Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 20. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13635 18. Wahlperiode 22.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Harald Ebner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13527 – Planung der Ortsumgehung Fürstenberg (Havel) (B 96) – Ausbau des Streckenzugs Kreuz Oranienburg – Neubrandenburg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der gültige Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen weist den Ausbau des gesamten Streckenzugs der B 96 vom Kreuz Oranienburg (Brandenburg) bis Neubrandenburg mit Ortsumgehungen und dreistreifigen Überholabschnitten aus. Die Relation Berlin – Ostseeküste/mecklenburgische Ferienregionen soll auf diese Weise beschleunigt werden. Dadurch wird Verkehr, der heute über die sicheren Autobahnen A 11/A 20 bzw. A 24/A 19 fließt, auf die Bundesstraße 96 verlagert. Durch den Ausbau und die Reisezeitverkürzungen würde die B 96 tatsächlich für einige Relationen attraktiver. Eine ausgebaute B 96 würde also regelrecht Verkehr in die Region ziehen. Ablesbar ist dies am erhöhten Lkw-Anteil im Planfall (s. Bundesverkehrswegeplan – BVWP 2030), der von heute 8 Prozent (s. BASt- Zählstelle Weisdin) auf 15 Prozent im Planfall ansteigen soll. Die Verkehrsverlagerung von sicheren Autobahnen auf – trotz Ausbau – weniger sicheren Bundesstraßen ist allein ein Grund, das Vorhaben und das zu Grunde liegende Projektziel anzuzweifeln. Zwar wird die Veränderung der Verkehrssicherheit positiv bewertet, allerdings ist fraglich, ob die Verlagerungseffekte sich vollumfänglich in der Bewertung widerspiegeln. Dies widerspricht auch dem übergeordneten Ziel des BVWP 2030 „Verlagerung auf Teilnetze und Verkehrswege mit höherer Verkehrssicherheit“. Es wäre demnach geboten, mehr Verkehr über den östlichen und westlichen Autobahn-Streckenzug abzuwickeln, anstatt die Verbindung über die B 96 mit hohen Investitionen zu beschleunigen. Für die Ortsumgehung Fürstenberg (Havel) schloss der Bund das Verfahren zur Linienbestimmung im Jahr 2004 ab. Mit der weiträumigen Westumfahrung Fürstenbergs wären massive Eingriffe in die Natur- und Kulturlandschaft des Stechlin-Ruppiner-Landes verbunden, wodurch auch die Fauna-Flora-Habitat- Gebiete beeinträchtigt werden. Die von einer Bürgerinitiative favorisierte innerstädtische Lösung, die kostengünstig und ohne große Eingriffe möglich wäre, hat der Bund bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans als Alternative nicht weiter untersucht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13635 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Aus welchem Grund wird die Europastraße E 251 zwischen Neubrandenburg und Berlin derzeit über die B 96 durch die Ortschaften (z. B. Nassenheide , Löwenberg, Gransee, Fürstenberg) geführt, obwohl seit dem Jahr 2005 die Autobahn A 20 fertig gestellt ist und die Strecke von Stralsund nach Berlin über die A 20/A 11 einen Zeitvorteil von 30 Minuten gegenüber einer Fahrt über B 96 bietet? 2. Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der UNECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) in Genf für die Strecke zwischen Neubrandenburg und Berlin eine Verlegung der Europastraße E 251 auf die A 20/A 11 zu beantragen, um für die an der B 96 wohnende Bevölkerung eine Entlastung an Lärm und Abgasen zu erreichen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aufgrund der auch nach Fertigstellung der Autobahn A 20 im Jahr 2005 weiter bestehenden Verkehrsbedeutung der Bundesstraße B 96 zwischen Neubrandenburg und Berlin beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nicht, eine Verlegung der Europastraße E 251 auf dem in Rede stehenden Abschnitt bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) in Genf zu beantragen. Vordringliche Ortsumgehungen im Zuge der Bundesstraße B 96 tragen dem nachgewiesenen verkehrlichen Bedarf und dem Anliegen der gleichzeitigen Entlastung der anwohnenden Bevölkerung von Lärm und Abgasen Rechnung. 3. Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der noch für das Jahr 2017 vorgesehenen Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der brandenburgischen Landesregierung die Durchführung der weiteren Planungsschritte freizugeben, ohne dass eine erneute Erörterung der Linienbestimmung mit der Bevölkerung durchgeführt wird, obwohl der im Jahr 2004 erfolgten Erörterung weit überhöhte Verkehrszahlen und eine zweifelhafte Deklaration eines Tabugebietes für die Alternativroute entlang der Bahntrasse zu Grunde lag und seit der Beteiligung der Bevölkerung inzwischen 14 Jahre vergangen sind? Einer Freigabe weiterer Planungsschritte durch die Bundesregierung bedarf es nicht. Auf Basis der 2004 bestimmten Linie hatte das Land Brandenburg die B 96, Ortsumgehung Fürstenberg/Havel für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 angemeldet. Mit der Bestätigung der Einstufung in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2016 als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz hat der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Planungsauftrag an das Land Brandenburg erneuert. Dieser Entscheidung lagen aktualisierte Kosten für die vom BMVI 2004 bestimmten Linie zugrunde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13635 4. Liegt für die Ortsumgehung Fürstenberg eine aktualisierte Kostenschätzung vor? Wenn ja, wie hoch werden die Kosten für den Bau der Ortsumgehung Fürstenberg jetzt geschätzt, von wann ist die Kostenschätzung, und welche Veränderungen ergeben sich gegenüber der Kostenschätzung, die der Anmeldung des Vorhabens zum Bundesverkehrswegeplan 2030 zugrunde liegt? 5. Welche Kosten entfallen nach der letzten und ggf. aktualisierten Kostenschätzung auf die einzelnen Gewerke des Bauprojekts? Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die für die BVWP-2030-Anmeldung (siehe Projektdossier unter www.bvwpprojekte .de/strasse/B96-G10-BB/B96-G10-BB.html) vorgenommenen Kostenermittlungen des Landes werden im weiteren Planungs- und Abstimmungsprozesses zu aktualisieren sein. 6. Beabsichtigt der Vorhabenträger nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchführung einer nach der Strategischen Umweltprüfung (SUP) vorgeschriebenen Alternativenprüfung, die innerörtliche Alternativen miteinschließt? Wenn ja, wann soll diese Prüfung stattfinden? Wenn nein, warum nicht? 7. Hält die Bundesregierung eine Alternativenprüfung im Sinne von § 15 des Raumordnungsgesetzes für verpflichtend? Wenn ja, was bedeutet dies für die Alternativenprüfung bei der Ortsumgehung Fürstenberg? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bei der Aufstellung des BVWP 2030 ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt worden. Die konkrete Planung von Einzelvorhaben war nicht Gegenstand der SUP. Hierbei ging es vielmehr um die Frage, ob für ein Projekt ein verkehrlicher Bedarf besteht und ob die Umweltbelange bei der Aufstellung des Gesamtplans berücksichtigt wurden. Alternativenprüfungen durch die zuständige Auftragsverwaltung des Landes Brandenburg waren Gegenstand des seinerzeit durchgeführten Raumordnungsverfahrens . Im Übrigen wird auf das Projektinformationssystem (Prins) zum BVWP 2030 (Projekt B96-G10-BB-T3-BB) verwiesen. 8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis der aktuellen Verkehrsprognose der Anteil des Ziel- und Quellverkehrs sowie des Binnenverkehrs in Fürstenberg? Gemäß der vorläufigen Verkehrsprognose für die BVWP-Bewertung werden 2030 rd. 6 000 Kfz/24 h auf der Ortsumgehung erwartet. Eine projektbezogene Prognose, die Angaben sowohl zur erwarteten Belastung auf der vorgesehenen Ortsumgehung als auch zur erwarteten Entlastung in der bestehenden Ortsdurchfahrt enthält, wird Gegenstand des vom Land Brandenburg vorzulegenden technischen Vorentwurfs sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13635 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragesteller zu, dass mit einem Bruchteil der veranschlagten Baukosten geeignete Maßnahmen im Bestand initiiert werden können, mit denen schneller und wirksamer Verbesserungen für die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Ortsdurchfahrt von Fürstenberg erzielt werden können? Wenn nein, warum nicht? Mit Umbaumaßnahmen an der bestehenden Ortsdurchfahrt der B 96 können die mit der Planung der Ortsumgehung verfolgten Ziele zur Verringerung der Reisezeiten und der Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der B 96 ebenso wenig erreicht werden wie die Entlastung der anwohnenden Bevölkerung von Lärm und Abgasen. 10. Wie soll nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz die Höhe der Lkw-Maut auf Bundesstraßen ab 1. Juli 2018 ausdifferenziert werden? Werden die Lkw-Mautsätze je Streckenkilometer höher ausfallen als auf Autobahnen ? 11. Wann sollen die ab 1. Juli 2018 gültigen Lkw-Mautsätze veröffentlicht werden ? Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Grundlage für die gebührenrechtlich valide und europarechtskonforme Bestimmung der Lkw-Mautsätze ist ein Wegekostengutachten. Das derzeit gültige Gutachten inkl. zweier Ergänzungsberechnungen umfasst den Prognosezeitraum bis einschließlich 2017. Für den Zeitraum 2018 bis 2022 wird derzeit ein Anschlussgutachten erstellt. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden anschließend die Mautsätze überprüft, ggf. angepasst und rechtzeitig vor dem 1. Juli 2018 gesetzlich festgelegt werden. Neben der Höhe der Mautsätze wird gemäß der Beschlussempfehlung (Bundestagsdrucksache 18/10440 vom 24. November 2016, S. 3), auch die Machbarkeit einer Bestimmung der Mautteilsätze der Infrastrukturkosten anhand der Achslast überprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333