Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13593 18. Wahlperiode 19.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13468 – Entwicklung einer European MALE Kampfdrohne (EURODROHNE) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine Ausstattung der Bundeswehr mit Drohnen mit „weitergehenden Kampffähigkeiten “ wurde zu Beginn der 18. Wahlperiode im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – nach Klärung von völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen – aufgeführt. In diesem Koalitionsvertrag fand sich außerdem schon die Festlegung, die Entwicklung einer europäischen Drohne voranzubringen. Bei dem Hin und Her in der Frage, ob die Bundeswehr als „Überbrückungslösung “ mit bewaffnungsfähigen, geleasten Heron-TP-Drohnen aus einer Kooperation der israelischen Rüstungsfirma Israel Aerospace Industries mit Airbus ausgestattet werden kann und soll (vgl. netzpolitik.org/2017/kampfdrohnender -bundeswehr-lieblingsraketen-duerfen-nicht-mit-us-modell-fliegen/) oder mit Predator-Drohnen des US-amerikanischen Rüstungsherstellers General Atomics, ist das weiterreichende Konzept, auf europäischer Ebene gemeinsam mit Frankreich, Italien und Spanien ein European Medium Altitude Long Endurance Remotely Piloted Aircraft System (European MALE RPAS) mit Wirkung gegen stationäre und bewegliche Einzelziele, also eine Kampfdrohne für mittlere Flughöhen mit langer Flugzeit auf dem neuesten Stand der Technik, zu entwickeln, die ab dem Jahr 2025 bzw. 2027 zur Verfügung stehen soll, zuletzt in den Hintergrund getreten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13346). Die parlamentarische Entscheidung für oder gegen ein Leasing bewaffnungsfähiger Heron-TP- oder Predator-Drohnen wird voraussichtlich erst in der nächsten Wahlperiode gefällt werden. Grundlegende Weichen für die Eigenentwicklung einer European-MALE-Kampfdrohne sind und werden aber bereits gestellt . Von der Bundesregierung wird diese als EURODROHNE bezeichnet (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13346). Mit der Erstellung einer Definitionsstudie für ein solches Flugsystem, die innerhalb von zwei Jahren die Parameter für dieses Luftfahrzeugsystem festlegen soll, begannen die Rüstungsunternehmen Airbus, Dassault Aviation und Leonardo-Finmeccanica im September 2016 im Auftrag der Bundesregierung (nach vorheriger Zustimmung der Mehrheitsfraktionen im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages) sowie der französischen, italienischen und spanischen Regierung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13346, Antwort Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13593 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode auf die Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13151); https://airbusdefenceandspace.com/wp-content/uploads/2016/09/ press-release-male-rpas-28092016-de.pdf). Die Führungsrolle für die Definitionsphase hat Deutschland übernommen. Die Kampfdrohne soll nicht nur eine Zulassung zur Integration in den stark frequentierten europäischen Luftraum erhalten können, sondern insgesamt auf dem höchsten Stand der Rüstungstechnik sein. Dazu können z. B. Stealth-Technologien gehören sowie besonders leistungsstarke Antriebssysteme, vor allem aber eine verstärkte Autonomisierung und selbstverständlich eine Bewaffnung (vgl. https://airbusdefenceandspace.com/wp-content/ uploads/2016/09/press-release-male-rpas-28092016-de.pdf). Genauere Details zur Aufgabenstellung, zu den Vorgaben zu Eckpunkten oder zum aktuellen Planungsstand sind bislang nicht bekannt geworden. Etwa die Hälfte der eingeplanten Zeit zur Erstellung der Studie ist nun verstrichen. 1. In welcher Phase (Konzeptphase oder Entwurfsphase) befindet sich das Projekt nach Kenntnis der Bundesregierung? Das Projekt Eurodrohne ist derzeit Gegenstand einer von vier Nationen (Deutschland , Frankreich, Italien und Spanien) in Auftrag gegebenen Studie. Die Studie befindet sich derzeit in der ersten Phase, der sogenannten Konzeptphase, der eine Entwurfsphase folgt. 2. Mit welchen Vorgaben bzgl. zu definierender Anforderungen an operationelle Fähigkeiten und technische Leistungsfähigkeit eines zu entwickelnden Systems sind die Angehörigen der Bundeswehr und des Bundesministeriums der Verteidigung, die Beiträge zur Definitionsstudie erbringen sollen, in die Abstimmungsgespräche mit den Partnernationen und den Rüstungsunternehmen hineingegangen? Die teilnehmenden Nationen haben allgemeine Grundsätze für alle Projektphasen in einer Rahmenabsprache und Grundsätze für die Studienphase in einer Durchführungsabsprache festgelegt. Als Eingangsgrößen für die Studienphase dienten multinational abgestimmte Fähigkeitsforderungen , die einer nationalen Priorisierung unterzogen wurden. Das zu entwickelnde Drohnensystem soll ab 2025 zur Verfügung stehen und mittel - bis langfristig mit den Fähigkeiten „Luftgestützte Aufklärung und Überwachung bis in die Tiefe des Einsatzgebietes“ in Verbindung mit „Wirkung gegen stationäre und bewegliche Einzelziele inklusive der Luftnahunterstützung“ zum Fähigkeitsprofil der Bundeswehr im Rahmen internationaler Konfliktverhütung und Krisenbewältigung bei Anfangs- und langandauernden Folge- und Stabilisierungsoperationen niedriger bis mittlerer Intensität sowie der Landes- und Bündnisverteidigung beitragen. Das System soll von Beginn an einen Betrieb im europäischen Luftraum ermöglichen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13593 3. Welche Anforderungen bzgl. der operationellen Fähigkeiten und technischen Leistungsfähigkeit eines zu entwickelnden Systems sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang von den am Projekt beteiligten Staaten formuliert worden? Bezüglich der Fähigkeitsforderungen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die multinational abgestimmten Fähigkeitsforderungen werden im Rahmen der Konzeptphase durch die beauftragte Industrie durch Parametrisierung in technisch -funktionale Systemforderungen umgesetzt. Die entstehenden Fähigkeitsund Systemforderungen stehen derzeit noch nicht fest und werden am Ende der Konzeptphase durch die Partnernationen gemeinsam gebilligt. 4. Auf welche dieser Fähigkeiten legen auch die Bundesregierung bzw. die Bundeswehr Wert? Die Bundesregierung legt grundsätzlich auf alle konsentierten Fähigkeitsforderungen wert. 5. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Projekt aktuell der Stand der Überlegungen bzgl. der folgenden (operationellen) Forderungen bzw. der technischen Leistungsfähigkeit eines zu entwickelnden Systems: a) Kollisionsvermeidungssysteme (z. B. sog. Sense-and-avoid-Systeme), mit denen die Drohnen autark Hindernissen ausweichen und so am Luftverkehr teilnehmen können, Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen. Die Einstufung ist erforderlich, da die Kenntnis der multinational abgestimmten Fähigkeitsforderungen durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann. b) Luftkampffähigkeit, Es wird auf die Antwort zur Frage 5a verwiesen. c) Triebwerksdefinition, z. B. Ausstattung mit Strahltriebwerken, und Anzahl der Triebwerke, Die teilnehmenden Nationen haben sich darauf verständigt, die Studie auf Basis eines Designs mit zwei Propellerturbinenluftstrahltriebwerken fortzuführen. d) Tarnkappen-/Stealth-Fähigkeiten, e) Integration von Assistenzsystemen zur Steuerung, f) Ausmaß der Steuerungsfähigkeit durch den sog. man in/on the loop, g) Aufklärungs- und Steuerungs-Sensorik, h) Bewaffnung? Die Fragen 5d bis 5h werden zusammen beantwortet. Inhaltlich wird auf die Antwort zur Frage 5a verwiesen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antworten zu den Fragen 5a, b, d, e, f, g und h als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13593 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Auf welchem Stand befindet sich das Monitoring zur Studie? Wurden definierte Systemanforderungen bereits gebilligt, und existiert bereits ein Review oder ein vergleichbarer Bericht zu den definierten Systemforderungen , oder, wenn nein, bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem einen und/oder dem anderen? In der andauernden Konzeptphase werden die abgestimmten Fähigkeitsforderungen der Nationen durch die beauftragte Industrie analysiert und Zielkonfliktuntersuchungen unterzogen. Die Konzeptphase schließt mit dem „System Requirements Review“ ab, dessen Finalisierung im ersten Quartal 2018 angestrebt wird. 7. Für welche Einsatzszenarien und welches Aufgabenspektrum soll die European MALE nach derzeitigem Stand der Überlegungen entwickelt werden? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Mögliche Einsätze erfolgen im Rahmen geltender völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Vorgaben und bedürfen im Falle einer zu erwartenden Einbeziehung in bewaffnete Konflikte der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages . 8. Wie hoch werden die Kosten der Entwicklung nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich sein, und wie hoch wird dabei der Kostenanteil Deutschlands in absoluten Zahlen sein? Der Bundesregierung liegen derzeit keine belastbaren Kosteninformationen vor. Belastbare Zahlen werden erst mit Vorlage eines Angebotes für einen Entwicklungsvertrag und nach den Vertragsverhandlungen zur Verfügung stehen. 9. In welcher Form, mit welchen Aufgaben, mit welcher Begründung, auf Basis welches Vergabeverfahrens (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) und mit welchem finanziellen Ansatz erfolgt die Einbindung der INDUSTRIEAN- LAGEN-BETRIEBSGESELLSCHAFT MBH in das Projekt? Die Einbindung der IABG mbH erfolgte im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb , da nur bei der IABG mbH die Voraussetzungen zur Leistungserbringung im beschriebenen Umfang gegeben sind. Auftragsinhalt ist die Begleitung der deutschen Amtsseite bei der Definitionsstudie, das Ergebnismonitoring als Basis für die Erarbeitung nationaler fachtechnischer Positionen und die Vorbereitung von Entscheidungen und nationalen Eigenvalidierungen. Mit dem am 12. August 2016 geschlossenen Vertrag wurde für die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers ein höchstbegrenzter Selbstkostenerstattungspreis gemäß § 7 (1) Verordnung für das Preisrecht Nr. 30/53 vereinbart. Die Höchstbegrenzung wird wegen der gegenseitigen Pflicht zur Vertraulichkeit der Vertragsparteien (§ 6 VSVgV) als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis seines Auftragnehmers nicht veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333