Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 22. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13640 18. Wahlperiode 25.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13508 – Funktionsweise des Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika, der „EU Emergency Trust Fund for stability and addressing root causes of irregular migration and displaced persons in Africa“, kurz EUTF, wurde im November 2015 infolge des Gipfeltreffens europäischer und afrikanischer Staats- und Regierungschefs in Valletta aufgelegt. Die finanzielle Unterstützung sollte helfen, „den wachsenden Strom erzwungener Migration in den Griff zu bekommen, dazu gehören Wege durch die Sahara, das Mittelmeer oder andere Routen nach Europa“ (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6056_de.htm). Der Treuhandfonds ist aktuell mit 2,9 Mrd. Euro ausgestattet, Gelder werden aus unterschiedlichen Finanzierungsinstrumenten der Europäischen Kommission , der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und der Schweiz gepoolt. Nach Angaben der Kommission sind bislang 116 Programme in den Regionen Tschad und Sahel, Nordafrika und Horn von Afrika bewilligt worden (Stand: 2. August 2017, https://ec.europa.eu/europeaid/regions/africa/eu-emergency-trustfund -africa_en). Im Juni 2016 wurde die Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage befragt, wie sich der EUTF entwickelt habe – Bundestagsdrucksache 18/9246 – und wie sich die Beteiligung der Bundesregierung und deutscher Institutionen wie der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH gestalte. In der Antwort wurde mehrfach auf die Website der Europäischen Kommission verwiesen, in der die Projektskizzen nachzuvollziehen seien. Über Umsetzung, Zielerreichung und Wirkung der Projekte kann auf der Homepage derzeit jedoch kaum Einblick gewonnen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13640 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Im Rahmen welcher Strukturen oder Abstimmungsprozesse erfolgt die strategische Begleitung für den EUTF unter den Ressorts Auswärtiges (Auswärtiges Amt – AA), Innen (Bundesministerium des Innern – BMI) und wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – BMZ)? Das BMZ ist das für den deutschen Beitrag zum EUTF federführende Ressort und stimmt die innerhalb der Gremien des EUTF, darunter Vorstandssitzungen und Treffen auf Arbeitsebene, vertretenen Positionen der Bundesregierung auf dem Wege der üblichen Ressortabstimmung – darunter auch mit dem AA und dem BMI – ab. 2. Werden bzw. wurden durch die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen für die Konzeption (und konzeptionelle, regionale Erweiterung ) des EUTF konsultiert bzw. ihre Expertise herangezogen und eingebunden ? Wenn ja, wie konkret? Wenn nein, warum nicht? Die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen erfolgt durch die EU (z. B. durch die Möglichkeit, Projektvorschläge und Interessensbekundungen für Vorhaben einzureichen oder ihre Erfahrungs- und Forschungsergebnisse einzubringen ). Das BMZ lädt routinemäßig jährlich deutsche Nichtregierungsorganisationen (NRO; Venro u. a.) zum Austausch über EU-Entwicklungspolitik ein. Dabei wurde 2016 und 2017 u. a. auch der EUTF diskutiert. Die Ergebnisse der Beratungen fließen in die deutsche Positionierung ein. 3. Wie wird die Kohärenz zwischen Projekten, die innerhalb des EUTF umgesetzt werden, und der bilateralen Sonderinitiative des BMZ „Fluchtursachen bekämpfen“ sichergestellt? Bestehen Verbindungen zwischen den Programmlinien? Wenn ja, welche? Kohärenz wird durch Befassung der zuständigen Länderreferate im BMZ und im Ressortkreis sowohl mit EUTF-Projektvorschlägen als auch mit Projektvorschlägen der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“ hergestellt. Verbindungen können z. B. dort bestehen, wo EUTF-Projekte der Fluchtursachenminderung bzw. der Unterstützung von Flüchtlingen bzw. Binnenvertriebenen und Aufnahmegemeinden dienen und damit Aufgabenfelder der Sonderinitiative berühren. 4. In welchen nord-, nordwest- und zentralafrikanischen Ländern engagiert sich die Bundesregierung schwerpunktmäßig in der Migration Governance, und welche konkreten Maßnahmen werden in diesen Ländern umgesetzt (bitte nach Ländern und Finanzvolumen aufschlüsseln)? Verbessertes Migrationsmanagement1, einschließlich des Schutzes von Betroffenen vor Menschenhandel, ist eines der Kernelemente der Erklärung des Gipfels von Valletta und eines der vier Hauptziele des EUTF. Eine große Zahl der durch 1 Bemerkung: Bei der Beantwortung dieses Punktes wird vorausgesetzt, dass er sich auf Migrationsmanagement bezieht, da „Migration Governance“ im Gegensatz zu Migrationsmanagement keine Begrifflichkeit im EUTF ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13640 den EUTF-Exekutivausschuss (Operational Committee) bewilligten Vorhaben soll daher ganz oder teilweise zur Erreichung dieses Ziels beitragen. EUTF-finanzierte Vorhaben im Bereich Migrationsmanagement, bei denen die Bundesregierung zusätzliche bilaterale Beiträge leistet, sind im Folgenden aufgelistet : Frage 4 Land Migration Management Programme Zusätzlicher bilateraler Beitrag Deutschlands in Euro Gesamtes Finanzvolumen des EUTF Vorhabens in Euro Nordafrika Libyen Bewältigung gemischter Migrationsströme in Libyen durch die Ausweitung von Schutzangeboten und Unterstützung der lokalen sozio-ökonomischen Entwicklung 4.000.000 90.000.000 Marokko Süd-Süd-Kooperation im Bereich Migration 1.700.000 8.613.500 Westafrika Niger Management der Migrationsherausforderungen 3.500.000 25.000.000 Überregional IOM Regionalvorhaben Westafrika; Verbessertes Migrationsmanagement in der Sahel- und Tschadsee Region sowie in Libyen 48.000.0002 100.000.000 5. Wer vertritt die Bundesregierung in den EUTF-Gremiensitzungen? Gibt es Rücksprachen mit anderen Abteilungen bzw. Abstimmungen mit anderen Ressorts? Die Bundesregierung wird in den Vorstandssitzungen des EUTF durch den Afrikabeauftragten des BMZ und durch die Beauftragte für Flucht und Migration im Auswärtigen Amt sowie bei den Exekutivausschüssen auf Arbeitsebene vertreten. Die dort vorgetragenen Positionen werden vorab auf dem Wege der üblichen Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. 6. Welche Prioritäten verfolgt die Bundesregierung innerhalb des EUTF und in der bilateralen Kooperation a) zur Fluchtursachenbekämpfung, Die Prioritäten der Bundesregierung innerhalb des EUTF ergeben sich aus den beim Gemeinsamen Valletta-Aktionsplan festgelegten fünf Aktionsfeldern: (1) Entwicklungsvorteile von Migration und Ursachenbekämpfung; (2) Legale Migration und Mobilität; (3) Internationaler Schutz und Asyl; (4) Bekämpfung von Menschenschmuggel und -handel; (5) Fortschritte bei Rückführung und Rückübernahme. 2 Ist bereits in Angabe zu bilateralem Beitrag Deutschlands zum EUTF Afrika enthalten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13640 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Akute Auslöser von Flucht sind Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung aus politischen, ethnischen oder religiösen Gründen sowie nationale und internationale bewaffnete Konflikte. Um diesen frühzeitig zu begegnen, setzt sich die Bundesregierung bilateral durch Diplomatie und vorsorgende Außenpolitik ein, ergänzt um sicherheits- und entwicklungspolitische Maßnahmen zur Konfliktprävention und -bewältigung, Stabilisierung und Friedenskonsolidierung sowie humanitäre Hilfe. Dies betrifft nicht nur Herkunftsländer, sondern auch Transit- und klassische Aufnahmeländer. Die sektoralen Schwerpunkte in der Entwicklungszusammenarbeit sind wie folgt definiert: Bildung, Ausbildung und Beschäftigung ; Gesundheit und psychosoziale Unterstützung; Infrastruktur in Flüchtlingscamps und aufnehmenden Gemeinden; Förderung von Frieden und Sicherheit sowie Ernährungssicherung. b) zur Rückübernahme und Verhinderung von Migration, Die Bundesregierung setzt sich auch über den EUTF gegenüber Herkunftsländern für die Umsetzung der völkerrechtlichen Pflicht zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ein. Ziel ist es, im Rahmen des umfassenden Ansatzes der Bundesregierung in der Flüchtlings- und Migrationspolitik unter Einbeziehung aller Politikbereiche Anreize für eine bessere Zusammenarbeit bei der Rückübernahme zu schaffen. So werden z. B. mit den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit Projekte finanziert, die vor Ort Bleibeperspektiven schaffen. Die Bundesregierung prüft in jedem Einzelfall, welche Maßnahmen in Staaten, die in Fragen der Rückführung nicht kooperieren, zielführend und angemessen sind. Ziel der Migrationspolitik der Bundesregierung ist die Verhinderung irregulärer Migration und Förderung einer verantwortungsvollen, regulären Migration. Zudem wird in Herkunftsländern über die Risiken irregulärer Migration aufgeklärt und gleichzeitig zu Möglichkeiten legaler Migration beraten. Durch gezielte Information vor Ort sowie Schaffung von Lebens- und Bleibeperspektiven im Herkunftsland soll Schleuserstrukturen die Geschäftsgrundlage entzogen werden. c) zum Aufbau von Flüchtlingsschutz- und Asylsystemen? Die Bundesregierung setzt sich bilateral und über den EUTF für die Verbesserung des Schutzes, der Versorgung und Unterstützung von Flüchtlingen weltweit entlang der Fluchtrouten ein. Bilateral tritt die Bundesregierung prioritär dafür ein, dass Flüchtlingsschutz allen zuteil wird, die auf internationalen Schutz angewiesen sind, und dass er die spezifischen Schutzbedürfnisse besonders gefährdeter Gruppen berücksichtigt. Beim Aufbau von Flüchtlingsschutzsystemen hat das Sicherstellen des Non-Refoulement-Prinzips (Nichtzurückweisungsprinzips) Priorität . Wichtigster internationaler Partner der Bundesregierung ist der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR). Zudem stärkt die Bundesregierung durch geeignete Maßnahmen Kapazitäten der Partnerländer im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Im Rahmen des EUTF werden mit Unterstützung der Bundesregierung u. a. Vorhaben zum Schutz von Flüchtlingen sowie dem Aufbau von Asyl- und Migrationssystemen auf regionaler Ebene am Horn von Afrika und in Nordafrika umgesetzt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13640 7. Welche Aktivitäten werden durch deutsche Beiträge finanziert, wer empfängt Gelder und wer setzt sie um (bitte nach Projekt, Finanzierungsvolumen , Empfänger und Durchführungsorganisation auflisten)? Inwiefern werden menschenrechtliche Folgeabschätzungen und ein wirkungsorientiertes Monitoring durchgeführt? Wo sind diese einsehbar? Falls keine stattfinden, wie wäre das mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesregierung und der anderen EU-Mitgliedstaaten zu vereinbaren ? Über den EUTF Afrika, derzeit ausgestattet mit einem Volumen von rd. 2,91 Mrd. Euro, davon EU-Mittel (EU-Haushalt und Mittel des Europäischen Entwicklungsfonds , EEF) i. H. v. rd. 2,7 Mrd. Euro sowie bilaterale Einzahlungen von Drittgebern i. H. v. rd. 228 Mio. Euro, werden die in untenstehender Übersicht dargestellten Projekte finanziert, die mit zusätzlichen deutschen Beiträgen kofinanziert werden, wie in Spalte 3 der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Der von Deutschland zugesagte bilaterale Beitrag zum EUTF Afrika beläuft sich auf rd. 51 Mio. Euro. Deutschland ist am EUTF Afrika mit seinem Finanzierungsanteil von rd. 21 Prozent am EU-Haushalt, 21,58 Prozent an der Finanzierung des 11. EEF sowie über die bilateralen Einzahlungen beteiligt. Der rechnerische finanzielle Anteil Deutschlands an den über den EUTF Afrika finanzierten Aktivitäten beläuft sich damit aktuell auf rd. 21,7 Prozent. Programmtitel Gesamtmittel EUTF Afrika in Euro Zusätzlicher Ko- Finanzierungsbeitrag Deutschlands in Euro Land Implementierungspartner Verbesserung der Reaktion auf Migrationsherausfor - derungen in Ägypten (engl. Titel: Enhancing the Response to Migration Challenges in Egypt (ERMCE)) 60.000.000 3.500.000 Ägypten Spanish Cooperation Agency for International Development (AE- CID) – Social Fund for Development (SFD) – National Council for Women (NCW) – Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation (MAECI- DGCS) – Plan International – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) – Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13640 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Programmtitel Gesamtmittel EUTF Afrika in Euro Zusätzlicher Ko- Finanzierungsbeitrag Deutschlands in Euro Land Implementierungspartner Management gemischter Migrationsströme in Libyen durch Ausweitung des Schutzraums und Unterstützung der lokalen sozioökonomischen Entwicklung (engl. Titel: Managing mixed migration flows in Libya through expanding protection space and supporting local socio-economic development ) 90.000.000 4.000.000 Libyen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), International Organization for Migration (IOM), United Nations Development Programme (UNDP), United Nations Children's Emergency Fund (UNICEF), United Nations High Commissioner for Refugees (UN- HCR) Süd-Süd-Kooperation bei der Migration (franz. Titel: Coopération Sud- Sud en matière de migration) 8.613.500 1.700.000 Marokko, Mali, Senegal, Elfenbeinküste Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Expertise France Förderung der Umsetzung der nationalen Migrationsstrategie in Tunesien (franz. Titel : Favoriser la mise en œuvre de la stratégie nationale migratoire de la Tunisie) 11.300.000 Beitrag noch nicht festgelegt Tunesien Agence Française de Développement (AFD ), Expertise France, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/13640 Programmtitel Gesamtmittel EUTF Afrika in Euro Zusätzlicher Ko- Finanzierungsbeitrag Deutschlands in Euro Land Implementierungspartner Unterstützung bei der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Kompetenzentwicklung in Eritrea (engl. Titel: Support for the creation of employment opportunities and skills development in Eritrea) 13.000.000 Beitrag noch nicht festgelegt Eritrea Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Konfliktprävention , Frieden und wirtschaftliche Chancen für die Jugend (engl. Titel : Conflict Prevention , peace, and economic opportunities for the youth) 14.000.000 350.000 Kenya Kenya Red Cross Society (KRCS), Royal United Services Institute (RUSI), Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Slovak Agency for International Development Cooperation Besseres Migrationsmanagement (eng. Titel : Better Migration Management ) 40.000.000 6.000.000 Regional Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Stärkung der Fähigkeit von IGAD zur Förderung der Resilienz am Horn von Afrika (engl. Titel : Strengthening the ability of IGAD to promote resilience in the Horn of Africa) 5.000.000 750.000 Regional Intergovernmental Authority on Development (IGAD) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13640 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Programmtitel Gesamtmittel EUTF Afrika in Euro Zusätzlicher Ko- Finanzierungsbeitrag Deutschlands in Euro Land Implementierungspartner Programm für regionale Entwicklung und Schutz im Sudan (engl. Titel : Regional Development and Protection Programme Sudan) 15.000.000 2.000.000 Sudan United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR), United Nations Industrial Development Organization (UNIDO), Netherlands Entreprise Agency (RVO), Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Italian Development Cooperation Agency (AICS) Programm zur Unterstützung integrierten Grenzmanagements in Burkina Faso (franz. Titel: Programme d'Appui à la Gestion Intégrée des Frontières au Burkina Faso) 25.000.000 5.000.000 Burkina Faso Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Beschäftigungsförderung und Stärkung der Resilienz in Nordkamerun (äußerster Norden, Norden und Adamaoua) (franz. Titel: Projet de Promotion de l’Emploi et Renforcement de la Résilience au Nord Cameroun (Extrême-Nord, Nord et Adamaoua )) 7.000.000 3.000.000 Kamerun Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/13640 Programmtitel Gesamtmittel EUTF Afrika in Euro Zusätzlicher Ko- Finanzierungsbeitrag Deutschlands in Euro Land Implementierungspartner Schaffung guter Arbeitsplätze und Sicherung bestehender Beschäftigung für junge Menschen und potenzielle Migranten im Fischereigewerbe (franz. Titel: Création d’emplois décents et consolidation de l'emploi existant pour les jeunes et potentiels migrants dans le secteur de la pêche artisanale) 14.000.000 noch nicht festgelegt Mauretanien Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), International Labour Organization (ILO) Stärkung des nachhaltigen Umgangs mit den Folgen von Migrationsströmen (franz. Titel: Renforcement de la gestion durable des conséquences des flux migratoires) 25.000.000 3.500.000 Niger Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Projekt zur Stärkung der Resilienz und des friedlichen Zusammenlebens im Tschad (franz. Titel: Projet de Renforcement de la Résilience et de la Cohabitation Pacifique au Tchad (PRCPT) 18.000.000 5.000.000 Tschad Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13640 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bei der Umsetzung von durch den EUTF programmierten Aktivitäten werden die do-no-harm Richtlinien angewendet und die Aktivitäten stehen in Einklang mit dem Schutz der Menschenrechte, die insbesondere auch dem Schutz von Migranten dienen. Die Vorhaben werden auf den jeweiligen Internetauftritten der EU veröffentlicht. Projektdokumente sind auf den o. g. EUTF Internetseiten abrufbar. 8. Inwiefern begleitet die Bundesregierung Projekte für Rechtsreformen oder Gesetzgebungsprozesse in den Bereichen Migration und Asyl (bitte nach Ländern und Projekten auflisten)? In Marokko unterstützt das Auswärtige Amt den Aufbau eines Asylsystems nach internationalen Standards, durchgeführt von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit. Weitere Programme werden nicht begleitet. 9. Sind der Bundesregierung negative Wirkungen aus den EUTF-Projekten bekannt ? Wenn ja, welche sind dies (bitte nach Projekten auflisten)? Und welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um die Missstände zu beheben? Der Bundesregierung sind keine solchen negativen Wirkungen bekannt. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Evaluierungsergebnisse der „External Evaluation of the 11th European Development Fund (EDF) (2014 – mid 2017)“ (vgl.: https://ec.europa.eu/europeaid/sites/devco/files/edf-evaluationfinal -report_en.pdf) hinsichtlich des EUTF? Vorbemerkung: Bei der zitierten Evaluierung handelt es sich um die Halbzeitüberprüfung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Dabei wird – neben vielen anderen Aspekten – auch der EUTF an verschiedenen Stellen ausdrücklich thematisiert. Es handelt sich nicht um eine Evaluierung des EUTF; die Kommission hat diese für 2018 vorgesehen. Die Bundesregierung hat die Ergebnisse der EEF-Evaluierung sehr ernst genommen und nach Vorlage der Berichte umgehend reagiert. Insbesondere hat sie: – die EU-Kommission mehrfach in verschiedenen Gremien (Strategisches Board des EUTF, Expertentreffen und Ausschüssen) aufgefordert, schnellstmöglich die geplante separate EUTF-Evaluierung in Auftrag zu geben; – die EU-Kommission wiederholt aufgefordert, Transparenz und Partizipation in den Partnerländern zu erhöhen; – die Vorschläge der EU-Kommission für neue Projekte jeweils intensiv geprüft. a) Wie bewertet die Bundesregierung das Evaluierungsergebnis hinsichtlich fehlender Partnerorientierung und Ownership im Rahmen von EUTF-Projekten im Vergleich zur Projektfinanzierung über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer Bewertung? Die reguläre Programmierung sieht, im Unterschied zum EUTF, eine formale Beteiligung des Partnerlandes, u. a. über den Nationalen EU-Beauftragten im Partnerland (NAO) vor. Im EUTF werden andere Verfahren der Beteiligung ange- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13640 wandt. Die EU-Kommission weist darauf hin, dass de facto eine zunehmend verbesserte Abstimmung der Vorhaben mit den verschiedenen Beteiligten, darunter die Partner, die Zivilgesellschaft und die Delegationen vor Ort, stattfindet. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. b) Wie bewertet die Bundesregierung das Evaluierungsergebnis hinsichtlich möglicher geringerer Wirksamkeit und Nachhaltigkeit im Rahmen von EUTF-Projekten im Vergleich zur Projektfinanzierung über den EEF? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer Bewertung? In der o. g. Evaluierung werden bezüglich Wirksamkeit und Nachhaltigkeit nur Vermutungen geäußert. Die Kürze der bisherigen Laufzeit lässt noch keine belastbaren Ergebnisse in dieser Hinsicht zu. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. c) Wie begründet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das abweichende Verfahren in der Projektauswahl- und -implementierung gegenüber der Projektauswahl- und -implementierung im Rahmen des EEF, wie es in den Evaluierungsergebnissen beschrieben ist? Wie bewertet die Bundesregierung das abweichende Verfahren und mit welcher Konsequenz? Mit dem Instrument eines Treuhandfonds kann – im Vergleich zum regulären Programmierungsverfahren – flexibler und rascher reagiert werden und die Umsetzung somit schneller erfolgen. Zudem erleichtert die Konstruktion die Anwerbung von Mitteln von weiteren Gebern (EU-Mitgliedstaaten und Drittgeber). Gleichwohl ist und bleibt die reguläre Programmierung aber weiterhin die Norm und das von der Bundesregierung bevorzugte Vorgehen. Die Bundesregierung prüft die EUTF-Projektvorschläge (auch) daraufhin, ob die Maßnahmen ebenfalls über reguläre Verfahren durchgeführt werden könnten, und hat sich mehrmals dahingehend positioniert. d) Wie bewertet die Bundesregierung das Evaluierungsergebnis hinsichtlich möglicher Zielkonflikte der EUTF-Projekte mit laufenden langfristigen Programmen in den Partnerländern? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer Bewertung? Der Bundesregierung sind keine Zielkonflikte bekannt. Vielmehr strebt die Bundesregierung Komplementarität und Mehrwert gegenüber laufenden Prozessen (u. a. Rabat-Prozess, Khartum-Prozess) und Vorhaben an. e) Wie und durch wen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Maßnahmen des Migrationsmanagement durch den EUTF mit den Maßnahmen der europäischen Entwicklungspolitik abgestimmt? Die Migrationsmanagement-Maßnahmen des EUTF werden wie alle Maßnahmen des Trust Funds durch die zuständigen Exekutivausschüsse u. a. auf ihre Vereinbarkeit mit den Zielen der europäischen Entwicklungspolitik geprüft und beschlossen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 18/13640 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Sieht die Bundesregierung Zielkonflikte im Bereich Migrationskontrolle und Entwicklungszusammenarbeit? Wenn ja, welche? Maßnahmen des Migrationsmanagements und der Migrationskontrolle dienen der Eindämmung und Bekämpfung des Menschenschmuggels und der Sicherstellung der Rahmenbedingungen für eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen, wie sie in den nachhaltigen Entwicklungszielen unter Punkt 10.7 zum Ausdruck kommt. Der Bundesregierung sind keine Zielkonflikte bekannt. 12. Inwiefern sind die Partnerländer, die die Bundesregierung im Rahmen des Marshallplans mit Afrika für intensivere Zusammenarbeit identifiziert hat, auch Partner der Migrationspartnerschaften mit der EU? Die EU verfolgt unter dem EU-Partnerschaftsrahmen länderspezifische Ansätze mit Mali, Niger, Nigeria, Äthiopien und Senegal. Im Rahmen des Marshallplans mit Afrika hat die Bundesregierung eine intensivere Zusammenarbeit mit der Elfenbeinküste , Ghana und Tunesien vereinbart. a) Strebt die Bundesregierung darüber hinaus bilaterale Migrationspartnerschaften mit afrikanischen Staaten an? Die Bundesregierung arbeitet sowohl bilateral als auch im Rahmen der EU mit einer Vielzahl von afrikanischen Staaten eng im Migrationsbereich zusammen. Sie strebt an, diese Zusammenarbeit in geeigneter Weise fortzusetzen und zu intensivieren . b) Werden bilaterale Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und afrikanischen Staaten ausgehandelt? Inwiefern knüpft die Bundesregierung die Bereitschaft zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit zusätzlicher Entwicklungszusammenarbeit bzw. erwägt eine Reduktion der Entwicklungszusammenarbeit, falls keine Bereitschaft für den Abschluss von Rückübernahmeabkommen besteht? Aktuell wird ein Rückübernahmeabkommen mit Guinea verhandelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6b wird verwiesen. 13. Inwiefern werden bisherige Projektmaßnahmen im Rahmen des EUTF als erfolgreich eingeschätzt? a) Welche Wirkungen konnten konkret für die Beseitigung von Fluchtursachen oder mit Blick auf die Migrationsdynamiken festgestellt werden? Grundsätzlich liegt der Vorteil einer Programmierung von Aktivitäten durch den EUTF gegenüber anderen entwicklungspolitischen Instrumenten in der schnelleren und flexibleren Umsetzung. Den EUTF gibt es erst seit 2015, die ersten Projekte wurden 2016 begonnen. Ein Monitoring der Wirkungen ist vorgesehen, kann jedoch erst nach einer gewissen Laufzeit sinnvoll durchgeführt werden. Eine erste Evaluierung ist für 2018 geplant. Eine Bewertung kann daher erst im Anschluss erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13640 b) Wie wird diese Wirkung gemessen? Für alle Vorhaben wird ein Wirkungsmonitoring durchgeführt. Gemeinsame Richtlinien befinden sich derzeit in Entwicklung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333