Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 22. September 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/13646 18. Wahlperiode 27.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13534 – Herdenschutz als agrarpolitische Verantwortung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Jahren steigt die Zahl, der sich in Deutschland ansiedelnden Wölfe in immer mehr Regionen und Bundesländern. Damit häufen sich die Begegnungen von Wölfen mit Weide- und auch Haustieren, in seltenen Fällen auch mit Menschen . Im Jahr 2017 stieg die Zahl der gemeldeten Übergriffe und nachweislichen Wolfsrisse bei Nutztieren deutlich, auch in kürzlich neu besiedelten Regionen mit wenig Erfahrungen im Umgang mit dem Wolf. Parallel dazu hat sich das Konfliktpotenzial zwischen dem Arten- und Naturschutz und anderen Interessenbereichen , wie der Weidetierhaltung und auch der Jagd verstärkt. Dieser Entwicklung muss sich insbesondere das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft annehmen und zu Lösungen für einen effektiven präventiven Herdenschutz aktiv beitragen. Denn trotz seines hohen internationalen Schutzstatus , wird für die Zukunft des Wolfes in der Bundesrepublik Deutschland die gesellschaftliche Akzeptanz gebraucht. Ein Interessenausgleich mit der Weidetierhaltung und Wildforschung sind besonders wichtig. Sowohl Experteninnen und Experten aus der Wissenschaft, der Praxis der Weidetierhaltung als auch die Naturschutzverbände halten einen wolfssicheren Herdenschutz für eine vordringliche Aufgabe und unerlässlich, um die allgemeine Akzeptanz des Wolfes als wildlebende geschützte Tierart in unseren Regionen zu erreichen. Darüber hinaus ist auch die Aufklärung der Bevölkerung dringend erforderlich. Die Fraktion DIE LINKE. hat in den letzten Jahren immer wieder in parlamentarischen Anträgen (z. B. Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Herdenschutz ist Wolfsschutz – Jetzt ein bundesweites Kompetenzzentrum aufbauen“, Bundestagsdrucksache 18/6327) gefordert, dass die Bundesregierung ihre Verantwortung wahrnimmt und entsprechend der Expertenempfehlung ein bundesweites Herdenschutz-Kompetenzzentrum einrichtet zur Bündelung und zum Transfer von Wissen und Erfahrungen sowie zur Entwicklung bundeseinheitlicher Standards auf Grundlage von aktuellen Ergebnissen der Verhaltensanpassung des Wolfes an die dicht besiedelte Kulturlandschaft. Verschiedene Bundesländer haben – auch in Reaktion auf das fehlende Agieren der Bundesregierung – unterdessen eigene Initiativen zum Umgang mit Konflikten durch Wolfsübergriffe ergriffen. Sachsen-Anhalt hat beispielsweise am Drucksache 18/13646 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Juli 2017 eine „Leitlinie Wolf“ veröffentlicht. In Brandenburg wird aktuell über eine Wolfsverordnung diskutiert. Aufgrund der sich in einigen Regionen zuspitzenden Situation besteht weiterhin die dringende Notwendigkeit einer Strategie für den Herdenschutz zur Klärung und Bündelung von Kompetenzen. Es geht um einen raschen Transfer von Wissen und Erfahrungen sowie die Entwicklung bundeseinheitlicher Standards für einen präventiven Herdenschutz auf der Grundlage der aktuellen Ergebnisse der Verhaltensanpassung des Wolfes an die dicht besiedelte Kulturlandschaft. Nach Auffassung der Fragesteller muss das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft umgehend ein bundeseinheitliches Regelwerk auf den Weg bringen. Auch wenn die Aspekte des Artenschutzes klar in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit liegen, gehört der Herdenschutz hingegen in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung. Daraus ergeben sich eigens an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die nachfolgenden Fragen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Herdenschutz als Minimierung des Risikos von Übergriffen von Wölfen auf Weidetiere ist ein wesentliches Mittel zur Erhaltung und Schaffung von gesellschaftlicher Akzeptanz des Wildtieres Wolf bei der Bevölkerung und insbesondere bei den Landnutzern. Herdenschutz soll Weidetiere vor Übergriffen von Wölfen schützen und damit die Verletzung und den Verlust von Weidetieren verhindern. Hierzu gehören insbesondere , – elektrisch geladene Draht- und Litzenzäune in von Fachleuten empfohlener, ausreichender Höhe und – der Einsatz von Herdenschutzhunden. Dabei können Wölfe, denen es wiederholt gelingt, den zumutbaren Herdenschutz zu überwinden, im Einzelfall mit Genehmigung der zuständigen Behörde entnommen werden. Wie in bestimmten topographisch schwierigen Gebieten (z. B. Deichen) ein Herdenschutz entwickelt werden kann, wird derzeit in den Ländern geprüft; sofern dort kein zumutbarer Herdenschutz zur Verfügung gestellt werden kann, wird auch zu prüfen sein, ob und unter welchen Umständen Wölfe einzeln oder als Rudel zu entnehmen sind. Für die Umsetzung und Durchführung von Maßnahmen des Herdenschutzes sind die Länder zuständig. 1. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Aufgabenverteilung und der Zuständigkeit für einen wolfssicheren Herdenschutz zwischen Bundesumweltministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium? Der Herdenschutz ist ein vorrangiges Ziel im Rahmen der verschiedenen Bereiche des Wolfmanagements. Grundsätzlich sind Maßnahmen zum Herdenschutz auf Ebene der Bundesländer zu organisieren und zu ergreifen (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Bundeseinheitlichen Herdenschutz“, auf Bundestagsdrucksache 18/10110). Dort sind auch die fachlichen und rechtlichen Kompetenzen zu bündeln. Die zuständigen Bundesressorts unterstützen die Länder fachlich und ideell, ggfs. auch mit Forschungen, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/13646 Die Zuständigkeit für die Nutztierhaltung liegt beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Fragen der Umsetzung der Anforderungen der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) und der artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes gehören zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Die Ressorts stimmen sich entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) innerhalb der Bundesregierung ab. 2. Wie und bis wann soll in welcher Zuständigkeit und nach welchen bundesweit einheitlichen Kriterien ein wolfssicherer Herdenschutz entwickelt werden (bitte ausführlich erläutern)? 3. Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung für die Entwicklung und Erprobung von wolfssicheren praxisnahen Herdenschutzsystemen zur Pflege verschiedener geschützter Lebensraumtypen durch Beweidung? 8. Wie will die Bundesregierung die in der Zuständigkeit des Landwirtschaftsressorts liegenden Themen zur Nutztierhaltung mit der Artenschutzzuständigkeit des Bundesumweltministeriums harmonisieren und effizient entwickeln (bitte ausführlich erläutern nach den Aufgaben: Entwicklung von Empfehlungen für Nutztierhalter, Beratung der Bundesländer, Forschungsdefizitanalyse , Anpassung der Fördermöglichkeiten sowie Prävention und Kompensation)? Die Fragen 2, 3 und 8 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bestehende Herdenschutzsysteme, wie etwa die empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen für Ziegen und Schafe (siehe Ausschussdrucksache 18(16)313, 2015, S. 51) sind in den allermeisten Regionen Deutschlands anwendbar. Herdenschutzmaßnahmen für Schafe bzw. Ziegen in Steilhanglagen, etwa für Rinder in der Almwirtschaft sowie auf Deichen (darunter auch Binnendeiche) durch Schafe bzw. Ziegen sind schwerer realisierbar. Sie stehen derzeit im Fokus einiger Forschungsvorhaben der Bundesländer. Die Bundesregierung sieht weiteren Bedarf, bei den einzelnen Akteuren Aufklärungs - und Überzeugungsarbeit zu leisten, um die aus den Forschungsprojekten gewonnenen Erkenntnisse in der Praxis in den Verbreitungsgebieten des Wolfs umzusetzen. 4. Gibt es derzeit Vorhaben in der Agrarressortforschung generell und für unterschiedliche Nutztierrassen zur Entwicklung und wissenschaftlichen Begleitung von wolfssicheren Herdenschutzsystemen einschließlich der praktischen Erprobung mit Referenzbetrieben? Wenn ja, welche, von wem finanziert, und mit welcher Projektlaufzeit? Wenn nein, warum nicht, und bis wann werden welche Vorhaben von der Bundesregierung initiiert? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 und 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Herdenschutz und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“ auf Bundestagsdrucksache 18/10110 wird Bezug genommen. Drucksache 18/13646 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Aus welchen EU-finanzierten Forschungsvorhaben sind welche Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland in Herdenschutzempfehlungen eingeflossen (bitte ausführlich erläutern; siehe Kleine Anfrage „Bundeseinheitlicher Herdenschutz“, Bundestagsdrucksache 18/11393)? Erkenntnisse aus verschiedenen, durch die EU-finanzierten LIFE-Projekte sind in die Herdenschutzempfehlungen (siehe Bericht des BMUB zur Lebensweise, zum Status und zum Management des Wolfes in Deutschland, Ausschussdrucksache 18(16)313, 2015) eingeflossen. Eine genaue Darstellung, aus welchen EU-finanzierten Forschungsvorhaben welche Erkenntnisse in diese Ausschussdrucksache eingeflossen sind, lässt sich nicht kurzfristig erarbeiten. Zusätzlich sind jedoch auch Erfahrungen aus Deutschland, vornehmlich Sachsen, in die Empfehlungen von Herdenschutzmaßnahmen eingeflossen. 6. Wann wird die Bundesregierung eine Änderung des § 4 (Vorschrift von Hund-Schutzhütten für Hunde im Freien) der Tierschutz-Hundeverordnung initiieren, um Rechtssicherheit für weidetierhaltende Betriebe beim Einsatz von Herdenschutzhunde zu gewährleisten, nachdem die Bundesratsinitiative der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Agrarministerkonferenz vom 14. März 2016, TOP 33) nicht weiter verfolgt wurde? Beabsichtigt die Bundesregierung eine rechtliche Gleichstellung von Herdenschutz - und Hütehunden als Arbeitshunde entsprechend den Polizei- und Blindenhunden? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich erläutern)? Beabsichtigt die Bundesregierung bis zur entsprechenden rechtlichen Regelung den oben genannten § 4 der Tierschutz-Hundeverordnung für Herdenschutzhunde auszusetzen? Wenn ja, bis wann wird die Bundesregierung die einzelnen Schritte umsetzen ? Wenn nein, warum nicht? Die Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung, durch die eine tierschutzgerechte Hundehaltung sichergestellt werden soll, gelten gleichermaßen für alle Hunderassen und Einsatzbereiche. Dies umfasst Herdenschutzhunde ebenso wie Polizei-, Blinden- und Hütehunde. Für Hunde, die sich dauerhaft im Freien aufhalten, müssen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 der Tierschutz-Hundeverordnung an dem Ort der ständigen Unterbringung eine Schutzhütte und ein entsprechender Liegeplatz zur Verfügung stehen. Während der Ausübung von Tätigkeiten im Freien, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, findet die speziellere Regelung des § 4 Absatz 1 Satz 2 der Tierschutz- Hundeverordnung Anwendung: In diesem Fall ist dem Hund ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz während der Ruhezeiten zur Verfügung zu stellen. Die letztere Vorschrift gilt für die gesamte Dauer der Tätigkeit des Hundes, also auch dann, wenn der Hund die Tätigkeit ohne zeitliche Begrenzung ausübt. Im Hinblick auf die Befassung der Agrarministerkonferenz vom 13. bis 15. April 2016 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10110 verwiesen. Das BMEL hat den Vollzugsbehörden der Länder die vor genannte skizzierte Rechtsauffassung zu den Vorgaben von § 4 Absatz 1 der Tierschutz-Hundeverordnung am 12. Juli 2017 schriftlich mitgeteilt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/13646 Unbenommen von diesen Ausführungen ist aufgrund von anderweitigem Änderungsbedarf eine Überarbeitung der Tierschutz-Hundeverordnung geplant. Im Zuge der Überarbeitung können auch Anpassungen im Hinblick auf Herdenschutzhunde erörtert werden. Einen Zeitplan für die geplante Änderung der Tierschutz -Hundeverordnung gibt es noch nicht. 7. Wie und bis wann will die Bundesregierung in Fragen der Nutztierhaltung und des praktischen Herdenschutzes fachliche und rechtliche Kompetenzen in Bezug auf den Schutz von Weidetieren vor Wolfsübergriffen und der Stärkung der öffentlichen Akzeptanz des Wolfes als freilebende Tierart bündeln, und welche politische Einigung wird dazu zwischen den Ressorts angestrebt (bitte ausführlich erläutern)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen. 9. Wie viele Nutztiere mussten in den Jahren 2014 bis 2016 Tierkörperbeseitigungsstellen zugeführt werden, und wie viele davon aufgrund von Wolfsrissen (bitte nach Jahren und Bundesländern für Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen einzeln auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wie viele Tierkörper in den letzten drei Jahren in Tierkörperbeseitigungsanstalten unschädlich im Bundesgebiet insgesamt beseitigt werden. Dies ist in der Kürze der Zeit auch nicht mit vertretbarem Aufwand zu erheben. 10. Wie lautet die bundeseinheitliche Definition für „auffällige Wölfe“, die von der Bundesregierung für das dritte bzw. vierte Quartal 2017 angekündigt wurde, bzw. wann wird sie konkret vorliegen, und welche Expertinnen und Experten und Verbände wurden zur Definitionsfindung angehört? Der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10110 erwähnte Bericht wird Ende in dieses Monats vorgestellt. Darin wird eine Präzisierung der Begrifflichkeiten vorgeschlagen. Die Umweltministerkonferenz befasst sich intensiv mit Fragen des Managements des Wolfes. Auf der 88. Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Saarow vom 3. bis 5. Mai 2017 wurde die Einrichtung einer länderoffenen ad hoc-AG auf Amtschef- /Staatssekretärsebene unter Beteiligung des Bundes unter Federführung des UMK-Vorsitzlandes Brandenburg beschlossen. Diese AG soll sich mit den Themen „Günstiger Erhaltungszustand des Wolfes“ und „Definition und Umgang mit Problemwölfen“ befassen. Hierzu wurde von der UMK ein Bericht erbeten, der bis zur nächsten UMK im November 2017 vorgelegt werden soll. Drucksache 18/13646 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Welche Erkenntnisse und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen des Landes Sachsen zum Wolf mit ganzjährigem Schutz im Landesjagdgesetz, und wird sie in der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdrecht vorantreiben? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie und ob das Land Sachsen Wolfsrisse als Wildschäden reguliert, wie dies nach Jagdrecht zu erwarten wäre, und welche Beispiele gibt es dafür, bei denen Schäden als Wildschäden reguliert wurden oder auch nur teilweise den Jagdausübenden angelastet wurden, und um welche Summen ging es dabei? Können Wolfsrisse generell aus den Wildschadensregulierungen ausgenommen werden? Wenn ja, wer kann das entscheiden, und welche Kriterien müssten einer solchen Entscheidung zugrunde liegen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Schutz des Wolfes“ auf Bundestagsdrucksache 17/10869 wird Bezug genommen. Nach dem Bundesjagdgesetz fallen Wolfsschäden nicht unter Wildschäden, da diese sich nur auf Schalenwild und Schäden an Grundstücken beziehen. Eine Belastung der Grundeigentümer oder der Jagdgenossenschaft bzw. die dann mögliche Übertragung auf den Jagdpächter ist auch nicht gerechtfertigt, da der Jagdausübungsberechtigte im Gegensatz zum Schalenwild gegenüber dem Wolf keine Handlungsmöglichkeiten hat. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333