Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 20. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13618 18. Wahlperiode 22.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Oliver Krischer, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13367 – Kenntnisse der Bundesregierung von kartellrechtlich relevanten Absprachen der Automobilindustrie und Stärkung von Verbraucherrechten im Rahmen von Kartellverfahren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit den ersten Berichten des Magazins „DER SPIEGEL“ in der Ausgabe 30/2017, wonach die fünf deutschen Autohersteller Daimler, BMW, Audi, Porsche und Volkswagen (VW) möglicherweise seit den 1990er Jahren kartellrechtswidrige Absprachen getroffen haben, sind viele Fragen offen. Es gibt widersprüchliche Berichte dazu, seit wann den Wettbewerbsbehörden entsprechende Hinweise vorliegen. Möglicherweise ist das bereits seit 2014 der Fall (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/dieselskandal-noch-ein-verfahren-gegenaudi -1.3619236). Ebenfalls ist unklar, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung – die Bundeskanzlerin persönlich, einzelne Bundesminister sowie Staatssekretäre und ihre untergeordneten Bundesministerien und Bundesbehörden – Kenntnis hatte von den Absprachen, den laut Medienberichten über 1 000 Arbeitstreffen und den über 60 hierfür eingesetzten Arbeitsgruppen der Automobilindustrie. Fraglich ist zudem, ob die Bundesregierung nach den Aussagen des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas („Maas fordert Musterklagen “, ZEIT ONLINE, 31. Juli 2017) und des Ministerpräsidenten Horst Seehofer (ZDF-Sommerinterview, 30. Juli 2017) in dieser Legislaturperiode noch einen Gesetzentwurf vorlegen wird, um Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage zu versetzen, durch kartellrechtswidrige Absprachen entstandene Schäden auch tatsächlich vor Gericht geltend zu machen, und ob dies auf dem Dieselgipfel vom 2. August 2017 thematisiert wurde. Die Bundesregierung hat es in dieser Legislaturperiode bisher versäumt, die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern entsprechend zu stärken. Den „Entwurf eines Gesetzes über die Einführung von Gruppenverfahren“ (Bundestagsdrucksache 18/1464) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sie 2014 abgelehnt. Weitere Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Kartellschäden im Rahmen der Neunten Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurden ebenfalls abgelehnt (vgl. Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13618 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundestagsdrucksache 18/11456). Hierzu gehört die Einführung einer Schadenspauschale in Kartellfällen von mindestens 10 Prozent des Verkaufspreises sowie die Verlängerung der Klagefrist auf mindestens zehn Jahre. Um diese und weitere Fragen zu klären, auch mit Bezug auf den Dieselgipfel, hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anträge für Sondersitzungen der Ausschüsse für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages gestellt. Nachdem diese von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD sowie vom Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert abgelehnt wurden, hat Dr. Peter Ramsauer, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie der Deutschen Bundestages, für den 3. August 2017 eine außerordentliche Sitzung der Obleute der zuständigen Ausschüsse (Wirtschaft und Energie; Verkehr und digitale Infrastruktur; Recht und Verbraucherschutz; Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) und eine Unterrichtung der Bundesregierung einberufen. Die Sitzung wurde vom Ausschussvorsitzenden vorzeitig abgebrochen und eine Reihe an Fragen unbeantwortet gelassen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Hinsichtlich des Umfangs der Beantwortung und der Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher abgefragter Daten wird auf die Vorbemerkung zu Frage 20 und 21 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Mögliche kartellrechtswidrige Absprachen deutscher Automobilhersteller – Hintergrund und Konsequenzen“ (Bundestagsdrucksache 18/13397), die Vorbemerkungen in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kontakte der Bundesregierung zur Automobilindustrie“ (Bundestagsdrucksache 18/12880), in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Verkehrs- und Baupolitik der Bundesregierung und Beziehungen zu verschiedenen Interessengruppen“ (Bundestagsdrucksache 18/5571) sowie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Beziehungen der Automobil-, Luftfahrt- und Bauindustrie zur Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 17/14698) verwiesen. Die Beantwortung erfolgt in Anlehnung an diese Bundestagsdrucksachen und setzt diese fort. Dadurch kann es in einzelnen Fällen zu Überschneidungen oder Ergänzungen kommen. Sofern die Bundesregierung weitere, in den Antworten auf die o. g. Kleinen Anfragen nicht enthaltene Gespräche mit Bezug zur Fragestellung geführt hat, werden diese entsprechend ergänzt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 5. September 2017 eine Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages stattgefunden hat, in der sich der Ausschuss mit dem Thema „Folgen und weiterer Handlungsbedarf nach dem Treffen zur Senkung des Schadstoffausstoßes vom 2. August 2017 (Autogipfel) sowie möglichen wettbewerbswidrigen Absprachen der Automobilindustrie“ befasst hat. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zu der Sitzung einen Schriftbericht vorgelegt. Die Abgeordneten hatten die Möglichkeit, alle ihre Fragen zu möglichen wettbewerbswidrigen Absprachen der Automobilindustrie mit Bundesministerin Zypries zu erörtern. 1. Welche Gespräche (persönlich oder telefonisch) hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in dieser Legislaturperiode mit Vertretern der Automobilindustrie geführt (bitte jeweils nach Unternehmen, Gesprächspartnern und Datum differenziert auflisten)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kontakte der Bundesregierung zur Automobilindustrie“ (Bundestagsdrucksache 18/12880) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13618 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Verkehrs- und Baupolitik der Bundesregierung und Beziehungen zu verschiedenen Interessengruppen “ (Bundestagsdrucksache 18/5571) verwiesen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei diesen Terminen auch einen Sachbezug zur Fragestellung dieser Kleinen Anfrage gab. 2. Welche Gespräche (persönlich oder telefonisch) hat der Chef des Bundeskanzleramtes , Dr. Peter Altmaier, in dieser Legislaturperiode mit Vertretern der Automobilindustrie geführt (bitte jeweils nach Unternehmen, Gesprächspartnern und Datum differenziert auflisten)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kontakte der Bundesregierung zur Automobilindustrie“ (Bundestagsdrucksache 18/12880) sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Verkehrs- und Baupolitik der Bundesregierung und Beziehungen zu verschiedenen Interessengruppen “ (Bundestagsdrucksache 18/5571) verwiesen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei diesen Terminen auch einen Sachbezug zur Fragestellung dieser Kleinen Anfrage gab. 3. Welche Gespräche (persönlich oder telefonisch) haben der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt sowie die Staatssekretäre des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in dieser Legislaturperiode mit Vertretern der Automobilindustrie geführt (bitte jeweils nach Unternehmen, Gesprächspartnern und Datum differenziert auflisten )? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kontakte der Bundesregierung zur Automobilindustrie“ (Bundestagsdrucksache 18/12880) sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Verkehrs- und Baupolitik der Bundesregierung und Beziehungen zu verschiedenen Interessengruppen “ (Bundestagsdrucksache 18/5571) verwiesen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei diesen Terminen auch einen Sachbezug zur Fragestellung dieser Kleinen Anfrage gab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13618 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Teilnehmer BReg Unternehmen Gesprächspartner Datum Alexander Dobrindt/ Bundesminister BMW AG Harald Krüger Klaus Fröhlich Maximilian Schöberl Dr. Christoph Grote Elmar Frickenstein u. a. 18.07.2017 Alexander Dobrindt/ Bundesminister Audi, BMW, Daimler AG, Fordwerke GmbH, Opel Automotive GmbH, Porsche AG, Volkswagen AG u. a. Rupert Stadler (Audi) Harald Krüger (BMW) Maximilian Schöberl (BMW) Dr. Dieter Zetsche (Daimler) Eckart v. Klaeden (Daimler) Jörg Howe (Daimler) Gunnar Herrmann (Ford) Johan Willems (Opel) Dr. Oliver Blume (Porsche) Matthias Müller (VW) Dr. Herbert Diess (VW) Dr. Thomas Steg (VW) Dr. Ulrich Eichhorn (VW) u. a. 02.08.2017 Sts Odenwald BMW AG Hr. Dr. Becker 11.07.2017 Sts Odenwald Daimler AG Hr. Dr. Breuer Hr. Dr. Gleichauf Hr. Heil Frau Kaellenius Hr. v. Klaeden 13.07.2017 Sts Odenwald VDA Hr. Wissmann 14.07.2017 Sts Odenwald VDA, VDIK, BMW, Daimler, Ford, Opel Hr. Arndt (Daimler Hr. Dr. Becker (BMW) Hr. Damasky (VDA) Hr. Dr. Doepgen (Ford) Hr. Jungk (BMW) Hr. v. Klaeden (Daimler) Hr. Dr. Lindemann (VDA) Hr. Mayer (VDIK) Hr. Dr. Seiler (VDA) Hr. Sokolowski (Opel) Hr. Steinpartzer (BMW) Herr Zirpel (VDIK) 17.07.2017 Sts Odenwald VDA Hr. Dr. Damasky Hr. Dr. Lindemann Hr. Wissmann 21.07.2017 Sts Odenwald Fordwerke Hr. Hermann 21.07.2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13618 Teilnehmer BReg Unternehmen Gesprächspartner Datum Sts Odenwald VDIK Hr. Zirpel 24.07.2017 Sts Odenwald Daimler AG Hr. v. Klaeden 27.07.2017 Sts Odenwald VDIK Hr. Zirpel 27.07.2017 Sts Odenwald Fordwerke Hr. Hermann 28.7.2017 Sts Odenwald Audi, BMW, Daimler AG, Fordwerke GmbH, Opel Automotive GmbH, Porsche AG, Volkswagen AG u. a. Dr. Oliver Blume (Porsche) Dr. Herbert Diess (VW) Dr. Ulrich Eichhorn (VW) Gunnar Herrmann (Ford) Jörg Howe (Daimler) Eckart v. Klaeden (Daimler) Harald Krüger (BMW) Matthias Müller (VW) Maximilian Schöberl (BMW) Rupert Stadler (Audi) Dr. Thomas Steg (VW) Johan Willems (Opel) Dr. Dieter Zetsche (Daimler) u. a. 02.08.2017 4. Welche Gespräche (persönlich oder telefonisch) haben die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Brigitte Zypries bzw. der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel sowie die Staatssekretäre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in dieser Legislaturperiode mit Vertretern der Automobilindustrie geführt (bitte jeweils nach Unternehmen , Gesprächspartnern und Datum differenziert auflisten)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kontakte der Bundesregierung zur Automobilindustrie“ (Bundestagsdrucksache 18/12880) sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Verkehrs- und Baupolitik der Bundesregierung und Beziehungen zu verschiedenen Interessengruppen “ (Bundestagsdrucksache 18/5571) verwiesen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei diesen Terminen auch einen Sachbezug zur Fragestellung dieser Kleinen Anfrage gab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13618 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Teilnehmer BReg Unternehmen Gesprächspartner Datum Bundesministerin Brigitte Zypries VW Dr. Ulrich Eichhorn und Michael Jansen (VW) 19.05.2017 Bundesministerin Brigitte Zypries BMW Dr. Nicolas Peter, Dr. Thomas Becker (BMW) 31.05.2017 Bundesministerin Brigitte Zypries Staatssekretär Matthias Machnig Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks Bundesminister Alexander Dobrindt VDA, Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller, BMW, Daimler, Ford, Opel, Porsche, VW Matthias Wissmann (VDA) Reinhard Zirpel (Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e. V.) Prof. Rupert Stadler (Audi) Harald Krüger (BMW) Dr. Dieter Zetsche (Daimler) Gunnar Herrmann (Ford) Michel Lohscheller (Opel) Oliver Blume (Porsche) Matthias Müller, Dr. Herbert Diess (VW) 02.08.2017 5. Hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in dieser Legislaturperiode gemeinsame Gespräche mit Vertretern von VW, Daimler, BMW, Audi und Porsche geführt ohne die Teilnahme anderer Automobilhersteller? Falls ja, warum waren keine Vertreter anderer Automobilkonzerne anwesend ? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Hat der Chef des Bundeskanzleramtes, Dr. Peter Altmaier, in dieser Legislaturperiode gemeinsame Gespräche mit Vertretern von VW, Daimler, BMW, Audi und Porsche geführt ohne die Teilnahme anderer Automobilhersteller ? Falls ja, warum waren keine Vertreter anderer Automobilkonzerne anwesend ? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 7. Hat der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bzw. haben Staatssekretäre des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in dieser Legislaturperiode gemeinsame Gespräche mit Vertretern von VW, Daimler , BMW, Audi und Porsche geführt ohne die Teilnahme anderer Automobilhersteller ? Falls ja, warum waren keine Vertreter anderer Automobilkonzerne anwesend ? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13618 8. Haben die Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries oder der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bzw. haben Staatssekretäre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in dieser Legislaturperiode gemeinsame Gespräche mit Vertretern von VW, Daimler, BMW, Audi und Porsche geführt ohne die Teilnahme anderer Automobilhersteller? Falls ja, warum waren keine Vertreter anderer Automobilkonzerne anwesend ? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Die Auswahl der Gesprächspartner erfolgt jeweils nach Anlass, Ziel und Zweck des Termins. 9. Sollten im abgebrochenen Telefongespräch der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Jean-Claude Juncker am 27. Juli 2017 (siehe Pressekonferenz der Europäischen Kommission vom 27. Juli 2017: http://ec.europa.eu/ avservices/video/player.cfm?ref=I142241&videolang=INT&starttime=315 &devurl=http://ec.europa.eu/avservices/video/player/config.cfm) die Kartellvorwürfe gegenüber den fünf großen deutschen Automobilkonzernen thematisiert werden, und hat es zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt (persönlich oder telefonisch) ein Gespräch hierzu zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Jean-Claude Juncker gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Über Inhalt von Gesprächen der Bundeskanzlerin wird grundsätzlich keine Auskunft erteilt. 10. In welcher Form und durch wen wurden auf dem Dieselgipfel der Bundesregierung am 2. August 2017 die möglicherweise kartellrechtswidrigen Absprachen der fünf großen deutschen Automobilkonzerne thematisiert? Mit welchem Ergebnis? Das Thema wurde seitens der Vertreter der Bundesregierung dergestalt angesprochen , dass entsprechende Untersuchungen der zuständigen Wettbewerbsbehörden angekündigt worden sind. 11. Hat die Bundesregierung von den betroffenen Automobilkonzernen im Rahmen des Dieselgipfels Transparenz hinsichtlich der Vorwürfe zu möglicherweise kartellrechtswidrigen Absprachen eingefordert? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen der betroffenen Automobilkonzerne zu den Kartellvorwürfen? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Wird die Bundesregierung nach den Aussagen des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas („Maas fordert Musterklagen“, ZEIT ONLINE, 31. Juli 2017) und des Ministerpräsidenten Horst Seehofer (ZDF-Sommerinterview, 30. Juli 2017) noch in dieser Legislaturperiode ein Instrument kollektiver Rechtsdurchsetzung (entweder „Musterfeststellungsklagen “ oder „Gruppenverfahren“) im Kabinett beschließen, das Verbraucherinnen und Verbrauchern, die durch ein Kartell geschädigt wurden, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern würde? Falls nein, warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13618 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Wird die Bundesregierung nach den Aussagen des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas („Maas fordert Musterklagen“, ZEIT ONLINE, 31. Juli 2017) und des Ministerpräsidenten Horst Seehofer (ZDF-Sommerinterview, 30. Juli 2017) noch in dieser Legislaturperiode ein Instrument kollektiver Rechtsdurchsetzung (entweder „Musterfeststellungsklagen “ oder „Gruppenverfahren“) in den Deutschen Bundestag einbringen, das Verbraucherinnen und Verbrauchern, die durch ein Kartell geschädigt wurden, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert? Falls nein, warum nicht? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Wegen der kartellrechtlichen Besonderheiten wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung zu Fragen 22 und 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN vom 24. August 2017 verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/13397, S. 10, 11). Im Übrigen hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 1. Dezember 2016 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vorgelegt und die Ressortbeteiligung eingeleitet. Die Ressortabstimmung ist noch nicht abgeschlossen. 14. Hat die Bundesregierung die Einführung eines Instruments zur kollektiven Rechtsdurchsetzung („Musterfeststellungsklagen“ oder „Gruppenverfahren “) im Rahmen des Dieselgipfels thematisiert, und falls nein, warum nicht? Falls ja, was war das Diskussionsergebnis? Nein. Das war nicht Gegenstand des Nationalen Forums Diesel. 15. Hat die Bundesregierung eine Verlängerung von Klagefristen für Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Rahmen eines Kartells geschädigt wurden , im Rahmen des Dieselgipfels thematisiert, und falls nein, warum nicht? Falls ja, was war das Diskussionsergebnis? Das Thema wurde seitens der Vertreter der Bundesregierung dergestalt angesprochen , dass entsprechende Untersuchungen der zuständigen Wettbewerbsbehörden angekündigt worden sind. 16. Hat die Bundesregierung eine Pauschalisierung der Schadenssumme für Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Rahmen eines Kartells geschädigt wurden, auf mindestens 10 Prozent des Verkaufspreises im Rahmen des Dieselgipfels thematisiert, und falls nein, warum nicht? Falls ja, was war das Diskussionsergebnis? Das Thema wurde seitens der Vertreter der Bundesregierung dergestalt angesprochen , dass entsprechende Untersuchungen der zuständigen Wettbewerbsbehörden angekündigt worden sind. 17. Wird es im Herbst einen zweiten Dieselgipfel geben (vgl. Stellungnahme der Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries vom 11. August 2017 „Auf einem 2. Dieselgipfel im Herbst wollen wir prüfen, ob sie liefern“, Quelle: Reuters), und wenn ja, was soll auf diesem Gipfel thematisiert werden (bitte abschließend aufzählen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13618 18. Wird es auf dem Dieselgipfel auch um die Kartellvorwürfe gegenüber fünf deutschen Automobilherstellern gehen sowie die Stärkung der Verbraucherrechte bei Kartellschäden, z. B. durch die Einführung von „Musterfeststellungsklagen “ oder „Gruppenverfahren“, der Pauschalisierung von Kartellschäden oder der Verlängerung der Klagefristen für Verbraucherinnen und Verbraucher? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird einen Folgetermin des Nationalen Forums Diesel geben. Wann er stattfinden wird, wer eingeladen wird und was konkrete Themen sein werden, entscheidet die Bundesregierung im Lichte der Ergebnisse der eingesetzten Expertenrunden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333