Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 7. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13554 18. Wahlperiode 11.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Özcan Mutlu, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13385 – Bessere Verpflegung in Schulen und Kitas V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine gesunde Verpflegung in Schulen und Kitas ist ein wichtiger Baustein im Bereich der Gesundheitsprävention. Es besteht ein positiver Zusammenhang zwischen ausgewogenen Mahlzeiten und Konzentration sowie Leistungsfähigkeit . Zudem fördert gemeinsames Essen das soziale Miteinander, ist Teil der Ernährungsbildung und kann dabei einen Beitrag zu einer größeren Wertschätzung von Lebensmitteln und gesunder Ernährung auch über die Schulzeit hinaus leisten. Aus diesen Gründen ist die Essensversorgung in Kitas und Schulen so wichtig. Der DGE-Standard bietet eine gute Orientierungshilfe, wie gute Ernährung an Schulen und Kitas aussehen kann, doch nur wenige Einrichtungen sind zertifiziert. Nur 15,8 Prozent der Lieferanten oder Pächterinnen und Pächter waren beispielsweise im Kitabereich nach diesem Standard zertifiziert (Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE, 2016): 13. DGE-Ernährungsbericht – Veröffentlichung Kapitel 2 und 3, S. V28). Laut der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegebenen Untersuchung zum Schulessen war der DGE-Standard 2014 nur in mehr als der Hälfte der Schulen bekannt. Und dort, wo er bekannt war, gab nur etwa die Hälfte der Schulen an, eine systematische Qualitätskontrolle des Schulessens, d. h. eine Überprüfung, ob die vereinbarte Essensqualität auch tatsächlich eingehalten wird, vorzunehmen. Hier muss es aus Sicht der Fragestellenden endlich deutliche Fortschritte geben. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler lernen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 pro Jahr an offenen oder gebundenen Ganztagsschulen? Wie viele Kinder sind seit 2011 pro Jahr in einer Kita, und wie viele von ihnen erhielten dabei Verpflegung? Ganztagsschulen Laut jüngster Datensammlung der Kultusministerkonferenz über „Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland 2011 – 2015“ (www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Dokumentationen/ GTS_2015_Bericht.pdf) haben in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2014 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13554 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode insgesamt 2 717 397 Schülerinnen und Schüler, im Jahr 2015 insgesamt 2 820 360 Schülerinnen und Schüler an Allgemeinbildenden Schulen am Ganztagsschulbetrieb teilgenommen. Tabelle 1: Anzahl der am Ganztagsschulbetrieb teilnehmenden Schüler/-innen nach Schularten sowie Veränderung zum Vorjahr in Prozent 2011 bis 2015 Schularten Schüler/-innen Anzahl Veränderung Prozent 2011 2012 2013 2014 2015 2011 2012 2013 2014 2015 Allgemein-bildende Schulen insgesamt 2.321.000 2.439.156 2.601.861 2.717.397 2.820.360 9,3 5,1 6,7 4,4 3,8 Grundschule 732.427 784.932 846.450 891.663 933.486 9,7 7,2 7,8 5,3 4,7 Schulart-unabhängige Orientierungs -stufe 36.283 34.566 36.547 37.353 37.430 8,5 -4,7 5,7 2,2 0,2 Hauptschule 240.885 239.248 228.937 210.912 195.692 10,6 -0,7 -4,3 -7,9 -7,2 Schularten mit mehreren Bildungsgängen 172.260 192.519 216.506 241.621 270.625 13,4 11,8 12,5 11,6 12,0 Realschule 183.261 183.375 182.436 180.262 177.368 13,1 0,1 -0,5 -1,2 -1,6 Gymnasium 373.943 398.702 421.646 438.921 442.280 16,6 6,6 5,8 4,1 0,8 Integrierte Gesamtschule 398.848 421.949 482.220 526.865 574.398 0,9 5,8 14,3 9,3 9,0 Freie Waldorfschule 14.768 17.044 19.389 18.229 18.908 6,2 15,4 13,8 -6,0 3,7 Förderschulen 168.327 166.821 167.730 171.571 170.173 2,3 -0,9 0,5 2,3 -0,8 Angaben zur Verpflegungssituation an Ganztagsschulen können von der Bundesregierung nicht geliefert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13554 Kindertageseinrichtungen Die Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen mit Mittagsverpflegung seit dem Jahr 2011 ist aus nachfolgenden Tabellen ersichtlich: Tabelle 2: Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen insgesamt und mit Mittagsverpflegung von 2011 bis 2016 Quelle: Statistisches Bundesamt; Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Kinder in Kitas insgesamt Anteil in % 2011 437.390 350.073 80,0 2012 472.176 372.877 79,0 2013 503.926 402.412 79,9 2014 561.569 448.614 79,9 2015 593.639 482.073 81,2 2016 614.600 506.308 82,4 2011 266.582 180.862 67,8 2012 295.614 198.145 67,0 2013 323.307 223.418 69,1 2014 372.235 261.301 70,2 2015 399.239 289.534 72,5 2016 413.929 307.793 74,4 2011 170.808 169.211 99,1 2012 176.562 174.732 99,0 2013 180.619 178.994 99,1 2014 189.334 187.313 98,9 2015 194.400 192.539 99,0 2016 200.671 198.515 98,9 Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland Jahr Anzahl davon mit Mittagsverpflegung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13554 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 3: Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen insgesamt und mit Mittagsverpflegung von 2011 bis 2016: Quelle: Statistisches Bundesamt; Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 2. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, um dem Anspruch, den Schülerinnen und Schülern als „Seismografen für die Qualität der Verpflegung“ ein stärkeres Mitsprache- und Gestaltungsrecht zu geben (www.machtdampf .de/fileadmin/user_upload/Downloads/INFORM_Monitor_Verpflegung_ in_Schulen.pdf), gerecht zu werden? Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) stehen in engem Austausch mit Vertretern der Kultusministerkonferenz (KMK) mit dem Ziel, einen Prozess in die Wege zu leiten, der die Verpflegung im Rahmen der Schulentwicklung stärkt. Das impliziert die Partizipation von Schülerinnen und Schülern als Grundprinzip des Lernens und Lebens in Schulen. Auch der Qualitätsstandard für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt als Rahmenbedingungen in Schulen (Kap. 3) die Partizipation der Schülerinnen und Schüler in mehrfacher Hinsicht. Dabei stehen Kinder in Kitas insgesamt Anteil in % 2011 2.245.388 1.417.511 63,1 2012 2.239.350 1.367.268 61,1 2013 2.248.686 1.426.784 63,4 2014 2.269.584 1.479.869 65,2 2015 2.280.113 1.535.717 67,4 2016 2.318.570 1.598.199 68,9 2011 1.814.727 992.619 54,7 2012 1.799.233 932.825 51,8 2013 1.798.184 981.434 54,6 2014 1.807.664 1.023.106 56,6 2015 1.811.750 1.071.983 59,2 2016 1.841.405 1.126.024 61,2 2011 430.661 424.892 98,7 2012 440.117 434.443 98,7 2013 450.502 445.350 98,9 2014 461.920 456.763 98,9 2015 468.363 463.734 99,0 2016 477.165 472.175 99,0 Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland Jahr Anzahl davon mit Mittagsverpflegung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13554 die Organisation des gemeinsamen Essens, das tägliche Verpflegungsangebot und die Integration dieser Handlungsfelder in den pädagogischen Rahmen bzw. in den Unterricht im Fokus (Kap. 3.4 Pädagogische Aspekte). Zur Akzeptanzsteigerung sollen Vertreterinnen und Vertreter der Schulgemeinde – und damit auch die Schülerinnen und Schüler – kontinuierlich in den Weiterentwicklungsprozess einbezogen werden, die Ergebnisse regelmäßiger Zufriedenheitsbefragungen der Tischgäste sollen in der Maßnahmenplanung und -umsetzung berücksichtigt werden . Darüber hinaus hat das BMEL im Herbst 2016 den Online-Wettbewerb „checkdasmahl “ durchgeführt, um Schülerinnen und Schüler für das Thema gesunde Ernährung zu Hause und in der Schule zu sensibilisieren. Ein Element des Wettbewerbes war eine nicht-repräsentative Umfrage, bei der die Schülerinnen und Schüler die Verpflegungsqualität an ihrer Schule bewerten konnten. Zudem konnten sie Anregungen geben, wie sie das Schulessen verbessern möchten und erfahren , wie sie sich für ein besseres Schulessen einsetzen können. Die Umfrageergebnisse (gebündelt und anonymisiert) stehen dem NQZ zur Verfügung. Auch wenn es sich nicht um eine wissenschaftliche Erhebung handelt, vermitteln die Ergebnisse wichtige Erkenntnisse über Bedürfnisse und Vorlieben der Schülerinnen und Schüler, die das NQZ in seine weitere Arbeit einfließen lassen wird. 3. Wird die Bundesinitiative „Macht Dampf“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft evaluiert? Wenn ja, wie wird evaluiert, und welche ersten Erkenntnisse bzw. (vorläufigen ) Evaluationsergebnisse liegen der Bundesregierung vor? Wenn nein, warum wird die Initiative nicht evaluiert? Die Kampagne „Macht Dampf“ wurde bei Erziehern und Lehrern aus Kitas und Schulen teilevaluiert. Vom BMEL wurde im Februar 2016 im Rahmen der Kampagne „Macht Dampf“ die Bundesinitiative „Extraportion Wissen“ gestartet. Hier wurden der so genannte Ernährungsführerschein, das Unterrichtsmodul für weiterführende Schulen („SchmExperten“) und die Ideenbox für Kitas („Krümel und Klecksi“) in Kitas und Schulen zeitlich begrenzt als praktische Unterstützung beim Thema Ernährungsbildung kostenlos angeboten. Insgesamt wurden 5 854 Exemplare abgerufen (Kita-Ideenbox: 3 859; Ernährungsführerschein: 1 026; SchmExperten: 696). Von insgesamt 4 852 Bestellern haben rund drei Viertel ihr Einverständnis gegeben , an einer Evaluation durch die Rahmenvertragsagentur des BMEL teilzunehmen . Diese wurden im Herbst 2016 mit einer Rücklaufquote von rund 17 Prozent onlinebasiert befragt. Die Ergebnisse dieser noch unveröffentlichten Evaluation zeigen, dass 95 Prozent der Befragten (zu über 80 Prozent Erzieher und Lehrer) es begrüßen, dass sich das BMEL mit der Kampagne „Macht Dampf“ direkt an Eltern gewendet hat. Seit dem Start der Kampagne „Macht Dampf!“ im Januar 2016 bis zur Evaluation im Herbst 2016 haben 25 Prozent der Befragten an ihrer Einrichtung ein verstärktes Interesse der Eltern am Thema Kita- und Schulverpflegung wahrgenommen. Dem Medienpaket „Extraportion Wissen“ geben 20 Prozent der Befragten die Note 1, 64 Prozent die Note 2 und 13 Prozent die Note 3. Nach eigener Auswertung des BMEL zählte die Website www.macht-dampf.de im Zeitraum von Januar 2016 bis inkl. Juli 2017 rund 340 000 Besucher. Die Broschüre „Macht Dampf! – Für gutes Essen in Kita und Schule“ wurden in diesem Zeitraum 1 650 mal heruntergeladen. Insgesamt wurden die verschiedenen Materialien über 13 000 mal heruntergeladen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13554 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Seit dem Start von „Macht Dampf!“ wurde 272 mal über die Kampagne bzw. das Thema Kita- und Schulverpflegung in den Medien berichtet (Online, Print, Radio, TV). 87 Prozent der Medienberichte hatten einen neutralen (45 Prozent) oder positiven Tenor (42 Prozent). Im Rahmen der Kampagne „Macht Dampf“ hat das BMEL zudem anlässlich der Bildungsmesse didacta 2017 sog. Service-Boxen für Kita und Schule neu herausgebracht . Es unterstützt damit Eltern, Pädagogen, Kita- und Schulleitungen dabei, sich für eine bessere Mittagsverpflegung und mehr Ernährungsbildung stark zu machen. Die Boxen für Kita und Schule sind jeweils in einer Auflage von je 10 000 Stück erschienen. Sie bündeln die wichtigsten Praxistipps und Materialien der Kampagne „Macht Dampf! Für gutes Essen in Kitas und Schulen“ und können kostenlos unter www.macht-dampf.de/servicebox bestellt werden. Mit Stand vom 31. Juli 2017 wurden 9 186 Serviceboxen Kita und 7 653 Serviceboxen Schule auf Anforderung zur Verfügung gestellt. 4. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass es keine oder kaum Kostenunterschiede zwischen einer Verpflegung nach DGE-Standard oder ohne Standard gibt (Bundestagsdrucksache 18/4608, Antwort zu Frage 10)? Wie wird die Einhaltung des DGE-Standards von der Bundesregierung eingefordert ? Es liegen bisher keine gesicherten Daten vor, die Aufschluss darüber geben, welche Kostenunterschiede zwischen einer Verpflegung mit bzw. ohne Einhaltung der DGE-Standards vorliegen. Eine vom BMEL im Juni 2016 an die DGE in Auftrag gegebene Studie zur Kostentransparenz in der Schulverpflegung hat u.a. das Ziel, mögliche Kostendifferenzen zwischen Schulverpflegung mit bzw. ohne Einhaltung des DGE-Standards zu ermitteln. Ergebnisse sind im zweiten Halbjahr 2018 zu erwarten. Die Einhaltung des DGE-Standards wird von der Bundesregierung empfohlen, wesentlich daran beteiligte Akteure sind Vertreter der jeweiligen Landespolitik, die Träger der Einrichtungen sowie die Gemeinschaftsverpflegungs-Dienstleister . Um die praktische Umsetzung des DGE-Standards noch weiter auszubauen, wird das NQZ mit den Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung in Zusammenarbeit mit der DGE das Angebotsportfolio von Maßnahmen weiterentwickeln. 5. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Kosten und Preise im Bereich der Schul- und Kitaverpflegung? Die Bundesregierung hat keine amtlichen Daten zur Entwicklung der Kosten und Preise im Bereich der Kita- und Schulverpflegung. Es gibt jedoch Studien, die den zu zahlenden Kostenanteil der Eltern für die Verpflegung bzw. Mittagsmahlzeit erfasst haben und somit u. a. Aussagen zu Mittelwerten und Preisspannen der Mittagsverpflegung zulassen. In der im 13. Ernährungsbericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) veröffentlichten Studie zur Verpflegungssituation in Kitas in Deutschland wurde ein durchschnittlicher Preis, den die Eltern für ein Mittagessen zahlen, von 2,42 Euro ermittelt. Die Preise schwankten bundesweit von 0,45 Euro bis 5,00 Euro. Aufschlüsselungen nach Bundesländern sind einer Teilveröffentlichung des 13. DGE-Ernährungsberichts zu entnehmen, die unter www.dge.de zum Herunterladen bereitsteht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13554 In der vom BMEL in Auftrag gegebenen Studie zur „Qualität der Schulverpflegung “ wurden für Grundschulen ein Durchschnittspreis von 2,83 Euro und für weiterführende Schulen von 3,05 Euro ermittelt. Die Preise für ein Mittagessen schwanken zwischen 1,50 Euro und 3,68 Euro. Aufschlüsselungen nach Bundesländern sind dem Abschlussbericht zu dieser Studie zu entnehmen, der unter www.in-form.de zum Herunterladen bereitsteht. 6. Wie viele Kinder und Jugendliche, die grundsätzlich einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen für Bildung und Teilhabe haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita tatsächlich in Anspruch genommen (bitte neben der absoluten Anzahl auch als Nutzungsquote auf Basis aller Leistungsberechtigten sowie der jüngst verfügbaren Daten für den Bund insgesamt und die einzelnen Bundesländer ausgeben)? Ein grundsätzlicher Anspruch auf Unterstützungsleistungen für Bildung und Teilhabe kann aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), dem Wohngeldgesetz (WoGG), dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) 3. Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt) und 4. Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) resultieren . Im Rechtskreis SGB II können im Kontext von Leistungen zur Bildung und Teilhabe keine Daten der tatsächlichen Nutzung abgebildet werden. Es wird in der nachfolgenden Tabelle 4 nur der Bestand an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dargestellt, die einen entsprechenden Leistungsanspruch geltend gemacht haben und diesen auch bewilligt bekommen haben. Zudem werden weder Schul- und Kitabesuch noch das Angebot von gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in den Schulen beziehungsweise Kitas erfasst. Somit lässt sich auch keine Nutzungsquote berechnen. Demnach hatten im April 2017 bundesweit insgesamt rund 410 000 Leistungsberechtige nach dem SGB II Anspruch auf die Leistungsart gemeinschaftliche Mittagsverpflegung im Rahmen von Leistungen für Bildung und Teilhabe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13554 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 4: Leistungsberechtigte nach dem SGB II im Alter unter 25 Jahren, die einen Leistungsanspruch auf die Leistungsart gemeinschaftliche Mittagsverpflegung im Monat April 2017 geltend gemacht haben Deutschland 409.816 Baden-Württemberg 22.569 Bayern 33.135 Berlin 64.902 Brandenburg 13.641 Bremen 1.424 Hamburg - Hessen 23.585 Mecklenburg-Vorpommern 13.726 Niedersachsen 23.013 Nordrhein-Westfalen 109.334 Rheinland-Pfalz 9.498 Saarland 3.614 Sachsen 33.239 Sachsen-Anhalt 22.285 Schleswig-Holstein 22.182 Thüringen 13.669 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Bei den dargestellten Bundes- und Länderwerten handelt es sich um Summen der plausiblen Kreise. Diese können daher untererfasst sein. Die entsprechenden Informationen zu den Leistungsberechtigten nach dem SGB II mit Leistungsanspruch auf gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sind monatlich in der Onlinepublikation „Bildung und Teilhabe (Monatszahlen)“ unter https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021940/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/ Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&pageLocale=de&topicId=1023 400 bis auf Kreisebene abrufbar. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen (bis 17 Jahre), die Leistungen für Mittagsverpflegung nach dem AsylbLG und dem 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt ) erhalten haben, können der nachstehenden Tabelle 5 entnommen werden . Im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII gibt es bis zum Alter von 17 Jahren keine Leistungsempfänger , da die Leistungen des 4. Kapitels des SGB XII erst ab 18 Jahren gewährt werden. In den entsprechenden Leistungsempfängerstatistiken werden weder Schul- und Kitabesuch noch das Angebot von gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in den Schulen beziehungsweise Kitas erfasst. Daher ist es nicht möglich, eine Nutzungsquote zu berechnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13554 Tabelle 5: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülern und Schülerinnen sowie Kindern in einer Kindertageseinrichtung /-tagespflege im Alter bis 17 Jahren im Monat März 2017 AsylbLG 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) Deutschland 18.958 3.200 Baden-Württemberg 794 75 Bayern 2.585 254 Berlin 351 31 Brandenburg 863 212 Bremen 563 29 Hamburg - - Hessen 701 200 Mecklenburg-Vorpommern 578 350 Niedersachsen 1.423 258 Nordrhein-Westfalen 7.863 697 Rheinland-Pfalz 689 76 Saarland 30 42 Sachsen 586 260 Sachsen-Anhalt 243 205 Schleswig-Holstein 1.023 185 Thüringen 666 326 Quelle: Statistisches Bundesamt Zur Inanspruchnahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung von Leistungsberechtigten nach dem BKGG liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 7. Mit welchen Summen (projektbezogene und nichtprojektbezogene Fördergelder bitte gesondert ausweisen) werden die Vernetzungsstellen der Länder vom Bund finanziell unterstützt, und wie hat sich die Förderung seit 2015 entwickelt (bitte je Bundesland und Förderzeitraum tabellarisch darstellen)? Von 2008 bis 2016 wurden die Vernetzungsstellen Schulverpflegung (und z. T. auch Kitaverpflegung) über zwei Förderperioden nicht-projektbezogen vom Bund (und auch von den Ländern) gefördert (siehe Tabelle 6). Ab 2017 (derzeitige Förderperiode von max. 24 Monaten läuft wegen unterschiedlichen Zeitpunkten des Förderbeginns bis 2019) werden die Vernetzungsstellen projektbezogen mit bis zu 1 Mio. Euro jährlich gefördert (siehe Tabelle 7). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13554 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 6: nicht-projektbezogene Förderung des Bundes von 2008 bis 2016 Bundesland bewilligte Fördersumme gesamt (€) Summe Mittelab -fluss 2008 bis 2012 (€) Mittelabfluss 2013 (€) Mittelabfluss 2014 (€) Mittelabfluss 2015 (€) Mittelabfluss 2016 (€) Baden-Württemberg 678.776 516.556 64.830 51.894 34.119 11.378 Bayern 766.794 590.498 76.214 50.505 35.405 14.172 Berlin 480.189 326.937 59.024 46.112 33.077 15.039 Brandenburg 380.214 225.172 68.885 65.408 13.570 7.178 Bremen 365.438 180.354 51.851 77.828 34.275 18.424 Hamburg 434.740 223.788 60.000 89.021 41.289 20.642 Hessen 538.030 344.470 58.317 69.567 42.154 23.522 Mecklenburg-Vorpommern 323.754 225.039 50.805 15.755 19.496 12.659 Niedersachsen 542.182 387.393 66.854 31.470 34.095 18.437 Nordrhein-Westfalen 934.544 637.325 214.848 43.207 28.612 10.552 Rheinland-Pfalz 221.516 111.111 13.989 45.378 34.032 17.005 Saarland 349.118 200.998 59.065 52.942 26.392 9.721 Sachsen 447.546 317.797 34.298 11.230 42.111 29.479 Sachsen-Anhalt 410.687 249.775 58.187 24.924 38.898 27.232 Schleswig-Holstein 417.484 271.448 52.368 14.693 40.405 27.552 Thüringen 390.290 265.405 30.004 26.046 38.138 23.721 Summe 7.681.303 5.074.067 1.019.540 715.979 536.067 286.711 Tabelle 7: Bundesland Fördersumme 2017-2019 Baden-Württemberg 150.359 Bayern 149.275 Berlin 119.984 Brandenburg 122.683 Bremen 126.355 Hamburg 109.236 Hessen Projektantrag liegt noch nicht vor Mecklenburg-Vorpommern 129.124 Niedersachsen 129.124 Nordrhein-Westfalen 192.782 Rheinland-Pfalz 121.513 Saarland 115.276 Sachsen 122.569 Sachsen-Anhalt 123.419 Schleswig-Holstein 129.124 Thüringen 121.497 Summe 1.962.319 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13554 8. Wie beurteilt die Bundesregierung das Qualitätsniveau am Markt für Kitaund Schulverpflegung? Wo sieht sie Verbesserungsbedarf? Im Vergleich zu den Empfehlungen in den DGE-Qualitätsstandards zeigen sich mit Blick auf die in der Antwort zu Frage 5 genannten Studien sowohl in der Kitaals auch in der Schulverpflegung aktuell Differenzen. Nach wie vor ist die Angebotshäufigkeit in der Mittagsverpflegung vor allem von Gemüse, Vollkornprodukten und Fisch zu gering und das Angebot von vor allem fettreichen Fleischund Wurstwaren zu hoch. Die Qualität dessen, was schlussendlich auf dem Speiseplan aufgeführt wird und was auf dem Teller liegt, wird von einer Vielzahl an Faktoren beeinflusst. Diese betreffen den Prozess der Planung, Zubereitung und Darbietung sowie die Rahmenbedingungen. Eine wesentliche Voraussetzung für ein hohes Qualitätsniveau der Kita- und Schulverpflegung sind zum einen Qualifizierungen und Qualifikationen in den unterschiedlichen Verantwortungsbereichen. Zum anderen gewährleistet eine funktionierende Schnittstellenarbeit zwischen den unterschiedlichen Verantwortungsbereichen und Interessen eine partizipative, reflektierte und konstruktive Kommunikation als Basis für eine Kita- und Schulverpflegung auf hohem Niveau . Bezüglich genannter Aspekte zeigt die in den Studien dargelegte Situation der Kita- und Schulverpflegung noch Potenzial zu Verbesserungen. 9. Welche Schritte wurden zwischen dem 24. November 2014 (www.zeit. de/gesellschaft/schule/2014-11/schulessen-verbraucherschutz-kalt) und heute bezüglich der Einrichtung eines Ernährungs-TÜVs für Schulessen unternommen ? Wie soll der TÜV ausgestaltet sein, und welche konkreten Aufgaben soll er haben? 10. Wie nimmt das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) die Aufgabe des sogenannten Ernährungs-TÜV wahr? Mit welchen konkreten Maßnahmen sorgt das NQZ für eine Qualitätssicherung und -überprüfung an den Schulen und Kitas? Welche konkreten Kriterien werden dabei überprüft, z. B. Nährwertzusammensetzung , Essenstemperatur etc.? Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf Basis einer Studie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg vom Juli 2015 wurde Anfang 2016 vom BMEL das NQZ gegründet. Zusätzlich zu den 16 Schulvernetzungsstellen wurden mit dem weiteren Ausbau auf inzwischen zehn Vernetzungsstellen Kita-Verpflegung in den Ländern weitere Grundlagen für die flächendeckende Qualitätsentwicklung und -sicherung im Bereich der Kitaverpflegung geschaffen. Das NQZ erarbeitet ein Qualitätsentwicklungs- und -sicherungsverfahren, das die Heterogenität der Länder, der Kitas und Schulen und der Gemeinschaftsverpflegungs -Dienstleister berücksichtigt. Das NQZ beabsichtigt, in diesem Zusammenhang u. a. Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungs-Leistungen (Caterer, Speisenanbieter ) in einen gemeinsamen Prozess der Qualitätsentwicklung und -sicherung einzubeziehen („Caterer-Netzwerk“) als Umsetzung des so genannten „Er- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13554 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nährungs-TÜVs“. Dieser Prozess verfolgt das Ziel, Qualifikation, Verbindlichkeit und Verlässlichkeit zu fördern und mit Qualitätsnachweisen die Sichtbarkeit besonders geeigneter Anbieter zu ermöglichen. Zur Konzeption dieses „Caterer- Netzwerks“ wurden in den vergangenen Monaten – teilweise unter Beteiligung des BMEL – mehrere Gesprächsrunden und Workshops durchgeführt. Die DGE entwickelt ihre Qualitätsstandards in Zusammenarbeit mit dem NQZ stetig weiter – mit besonderer Berücksichtigung der Praxis und Expertise der Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung der Länder. 11. In wie vielen Bundesländern findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine systematische Qualitätskontrolle hinsichtlich der vereinbarten Qualitätsanforderung statt? Gibt es hierfür ein einheitliches Vorgehen bzw. Prüfungskriterien? Eine systematische Qualitätskontrolle liegt nach Erkenntnissen der Bundesregierung nur im Bundesland Berlin vor. Laut Information des Berliner Senats übernimmt die Qualitätskontrollstelle mit Sitz in Pankow mit Einverständnis aller Bezirke für ganz Berlin die Qualitätskontrolle für das Mittagessen an allen Ganztagsgrundschulen . Die Stelle ist mit drei Mitarbeiter/innen ausgestattet. Die Qualitätskontrollstelle soll die bezirklichen Schulämter bei der Durchsetzung der mit den Essensanbietern vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards des Schulmittagessens unterstützen. Dies wird durch Kontrollen und Probeentnahmen sowie durch fachliche Beratung der Schulämter geschehen (www.berlin.de/rbmskzl/ aktuelles/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.520703.php). 12. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Forderung, dass das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule qualifizierte Musterausschreibungen bzw. Musterleistungsverzeichnisse erstellen soll und diese über die Vernetzungsstellen der Länder an die ausschreibenden Stellen getragen werden? Die Leistungsbeschreibung ist ein maßgeblicher Bestandteil im Ausschreibungsverfahren , um Qualität in der Kita- und Schulverpflegung sicher zu stellen. Die Bundesregierung befürwortet das derzeitige Vorgehen des NQZ, im persönlichen Austausch mit Experten für die Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Beratung von Kommunen und Vertretern der Vernetzungsstellen unter Berücksichtigung der Heterogenität der ausschreibenden Verwaltungseinheiten gemeinsam nach praktikablen sinnvollen Lösungen zu suchen. Das NQZ sieht vor, Fortbildungskonzepte für Mitarbeitende in Verwaltungen zu entwickeln. a) Wie möchte die Bundesregierung ansonsten bzw. ergänzend die kompetente Umsetzung aller aktuellen ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisse und Standards, die von Ernährungsexperten des Bundes gefordert werden (z. B. Verpflegung nach DGE-Standard) sicherstellen? Auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen. b) Inwiefern hält die Bundesregierung die mitunter auftretende Benachteiligung entkoppelter Verpflegungslösungen bei Ausschreibungen für angebracht ? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, nach der diese Systeme bei Ausschreibungen benachteiligt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13554 13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Nachhaltigkeitsaspekte , wie CO2-optimale Arbeitsweise und Vermeidung von Lebensmittelverschwendung , bei der Auswahl von Lieferanten für Kita- und Schulverpflegung keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen? Was will sie dagegen unternehmen? Die Auswahl von Lieferanten für die Kita- und Schulverpflegung obliegt allein den dafür Verantwortlichen (in der Regel Kommunen, Träger oder die jeweiligen Einrichtungen). Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, inwieweit Nachhaltigkeitsaspekte , wie CO2-optimale Arbeitsweise oder Vermeidung von Lebensmittelverschwendung , bei der Auswahl von Lieferanten für Kita- und Schulverpflegung eine Rolle spielen. Im Übrigen gibt es in den DGE-Qualitätsstandards für die Kita- Schulverpflegung bereits seit 2014 ein Kapitel zum Thema Nachhaltigkeit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333