Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13565 18. Wahlperiode 13.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Cem Özdemir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13340 – Vereinbarungen des „Nationalen Forums Diesel“: Einrichtung des Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ und Anpassung der Förderkulisse V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 2. August 2017 fand in Berlin auf Einladung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit das sogenannte Nationale Forum Diesel statt. Vereinbart wurde laut Ergebnisprotokoll neben Software-Updates bei ca. 5,3 Millionen in Deutschland zugelassenen Dieselfahrzeugen auch die Einrichtung eines Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ (vgl. www.bmvi.de/Shared Docs/DE/Anlage/K/170802-ergebnisprotokoll-nationales-diesel-forum.pdf?__ blob=publicationFile). Bund und Länder wiederum haben in ihrer Erklärung des Dieselgipfels zugesagt , Förderprogramme anzupassen oder neu aufzulegen, die den Zielen einer verbesserten Luftreinhaltung und einer nachhaltigen Mobilität dienen sollen (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/170802-erklaerung-nationalesdiesel -forum.pdf?__blob=publicationFile). Neben der Finanzierung des Fonds ist fraglich, wann die individuellen Masterpläne für die von hoher Luftbelastung betroffenen Städten erstellt sein werden. Hinsichtlich der Anpassung und Neueinrichtung von Förderprogrammen ist unklar , auf welche Weise die in der Erklärung des Dieselgipfels genannten Maßnahmen konkret umgesetzt werden sollen und wann mit neuen oder angepassten Förderprogrammen zu rechnen ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13565 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ 1. Mit welchen finanziellen Summen beteiligen sich die deutschen Automobilhersteller jeweils am Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“? Bund und Automobilindustrie werden gemeinsam einen Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ auflegen. Die drei deutschen Automobilhersteller werden sich entsprechend ihrer Marktanteile am Industrieanteil des Fonds beteiligen. 2. In welcher Höhe, aufgeschlüsselt auf das laufende und die kommenden Haushaltsjahre, wird die Bundesregierung die zugesagten Bundesmittel für den Fonds bereitstellen? 3. Über welches Verfahren sowie bis wann soll diese Bereitstellung erfolgen? 4. Aus welchem Haushaltstitel werden die bereitgestellten Mittel gegenfinanziert , und inwiefern sollen die Mittel übertragbar sein? Die Fragen 2 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse des „Nationalen Forums Diesel“ vom 2. August 2017 befindet sich der Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ gegenwärtig im Aufbauprozess. Die konkrete Ausgestaltung wird derzeit erarbeitet. Bei dem Gespräch der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Kommunen und Ländern zur Luftreinhaltung am 4. September 2017 im Bundeskanzleramt wurde angekündigt, den Fonds durch Beiträge des Bundes aufzustocken. 5. Bis wann soll nach Plänen der Bundesregierung der erste individuelle Masterplan („Green-City-Plan“), dessen Erstellung über den Fonds finanziert werden soll, erstellt worden sein? 6. Bis wann sollen nach Plänen der Bundesregierung alle individuellen Masterpläne erstellt worden sein? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Grundlagen für die Erstellung der Masterpläne („Green-City-Pläne“) werden derzeit vorbereitet. Nach Abschluss dieser vorbereitenden Maßnahmen soll eine entsprechende Veröffentlichung im Bundeanzeiger sowie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erfolgen. Vor Abschluss dieser Arbeiten kann über den konkreten Zeitpunkt einer vollendeten Erstellung der Masterpläne keine Aussage getroffen werden. 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis über etwaige Möglichkeiten der Automobilkonzerne , die Zahlungen in den Mobilitätsfonds, die Kosten für das Software -Update und die angekündigten Umstiegsprämien durch Gewinnschmälerung steuerlich geltend machen, und wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Steuerersparnisse für die Automobilindustrie, bzw. wie hoch ist der Steuerverlust für den Staatshaushalt, die hierdurch entstehen, jeweils? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13565 8. Mit welchen konkreten zeitlichen Zielvorgaben und mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die in der Erklärung des Dieselgipfels genannte klare Zukunftsstrategie für das Mobilitätsgeschehen der Zukunft und der Transformationsprozesse der gesamten Automobilwirtschaft hin zur emissionsfreien und digital vernetzten Mobilität aktiv gestalten? Im Rahmen des „Nationalen Forums Diesel“ haben sich Bund, Länder und Automobilindustrie auf mehrere Maßnahmen verständigt (Nachrüstungen, Umstiegsprämien , Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“) In der Erklärung vom 2. August 2017 wurde auf den Bedarf eines intensiven Abstimmungsprozesses zwischen verschiedenen Akteuren hingewiesen. Deshalb soll die weitere Konkretisierung in vier Expertenrunden erfolgen, die ihre Arbeit umgehend – und damit noch vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode – aufnehmen bzw. schon aufgenommen haben. Es wird einen Folgetermin des „Nationalen Forums Diesel“ geben. Im Lichte der Ergebnisse der eingesetzten Expertenrunden entscheidet die Bundesregierung, wann er stattfinden wird, wer eingeladen wird und was konkrete Themen sein werden. Bereits das im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung formulierte Leitbild einer zuverlässigen, wirtschaftlichen, bezahlbaren und umweltverträglichen Mobilität skizziert die Rahmenbedingungen einer Strategie für das Mobilitätsgeschehen der Zukunft. Dazu gehört auch die weitgehende Dekarbonisierung des Verkehrs bis 2050. Auch vor diesem Hintergrund ist unter anderem ein Transformationsprozess der gesamten Automobilwirtschaft hin zu einer emissionsfreien und digital vernetzten Mobilität erforderlich. Förderprogramme zur verbesserten Luftreinhaltung und für nachhaltige Mobilität 9. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die in der Erklärung des Dieselgipfels genannte Maßnahme umsetzen, den Fördersatz zur Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf 80 Prozent anzuheben und das Gesamtfördervolumen auf 100 Mio. Euro jährlich zu erhöhen? Welche bestehenden oder neuen Förderprogramme und Haushaltstitel sind in welchem Umfang von der Maßnahme betroffen? Die Umsetzung der in der Erklärung zum „Nationalen Forum Diesel“ enthaltenen Maßnahmen wird derzeit in vier Expertenrunden konkretisiert und im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2018 konsolidiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 und die gemeinsame Erklärung zum „Nationalen Forum Diesel“ vom 2. September 2017 verwiesen. 10. Wie viele Elektrobusse können nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund dieser Maßnahme in den Städten, in denen derzeit der Jahresmittelwert bei der Stickstoffdioxidbelastung nicht eingehalten wird, neu angeschafft werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Wird diese Maßnahme noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt? Wenn nein, warum nicht, und wann soll die Maßnahme stattdessen umgesetzt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13565 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die in der Erklärung des Dieselgipfels genannte Maßnahme umsetzen, die Förderung von Hybrid-Oberleitungsbussen sowie von Erdgasbussen fortzuführen, und welchen Zeitraum umfasst diese Fortführung? Welche bestehenden oder neuen Förderprogramme und Haushaltstitel sind in welchem Umfang von der Maßnahme betroffen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 13. Wird diese Maßnahme noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt? Wenn nein, warum nicht, und wann soll die Maßnahme stattdessen umgesetzt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 14. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die in der Erklärung des Dieselgipfels genannte Maßnahme umsetzen, die Förderung von Hybrid-Oberleitungsbussen sowie von Erdgasbussen zu intensivieren? Welche bestehenden oder neuen Förderprogramme und Haushaltstitel sind in welchem Umfang von der Maßnahme betroffen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 15. Wird diese Maßnahme noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt? Wenn nein, warum nicht, und wann soll die Maßnahme stattdessen umgesetzt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 16. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die in der Erklärung des Dieselgipfels genannte Maßnahme umsetzen, die Aktivitäten zur Entwicklung und Einsetzung elektrifizierter Lösungen für Nutzfahrzeuge kommunaler Unternehmen stärker zu unterstützen? Welche bestehenden oder neuen Förderprogramme und Haushaltstitel sind in welchem Umfang von der Maßnahme betroffen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 17. Wird diese Maßnahme noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt? Wenn nein, warum nicht, und wann soll die Maßnahme stattdessen umgesetzt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 18. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die in der Erklärung des Dieselgipfels genannte Maßnahme umsetzen, die Förderung von 40 Prozent der Investitionsmehrkosten für Taxen und Fahrzeuge eines kommunalen Fahrzeugparks aufzustocken? Welche bestehenden oder neuen Förderprogramme und Haushaltstitel sind in welchem Umfang von der Maßnahme betroffen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13565 19. Wird diese Maßnahme noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt? Wenn nein, warum nicht, und wann soll die Maßnahme stattdessen umgesetzt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 20. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die in der Erklärung des Dieselgipfels genannte Maßnahme umsetzen, Kommunen durch Änderungen im Personenbeförderungsrecht dazu in die Lage zu versetzen, an den innerstädtischen Betrieb von Taxen höhere Emissionsanforderungen als bisher stellen zu können? Die Konkretisierung der Maßnahme ist Gegenstand der Beratungen der Expertenrunden . 21. Wird diese Maßnahme noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt? Wenn nein, warum nicht, und wann soll die Maßnahme stattdessen umgesetzt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 22. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die in der Erklärung des Dieselgipfels genannte Maßnahme umsetzen, im Wohnungseigentumsrecht Erleichterungen für den Ausbau privater Ladepunkte zu schaffen? Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, auf welche Weise die Rechtslage im Interesse der interessierten Wohnungseigentümer und Mieter verbessert werden kann. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 23. Wird diese Maßnahme noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt? Wenn nein, warum nicht, und wann soll die Maßnahme stattdessen umgesetzt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 24. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die in der Erklärung des Dieselgipfels genannte Maßnahme umsetzen, in das eTicketing und die digitale Vernetzung im ÖPNV gezielt weiter zu investieren, und um welche Investitionssummen handelt es sich? Welche bestehenden oder neuen Förderprogramme und Haushaltstitel sind in welchem Umfang von der Maßnahme betroffen? 25. Wird diese Maßnahme noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt? Wenn nein, warum nicht, und wann soll die Maßnahme stattdessen umgesetzt werden? Die Fragen 24 und 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die vom BMVI gestartete Initiative zur digitalen Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr soll weitergeführt werden. Der Bund beteiligt sich derzeit finanziell an der Umsetzung der im Rahmen der Initiative verabschiedeten Roadmap mit Mitteln in Höhe von 16 Mio. Euro für die Jahre 2016 bis 2018 aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm . Eine anschließende Fortsetzung der Maßnahme ist Gegenstand des Aufstellungsverfahrens für den Bundeshaushalt 2019. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13565 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die in der Erklärung des Dieselgipfels genannte Maßnahme umsetzen, die bestehende Förderung von Hybrid-Zügen bzw. Zügen mit Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie auszuweiten? Welche bestehenden oder neuen Förderprogramme und Haushaltstitel sind in welchem Umfang von der Maßnahme betroffen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 27. Wird diese Maßnahme noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt? Wenn nein, warum nicht, und wann soll die Maßnahme stattdessen umgesetzt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 28. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die in der Erklärung des Dieselgipfels genannte Maßnahme umsetzen, die Mittel für die Radverkehrsförderung auf insgesamt jährlich 200 Mio. Euro aufzustocken? Welche bestehenden oder neuen Förderprogramme und Haushaltstitel sind in welchem Umfang von der Maßnahme betroffen? Die Mittel werden sowohl für investive als auch nicht investive Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass – wie in der Erklärung des Dieselgipfels dargelegt – die genannten Maßnahmen zurzeit von Expertengruppen vertieft begleitet werden. 29. Wird diese Maßnahme noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt? Wenn ja, wie sollen die Länder und Kommunen für das Jahr 2017 kurzfristig zusätzlich bereitgestellte Bundesmittel in weniger als fünf Monaten abrufen? Wenn nein, warum nicht, und wann soll die Maßnahme stattdessen umgesetzt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 30. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die in der Erklärung des Dieselgipfels genannte Maßnahme umsetzen, die Radverkehrsförderung auf urbane Modellvorhaben zu erstrecken? Modellvorhaben mit Bezug zum Radverkehr, die der Emissionsminderung im städtischen Raum dienen, werden einen der Schwerpunkte bei der Förderung darstellen . Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass – wie in der Erklärung des Dieselgipfels dargelegt – die Maßnahmen zurzeit von Expertengruppen vertieft begleitet werden. 31. Wird diese Maßnahme noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt? Wenn nein, warum nicht, und wann soll die Maßnahme stattdessen umgesetzt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13565 32. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die in der Erklärung des Dieselgipfels genannte Maßnahme umsetzen, weitere Pilotprojekte zur Verbreitung der Landstromversorgung in See- und Binnenhäfen weiter zu fördern? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 33. Wie viele neue Pilotprojekte sollen gefördert werden? Welche bestehenden oder neuen Förderprogramme und Haushaltstitel sind in welchem Umfang von der Maßnahme betroffen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 34. Wird diese Maßnahme noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt? Wenn nein, warum nicht, und wann soll die Maßnahme stattdessen umgesetzt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333