Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13563 18. Wahlperiode 13.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13286 – Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ und Ergebnisse des ersten Förderaufrufs V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Februar 2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland sowie einen ersten Förderaufruf bekanntgegeben. Ziel der Förderrichtlinie ist es nach eigenen Angaben, den Aufbau von 5 000 Schnellladestationen und 10 000 Normalladestationen zu bezuschussen (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/ DE/Pressemitteilungen/2017/019-dobrindt-e-ladesaeulenoffensive.html). Nach Ansicht der Fragesteller ist jedoch ungewiss, ob die Förderrichtlinie dazu beiträgt, einen flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur sicherzustellen. Abseits von Vorgaben für die Verteilung von Schnellladepunkten auf die Bundesländer sah der erste Förderaufruf keine differenzierte räumliche Steuerung des Ausbaus vor. Insbesondere Ausbauquoten für ländliche Räume und unterschiedliche Fördersätze je nach Standort waren nicht vorgesehen. Dies könnte dazu führen, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur in ländlichen Regionen schwächer ausfällt. Weiterhin erfolgte die Vergabe von Fördergeldern nach dem „Windhundverfahren“, also nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung. Denkbar ist, dass Akteure mit größeren finanziellen und personellen Ressourcen bei der Vorbereitung und Antragstellung stärker von diesem Verfahren profitieren als kleinere Akteure, die mit der Antragstellung weniger stark vertraut sind. Zudem ist der erste Förderaufruf mit Zuwendungen in Höhe von 10 Mio. Euro für Normalladepunkte nach Ansicht der Fragesteller zu klein bemessen, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur bereits im ersten Schritt spürbar zu beschleunigen . Sofern eine vollständige Abarbeitung und Auswertung der Anträge des ersten Förderaufrufs noch nicht vorliegt, bitten die Fragesteller um eine Beantwortung auf Basis der bereits erfolgten Auswertung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13563 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anträge im ersten Förderaufruf 1. Für wie viele Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits wurden Zuwendungen beantragt (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)? 2. Für wie viele Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung kleiner als 100 Kilowatt einerseits und mit einer Ladeleistung ab einschließlich 100 Kilowatt andererseits wurden Zuwendungen beantragt (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)? 3. Wie verteilen sich die Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits, für die Zuwendungen beantragt wurden, auf Standorte in Großstädten , Mittelstädten, Kleinstädten und Landgemeinden (bitte nach Standorttypen aufschlüsseln)? 4. Wie verteilen sich die Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits, für die Zuwendungen beantragt wurden, auf Standorte an Bundesautobahnen , Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstigen Straßen (bitte nach Standorttypen aufschlüsseln)? 5. Auf welche zehn Antragsteller entfallen die meisten Ladepunkte, für die Zuwendungen beantragt wurden, wenn alle Anträge des jeweiligen Antragstellers zusammengezählt werden (bitte aufschlüsseln nach Antragsteller und Anzahl der Ladepunkte, für die Zuwendungen beantragt wurden)? 6. Wie hoch ist die Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen, und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Antragsteller aufschlüsseln)? 7. Wie hoch ist die Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen für Schnellladepunkte , und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)? 8. Wie hoch ist die Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen für Normalladepunkte , und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)? 9. Auf welche zehn Antragsteller entfallen die höchsten Summen beantragter Zuwendungen, wenn alle Anträge des jeweiligen Antragstellers zusammengezählt werden (bitte aufschlüsseln nach Antragsteller und Höhe der beantragten Zuwendungen)? 10. Wie hoch ist der Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen an der Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller)? 11. Wie hoch ist der Anteil von Kommunen, kommunalen Betrieben und Einrichtungen , die in kommunaler Trägerschaft stehen, an der Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller)? 12. Wie hoch ist der Anteil von Energieversorgern an der Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13563 13. Wie hoch ist der Anteil von Automobilherstellern an der Gesamtsumme der beantragten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller)? Die Fragen 1 bis 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Bundesprogramm trifft auf eine sehr große Nachfrage. Für den ersten Förderaufruf sind mehr als 1 300 Anträge eingegangen. Die Anträge werden nun nach der Reihenfolge ihres Einganges durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) als den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beauftragten Projektträger bearbeitet. Statistisch erfasst werden nur die bewilligten Anträge. Die Fragen 1 bis 13, die sich auf die Beantragung beziehen, können daher nicht beantwortet werden. Bewilligungen im ersten Förderaufruf 14. Für wie viele Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits wurden Zuwendungen bewilligt (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)? Die folgenden statistischen Auswertungen beruhen auf den bisher bearbeiteten Anträgen bis zum 6. September 2017. Bundesland Normalladepunkte Schnellladepunkte Baden-Württemberg 154 158 Bayern 736 207 Berlin 13 3 Brandenburg 120 28 Bremen 0 10 Hamburg 545 60 Hessen 146 53 Mecklenburg-Vorpommern 38 15 Niedersachsen 556 100 Nordrhein-Westfalen 2185 93 Rheinland-Pfalz 306 93 Saarland 2 8 Sachsen 20 18 Sachsen-Anhalt 15 15 Schleswig-Holstein 109 13 Thüringen 142 46 Gesamtergebnis 5.087 920 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13563 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Für wie viele Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung kleiner als 100 Kilowatt einerseits und mit einer Ladeleistung ab einschließlich 100 Kilowatt andererseits wurden Zuwendungen bewilligt (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)? Bundesland Schnellladepunkte <100 kW Schnellladepunkte >100 kW Baden-Württemberg 141 17 Bayern 156 51 Berlin 2 1 Brandenburg 16 12 Bremen 6 4 Hamburg 59 1 Hessen 46 7 Mecklenburg-Vorpommern 9 6 Niedersachsen 93 7 Nordrhein-Westfalen 80 13 Rheinland-Pfalz 86 7 Saarland 8 0 Sachsen 16 2 Sachsen-Anhalt 11 4 Schleswig-Holstein 13 0 Thüringen 41 5 Gesamtergebnis 783 137 16. Wie verteilen sich die Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits, für die Zuwendungen bewilligt wurden, auf Standorte in Großstädten , Mittelstädten, Kleinstädten und Landgemeinden (bitte nach Standorttypen aufschlüsseln)? Eine entsprechende Aufschlüsselung wird statistisch nicht erfasst. 17. Wie verteilen sich die Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits, für die Zuwendungen bewilligt wurden, auf Standorte an Bundesautobahnen , Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstigen Straßen (bitte nach Standorttypen aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13563 18. Auf welche zehn Antragsteller entfallen die meisten Ladepunkte, für die Zuwendungen bewilligt wurden, wenn alle Anträge des jeweiligen Antragstellers zusammengezählt werden (bitte aufschlüsseln nach Antragsteller und Anzahl der Ladepunkte, für die Zuwendungen bewilligt wurden)? Zuwendungsempfänger Summe LP innogy SE 2.488 Freie und Hansestadt Hamburg 601 VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 210 EnBW Energie Baden-Württemberg AG 160 Fastned B.V. 150 Lechwerke AG 136 Kaufland 130 N-ERGIE Aktiengesellschaft 84 MAINGAU Energie GmbH 72 Thüringer Energie AG 68 19. Wie hoch ist die Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen, und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Antragsteller aufschlüsseln)? Bundesland Summe von Bewilligung Baden-Württemberg 2.336.579,08 Bayern 6.324.416,87 Berlin 61.019,97 Brandenburg 1.018.571,70 Bremen 212.359,52 Hamburg 2.821.526,90 Hessen 1.644.373,68 Mecklenburg-Vorpommern 481.805,39 Niedersachsen 2.694.778,59 Nordrhein-Westfalen 5.265.991,44 Rheinland-Pfalz 2.355.610,97 Saarland 208.000,00 Sachsen 214.752,72 Sachsen-Anhalt 336.965,85 Schleswig-Holstein 369.681,64 Thüringen 822.050,69 Gesamtergebnis 27.168.485,00 Zur Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass die Anschriften der Antragsteller nicht immer identisch mit den Standorten der beantragten Ladeinfrastruktur sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13563 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Wie hoch ist die Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen für Schnellladepunkte , und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)? Bundesland Zuwendungssumme für Schnellladepunkte Baden-Württemberg 1.390.828,45 Bayern 2.916.937,69 Berlin 29.890,52 Brandenburg 522.483,61 Bremen 154.859,52 Hamburg 727.442,91 Hessen 516.688,52 Mecklenburg-Vorpommern 265.309,24 Niedersachsen 865.296,47 Nordrhein-Westfalen 906.088,17 Rheinland-Pfalz 755.795,31 Saarland 49.500,00 Sachsen 115.287,88 Sachsen-Anhalt 223.633,68 Schleswig-Holstein 98.921,90 Thüringen 282.018,99 Gesamtergebnis 9.820.982,85 Zur Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass in den genannten Beträgen die Zuwendungen für die Netzanschlüsse nicht enthalten sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13563 21. Wie hoch ist die Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen für Normalladepunkte , und wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Bundesländer (bitte nach Bundesländern der Standorte aufschlüsseln)? Bundesland Zuwendungssumme für Normalladepunkte Baden-Württemberg 1.390.828,45 Bayern 2.916.937,69 Berlin 29.890,52 Brandenburg 522.483,61 Bremen 154.859,52 Hamburg 727.442,91 Hessen 516.688,52 Mecklenburg-Vorpommern 265.309,24 Niedersachsen 1.070.466,95 Nordrhein-Westfalen 3.086.301,46 Rheinland-Pfalz 946.446,86 Saarland 49.500,00 Sachsen 115.287,88 Sachsen-Anhalt 223.633,68 Schleswig-Holstein 109.275,70 Thüringen 282.018,99 Gesamtergebnis 12.407.371,97 Zur Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass in den genannten Beträgen die Zuwendungen für die Netzanschlüsse nicht enthalten sind. 22. Auf welche zehn Antragsteller entfallen die höchsten Summen bewilligter Zuwendungen, wenn alle Anträge des jeweiligen Antragstellers zusammengezählt werden (bitte aufschlüsseln nach Antragsteller und Höhe der bewilligten Zuwendungen)? Zuwendungsempfänger Summe von Bewilligung EnBW Energie Baden-Württemberg AG 5.000.000,00 Fastned B.V. 4.120.579,58 innogy SE 3.123.815,89 Freie und Hansestadt Hamburg 2.810.781,40 Sortimo International GmbH 1.185.160,00 Kaufland 851.314,20 Lechwerke AG 721.116,55 VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT 425.728,62 MVV Energie AG 410.907,91 Q1 Energie AG 385.975,39 PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT 378.293,60 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13563 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Wie hoch ist der Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen an der Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller)? KMU sind nicht gesondert erhoben worden, so dass diese Angaben nicht vorliegen . 24. Wie hoch ist der Anteil von Kommunen, kommunalen Betrieben und Einrichtungen , die in kommunaler Trägerschaft stehen, an der Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller)? Bundesland Anteil (in %) an der Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen Baden-Württemberg 8,12 Bayern 36,52 Berlin 34,94 Brandenburg 99,19 Bremen 0,00 Hamburg 100,00 Hessen 57,48 Mecklenburg-Vorpommern 75,05 Niedersachsen 34,85 Nordrhein-Westfalen 51,43 Rheinland-Pfalz 40,06 Saarland 0,00 Sachsen 32,54 Sachsen-Anhalt 92,11 Schleswig-Holstein 76,54 Thüringen 56,60 Gesamt 32,36 25. Wie hoch ist der Anteil von Energieversorgern an der Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller)? Energieversorger sind nicht gesondert erhoben worden, so dass diese Angaben nicht vorliegen. 26. Wie hoch ist der Anteil von Automobilherstellern an der Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen (bitte unter Nennung des Gesamtanteils und einer Aufschlüsselung nach Bundesländern der Antragsteller)? Ein Zuwendungsempfänger in Niedersachen ist mit ca. 1,6 Prozent an der Gesamtsumme der bisherigen Bewilligungen vertreten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13563 27. Wie viele Anträge wurden aufgrund nicht erfüllter Bewilligungskriterien abgelehnt , und wie viele Ladepunkte, für die Zuwendungen beantragt wurden, umfassten diese Anträge insgesamt? Ein Antrag mit 12 Ladepunkten. 28. Wie viele Anträge wurden aufgrund von Unvollständigkeit oder anderer formaler Gründe abgelehnt, und wie viele Ladepunkte, für die Zuwendungen beantragt wurden, umfassten diese Anträge insgesamt? 166 Anträge. Die Anzahl der Ladepunkte wurde nicht erfasst. 29. Welches Antragsdatum und welche Uhrzeit trägt der letzte noch bewilligte Antrag auf Zuwendungen für Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits, bevor aus Gründen des „Windhundverfahrens“ kein weiterer Antrag bewilligt werden konnte? Dieses Stadium der Antragsbearbeitung ist bislang noch nicht erreicht worden. Bewertung des ersten Förderaufrufs 30. Aus welchen Gründen wurde bei der regionalen Verteilung von Schnellladepunkten im ersten Förderaufruf, der lediglich Verteilungsvorgaben auf Bundesländerebene vorsah, nicht stärker differenziert, beispielsweise durch Verteilungsvorgaben auf Landkreisebene oder unterschiedliche Verteilungsvorgaben , die zwischen Groß-, Mittel-, Kleinstädten und Landgemeinden unterscheiden ? Der Bedarf an Schnellladeinfrastruktur wurde für den ersten Förderaufruf auf Bundesländerebene errechnet, da bislang noch keine zuverlässige und differenzierte Bedarfsanalyse erstellt wurde. 31. Aus welchen Gründen wurden im ersten Förderaufruf lediglich 10 Mio. Euro für Zuwendungen für Normalladepunkte bereitgestellt? 32. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die Summe von 10 Mio. Euro für Zuwendungen für Normalladepunkte angesichts der beantragten Zuwendungen zu klein bemessen war, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 31 und 32 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der erste Förderaufruf hatte das Ziel, insbesondere den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur zu unterstützen und liegt innerhalb der Erwartungen. Die Nachfrage im Bereich der Normalladeinfrastruktur ist höher als erwartet. Daher wird eine Aufstockung der Fördermittel für den ersten Förderaufruf im Bereich der Normalladeinfrastruktur auf etwa 30 Mio. Euro erfolgen. Die Mittel wurden innerhalb der Förderrichtlinie zur Verfügung gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13563 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 33. Aus welchen Gründen wurden im ersten Förderaufruf im Gegensatz zu den regionalen Verteilungsvorgaben für Schnellladepunkte keine regionalen Verteilungsvorgaben für Normalladepunkte festgelegt? Regionale Verteilungsvorgaben für die weit weniger kostenintensive Normalladeinfrastruktur unmittelbar nach In-Kraft-Treten der Förderrichtlinie festzulegen, wird als nicht zielführend erachtet. Es geht um einen möglichst flächendeckenden Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur, um die Anforderungen der Nutzer von Elektrofahrzeugen auch für kurze Strecken abzudecken. 34. Aus welchen Gründen wurden im ersten Förderaufruf keine unterschiedlichen Förderhöchstsätze in Abhängigkeit vom Standort der Ladepunkte vorgesehen , um derzeit weniger lukrative Standorte stärker zu fördern und damit einen flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur sicherzustellen? Aufgrund der noch geringen Anzahl an Elektrofahrzeugen in Deutschland bestehen derzeit keine abgesicherten Erkenntnisse über lukrative oder weniger lukrative Standorte von Ladeinfrastruktur. Es bestand somit keine ausreichende Erfahrungsgrundlage für unterschiedliche Fördersätze. 35. Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland und den einzelnen Förderaufrufen ein flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur über alle Raumtypen hinweg erreicht werden kann, und wenn ja, durch welche Instrumente der Förderrichtlinie und der Förderaufrufe wird dies ermöglicht? Das Ziel ist ein gleichsam bedarfsorientierter wie auch flächendeckender Aufbau von Ladeinfrastruktur in ganz Deutschland. Die bisherige Nachfrage zeigt, dass die Förderrichtlinie hierzu einen erheblichen Beitrag leisten wird. Es ist möglich, künftige Förderaufrufe auf bestimmte Regionen und Raumtypen zu fokussieren. 36. Aus welchen Gründen wurde im ersten Förderaufruf das „Windhundverfahren “ eingesetzt? Das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur ist das erste seiner Art in Deutschland . Bei Erstellung des ersten Förderaufrufes fehlten aus diesem Grund belastbare Erfahrungswerte, wie hoch die Nachfrage nach dem Programm sein wird, so dass das Windhundverfahren im ersten Förderaufruf Anwendung fand. In künftigen Förderaufrufen wird dies nicht mehr der Fall sein. 37. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass vom „Windhundverfahren “ vor allem solche Akteure profitieren, die aufgrund größerer finanzieller und personeller Ressourcen Anträge schneller und in größerer Stückzahl einreichen können als andere Akteure? Wenn nein, warum nicht? Diese Einschätzung wird nicht geteilt, da Anträge von allen Antragstellern vorliegen . Auch die bislang versandten Förderbescheide bieten ein sehr heterogenes Bild. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13563 38. An welchem Tag wird nach Kenntnis der Bundesregierung der erste Ladepunkt , der durch die Förderrichtlinie bezuschusst wurde, in Betrieb genommen ? Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, die Ladeinfrastruktur innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Förderbescheides zu errichten. Da die ersten Förderbescheide im Mai 2017 versandt wurden, wird spätestens im Mai 2018 der erste Ladepunkt in Betrieb gehen. Es ist jedoch von einem früheren Zeitpunkt aufgrund des großen Interesses auszugehen. Vorbereitung des zweiten Förderaufrufs 39. Wann wird der zweite Förderaufruf erfolgen, und ist insbesondere noch im Jahr 2017 mit einem zweiten Aufruf zu rechnen? Der zweite Förderaufruf wird im September 2017 veröffentlicht. 40. Werden die Anträge aus dem ersten Förderaufruf vor der Bekanntmachung des zweiten Förderaufrufs zunächst vollständig abgearbeitet, und wenn nein, warum nicht? Die Bearbeitung der mehr als 1 300 eingereichten Anträge ist zeitaufwendig und wird wahrscheinlich erst Ende des Jahres 2017 abgeschlossen sein. Aus diesem Grund wird der zweite Förderaufruf vor der endgültigen Abarbeitung der Anträge aus dem ersten Förderaufruf veröffentlicht. 41. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Erkenntnisse aus dem ersten Förderaufruf vollumfänglich berücksichtigt werden können, wenn die Anträge aus dem ersten Förderaufruf vor der Bekanntmachung des zweiten Förderaufrufs noch nicht vollständig abgearbeitet wurden? Die versandten Förderbescheide aus dem ersten Förderaufruf sowie die Antragslage bieten ein sehr genaues Bild über die Nachfrage nach Normal- und Schnellladeinfrastruktur , so dass diese Erkenntnisse einen zweiten Förderaufruf ermöglichen . 42. Welche Fördersummen für die Bezuschussung von Normalladepunkten und Schnellladepunkten wird der zweite Förderaufruf jeweils umfassen? Für den zweiten Förderaufruf sind Fördermittel von bis zu 100 Mio. Euro vorgesehen . 43. Wie viele Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits sollen mit dem zweiten Förderaufruf bezuschusst werden? Mit dem zweiten Förderaufruf sollen rund 12 000 Normalladepunkte und rund 1 000 Schnellladepunkte gefördert werden. 44. Wird die Bundesregierung das „Windhundverfahren“ auch im zweiten Förderaufruf einsetzen, und wie begründet sie dieses Vorgehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13563 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 45. Inwiefern setzt die Bundesregierung im zweiten Förderaufruf die Vorgabe der Förderrichtlinie um, dass bei der Vergabe „das zentrale Kriterium die geringsten Förderkosten pro kW Ladeleistung sein sollen“ (vgl. www.bmvi. de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-ladeinfrastruktur-fuer-fahrzeugein -deutschland.pdf?__blob=publicationFile, S. 3)? Dies wird im zweiten Förderaufruf umgesetzt, indem innerhalb jedes Bundeslandes ein Ranking der eingegangenen Anträge vorgenommen wird, das sich nach den geringsten Kosten pro beantragter kW Ladeleistung der Ladeinfrastruktur richtet. 46. Werden die Vorgaben für die regionale Verteilung von Ladepunkten im zweiten Förderaufruf stärker differenziert, um der Möglichkeit der Förderrichtlinie nachzukommen, dass „in den Förderaufrufen […] für die räumliche Allokation von Ladeinfrastruktur regionale und funktionelle Differenzierungen vorgegeben werden“ können (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/ Anlage/G/foerderrichtlinie-ladeinfrastruktur-fuer-fahrzeuge-in-deutschland. pdf?__blob=publicationFile, S. 3)? Wenn ja, inwiefern erfolgt diese Differenzierung? Wenn nein, warum nicht? 47. Inwiefern wird der zweite Förderaufruf regionale Verteilungsvorgaben für Schnellladepunkte einerseits und Normalladepunkte andererseits vorsehen? Die Fragen 46 und 47 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine regionale Verteilung der Ladepunkte ist im zweiten Förderaufruf nach Bundesländern vorgesehen. 48. Wird die Bundesregierung die regionale Verteilung von Ladepunkten im zweiten Förderaufruf in Form von Verteilungsvorgaben auf Landkreisebene oder unterschiedliche Verteilungsvorgaben, die zwischen Groß-, Mittel-, Kleinstädten und Landgemeinden unterscheiden, umsetzen, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 47 verwiesen. 49. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mögliche Vorgaben für die regionale Verteilung von Ladepunkten im zweiten Förderaufruf die Standorte der im ersten Förderaufruf bewilligten Zuwendungen berücksichtigen, wenn die Anträge aus dem ersten Förderaufruf vor der Bekanntmachung des zweiten Förderaufrufs noch nicht vollständig abgearbeitet wurden? Durch die Festlegung der Anzahl der maximal zu bewilligenden Ladepunkte pro Bundesland, wird auf eine flächendeckende Verteilung der Ladeinfrastruktur geachtet . Sollte es im Rahmen des zweiten Förderaufrufs Standort-Doppelungen geben , wird im Rahmen der üblichen Einzelfallprüfungen eine Lösung mit dem Antragsteller erarbeitet. 50. Wird die Bundesregierung im zweiten Förderaufruf unterschiedliche Förderhöchstsätze in Abhängigkeit vom Standort der Ladepunkte vorsehen, um derzeit weniger lukrative Standorte stärker zu fördern und damit einen flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur sicherzustellen, und wenn nein, warum nicht? Nein, da es keine konkreten Standortvorgaben geben wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13563 51. Inwiefern werden sich die Förderhöchstsätze im zweiten Förderaufruf von den Werten im ersten Förderaufruf unterscheiden? Die Förderhöchstsätze betragen erneut 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben . 52. Auf welchen Wert wird die maximale Zuwendungssumme pro Antragsteller im zweiten Förderaufruf begrenzt? Pro Antragsteller können maximal 5 Mio. Euro bewilligt werden. 53. Von wie vielen Förderaufrufen geht die Bundesregierung derzeit insgesamt aus? Das hängt von den zukünftig zur Verfügung stehenden Haushaltmitteln ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333