Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 11. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13568 18. Wahlperiode 13.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Harald Ebner, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13418 – Verlust von Artenreichtum in der Agrarlandschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Dem Ziel, die biologische Vielfalt zu erhalten und ihren Verlust aufzuhalten, hat sich Deutschland in vielfältiger Weise verpflichtet: mit den Aichi-Zielen, dem 7. Umweltaktionsprogramm 2014 – 2020 der EU und der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Trotz dieser zahlreichen Verpflichtungen wird das Ziel bis 2020 nicht erreicht werden (www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_ BMU/Pools/Broschueren/indikatorenbericht_biologische_vielfalt_2014_bf.pdf, www.birdlife.org/sites/default/files/score_card_booklet_final.pdf). Die Wissenschaft beschreibt diesen Verlust an biologischer Vielfalt bereits als Kipppunkt im weltweiten Ökosystem (www.pik-potsdam.de/aktuelles/pressemitteilungen/ vier-von-neun-planetaren-grenzen201d-bereits-ueberschritten, www.nature.com/ climate/2009/0910/full/climate.2009.99.html?foxtrotcallback=true, www.birdlife. org/sites/default/files/score_card_booklet_final.pdf). Ist dieser überschritten, treten Veränderungen ein, die das Leben der Menschen weltweit irreversibel verändern. Die Landwirtschaft nutzt mehr als die Hälfte der Fläche Deutschlands und hat deswegen eine besondere Verantwortung für die biologische Vielfalt. Doch ihre Rolle hat sich stark gewandelt: In den letzten Jahrzehnten wurde die Landwirtschaft mit ihrer steigenden Intensivierung, einem erhöhten Einsatz von Pestiziden und Düngung und Umwandlung von wertvollen Naturflächen von einer Bewahrerin zu einer Bedrohung der biologischen Vielfalt. Der Zustand der Vögel und Insekten in dieser Agrarlandschaft wurde in der Vergangenheit bereits thematisiert , aber auch die biologische Vielfalt anderer Tiere, Pflanzen und Lebensräume ist bedroht. Dies zeigt auch der Rechenschaftsbericht 2017 der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13568 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft? Welche Entwicklungen gab es hier insgesamt? Und welche Entwicklung erwartet sie hier? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung bewertet die Situation der Artenvielfalt generell und die Situation der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft auf der Grundlage ihrer diesbezüglichen Berichte. Dies sind insbesondere die nationalen Berichte zur Umsetzung der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie der EU, die Rechenschaftsberichte und die Indikatorberichte der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt und die Ergebnisse des Monitorings von Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert als Indikator zur Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Deutschland. Die Ergebnisse dieser Berichte und zusammenfassende Auswertungen sind öffentlich zugänglich (FFH-Bericht 2013: www.bfn.de/0316_bericht2013.html; Vogelschutzbericht 2013: www.bfn.de/0316_vsbericht2013.html; Rechenschaftsbericht 2017 einschl. Indikatorenset: www.bmub.bund.de/themen/natur-biologischevielfalt -arten/naturschutz-biologische-vielfalt/natur-naturschutz-biologische-vielfaltdownload /artikel/biologische-vielfalt-in-deutschland-fortschritte-sichern-heraus forderungen-annehmen/; HNV-Indikator: www.bfn.de/0315_hnv.html). Diese Berichte dokumentieren den überwiegend ungünstigen Zustand der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Zur Bewertung dieses Zustandes und möglichen Entwicklungen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Ziele und Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität und Methodik des Berichtes zur Lage der Natur“ auf Bundestagsdrucksache 18/1567. 2. In welchen Bereichen ist laut Bundesregierung die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft besonders gefährdet? Welche Entwicklungen haben hier bisher stattgefunden, und welche weiteren erwartet die Bundesregierung hier? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft im Vergleich zu anderen Lebensräumen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie beziffert die Bundesregierung die im Agrar-Report 2017 aufgeführten Kosten aus der Biodiversitätskrise (aufgeschlüsselt für einzelne Bereiche) („Die unverminderte Tendenz zur Intensivierung der agrarischen Nutzung führt […] zu einer immer größeren Biodiversitätskrise, die mit den gegenwärtigen Mitteln offensichtlich nicht zu bewältigen ist und letztlich die Gesellschaft in mehrerlei Hinsicht teuer zu stehen kommen wird“, Agrar-Report 2017, Bundesamt für Naturschutz – BfN – 2017, S. 6), und welche weiteren Auswirkungen der Biodiversitätskrise und des Verlusts von Lebensraumvielfalt sieht sie (für Landwirtschaft, Bestäubung, Schädlingsbekämpfung, Bodenfruchtbarkeit, Wasserqualität und weitere Ökosystemleistungen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13568 Der Bundesregierung liegen keine genauen Abschätzungen zu den durch den Rückgang der biologischen Vielfalt verursachten externen bzw. gesellschaftlichen Kosten vor. Die Bundesregierung ist sich dennoch der bedeutenden Ökosystemleistungen der biologischen Vielfalt bewusst. In der deutschen Nachfolgestudie der internationalen TEEB-Studie „Naturkapital Deutschland – TEEB DE“ sollen speziell für Deutschland die Leistungen der Natur für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlbefinden (die Ökosystemleistungen) besser verdeutlicht und, sofern dies sinnvoll ist, auch mit ökonomischen Werten quantifiziert werden. Im Zentrum von „Naturkapital Deutschland – TEEB DE“ stehen vier thematische Berichte, die vom Jahr 2012 bis Anfang des Jahres 2017 erarbeitet wurden. Hierbei wurden die Ergebnisse von vorliegenden Fallstudien für Deutschland zusammengetragen , unter anderem zu den volkswirtschaftlichen Kosten durch Ackerbau auf Moorböden, Grünlandumbruch, Stickstoffbelastung sowie den Nutzen von Gewässerrandstreifen und Bestäubungsleistungen durch Insekten. 5. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung, dass „sich auf diese Weise in der Agrarlandschaft noch nicht einmal ein Mindestniveau an biologischer Vielfalt aufrechterhalten“ ließe (Agrar-Report 2017, BfN, 2017, S. 19)? Die zitierte Aussage bezieht sich auf eine Passage des BfN-Agrarreports zu aktuell vorhandenen Förderinstrumenten der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft . Diese Förderinstrumente werden laufend weiterentwickelt (vgl. Antworten zu den Fragen 22, 23 und 25), um sie an die aktuellen Anforderungen anzupassen . 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation der Vögel in der Agrarlandschaft , insbesondere mit Blick auf die Arten- und Individuenzahl? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Stummer Frühling – Verlust von Vogelarten“ auf Bundestagsdrucksache 18/12195 verwiesen. 7. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation der Insekten in der Agrarlandschaft , insbesondere mit Blick auf Artenzahlen und Biomasse? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Insekten in Deutschland und Auswirkungen ihres Rückgangs“ auf Bundestagsdrucksache 18/12859 verwiesen. 8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis einer aktuellen Studie, wonach durch den verbreiteten Einsatz des Neonikotinoids Thiamethoxam eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 28 Prozent besteht, dass die Dunkle Erdhummel ausstirbt (vgl. www.spiegel.de/ wissenschaft/natur/neonicotinoide-so-gefaehrlich-sind-pflanzenschutzmittelfuer -hummeln-a-1162778.html)? Die Prinzipien der Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen sowie der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union sind durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegt. In Artikel 4 Absatz 3 und 29 Absatz 1 Buchstabe e) – Anforderungen und Bedingungen für die Genehmigung – ist u. a. festgehalten, dass Pflanzenschutzmittel und ihre Wirkstoffe nur genehmigt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13568 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode bzw. zugelassen werden dürfen, wenn sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Tieren oder das Grundwasser und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Darüber hinaus legt Artikel 4 ebenfalls fest, dass die Genehmigung aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstandes zu erfolgen hat. Dies gilt auch für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe aus der Gruppe der Neonikotinoide. Insofern findet auch die in der Anfrage genannte Studie in Genehmigungs- bzw. Zulassungsprozessen der europäischen bzw. nationalen Genehmigungs - bzw. Zulassungsbehörden ihre Berücksichtigung. 9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Vertretern des Umweltbundesamtes , wonach der Rückgang bei Insektenpopulationen ca. mit dem Beginn des Einsatzes von Neonikotinoiden zusammenfällt, und wenn nein, warum nicht (vgl. www.spiegel.de/wissenschaft/natur/neonicotinoide-so-gefaehrlichsind -pflanzenschutzmittel-fuer-hummeln-a-1162778.html)? Die Bestandsentwicklung von Insektenarten wird durch einen Komplex unterschiedlicher Faktoren bestimmt. Dazu zählen u. a. das Vorhandensein von Habitaten , das Nahrungsangebot, die Veränderung und das Vorhandensein von Strukturen in der Landschaft, wie z. B. Säume, Hecken oder gestufte Waldränder, die Art und Weise der Nutzung und Bewirtschaftung der Landschaft (u. a. der Gewässer , Wiesen, Äcker), die Haltung von Weidetieren, das Vorliegen von Schadstoffen (einschließlich Pflanzenschutzmitteln) oder die Fragmentierung der Landschaft . Darüber hinaus haben die Jahreswitterung und Klimaänderungen einen wesentlichen Einfluss auf Insektenpopulationen. Wo die Ursachen für regional zu beobachtende Abnahmen der Insektenpopulationen zu suchen sind, ist bisher wissenschaftlich nicht hinreichend geklärt. Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 15 und 17 der bereits in Antwort zu Frage 7 genannten Kleinen Anfrage „Insekten in Deutschland “ auf Bundestagsdrucksache 18/12589 verwiesen. 10. Hat sich die Bundesregierung im EU-Ministerrat für eine möglichst frühzeitig stattfindende Debatte über den Vorschlag der EU-Kommission für ein Freilandverbot von drei Neonikotinoiden eingesetzt, der bereits vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments debattiert und im Kern unterstützt wurde, und wenn nein, warum nicht? Der Agrarministerrat der Europäischen Union hat sich noch nicht mit diesem Thema befasst. Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 hat die Europäische Kommission die Genehmigungsbedingungen für drei Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonikotinoide (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam) stark beschränkt. In Deutschland ist mit der am 23. Juli 2016 in Kraft getretenen Pflanzenschutz-Saatgutanwendungsverordnung (PflSchSaatgAnwendV), zusätzlich zur genannten europarechtlich geltenden Durchführungsverordnung, die Einfuhr und Aussaat von mit diesen Neonikotinoiden behandeltem Wintergetreidesaatgut ebenfalls verboten. Derzeit wird auf europäischer Ebene erörtert, ob und gegebenenfalls welche weiteren Einschränkungen der Genehmigung dieser drei Neonikotinoide notwendig sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13568 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Bestandssituation und -entwicklung der in Deutschland heimischen Regenwurmarten, und welche Folgen hat dies für die Bodenstruktur, Bodenfruchtbarkeit und Pflanzengesundheit ? Im Jahr 2016 wurde erstmals eine bundesweite Rote Liste der Regenwürmer veröffentlicht . Als Grundlage hierfür wurde im Jahr 2014 die erste deutsche Gesamtartenliste mit 47 Arten der Familien Lumbricidae und Criodrilidae publiziert. Die Art Lumbricus badensis kommt nur in Deutschland vor, und zwar im südlichen Hochschwarzwald. Für die weltweite Erhaltung dieser endemischen Art ist Deutschland daher in besonders hohem Maße verantwortlich. Zur Rote-Liste-Bewertung von 43 Arten (vier Arten wurden als Kulturfolger nicht bewertet) wurden alle verfügbaren Informationen zusammengetragen. Auf der Basis von 16 000 Datensätzen konnten vorwiegend die häufigeren bzw. verbreiteten Arten bewertet werden. Für seltenere Arten, die als Bewohner besonderer Habitattypen mit den gängigen Methoden nicht erfasst werden können, gelang dies oftmals nicht. Die 43 bewerteten Regenwurmarten verteilen sich auf die Rote-Liste-Kriterien zur aktuellen Bestandssituation, zum lang- und kurzfristigen Trend sowie hinsichtlich Risikofaktoren wie folgt: Kriterium 1: Aktuelle Bestandssituation absolut prozentual ex - ausgestorben oder verschollen 0 0,0% es - extrem selten 14 32,6% ss - sehr selten 9 20,9% s - selten 5 11,6% mh - mäßig häufig 4 9,3% h - häufig 6 14,0% sh - sehr häufig 4 9,3% ? - unbekannt 1 2,3% Kriterium 3: Kurzfristiger Bestandstrend absolut prozentual ↓↓↓ - sehr starke Abnahme 0 0,0% ↓↓ - starke Abnahme 0 0,0% (↓) - mäßige Abnahme oder Ausmaß unbekannt 4 9,3% = - gleich bleibend 22 51,2% ↑ - deutliche Zunahme 2 4,7% ? - Daten ungenügend 15 34,9% [leer] - nur bei: ex, ausgestorben oder verschollen 0 0,0% Gesamtzahl bewerteter Indigener und Archaeobiota 43 100,0% Das Vorkommen der Regenwürmer wird im Wesentlichen von den standörtlichen Gegebenheiten (pH-Wert, organische Bodensubstanz, Bodenart, Bodenfeuchte) und Landnutzung bestimmt (Jänsch et al. 2013). Je intensiver die Landnutzung desto geringer sind Artenzahl und Häufigkeit der Regenwürmer, weshalb generell Grünland mehr Arten und höhere Individuendichten aufweist als Ackerland. Auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13568 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ackerflächen wirken sich konventioneller Pflugeinsatz, Bodenverdichtung durch Einsatz schwerer Maschinen, Schwarzbrache, verminderte Zufuhr organischer Substanz und Schadstoffeinträge negativ auf Regenwurmpopulationen aus. Eine nachweislich positive Entwicklung der Regenwurmpopulationen erzielen bodenschonende Bewirtschaftungsformen wie z. B. konservierende Bodenbearbeitung und Direktsaat (van Capelle et al. 2012), mehrjährige Kulturen im Energiepflanzenanbau (Emmerling 2014, Schorpp et al. 2016) und ökologischer Landbau (Crittenden et al. 2014). Solche bodenschonenden Maßnahmen erhöhen darüber hinaus die ökologischen Dienstleistungen (ecosystem services) der Regenwürmer hinsichtlich einer Verbesserung der Bodenstruktur, Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit und Zunahme der Bodengesundheit. 12. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation des Feldhamsters? Welche Populationen bestehen, und welche Rückgänge sind hier zu verzeichnen ? Der noch vor wenigen Jahrzehnten in vielen Teilen Deutschlands als Schädling verfolgte Feldhamster hat sehr starke Bestandseinbrüche zu verzeichnen und wird daher bundesweit in der Roten Liste der Säugetiere als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Der Erhaltungszustand des Feldhamsters wird sowohl in der atlantischen als auch kontinentalen biogeographischen Region mit unzureichend-schlecht bewertet. Der Trend ist in beiden Regionen „sich verschlechternd“. Angaben zu einzelnen Populationen liegen auf Bundesebene nicht vor. Ein auf der Basis von Daten der Bundesländer und einem nationalen Expertentreffen erstellter Bericht zum Status des Feldhamsters wurde im Jahr 2014 vom Bundesamt für Naturschutz veröffentlicht : Deutscher Rat für Landespflege (2014): Bericht zum Status des Feldhamsters (Cricetus cricetus) (BfN-Skripten 385, 46 S. – URL: www.bfn.de/fileadmin/ BfN/service/Dokumente/skripten/skript385.pdf). 13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Population des Feldhasen und die Abschusszahl dieser Tierart seit 1950 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Es liegen Erhebungen zum Vorkommen des Feldhasen in vielen Teilen Deutschlands vor. Eine abgestimmte Bewertung der bundesweiten Situation des Feldhasen liegt der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13568 Eine Statistik der Jagdstrecken, die Daten aus allen Ländern enthält, liegt ab dem Jagdjahr 1956/1957 vor. Entwicklung der Feldhasenstrecke (incl. Fall- und Unfallwild) in Deutschland (Quelle: Datenspeicher Jagd, Thünen-Institut Eberswalde 2017). 14. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der Ackerwildkräuter und wildwachsenden Pflanzenarten, und wie bewertet die Bundesregierung diese? Welche Rückgänge sind hier zu verzeichnen (Anzahl der Arten, Populationsanzahlen )? Welche Arten sind besonders betroffen (mit Zahlen zu Entwicklung und Rückgang)? Die Gefährdungssituation von Pflanzenarten wie Ackerwildkräutern wird in bundesweiten Roten Listen erfasst. Die letzte Rote Liste der Gefäßpflanzen Deutschlands stammt aus dem Jahr 1996. Demnach sind 31,4 Prozent in eine Gefährdungskategorie einstuft, darunter überdurchschnittlich viele Ackerwildkräuter. Eine aktuelle Ausgabe der Roten Liste der Gefäßpflanzen wird im Jahr 2018 erscheinen . 15. Wie ist laut Bundesregierung der Zustand der biologischen Vielfalt auf Ökosystem - bzw. Landschaftsebene, und wie bewertet die Bundesregierung diesen ? Der Zustand der biologischen Vielfalt wird auf der Ebene von Arten und Biotopen in Form von Roten Listen erfasst (vgl. Antwort zu den Fragen 14, 16 und 17) sowie im Rahmen der nationalen Berichterstattung zur FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie der EU für die darin enthaltenen Arten und Lebensraumtypen (vgl. Antwort zu Frage 1). Im Indikatorenset der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt werden die Artenvielfalt und Landschaftsqualität für die Hauptlebensraum- bzw. Landschaftstypen „Agrarland “, „Wälder“, „Siedlungen“, „Binnengewässer“ „Küsten und Meere“ sowie „Alpen“ erfasst (vgl. Antwort zu Frage 1). Im Verlauf der letzten zehn Berichtsjahre (vom Jahr 2003 bis zum Jahr 2013) haben sich die Teilindikatoren für die einzelnen Lebensraumtypen unterschied- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13568 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode lich entwickelt. Die Teilindikatoren für Agrarland (2013: 59 Prozent des Zielwertes ) sowie für Küsten und Meere (2013: 58 Prozent des Zielwertes) zeigten in diesem Zeitraum einen statistisch signifikanten Abwärtstrend, der sich auch deutlich auf den Gesamtindikator auswirkt. Die Teilindikatoren für Wälder (2013: 87 Prozent des Zielwertes), Siedlungen (66 Prozent) und Binnengewässer (72 Prozent) waren im Vergleichszeitraum uneinheitlich und ohne statistisch signifikanten Trend. Bis auf die Teilindikatoren für Wälder und für Binnengewässer bleiben alle Teilindikatoren für die einzelnen Lebensräume deutlich hinter den Vergleichswerten für das Jahr 1990 zurück. 16. Wie ist laut Bundesregierung die Gefährdungslage für die einzelnen Biotoptypen (nach Gefährdungskategorie)? Die Gefährdungslage der Biotoptypen Deutschlands ist in der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (Finck et al. 2017) aufgeführt, die im Mai des Jahres 2017 erschienen ist. Eine Bilanz der Gefährdungssituation aller dort bewerteten 863 Biotoptypen in den verschiedenen Gefährdungskategorien ist in der folgenden Abbildung dargestellt. Eine Darstellung der Gefährdungslage für alle 863 Biotoptypen ist im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage nicht möglich. Hierfür wird auf die ausführliche Darstellung in der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13568 17. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zustand folgender Biotope, und welche Entwicklung beim Artenbestand ist hier zu verzeichnen? Jeweils wie viel Prozent sind hier gefährdet, und welcher Fläche entspricht dies (bitte deutschlandweit und nach Bundesländern aufgeschlüsselt) für a) Offenlandbiotope, Für die 202 Biotoptypen des Offenlandes gibt die aktuelle Rote Liste gefährdeter Biotoptypen die folgenden Rote Liste-Werte an: kein Verlustrisiko: 51 (25,2 Prozent) Vorwarnstufe: 2 (1 Prozent) gefährdet: 15 (7,4 Prozent) stark gefährdet: 40 (19,8 Prozent) von vollständiger Vernichtung bedroht: 84 (41,6 Prozent) Einstufung nicht sinnvoll: 10 (5 Prozent). b) Wiesen und Weiden, f) Grünland (mit Aussagen zu Fläche und Qualität)? Die Fragen 17b und 17f werden gemeinsam beantwortet. Für die 75 Biotoptypen des Grünlandes gibt die aktuelle Rote Liste gefährdeter Biotoptypen die folgenden Rote Liste-Werte an: kein Verlustrisiko: 12 (16 Prozent) Vorwarnstufe: 1 (1 Prozent) gefährdet: 1 (1 Prozent) stark gefährdet: 10 (13 Prozent) von vollständiger Vernichtung bedroht: 51 (68 Prozent). c) Streuobstäcker/-wiesen, Streuobstbestände sind nach der aktuellen Roten Liste gefährdeter Biotoptypen in der Roten Liste Kategorie 1-2 (stark gefährdet bis von vollständiger Vernichtung bedroht) eingestuft. d) Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert, Landwirtschaftsflächen mit einem hohen Naturschutzwert sind keine Biotope im Sinne des Biotopschutzes, sondern es handelt sich hierbei um einen Indikator im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung, der den Anteil der arten- und strukturreichen Landwirtschaftsflächen an der gesamten Agrarfläche in Deutschland bilanziert. Dieser Anteil betrug bei der Ersterfassung im Jahr 2009 13,1 Prozent (2 562 605 Hektar (ha)) und sank bis zum Jahr 2015 kontinuierlich um ca. 13 Prozent (-319 537 ha) auf 11,4 Prozent (2 243 068 ha). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13568 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Ergebnisse des Monitorings der Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert werden regelmäßig in den Indikatorenberichten der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt und auf der Homepage der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) veröffentlicht. e) Moore, Für die Biotoptypen der Moore gibt die aktuelle Roten Liste gefährdeter Biotoptypen die folgenden Rote Liste-Werte an: Waldfreie, oligo- bis mesotrophe Niedermoore und Sümpfe: 1! (akut von der vollständigen Vernichtung bedroht) Hochmoore (weitgehend intakt): 1! (akut von vollständiger Vernichtung bedroht) Übergangsmoore und Zwischenmoore: 1-2 (stark gefährdet bis von vollständiger Vernichtung bedroht) Für die Fragen 17a bis 17c und 17e bis 17f gilt, dass der Bundesregierung keine Angaben darüber vorliegen, welchen konkreten Flächenumfang die jeweiligen Biotoptypen einnehmen und wie sich dieser auf die Bundesländer verteilt. 18. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedrohung der biologischen Vielfalt durch den erhöhten Eintrag von Stickstoff in Biotope? Liegen die atmosphärischen Stickstoffeinträge über den ökologischen Belastungsgrenzen (Critical Loads), kann es langfristig zu einer Schädigung von Ökosystemen kommen. Daher hat sich die Bundesregierung in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2020 die Belastungsgrenzen für empfindliche Ökosysteme nicht mehr überschritten werden sollen . Zwischen den Jahren 1990 und 2010 konnte bereits der Anteil der Flächen, auf denen die Belastungsgrenzen für Stickstoff überschritten wurden, um 19 Prozentpunkte gesenkt werden. Im letzten Erhebungsjahr 2010 wurden in Deutschland auf 54 Prozent der Fläche aller bewerteten empfindlichen Ökosysteme die Belastungsgrenzen für schädlichen Stickstoffeintrag überschritten. Sollte die Reduktion von Stickstoffeinträgen der vergangenen Berichtsjahre fortgeführt werden , kann das in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 angestrebte Ziel von höchstens 37 Prozent belasteter Fläche im Jahr 2030 erreicht werden. Aufgrund abweichender Methoden bei den zugrunde liegenden Modellierungen und Berechnungen kommt der entsprechende Indikator der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu anderen Werten in der Datenreihe. 19. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von Grünland für die Biodiversität , und welchen Einfluss haben Verlust und Verschlechterung des Grünlandes auf diese? Was bedeutet der Rückgang von Grünland für Farn- und Blütenpflanzen, und welche Rückgänge sind hier zu verzeichnen (Prozent, Arten, die besonders betroffen sind)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13568 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von Streuobstwiesen/ -äckern für die biologische Vielfalt, und welche Auswirkungen sieht sie durch ihren Rückgang? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Extensiv genutzte Lebensräume wie Extensivgrünland und Streuobstwiesen gehören zu den naturschutzfachlich besonders wertvollen Agrarbiotopen. Die Bundesregierung hat deshalb Maßnahmen ergriffen, um deren Rückgang zu verringern . So konnte der Rückgang des Grünlands unter anderem aufgrund der deutschen Ausgestaltung des Dauergrünlanderhaltungsgebots gestoppt werden. Mit der Änderung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ können seit dem Jahr 2017 nicht nur die Anlage sondern auch die regelmäßige Pflege von Streuobstwiesen gefördert werden. Zur Situation der Farn- und Blütenpflanzen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 21. Welche Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt werden im Bereich Landwirtschaft/Agrarlandschaft nach Kenntnis der Bundesregierung erreicht? Welcher Status und welche Trends liegen bei den Indikatoren vor, die mit der Landwirtschaft/dem Agrarland in Verbindung stehen (aktuellste Zahlen )? In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) werden mehr als 300 Ziele formuliert. Die NBS enthält für die zusammenfassende Erfolgskontrolle ein Set von 19 Indikatoren, das an die Visionen und Aktionsfelder der Strategie gekoppelt ist und internationale Vorgaben berücksichtigt. Viele dieser Indikatoren haben auch einen Bezug zur Landwirtschaft. Die Einzelheiten zu den Indikatoren, Zielen, Status und Trends sind im „Rechenschaftsbericht 2017 der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ aufgeführt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Mehrheit der Ziele bis zum Ende der jeweiligen Beobachtungszeiträume im Bereich Landwirtschaft nicht erreicht wurde. 22. Auf welchem Anteil der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland wird nach Kenntnis der Bundesregierung Vertragsnaturschutz praktiziert? Welche Entwicklung gibt es hier seit 1990 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Ob und in welcher Form Vertragsnaturschutzangebote bestehen, liegt in der Zuständigkeit der Länder. Dem Bund liegen keine Daten zu Vertragsnaturschutzflächen und deren Entwicklung vor. Mit der Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Gesetz) im Jahr 2017 wurden u. a. Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes förderfähig. Derzeit wird ein entsprechender Fördergrundsatz beraten. Im Falle von dessen Annahme in den GAK-Rahmenplan liegt dessen Nutzung in der Zuständigkeit der Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13568 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Wie schätzt die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen der Greening -Maßnahmen (im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa) auf die Entwicklung der Biodiversität bei Arten in Agrarlandschaften ein? Die Entwicklung der Biodiversität wird auch bei Arten der Agrarlandschaft auf Grundlage der in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt festgelegten Indikatoren beobachtet. Hier sind insbesondere der Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ sowie der Indikator „Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert “ zu nennen. Sobald für diese Indikatoren Daten vorliegen, wird eine Beurteilung der Auswirkungen der Greening-Maßnahmen möglich werden. 24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu positiven Wirkungen des Ökolandbaus auf die Artenvielfalt im Vergleich zu konventionell bewirtschafteten Flächen? Der ökologische Landbau ist eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform. Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen immer wieder, dass sich der ökologische Landbau verglichen mit konventionellen Landbausystemen auch stark positiv auf die Artenvielfalt auswirkt. Besonders deutliche Effekte zeigen sich im Getreideanbau sowie in Landschaften mit hoher Land-Nutzungsintensität. 25. Welchen Anteil machen nach Kenntnis der Bundesregierung Zwischenfrüchte und Hülsenfrüchte an den ökologischen Vorrangflächen in Deutschland aus, und wie ist der Nutzen dieser Flächen für die Biodiversität im Vergleich zu anderen Flächentypen wie Brachland und Pufferstreifen einzuschätzen ? Im Antragsjahr 2016 wurden von den Betriebsinhabern in Deutschland insgesamt 1,378 Mio. ha ökologische Vorrangflächen (ÖVF) angemeldet. Davon entfielen 938 100 ha bzw. 68,1 Prozent auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau und Untersaaten sowie 175 600 ha bzw. 12,7 Prozent auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen. Unter Berücksichtigung der Anwendung von Gewichtungsfaktoren für die ökologische Wertigkeit der verschiedenen ÖVF ergibt sich für das Jahr 2016 eine gewichtete Gesamtfläche von 703 800 ha, wovon 281 400 ha bzw. 40,0 Prozent auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau und Untersaaten und 123 000 ha bzw. 17,5 Prozent auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen entfallen. Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2017/1155 wurde EU-weit ein Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf ÖVF mit stickstoffbindenden Pflanzen, Zwischenfrüchten und Brachflächen festgelegt, das erstmals ab dem Antragsjahr 2018 zur Anwendung kommt. Die Europäische Kommission begründet diese Maßnahme mit der hierdurch zu erwartenden Verbesserung der Biodiversität auf diesen Flächen. Aufgrund der in derselben Verordnung vorgesehenen Harmonisierung und Vereinfachungen im Bereich der streifenförmigen ökologischen Vorrangflächen (z. B. Pufferstreifen, Feldränder), die erstmals ab dem Antragsjahr 2018 zur Anwendung kommen, dürften diese im Hinblick auf die Artenvielfalt vorteilhaften Typen von ÖVF für die Betriebsinhaber attraktiver werden. Die verschiedenen Typen von ÖVF haben einen unterschiedlichen Nutzen für die Biodiversität, der in der Anwendung von Gewichtungsfaktoren zum Ausdruck kommt. Für ÖVF ohne landwirtschaftliche Produktion sind wegen ihres hohen Nutzens für die Biodiversität hohe Gewichtungsfaktoren festgelegt (z. B. Hecken 2,0), während für ÖVF mit landwirtschaftlicher Produktion niedrige Gewichtungsfaktoren festgelegt sind (z. B. Zwischenfrüchte 0,3). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333