Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 7. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13552 18. Wahlperiode 11.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13379 – Großwildjagd auf bedrohte Arten und die Rolle der Entwicklungszusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den letzten Jahren haben das illegale Töten von Wildtieren und der damit verbundene illegale Handel deutlich zugenommen. Die Tierbestände sind laut der WWF zwischen 1970 und 2012 um knapp 60 Prozent geschrumpft (www. wwf.de/zusammenarbeit-mit-unternehmen/living-planet-report-one-planetperspektive ). Andererseits wurden laut der Weltbank seit 2010 1,3 Mrd. US- Dollar in den Kampf gegen den Wildtierschmuggel in Afrika und Asien investiert (www.worldbank.org/en/news/press-release/2016/11/17/new-analysisshows -scale-of-international-commitment-to-tackle-illegal-wildlife-trade-over- 13-billion-since-010). Auch Deutschland gehört zu den Geberländern für Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt. Dabei spielen auch Projekte eine Rolle, die auf Einnahmen aus der Jagd angewiesen sind. Tourismus besitzt in vielen Regionen Afrikas eine wichtige wirtschaftliche Bedeutung und könnte weiteres Potential für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die lokale Bevölkerung bieten. 80 Prozent der Touristen besuchen den Kontinent wegen seiner einzigartigen Tierwelt. Schwindende Tierpopulationen sind auch in diesem Kontext sehr bedenklich. Laut einer Studie der United Nations World Tourism Organisation (UNWTO) kamen 2013 56 Millionen Touristen nach Afrika mit einer jährlichen Steigerungsquote von 10 Prozent (http://cf.cdn.unwto.org/sites/all/files/pdf/tourism_africa_tool_development1. compressed_0_0.pdf). Projekte wie der grenzüberschreitende KaZa-Nationalpark in Angola, Namibia, Botswana, Sambia und Simbabwe oder das größte Schutzgebiet Afrikas, das Selous Game Reserve in Tansania, sind von großer Bedeutung für den Arterhalt. In beiden Gebieten ist die Trophäenjagd auf bedrohte Arten erlaubt. Einnahmen aus der Großwildjagd sowie durch Deutschland und andere Geberländer finanzierte Maßnahmen zur Förderung der Jagd (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/ 18/063/1806317.pdf) haben jedoch in diesen und anderen Gebieten die Wilderei nicht verhindern können. Im Selous Game Reserve ging der Elefantenbestand von 70 000 Tieren im Jahr 2007 auf 15 000 in 2014 zurück (www.theguardian. com/environment/2014/nov/06/illegal-elephant-ivory-prices-tanzania-spike-chinaxi -jinping). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13552 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem am 17. Mai 2017 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) herausgegebenen „Hintergrundpapier zum Thema Trophäenjagd “ (www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/ Artenschutz/hintergrundpapier_jagdtrophaen_bf.pdf) und die Aussage darin : „Deutschland hat sich in den letzten Jahren mit Erfolg für eine stärkere Regulierung und Kontrolle der Trophäenjagd auf internationaler und europäischer Ebene eingesetzt“? a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Trophäenjagd nicht immer nachhaltig, legal oder angemessen kontrolliert ist, bzw. was waren die Beweggründe für ihren Einsatz? b) Wann, für welche bejagten Tierarten, in welchen Ländern und aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung für eine stärkere Regulierung und Kontrolle der Trophäenjagd eingesetzt, und was waren die konkreten Ergebnisse dieses Engagements (bitte aufzählen)? Nach Auffassung der Bundesregierung ist der internationale Handel mit Jagdtrophäen nicht immer nachhaltig, legal oder angemessen kontrolliert. Das Hintergrundpapier erläutert die Position des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie bisherige Maßnahmen Deutschlands zum Thema Trophäenjagd. Es erläutert unter anderem, wann, für welche Tierarten aus welchen Ländern und aus welchen Gründen sich Deutschland in den letzten Jahren mit Erfolg für eine stärkere Regulierung und Kontrolle des Handels mit Jagdtrophäen auf internationaler und europäischer Ebene eingesetzt hat. Die Bundesregierung hat die in dem Papier beschriebenen Aktivitäten ergriffen. 2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage „Trophäen von vom Aussterben bedrohten Arten (Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens – CITES) unterliegen ohnehin bereits einem grundsätzlichen Ausfuhrverbot, von dem nur unter äußerst restriktiven Gründen Ausnahmen erteilt werden“ (www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_ BMU/Download_PDF/Artenschutz/hintergrundpapier_jagdtrophaen_bf.pdf)? a) Welche Informationen fordert die Bundesregierung konkret von Personen an, die eine Einfuhrgenehmigung für Trophäen beantragen, und anhand welcher Parameter und Kriterien bewertet sie, ob die „restriktiven Gründe“ erfüllt sind? Die Einfuhrregelungen in Bezug auf Jagdtrophäen von Tierarten, die in Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), beziehungsweise Anhang A der Verordnung 338/97 (EG-VO) gelistet sind, gewähren einen der Gefährdungssituation angemessenen hohen Schutz. Was unter „restriktiven Gründen “ zu verstehen ist, wird in dem Hintergrundpapier erläutert. Im Falle eines Antrags auf Einfuhr dieser Arten prüft das Bundesamt für Naturschutz (BfN), ob die Anforderungen des Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung 338/97 (EG-VO) erfüllt sind. Voraussetzung hierfür ist unter anderem (neben der Vorlage der CITES-Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes) eine positive Beurteilung des Jagd-managements des Ursprungslandes. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6, 8, 9, 11 und 13 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Einfuhr von Jagdtrophäen“ vom 13. Oktober 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6317 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13552 b) Wie werden die in der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates und der Richtlinie der wissenschaftlichen Prüfgruppe (www.bfn.de/fileadmin/ MDB/documents/themen/artenschutz/pdf/EG_Artenschutz_VO_338_97 _ap_0904.pdf, http://ec.europa.eu/environment/cites/pdf/srg/guidelines. pdf) geforderte Naturverträglichkeit der Jagd und deren „maßgeblicher und greifbarer“ Beitrag zum Erhalt der Art am Beispiel der Einfuhren von Leoparden-Trophäen für alle Ausfuhrländer umgesetzt? Die Entscheidungen im Rahmen von Einfuhrverfahren bei Jagdtrophäen der Anhang -A-Arten (u. a. Leopard) werden auf der Basis der Empfehlungen der Wissenschaftlichen Prüfgruppe (Scientific Review Group, kurz: SRG) nach Artikel 17 EG-VO getroffen. Die durch die SRG festgelegten Leitlinien berücksichtigen insbesondere die Frage, ob Jagdtrophäen von Anhang-A-Arten die Voraussetzungen von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) ii) der EG-VO erfüllen. Die dort aufgeführten Kriterien stellen bei den Einzelfallentscheidungen sicher, dass die Einfuhr zu Zwecken erfolgt, die dem Überleben der betreffenden Art nicht abträglich sind. Ob die Einfuhr von Jagdtrophäen streng geschützter Arten auch einen signifikanten und greifbaren Beitrag zum Erhalt der betroffenen Arten leistet und wie dieses Kriterium gewichtet wird, wird nach den Umständen des Einzelfalls und auf der Grundlage aktuell zur Verfügung stehender Informationen (u. a. Veröffentlichungen, Bewertungen und Berichte, Auskünfte der verantwortlichen Behörden in den Ursprungsstaaten) und Stellungnahmen der SRG bewertet. Die konkreten Ausfuhrquoten der Ursprungsländer zur Art Leopard wurden mit der CITES Resolution Conf. 10.14 (rev. CoP 16) festgelegt. Der CITES Tierausschuss wird diese Quoten bei seiner nächsten Sitzung überprüfen. c) Aus welchen Ländern kamen die im Jahr 2015 importierten 20 Elefanten aus der Anhang-B-Listung (https://trade.cites.org/) und acht Elefanten aus der Anhang-A-Listung (https://trade.cites.org/), und aufgrund welcher wissenschaftlichen Daten wurden die Genehmigungen erteilt, bitte aufschlüsseln nach (1) der Nachhaltigkeit der Jagd, (2) dem Wert für den Arterhalt, (3) den Vorteilen, die die lokale Bevölkerung durch die Jagd hatte? Bei der Auswertung der CITES-Handelsdatenbank ist zu beachten, dass die Angaben der Ausfuhr- und Einfuhrländer unterschiedlich sein können. Deutschland meldet in den CITES-Jahresberichten ausschließlich die tatsächlich ein- oder ausgeführten Mengen; Ausfuhrstaaten, wie in diesem Fall, berichten oft auf der Grundlage von erteilten, aber nicht unbedingt genutzten Genehmigungen. Im Jahr 2015 wurden eine Trophäe einer in Anhang A der EG-VO aufgeführten Elefantenpopulation und 30 Trophäen von in Anhang B der EG-VO aufgeführten Elefantenpopulationen nach Deutschland eingeführt. Bezüglich der nach Anhang A geschützten Elefanten-Populationen waren im Jahr 2015 zwei Anträge zu prüfen: Die Einfuhrgenehmigung für eine Jagdtrophäe aus Mosambik wurde am 23. Februar 2015 auf der Grundlage einer positiven Entscheidung der SRG erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13552 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die von Sambia in der CITES-Handelsdatenbank gemeldete Trophäe eines weiteren Elefanten wurde nicht nach Deutschland importiert, denn der Antrag auf Einfuhrgenehmigung wurde wegen entsprechender negativer Entscheidung der SRG abgelehnt. Bezüglich der nach Anhang B geschützten Elefanten-Populationen wurden im Jahr 2015 24 Jagdtrophäen aus Simbabwe und 6 aus Namibia eingeführt. Für 23 Jagdtrophäen aus Simbabwe und 5 aus Namibia lagen zum Zeitpunkt der Antragstellung positive Entscheidungen der SRG vor. Die Einfuhren von zwei Jagdtrophäen, je eine aus Namibia und aus Simbabwe, erfolgten vor dem 5. Februar 2015 auf der Grundlage der Ausfuhrgenehmigungen dieser Ursprungsländer. Eine EU-Einfuhrgenehmigungspflicht trat für Jagdtrophäen von Anhang B-Populationen der Art Loxodonta africana erst am 5. Februar 2015 in Kraft. Zur Berücksichtigung der Kriterien „Nachhaltigkeit der Nutzung“, „Wert für den Arterhalt“ sowie „Vorteile für die lokale Bevölkerung“ durch die SRG wird auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen. 3. Hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Einfuhrgenehmigung für einen der letzten großen Elefantenbullen erteilt, den ein Großwildjäger aus Berlin im Oktober 2015 (www.telegraph.co.uk/news/worldnews/ africaandindianocean/zimbabwe/11942776/Zimbabwe-elephant-hunteridentified -as-German-property-mogul.html) direkt am Rande des Gonarezhou -Nationalparks in Simbabwe getötet hat, und wie bewertet sie die Erteilung von Jagdgenehmigungen auf die letzten sogenannten Super-Tusker, z. B. in Südafrika und Simbabwe? Ein Antrag auf Einfuhr dieser Trophäe liegt dem BfN nicht vor. Die Einfuhrgenehmigung im Falle von Loxodonta africana des Anhang II CITES/B EG-VO darf seit dem 5. Februar 2015 nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des Artikel 4 Absätze 2 und 6 EG-VO vorliegen. Ein Grund für die Ablehnung der Erteilung der Einfuhrgenehmigung wäre, wenn der betreffende Elefant gerade wegen seines Alters wichtig für den Erhalt der Population war. 4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nach Deutschland importierte Löwen nicht auf illegale Weise erlegt wurden, wenn das Herauslocken von Tieren aus Schutzgebieten gängige Praxis ist und Studien – Loveridge et al. (2007): https://lovewildafrica.com/wp-content/uploads/2015/10/Loveridgeet -al-2007-impact-of-trophy-hunting-on-lion-population-dynamics-in- Hwange.pdf – bereits 2007 belegt haben, dass 72 Prozent der adulten männlichen Löwen, die im Hwange-Nationalpark mit Funkhalsbändern versehen worden waren, in den Jagdgebieten am Rande des Parks von Trophäenjägern abgeschossen wurden? Und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Kontext die Aussage im Hintergrundpapier: „Nach diesem Verfahren wäre zum Beispiel im bekannten Fall des Löwen Cecil, der aus einem Schutzgebiet in Zimbabwe herausgelockt wurde, keine Genehmigung erteilt worden“? Der Bundesregierung liegen keine konkret nachprüfbaren Hinweise vor, dass es gängige Praxis ist, dass Tiere aus Schutzgebieten herausgelockt werden. Sollte ein solcher Verdacht im Rahmen der Prüfung der Einfuhr aber entstehen, stehen die Legalität der Jagd bzw. die legale Entnahme in Frage. Aufgrund der seit 5. Februar 2015 bestehenden EU-Einfuhrgenehmigungspflicht für Löwen wäre eine Ablehnung des Antrags auf Einfuhrgenehmigung trotz Ausfuhrgenehmigung möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13552 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage im Hintergrundpapier „Bedingt werden Missstände meist durch Korruption, zu hohe Quoten und mangelnde Überwachung. Die Bundesregierung setzt sich daher – erfolgreich – für bessere Regeln und Kontrollen ein“ (www.bmub. bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Artenschutz/hintergrund papier_jagdtrophaen_bf.pdf)? a) Wie tut die Bundesregierung dies konkret im Fall von Tansania und Simbabwe angesichts zahlreicher Berichte über Korruption und mangelnde Kontrollen des Jagdsektors in diesen Ländern (u. a. intransparente Vergabe von Jagdblöcken und -konzessionen sowie Fehlverhalten von Jagdunternehmen) sowie bestehender Einfuhrverbote der USA für Elefanten und Löwen aus diesen Ländern? b) Wieso gibt es trotz zahlreicher Hinweise auf Missstände und Korruption keine Beschränkungen für Einfuhren von Jagdtrophäen aus Simbabwe und für Tansania bislang ausschließlich eine für Elefanten? Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass Korruption auch im Rahmen von CITES stärker bekämpft wird. Auf die von der EU vorgeschlagene und im Jahr 2016 auf der CITES-Vertragsstaatenkonferenz verabschiedete Resolution Conf. 17.6 sowie die auf deutsche Initiative hin auf dem G20-Gipfel in Hamburg im Jahr 2017 verabschiedeten High Level Principles zu Wilderei und Korruption wird hingewiesen. Die CITES-Genehmigungsbehörden in der Europäischen Union versuchen darüber hinaus, etwaigen Missbrauch auszuschließen, indem jeder Antrag einzeln auf die Einhaltung der u. a. in etwaigen SRG-Beschlüssen normierten Voraussetzungen geprüft wird. Der Antragsteller ist verpflichtet, die notwendigen Informationen / Nachweise, z. B. zum Jagdgebiet oder der Trophäengröße, dem Antrag beizufügen. 6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage im Hintergrundpapier (www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_ PDF/Artenschutz/hintergrundpapier_jagdtrophaen_bf.pdf), dass Benin als eines von drei Beispielen von „Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit , in denen die Trophäenjagd eine Form nachhaltiger Nutzung ist“ und in denen sich u. a. der Bestand der Löwen positiv entwickelt, im Gegensatz zu den Aussagen der EU, die mindestens seit 2012 Zweifel an der Nachhaltigkeit der Löwenjagd in Benin und seit 2014 durchgehend ein Einfuhrverbot verhängt hat? Wie kommt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu der o. g. Schlussfolgerung, dass die Jagd in Benin nachhaltig sei, und welche Studien oder sonstigen Informationen liegen ihr vor, inwiefern tatsächlich die Jagd zu einer Erholung der Bestände beigetragen hat, oder ob vielmehr Einfuhrund Jagdbeschränkungen eine Rolle gespielt haben? Einer im Jahr 2016 veröffentlichten Studie (Henschel, P. et. al. (2016): Determinants of Distribution Patterns and Management Needs in a Critically Endangered Lion Panthera leo Population. In: Frontiers in Ecology and Evolution) zufolge hängt das Löwenvorkommen in der Region der grenzüberschreitenden Nationalparks W, Arly und Pendjari gleichermaßen von Management-Faktoren, insbesondere Überwachungsintensität (gegen Wilderei und Tötung der Löwen durch Vergiftung ), wie von biotischen Faktoren wie Niederschlagsmenge in der Trockenzeit ab. Modellierte Schätzungen ergaben eine höhere Wahrscheinlichkeit für Löwenvorkommen im Arly-Pendjari-Gebiet einschließlich der Jagdzonen als im östlichen Teil des Komplexes, dem Nationalpark W. Die Studie weist jedoch auch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13552 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode darauf hin, dass sich Trophäenjagd nur dann positiv auf Bestände auswirken kann, wenn Altersstruktur und Verhältnis von männlichen und weiblichen Tieren berücksichtigt wird. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 28 bis 30 der Kleinen Anfrage „Einfuhr von Jagdtrophäen“ vom 13. Oktober 2015, Bundestagsdrucksache 18/6317, verwiesen. 7. Auf welcher Grundlage macht die Bundesregierung die Jagd sowie „intensives Management des Lebensraumes“ für einen Anstieg der Population der Schraubenziege in Tadschikistan verantwortlich (www.bmub.bund.de/ fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Artenschutz/hintergrundpapier_ jagdtrophaen_bf.pdf)? Laut einer aktuellen Studie der IUCN Species Survival Commission Caprinae Specialist Group („Survey of markhor in Tajikistan 2017 – Results and management recommendations“, 2017, http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index. cfm?do=groupDetail.group DetailDoc&id=33640&no=55) erholten sich die durch Wilderei stark dezimierten Bestände der Schraubenziege in Tadschikistan deutlich innerhalb der letzten Jahre. Dies ging mit der Errichtung von Gemeindeschutzgebieten einher. Durch die Erträge aus kontrollierter Trophäenjagd konnte nach Darstellung der Autoren der Studie in mehreren Gemeindeschutzgebieten ein erfolgreiches Management der entsprechenden Populationen entwickelt werden . Daraus resultierte gemäß vorgenannter Studie eine wesentliche Reduktion der Wilderei in diesen Gebieten. a) Was versteht sie unter intensivem Management des Lebensraumes, und auf welcher Datengrundlage beurteilt sie, welcher der beiden Faktoren in welchem Umfang ausschlaggebend war? Zu intensivem Management zählt die Kontrolle der jeweiligen Lebensräume (z. B. durch regelmäßige Patrouillen und Einsatz von Kameras, siehe hierzu auch die in der Antwort zu Frage 7 genannte Studie). Die Beschäftigung entsprechender Ranger wird maßgeblich aus den Erträgen der kontrollierten Trophäenjagd finanziert. Da sich Jagd und Management wechselseitig bedingen, können die beiden Faktoren nicht unabhängig voneinander evaluiert werden. b) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung konkret die Erträge, die Gemeinden und Familien jeweils aus der Jagd auf Schraubenziegen bekommen, und welche Beträge erhalten sie aus anderer Nutzung der biologischen Vielfalt? Wie vielen erlegten Schraubenziegen entsprechen diese Einnahmen? Laut einem aktuellen Informationspapier zur Trophäenjagd der IUCN („Decisions on trophy hunting – A Briefing Paper for European Union Decision-makers regarding potential plans for restriction of imports of hunting“, 2016, www. iucn.org/downloads/ iucn_informingdecisionsontrophyhuntingv1.pdf) beläuft sich der Ertrag aus einer Schraubenziegentrophäe auf ca. 100.000 US-$. Erhebliche Anteile der Erträge aus der Trophäenjagd fließen, gemäß der in der Antwort zu Frage 7 genannten Studie, in die Beschäftigung lokaler Bewohner (z. B. als Ranger ) in den entsprechenden Schutzgebieten, sowie in die Förderung verschiedener Entwicklungsprojekte und Unterstützung der Gemeinden (z. B. durch den Bau Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13552 von Rohrkonstruktionen zur Trinkwasserversorgung, Straßenbau, Stipendien für Studenten oder Bereitstellung von Materialien zur Landwirtschaft). Zu konkreten Beträgen aus anderer Nutzung der biologischen Vielfalt liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 8. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass Namibia in Gemeindeschutzgebieten noch immer den höchst bedrohten Wüstenelefanten für Jäger zum Abschuss freigibt und damit den Fortbestand dieser Population gefährdet? Hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Einfuhren aus der Wüstenelefanten -Population aus Namibia genehmigt, und wenn ja, wie viele? Gemäß CITES wird für Afrika nur eine Elefanten-Art, nämlich Loxodonta africana , geführt. Der Wüstenelefant gilt nicht als eigenständige Unterart. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass in Namibia Abschussgenehmigungen spezifisch für Wüstenelefanten erteilt wurden. In den von Namibia ausgestellten Exportgenehmigungen gibt es keinerlei Hinweis darauf, dass es sich um Trophäen von Wüstenelefanten handelt. Im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Juli 2017 wurden insgesamt 147 Stoßzähne von 74 Elefanten als Jagdtrophäen nach Deutschland eingeführt. 9. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Fototourismus in dafür geeigneten Gebieten als Alternative zum Jagdtourismus zu etablieren, und wenn ja, wo genau, und mit welchen finanziellen Mitteln? Die Bundesregierung setzt sich für den Schutz von Biodiversität ein, auch als eine Grundlage für die nachhaltige Finanzierung von Schutzgebieten und die Schaffung von Einkommensmöglichkeiten umliegender Gemeinden. In dafür geeigneten Gebieten wird zu diesem Zweck auch nachhaltiger Fototourismus gefördert. Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung das Selous Wildschutzgebiet in Tansania mit insgesamt 18 Mio. Euro, u. a. bei der Erstellung eines Managementplans, welcher die Ausweisung mehrerer vormals jagdlich genutzter Gebiete zur Nutzung für Fototourismus vorsieht. Zudem unterstützt die Bundesregierung die für Wildschutzgebiete zuständige Organisation Tanzanian Wildlife Management Authority (TAWA) im Rahmen eines mit insgesamt 12 Millionen Euro geförderten Vorhabens u. a. dabei, eine neue Geschäftsstrategie zu entwickeln, welche die Stärkung des Fototourismus als Kernaufgabe vorsieht. Für ein Beispiel in Benin wird auf die Antwort zu Frage 32 der Kleinen Anfrage „Einfuhr von Jagdtrophäen“ auf Bundestagsdrucksache 18/6144 verwiesen. 10. Wie wurde und wird die Auswahl von Projekten zum Schutz der Biodiversität bzw. zur Erhaltung von Wildtierbeständen seitens der Bundesregierung gemacht? a) Was sind konkret die Instrumente, Verfahren und Beurteilungskriterien, die bei der Auswahl und Evaluierung während und nach der Durchführung der Projekte eingesetzt werden? Die Auswahl von Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit erfolgt im Rahmen von Regierungsverhandlungen und -konsultationen mit dem jeweiligen Partnerland. Vor der Durchführung werden für alle geplanten Vorhaben Machbarkeitsstudien bzw. Projektprüfungen durchgeführt. Die Prüfung berück- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13552 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sichtigt jeweils soziale, ökologische und ökonomische Aspekte sowie die Kriterien des Ausschusses für Entwicklungshilfe der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die u. a. auch Kriterien in Bezug auf Nachhaltigkeit und Effizienz der Projektvorschläge enthalten. Zur Evaluierung von Projekten wird auf die Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage „Einfuhr von Jagdtrophäen“ auf Bundestagsdrucksache 18/6144 verwiesen . b) Inwiefern wird die Korruptionssituation in den jeweiligen Ländern berücksichtigt , und welche Maßnahmen werden getroffen, um Korruption im Rahmen der geförderten Projekte zu verhindern? Die Bundesregierung verfolgt in den durch sie finanzierten Projekten grundsätzlich eine Null-Toleranzstrategie gegenüber Korruption, um die Wirksamkeit des deutschen Engagements sicherzustellen und den verantwortungsvollen und nachhaltigen Einsatz von öffentlichen Mitteln zu gewährleisten. Deutsche Beiträge zum Schutz der Biodiversität und zur Bekämpfung von Wilderei und illegalem Handel mit Wildtierprodukten berücksichtigen in ihrer Arbeit in Partnerländern schwache Regierungsführung und Korruption in allen Phasen der Projektplanung, -durchführung und des Monitorings als wichtige Faktoren. Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) folgen dabei zudem den entwicklungspolitischen Vorgaben der Strategie „Antikorruption und Integrität in der deutschen Entwicklungspolitik“ (4/2012). Korruptionsrisiken im Rahmen von geförderten Projekten werden durch das Compliancebzw . Risikomanagement der Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bzw. sonstiger Projektträger begegnet. Es kommen durch die jeweiligen Organisationen verschiedene Maßnahmen zum Einsatz (z. B. Empfängerprüfungen, Ethik- und Verhaltenskodizes, Regeln beim Umgang mit Verdachtsfällen und vertrauliche Hinweisgebersysteme). c) Welche wissenschaftlichen Daten liegen den Projektentscheidungen mit Trophäenjagd zu den Aspekten (1) Nachhaltigkeit der Jagd, (2) Nutzen für den Arterhalt zugrunde? Trophäenjagd wird von Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nicht explizit gefördert. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt jedoch die in der Antwort auf Frage 10i aufgeführten Vorhaben, die Berührungspunkte mit der Trophäenjagd aufweisen. So werden im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Partner wie z. B. staatliche oder dörfliche Verwaltungen von Schutzgebieten gefördert, deren Managementpläne eine nachhaltige, jagdliche Nutzung beinhalten. Grundsätzlich werden bei Vorhabenplanung und -durchführung für das Gebiet vorhandene aktuelle Monitoring-Daten der Fauna und Flora sowie relevante wissenschaftliche Publikationen genutzt, um beispielsweise die Erstellung von Managementplänen für Schutzgebiete zu unterstützen. Stehen entsprechende Daten nicht zur Verfügung, werden Partnerorganisationen in vielen Fällen bei der Datenerhebung oder Erstellung von Baseline-Studien, oft in Kooperation mit Universitäten , unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13552 d) Anhand welcher Kriterien und Kennzahlen wird gemessen, ob die Projekte mit Trophäenjagd ihre Ziele im Artenschutz sowie in anderen Bereichen (z. B. Sozioökonomie, Korruptionsbekämpfung, Regierungsführung ) erreicht haben? Wie wird die Effektivität bei den laufenden Projekten gemessen (bitte Daten für alle Projekte angeben)? Die Zielerreichung von Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird anhand kontext- und projektspezifischer Indikatoren gemessen. Fortschritte in der Zielerreichung laufender Vorhaben werden im Rahmen des Monitorings anhand der Indikatoren nachgehalten. Kurzzusammenfassungen von Evaluierungsergebnissen können auf den Internetseiten der Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit KfW Entwicklungsbank (KfW) und Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) eingesehen werden (siehe auch Antwort zu Frage 10g). e) Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Auswahl und Implementierung von Projekten mit einer Jagdkomponente die Erkenntnisse von Studien, die die negativen Auswirkungen und Risiken der Trophäenjagd belegen? Es wird auf die Antworten auf die Fragen 10a und 10c verwiesen. f) Wer ist jeweils zuständig für die Auswahl und die Evaluierung der Projekte , und handelt es sich hierbei um unabhängige Personen oder Einrichtungen ? Es wird auf die Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage „Einfuhr von Jagdtrophäen “ auf Bundestagsdrucksache 18/6144 verwiesen. g) Werden die Ergebnisse von Evaluierungen veröffentlicht, und wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Die Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit veröffentlichen Kurzberichte der Projektevaluierungen auf ihren Internetseiten: KfW: www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW- Entwicklungsbank/Unsere-Wirkungen/ GIZ: www.giz.de/de/ueber_die_giz/516.html h) Projekte sollen ausdrücklich die Einbeziehung von Gemeinden fördern , die in der Nachbarschaft von Nationalparks liegen (www.bmz. de/en/publications/archiv/topics/business/Materialie212_Biosphere_ Reserves.pdf), wie genau geschieht das bei Projekten, die Trophäenjagd beinhalten, und wie bei Projekten, die nichtkonsumtive Nutzung zum Ziel haben? Die Einbeziehung von Gemeinden, die in der Nachbarschaft von Schutzgebieten liegen, ist ein Grundsatz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die Einbeziehung der Gemeinden erfolgt unabhängig davon, ob im Schutzgebiet eine konsumtive oder nicht-konsumtive Nutzung vorliegt. Ziel ist die Teilhabe der Gemeinden an Management-Entscheidungen wie z. B. Zonierung oder Nutzungsregelungen von Schutzgebieten und eine Beteiligung der lokalen Gemeinden an den Erträgen des Schutzgebietes. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fördert Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13552 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode u. a. Maßnahmen zur partizipativen Landnutzungsplanung, Ausbildung von Wildhütern, Aufbau und Umsetzung von Kompensationsfonds bei Mensch-Wildtierkonflikten oder Ausbildungen im Bereich Tourismus. i) In welchen Ländern und Gebieten mit einer Jagdkomponente hat die Bundesregierung derzeit Fördermittel bewilligt, wie hoch sind diese, und wie lang sind die Laufzeiten, welches Ressort ist beteiligt, und wer sind die Partner der Umsetzung? Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit folgende Vorhaben zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, die Berührungspunkte mit Ländern und Gebieten mit Jagdkomponente aufweisen. Land Regionen Förderung durch die Bundesregierung Laufzeit Partner Benin Pendjari National Park BMZ: 25 Mio. € (FZ Pendjari Park Trust Fund) Seit 2014 Fondation des Savanes Ouest Africaine, African Parks Network Benin, Burkina Faso, Niger Grenzüberschreiten - des Biosphärenre - servat WAP-Region BMZ: 5 Mio. € (TZ Programm zum Schutz und Management natürlicher Ressourcen ) 2015 – 2019 Benin: Ministère du Cadre de Vie et du Développement Durable (Ministry of Environment and Sustainable Development) Burkina Faso: Ministère de l’Environnement, de l’Économie verte et du Changement climatique (Ministry of Environment, Green Economy and Climate Change) Niger: Ministère de l’Environnement et du Développement Durable (Ministry of Environment and Sustainable Development) Tansania Wildschutzgebiete und Serengeti Ökosystem BMZ: 12 Mio. € (TZ Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität ) 2013 – 2019 Ministerium für Natürliche Ressourcen und Tourismus (MNRT), Umsetzungspartner: Wildlife Division (WD) des MNRT, Tanzania Wildlife Management Authority (TAWA), Lokalregierungen in den Distrikten Serengeti, Ngorongoro Selous Wildschutzgebiet BMZ: 18 Mio. € (FZ Selous Ecosystem Conservation and Development Project (SECAD)) 2016 – 2021 Ministry of Natural Resources and Tourism, TAWA, Tanzania National Parks (TANAPA), und Distriktverwaltungen der angrenzenden Gemeinden sowie Nichtregierungsorganisationen (u. a. WWF, ZGF) Serengeti Ökosystem BMZ: 20,5 Mio. € (FZ Serengeti Ecoystem Development and Conservation Project (SEDCP)) 2013 – 2018 Ministry of Natural Resources and Tourism, TAWA, TANAPA, und Distriktverwaltungen der angrenzenden Gemeinden, sowie Nichtregierungsorganisationen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13552 Land Regionen Förderung durch die Bundesregierung Laufzeit Partner Katavi und Mahale National Parks und Serengeti Ökosystem BMZ: 25 Mio. € In Vorberei - tung Namibia national BMZ: 5 Mio. € (TZ Kommunales Resourcenmanagement ) 2016 – 2019 Ministry of Environment and Tourism Nord-östliche Schutzgebiete und Küstenparks Namibias BMZ: 38,5 Mio. € (FZ Namibia National Parks Programme ) 2009 – 2022 Ministry of Environment and Tourism Nordostund Küstenregion 5 Mio. € (FZ Wildschutzvorhaben ) In Vorberei - tung Ministry of Environment and Tourism Entwicklungsgemein - schaft des südlichen Afrika (SADC) Kavango- Zambezi (KaZa) Schutzgebietskom - plex (Angola , Botswana , Namibia , Sambia , Simbabwe ) BMZ: 35,5 Mio. € (FZ Grenzüberschreitendes Schutzgebiet Kavango Zambezi KaZa) BMZ: 8 Mio. € (TZ Grenzüberschreitender Schutz und Nutzung natürlicher Ressourcen in der SADC-Region) 2006 – 2021 2012 – 2018 SADC Sekretariat SADC Sekretariat, Direktorat für Ernährung, Landwirtschaft und Natürliche Ressourcen (DFANR) Transnationale Naturschutzge - biete Greater Limpopo Park (Mosambik, Südafrika) BMZ: Insgesamt 46 Mio. € (32 Mio. € FZ Transnationale Naturschutzgebiete Greater Limpopo Park) (14 Mio. € FZ Limpopo Nationalpark , Mosambik ) 2008 - 2020 Für Mosambik in Vorbereitung Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) Mosambik: Nationale Verwaltung der Schutzgebiete (ANAC) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13552 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Regionen Förderung durch die Bundesregierung Laufzeit Partner Transfrontier Conservation Area Facility BMZ: Insgesamt 14 Mio. € (12 Mio. € FZ regionale Zusage an SADC, 2 Mio. € bilaterale Zusage an Sambia) In Vorberei - tung Sekretariat der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) Malawi & Sambia Malawi- Sambia Transfrontier Conservation Area BMZ: 18 Mio. € regionale Zusage an SADC plus 5 Mio. € bilaterale Zusage an Malawi In Vorberei - tung SADC Sekretariat Träger: jeweilige Schutzgebietsabteilungen unter dem Umweltministerium in Malawi und Tourismusministerium in Sambia j) Welche Nichtregierungsorganisationen fördert die Bundesregierung in welchen Projekten mit einer Jagdkomponente, und mit welchen Beträgen? Die Bundesregierung arbeitet mit folgenden Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der in der Antwort zu Frage 10i aufgeführten Vorhaben zusammen: Land Vorhaben NRO Beträge Tansania Selous Wildschutzgebiet WWF Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF) 2,7 Mio. € 1,4 Mio. € Südliches Afrika (Kavango -Sambezi Region ) Kavango-Zambezi (KaZa) Schutzgebietskomplex (Angola, Botswana, Namibia, Sambia, Simbabwe) Peace Parks Foundation (PPF) 4,3 Mio. € SADC/Mosambik Förderung der Greater Limpopo Transfrontier Conservation Area PPF 1,946 Mio. € k) Werden aus Mitteln der Bundesregierung auch Jagdveranstalter oder private Jagdfarmbesitzer gefördert, und wenn ja, welche? Es erfolgt keine Förderung von Jagdveranstaltern oder privaten Jagdfarmbesitzern aus Mitteln der Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13552 11. Welche Vereinbarungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Tansania mit den Jagdveranstaltern, die auf 90 Prozent der Fläche des Selous aktiv sind? Welche konkreten Antiwilderermaßnahmen übernehmen die Jagdunternehmen in Zusammenarbeit mit den deutschen Projekten, wie wird deren Einhaltung kontrolliert, und welche empirischen Nachweise gibt es zu den Ergebnissen ? Es bestehen keine Vereinbarungen zwischen Vorhaben, die durch die Bundesregierung gefördert werden, und den in Tansania aktiven Jagdveranstaltern. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Tansania fokussiert sich auf die Stärkung der Verwaltungen von Nationalparks und Schutzgebieten sowie die Unterstützung von umliegenden Gemeinden (siehe auch Antwort zu Frage 10h). Nach Kenntnis der Bundesregierung werden Jagdveranstalter seitens der tansanischen Regierung dazu verpflichtet, sich an der Überwachung ihrer Konzessionen zu beteiligen, sowie neben Lizenzgebühren und sonstigen Abgaben, zusätzlich Mittel in Höhe von 5 000 US-Dollar in Projekte zur Unterstützung lokaler Gemeinden zu investieren. a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg bzw. Misserfolg der geförderten Projekte, der Korruptionsbekämpfung und die Zusammenarbeit mit den Behörden und der Regierung Tansanias vor dem Hintergrund, dass während der Laufzeit deutscher Fördermaßnahmen zehntausende Elefanten und weitere bedrohte Arten gewildert wurden (http://dipbt. bundestag.de/doc/btd/18/063/1806317.pdf, www.theguardian.com/ environment/2014/nov/06/illegal-elephant-ivory-prices-tanzania-spikechina -xi-jinping)? Die Wilderei und der illegale Handel mit Wildtierprodukten sind Verbrechen, die von international agierenden Syndikaten der organisierten Kriminalität durchgeführt werden. Tansania ist von der Wildereikrise besonders betroffen. Die Bundesregierung leistet einen Beitrag zur Bekämpfung von Wilderei und illegalem Handel mit Wildtierprodukten auf verschiedenen Ebenen, u. a. durch Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit in Tansania. Hier hat die Bundesregierung z. B. die Reform der Wildlife Division des tansanischen Ministeriums für Natürliche Ressourcen und Tourismus und den Aufbau der nun für das Wildtiermanagement zuständigen Wildschutzagentur, Tanzania Wildlife Authority (TAWA), unterstützt (siehe auch die Aufstellung in der Antwort zu Frage 10i). b) Seit wann ist bzw. war der Bundesregierung das Ausmaß der Wilderei bekannt, und welche Schritte hat sie konkret dagegen unternommen? Die Bundesregierung war frühzeitig über die Zunahme der Wilderei in Afrika informiert. Um die Informationsgrundlage über das Ausmaß der Wilderei zu verbessern , unterstützte die Bundesregierung im Jahr 2013 einen Zensus der Elefantenbestände im Selous Wildschutzgebiet in Tansania. Zudem wurde das deutsche Engagement im Kampf gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel gestärkt. Mit kurzfristig angestoßenen Maßnahmen (z. B. Beschaffung von zwei Überwachungsflugzeugen ) hat das BMZ zur Stärkung der Überwachungskapazitäten beigetragen . Mittelfristig wurden im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit z. B. gezielt Komponenten der Wildereibekämpfung in die Konzeption von Vorhaben im Selous Wildschutzgebiet integriert, u. a. der Ausbau von Infrastruktur und Ausrüstung der Wildschutzgebietsverwaltung und der Aufbau eines Überwachungsprogramms (siehe auch die Antworten zu den Fragen 10i und 10j). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13552 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zusätzlich hat das BMZ im Jahr 2013 den Politikfeldübergreifenden Kooperationsfonds („Polifonds“) „Wildereibekämpfung“ gegründet, der seit dem Jahr 2015 gemeinsam von BMZ und BMUB finanziert wird. Der Polifonds Wildereibekämpfung verfolgt einen sektor- und kontinentübergreifenden Ansatz, um die Problematik der Wilderei und des illegalen Handels von Elfenbein und Nashornhorn entlang der gesamten Handelskette von den Herkunftsländern in Afrika (u. a. Tansania) bis zu den Konsumentenländern in Asien zu bearbeiten. c) Wie hat sich der Bestand der bejagten Tierarten im Selous konkret entwickelt , und inwiefern kann dies auf die Projektförderung zurückgeführt werden? Ein aktueller Zensus zur Wildtierzählung ist derzeit in Vorbereitung. Bis zur Vorlage der Ergebnisse kann die Bundesregierung keine Angaben zu der konkreten Entwicklung der Wildtierbestände machen. Grundsätzlich gilt, dass eine erfolgreiche Wildereibekämpfung von vielen Faktoren abhängig ist, zu denen die Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Beiträge leisten (siehe die Antworten zu den Fragen 10a und 10b). d) Welchen nachweislichen Nutzen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die lokale Bevölkerung durch das geförderte Projekt (bitte konkrete Auflistung des monetären Gegenwertes für die jeweiligen Gemeinden mit Angabe der Anzahl der Einwohner und Angabe des Zeitraums)? Die lokale Bevölkerung der umliegenden Gemeinden des Selous Wildschutzgebiets profitiert u. a. durch die Bewirtschaftung von Gemeindegebieten, so genannten „Wildlife Management Areas“. Zudem werden neue Arbeitsplätze in der Schutzgebietsverwaltung (z. B. Ranger) geschaffen bzw. entstehen neue Arbeitsplätze durch die Tourismusentwicklung (z. B. als Touristenführer, Personal in Hotels, usw.). Eine monetäre Aufstellung ist nicht verfügbar. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass im KaZa-Projekt, das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit 35,5 Mio. Euro finanziert wird (www.bmz.de/de/themen/ biodiversitaet/arbeitsfelder/regionale_ansaetze/projekt_kaza/index.html), die Trophäenjagd einen Grundpfeiler des Projektes in Namibia, Sambia und Simbabwe darstellt und stattfindet, in Botswana aber nicht? Im Gegensatz zu Namibia, Sambia und Simbabwe gilt in Botswana seit dem Jahr 2014 ein Jagdverbot. Zu den anderen Ländern wird auf die Antworten zu den Fragen 10c und 10i verwiesen. a) Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit diesem Projekt ? Das KaZa-Vorhaben unterstützt die Staaten Angola, Botswana, Namibia, Sambia und Simbabwe bei der Vernetzung getrennter Naturhabitate im Rahmen des Transfrontier Conservation Area (TFCA) Konzeptes im Kavango-Zambezi Gebiet (KaZa). Dazu fördert das KaZa-Vorhaben die Einrichtung, Weiterentwicklung und das Management des grenzüberschreitenden Naturschutzgebietes KaZa- TFCA. Ziel ist der Erhalt der Biodiversität und die Verbesserung der sozioökonomischen Bedingungen der lokalen Bevölkerung auf der Grundlage eines nachhaltigen Managements der natürlichen Ressourcen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13552 b) Wie ist der Status der Zielerreichung? Welche positiven und negativen Wirkungen gibt es bislang? Werden die Projektziele von allen beteiligten Ländern in gleichem Maße unterstützt? Der Aufbau der für die gemeinsame Verwaltung zwischen den fünf Ländern notwendigen institutionellen Strukturen verläuft planmäßig. Wichtige Abkommen zum grenzüberschreitenden Ressourcenmanagement wurden unterzeichnet (u. a. KaZa-Staatsvertrag, integrierter re-gionaler Entwicklungsplan). Der Bestand von Elefanten, Säbelantilopen und Giraffen ist laut den von Partnerländern zur Verfügung gestellten Erhebungsdaten im Zeitraum der Jahre 2009 bis 2016 gestiegen . Die Touristenzahlen in den Schutzgebieten bzw. Nationalparks Chobe, Sioma Ngwezi und Luiana sind seit dem Jahr 2008 jährlich um mehr als 10 Prozent gestiegen. Auch die Anzahl der in diesen Gebieten operierenden Tourismusunternehmen hat sich im gleichen Zeitraum von 36 auf 52 Reiseveranstalter erhöht. Die Einnahmen der umliegenden Gemeinden haben sich u. a. durch die positive Tourismusentwicklung um mehr als 10 Prozent gesteigert. Negative Wirkungen des Vorhabens sind bislang nicht bekannt. Die Projektziele des KaZa-Vorhabens werden grundsätzlich von allen beteiligten Ländern unterstützt. Es gibt Unterschiede in der Bereitstellung von personellen und finanziellen Ressourcen (z. B. Finanzierungsbeiträge für die laufenden Kosten des KaZa-Sekretariats). c) Was behindert die Zielerreichung, und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um das Projekt voranzutreiben? Herausforderungen für die Zielerreichung bestehen in den administrativen Verfahren einiger Partnerländer und knappen personellen Ressourcen in Partnerorganisationen . Um diesen Engpässen entgegenzuwirken, unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Vorhabens die Stärkung der Projektmanagementkapazitäten des KaZa-Sekretariats sowie die Beratung der Partnerorganisationen bei administrativen Prozessen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13552 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) Welchen konkreten Nutzen hatte bislang die lokale Bevölkerung in den vier Ländern vom Vorhaben (bitte pro Land erläutern)? Das Vorhaben umfasst die Länder Angola, Botswana, Namibia, Sambia und Simbabwe . Land Fördermaßnahmen für umliegenden Gemeinden der KaZa-Schutzgebiete Angola Einführung von Maßnahmen zur standortgerechten Landwirtschaft (so genannte ‚Conservation Agriculture‘), Einführung von bodenschonenden und klimaresilienten Nutzpflanzen und landwirtschaftlichen Praktiken, Einführung von Maßnahmen zur Minderung von Mensch-Wildtierkonflikten Botswana Fördermaßnahmen für den Tourismus, Generierung von Arbeitsplätzen, Maßnahmen zur Verbesserung der Viehhaltung, Verbesserung des Marktzugangs für Fleischprodukte (auch für Namibia) Namibia Tourismusförderung, Förderung des Conservancy Ansatzes, d. h. Management natürlicher Ressourcen in der Verantwortung von Gemeinden, Förderung der Viehhaltung (s. o.), Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserversorgung Sambia Tourismusförderung, Einführung des Conservancy Ansatzes, Förderung von Wasserversorgung für Haushalts- und Bewässerungszwecke, Förderung von Maßnahmen zur standortgerechten Landwirtschaft Simbabwe Tourismusförderung, Förderung von Kleinvorhaben zur Verbesserung der Lebenssituation im Umfeld des Hwange NP (Geflügelhaltung, Kleinbewässerung, Trinkwasserversorgung, Wildtierbewirtschaftung, Kulturzentren) Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 12b verwiesen. e) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Wissenschaftlern Elefanten Gebiete in KaZa mit Trophäenjagd und Wilderei bewusst meiden und in jagdfreie Gebiete (z. B. in Botswana) abwandern, und welche Schlüsse zieht sie hieraus (http://elephantswithoutborders.org/uncategorized/ poaching-hit-largest-elephant-stronghold-chobe, https://conservationaction. co.za/resources/reports/trophy-hunting-sustainability-temporal-dynamicstrophy -quality-harvesting-patterns-wild-herbivores-tropical-semi-aridsavanna -ecosystem)? Der Bundesregierung ist die genannte Studie bekannt. Die Ergebnisse dieser Studie sind jedoch umstritten. So wird für die Wanderungsbewegungen von Elefanten von Simbabwe nach Botswana in erster Linie das mangelnde Futter- und Wasserangebot im Hwange Nationalpark und dessen Umland angeführt. Andere Beobachtungen widerlegen zudem die Aussage, dass Elefanten Jagdgebiete meiden. So stieg in Namibia der Bestand von Elefanten – trotz Jagdtourismus – zwischen den Jahren 1995 und 2015 von ca. 7 500 auf ca. 20 000 Elefanten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/13552 13. Die Europäische Kommission fördert im Rahmen eines mit 13 Mio. Euro finanzierten Projektes in Simbabwe derzeit u. a. die Evaluierung des hauptsächlich auf Trophäenjagd basierenden CAMPFIRE-Programmes (www. gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PRO/2015/10/Anlagen/PRO20 1510295002.pdf?v=1, www.globaleye.org.uk/archive/summer2k/focuson/ mars_pt1.html, http://news.nationalgeographic.com/2015/11/151715- conservation-trophy-hunting-elephants-tusks-poaching-zimbabwe-namibia), und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu diesem Programm vor? Ist die Bundesregierung neben der Kommission auch direkt an der Förderung von CAMPFIRE-Programmen, die hauptsächlich auf Trophäenjagd basieren , beteiligt? Ist die Bundesregierung an der Evaluation beteiligt? Die Bundesregierung ist nicht an der Förderung des CAMPFIRE-Programms oder seiner Evaluierung beteiligt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird das von der Europäischen Kommission finanzierte CAMPFIRE-Programm aktuell evaluiert. Die Ergebnisse sollen im Jahr 2018 vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333