Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13553 18. Wahlperiode 11.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13382 – Nationale und internationale nachrichtendienstliche Kooperationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der 18. Wahlperiode hat sich der Deutsche Bundestag aufgrund der Veröffentlichungen von Edward Snowden intensiv mit der Arbeitsweise der Nachrichtendienste befasst. Dabei standen auch internationale Kooperationen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) im Fokus. Beispiele dafür sind die Operation „Eikonal“ des BND oder der Einsatz der US-amerikanischen Spionagesoftware „XKeyscore“ durch das BfV (vgl. Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses, Bundestagsdrucksache 18/12850). Dabei wurde von Seiten der genannten Behörden und auch der Bundesregierung die besondere Bedeutung solcher Kooperationen betont . Sowohl die Bundesdatenschutzbeauftragte als auch die Opposition im NSA-Untersuchungsausschuss stellten zu den Kooperationen eine Reihe von Kontrolldefiziten und Rechtsverstößen fest. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) betreibt keine „Fernmeldeaufklärung “, diese ist Aufgabe des Bundesnachrichtendienstes (BND). Das BfV überwacht im Rahmen von G10-Anordnungen anschlussbasiert Telekommunikation und erhebt nach den Vorgaben des G10-Gesetzes dabei Kommunikationsdaten zu einzelnen Betroffenen. Die nachstehenden Fragen werden daher dahingehend interpretiert , dass diese sich auf Kooperationen im Rahmen oder im Zusammenhang mit Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beziehen. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes (Staatswohl) zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Fragen nicht offen erfolgen kann. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste werden Einzelheiten über die Ausgestaltung und Anzahl der Kooperationen vertraulich behandelt. Die Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist Bedingung für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13553 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Eine einseitige öffentliche Bekanntgabe der Zusammenarbeit des BfV mit anderen Nachrichtendiensten entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde einen erheblichen Vertrauensverlust hervorrufen. Folge wäre ein Informationsrückgang und dadurch bedingt eine Verschlechterung der Analysefähigkeit der Sicherheitslage . Darüber hinaus können Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten sowie zur Anzahl bestehender Kooperationen auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte des BfV sowie auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste ermöglichen. Aus den genannten Gründen könnte eine Beantwortung in offener Form den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die Antworten als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Geheim“ eingestuft. * Um gleichwohl dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages nachzukommen, werden die Antworten auf die gestellten Fragen der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zugeleitet. 1. Wie viele Kooperationen hat das BfV seit 2014 im Bereich der Fernmeldeaufklärung mit anderen Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten durchgeführt oder begonnen? 2. Wie viele der in Frage 1 erfragten Kooperationen wurden allein mit welchen deutschen Behörden durchgeführt oder begonnen? 3. Auf welchen gesetzlichen, vertraglichen oder vertragsähnlichen Grundlagen basieren die in Frage 2 erfragten Kooperationen des BfV? 4. Welche die Aufsicht führenden bzw. für die Kontrolle zuständigen Bundesministerien , Gremien oder Behörden wurden wann und wie über die in Frage 2 erfragten Kooperationen informiert (bitte einzeln auflisten, ob Informationen vor oder nach Beginn oder nach Abschluss der Kooperation erfolgten )? 5. Wie viele der in Frage 1 erfragten Kooperationen wurden mit welchen EU- Behörden durchgeführt oder begonnen? 6. Auf welchen gesetzlichen, vertraglichen oder vertragsähnlichen Grundlagen basieren die in Frage 5 erfragten Kooperationen des BfV? 7. Welche die Aufsicht führenden bzw. für die Kontrolle zuständigen Bundesministerien , Gremien oder Behörden wurden wann und wie über die in Frage 5 erfragten Kooperationen informiert (bitte einzeln auflisten, ob Informationen vor oder nach Beginn oder nach Abschluss der Kooperation erfolgten )? 8. Wie viele der in Frage 1 erfragten Kooperationen wurden allein mit welchen Behörden oder Diensten europäischer Staaten durchgeführt oder begonnen? * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13553 9. Auf welchen gesetzlichen, vertraglichen oder vertragsähnlichen Grundlagen basieren die in Frage 8 erfragten Kooperationen des BfV? 10. Welche die Aufsicht führenden bzw. für die Kontrolle zuständigen Bundesministerien , Gremien oder Behörden wurden wann und wie über die in Frage 8 erfragten Kooperationen informiert (bitte einzeln auflisten, ob Informationen vor oder nach Beginn oder nach Abschluss der Kooperation erfolgten)? 11. Wie viele der in Frage 1 erfragten Kooperationen wurden allein mit welchen Behörden oder Diensten nichteuropäischer Staaten durchgeführt oder begonnen ? 12. Auf welchen gesetzlichen, vertraglichen oder vertragsähnlichen Grundlagen basieren die in Frage 11 erfragten Kooperationen des BfV? 13. Welche die Aufsicht führenden bzw. für die Kontrolle zuständigen Bundesministerien , Gremien oder Behörden wurden wann und wie über die in Frage 11 erfragten Kooperationen informiert (bitte einzeln auflisten, ob Informationen vor oder nach Beginn oder nach Abschluss der Kooperation erfolgten )? 14. Wie viele der in Frage 1 erfragten Kooperationen wurden gemeinsam mit welchen deutschen und welchen Behörden europäischer Staaten durchgeführt oder begonnen? 15. Auf welchen gesetzlichen, vertraglichen oder vertragsähnlichen Grundlagen basieren die in Frage 14 erfragten Kooperationen des BfV? 16. Welche die Aufsicht führenden bzw. für die Kontrolle zuständigen Bundesministerien , Gremien oder Behörden wurden wann und wie über die in Frage 14 erfragten Kooperationen informiert (bitte einzeln auflisten, ob Informationen vor oder nach Beginn oder nach Abschluss der Kooperation erfolgten )? 17. Wie viele der in Frage 1 erfragten Kooperationen wurden gemeinsam mit welchen deutschen Behörden und welchen Behörden oder Diensten nichteuropäischer Staaten durchgeführt oder begonnen? 18. Auf welchen gesetzlichen, vertraglichen oder vertragsähnlichen Grundlagen basieren die in Frage 17 erfragten Kooperationen des BfV? 19. Welche die Aufsicht führenden bzw. für die Kontrolle zuständigen Bundesministerien , Gremien oder Behörden wurden wann und wie über die in Frage 17 erfragten Kooperationen informiert (bitte einzeln auflisten, ob Informationen vor oder nach Beginn oder nach Abschluss der Kooperation erfolgten )? 20. Wie viele und welche Art von Daten hat das BfV aus den in Frage 2 erfragten Kooperationen erfasst, erlangt, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet? 21. Wie viele und welche Art von Daten hat das BfV aus den in Frage 5 erfragten Kooperationen erfasst, erlangt, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet? 22. Wie viele und welche Art von Daten hat das BfV aus den in Frage 8 erfragten Kooperationen erfasst, erlangt, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet? 23. Wie viele und welche Art von Daten hat das BfV aus den in Frage 11 erfragten Kooperationen erfasst, erlangt, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13553 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 24. Wie viele und welche Art von Daten hat das BfV aus den in Frage 14 erfragten Kooperationen erfasst, erlangt, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet? 25. Wie viele und welche Art von Daten hat das BfV aus den in Frage 17 erfragten Kooperationen erfasst, erlangt, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet? Die Fragen 1 bis 25 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333