der Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung, die Ende 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen haben, keine Angaben gemacht werden können. Im AZR werden Angaben zu Leistungen nach dem AsylbLG nicht erfasst. 32. Was haben die bisherigen Maßnahmen zur Bereinigung der Daten zu Ausreisepflichtigen im AZR erbracht (bitte so detailliert wie möglich darlegen und darstellen, welche Zahlenangaben zu welchen Personengruppen sich gegebenenfalls geändert haben; vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725), und gab es weitere Initiativen zur genaueren Erfassung der „sonstigen“ Duldungsgründe und gegebenenfalls entsprechend geänderte Daten im AZR (bitte im Detail darlegen; vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu Frage 25)? Seit Mai 2017 führte das BAMF 17 Workshops in 15 Bundesländern durch und gab dort Anleitungen zu Datenbereinigungen. Die ersten Ausländerbehörden erhielten „Best-Practice“-Auswertungen aus dem Leitfaden des Beauftragten für Flüchtlingsmanagement zur Datenbereinigung im AZR erstmalig im Mai 2017 zur Bearbeitung; die Folgeauswertungen werden im Oktober 2017 zur Verfügung gestellt. Ein Ergebnis dieser Datenbereinigungsaktion kann frühestens im vierten Quartal 2017 vorgelegt werden. Im Februar 2017 wurden an die Ausländerbehörden Listen aus dem AZR zu den „sonstigen Duldungsgründen“ versandt. Da 58 Prozent der erfassten Duldungen im AZR als „sonstige Duldungen“ nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG im AZR eingetragen sind, wurden die Ausländerbehörden aufgefordert, diese Duldungsgründe zu überprüfen und, sofern möglich, differenzierter abzubilden. Nach den bisher erfolgten Rückmeldungen wurden die Datensätze von insgesamt etwa 20 000 Personen überprüft und aufgrund dieser Datenbereinigungen die Zahl der gespeicherten sonstigen Duldungsgründe auf 77 136 (Stand zum Stichtag 30. Juni 2017) nach unten korrigiert. Dies entspricht noch 48 Prozent der erfassten Duldungsgründe. Zum Vergleich: zum Stichtag 28. Februar 2017 waren es 87 349 (56 Prozent der erfassten Duldungsgründe). Der Prozess wird weiter fortgesetzt. Daneben soll im neu gegründeten BAMF-Referat „Datenqualitätsmanagement, AZR-Kontaktstelle Asyl, IT-Forschung“ ein Datenqualitätsbeauftragter etabliert werden, der in den BAMF-Außenstellen zur Erhöhung der Datenqualität beitragen soll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75 – Drucksache 18/13537 Seitens des BAMF finden laufend Datenbereinigungsmaßnahmen und Nacherfassungen fehlender Sachstände zum Asylverfahren in einer zentralen Bereinigungsstelle statt. Auch ist die Einführung weiterer Plausibilitätsprüfungen bei der Eingabe von Daten geplant. Das Bundesministerium des Innern hat zudem gemeinsam mit den Ländern eine Anpassung der Speichersachverhalte im AZR erörtert, um die bisher bestehenden Speichersachverhalte zu Duldungen nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit) – soweit erforderlich – zu erweitern. Die hohe Quote der als „sonstige Gründe“ im AZR eingespeicherten Duldungsgründe wird allgemein als zu wenig aussagekräftig erachtet. Die Umsetzung müsste durch eine Anpassung der AZRG-DV erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333