Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 6. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13550 18. Wahlperiode 11.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13372 – Schädlingsbekämpfungsmittel Fipronil in Eiern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Legehennen-Eiern aus Belgien und den Niederlanden wurde das giftige Schädlingsbekämpfungsmittel Fipronil nachgewiesen. Auch in Deutschland wurde das Gift in mindestens vier Legehennen-Betrieben in Niedersachsen bei der Schädlingsbekämpfung verwendet. Die Anwendung dieses Biozids ist bei Lebensmittel- liefernden Tieren verboten, da es beim Menschen gesundheitsgefährdend ist und das Nervensystem schädigen kann. Die belasteten Eier gelangten als Frischeier oder in verarbeiteten Lebensmitteln in Deutschland in den Handel und wurden von Verbrauchern gekauft und verzehrt. Nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 31. Juli 2017 (www.ml.niedersachsen.de/aktuelles/ pressemitteilungen/agrarministerium-mit-insektizid-belastete-eier-aus-belgienund -den-niederlanden-zurueckgeben-156126.html) warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor einem potentiell akuten Gesundheitsrisiko für Kinder beim Verzehr von mit Fipronil belasteten Eiern. Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sei hingegen eine akute gesundheitliche Gefährdung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, einschließlich Kinder, unwahrscheinlich (www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/_ texte/Fipronil.html). Der erste Rückruf erfolgte laut dem Internetportal www.lebensmittelwarnung. de am 1. August 2017. Im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittelsicherheit RASFF erschien die erste Warnmeldung belgischer Behörden schon am 21. Juli 2017 (www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/04_ Schnellwarnsystem/01_aktuelle_rasff_meldungen/04_LM_vormonate/lm_ schnellwarnsystem_rasff_lm_Zusammenstellung_im_Juli_2017.pdf?__blob= publicationFile&v=2). Dabei wurde auch Deutschland als betroffenes Lieferland genannt. Nach Medienberichten (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ fipronil-belgische-behoerden-wussten-seit-anfang-juni-von-verdachtsfaellen-a- 1161517.html) wusste die belgische Lebensmittelsicherheitsbehörde FASNK schon seit dem 2. Juni 2017 von der Fipronil-Belastung in Eiern. Die späte Information der EU-Partner und der Öffentlichkeit wurde u. a. damit begründet, dass meldepflichtige Fipronil-Werte nicht erreicht worden seien. Der Fund von Fipronil in Eiern aus niederländischen Betrieben am 22. Juli 2017 wurde erst Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13550 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode am 27. Juli 2017 im RASFF-System angezeigt, jedoch mit unbestimmter Herkunft . Bis zum 8. August 2017 konnte noch nicht vollständig ermittelt werden, in welchen Produkten belastete Eier verarbeitet wurden, sodass die Rückrufe und Warnungen an die Verbraucherinnen und Verbraucher bisher unvollständig sind. Bereits in der Vergangenheit stand die Wirksamkeit der Lebensmittelüberwachung in der Kritik. Immer wieder wird nach Lebensmittelskandalen die unzureichende Zusammenarbeit der Behörden der Bundesländer, des Bundes und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), ein unzureichender Informationsaustausch sowie Koordinationsmängel in Krisensituationen beklagt. Zudem könnten die Überwachungsbehörden ihrer Überwachungspflicht aufgrund von Personal- und Ausstattungsmängeln nicht immer nachkommen (siehe Gutachten des Präsidenten des Bundesrechnungshofs als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung „Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes – Schwerpunkt Lebensmittel“ von Oktober 2011). Das System der Lebensmittelsicherheit in Deutschland fußt auf EU-Recht, das im Wesentlichen mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in nationales Recht umgesetzt wurde. Obwohl in Deutschland die Bundesländer ganz überwiegend die Lebensmittelüberwachung durchführen, ist der Bund für die Umsetzung und Einhaltung der EU-Vorgaben einschließlich der damit zusammenhängenden Berichtspflichten zuständig. Zudem muss er laufend die Wirksamkeit durch Kontrollverfahren überprüfen und koordiniert die Zusammenarbeit mit den Ländern. Der aktuelle Fall wirft erneut die Frage auf, inwieweit die derzeitige Organisation der Lebensmittelüberwachung hinreichend geeignet ist, die Gesundheit der Bevölkerung und die Einhaltung EU-rechtlicher Lebensmittelvorschriften in geeigneter Weise sicherzustellen. 1. Aus welchen Gründen haben nach Kenntnis der Bundesregierung weder die deutschen Lebensmittelkontrollbehörden noch Landwirte oder die deutschen eierverarbeitenden Betriebe Fipronil vor der belgischen RASFF-Meldung in Eiern, Eiprodukten oder Geflügel gefunden? In der Vergangenheit waren tierische Lebensmittel bei Untersuchungen auf Fipronilrückstände unauffällig. So wurden dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) seit 2010 von den zuständigen Länderbehörden 280 893 Untersuchungsergebnisse auf Rückstände von Fipronil übermittelt. Davon entfielen 4 869 auf Lebensmittel tierischen Ursprungs, darunter 171 Ergebnisse von Eiern und Eiprodukten. In keinem der tierischen Lebensmittel wurden Fipronilrückstände nachgewiesen. 2. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass mit Fipronil belastete Eier, Eiprodukte oder Geflügel schon vor dem 2. Juni 2017 in den Handel gelangt sind und von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland verzehrt wurden? Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereits vor dem 2. Juni 2017 mit Fipronil belastete Produkte in den Handel kamen. Eier, die den Fipronil Rückstandshöchstgehalt von 0,005 mg/kg überschreiten, unterliegen einem Verkehrsverbot und dürfen auch nicht weiter verarbeitet werden . Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote sind straf- bzw. bußgeldbewehrt. Die Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln ist in Deutschland in erster Linie Aufgabe der Unternehmen. Die Überwachung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften liegt in Deutschland in der Zuständigkeit der Länder . Um bei Rückrufen von belasteten Eiern bundesweit einheitlich warnen und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13550 Verbraucherinnen und Verbraucher schützen zu können, gibt es das Internetportal „www.lebensmittelwarnung.de“. Dieses wird durch das BVL für die Länder betrieben . Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Warum war nach Kenntnis der Bundesregierung das Biozid einem Desinfektionsmittel , das bei Lebensmittel-liefernden Tieren angewendet wird, beigemischt , aber nicht deklariert? Wie wird ausgeschlossen, dass das Desinfektionsmittel nicht auch in anderen agrarischen Bereichen angewendet wurde bzw. wird und in die Lebensmittelkette gelangt? Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt sehr wahrscheinlich ein strafrechtlich relevantes Handeln vor. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen auch in Deutschland . Die zuständigen Behörden für die Lebensmittelüberwachung in den Ländern kontrollieren risikoorientiert. Das bedeutet, dass verstärkt dort kontrolliert wird, wo Verstöße wahrscheinlich sind. Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse wird verstärkt auf Fipronilrückstände durch die Länder untersucht. 4. Aus welchen Gründen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Landwirte die Beimischung von Fipronil im Desinfektionsmittel nicht erkennen, und welche Kennzeichnungspflichten wurden durch den belgischen Desinfektionsmittelhersteller missachtet? Nach derzeitigem Erkenntnisstand konnten die deutschen Landwirte die Beimischung mit Fipronil nicht erkennen, weil sie nicht auf dem Produkt deklariert wurde. Die Anwendung von Fipronil ist bei Lebensmittel liefernden Tieren nicht zulässig, unabhängig davon ob eine Kennzeichnung erfolgt oder nicht. 5. Welche Verantwortung trifft nach Einschätzung der Bundesregierung das Unternehmen BASF als Fipronil-Hersteller hinsichtlich der gesetzeskonformen Anwendung seiner Produkte? Der Hersteller des Insektizids ist für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an sein Produkt verantwortlich (Produktsicherheit, Verpackung, Beschriftung etc.). Sind diese Anforderungen eingehalten, wovon mangels gegenteiliger Anhaltspunkte auszugehen ist, ist im Fall einer missbräuchliche Anwendung nicht der Hersteller sondern der Verwender verantwortlich. 6. Welche Maßnahmen und Untersuchungen haben die deutschen Staatsanwaltschaften bisher eingeleitet? Zum Umfang der Maßnahmen und Untersuchungen von Staatsanwaltschaften liegen der Bundesregierung derzeit keine Informationen vor. 7. Warum wurden die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht frühzeitiger über die Belastung von Eiern mit dem Biozid informiert? 8. Wie erklärt die Bundesregierung die Verzögerung von zehn Tagen zwischen der ersten Meldung über Fipronil in Eiern im RASFF-System und der ersten Warnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern im bundesweiten Internet -Portal www.lebensmittelwarnung.de? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13550 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Warum hat die Bundesregierung erst am 27. Juli 2017 eine Risikobewertung zu Fipronil beim BfR in Auftrag gegeben sowie nicht frühzeitiger die Öffentlichkeit informiert, obwohl schon am 21. Juli 2017 die Lieferbeziehungen betroffener belgischer Betriebe nach Deutschland bekannt waren und auch der Vertrieb nach Deutschland in der RASFF-Meldung angegeben wurde? Die Fragen 7, 8 und 9 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aus der am 21. Juli 2017 über das RASFF ergangenen Informationsmeldung aus Belgien war nicht ersichtlich, ob mit Fipronil belastete Eier nach Deutschland in den Handel verbracht worden waren. Die einschlägigen Informationen bezogen sich in allgemeiner Weise auf mögliche Lieferungen eines mit Fipronil kontaminierten Reinigungsmittels nach Deutschland und in andere Mitgliedstaaten. Daher hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorsorglich das Bundesinstitut für Risikobewertung gebeten, eine Risikobewertung zu Fipronil zu erarbeiten. Über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) erfolgte am 28. Juli 2017 erstmalig eine Informationsmeldung über den Vertrieb von potenziell mit Fipronil belasteten Eiern nach Deutschland (2017.1065-fup07). Am 1. August 2017 erfolgten die ersten Meldungen der Bundesländer auf „www.lebensmittelwarnung.de“. Es ist Aufgabe der zuständigen Behörden der Länder öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) vorzunehmen . Hierzu stellen die Länder ihre Informationen auf der Internetseite www. lebensmittelwarnung.de ein. Informationen über betroffene Betriebe/betroffene Eiercodes können jeweils nur von zuständigen Behörden in den Ländern ermittelt und im zuvor genannten Portal veröffentlicht werden. Im Rahmen des Risikomanagements hat die Bundesregierung hat die folgenden Maßnahmen ergriffen: - Aktivierung und Betrieb des Lagezentrums im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Nachdem die Niederlande am 28. Juli 2017 über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) über den Vertrieb von potenziell mit Fipronil belasteten Eiern nach Deutschland (2017.1065-fup07) informiert hatten, wurde im BVL noch am gleichen Tag das Lagezentrum gemäß dem vorgesehenen Verfahren eingerichtet. Am Sonntag, dem 30. Juli 2017, wurde den Ländern mitgeteilt, dass das BVL die Kommunikationskanäle und Prozesse seines Lagezentrums aktiviert, um die Informationen BVL-intern optimal strukturieren und schneller bearbeiten zu können. Zeitnah mit der Eröffnung des Lagezentrums wurde im behördeninternen Fachinformationssystem für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (FIS-VL) ein gesonderter Bereich zum Austausch von Daten und Informationen von Stellen der Länder und des Bundes zum vorliegenden Ereignis eingerichtet . In den darauffolgenden Tagen gab es regelmäßige telefonische Kontakte des BMEL auf Arbeitsebene mit den zuständigen Fachleuten der Bundesländer . In einer von Bundesminister Christian Schmidt einberufenen Telefonkonferenz mit seinen Amtskollegen in den Ländern am 7. August 2017 wurde die Situation umfassend erörtert. Ferner wurde vereinbart, das Thema Fipronil auf der Agrarministerkonferenz vom 27. bis 29. September 2017 in Lüneburg zu beraten und das Thema ebenfalls auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im Frühjahr 2018 zu setzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13550 Bereits am 29. Juli 2017 gab es einen ersten telefonischen Kontakt von Bundesminister Christian Schmidt mit seinem niederländischen Amtskollegen, dem am 30. Juli 2017 ein ausführliches Telefonat folgte. Nach weiterem Informationsaustausch zwischen den Ministerien fanden am 7. August 2017 ebenfalls auf Veranlassung von Bundesminister Christian Schmidt Gespräche mit seinen Amtskollegen aus Belgien und den Niederlanden statt. Die Forderung Deutschlands nach besserem Informationsaustausch wurde von Belgien und den Niederlanden geteilt und durch Entsendung einer deutschen Verbindungsbeamtin nach Belgien und den Niederlanden umgesetzt. - Initiierung eines außerplanmäßigen Untersuchungsprogramms im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans 2017 (BÜp) Auf Initiative von Bundesminister Christian Schmidt wurde noch für das Jahr 2017 ein Monitoringprogramm auf Fipronil in Ei-Verarbeitungsprodukten und eihaltigen Tiefkühlprodukten mit den Ländern vereinbart. In diesem koordinierten Programm untersuchen die Länder im laufenden Jahr noch ca. 800 Proben auf die Anwesenheit von Fipronil. Darüber hinaus wurden die Länder um Prüfung gebeten, ob die Möglichkeit besteht, bereits in 2017 entnommene bzw. noch vorgesehene Proben von Eiern und Geflügelfleisch im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) 2017 auch auf Fipronil zu untersuchen . 10. Wann hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Behörden in Deutschland erstmals Kenntnis von Eiern mit Fipronil-Belastung aus Belgien mit möglichen Lieferbeziehungen nach Deutschland, und welche einzelnen Mess- und Untersuchungsergebnisse liegen den deutschen Behörden bisher dazu vor? Basierend auf Informationen aus dem RASFF informierten die zuständigen Behörden in Belgien mit der Folgemeldung 2017.1065-fup108 vom 10. August 2017 erstmals über eine Lieferung von mit Fipronil belasteten Eiern belgischen Ursprungs nach Deutschland. Diese Information wurde am selben Tag von der nationalen Kontaktstelle im BVL an die zuständigen Behörden der Länder übermittelt . Die belgischen Behörden informierten darüber, dass die gelieferten Eier einen Fipronilgehalt oberhalb des Maximum Residue Level (MRL), aber unterhalb der Akuten Referenzdosis (ARfD) aufwiesen. Detaillierte Analysenergebnisse wurden hierzu jedoch nicht übermittelt. 11. Welche Werte von Fipronil müssen in Belgien sowie in Deutschland nachgewiesen werden, um meldepflichtig zu sein, und worin unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das EU-rechtskonforme Vorgehen der beiden Länder? Informationen über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht müssen gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 zeitnah mit anderen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden, sofern die Betroffenheit anderer Mitgliedstaaten nicht ausgeschlossen werden kann. Fipronilgehalte in Eiern über der festgelegten Rückstandshöchstmenge (0,005 mg/kg) sind als Verstoß gegen das Lebensmittelrecht zu werten. Rückblickend hätte aus Sicht der Bundesregierung der Informationsaustausch durch andere Mitgliedstaaten, unter anderem Belgien, schneller erfolgen müssen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13550 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Wieso tauschten sich die Behörden in Belgien sowie in den Niederlanden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht frühzeitiger mit den Behörden in Deutschland zu den betroffenen Eier-Betrieben aus, obwohl bekannt war, dass die Eier auch in Deutschland in den Handel gelangen? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bezüglich der illegalen Anwendung von Fipronil in Legehennenbetrieben sowohl in Belgien als auch in den Niederlanden Grund für die verzögerte Weitergabe von Informationen an Deutschland. 13. Wann hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Behörden in Deutschland erstmals Kenntnis von Eiern mit Fipronil-Belastung aus den Niederlanden mit möglichen Lieferbeziehungen nach Deutschland, und welche einzelnen Mess- und Untersuchungsergebnisse liegen den deutschen Behörden bisher dazu vor? Über das RASFF wurde von den Niederlanden erstmals am 28. Juli 2017 mit der Folgemeldung 2017.1065-fup07 über Lieferungen potentiell belasteter niederländischer Eier nach Deutschland informiert. Die zuständigen Behörden der Länder wurden umgehend durch die nationale Kontaktstelle im BVL informiert. Die gemessenen Fipronilgehalte lagen in einem Bereich von 0,027 bis 0,055 mg/kg. 14. Wann hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die Behörden erstmals Kenntnis von Eiern mit Fipronil-Belastung in Betrieben in Deutschland, und welche einzelnen Mess- und Untersuchungsergebnisse liegen den deutschen Behörden bisher dazu vor? Über das RASFF erfolgte mit den Folgemeldungen 2017.1065-fup09 (29. Juli 2017) und fup14 (31. Juli 2017) aus den Niederlanden die Information der zuständigen Behörden über den Verdacht des illegalen Einsatzes von dem potenziell mit Fipronil belasteten Produkt Dega 16 in niedersächsischen Betrieben. Daraufhin wurden von den zuständigen Behörden Niedersachsens Ermittlungen vor Ort aufgenommen und die betroffenen Betriebe vorsorglich gesperrt. Mit Übersendung eines Sachstandberichtes vom 4. August 2017 informierte das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das BVL über den qualitativen Nachweis von Fipronil in Eiern, die im Rahmen dieser Ermittlungen entnommen wurden. Die gemessenen Werte für Fipronil lagen bei diesen Eiern im Bereich von 0,010 bis 0,45 mg/kg. 15. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um zukünftig Verzögerungen bei der Übermittlung von Daten zur Lebensmittelsicherheit zwischen EU-Mitgliedstaaten zu verhindern? Der Bundesminister Christian Schmidt hat sich in einem Telefonat am 7. August 2017 mit dem EU-Gesundheitskommissar Vytenis Povilas Andriukaitis darüber verständigt, dass das gemeinsame europäische Vorgehen effizienter werden muss. Auch auf Initiative von Bundesminister Schmidt ist am 5. September 2017 auf europäischer Ebene mit der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten im Rahmen des informellen Agrarrates in Tallin beschlossen worden, gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, um den Informationsaustausch in der EU zu verbessern . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13550 Die Europäischen Systeme, wie das Schnellwarnsystem (RASFF) und das System für Amtshilfe und Zusammenarbeit (AAC) haben sich grundsätzlich zum schnellen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission bewährt, reichen aber noch nicht aus. Damit die Systeme schnell und gut funktionieren , müssen die Mitgliedstaaten in der Lage sein, schon in Verdachtsfällen bei grenzüberschreitenden Fällen für die Lebensmittelsicherheit relevante Informationen auszutauschen. Der Verbraucherschutz muss in solchen Fällen Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen haben. Daneben ist zukünftig in vergleichbaren Fällen zur Sicherstellung der erforderlichen Lebensmittelsicherheit auf europäischer Ebene eine gemeinschaftliche Risikoeinschätzung und eine EU-Kommission mit einer starken koordinierenden Rolle erforderlich. Bei grenzüberschreitenden Fällen wie dem Fipronil-Geschehen muss die EU-Kommission ihre koordinierende Funktion stärker wahrnehmen . Daneben hat die EU-Kommission zu prüfen, ob sie von dem bestehenden Recht zur Kontrolle in den Mitgliedstaaten nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 stärker Gebrauch machen sollte. Ein Ziel der verstärkten europäischen Koordination ist es, dass die EU-Kommission im Zweifelsfall die Mitgliedstaaten auffordert, einen schnellen Informationsfluss zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Verstetigung des bewährten Systems eines kurzfristigen Austauschs von Verbindungsbeamten zwischen den Mitgliedstaaten, das auf eine sichere Grundlage gestellt werden muss. 16. Wie wird die Bundesregierung die geschädigten Lebensmittelbetriebe in Deutschland bei Schadensersatzforderungen gegenüber Belgien unterstützen ? In Deutschland ist die Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche Aufgabe des Betroffenen. 17. Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedliche Darstellung zur gesundheitlichen Gefährdung von Kindern bei der Information der Öffentlichkeit zwischen dem zuständigen Landesministerium in Niedersachsen und dem BMEL? Die Managemententscheidungen des BMEL stützen sich auf die wissenschaftlichen Bewertungen des unabhängigen Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR). Informationen über gegebenenfalls abweichende Grundlagen für gesundheitliche Risikobewertungen durch das Landesministerium in Niedersachsen liegen der Bundesregierung nicht vor. 18. Warum war es bisher nicht möglich, alle Produkte, in denen belastete Eier verarbeitet wurden, zu benennen und zurückzurufen (vgl. www.sueddeutsche. de/panorama/fipronil-schmidt-erwartet-lueckenlose-aufklaerung-im-eierskandal -1.3621012)? Alle den zuständigen Behörden der Länder bekannten und mit Fipronil belasteten Eier Chargen werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Internetseite „www.lebensmittelwarnung.de“ benannt und veröffentlicht. Auch verarbeitete Produkte werden auf der Seite veröffentlicht. Es ist Aufgabe der zuständigen Behörden in den Ländern, Rücknahmen und Rückrufe zu überwachen bzw. anzuordnen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13550 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Bis wann werden die Behörden in Deutschland eine vollständige Liste aller betroffenen Produkte veröffentlichen? Die Liste aller den zuständigen Behörden bekannten betroffenen Produkte ist zentral auf der Internetseite www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Die Liste wird bei Vorliegen neuer Erkenntnisse fortlaufend aktualisiert, zuletzt am 30. August 2017 (Stand: 30. August 2017). 20. Durch welche Maßnahmen überprüft die Bundesregierung, dass die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher nach § 40 des Lebensmittelund Futtermittelgesetzbuches (LFGB) im aktuellen Fall auch alle Verbraucher erreicht? Die Internetseite www.lebensmittelwarnung.de ist für jedermann jederzeit zugänglich . Zusätzlich wird über die Öffentlichkeitsarbeit auf diese Informationsquelle hingewiesen. 21. Bis wann wird die Bundesregierung eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln mit Ei als Zutat einführen? Die EU-weit geltende Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (sog. Lebensmittel-Informationsverordnung , LMIV) regelt umfassend die für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtigen Informationen, um eine fundierte Auswahl beim Lebensmittelkauf treffen zu können. Mit der LMIV wurde das bis dahin geltende allgemeine Lebensmittelkennzeichnungsrecht und das Nährwertkennzeichnungsrecht zusammengeführt und an neue Entwicklungen angepasst. Im Rahmen der schwierigen Verhandlungen in den Jahren 2008 bis 2011 wurde vom Unionsgesetzgeber während der gesamten Verhandlungsdauer keine Notwendigkeit der Einführung weiterer Pflichtkennzeichnungen für vorverpackte Lebensmittel, die Eier oder Eiprodukte als Zutaten enthalten, gesehen. Auf freiwilliger Basis ist es aber grundsätzlich möglich, Verbraucherinnen und Verbrauchern weitere Informationen, z. B. auch im Hinblick auf verarbeitete Eier, zu geben . Entsprechende Produkte sind auf dem Markt auch erhältlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333