Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 18. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13606 18. Wahlperiode 20.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Cem Özdemir, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13476 – Äußerungen der Drogenbeauftragten anlässlich der Vorstellung des Drogen- und Suchtberichts 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 18. August 2017 stellte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, den Drogen- und Suchtbericht 2017 in der Bundespressekonferenz vor. Dieser jährlich erscheinende Bericht soll einen Überblick über die Aktivitäten der Bundesregierung und die von ihr identifizierten Probleme und Entwicklungen im Drogen- und Suchtbereich geben. Im Rahmen der o. g. Pressekonferenz äußerte sich die Drogenbeauftragte – teilweise auf Nachfragen von Journalisten – unter anderem zur Debatte um die Legalisierung von Cannabis, zur Umsetzung des Gesetzes zur medizinischen Verwendung von Cannabis, zu den Ursachen der überdurchschnittlich hohen Zahl der Drogentoten in Bayern sowie zu weiteren Vorhaben der Bundesregierung im Bereich der Suchtprävention. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung legt mit dem Drogen- und Suchtbericht jedes Jahr einen umfassenden Überblick über den Substanzmittelmissbrauch und andere Suchtformen in Deutschland sowie die suchtpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung vor. Der Bericht gibt Einblicke in die koordinierende Arbeit der Drogenbeauftragten sowohl auf der nationalen als auch auf der internationalen Ebene. Er stellt die durch den Bund geförderten Projekte, Studien und Initiativen sowie ausgewählte Maßnahmen anderer Akteure im Bereich Drogen und Sucht vor. Im diesjährigen Bericht findet sich zudem ein Sonderkapitel zum Jahresschwerpunkt 2017 der Drogenbeauftragten „Kinder aus suchtbelasteten Familien “. Dieser beschreibt die besondere Lebenssituation der von einer familiären Suchterkrankung betroffenen Kinder und zeigt damit den Handlungsbedarf von Bund, Ländern und Kommunen auf. Die Drogenbeauftragte hat den diesjährigen Drogen- und Suchtbericht am 18. August 2017 im Rahmen einer Pressekonferenz (PK) vorgestellt und darüber hinaus, wie bei PKs üblich, Fragen der anwesenden Journalisten beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13606 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Wie erklärt sich die Bundesregierung den erneuten Anstieg der Zahl von Personen , die in den letzten zwölf Monaten Cannabis konsumiert haben? 2. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung – wie von der Drogenbeauftragten Marlene Mortler behauptet – einen Kausalzusammenhang zwischen der Debatte um die Legalisierung von Cannabis und der wieder angestiegenen Zahl der Konsumentinnen und Konsumenten? Falls ja, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage fußt die Feststellung dieses Kausalzusammenhangs? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Jahr 2015 lag die 12-Monats-Prävalenz des Cannabiskonsums bei Erwachsenen in etwa auf dem Niveau des Jahres 2003, nachdem bis 2012 ein Rückgang zu verzeichnen war (Epidemiologischer Suchtsurvey 2015, Institut für Therapieforschung München). Auch bei Jugendlichen kam es zu einem leichten Anstieg der 12-Monatsprävalenz (Drogenaffinitätsstudie 2015, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung). Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, dass die Diskussion um eine Legalisierung von Cannabis zu einer Verharmlosung der Risiken, die vom Konsum ausgehen, beitragen kann. 3. Was meint die Drogenbeauftragte mit einer „lifestyle-getriebenen Legalisierungsdebatte “? Mit dieser Aussage bezieht sich die Drogenbeauftragte auf Darstellungen und Aussagen in Medien und im öffentlichen Leben, die eine Normalität des Cannabiskonsums als Bestandteil der Lebensführung suggerieren. 4. Teilt die Bundesregierung die Aussage der Drogenbeauftragten, dass DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die FDP und Teile der SPD, die sich für eine Legalisierung von Cannabis einsetzen, die Gefahren dieser Substanz verharmlosen und Schülern, Lehrern und Eltern „in den Rücken fallen“, die den Konsum von Cannabis ablehnen? Falls ja, warum? Die Bundesregierung teilt die Besorgnis der Drogenbeauftragten, dass pauschale Legalisierungsforderungen aus dem politischen Raum zu einer Verharmlosung der Risiken des Cannabiskonsums beitragen können und das im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung und des Einzelnen liegende Engagement von Schülern, Eltern und Lehrern für ein möglichst drogenfreies Leben erschweren können. 5. Hält es die Bundesregierung für richtig, einzelnen Journalisten auf allgemein formulierte Fragen hin persönlichen Drogenkonsum zu unterstellen, wie es die Drogenbeauftragte in der genannten Pressekonferenz getan hat, und auf welche konkreten Anhaltspunkte stützte sich diese Annahme der Drogenbeauftragten ? Die Drogenbeauftragte hat sich auf die Frage nach einem unschädlichen Konsummuster lediglich im Konjunktiv geäußert und keiner Journalistin und keinem Journalisten einen persönlichen Drogenkonsum unterstellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13606 6. Wer ist die „immer einflussreichere globale Lobby“, die sich für die Legalisierung von Cannabis einsetzt, und auf welche Kriterien und Bemessungsgrundlagen stützt sich die Aussage der Drogenbeauftragten, sie sei „bei Teilen des Establishments einflussreicher“ als die Tabaklobby? 7. Wer sind die Hedgefonds, die laut Aussage der Drogenbeauftragten Interesse an einer Legalisierung von Cannabis in Deutschland signalisiert haben? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Drogenbeauftragte weist mit ihrer Aussage darauf hin, dass in den letzten Jahren vor allem in den USA und Canada eine umsatzstarke Cannabiswirtschaft entstanden ist, welche sich für eine Legalisierung des Genuss- bzw. Rauschkonsums der Droge einsetzt. Dies zeigt sich bei einer Vielzahl von Kongressen und Messen, die mittlerweile nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland veranstaltet werden. Beispiele sind die „International Cannabis Business Conference “ für die „große und aufstrebende Cannabisindustrie“ (zit. Website des Deutschen Hanfverbands 2017) und die Berliner Hanf-Messe „Mary Jane“, bei der im Juni 2017 auch führende Vertreter deutscher Parteien aufgetreten sind. Ein Beispiel für das Interesse der Finanzindustrie stellt der US-Hedgefonds „Poseidon “ dar, der in den USA für eine Legalisierung auch des Genuss- bzw. Rauschkonsums der Droge eintritt. 8. a) Welche Gründe hat der nach Aussage der Drogenbeauftragten in den letzten Jahren gestiegene THC-Gehalt bei Cannabis? Studien über die Ursachen des Anstiegs des THC-Gehalt von Cannabis liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Kennt die Bundesregierung vergleichbare Wirkstoffanstiege oder -schwankungen bei einzelnen alkoholischen Getränken, und falls nicht, worauf ist dies zurückzuführen? Alkoholische Getränke haben einen unterschiedlichen Alkoholgehalt, der jeweils auf der Flasche angegeben wird. 9. Welche konkreten Maßnahmen soll das von der Drogenbeauftragten angekündigte „umfassende Maßnahmenpaket“ zur Prävention, Früherkennung und Behandlung von Cannabisanhängigkeit und -missbrauch enthalten (bitte einzeln aufführen)? 10. Ist die von der Drogenbeauftragten in Aussicht gestellte Summe von jährlich 500 000 Euro für diese Maßnahmen bereits im Kabinettsbeschluss für den Haushalt 2018 berücksichtigt? Falls nicht, wieso nicht? Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Drogenbeauftragte hat keine bereits beschlossenen Maßnahmen angekündigt, sondern die Forderung aufgestellt, in der kommenden Legislaturperiode ein solches Maßnahmenpaket zu entwickeln. Zur Verwirklichung dieser Forderung müssten die erforderlichen Mittel in den kommenden Bundeshaushalten bereitgestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13606 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Auf welche Datengrundlage stützt die Drogenbeauftragte ihre Aussage, dass das im Januar 2017 vom Bundestag beschlossene Gesetz zu Cannabis als Medizin funktioniere, obwohl die Bundesregierung zeitgleich in ihrer Antwort vom 18. August 2017 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13352 angibt, dass ihr weder Zahlen zu den gestellten Anträgen auf Kostenerstattung noch zur Entscheidungspraxis der Krankenkassen noch zur Zahl der sich an der Distribution von Cannabis beteiligten Apotheken vorliegen? Unter den Voraussetzungen des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ können Ärztinnen und Ärzte seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 10. März 2017 Cannabis zur medizinischen Anwendung auf einem Betäubungsmittelrezept verordnen. Nach Angaben von QuintilesIMS haben sich die Verordnungen für gesetzlich Krankenversicherte von März bis Mai 2017 um 80 Prozent erhöht. Danach wurden im März rund 3 600 und im Mai knapp 6 500 Verordnungen abgerechnet (Pressemitteilung QuintilesIMS vom 25. Juli 2017, www.imshealth.de/de_DE/ about-us/News-and-Events/cannabis-80-prozent-mehr-verordnungen). Hierauf bezog sich die Aussage der Drogenbeauftragten und nicht auf Anträge auf Kostenerstattung . 12. Wer sind die „interessierten Kreise“, die laut Drogenbeauftragter das Funktionieren dieses Gesetzes bestreiten, und welche Gründe haben diese Akteure nach Ansicht der Bundesregierung für ihre Kritik? Mit dem Begriff „interessierte Kreise“ meint die Drogenbeauftragte gemäß der semantischen Bedeutung die „aufmerksamen Gruppen, Teile der Bevölkerung, der Gesellschaft“, die sich insbesondere in den Sozialen Medien zu diesem Thema zu Wort gemeldet haben. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, über deren Motivationen und Gründe zu spekulieren. 13. Wann wird die von der Drogenbeauftragten avisierte Studie zur genaueren Untersuchung der Todesursachen bei Mischkonsum vorliegen und veröffentlicht werden? Bei der in den Fragen 13 und 16 angesprochenen Studie handelt es sich um eine von der Drogenbeauftragten beförderte Studie zur „Analyse drogeninduzierter Todesfälle“. Ziel der Studie ist eine Auswertung drogenindizierter Todesfälle im Zeitraum 2012 bis 2016 insbesondere nach Zeitpunkt, Bundesland, der Auffindesituation der verstorbenen Person und den festgestellten Substanzen (toxikologischen Gutachten). Der Förderzeitraum dieses Vorhabens endet zum 31. Dezember 2017. Der beauftragten Einrichtung bleiben danach drei Monate zur Vorlage des Ergebnisberichts. 14. Auf welche Erkenntnisgrundlage stützt die Drogenbeauftragte ihre Aussage, die hohe Zahl an Drogentoten in Bayern stehe im Zusammenhang mit der dort rasch wachsenden Bevölkerungszahl, obwohl laut Bundeskriminalamt auch die Zahl der Drogentoten in Bayern in Relation zur Einwohnerzahl seit Jahren überdurchschnittlich ist? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13606 15. a) Wen zählt die Drogenbeauftragte zu Menschen „aus dem russischen Bereich “? b) Inwieweit sind diese – wie von der Drogenbeauftragten suggeriert – für die überdurchschnittliche Zahl an Drogentoten verantwortlich (bitte Studien oder andere Belege anführen)? Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Drogenbeauftragte hat bei der letzten Vorstellung der Zahlen zu den Drogentodesfällen im Mai dieses Jahres eingehend zu den Gründen für diese Entwicklung Stellung genommen. Im Rahmen der Pressekonferenz zur Vorstellung des Drogen- und Suchtberichtes hat sie auf Nachfrage zudem darauf hingewiesen, dass die Entwicklung in Bayern auch vor dem Hintergrund einer positiven Einwohnerentwicklung und regionaler Besonderheiten zu betrachten ist. In diesem Zusammenhang hat die Drogenbeauftragte auf ein Projekt der selektiven Prävention für Personen mit russischem Migrationshintergrund hingewiesen. 16. Wann wird das Bundesministerium für Gesundheit die von der Drogenbeauftragten angeregte Untersuchung über die bundesweite Vergleichbarkeit der Obduktionen bei Drogentoten vorlegen und veröffentlichen, und welche Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung zu dieser Frage schon vor? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 17. a) Welche Studien waren Grundlage für die Bewertung von Tabakerhitzern durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (bitte auflisten)? b) Wer hat diese Studien jeweils in Auftrag gegeben und finanziert (bitte für jede Studie gesondert aufführen)? In der vorläufigen Risikobewertung von Tobacco Heating-Systemen als Tabakprodukte des Bundesinstituts für Risikobewertung (Mitteilung Nr. 015/2017 vom 27. Juli 2017) sind die verwendeten Studien am Ende der Bewertung als Referenzen aufgeführt. Weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die vorläufige Risikobewertung ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich : www.bfr.bund.de/cm/343/vorlaeufige-risikobewertung-von-tobacco-heatingsystemen -als-tabakprodukte.pdf. 18. Wann soll der von der Drogenbeauftragten angekündigte „Alkohol-Atlas“ vorgelegt und veröffentlicht werden, und welche Ressorts waren bzw. sind an seiner Erstellung beteiligt? Der Alkoholatlas wird voraussichtlich in der 43. Kalenderwoche 2017 veröffentlicht . Er stellt die vorhandene Datenlage zum Thema Alkohol zusammen und wurde durch eine Forschungseinrichtung erstellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333